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Nr. 58 Herbst 2011 - Gemeinde Virgen

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<strong>Virgen</strong>Aktiv<br />

Virger Lebensbilder I 39<br />

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen<br />

nicht eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer<br />

sind.<br />

Kein noch so schöner Zaun und schon<br />

gar nicht verantwortungslose Bequemlichkeit<br />

sind es wert, dass dafür<br />

teure Blechschäden und sogar Menschenleben<br />

aufs Spiel gesetzt werden!<br />

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />

hat Empfehlungen im Bereich von<br />

Haus- und Grundstückszufahrten ausgearbeitet.<br />

Diese werden auch vom Bausachverständigen<br />

bei der Beurteilung<br />

herangezogen. Nachfolgend sind einige<br />

dieser Vorgaben beschrieben:<br />

Erfahrungsgemäß stellen beeinträchtigte<br />

Sichtweiten durch hohe Zäune,<br />

Hecken, Mauern, Gebäude, abgestellte<br />

Fahrzeuge ... den größten negativen Einfluss<br />

auf die Verkehrssicherheit dar. Ziel<br />

muss es sein, die Sichtfelder entsprechend<br />

freizuhalten, um ein gefahrloses<br />

Bedienen der Haus- und Grundstückszufahrt<br />

sicherzustellen.<br />

Bei baulichen Anlagen wie Zäune, Mauern,<br />

Aufschüttungen, Garagen und anderen<br />

Gebäuden zu Verkehrswegen (<strong>Gemeinde</strong>straßen,<br />

Landesstraßen etc.) hin<br />

beurteilt der Bausachverständige, ob die<br />

erforderlichen Sichtfelder eingehalten<br />

werden. Derartige Einfriedungen und<br />

„Bitte sauber halten!“ gilt auch für öffentliche Straßen und Plätze!<br />

Gebäude sind daher immer bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Virgen</strong> zu melden und werden<br />

entweder über eine Bauanzeige oder ein<br />

Bauansuchen abgehandelt. Handelt es<br />

sich bei der Sichtbehinderung um keine<br />

bauliche Anlage sondern um Ablagerungen,<br />

Bäume, Sträucher und sonstige<br />

Pflanzen, so ermöglicht das Tiroler Straßengesetz<br />

der Behörde, dass der Eigentümer<br />

eines Grundstückes innerhalb von<br />

5 m zum Straßenbankett die Bepflanzung<br />

zurückzuschneiden sowie Bepflanzungen<br />

und Ablagerungen zu beseitigen hat.<br />

Die Sichtfelder, die frei gehalten werden<br />

müssen, ergeben sich im Wesentlichen<br />

aus der Betriebsgeschwindigkeit (= ermittelt<br />

aus erlaubter Höchstgeschwindigkeit<br />

und Straßenumfeld oder z. B.<br />

durch Geschwindigkeitsmessungen).<br />

Die nachfolgenden Werte gelten für<br />

Straßen mit 0 % Längsneigung. Der<br />

Sehpunkt (z. B. Fahrerposition) von<br />

dem aus berechnet wird, liegt 3 m vom<br />

Straßenrand entfernt.<br />

für 30 km/h Betriebsgeschwindigkeit –<br />

15,3 m (= Anhalteweg)<br />

für 50 km/h Betriebsgeschwindigkeit –<br />

33,2 m<br />

für 70 km/h Betriebsgeschwindigkeit –<br />

57,3 m<br />

Statistik: Im Ortsgebiet ereignet sich<br />

nahezu jeder sechste Unfall an einer<br />

Haus- und Grundstückszufahrt.<br />

Grundeigentümer, Gartenliebhaber,<br />

Bauherren und Planer sind aufgerufen,<br />

sowohl bei der Errichtung als<br />

auch beim Erhalt von Grundstückszufahrten<br />

im eigenen Interesse darauf zu<br />

achten, dass nicht unnötig Gesundheit<br />

und Leben gefährdet wird.<br />

Schneeräumung: Damit die Schneeräumer<br />

möglichst die gesamte Straßenbreite<br />

befahren können, bitten wir die<br />

Grundbesitzer, hereinhängende Äste selber<br />

abzuschneiden.<br />

Im „Notfall“ muss die <strong>Gemeinde</strong> selber<br />

aktiv werden und die Hindernisse entfernen,<br />

wobei die <strong>Gemeinde</strong> sich eine<br />

Kostenverrechnung an den Verursacher<br />

vorbehält.<br />

Generell wird ersucht, dass jeder Eigenverantwortung<br />

und Zuständigkeiten<br />

übernimmt und in seinem Bereich handelt,<br />

sodass das Leben in der Gemeinschaft<br />

besser und sicherer funktioniert.<br />

Verunreinigte Straßen<br />

Wie jedes Jahr geht der Appell an alle<br />

Straßenbenützer und Anrainer von<br />

Wegen, die Straßen und Plätze sauber zu<br />

halten:<br />

• An die Gartenbesitzer geht die Bitte,<br />

angrenzende Straßen und Wege regelmäßig<br />

von Laub etc. zu befreien.<br />

• An die Landwirte und Bauherren geht<br />

die Bitte, im Bereich von Feld- und<br />

Baustellenzufahrten die Straße von eingeschleppter<br />

Erde, Mist etc. zu reinigen.<br />

• An die Baufirmen, Erdbeweger, ergeht<br />

die Bitte, auf die Straßen acht zu<br />

geben, diese möglichst zu schonen und<br />

falls notwendig wieder zu reinigen<br />

• Bei der Ausbringung von Mist und<br />

Jauche bitte darauf achten, dass nicht<br />

Straßen, Gehsteige oder Straßenlampen<br />

verschmutzt werden. Es hat in der<br />

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

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