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Privater Gestaltungsplan Freilager Albisrieden ... - Stadt Zürich

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Seite 6/11Art. 7Ausnützung(1) In den Baufeldern ist der Umfang der nach § 255 PBG anrechenbarenGeschossfläche unter Einschluss der Dachgeschosse auf folgendeMasse beschränkt:− Teilgebiet A: 62’000 m2− Teilgebiet B: 15’000 m2− Teilgebiet C: 36'000 m2− Teilgebiet D: 37'000 m2− Teilgebiet E: 2’000 m2(2) Untergeschosse mit Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen sind anrechenbar,soweit die Gesamtfläche der darin anrechenbaren Räume10'000 m2 übersteigt.(3) Ausnützungsübertragungen in andere Teilgebiete sind zulässig. Dasin Abs. 1 erwähnte Mass der Ausnützung darf im empfangendenTeilgebiet um höchstens 10 % überschritten werden.Art. 8Wohnanteil(1) In den Teilgebieten A und B beträgt der Wohnanteil 20 %, im TeilgebietC 80 % und in den Teilgebieten D und E 60 %.(2) Der Wohnanteil kann zwischen den Teilgebieten verlegt werden.(3) Sobald die in den Vollgeschossen realisierte Ausnützung insgesamt136'000 m2 überschreitet, ist die gesamte Mehrausnützung derWohnnutzung zuzuführen.Art. 9Empfindlichkeitsstufe(1) Das ganze Planungsgebiet ist der Empfindlichkeitsstufe III gemässArt. 43 der eidgenössischen Lärmschutzverordnung zugewiesen.Stand 27.8.2009

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