Nr. 58 Herbst 2011 - Gemeinde Virgen
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<strong>Virgen</strong>Aktiv<br />
Virger Lebensbilder I 39<br />
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen<br />
nicht eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer<br />
sind.<br />
Kein noch so schöner Zaun und schon<br />
gar nicht verantwortungslose Bequemlichkeit<br />
sind es wert, dass dafür<br />
teure Blechschäden und sogar Menschenleben<br />
aufs Spiel gesetzt werden!<br />
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />
hat Empfehlungen im Bereich von<br />
Haus- und Grundstückszufahrten ausgearbeitet.<br />
Diese werden auch vom Bausachverständigen<br />
bei der Beurteilung<br />
herangezogen. Nachfolgend sind einige<br />
dieser Vorgaben beschrieben:<br />
Erfahrungsgemäß stellen beeinträchtigte<br />
Sichtweiten durch hohe Zäune,<br />
Hecken, Mauern, Gebäude, abgestellte<br />
Fahrzeuge ... den größten negativen Einfluss<br />
auf die Verkehrssicherheit dar. Ziel<br />
muss es sein, die Sichtfelder entsprechend<br />
freizuhalten, um ein gefahrloses<br />
Bedienen der Haus- und Grundstückszufahrt<br />
sicherzustellen.<br />
Bei baulichen Anlagen wie Zäune, Mauern,<br />
Aufschüttungen, Garagen und anderen<br />
Gebäuden zu Verkehrswegen (<strong>Gemeinde</strong>straßen,<br />
Landesstraßen etc.) hin<br />
beurteilt der Bausachverständige, ob die<br />
erforderlichen Sichtfelder eingehalten<br />
werden. Derartige Einfriedungen und<br />
„Bitte sauber halten!“ gilt auch für öffentliche Straßen und Plätze!<br />
Gebäude sind daher immer bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Virgen</strong> zu melden und werden<br />
entweder über eine Bauanzeige oder ein<br />
Bauansuchen abgehandelt. Handelt es<br />
sich bei der Sichtbehinderung um keine<br />
bauliche Anlage sondern um Ablagerungen,<br />
Bäume, Sträucher und sonstige<br />
Pflanzen, so ermöglicht das Tiroler Straßengesetz<br />
der Behörde, dass der Eigentümer<br />
eines Grundstückes innerhalb von<br />
5 m zum Straßenbankett die Bepflanzung<br />
zurückzuschneiden sowie Bepflanzungen<br />
und Ablagerungen zu beseitigen hat.<br />
Die Sichtfelder, die frei gehalten werden<br />
müssen, ergeben sich im Wesentlichen<br />
aus der Betriebsgeschwindigkeit (= ermittelt<br />
aus erlaubter Höchstgeschwindigkeit<br />
und Straßenumfeld oder z. B.<br />
durch Geschwindigkeitsmessungen).<br />
Die nachfolgenden Werte gelten für<br />
Straßen mit 0 % Längsneigung. Der<br />
Sehpunkt (z. B. Fahrerposition) von<br />
dem aus berechnet wird, liegt 3 m vom<br />
Straßenrand entfernt.<br />
für 30 km/h Betriebsgeschwindigkeit –<br />
15,3 m (= Anhalteweg)<br />
für 50 km/h Betriebsgeschwindigkeit –<br />
33,2 m<br />
für 70 km/h Betriebsgeschwindigkeit –<br />
57,3 m<br />
Statistik: Im Ortsgebiet ereignet sich<br />
nahezu jeder sechste Unfall an einer<br />
Haus- und Grundstückszufahrt.<br />
Grundeigentümer, Gartenliebhaber,<br />
Bauherren und Planer sind aufgerufen,<br />
sowohl bei der Errichtung als<br />
auch beim Erhalt von Grundstückszufahrten<br />
im eigenen Interesse darauf zu<br />
achten, dass nicht unnötig Gesundheit<br />
und Leben gefährdet wird.<br />
Schneeräumung: Damit die Schneeräumer<br />
möglichst die gesamte Straßenbreite<br />
befahren können, bitten wir die<br />
Grundbesitzer, hereinhängende Äste selber<br />
abzuschneiden.<br />
Im „Notfall“ muss die <strong>Gemeinde</strong> selber<br />
aktiv werden und die Hindernisse entfernen,<br />
wobei die <strong>Gemeinde</strong> sich eine<br />
Kostenverrechnung an den Verursacher<br />
vorbehält.<br />
Generell wird ersucht, dass jeder Eigenverantwortung<br />
und Zuständigkeiten<br />
übernimmt und in seinem Bereich handelt,<br />
sodass das Leben in der Gemeinschaft<br />
besser und sicherer funktioniert.<br />
Verunreinigte Straßen<br />
Wie jedes Jahr geht der Appell an alle<br />
Straßenbenützer und Anrainer von<br />
Wegen, die Straßen und Plätze sauber zu<br />
halten:<br />
• An die Gartenbesitzer geht die Bitte,<br />
angrenzende Straßen und Wege regelmäßig<br />
von Laub etc. zu befreien.<br />
• An die Landwirte und Bauherren geht<br />
die Bitte, im Bereich von Feld- und<br />
Baustellenzufahrten die Straße von eingeschleppter<br />
Erde, Mist etc. zu reinigen.<br />
• An die Baufirmen, Erdbeweger, ergeht<br />
die Bitte, auf die Straßen acht zu<br />
geben, diese möglichst zu schonen und<br />
falls notwendig wieder zu reinigen<br />
• Bei der Ausbringung von Mist und<br />
Jauche bitte darauf achten, dass nicht<br />
Straßen, Gehsteige oder Straßenlampen<br />
verschmutzt werden. Es hat in der<br />
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen