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Privater Gestaltungsplan Freilager Albisrieden ... - Stadt Zürich

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Seite 5/11Art. 6Geschosszahl(1) Im Teilgebiet A sind in den Baufeldern A4 – A7 neben einem anrechenbarenUntergeschoss max. 6 Vollgeschosse zulässig. Darüberkann in den im Plan angegebenen Bereichen je ein zusätzlichesVollgeschoss erstellt werden, das entlang den Längsfassaden beidseitszu mindestens 80 Prozent um mind. 1 m von der darunterliegendenFassade zurückzusetzen ist.In den Baufeldern A1 – A3 ist die Geschosszahl unter dem Vorbehaltder Hochhausgenehmigung im Sinne von § 282 ff. PBG frei.(2) In den Teilgebieten B und C sind neben je einem anrechenbarenUnter- und Dachgeschoss 7 Vollgeschosse zulässig.(3) Im Teilgebiet D ist in allen Baufeldern ein anrechenbares Untergeschosszulässig. In den Baufeldern D1 und D2 können die bestehendenGebäude unter Erhaltung der wesentlichen Elemente derGebäudestruktur um 3 Vollgeschosse aufgestockt werden; im BaufeldD1 sind somit max. 7 und im Baufeld D2 max. 6 Vollgeschossezulässig. Für den Zwischenbau im Baufeld D3 sind zwei Vollgeschosseund für den Anbau im Baufeld D4 ist nur 1 Vollgeschoss erlaubt.(4) Im Teilgebiet E sind neben einem anrechenbaren Untergeschoss4 Vollgeschosse zulässig.Stand 27.8.2009

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