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89. Jahresbericht der Schweizerischen Bankiervereinigung über ...

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<strong>89.</strong> <strong>Jahresbericht</strong><strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong> <strong>Bankiervereinigung</strong>über das Geschäftsjahr vom1. April 2000 bis 31. März 2001Ein ausführlicher Tätigkeitsbericht überdas vergangene Geschäftsjahr ist auf demInternet unter www.swissbanking.org(»Publikationen/Tätigkeitsbericht«) zufinden.


Inhaltsverzeichnis4 Vorwort des PräsidentenAktuelle Themen8 Finanzielle Privatsphäre –ein schützenswertes Gut12 Interessenwahrungmit Taskforce16 Rahmenbedingungen für denFinanzplatz Schweiz – Steuern20 EU-Zinsbesteuerung –ein schwieriger Weg24 Kurzberichte aus denKommissionen30 Fachliche Zuständigkeiten ⁄Kontaktadressen32 Verbandsinterna34 Finanzbericht38 Organe <strong>der</strong> SBVg40 Institutionen <strong>der</strong> Banken42 Gemeinschaftsunternehmungen,Verbände undVereinigungen48 Impressum3


Vorwort des PräsidentenSehr geehrte Damen und HerrenSwiss Banking steht weltweit für Werte wie Servicequalität,Tradition,Diskretion, Innovation und Performance.Was lag also näher, als dies unter<strong>der</strong> Wortmarke »SwissBanking« zum Begriff mit Inhalt zu prägen?Gleichzeitig haben wir auch Inhalt und Aufmachung des <strong>Jahresbericht</strong>sneu gestaltet, um dadurch eine breitere Öffentlichkeit anzusprechen undaktuelle Themen ausführlicher und pointierter zu beleuchten. Ganz imSinne von Cross Media finden Sie auf unserer neu konzipierten Websitewww.swissbanking.org unter dem Link Publikationen/Tätigkeitsberichtweiterhin die gewohnte detaillierteBerichterstattung zum vergangenenGeschäftsjahr.Dr. Georg F. Krayer4


Konkurrenzfähigkeit des FinanzplatzeserhaltenWettbewerbsvorteile und damit Wertschöpfungund Arbeitsplätze müssenerarbeitet und erhalten werden. Standortfaktorenwie finanzielle und politischeStabilität, gut ausgebildete Fachkräfteund spezifisch für den FinanzplatzSchweiz <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> finanziellen Privatsphärejedes Kunden sind solche Vorteile.Unseres Erachtens müssen die EU-For<strong>der</strong>ungen bezüglich Zinsbesteuerungund Informationsaustausch in diesemKontext gesehen werden, nicht nur auf<strong>der</strong> Ebene von Idealmodellen. Es gehtum Interessenpolitik! In <strong>der</strong> öffentlichenDiskussion werden aber nur allzu oftGeldwäscherei und Potentatengel<strong>der</strong> mitfiskalischen Anliegen in den gleichenTopf geworfen. Eine klare Differenzierungzwischen <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> organisiertenKriminalität und <strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ungdes Steuerwettbewerbs ist jedochangezeigt. Ich kann es nicht genug betonen:Das Bankkundengeheimnis in <strong>der</strong>Schweiz schützt we<strong>der</strong> Verbrecher nochBetrüger, we<strong>der</strong> ausländische Potentatennoch Korruptionsgel<strong>der</strong>! Die Banken in<strong>der</strong> Schweiz waren und sind bereit, Missbräuchezu bekämpfen und die nationalenund ausländischen Behörden indiesen Fragen zu unterstützen. Hingegensind wir nicht bereit, forsche For<strong>der</strong>ungenzu akzeptieren, die das über Jahrzehntegewachsene System des Schutzes<strong>der</strong> finanziellen Privatsphäre unsererKunden einfach preisgeben, und schongar nicht, wenn die konkurrenzpolitischenMotive gut erkennbar durchschimmern.Im Interesse <strong>der</strong> Schweiz gilt es daher,den Finanzplatz gegen durchsichtigeFor<strong>der</strong>ungen aus dem EU-Raum zu verteidigen.Dabei anerkennen wir das legitimeZiel jedes Staates,das eigene Steuersubstrat Wettbewerbsvorteile undzu erfassen. Wir sind <strong>der</strong> damit Wertschöpfung undAnsicht, dass es dafür Arbeitsplätze müssen erarbeitetund erhalten werden.genügend kompatible Lösungengibt. Eine solcheLösung setzt jedoch voraus, dass die finanziellePrivatsphäre unserer Bankkundengewahrt wird und gleichzeitig dieKonkurrenzfähigkeit des FinanzplatzesSchweiz erhalten bleibt. Wir sind zudemüberzeugt, dass nach dem klaren Neindes Schweizer Souveräns zur unmittelbarenAufnahme von EU-Beitrittsverhandlungendie Diskussion in dieserFrage wie<strong>der</strong> sachlicher geführt wird.Nachrichtenlose Konti aus <strong>der</strong> Zeitdes Zweiten WeltkriegsWährend Fragen zum Verhältnis zur EUfür die Schweiz und die Schweizer Bankenweiterhin auf <strong>der</strong> Agenda bleibenwerden, hat uns hoffentlich die Frage<strong>der</strong> nachrichtenlosen Konti aus <strong>der</strong> Zeitdes Zweiten Weltkriegs im vergangenenGeschäftsjahr ein letztes Mal beschäftigt.Mit dem im Sommer 2000 vomUS-Bundesrichter Korman genehmigtenBankenvergleich wurde <strong>der</strong> Grundsteinfür unsere im Februar dieses Jahres erfolgtePublikation <strong>der</strong> sog. Dritten Listemit weiteren 21’000 Namen von Inhabernvon mehrheitlich geschlossenenKonti aus <strong>der</strong> Zeit des Zweiten Weltkriegsgelegt. Damit haben die SchweizerBanken die letzte For<strong>der</strong>ung aus dem5


Vergleich erfüllt. Die eigentliche Beurteilungvon Ansprüchen sowie die Verteilung<strong>der</strong> Gel<strong>der</strong> liegt nicht in <strong>der</strong> Verantwortung<strong>der</strong> Banken. Wir erwartenaber, dass seitens <strong>der</strong> zuständigen Stellenkeine weiteren Verzögerungen mehr auftretenund die Beträge so rasch als möglichan die Berechtigten ausbezahlt werden.Es bleibt, festzuhalten, dass dieSchweizer Banken sich ihrer Verantwortungin den letzten Jahren gestellt undin einem schonungslosen Prozess ihreGeschichte aufgearbeitet haben. Dabeikam – für uns nicht überraschend –zum Vorschein, dass <strong>der</strong> Ruf des Finanzplatzesgrösstenteils zu Unrecht angegriffenwurde.Eine wichtige Lehre aus dieser jüngstenErfahrung ist, dass Probleme rechtzeitigerkannt und von allen Banken gemeinsamangegangen werden müssen. Nichtzuletzt aus dieser Erkenntnis heraushaben wir den Leitenden AusschussInternationales Finanzzentrum Schweiz(LAIF) gegründet, dessen oberstes Zieles ist, die Rahmenbedingungen für dieBanken in <strong>der</strong> Schweiz und im Auslandzu beurteilen und Wettbewerbsvorteilezu schaffen und zu erhalten.Keine automatische Meldepflicht durchQualified Intermediary StatusAm 1. Januar 2001 ist die neue Quellensteuerregelungfür amerikanische Wertschriftenin Kraft getreten. In eineraufwändigen Aktion mussten auchSchweizer Banken ihre Kunden imVorfeld befragen, um sie in die richtigeKategorie einteilen zu können. Ichmöchte an dieser Stelle nicht das relativkomplizierte Verfahren und den Begriffdes »Qualified Intermediary« erklären,son<strong>der</strong>n viel eher nochmals einige entscheidendenPunkte festhalten: Zunächsthaben die US-Behörden solche Regelungennicht bloss mit <strong>der</strong> Schweiz, son<strong>der</strong>nauch mit an<strong>der</strong>en Staaten vereinbart.Des Weiteren kommendadurch die berechtigten Der grosse Aufwand <strong>der</strong>Kunden nun in den Genuss<strong>der</strong> Begünstigung das BankkundengeheimnisBanken rechtfertigt sich, davon Doppelbesteuerungsabkommenund <strong>der</strong> ein-gewahrt bleibt.seitigen amerikanischen Steuerentlastungfür ausländische Geldgeber. Lastbut not least besteht keine automatischeMeldepflicht <strong>der</strong> Schweizer Bank überamerikanische Steuerpflichtige. Das hättenwir nicht akzeptieren können. Dergrosse Aufwand <strong>der</strong> Banken rechtfertigtsich also, da das Bankkundengeheimniseben gewahrt bleibt. Sogar für amerikanischeSteuerpflichtige, die keineUS-Wertpapiere halten o<strong>der</strong> bestimmteAnlagerestriktionen in Kauf nehmen.Insgesamt haben wir den Eindruck, dasswir nach Überwindung <strong>der</strong> unvermeidlichenAnfangsschwierigkeiten den Kundenkünftig ein System zur Verfügungstellen können, das ihnen sowohl die gewünschteDiskretion gewährleistet wieauch die im Einzelfall gerechtfertigtenSteuerentlastungen zukommen lässt.6


Sie sehen anhand <strong>der</strong> wenigen Punkte,dass an den internationalen Finanzmärktenmit harten Bandagen um dasmobile Kapital gekämpft wird. WirSchweizer müssen lernen, uns diesemKampf zu stellen und die eigenen vitalenInteressen in <strong>der</strong> Welt zu verteidigen.Die Zeiten, in denen <strong>der</strong> Schweiz vielin den Schoss gefallen ist, sind vorbei.Die an<strong>der</strong>en Finanzmärkte haben sowohlbezüglich wirtschaftlicher undpolitischer Stabilität als auch hinsichtlichQualität aufgeholt. Gefragt sindTradition und Innovation, Werterhaltungund Performance, Diskretion undTransparenz. Dazu braucht es eineschonungslose Lageanalyse sowie einekohärente – mit Politik und Behördenabgestimmte – Strategie und Umsetzung.Wir sind überzeugt, dass Swiss Bankingso auch in Zukunft in <strong>der</strong> Lage seinwird, einen bedeutenden Beitrag zumWohlstand <strong>der</strong> gesamten Schweiz zuerwirtschaften.Dr. Georg F. KrayerPräsident7


Finanzielle Privatsphäre –ein schützenswertes GutDas Bankkundengeheimnis schützt die Privatsphäre des unbescholtenenBankkunden. Es bildet die Grundlage für das Vertrauen des Kunden in seineBank. Delinquenten dagegen schützt es nicht. Reputation, Solidität undPrivacy schliessen sich nicht aus, wie das Beispiel des erfolgreichen FinanzplatzesSchweiz eindrücklich zeigt.Das Bankkundengeheimnis schütztKunden und verpflichtet BankiersArtikel 13 in <strong>der</strong> Bundesverfassung gewährleistetje<strong>der</strong> Person den Schutz ihrerPrivatsphäre und ihrer persönlichen Daten.Das Bankkundengeheimnis als Anwendungsfalldes Schutzes <strong>der</strong> Privatsphäreund des Datenschutzes findethier seine Legitimation und ist weiterführendim Bankengesetz (Artikel 47)geregelt. Es handelt sich um ein Berufsgeheimniswie das des Anwalts. Sie habengemeinsam zum Zweck, den privatenBereich des Bürgers vor unerlaubtenHandlungen zu schützen. Es geht nichtum den Schutz etwaiger Geheimnisse <strong>der</strong>Bank, son<strong>der</strong>n ausschliesslich um jene<strong>der</strong> Kunden einer Bank; deshalb auchBankkundengeheimnis und nicht Bankgeheimnis.muss <strong>der</strong> Schutz vor illegalen Eingriffenin diese Daten sein. Darüber hinausfolgt das Bankkundengeheimnis demPrinzip <strong>der</strong> Gleichbehandlung, indem esschweizerischen und ausländischen Kundenden gleichen Schutz gewährt.Unabdingbares Gegenstück zum Bankkundengeheimnisist sodann die Integritätdes Bankiers. Zwar steht es einerBank nicht zu, als verlängerter Arm <strong>der</strong>Das Bankkundengeheimnis zeichnet sichdadurch aus, dass es nebst dem privatrechtlichenSchutz auch strafrechtlichsanktioniert wird. Der Schutz <strong>der</strong> Privatsphäreträgt wesentlich zum Vertrauendes Kunden in seine Bank bei. DieserSchutz stellt einen grundlegenden Wertin <strong>der</strong> schweizerischen Rechtsordnungdar. Darin verkörpert sich das Recht desBürgers auf und die Verantwortung fürseine individuelle Freiheit. Es ist das Ergebnis<strong>der</strong> Aufgabenteilung zwischenStaat und Bürgern. Dieser Schutz ist inunserer mo<strong>der</strong>nen technologisierten Weltunabdingbar: Je mehr sensitiv Kundendatengesammelt werden, desto höher8


Behörden ihre Kundschaft zu beaufsichtigen.Aber die Verantwortung, eine Geschäftsbeziehungaufzunehmen o<strong>der</strong> abzulehnen,zu pflegen o<strong>der</strong> abzubrechen,liegt sehr wohl bei ihr. Mit <strong>der</strong> Sorgfaltspflichtvereinbarunghaben sich die Bankenverpflichtet, ethische Grundsätze zubefolgen.Das Bankkundengeheimnis ist nichtabsolut und wird aufgehoben, wenndas öffentliche Interesse den Schutz <strong>der</strong>Privatsphäre überwiegt. So behält dasBankengesetz die eidgenössischen undkantonalen Bestimmungen über dieZeugnis- und Auskunftspflichten <strong>der</strong>Bank gegenüber einer Behörde ausdrücklichvor. Auskunftspflichten <strong>der</strong>Banken bestehen insbeson<strong>der</strong>e im Strafprozess-und Rechtshilferecht gegenüberden gesetzlich vorgesehenen Untersuchungsorganen.Im Zentrum <strong>der</strong> Diskussion steht heutedas Bankkundengeheimnis im Zusammenhangmit dem Fiskalbereich. Wennsich Politiker über mangelnde Steuermoralsorgen, geraten Banken leicht insKreuzfeuer <strong>der</strong> Kritik. Zu Unrecht. Dasschweizerische Steuersystem basiert aufdem Grundsatz <strong>der</strong> Selbstdeklaration.Die Bank hat we<strong>der</strong> im Veranlagungsnochim Rekursverfahren des steuerpflichtigenBankkunden eine Auskunftspflichtgegenüber denSteuerbehörden. Einzig inSteuerbetrugsfällen, dieals Vergehen qualifiziertund im Strafverfahrenverfolgt werden, kannDas Bankkundengeheimnis istnicht absolut und wirdaufgehoben, wenn das öffentlicheInteresse den Schutz <strong>der</strong>Privatsphäre überwiegt.sich die Bank nicht aufihre Schweigepflicht berufen. Steuerbetrugliegt zum Beispiel vor, wenn <strong>der</strong>Steuerpflichtige vorsätzlich falsche o<strong>der</strong>gefälschte Urkunden verwendet.Ein wichtiges Instrument zur Verhin<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Steuerhinterziehung stellt aufBundesebene die Verrechnungssteuer dar.Damit soll <strong>der</strong> Empfänger steuerbarerLeistungen veranlasst werden, diese ordnungsgemässzu deklarieren. Im Weiterengibt es auch konfiskatorische administrativeStrafen, wenn Steuerhinterziehungentdeckt wird.Dichtes Netz zur Verhin<strong>der</strong>ung undBekämpfung <strong>der</strong> GeldwäschereiDie Bekämpfung <strong>der</strong> Geldwäscherei unddes organisierten Verbrechens ist einepermanente und lei<strong>der</strong> zunehmend anBedeutung gewinnende Aufgabe <strong>der</strong> Behördenund <strong>der</strong> Banken. In den letztenJahren ist eine Reihe von Erlassen zurVerhin<strong>der</strong>ung und Bekämpfung <strong>der</strong> Geldwäschereiverabschiedet bzw. revidiertworden; sie sind im Folgenden aufgeführt:– Das Bundesgesetz zur Bekämpfung <strong>der</strong>Geldwäscherei im Finanzsektor (in Kraftseit 1. April 1998) gilt für alle Finanzintermediäre,die berufsmässig fremdeVermögenswerte annehmen, d.h. Banken,Fondsleitungen, Effektenhändler,Versicherungsgesellschaften, Anwälte,unabhängige Vermögensverwalter, Treuhän<strong>der</strong>,Anlageberater, Wechselbüros.Die Banken werden von <strong>der</strong> EidgenössischenBankenkommission reguliert. DerParabankensektor demgegenüber wirdvon <strong>der</strong> Kontrollstelle für Geldwäschereiüberwacht. Das Geldwäschereigesetz9


enthält eine Meldepflicht <strong>der</strong> Banken beibegründetem Verdacht auf Geldwäschereian eine beson<strong>der</strong>e Meldestelle desBundes. Der Vollzug des Gesetzes beruhtauf Selbstregulierung und staatlicherDirektaufsicht.– Die Richtlinien zur Bekämpfung undVerhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geldwäscherei <strong>der</strong>Eidg. Bankenkommission (in Kraft seit1992, revidiert 1998) definieren unteran<strong>der</strong>em die organisatorischen Anfor<strong>der</strong>ungenan die Banken und Effektenhändler.Diese Richtlinien halten alsInterpretationshilfe zum Strafrecht denStandard fest, den die Banken undEffektenhändler einhalten müssen, umgemäss Banken- und Börsengesetz »Gewährfür eine einwandfreie Geschäftsführung«zu bieten.– Seit 1990 wird strafrechtlich verfolgt,»wer eine Handlung vornimmt, die geeignetist, die Ermittlung <strong>der</strong> Herkunft,die Auffindung o<strong>der</strong> die Einziehung vonVermögenswerten zu vereiteln, die, wieer weiss o<strong>der</strong> annehmen muss, aus einemVerbrechen herrühren«. ProfessionelleFinanzintermediäre sind verpflichtet,ihre Kunden nach dem »Know-yourcustomer-Prinzip«zu kennen. MangelndeIdentifikation des Vertragspartnersbzw. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigtensind strafbar. Bei Wahrnehmungen,die darauf schliessen lassen,dass Vermögenswerte aus einem Verbrechenherrühren, sind Finanzinstitute berechtigt,die Behörden zu informieren,ohne deshalb mit dem Bankkundengeheimnisin Konflikt zu geraten.– Seit dem 1. Mai 2000sind die neuen Strafbestimmungenüber die Kormediäresind verpflichtet, ihreProfessionelle Finanzinterruptionin Kraft. Bestraft Kunden nach dem »Knowyour-customer-Prinzip«zuwerden nun die aktiveund die passive Bestechung kennen.schweizerischer Amtsträger,die Vorteilsgewährung, die Vorteilsannahmesowie die aktive Bestechungfrem<strong>der</strong> Amtsträger.Es bleibt noch anzufügen, dass in <strong>der</strong>Schweiz – an<strong>der</strong>s als in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n– <strong>der</strong> Geldwäschereitatbestand alle alsVerbrechen qualifizierte Tatbestände erfasstund nicht nur die organisierte Kriminalitäto<strong>der</strong> den Drogenhandel.Internationale Rechtshilfe nurbei beidseitiger StrafbarkeitAuch auf internationaler Ebene gewährtdie Schweiz ausländischen BehördenRechtshilfe. Dabei können Vermögenswerteblockiert und gegebenenfalls auchden ausländischen Behörden ausgehändigtwerden. Zentrale Voraussetzungen10


Vereinbarung über die Standesregeln zurSorgfaltspflicht <strong>der</strong> Banken (VSB)Die VSB wurde 1977 erstmals abgeschlossen und seither allefünf Jahre revidiert, das letzte Mal 1998. Mit <strong>der</strong> VSB wollendie Banken den guten Ruf ihres Gewerbes bewahren, eine einwandfreieGeschäftsführung sichern sowie die Geldwäschereiverhin<strong>der</strong>n und bekämpfen. Die VSB gilt für alle Banken in <strong>der</strong>Schweiz, ob Mitglied <strong>der</strong> <strong>Bankiervereinigung</strong> o<strong>der</strong> nicht, alsMindeststandard, den zu erfüllen die Eidgenössische Bankenkommissionals Voraussetzung für die Gewähr einer einwandfreienGeschäftsführung zwingend verlangt. Die VSB beruht imWesentlichen auf vier Grundsätzen:– Die Bank ist verpflichtet, bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehungihre Vertragspartner zu identifizieren und zudokumentieren.– Bestehen Zweifel, ob <strong>der</strong> Vertragspartner mit dem wirtschaftlichBerechtigten identisch ist, muss die Bank den Kundennach dem wirtschaftlich Berechtigten fragen.– Die Bank darf keine aktive Beihilfe zur unerlaubten Kapitalfluchtleisten.– Die Bank darf Täuschungsmanövern ihrer Kunden gegenüberBehörden keinen Vorschub leisten.für die Gewährung von Rechtshilfe inStrafsachen sind: Schweizer Gerichtewenden Zwangsmassnahmen wie z. B.die Aufhebung des Bankkundengeheimnissesnur an, wenn die verfolgte Tat sowohlnach dem Recht des ersuchendenStaates als auch nach schweizerischemRecht strafbar ist. Die Verwendung <strong>der</strong>im Rechtshilfeverfahren gewonnenenInformationen ist sodann nach demGrundsatz <strong>der</strong> Spezialität auf das Verfahren,für welches Rechtshilfe geleistetwird, beschränkt. Der Grundsatz <strong>der</strong>Verhältnismässigkeit schliesslich verlangtZurückhaltung, wenn es sich umBagatellfälle handelt o<strong>der</strong> die Interessenvon nichtbeteiligten Dritten durch dasVerfahren berührt werden.Bedeuten<strong>der</strong> Stellenwert<strong>der</strong> SelbstregulierungBei <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Geldwäschereispielt insbeson<strong>der</strong>e die Selbstregulierung<strong>der</strong> Banken seit je eine bedeutende Rolle.Lange bevor das Geldwäschereigesetz inKraft trat und auch bevor die einschlägigenBestimmungen in das Strafrechtaufgenommen wurden, galt die Vereinbarungüber die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht<strong>der</strong> Banken (VSB).Reputation, Solidität und Privacy, dieErfolgsfaktoren des FinanzplatzesDie Vermögensverwaltung bildet dieeigentliche Kernkompetenz des BankenplatzesSchweiz. Diese starke Position<strong>der</strong> Banken, insbeson<strong>der</strong>e im PrivateBanking, beruht nebst den Leistungen<strong>der</strong> Banken auch auf <strong>der</strong> hervorragendenReputation des Finanzplatzes, <strong>der</strong>Solidität des Banksystems sowie <strong>der</strong>traditionell hohen Rechtssicherheit. ZuLetzterem zählt auch das Bankkundengeheimnis.Reputation, Solidität undrecht verstandener Schutz <strong>der</strong> Privatsphäreschliessen sich nicht aus, imGegenteil, sie bedingen einan<strong>der</strong>, wiedas Beispiel des Finanzplatzes Schweizeindrücklich zeigt.11


Interessenwahrungmit TaskforceMit dem neuen Leitenden Ausschuss InternationalesFinanzzentrum Schweiz (LAIF) betreiben die SchweizerBanken ein Issue Management, koordinieren ihreMassnahmen im In- und Ausland und treten kompetentund überzeugend auf.Ein mo<strong>der</strong>nes und effizientes IssueManagement, also ein frühzeitiges Erkennenvon zukünftigen Chancen undRisiken, ist in einer sich rasch verän<strong>der</strong>ndenglobalen Wirtschaftswelt unabdingbar.Für den gesamten FinanzplatzSchweiz reicht es aber nicht, wenn einzelneInstitute dies für sich alleine tun.Koordiniert vorgehen, kompetent argumentierenund überzeugend auftretensind entscheidende Bedingungen für denzukünftigen Erfolg von Swiss Banking.Um dies zu erreichen, hat die Schweizerische<strong>Bankiervereinigung</strong> im Augustletzten Jahres den Leitenden AusschussInternationales Finanzzentrum Schweiz(LAIF) ins Leben gerufen. Der LAIF setztsich aus Verantwortungsträgern verschiedenerSchweizer Banken zusammen. Daer sich regelmässig trifft, können Entscheidungenrasch getroffen und in entsprechendeMassnahmen umgesetzt werden.Damit besitzen dieSchweizer Banken nunein Führungsinstrument,mit dem die nötige InteressenwahrunggegenüberEntscheidungsträgern imIn- und Ausland gezieltund permanent wahrgenommenund <strong>der</strong> nötige Dialog mit einerkritischen Öffentlichkeit intensiviertwerden kann. Dabei richtet er sich nichtKoordiniert vorgehen, kompetentargumentieren undüberzeugend auftreten sindentscheidende Bedingungenfür den zukünftigen Erfolgvon Swiss Banking.bloss an das Umfeld des Bankensektors,wie Regierung, Verwaltung, Behördenim In- und Ausland, an internationaleOrganisationen und an die Medienvertreterim In- und Ausland. Seine Aktivitätensind auch nach innen gerichtet,dort, wo es um die ständige Weiterentwicklung<strong>der</strong> Normen in den eigenenReihen geht, ohne die die hohe Reputationdes Finanzplatzes Schweiz nicht gehaltenwerden kann. Dabei versteht essich von selbst, dass <strong>der</strong> LAIF o<strong>der</strong>dessen Vertreter in wichtigen Fragen engmit den verantwortlichen Bundesstellenauf allen Ebenen zusammenarbeiten undPositionen sorgfältig abstimmen.12


För<strong>der</strong>ung von RahmenbedingungenDie Schweizer Banken sind sich bewusst,dass nur mit einer langfristig angelegtenStrategie, die auf einer guten Lageanalysebasiert, die ambitiöse Zielsetzungerreicht werden kann: Schaffung undErhaltung von vorteilhaften Rahmenbedingungenfür den Schweizer Finanzplatzim In- und Ausland. Es herrschtheute nicht bloss Konkurrenz zwischenverschiedenen Banken, son<strong>der</strong>n auch aufpolitischer Ebene zwischen einzelnenStaaten. Regierungen in aller Welt setzenalles daran, möglichst günstige Rahmenbedingungenfür ihre eigenen Banken zuschaffen. Dieser Wettbewerb ist schliesslichHauptgrund für die For<strong>der</strong>ungenaus Brüssel o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kritik seitens <strong>der</strong>OECD. In dieser internationalen Konkurrenzsituationunterstützt <strong>der</strong> LAIFdie Schweizer Regierung aktiv und stärktdadurch unseren Finanzplatz.Die Schweizer Banken gehörtenschon immer in allenBereichen des Banking wiebeispielsweise Privat- undEinzelkunden-, Kredit- o<strong>der</strong>Kapitalmarktgeschäft zu denführenden Anbietern.Private Banking – Hauptpfeilerdes FinanzplatzesDer Erfolg des internationalen FinanzzentrumsSchweiz beruht auf verschiedenenPfeilern. Die Schweizer Banken gehörtenschon immer in allen Bereichendes Banking wie beispielsweise Einzelkunden-,Kredit- o<strong>der</strong> Kapitalmarktgeschäftzu den führenden Anbietern. In<strong>der</strong> Vermögensverwaltung, <strong>der</strong> eigentlichenKernkompetenz des BankenplatzesSchweiz, sind sie gar Weltmarktführer.Der Finanzplatz trägt mit einer Wertschöpfungvon über CHF 44 Mrd. einenbedeutenden Anteil zum Wohlstand in<strong>der</strong> Schweiz bei.Erfolgsfaktoren für den FinanzplatzSchweizWarum sind die Schweizer Banken weltweitso erfolgreich? Erstens haben sichdie Banken in den letzten Jahrzehntendurch einen hohen Servicestandard weltweiteinen ausgezeichnetenRuf erworben. Zweitensgelten Know-how<strong>der</strong> Mitarbeiterinnen undMitarbeiter sowie dietechnische Infrastrukturnach wie vor als überdurchschnittlich.Und drittensstimmen die Rahmenbedingungen.Dazu zählt die grosseSicherheit in unserem Land; politischeund gesellschaftliche Sicherheit, aberauch Sicherheit durch die Stabilität desSchweizer Frankens. Zur Sicherheit tragengerade auch die rechtlichen, speziell13


die regulatorischen Rahmenbedingungenbei, die sich in einem sorgfältig austariertenZusammenspiel von Schutz <strong>der</strong>Privatsphäre und weltweit führendenGesetzen und Selbstregulierungsmassnahmen<strong>der</strong> Banken äussern. Damit sollvermieden werden, dass illegal erworbeneGel<strong>der</strong> in unser Land fliessen.Falls dies trotz aller Vorsichtsmassnahmendoch passiert, sorgen die Sorgfaltspflichtsvereinbarungendafür, dass diesekriminellen Gel<strong>der</strong> rasch entdeckt undblockiert werden.Erste Massnahmen gegen aussen …Priorität wurde vorerst auf den Dialogmit amerikanischen Regierungsstellen,Vertetern <strong>der</strong> EU und das Gespräch mitden Medien gesetzt.In den USA war die SBVg bereits infrüheren Jahren aktiv und setzte sich fürdie Erhaltung <strong>der</strong> freien Geschäftstätigkeitin einem <strong>der</strong>egulierten Markt (Stichwort:Trennbankengesetzgebung) ein.Nun wurde dieser Meinungsaustauschmit Vertretern <strong>der</strong> Regierung und desFe<strong>der</strong>al Reserve Board intensiviert. KleinereDelegationen von Vertretern desLAIF präsentierten am Capitol Hill dieregulatorischen Rahmenbedingungen desSchweizer Finanzplatzes und die Haltungen<strong>der</strong> Schweiz in aktuellen Finanzfragennamentlich <strong>der</strong> EU und <strong>der</strong> OECD.Auf grosses Interesse stiessen Veranstaltungenfür Beamte und hohe Politikerunter dem Patronat <strong>der</strong> Schweizer Botschaftin Washington und ein Auftritt inNew York.14


Auf grosses Interesse stiessenVeranstaltungen für Beamteund hohe Politiker unter demPatronat <strong>der</strong> SchweizerIn Brüssel sprach eine Botschaft in Washington undDelegation des LAIF mit ein Auftritt in New York.hochrangigen Vertretern<strong>der</strong> EU-Kommission sowie <strong>der</strong> SchweizerMission bei <strong>der</strong> EU über die Revision<strong>der</strong> EU-Richtlinie zur Geldwäschereibekämpfung,die Reform <strong>der</strong> Eigenkapitalvorschriftenund natürlich über diegeplante Zinsbesteuerung.Unter dem Titel »Swiss Plus – FinancialExcellence« fanden im Berichtsjahr Veranstaltungenin Paris, London undFrankfurt statt. Einzelne Delegationsmitglie<strong>der</strong>nutzten zusätzlich zu denAuftritten im Rahmen dieser Events dieGelegenheit zu Aussprachen auf politischerEbene. Im Sinne einer Bündelung<strong>der</strong> Mittel werden die Swiss-Plus-Aktivitätenneu auch vom LAIF gesteuert.… und gegen innenAuch gegen innen war <strong>der</strong> LAIF aktiv.Eine Lehrveranstaltung unter dem Titel»Sorgfaltspflicht <strong>der</strong> Banken« war mit250 Vertreterinnen und Vertretern vonMitgliedsinstituten sehr gut besetzt undzeigte einmal mehr die grosse Bedeutung,welche die Banken diesem sensiblen Bereichzumessen.Selbstverständlich wurden alle Aktivitätendes LAIF von intensiver Medienarbeitbegleitet.Swiss Plus – Financial Excellence»Swiss Plus – Financial tigste Aktivität gelten soExcellence« wurde 1999 mit genannte Roadshows. Einedem Ziel ins Leben gerufen, hochrangige Delelgation desdie traditionellen und neuen Finanzplatzes begibt sich –Stärken des Schweizermeist unter <strong>der</strong> Führung einesFinanzplatzes darzustellen Bundesrates – in die grösstenund weltweit zu kommunizieren.Swiss Plus wird getragen Finanzplatz Schweiz vorzu-Finanzplätze, um denstellen und aktuelleFragen mit denpolitischenAnsprechpartnernzu diskutieren. Bisjetzt wurden solcheInformationsreisennach London,Frankfurt undParis unternommen.Anlässe in Mailand,von <strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong><strong>Bankiervereinigung</strong>, SWX Madrid und später in denSwiss Exchange, <strong>der</strong> SIS USA sind in VorbereitungSegaIntersettle AG und <strong>der</strong> (weitere Informationen unterTelekurs-Gruppe. Als wich- www.swissplus.ch).15


Rahmenbedingungen für denFinanzplatz Schweiz – SteuernFür die Schweizer Wirtschaft ist im internationalen Standortwettbewerbeine tiefe Staatsquote ein entscheiden<strong>der</strong> Vorteil.Eine deutliche Senkung <strong>der</strong> Steuersätze und eine Abschaffungvon Kapitalverkehrssteuern sind richtige Einzelerleichterungen.In diesem sensiblen Umfeld ist die Einführung von neuenSteuern entschieden abzulehnen.16


Eine wichtige Voraussetzung für einenprosperierenden Finanzplatz sind guteRahmenbedingungen; dazu zählen sowohlallgemein gesetzgeberische undsteuerliche Faktoren als auch gesundeFinanzen <strong>der</strong> öffentlichen Hand.Die Bundeskasse hat im Jahre 2000 erstmalsseit einer Reihe von defizitärenJahren mit einem Überschuss von 4,5Mrd. Franken abgeschlossen. Von dahermüsste man annehmen, <strong>der</strong> Bundesfinanzhaushaltsei saniert und die Sparanstrengungenzur Beseitigung <strong>der</strong> Defizitehätten ihre Wirkungen gezeigt. In Tatund Wahrheit ist <strong>der</strong> Überschuss in <strong>der</strong>Bundeskasse zwar erfreulich, aber möglicherweisenur ein Strohfeuer.Senkung <strong>der</strong> Fiskalquote als ZielDer Finanzplan des Bundesrates siehtfür die nächsten Jahre ein Ausgabenwachstumvon über 4% p.a. vor. Damitwerden nicht nur die guten Steuererträgnissedes vergangenen Jahres zum Vorausausgegeben, son<strong>der</strong>n es wird auchein überdurchschnittliches Wachstum<strong>der</strong> Wirtschaft vorausgesetzt. Vergessenwird dabei, dass die Steuer- und Abgabenbelastungin den 90er-Jahren umüber 4 Prozentpunkte zugenommen hatund dass allein die Steuerquote des Bundesim Jahr 2000 von 10 auf 11,5% desBruttoinlandproduktes angestiegen ist.Damit langfristig finanzpolitisch attraktiveRahmenbedingungen herrschen,muss das Ziel sein, die Fiskalquote <strong>der</strong>öffentlichen Haushalte von heute rund35% auf den Stand von 1990, nämlichauf 30% zu senken. Erst damit würdedie Schweiz in die Spitzengruppe <strong>der</strong>wirtschaftlich starken Län<strong>der</strong> zurückkehren,während sie heute im Mittelfeld,nach Neuseeland und noch knapp vorDeutschland, anzutreffen ist.Allein schon aus dieser Sicht Nur ein einfaches Steuersystemmit tiefen Sätzen istist es sehr zu begrüssen, dass<strong>der</strong> Bundesrat dem Parlamentkonkrete Vorschläge im internationalen Vergleichtransparent und wirkt damitmit Steuererleichterungen in als konkurrenzfähig.verschiedenen Bereichen zugeleitethat. Die Devise hiesse allerdings,deutliche Senkung <strong>der</strong> Steuersätze undAbschaffung von althergebrachten Kapitalverkehrssteuernanstelle von Einzelerleichterungenund Ausnahmen nachlinks und rechts. Nur ein einfaches Steuersystemmit tiefen Sätzen ist transparentund wirkt damit im internationalenVergleich als konkurrenzfähig. Zu Rechthat denn <strong>der</strong> Nationalrat eine Senkungdes Steuersatzes bei <strong>der</strong> direkten Bundessteuerauf den Unternehmensgewinnenvon 8,5 auf 8% beschlossen. Richtigerweisehat das Parlament im Jahre2000 gemäss Vorschlag des Bundesratesauf dem Dringlichkeitsweg ebenfalls Sofortmassnahmenim Bereich <strong>der</strong> Stempelsteuernbeschlossen.Abschaffung <strong>der</strong> StempelsteuerGerade die Stempelsteuer ist für denFinanzplatz Schweiz ein nachhaltigwirkendes Handicap und müsste längstgänzlich beseitigt sein. Nachdem dies finanzpolitischnoch nicht möglich war,verdient die erwähnte Teilrevision volleUnterstützung im Hinblick auf <strong>der</strong>enUmsetzung ins ordentliche Recht. Konkretgeht es um Folgendes:Anfang Oktober hat <strong>der</strong> Bundesrat deneidgenössischen Räten die Botschaft zueinem dringlichen Bundesbeschluss überdie Än<strong>der</strong>ung des Stempelsteuergesetzesmit zwei wesentlichen Elementen unterbreitet:Zum einen wird <strong>der</strong> Handel voninländischen Aktien und Obligationen17


an ausländischen Börsen von <strong>der</strong> Umsatzabgabeausgenommen. Damit wird<strong>der</strong> internationalen Tendenz Rechnunggetragen, wonach Bluechips-Aktien paneuropäischgehandelt werden könnenund dass <strong>der</strong> Handel mit diesen Titeln in<strong>der</strong> Folge für die Schweizer Banken weiterhinvon <strong>der</strong> Schweiz aus möglich seinsollte. Zum an<strong>der</strong>n sollen institutionelleAnleger wie in- und ausländische Anlagefonds,Pensionskassen und Einrichtungen<strong>der</strong> beruflichen und <strong>der</strong> sozialenVorsorge von <strong>der</strong> auf sie entfallendenUmsatzabgabe befreit werden.Die eidgenössischen Räte haben zwardie Dringlichkeit bejaht, hingegen ausfinanzpolitischen Gründen den Kreis <strong>der</strong>zu befreienden institutionellen Anlegererheblich eingeschränkt, indem die inländischenPensionskassen und weitereEinrichtungen <strong>der</strong> beruflichen und <strong>der</strong>sozialen Vorsorge sowie die inländischeöffentliche Hand und die inländischenLebensversicherer von <strong>der</strong> Befreiung ausgenommenund zu Effektenhändlern erklärtwurden.Diese Abstriche am bundesrätlichen Konzeptsind bedauerlich und gehen in einefalsche Richtung, denn damit wird dieAltersvorsorge für alle bei inländischenEinrichtungen versicherten Personen miteiner längst überfälligen Umsatzabgabebeeinträchtigt. Befreit von <strong>der</strong> Umsatzabgabesind deshalb zurzeit bloss dieinländischen Anlagefonds sowie dieausländischen institutionellen Anleger.Ebenso trägt <strong>der</strong> Bundesbeschluss zurStempelsteuerrevision – wenngleich essich bloss um eine sehr beschränkte Entlastunghandelt – wenigstens den internationalenEntwicklungen im grenzüberschreitendenHandel über ausländischeBörsen Rechnung, indem <strong>der</strong> Handel anSchweizer Titeln über virt-x auch fürBanken in <strong>der</strong> Schweiz gänzlich befreitwird. Nachdem <strong>der</strong> Handel mit denSchweizer Bluechips und weiteren europäischenAktien am 25. Juni 2001 durchvirt-x erfolgreich gestartet werden konnte,erscheint es unausweichlich, dassdiese zeitlich auf zwei Jahre befristetenMassnahmen nicht nur ins ordentlicheRecht überführt werden, son<strong>der</strong>n dasssich auch die erwähnten Abstriche seitensdes Parlaments noch korrigierenlassen.18


Nein zur schädlichen KapitalgewinnsteuerWenn es darum geht, mittels steuerlicherRahmenbedingungen den StandortSchweiz im internationalen Standortwettbewerbattraktiv zu halten, so bedeutetdies nicht nur tiefe Steuersätzeund Beseitigung von überholten Transaktionssteuern,son<strong>der</strong>n auch Verzichtauf zusätzliche Steuern. Bundesrat undParlament haben deshalb den Initianten,welche eine allgemeine Kapitalgewinnsteuervon 20% einführen wollen, eineklare Abfuhr erteilt.Eine solche Steuer soll nach dem Willen<strong>der</strong> Initianten zusätzlich zur Einkommenssteuer,zur Vermögenssteuer, zu denKonsumsteuern vor allem jene Steuerpflichtigentreffen, welche bereits heuteden Grossteil aller Steuereinnahmen vonBund und Kantonen leisten: So bezahlenheute 3% aller Steuerpflichtigen mehrals die Hälfte <strong>der</strong> direkten Bundessteuer.Die Initiative des Gewerkschaftsbundeswurde zu einem Zeitpunkt lanciert, alsdie Börse auf Rekordhöhe stand. Unterdessenhat sich das Börsenklima merklichabgekühlt. Ganz unabhängig davonwerden an eine Kapitalgewinnsteuerstark übertriebene Erwartungen gestellt.Graubünden, welches die Steuer als letzterKanton im Jahre 1997 abgeschaffthat, erwirtschaftete daraus zuletzt geradenoch CHF 0,9 Mio. Darin nichtmitgezählt ist <strong>der</strong> grosse Erhebungsaufwand,welcher von den Initianten regelmässigverschwiegen wird. Hingegenverweisen diese immer wie<strong>der</strong> auf dieUSA, wo die Kapitalgewinnsteuer dasStaatsdefizit beseitigt haben soll: Tatsacheist jedoch, dass in den USA Kapitalgewinnenatürlicher Personen zwar besteuertwerden, eine Vermögenssteueraber gänzlich unbekannt ist. In <strong>der</strong>Schweiz ist es umgekehrt. Vergleicht mandie Einnahmen, so ergibt sich folgendesBild: In den USA bringt die Kapitalgewinnsteuerprivater Personen 2,8% desGesamtsteuerertrages. In <strong>der</strong> Schweiz resultiertaus <strong>der</strong> Vermögenssteuer natürlicherPersonen (1997: CHF 3 Mia.) einAnteil von 4% am Gesamtsteuerertrag.Die Befürworter weisen auch immerwie<strong>der</strong> darauf hin, dass die meisteneuropäischen Staaten Kapitalgewinneebenfalls besteuern. Verschwiegen wirddabei, dass in diesen Län<strong>der</strong>n zumeistauch die wirtschaftliche Doppelbelastungzwischen Aktiengesellschaft undAktionär gemil<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> sogar beseitigtwird, dass es sich oftmals bloss um dieBesteuerung kurzfristiger Gewinne o<strong>der</strong>um solche aus <strong>der</strong> Veräusserung grössererBeteiligungspakete handelt und dasseben nicht zusätzlich noch das Vermögenbesteuert wird. All das ist hierzulandean<strong>der</strong>s und dadurch nur teilweise mitausländischen Regelungen vergleichbar.Wenn man in <strong>der</strong> Schweiz die privatenKapitalgewinne entsprechend dem Vorschlag<strong>der</strong> Initianten umfassendbesteuern wollte, Bundesrat und Parlamentmüsste dies im Rahmen haben <strong>der</strong> Kapitalgewinnsteuereine klare Abfuhr erteilt.einer kompletten Neuordnunggeschehen. Ohnedass damit Abstriche bei an<strong>der</strong>en Steuern,wie Vermögenssteuern o<strong>der</strong> Stempelabgaben,verbunden sind, würde dies dieSchweiz im internationalen Wettbewerbum Standorte von Unternehmen undwohlhabenden Privatpersonen erheblichbeeinträchtigen. Das hiesige Steuersystemwäre noch komplizierter, als es heuteschon erscheint.19


EU-Zinsbesteuerung –ein schwieriger WegDie EU möchte in zehn Jahren einen umfassenden Informationsaustauchauf grenzüberschreitende Zinszahlungen für Privatpersoneneinführen und verlangt von Drittstaaten gleichwertigeLösungen. Die Schweiz will keine Umgehungsgeschäfte aus <strong>der</strong>EU anlocken und erklärt sich unter klaren Bedingungen bereit,eine Zahlstellensteuer einzuführen. Das Bankkundengeheimnissteht nicht zur Diskussion.Am 20. Mai 1998 legte die EU-Kommissionden Entwurf einer »Richtliniedes Rates zur Gewährleistung eines Minimumsan effektiver Besteuerung vonZinserträgen innerhalb <strong>der</strong> Gemeinschaft«vor. Dieser Entwurf basierte aufdem so genannten Koexistenzmodell,wonach die Mitgliedlän<strong>der</strong> die Wahlhaben zwischen <strong>der</strong> Einführung einerQuellensteuer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Meldung solcherZahlungen an die zuständigen Steuerbehörden.20


Mitte Dezember 2000 haben die Mitgliedstaatenunisono den Willen bekräftigt,den Richtlinienvorschlag zu realisieren,allerdings unter Abkehr desKoexistenzmodells. Der neue Beschlussenthält nun folgende Elemente:– Nach einer Übergangsfrist von siebenJahren sollen alle Mitgliedstaaten verpflichtetsein, Zinszahlungen an Privatpersonen,die in einem an<strong>der</strong>n EU-Staatwohnen, durch die Zahlstellen an diezuständigen Behörden zu melden.– Österreich, Belgien und Luxemburghaben das Recht, bis 2010 anstelle <strong>der</strong>Meldung eine Zahlstellensteuer zu erheben.– Steuerpflichtig sind dabei alle Artenvon Zinsen, wie Einmalverzinsungen,inkl. Marchzinsen, aber auch Ausschüttungenvon Anlagefonds. Auf Zinsen ausEurobonds soll auf englisches Drängenhin ein Grandfathering gelten, sodassTitel, die vor dem 1. März 2001 ausgegebenworden sind, ebenso wie solche,die vor dem 1. März 2002 aufgestocktwerden, sowohl von <strong>der</strong> Meldung alsauch von <strong>der</strong> Zahlstellensteuer ausgenommensind.– Jene Staaten, die während <strong>der</strong> siebenjährigenÜbergangsfrist eine Quellensteuererheben, müssen den Ertrag darausmit den an<strong>der</strong>n Staaten teilen, undzwar zu 75% zugunsten des Domizilstaates<strong>der</strong> Zinsempfänger. Der restlicheViertel verbleibt dem Zahlstellenstaat.Vergleich Quellensteuer – ZahlstellensteuerSchweizerEU-ZinsenrichtlinieVerrechnungssteuer (Vorschlag)Gegenstand Dividenden, Zins- Zinsvergütungen sowievergütungen sowieAusschüttungen auf Anlagefonds,Ausschüttungen auf soweit »Zinsen«; DividendenAnlagefondssind nicht betroffen.Steuerpflicht Schuldnerprinzip: Zahlstellenprinzip:– inländ. Emittenten – inländische Zahlstellenvon Anleihen(Banken)– inländ. Aktiengesellschaften– inländ. Banken undAnlagefondsZinsempfänger je<strong>der</strong>mann: natürliche und nur natürliche Personen mitjuristische Personen im In- Wohnsitz in einem (an<strong>der</strong>en)und AuslandEU-StaatMittel 35%, nicht befreiend Meldung;Übergangsfrist: 15/20%Instit. Anleger nicht befreit befreitVermeidung – wenn Domizil des wirt- – Verlegung <strong>der</strong> Bankdepotsschaftlichen Schuldners – Zwischenschaltung einer AGim Ausland– Kauf von EurobondsVolkswirt- Verteuerung des Kapitals Schwächung <strong>der</strong> betr. Finanzschaftlicheplätze; grosse Abwan<strong>der</strong>ungsge-AuswirkungenfahrEffizienz gross: CHF 2–4 Mia. fraglich (negative Erfahrungen inpro Jahr (netto)Deutschland)21


Grundsätzlich positive Haltung <strong>der</strong> SBVgEin weiterer Bestandteil des politischenKompromisses zwischen den EU-Staatenist <strong>der</strong>en For<strong>der</strong>ung, dassdie Richtlinie in gleichem Die EU muss eine gleichwertigeLösung mit allen wichtigenMasse für die abhängigenGebiete <strong>der</strong> EU-Staaten Finanzplätzen finden.– insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> englischenKanalinseln – gilt und dass einegleichwertige Lösung mit wichtigen Finanzplätzenausserhalb <strong>der</strong> EU, insbeson<strong>der</strong>emit den USA, <strong>der</strong> Schweiz undeuropäischen Offshore-Staaten, gefundenwird.Bundesrat gegen InformationsaustauschDer Schweizerische Bundesrat hat wie<strong>der</strong>holterklärt, dass er bereit sei, eineBesteuerung von Zinszahlungen durchSchweizer Banken an Empfänger in <strong>der</strong>EU zu prüfen, sofern die EU für sichselbst und ihre abhängigen Gebiete dievorgesehenen Massnahmen tatsächlichrealisieren und die wichtigsten Finanzplätzeausserhalb <strong>der</strong> EU eine gleichwertigeRegelung akzeptieren würden.Das Bankkundengeheimnis steht für denBundesrat jedoch nicht zur Diskussion.Zu diesem Zweck hat <strong>der</strong> Bundesrat imvergangenen Jahr eine Arbeitsgruppeeingesetzt, um die Machbarkeit einerschweizerischen Zahlstellensteuer zuprüfen. Eine solche weicht erheblich von<strong>der</strong> schweizerischen Verrechnungssteuerab.Die Schweizer Banken sind bereit, den Bundesrat im Hinblickauf die mögliche Einführung einer praktikablen Zahlstellensteuerzu unterstützen, um keine Umgehungsgeschäfte aus denEU-Staaten anzuziehen.1. Die SBVg beurteilt die vorgeschlagene Lösung einer Zahlstellensteuerim Grundsatz als akzeptabel.2. Die Einführung einer so genannten Zahlstellensteuer imSinne eines Rückbehalts auf staatsvertraglicher Grundlagebildet für die politische Diskussion mit <strong>der</strong> EU einen brauchbarenLösungsansatz. Sie respektiert das Bankkundengeheimnisund stellt bezüglich ihrer Wirkung eine gleichwertigeLösung zum automatischen Informationsaustausch dar.3. Folgende Kriterien müssen aber beachtet werden:– Die EU muss gleichwertige Lösungen sowohl innerhalbihrer Jurisdiktion als auch mit an<strong>der</strong>en Drittstaaten(z.B. Nordamerika, Singapur, China (Hongkong) o<strong>der</strong> Japan)beschliessen.– Inhaltlich darf <strong>der</strong> Geltungsbereich <strong>der</strong> Zahlstellensteuerin <strong>der</strong> Schweiz nicht mehr einschliessen als innerhalb <strong>der</strong> EU.Insbeson<strong>der</strong>e sollen nur Zinsempfänger mit Domizil in einemEU-Staat erfasst werden, nicht aber Kunden <strong>der</strong> Banken in<strong>der</strong> Schweiz, die ausserhalb <strong>der</strong> EU ihren Wohnsitz haben.– Die Ausgestaltung einer Zahlstellensteuer muss für dieBanken in <strong>der</strong> Schweiz praktikabel sein. Der zu leistendeAufwand wird ohnehin erheblich sein und bedingt, dass füreine allfällige Umsetzung genügend Vorlaufzeit zur Verfügungstehen wird.Die erwähnte Arbeitsgruppe, in welcherauch die SBVg vertreten war, gelangte zufolgenden Konklusionen:– Den Ausgangspunkt für eine Lösungbildet die Verrechnungssteuer, welchegrundsätzlich in <strong>der</strong> heutigen Form bestehenbleiben soll.– Als rechtliche Grundlage für eine zusätzlicheschweizerische Zahlstellensteuerdient zweckmässigerweise ein Staatsvertragzwischen <strong>der</strong> Schweiz und <strong>der</strong>Europäischen Union.– Den Steuergegenstand bilden Zinszahlungenvon ausländischen Schuldnernan private Endempfänger mit Wohnsitzin einem EU-Staat. Die Definition und<strong>der</strong> Umfang solcher Zinsen richten sichweitgehend an den Vorgaben gemässEU-Richtlinie. Verständlicherweise könnendabei nur Zinsen erfasst werden, die22


nicht bereits von <strong>der</strong> Verrechnungssteuero<strong>der</strong> von empfänger.einer ausländischen Quellensteuervon 20% und mehr erfasstsind – mithin dürften Zinsen von Eurobondsund Treuhandanlagen den massgeblichenAnteil darstellen.– Steuerpflichtig sollen inländische Zahlstellensein, wie Banken und Effektenhändler.Der Entscheid, ob und inwieweit <strong>der</strong> Erlösaus einer solchen Zahlstellensteuer<strong>der</strong> EU zusteht, wurde nicht gefällt.Diese politische Frage muss letztlichzwischen den politischen Behörden <strong>der</strong>Schweiz und <strong>der</strong> EU geklärt werden.Eine Ablieferung sollte aber möglichsteinfach und pauschal erfolgen und ohneRückschlüsse auf die Zinsempfänger.Eine Ablieferung des Erlösessollte möglichst einfach undpauschal erfolgen und ohneRückschlüsse auf die Zins-Die Arbeitsgruppe hatauch Überlegungen überdie volkswirtschaftlichenund betriebswirtschaftlichen Auswirkungeneiner Zahlstellensteuer gemacht.Die Auswirkungen auf die Wertschöpfungdes Finanzplatzes dürften umsostärker sein, als nicht gleichzeitig allewichtigen Finanzplätze gleichwertigeMassnahmen ergreifen. Bekanntlichkann nämlich die Zahlstellensteuer durcheinfache Verlagerung <strong>der</strong> Depotstelle aufeinen Finanzplatz ohne entsprechendeRegulierung vermieden werden.23


Kurzberichteaus den KommissionenNachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung <strong>der</strong> wichtigsten Geschäfte,die in den Kommissionen <strong>der</strong> SBVg im vergangenen Geschäftsjahr behandeltwurden. Auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> SBVg unter www.swissbanking.org(»Publikationen/Tätigkeitsbericht«) können Sie ausführlichere Informationen,welche nach Themen geordnet sind, sowie die Namen aller Mitglie<strong>der</strong><strong>der</strong> verschiedenen Kommissionen einsehen.Juristische KommissionProf. Dr. Hans Peter Dietzi,stellv. erster RechtskonsulentUBS AG, Basel und ZürichDie Juristische Kommission beschäftigt sich mit den rechtlichen Gesichtspunktenverschiedener Fragen <strong>der</strong> Bankenpolitik. Sie hat sich imBerichtsjahr dreimal getroffen. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitgehört die Problematik <strong>der</strong> Amtshilfe im Banken- und Börsenbereich.Des Weiteren hatte sie sich mit Fragen zur Sorgfaltspflichtvereinbarung(VSB) und zum Geldwäschereirecht zu befassen. Ein heiklerAspekt ist in diesem Zusammenhang die Regelung <strong>der</strong> Kundenidentifikationdurch die VSB und im Blick auf das E-Banking. Sodann hatdie Kommission zu Vernehmlassungsvorlagen des Bundes Stellung genommen(Einlegerschutz im Bankengesetz, elektronischer Geschäftsverkehr,Haftpflichtrecht, Wettbewerbsrecht, Öffentlichkeitsgesetz).Schliesslich hat eine von <strong>der</strong> Kommission eingesetzte Arbeitsgruppedie »Risk Disclosure Statements« <strong>der</strong> SBVg überarbeitet. Sie sollendiesen Sommer in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch neuerscheinen – sowohl als Mustertexte für eigene Broschüren <strong>der</strong> Bankenwie auch als Broschüre <strong>der</strong> SBVg.Kommission für AussenwirtschaftspolitikFritz Stahel,Mitglied <strong>der</strong> DirektionCredit Suisse, ZürichDie Kommission für Aussenwirtschaftspolitik hat sich im Geschäftsjahr2000 mit <strong>der</strong> Integration <strong>der</strong> Schweiz in die Europäische Union,insbeson<strong>der</strong>e mit den bilateralen Verträgen II, befasst. Sie hat, in Zusammenarbeitmit dem »Leitenden Ausschuss Internationales FinanzzentrumSchweiz« (LAIF) sowie <strong>der</strong> Steuer- und <strong>der</strong> Juristischen Kommissionunserer Vereinigung, einen wesentlichen Beitrag in dieserentscheidenden Phase geleistet. In diesem Kontext hat die Kommissionim November 2000 das Seminar »OECD/EU: Herausfor<strong>der</strong>ungenfür die Schweizer Banken« organisiert. Zusätzlich hat sie ein Gutachtenüber die Rolle <strong>der</strong> Schweizer Banken im GATT und in <strong>der</strong>WTO verfasst und diverse Gespräche mit schweizerischen Vertreternin den Bretton-Woods-Institutionen geführt. Daneben hat sich dieKommission mit <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> hängigen Dossiers im Rahmen<strong>der</strong> OECD und <strong>der</strong> EFTA befasst.24


SteuerkommissionDr. Kurt Arnold,Managing DirectorCredit Suisse Group GFT, ZürichVerschiedene Schwerpunktthemen wurden behandelt. Bei <strong>der</strong> Einführungdes QI-Konzepts haben sämtliche Banken mit dem IRS einQI Agreement abgeschlossen. Obwohl noch gewisse Fragen mit demIRS zu klären sind, ist positiv, dass die Schweizer »know your customerrules« vom IRS anerkannt wurden. Bei <strong>der</strong> Stempelrevision wird mitBedauern zur Kenntnis genommen, dass nicht alle inländischen institutionellenAnleger (z.B. Pensionskassen) von <strong>der</strong> Abgabe befreitwerden. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates wird im Kerndennoch umgesetzt. – Das bestehende System <strong>der</strong> Besteuerung desEigenmietwerts von selbst bewohnten Liegenschaften wird gegenüberdem bundesrätlichen Vorschlag bevorzugt. Die Machbarkeitsstudie»Zahlstellensteuer« des EFD hat ergeben, dass <strong>der</strong>en Einführunggrundsätzlich möglich ist. An<strong>der</strong>e Finanzplätze, wie z.B. die USA,müssten aber ebenfalls gleichwertige Massnahmen einführen. DieInitiative »Kapitalgewinnsteuer« des Gewerkschaftsbundes wird abgelehnt,zumal jegliche zusätzliche Steuer den Standort Schweiz iminternationalen Steuerwettbewerb erheblich beeinträchtigten würde.Kommission für Wirtschaftspolitik SchweizVakantUnter <strong>der</strong> Leitung von Prof. Dr. N. Blattner fand im vergangen Jahreine Sitzung <strong>der</strong> Kommission für Wirtschaftspolitik statt. Neben denKommissionsmitglie<strong>der</strong>n nahmen F. Britt (Bundesamt für Sozialversicherungen),Prof. Dr. R. Leu (Uni Bern) und H. R. Schuppisser(Schweizerischer Arbeitgeberverband) als Gäste an <strong>der</strong> Sitzung teil.Sie war dem Thema »Sozialpolitische Brennpunkte in <strong>der</strong> Schweiz«gewidmet. Sozialpolitische Herausfor<strong>der</strong>ungen wurden vor allem in<strong>der</strong> Bildungs- und Gesundheitspolitik geortet. Es wurde beschlossen,dass die Themenführerschaft in <strong>der</strong> Sozialpolitik beim Arbeitgeberverbandliegen soll, wobei eine Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> SBVg imSinne eines Ressourcen-Poolings im Interesse von beiden Verbändensein kann.Kommission für die Feststellung <strong>der</strong> Steuerwerte ausländischer WertpapiereAdolphe Gabriel,DirektorCredit Suisse First Boston, ZürichDiese Kommission trifft sich einmal gegen Ende des Kalen<strong>der</strong>jahres,um zusammen mit <strong>der</strong> Eidgenössischen Steuerverwaltung die massgeblichenSteuerkurse für Devisen, Edelmetalle und Kassenobligationenfestzulegen. Regelmässig wird dabei <strong>der</strong> durchschnittliche Kursdes grösseren Teils des Monats Dezember übernommen (diesmal1.–19. Dezember). Unsere Vereinigung hat die Kurse für Devisen,Gold und Goldmünzen mit Zirkular Nr. 7035 vom 22. Dezember2000 den Banken bekannt gegeben.25


Kommission für Performance-VergleichJacques de Saussure,Teilhaber und Präsident<strong>der</strong> VerwaltungBank Pictet & Cie, GenfDie Kommission hat im Oktober 2000 entschieden, die 1997 eingeführtenSwiss Performance Presentation Standards (SPPS) auf <strong>der</strong>Basis <strong>der</strong> »Global Investment Performance Standards« (GIPS) zurevidieren. Die GIPS sollen in Zukunft weltweit als Grundlage fürnationale Performance Presentation Standards gelten. Zusätzlichelokale Bestimmungen sind weiterhin möglich, soweit sie nicht imWi<strong>der</strong>spruch zu den GIPS stehen. Die GIPS wurden von Vertretern<strong>der</strong> amerikanischen »Association of Investment Management andResearch« (AIMR) sowie <strong>der</strong> »European Fe<strong>der</strong>ation of FinancialAnalysts Societies« (EFFAS) erarbeitet. Die revidierten SPPS werdenvoraussichtlich in <strong>der</strong> zweiten Jahreshälfte 2001 dem Verwaltungsratzur Verabschiedung unterbreitet. Dessen Zustimmung vorausgesetzt,sollen sie im Jahr 2002 in Kraft treten. Die Expertengruppe <strong>der</strong>Kommission hat im Juni 2000 in Basel ein Seminar zum Thema»SPPS-Software: Evaluation und Implementierung« durchgeführt. ImJuni 2001 wurde erneut je ein Seminar in Zürich, Genf und Luganounter dem Titel »SPPS go international: the Swiss Version of GIPS«veranstaltet.Kommission für Kommunikation und Public AffairsClaudio Generali,Präsident des Verwaltungsrates<strong>der</strong> Banca del Gottardo, Lugano,und Mitglied des Verwaltungsrates<strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong><strong>Bankiervereinigung</strong>, BaselNebst den regulären zwei Medienkonferenzen wurden im Mai und imAugust 2000 Ausbildungsseminarien für nationale und internationaleMedienvertreter u.a. zu den Themen E-Banking und Geldwäschereibekämpfungduchgeführt. Im August 2000 diskutierte die SBVg in einerVeranstaltung ihr Issue Management mit Vertretern aus Politik,Verwaltung, Verbänden, Medien und Banken. Die jährlich durchgeführteMeinungsumfrage zeigte, dass in <strong>der</strong> Schweizer Bevölkerungein erhebliches Informationsdefizit beispielsweise in Bezug auf Massnahmenzur Geldwäschereibekämpfung <strong>der</strong> Schweizer Banken o<strong>der</strong>allgemeine politische Themen besteht. Die SBVg wird daher ihreKommunikationsaktivitäten in diesen Bereichen weiter verstärken.Mit BancoMedia wurde in <strong>der</strong> Berichtsperiode ein Lehrmittel fürden Wirtschaftsunterricht an Schulen <strong>der</strong> Mittel- und Oberstufefertig gestellt.26


Kommission für VorsorgefragenJean-Marc Wanner,DirektorLombard Odier Zürich AG, ZürichDie Kommission für Vorsorgefragen hat sich im vergangenen Geschäftsjahrin erster Linie mit <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> europäischen beruflichenVorsorge, mit den neuen Anlagevorschriften für Pensionskassensowie mit <strong>der</strong> Revision des Bundesgesetzes über die beruflicheVorsorge befasst. Diese Themen wurden anlässlich eines Seminarsunserer Vereinigung im Juli 2000 behandelt. Die Kommission hatdarüber hinaus diverse Stellungnahmen des Bankensektors zu Fragenwie vergessene Guthaben <strong>der</strong> zweiten Säule o<strong>der</strong> <strong>der</strong> freien Wahl <strong>der</strong>Pensionskassen ausgearbeitet.Kommission für Nachwuchs- und AusbildungsfragenCarlo Mati,Direktor des Verbands SchweizerischerKantonalbanken, BaselIm Juni 2000 entschied sich <strong>der</strong> Verwaltungsratsausschuss, gestütztauf eine Überprüfung <strong>der</strong> Schwerpunkte und Prioritäten im Ausbildungsbereichdurch die Kommission, für ein verstärktes Engagementim Lehrmittelbereich. Bereits im Januar 2000 wurde ein Entscheidzugunsten <strong>der</strong> Herausgabe eines Lehrmittels für die Bankgrundausbildunggefällt, welches in Zusammenarbeit mit einem externen Produzentenerstellt und im Sommer 2001 unter <strong>der</strong> Bezeichnung»BankingToday.ch« herausgegeben wurde. Im Herbst 2000 nahm dieSBVg Stellung zu verschiedenen eidgenössischen Vernehmlassungenim Berufsbildungsbereich. Im Bereich <strong>der</strong> Grundausbildung standenim Zentrum <strong>der</strong> Aktivitäten die Reform <strong>der</strong> kaufmännischen Grundausbildung(definitive Inkraftsetzung im Jahr 2003 vorgesehen) sowieeine Weiterentwicklung des 1996 geschaffenen SBVg-Zertifizierungsverfahrensfür Allroundpraktika für Mittelschulabsolventen.Kommission für BranchenkundeRobert Schaad,stellv. DirektorRahn & Bodmer Banquiers,ZürichNeben <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> regulären Prüfungsserien BranchenkundeBank für die schriftlichen kaufmännischen Lehrabschlussprüfungenund <strong>der</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Hauptexperten auf den entsprechendenPrüfungsplätzen wurden im Rahmen <strong>der</strong> Reform <strong>der</strong> kaufmännischenGrundausbildung neue Ausbildungsgrundlagen (Modell-LehrgangBank) erarbeitet. Gleichzeitig wurden für die an den laufenden Pilotversuchenbeteiligten Banken mehrere Schulungs- und Informationsveranstaltungenzu den Neuerungen <strong>der</strong> Reform durchgeführt. DieBetreuung <strong>der</strong> Pilotbanken spielte generell eine wichtige Rolle. Sowurden diese u. a. regelmässig besucht und mit Informationen undKursunterlagen versehen. Die neue kaufmännische Grundausbildungsoll auf den Schuljahresbeginn 2003/2004 gesamtschweizerisch eingeführtwerden.27


Kommission zum Schutze <strong>der</strong> schweizerischen VermögenswertePhilippe Treyvaud,DirektorMM. Pictet & Cie, GenfDie Aufgabe dieser Kommission besteht vorwiegend im Schutz vonschweizerischen Vermögenswerten sowohl im In- als auch im Ausland.Natürlich interveniert diese nicht bei je<strong>der</strong> unrentablen Investition,sie ergreift jedoch auch nicht erst beim Eintreten von Verlustendie erfor<strong>der</strong>lichen Massnahmen. Im Laufe des Geschäftsjahres hatsich die Kommission mit zwei Fällen beschäftigt. In beiden Untersuchungenwurden jedoch keine Unregelmässigkeiten festgestellt.Kommission für SicherheitsfragenJean-Pierre Huwyler,Managing DirectorCredit Suisse Group, ZürichDie Kommission für Sicherheitsfragen dient als Forum für Koordinationund Erfahrungsaustausch bezüglich Sicherheit <strong>der</strong> Banken undihrer Kunden. Sie setzt sich aus Vertretern <strong>der</strong> verschiedenen Bankengruppenzusammen. In <strong>der</strong> Gemischten Kommission für Banksicherheitarbeiten Vertreter <strong>der</strong> Sicherheitskommission, <strong>der</strong> Post, des Bundes,<strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong> kantonalen Polizeikommandanten <strong>der</strong> Schweiz(KKPKS) sowie <strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong> Vereinigung Städtischer Polizeichefs(SVSP) zusammen. Die Kommissionen behandelten in <strong>der</strong> Berichtsperiodeinsbeson<strong>der</strong>e Fragen zur Datenerhebung bei Zahlungsverkehrsbetrug,zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Polizeiund zur Euro-Bargeldeinführung. Ebenso erörtert wurden die aufBanken und Post verübten Überfälle. Zusätzlich wurden Informationenzu Diebstählen aus Bankbriefkästen und zum aktualisiertenBankalarmsystem verabschiedet.Kommission für Fragen des KonsumkreditesLuciano Passardi,Chief Executive OfficerGE Capital Bank, BruggDie Kommission für Fragen des Konsumkredites hat sich im Geschäftsjahr2000 intensiv mit <strong>der</strong> Revision des Konsumkreditgesetzesbefasst. Die Vorlage aus dem Jahr 1994 sieht eine maximale Laufzeitvon 36 Monaten für Kleinkredite vor und überträgt dem Bundesratdie Kompetenz, den Höchstzinssatz festzulegen. Dieser darf jedoch15% nicht übersteigen. Die Kommission hatte die Gelegenheit, ihreStellungnahme zur Vorlage diversen interessierten Parlamentariern zuunterbreiten. Das eidgenössische Parlament hat, nach unserer Einschätzung,im Frühling 2001 einer realistischen Lösung zugestimmt.Das revidierte Konsumkreditgesetz wird voraussichtlich am 1. Januar2003 in Kraft gesetzt.28


Kommission für Finanzmarktregulierung und RechnungslegungRudolf En<strong>der</strong>li,Group TreasurerUBS AG, GlattbruggPer März 2001 ist die Kommission für Rechnungsfragen in »Kommissionfür Finanzmarktregulierung und Rechnungslegung« umbenanntworden, um dem in letzter Zeit breiter gewordenen Tätigkeitsfeldgerecht zu werden. Die Kommission wird weiterhin Fragen <strong>der</strong>Banken- und Finanzmarktregulierung und Rechnungslegung sowieAspekte des Risikomanagements behandeln. Einen wesentlichenSchwerpunkt <strong>der</strong> Kommissionsarbeit im vergangenen Geschäftsjahrhaben die Stellungnahmen zu den beiden Konsultationspaketen imRahmen des New Basel Capital Accord des Basler Ausschusses fürBankenaufsicht gebildet. In diesem Zusammenhang haben unter demPatronat <strong>der</strong> Kommission im Mai 2000 sowie auch im Mai 2001Weiterbildungsseminare für die Mitgliedinstitute zur neuen Eigenkapitalregulierungstattgefunden. Daneben hat die Kommission dieStellungnahme zum Schlussbericht <strong>der</strong> Expertengruppe »Finanzmarktaufsicht«im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des EidgenössischenFinanzdepartements erarbeitet.Schweizerische Kommission für Standardisierung im Finanzbereich (SKSF)Matthias Kälin,stellv. Direktor<strong>der</strong> UBS AG, ZürichDiese Kommission ist die nationale Drehscheibe unserer Vereinigungfür internationale Standards im Finanzbereich. Ihre Mitglie<strong>der</strong> koordinierendie Fachkommissionen (KF) und vertreten die Schweiz aufsupranationaler Ebene. Schwerpunkte im Berichtsjahr waren die Bildung<strong>der</strong> KF Kreditgeschäfte, die Vertretung <strong>der</strong> Schweizer BörseSWX in <strong>der</strong> FK Wertschriften, das neue Komitee ISO/TC222»Personal Financial Planning« und SC4 »Banking, Securities andother Financial Instruments« bei ISO/TC68. Im Mittelpunkt <strong>der</strong>Fachkommissionen standen die Themen: XML, Swift StandardsEnhancements 2002, ePI (electronic Payment Initiator) und an<strong>der</strong>es.Aktuelles über Anlässe und Projekte, Organisation und Mitglie<strong>der</strong>findet sich unter www.sksf.ch.29


Fachliche Zuständigkeiteninnerhalb <strong>der</strong> GeschäftsstelleHauptsitz BaselAeschenplatz 74052 BaselPostfach 41824002 BaselBüro BernHotelgasse 103011 BernTel. +41 61 295 93 93Fax +41 61 272 53 82E-Mail office@sba.chwww.swissbanking.orgwww.sba.chTel. +41 31 312 27 27Fax +41 31 312 27 87Büro ZürichLimmatquai 1228000 ZürichTel. +41 1 266 93 00Fax +41 1 266 93 0130


Dr. Urs Ph. RothVorsitzen<strong>der</strong> undMitglied desAusschusses <strong>der</strong>GeschäftsleitungV. FüglisterStellvertreten<strong>der</strong>Vorsitzen<strong>der</strong> undMitglied desAusschusses <strong>der</strong>GeschäftsleitungJ.-M. FelixMitglied desAusschusses <strong>der</strong>GeschäftsleitungG. HennetMitglied <strong>der</strong>GeschäftsleitungA. HubschmidMitglied <strong>der</strong>GeschäftsleitungC.-A. MargelischMitglied <strong>der</strong>GeschäftsleitungPräsidium,VRA und VRSteuernKommunikationSchweizTh. SutterAussenwirtschaftspolitik(WTO, EU usw.)Geldwäschereiund SorgfaltspflichtvereinbarungInternationaleGremien (Féd.Bancaire usw.)AdministrationL. MetzgerBankkundengeheimnisundAmtshilfeKommunikationInternationalJ. NasonZahlungsverkehr,BanktechnikStrafrecht undRechtshilfeBanken- undBörsenrechtPublic AffairsSchweizDr. K. HämiseggerBanken- undBörsenrechtPD Dr. Ch.WinzelerInterneKommunikationec-bm SchadenentschädigungenC. SchaerUSA:Bankenpolitik,SteuernWeiteresöffentlichesRechtAusbildungM.WirthGesellschaftsrechtA. SalibBankiertag,<strong>Jahresbericht</strong>,Publikationenusw.Immobilienfragenund MietrechtWirtschaftl. Landesversorgung,BanksicherheitC. SchaerZweite SäuleVorsorgefragenM.TissotVolkswirtschaftund SPPSSt. HoffmannWertrechte undWertpapierfragenallgemeinPD Dr. Ch.WinzelerKonsumentenschutzinkl.KonsumkreditVereinsrechtund MitgliedschaftsfragenE-CommerceRechtliche FragenM.TissotFinanzmarktregulierungDr. M. StaubRechnungslegungDr. M. StaubSchutz <strong>der</strong>Vermögenswerte31


VerbandsinternaSchweizerischer BankiertagDie 88. Generalversammlung, <strong>der</strong> SchweizerischeBankiertag 2000, fand am 1.September 2000 in St. Gallen statt.Rund 300 Mitglie<strong>der</strong> sowie zahlreicheGäste aus Politik und Wirtschaft nahmendaran teil. Erstmals waren auchausländische Botschafter in <strong>der</strong> Schweizeingeladen.Dr. Georg F. Krayer, Präsident unsererVereinigung, eröffnete den Bankiertagmit <strong>der</strong> Präsidialansprache. Im Anschlussdaran folgten die Berichte ausFachtagungen: Claudio Generali, Verwaltungsratspräsident<strong>der</strong> Banca delGottardo (»Schwerpunkte <strong>der</strong> Kommunikation<strong>der</strong> SBVg«); Jean-Marc Wanner,Senior Vice President bei Lombard Odier(»Die Kommission für Vorsorgefragen<strong>der</strong> SBVg«); Matthias Kälin, Direktor<strong>der</strong> UBS AG (»Standardisierung im Finanzbereich«).Frau Bundesrätin Ruth Metzler, Vorsteherindes Eidgenössischen Justiz- undPolizeidepartements, überbrachte dieGrussworte <strong>der</strong> Landesregierung unterdem Titel »Gemeinsam gegen das organisierteVerbrechen«. Im Anschluss daransprach Howard Davies, Chairman<strong>der</strong> britischen »Financial Services Authority«als Gastreferent zum Thema»The regulatory environment for achanging world«.Die Generalversammlung genehmigteden <strong>Jahresbericht</strong> und die Jahresrechnung.Sie nahm vom Rücktritt aus demVerwaltungsrat von Herrn Hugh N.Matthews, ehemals Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong>Generaldirektion <strong>der</strong> Coutts Bank(Schweiz), Kenntnis. Die verbleibendenVerwaltungsratsmitglie<strong>der</strong> wurden gesamthafteinstimmig für eine weitereAmtsperiode von drei Jahren wie<strong>der</strong>gewählt.VerwaltungsratAm 1. September 2000 bestätigte dieGeneralversammlung den Verwaltungsratin seiner bisherigen Zusammensetzung.Im Berichtsjahr wurden die HerrenStephan Haeringer als Nachfolgerfür Herrn Marcel Ospel, Dr. Rolf Dörigfür Herrn Lukas Mühlemann, Dr. UrsPh. Roth für Herrn Prof. Dr. NiklausBlattner, Reto A. Cavelti für Herrn Matthewssowie im Mai 2001 Pierre Fischerfür Herrn Gilbert Duchoud gewählt. DieHerren Haeringer, Dörig und Roth nehmenzugleich Einsitz im Ausschuss undim Präsidium – Herr Haeringer als Vizepräsident,Herr Dr. Dörig als Quästorund Herr Dr. Roth als Delegierter.32


GeschäftsstelleNach 14 Jahren bei <strong>der</strong> SBVg, wovondie letzten 3 Jahre als Vorsitzen<strong>der</strong><strong>der</strong> Geschäftsleitung, wurde Prof. Dr. N.Blattner per 1. Januar 2001 ins Direktorium<strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong> Nationalbankgewählt. Prof. Dr. N. Blattner führte dieSBVg mit hohem Engagement durcheine schwierige Zeit und trug entscheidendzur Neuausrichtung <strong>der</strong> Vereinigungbei. Ihm sei an dieser Stelle für seinegrossen Verdienste nochmals bestensgedankt.Als Nachfolger wählte <strong>der</strong> Verwaltungsratin seiner Sitzung vom 27. November2000 Dr. Urs Ph. Roth zum neuen Vorsitzenden<strong>der</strong> Geschäftsleitung und Delegiertendes Verwaltungsrats. Dr. UrsPh. Roth, welcher zuvor als Chefjuristbei <strong>der</strong> UBS angestellt war, trat seineneue Funktion bei <strong>der</strong> SBVg im März2001 an.Im Berichtsjahr wurden zudem mehrereBeför<strong>der</strong>ungen vorgenommen. So hat<strong>der</strong> Verwaltungsratsausschuss ThomasSutter (Kommunikation Schweiz) sowieDr. Markus Staub (Finanzmarktregulierungund Rechnungslegung) zu Mitglie<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Direktion beför<strong>der</strong>t. DesWeiteren wurden Alexandra Arni (Kommunikation,Intranet/Extranet), AlainBichsel (Kommunikation Schweiz), ErnstBuess (Rechnungswesen), Daniel DalSanto (Assistent des Vorsitzenden <strong>der</strong>Geschäftsleitung), Thomas Knell (Lehrmittel),Marie-Theres Lorenzon (LeiterinLehrmittel), Alexandra Salib (JuristischeMitarbeiterin) sowie Cyrille Schaer(Banksicherheit sowie eurocheque/Bancomat-Schäden)zu Prokuristen beför<strong>der</strong>t.Des Weiteren ging per 31. Dezember2000 das Mandat von Jean-Paul Chapuisals Delegiertem für internationaleAngelegenheiten zu Ende. Für seinewertvollen Dienste sei ihm an dieserStelle nochmals herzlich gedankt.33


Bilanz per 31. Dezember 2000Geschäftsstelle (konsolidiert)AktivenCHFLiquide Mittel10'971'164Wertschriften4'831'209Debitoren1'969'780Aktive Rechnungsabgrenzungen4'681'045Warenvorräte 535'457Total Umlaufvermögen22'988'655Finanzanlagen 4'500Mobilien und Einrichtungen 1Stockwerkeigentum4'500'000Total AnlagevermögenTotal Aktiven4'504'50127'493'156PassivenCHFKreditoren 576'774Passive Rechnungsabgrenzungen4'836'343Zweckgebundene Rückstellungen11'500'000Total Fremdkapital16'913'117Schutzkomitees 328'985Reserven3'619'039Fondskapitalien4'632'015Vereinskapital2'000'000Total EigenkapitalTotal Passiven10'580'03927'493'15634


Betriebsrechnung 2000Geschäftsstelle (konsolidiert)ErtragBeiträgeFinanzertragDiverser ErtragFondseinnahmenAusserordentliche Auflösung RückstellungenTotal ErtragCHF8'047'2141'126'3467'828'23712'315'2193'961'52233'278'538AufwandCHFPersonalaufwand8'000'696Betriebs- und Dienstleistungsaufwand4'831'219Sachaufwand1'536'110Abschreibungen und Rückstellungen1'380'301Zinsaufwand 250Steuern 73'515Diverser Aufwand1'179'706Fondsausgaben12'315'219Total AufwandErtragsüberschuss 129'317'0163'961'5221 Der ausserordentlicheErtragsüberschuss resultiertaus <strong>der</strong> Auflösung nichtmehr gerechtfertigterRückstellungen und wird zurErhöhung des Eigenkapitals(Reserven und Vereinskapital)verwendet.35


Bilanz per 31. Dezember 2000Nachrichtenlose Vermögenswerte/Zweiter WeltkriegAktivenCHFLiquide Mittel 923'155Debitoren1'031'444Vorschüsse CRT 130'686'114Aktive Rechnungsabgrenzungen 4'368Total Aktiven32'645'081PassivenCHFKreditoren 59'135Feste Vorschüsse Banken17'565'250Passive Rechnungsabgrenzungen13'255'842Ertragsüberschuss (inklusive Vorperioden)1'764'854Total Passiven32'645'081Betriebsrechnung 2000Nachrichtenlose Vermögenswerte/Zweiter WeltkriegErtragBeiträgeTotal ErtragCHF22'777'33122'777'331AufwandCHFAufwand Anlaufstellen 375'635Diverse Honorare/Betriebsaufwand 324'882Aufwand ICEP Audit 2 760'365Honorare ICRF 3 179'831Aufwand CRT 113'134'784Zinsaufwand 328'479Total Aufwand15'103'9761 Claims Resolution Tribunal2 Independent Committeeof Eminent Persons Audit3 Independent Claims ResolutionFoundation4 Der Ertragsüberschuss dienteinerseits zur Deckung <strong>der</strong>Vorjahresdefizite(CHF 5'908'501) und an<strong>der</strong>erseitszur Deckung <strong>der</strong>erwarteten Ausgaben imJahr 2001, in welchem aufdie Erhebung eines Son<strong>der</strong>beitragesverzichtet wird.Ertragsüberschuss 47'673'35536


Bericht <strong>der</strong> RevisionsstelleAn den Verwaltungsrat zuhanden <strong>der</strong> Generalversammlung<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong> <strong>Bankiervereinigung</strong>, BaselGemäss dem uns vom Verwaltungsraterteilten Auftrag haben wir die Buchführungund die Jahresrechnung (Bilanzenund Betriebsrechnungen) <strong>der</strong><strong>Schweizerischen</strong> <strong>Bankiervereinigung</strong> fürdas am 31. Dezember 2000 abgeschlosseneGeschäftsjahr geprüft.Für die Jahresrechnung ist <strong>der</strong> Verwaltungsratverantwortlich, während unsereAufgabe darin besteht, diese zu prüfenund zu beurteilen. Wir bestätigen, dasswir die Anfor<strong>der</strong>ungen hinsichtlich Befähigungund Unabhängigkeit erfüllen.Unsere Prüfung erfolgte nach den Grundsätzendes schweizerischen Berufsstandes,wonach eine Prüfung so zu planenund durchzuführen ist, dass wesentlicheFehlaussagen in <strong>der</strong> Jahresrechnung mitangemessener Sicherheit erkannt werden.Wir prüften die Posten und Angaben<strong>der</strong> Jahresrechnung mittels Analysenund Erhebungen auf <strong>der</strong> Basis vonStichproben. Ferner beurteilten wir dieAnwendung <strong>der</strong> massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze,die wesentlichenBewertungsentscheide sowie dieDarstellung <strong>der</strong> Jahresrechnung als Ganzes.Wir sind <strong>der</strong> Auffassung, dass unserePrüfung eine ausreichende Grundlagefür unser Urteil bildet.Gemäss unserer Beurteilung entsprechendie Buchführung und die Jahresrechnungdem schweizerischen Gesetz undden Statuten.Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnungzu genehmigen.Basel, 15. Mai 2001Ernst & Young AGAlbert Massmünsterdipl. Wirtschaftsprüfer (Mandatsleiter)Raniero Sartoreldipl. Wirtschaftsprüfer37


Organe <strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong><strong>Bankiervereinigung</strong>Präsidenten seit <strong>der</strong> Gründung1912–1917 Friedrich FreyBasel1917–1927 Dr. h.c. Alfred SarasinBasel1927–1946 Robert La RocheBasel1946–1950 Bernhard SarasinBasel1950–1965 Dr. Charles de LoësGenf1965–1986 Alfred E. SarasinBasel1986–1992 Dr. Claude de SaussureGenfSeit 1992Dr. Georg F. KrayerBaselEhrenpräsident <strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong> <strong>Bankiervereinigung</strong>Alfred E. SarasinEhrenpräsident <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Bank Sarasin & Cie, BaselVerwaltungsratDr. Georg F. Krayer **Präsident,Teilhaber und Präsident <strong>der</strong> Verwaltung<strong>der</strong> Bank Sarasin & Cie, BaselPaul Hasenfratz **Vizepräsident,Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Generaldirektion<strong>der</strong> Zürcher Kantonalbank, ZürichStephan Haeringer **Vizepräsident, Chief Executive Officer von UBS Schweiz, ZürichDr. Rolf Dörig **Quästor, Chief Executive Officer von Credit Suisse, ZürichDr. Urs Ph. Roth **Delegierter des Verwaltungsrates, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong>Geschäftsleitung <strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong> <strong>Bankiervereinigung</strong>, BaselRaymond BärMitglied <strong>der</strong> Konzernleitung <strong>der</strong> Bank Julius Bär & Co AG, ZürichJean A. Bonna *Teilhaber im Hause Lombard Odier & Cie, Genf38


Reto A. CaveltiManaging Director und Senior Executive Officer for Switzerland <strong>der</strong> Schro<strong>der</strong>Salomon Barney, Zürich, und Chief Representative <strong>der</strong> Nikko Securities Co. Ltd., ZürichDr. Jörg Fischer *Präsident <strong>der</strong> SWX Swiss Exchange, ZürichPierre Fischer *Präsident <strong>der</strong> Generaldirektion <strong>der</strong> Banque Cantonale Vaudoise,LausanneClaudio Generali *Präsident <strong>der</strong> Banca del Gottardo, LuganoDr. Max Gsell *Präsident <strong>der</strong> RBA-Holding, BernDr. Alfredo Gysi *Präsident <strong>der</strong> Generaldirektion <strong>der</strong> BSI SA, LuganoPeter KappelerPräsident <strong>der</strong> Geschäftsleitung <strong>der</strong> BEKB/BCBE, BernRené G. KellerSenior Adviser <strong>der</strong> Lloyds TSB Bank plc, GenfCharles PictetTeilhaber im Hause Pictet & Cie, GenfWerner SiggMitglied <strong>der</strong> Geschäftsleitung, Direktionspräsident<strong>der</strong> Basler Kantonalbank, BaselFritz Stu<strong>der</strong>Mitglied <strong>der</strong> Geschäftsleitung und Direktionspräsident<strong>der</strong> Luzerner Kantonalbank, LuzernDr. Pierin Vincenz *Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsleitung des Schweizer Verbandes<strong>der</strong> Raiffeisenbanken, St. GallenJosef ZimmermannDirektor <strong>der</strong> Regiobank Solothurn, Solothurn* Mitglie<strong>der</strong> des Ausschusses** Mitglie<strong>der</strong> des Präsidiums und des AusschussesRevisionsstelleErnst & Young AG, BaselAusgleichskasse für das schweizerische BankgewerbeYves Simon-Vermot Geschäftsführer GeschäftsstelleAnkerstrasse 53, 8004 ZürichPostfach 1170, 8026 ZürichTelefon +41 1 242 32 35Telefax +41 1 242 85 4939


Institutionen <strong>der</strong> BankenAufsichtskommission zur SorgfaltspflichtvereinbarungProf. Dr. J.-F. EgliPräsident, a. Bundesrichter, BôleDr. W. de Capitaniehem. erster Rechtskonsulent <strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong> Kreditanstalt,HerrlibergProf. Dr. M. Krafftehem. Direktor <strong>der</strong> Völkerrechtsdirektion des Eidg. Departementsfür Auswärtiges, LausanneG. Schultz Präsident des Verwaltungsrates <strong>der</strong> KPMG Fides Peat, ZürichProf. Dr. U. ZimmerliProfessor an <strong>der</strong> Unversität Bern, alt Stän<strong>der</strong>at, Muri b. BernSekretär <strong>der</strong> KommissionG. Friedli Fürsprecher, Bahnhofplatz 5, 3001 BernP.-A. BéguinAvocat, 20, rue Sénebier, 1211 Genf 12 (Vizesekretär)Untersuchungsbeauftragte zur SorgfaltspflichtvereinbarungDr. M. LüscherRechtsanwalt, Seestrasse 41, 8027 ZürichD. de Montmollin Avocat, 2, rue Charles-Bonnet, 1211 Genève 12Dr. B. von RechenbergRechtsanwalt, Dreikönigstrasse 7, 8022 Zürich40


Stiftung Schweizerischer BankenombudsmanDr. O. SchochPräsident, a. Stän<strong>der</strong>at, HerisauJ.-P. ChapuisVizepräsident, a. Generalsekretär <strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong><strong>Bankiervereinigung</strong>, Oberwil BLProf. Dr. J.-F. Auberta. Stän<strong>der</strong>at, PeseuxDr. U. CaveltiPräsident des Verwaltungsgerichts und nebenamtlicherBundesrichter, St. GallenM. Krüger-Eggenberger a. Präsidentin des Konsumentinnenforums (KF) Schweiz,WerdenbergSekretariatPD Dr. Ch.WinzelerAdvokat, BaselSchweizerische BankenombudsstelleH. Häni BankenombudsmanDr. W. Eggerstellv. BankenombudsmanR. Schenker stellv. BankenombudsmanSchweizergasse 21, Postfach, 8021 ZürichTelefon +41 1 213 14 50 (08.30-11.30 h)Telefax +41 1 210 37 20RevisionsstelleErnst & Young AG, Basel


Gemeinschaftsunternehmungen,Verbände und VereinigungenGemeinschaftsunternehmungen im Schweizer BankwesenTelekurs Holding AG Briefadresse GeschäftsdomizilTelekurs Holding AG Hardturmstrasse 201Postfach8005 Zürich8021 Zürich Telefon +41 1 279 21 11Telefax +41 1 279 21 12Internet www.telekurs.comEuropay (Switzerland) SA Briefadresse GeschäftsdomizilEuropay (Switzerland) SA Hertistrasse 27Hertistrasse 278304 Wallisellen8304 Wallisellen Telefon +41 1 832 91 11Telefax +41 1 832 91 15Internet www.europay.chKommission ec/BM-SchädenSekretariatSchweizerische <strong>Bankiervereinigung</strong>Postfach 41824002 BaselPayserv AG Briefadresse GeschäftsdomizilPayserv AG Hardturmstrasse 201Postfach8005 Zürich8021 Zürich Telefon +41 1 279 41 11Telefax +41 1 279 41 12Internet www.payserv.chTelekurs Briefadresse GeschäftsdomizilFinanzinformationen AG Telekurs Hardturmstrasse 201Finanzinformationen AG 8005 ZürichPostfach Telefon +41 1 279 51 118021 Zürich Telefax +41 1 279 51 12Internet www.telekurs-financial.comSwiss Interbank Clearing AG Briefadresse GeschäftsdomizilSwiss Interbank Clearing AG Hardturmstrasse 201Postfach8005 Zürich8021 Zürich Telefon +41 1 279 31 11Telefax +41 1 279 31 12Internet www.sic.ch42


SIS SegaInterSettle AGGeschäftsstelleThe Swiss Securities Services Brandschenkestrasse 47Corporation8002 ZürichTelefon +41 1 288 45 11Telefax +41 1 288 45 12E-Mail office@sisclear.comInternet www.sisclear.comSwiss Bankers Travelers Cheque GeschäftsstelleCenter Kramgasse 43506 GrosshöchstettenTelefon +41 31 710 11 11Telex 911 130Telefax +41 31 710 12 00E-Mail info@swissbankers.chInternet www.swissbankers.chPfandbriefbank Briefadresse Geschäftsdomizilschweizerischer Pfandbriefbank schweizerische Nansenstrasse 16Hypothekarinstitute Hypothekarinstitute 8050 ZürichPostfach 8938 Telefon +41 1 315 44 558050 Zürich Telefax +41 1 315 44 66Pfandbriefzentrale Briefadresse Geschäftsdomizil<strong>der</strong> schweizerischen Pfandbriefzentrale Bahnhofstrasse 9Kantonalbanken <strong>der</strong> schweizerischen 8001 ZürichKantonalbanken Telefon +411 220 11 11Postfach Telefax +411 220 31 248010 ZürichVISECA Card Services SAVISECA Card Services SAKanalstrasse 188152 Glattbrugg-ZürichTelefon +41 1 828 85 00Telefax +41 1 828 85 01E-Mail info@viseca.chInternet www.viseca.ch43


Schweizerische Kommissionfür BankfachprüfungenSekretariatSchweizerische Kommission für BankfachprüfungenAeschenplatz 74052 BaselPostfach 41824002 BaselTelefon +41 61 295 93 01Telefax +41 61 295 93 75E-Mail info@bankdiplom.chInternet www.bankdiplom.chPrüfungsleiter: Matthias WirthSchweizerische Trägerschaft Geschäftsstellefür Berufs- und höhereBVF-BAPFachprüfungen in Bank, Bubenbergplatz 10Versicherung und Postfach 8625Finanzplanung (BVF)3001 BernTelefon +41 31 310 10 70Telefax +41 31 328 26 28Internet www.bvf-bap.ch44


BankengruppenverbändeVerband Schweizerischer Wallstrasse 8KantonalbankenPostfach4002 BaselPräsident: Dr. Kurt AmslerDirektor: Carlo MatiTelefon +41 61 206 66 66Telefax +41 61 206 66 67E-Mail vskb@vskb.chInternet www.kantonalbank.chRBA-HoldingBahnhofplatz 10APostfach 85603001 BernPräsident: Dr. Max GsellSekretär: Erhard GempelerTelefon +41 31 660 44 44Telefax +41 31 660 44 55E-Mail marianne.zumstein@dienste.rba.chInternet www.rba.chSchweizer Verband Wassergasse 24<strong>der</strong> Raiffeisenbanken9001 St. GallenPräsident: Dr. Marius CottierVorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsleitung: Dr. Pierin VincenzTelefon +41 71 225 88 88Telefax +41 71 225 82 51Internet www.raiffeisen.chVerband Schweizerischer Toblerstrasse 97/Neuhausstrasse 4Kreditbanken Postfach 382und Finanzierungsinstitute 8044 ZürichPräsident: Luciano PassardiSekretär: Dr. Robert SimmenTelefon +41 1 250 43 44Telefax +41 1 250 43 49E-Mail office@gigersimmen.chVereinigung Schweizerischer Selnaustrasse 30Handels-Postfachund Verwaltungsbanken 8021 ZürichPräsident: Dr. Jörg FischerSekretär: Dr. Dieter SigristTelefon +41 1 229 28 01Telefax +41 1 229 28 33E-Mail dieter.sigrist@swx.ch45


Verband <strong>der</strong> Auslandsbanken Löwenstrasse 51in <strong>der</strong> SchweizPostfach8023 ZürichPräsident: Dr. Alfredo GysiGeschäftsführer: Dr. Martin MaurerTelefon +41 1 224 40 70Telefax +41 1 221 00 29E-Mail info@foreignbanks.chInternet www.foreignbanks.chVereinigung Schweizerischer Rue Bovy-Lysberg 8Privatbankiers Case postale 56391211 Genève 11Präsident: Bénédict HentschGeneralsekretär: Michel Y. DérobertTelefon +41 22 807 08 04Telefax +41 22 320 12 89E-Mail info@swissprivatebankers.comInternet www.swissprivatebankers.comSchweizerische VerbändeSwiss Funds Association (SFA) Dufourstrasse 494052 BaselTelefon +41 61 278 98 00Telefax +41 61 278 98 08Präsident: St. BichselGeschäftsführer: M. BaumannSWX Swiss Exchange Selnaustrassse 30Postfach8021 ZürichTelefon +41 1 229 21 11Telefax +41 1 229 22 33Präsident: Dr. Jörg FischerChief Executive: Heinrich HenckelE-Mail heinrich.henckel@swx.chInternet www.swx.com46


Verband Schweizerischer Postfach 4182Holding- und4002 BaselFinanzgesellschaften Telefon +41 61 295 93 93Telefax +41 61 272 53 82Präsident: Dr. Georg Stucky, a. Nationalrat, BaarSekretär: Victor FüglisterVerein für Finanzgeschichte Postfach 6188(Schweiz und8023 ZürichFürstentum Liechtenstein) Telefon +41 1 333 83 04Telefax +41 1 333 97 96Präsident: PD Dr. Joseph JungVizepräsident: Dr. Robert U.VoglerInternationale InstitutionenFédération Bancaire Rue Montoyer 10de l’Union EuropéenneB-1000 BruxellesTelefon +32 2 508 37 11Telefax +32 2 502 79 69Präsident: Maurizio SellaGeneralsekretär: Nikolaus BömckeE-Mail n.boemcke@fbe.beInternet www.fbe.beFEFSI Europäische Investment Square de Meeûs 18VereinigungB-1050 BruxellesTelefon +32 2 513 39 69Telefax +32 2 513 26 43Präsident: Kajsou LindståhlGeneralsekretär: Steffen MatthiasE-Mail info@fefsi.beInstituteof International Bankers299, Park Avenue17th Floor New YorkUSA-New York 10171Telefon +1 212 421 16 11Telefax +1 212 421 11 19Internet www.iib.org47


ImpressumHerausgeberinSchweizerische <strong>Bankiervereinigung</strong> (SBVg),BaselKonzept und GestaltungRamstein Ehinger Associates AGBranding und Corporate IdentitySatz und DruckGissler Druck AGBildquellennachweisSeite 23, oben: Reuters/Ruben SprichBezugsquelleSchweizerische <strong>Bankiervereinigung</strong>Aeschenplatz 7, Postfach 41824002 BaselTel. +41 61 295 93 93Fax +41 61 272 53 82E-Mail office@sba.chwww.swissbanking.orgDer <strong>Jahresbericht</strong> erscheint auchauf Französisch und Englisch.48

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