11.07.2015 Aufrufe

Allgemeine und produktbezogene Vertragsunterlagen für das ebase ...

Allgemeine und produktbezogene Vertragsunterlagen für das ebase ...

Allgemeine und produktbezogene Vertragsunterlagen für das ebase ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>ebase</strong>><strong>Allgemeine</strong> <strong>und</strong> <strong>produktbezogene</strong> <strong>Vertragsunterlagen</strong>für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Depot <strong>und</strong>/oder <strong>ebase</strong> Konten für Privatanlegerbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Regelungen für die Geschäftsbeziehung mit der <strong>ebase</strong>• <strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger• Informationen über die European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) nach§ 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)• Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten für Privatanleger bei derEuropean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )• Informationen zu Vertragsabschlüssen <strong>und</strong> zu den damit verb<strong>und</strong>enen Dienstleistungenfür den Verbraucher einschließlich Wiederrufsbelehrung nach Fernabsatzrecht• Informationsblatt „Der K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong>“ (Conflict of Interest Policy)Regelungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Depot (nachfolgend „Investment Depot“ genannt)• Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot für Privatanleger bei derEuropean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )• Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger• Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex für Privatanleger bei derEuropean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Sonderbedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot• Sparzielplan/befristeter Sparvertrag nach § 125 Investmentgesetz (InvG)*Regelungen für <strong>ebase</strong> Konten (nachfolgend „Konten genannt“)• Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger• Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger• <strong>ebase</strong> Konto flex (nachfolgend „Konto flex“ genannt)• <strong>ebase</strong> Tagesgeldkonto (nachfolgend „Tagesgeldkonto“ genannt)• <strong>ebase</strong> Festgeldkonto (nachfolgend „Festgeldkonto“ genannt)• Bedingungen für den Zahlungsverkehr• Bedingungen für geduldete ÜberziehungenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Depot <strong>und</strong> Kontenbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )*Ab dem 22.07.2013 findet sich diese Regelung in § 304 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).Kontaktdaten:E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.com Telefon: +49 (0) 89/45 460-890Postanschrift für Aufträge: <strong>ebase</strong>, 80218 München Telefax: +49 (0) 89/45 460-892Download für Unterlagen: www.<strong>ebase</strong>.comF 3632.03-05/2013


<strong>ebase</strong>>Regelungen für die Geschäftsbeziehung mit der <strong>ebase</strong>• <strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )für Privatanleger• Informationen über die European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )nach § 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)• Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten für Privatanlegerbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )• Informationen zu Vertragsabschlüssen <strong>und</strong> zu den damit verb<strong>und</strong>enen Dienstleistungenfür den Verbraucher einschließlich Wiederrufsbelehrung nach Fernabsatzrecht• Informationsblatt „Der K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong>“ (Conflict of Interest Policy)F 3770.03-04/2013


<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für PrivatanlegerGr<strong>und</strong>regeln für die Beziehung zwischen K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> der EuropeanBank for Financial Services GmbH (nachfolgend „<strong>ebase</strong>“ genannt)1 Geltungsbereich <strong>und</strong> Änderungen dieser <strong>Allgemeine</strong>n Ge -schäfts bedingungen der <strong>ebase</strong> für Privatanleger (nachfolgend„<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>“ genannt) <strong>und</strong> derSonderbedingungen für einzelne GeschäftsbeziehungenAlle bei der <strong>ebase</strong> geführten Depots werden nachfolgend als „Depot“bezeichnet. Alle bei der <strong>ebase</strong> geführten Konten werden nachfolgendals „Konto“ bezeichnet.Sofern nicht explizit als Depot- bzw. Kontoinhaber bezeichnet ist/sindnachfolgend unter „K<strong>und</strong>e“ bzw. unter „Inhaber“ stets der oder dieDepot- <strong>und</strong>/oder Kontoinhaber zu verstehen.1.1 GeltungsbereichDie <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> gelten für die gesamteGeschäftsverbindung zwischen dem K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der <strong>ebase</strong>.Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen die Bedingungenfür <strong>das</strong> Investment Depot für Privatanleger bei der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ), die Bedingungen fürden Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz fürPrivatanleger, die Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots<strong>und</strong> Konten für Privatanleger bei der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten“ genannt), die Bedingungen für Kontenbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) fürPrivatanleger, die Sonderbedingungen für Konten bei der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger, die Bedingungenfür den Zahlungsverkehr, die Bedingungen für geduldeteÜberziehungen, die Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mitKonto flex für Privatanleger bei der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ), die Bedingungen für <strong>das</strong> Managed Depot fürPrivatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH(<strong>ebase</strong> ® ), ggf. weitere Sonderbedingungen für Privatanleger sowiedie jeweiligen Preis- <strong>und</strong> Leis tungs ver zeich nisse, in der jeweils aktuellgültigen Fassung, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen<strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> enthalten; sie werdenbei Vertragsabschluss bzw. bei Bedarf oder bei der Erteilungeines Auftrags mit dem K<strong>und</strong>en vereinbart.1.2 ÄnderungenÄnderungen dieser <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>sowie der übrigen unter Nr. 1.1 genannten Bedingungen <strong>und</strong> Dokumentewerden dem K<strong>und</strong>en spätestens zwei Monate vor dem vor ge -schla genen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform ange boten.Hat der K<strong>und</strong>e mit der <strong>ebase</strong> im Rahmen der Geschäftsbeziehungeinen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. Online-Nutzung/Online-Depot-/-Kontoauszüge), können diese Änderungenauch auf diesem Wege oder ggf. durch Bereitstellung per dauerhaftemelektronischem Datenträger (z. B. CD-ROM) angeboten werden,wenn die Art der Übermittlung es dem K<strong>und</strong>en erlaubt, dieÄnde rungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. DieZustimmung gilt als erteilt, wenn der K<strong>und</strong>e seine Ablehnung nichtschriftlich oder im Fall der Nutzung von <strong>ebase</strong> Online auf den vorgesehenenelektronischen Wegen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkungwird der K<strong>und</strong>e durch die <strong>ebase</strong> in ihrem Angebotbesonders hingewiesen.Werden dem K<strong>und</strong>en Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten(z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er denvon der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vordem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungenauch fristlos <strong>und</strong> kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrechtwird ihn die <strong>ebase</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.2 Übertragung der Depot-/Kontoführung auf ein anderes UnternehmenDie <strong>ebase</strong> ist berechtigt, die Depot-/Kontoführung auf ein anderes geeignetesUnternehmen zu übertragen. Über diese Änderung wird derK<strong>und</strong>e rechtzeitig informiert. Die Übertragung gilt als genehmigt, wennder K<strong>und</strong>e nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilungschriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der K<strong>und</strong>e von der<strong>ebase</strong> bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen.3 Bankgeheimnis <strong>und</strong> Bankauskunft3.1 BankgeheimnisDie <strong>ebase</strong> ist zur Verschwiegenheit über alle k<strong>und</strong>enbezogenen Tatsachen<strong>und</strong> Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt(Bankgeheimnis). Informationen über den K<strong>und</strong>en darf die <strong>ebase</strong> nurweitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oderder K<strong>und</strong>e eingewilligt hat oder die <strong>ebase</strong> zur Erteilung einer Bankauskunftbefugt ist. Die <strong>ebase</strong> bedient sich bei Druck, Kuvertierung,Versand von K<strong>und</strong>enunterlagen <strong>und</strong> bei weiteren Dienstleistungenim Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung externer Dienstleisterbzw. zuverlässiger Drittunternehmen. Die <strong>ebase</strong> wird diese externenDienstleister bzw. diese zuverlässigen Drittunternehmen vertraglichzur Einhaltung des Bankgeheimnisses verpflichten. Der <strong>ebase</strong> stehtein jederzeitiges <strong>und</strong> ungehindertes Überwachungs- <strong>und</strong> Überprüfungsrechtbzgl. der Einhaltung des Bankgeheimnisses zu.3.2 Bankauskunft3.2.1 Definition BankauskunftEine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen<strong>und</strong> Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des K<strong>und</strong>en,seine Kreditwürdigkeit <strong>und</strong> Zahlungsfähigkeit. BetragsmäßigeAngaben über Depot- <strong>und</strong> Kontostände, Sparguthaben- odersonstige der <strong>ebase</strong> anvertraute Vermögenswerte sowie Angabenüber die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.3.2.2 Voraussetzung für die Erteilung einer BankauskunftDie <strong>ebase</strong> ist befugt über juristische Personen <strong>und</strong> im Handelsregistereingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofernsich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die <strong>ebase</strong>erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anderslautende Weisungdes K<strong>und</strong>en vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen,insbesondere über Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Vereinigungen, erteilt die<strong>ebase</strong> nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklichzugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wennder Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschtenAuskunft glaubhaft dargelegt hat <strong>und</strong> kein Gr<strong>und</strong> zu der Annahmebesteht, <strong>das</strong>s schutzwürdige Belange des K<strong>und</strong>en der Auskunftserteilungentgegenstehen.3.2.3 Empfänger von BankauskünftenBankauskünfte erteilt die <strong>ebase</strong> nur eigenen K<strong>und</strong>en sowie anderenKredit instituten für deren Zwecke oder die ihrer K<strong>und</strong>en.4 Haftung der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> Mitverschulden des K<strong>und</strong>en4.1 Haftungsgr<strong>und</strong>sätzeDie <strong>ebase</strong> haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedesVerschulden ihrer Mitarbeiter <strong>und</strong> der Personen, die sie zur Erfüllungihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit Sonderbedingungen für einzelneGeschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwasAbweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der K<strong>und</strong>edurch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten)zu der Entstehung eines Schadens beigetragen,bestimmt sich nach dem Gr<strong>und</strong>satz des Mitverschuldens, in welchemUmfang die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e den Schaden zu tragen haben.4.2 Weitergeleitete AufträgeWenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Formausgeführt wird, <strong>das</strong>s die <strong>ebase</strong> einen Dritten mit der weiteren Erledigungbetraut, erfüllt die <strong>ebase</strong> den Auftrag dadurch, <strong>das</strong>s sie ihnim eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag).Dies betrifft z. B. die Einholung von Bankauskünften bei anderenKreditinstituten oder die Verwaltung <strong>und</strong> Verwahrung von Wertpapierenim Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftungder <strong>ebase</strong> auf die sorgfältige Auswahl <strong>und</strong> Unterweisung des Dritten.4.3 Störung des BetriebsDie <strong>ebase</strong> haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr,Kriegs- <strong>und</strong> Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nichtzu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung,Verfügungen von hoher Hand im In- <strong>und</strong> Ausland) eintreten.


<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>5 Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des K<strong>und</strong>enDer K<strong>und</strong>e kann gegen Forderungen der <strong>ebase</strong> nur aufrechnen, wennseine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.6 Verfügungsberechtigung nach dem Ableben des K<strong>und</strong>en beiDepots/ Konten bzw. bei Gemeinschaftsdepots/-konten6.1 Verfügungsberechtigung nach dem Ableben des K<strong>und</strong>en bei Depots/KontenNach dem Tod des K<strong>und</strong>en kann die <strong>ebase</strong> – sofern kein Bevollmächtigterfür den Todesfall angegeben wurde – zur Klärung der Verfügungsberechtigungdie Vorlage eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnissesoder weiterer hierfür nötiger Urk<strong>und</strong>en verlangen.Die <strong>ebase</strong> hat <strong>das</strong> Recht, auf die Vorlage eines Erbscheins oder einesTestamentsvollstreckerzeugnisses zu verzichten, wenn ihr eine Ausfertigungoder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung(Tes tament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschriftvorgelegt wird. Die <strong>ebase</strong> darf denjenigen, der darin als Erbe oderTestamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen,ihn verfügen lassen <strong>und</strong> insbesondere mit befreiender Wirkung anihn leisten.Dies gilt nicht, wenn der <strong>ebase</strong> bekannt war, <strong>das</strong>s der dort Genannte(z. B. nach wirksamer Anfechtung oder bei Nichtigkeit des Testaments)nicht verfügungsberechtigt war, oder wenn ihr dies infolgeFahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist. Die <strong>ebase</strong> darf die in Bestallungenvon Vormündern, Betreuern, Pflegern, Insolvenzverwalternusw. genannte Person als Berechtigten ansehen, ihn verfügenlassen <strong>und</strong> insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.Dies gilt nicht, wenn der <strong>ebase</strong> bekannt war, <strong>das</strong>s der dort Genanntenicht verfügungsberechtigt war, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeitnicht bekannt geworden ist.6.2 Verfügungsberechtigung nach dem Ableben des K<strong>und</strong>en bei Gemeinschaftsdepots/-kontenBei einem Gemeinschaftsdepot/-konto („Oder-Depot“/„Oder-Konto“) bleiben nach dem Tod eines Depot-/Kontoinhabers (nachfolgend„Inhaber“ genannt) die Befugnisse des/der andere(n) Depot-/Kontoinhaber(s)(nachfolgend „Mitinhaber“ genannt) unverändertbestehen, der/die andere(n) Mitinhaber kann/ können weiterhinohne Mitwirkung der Erben <strong>das</strong> Depot/Konto auflösen. Eine Umschreibungauf ein Einzeldepot/-konto bei Tod eines Inhabers istin Ausnahmefällen nur bei Gemeinschaftsdepots/-konten von Ehepartnernmöglich. Umschreibungen von Gemeinschaftsdepots/-konten auf Einzeldepots/-konten, die keinen Nachlass betreffen,sind nicht möglich.Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung stehtauch jedem Erben eines Inhabers allein zu. Widerruft ein Miterbe dieEinzelverfügungsberechtigung, bedarf jede Verfügung über <strong>das</strong>Depot/Konto seiner Mitwirkung <strong>und</strong> eines separaten, schriftlichenAuftrags mit Originalunterschrift.Widerrufen sämtliche Miterben die Einzelverfügungsberechtigung,so können sämtliche Mitinhaber nur noch gemeinschaftlich mitsämtlichen Miterben über <strong>das</strong> Depot/Konto verfügen. Dazu istein separater, schriftlicher Auftrag mit den Originalunterschriftenaller Mitinhaber <strong>und</strong> Miterben erforderlich. Eventuell vorhandeneHaben-/ Sollsalden werden über die vom Inhaber/Mitinhaber angegebeneexterne Bankverbindung abgerechnet, sofern keine abweichendeWeisung der Mitinhaber <strong>und</strong> Miterben vorliegt. Über denWider ruf ist die <strong>ebase</strong> unverzüglich <strong>und</strong> aus Beweisgründen schriftlichzu unterrichten.Bei „Und-Depots/-Konten“ kann/können nach dem Tod eines Inhabersder/die anderen Mitinhaber nur gemeinsam mit den jeweiligen(Mit-)Erben über <strong>das</strong> Depot/Konto verfügen <strong>und</strong> dieses auflösen.7 Rechtswahl/Rechtsnachfolge/Gerichtsstand7.1 RechtswahlFür die Geschäftsverbindung zwischen dem K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der <strong>ebase</strong>gilt deutsches Recht.7.2 RechtsnachfolgeRechte <strong>und</strong> Pflichten der <strong>ebase</strong> gehen auf den Rechtsnachfolgerüber.7.3 GerichtsstandGerichtsstand für Inlandsk<strong>und</strong>en: Ist der K<strong>und</strong>e ein Kaufmann <strong>und</strong>ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbeszuzurechnen, so kann die <strong>ebase</strong> diesen K<strong>und</strong>en an den fürdie <strong>ebase</strong> zuständigen Gerichten oder bei einem anderen zuständigenGericht verklagen; <strong>das</strong>selbe gilt für eine juristische Person desöffentlichen Rechts <strong>und</strong> für öffentlich rechtliche Sondervermögen.Die <strong>ebase</strong> selbst kann von diesen K<strong>und</strong>en nur an den für die <strong>ebase</strong>zuständigen Gerichten verklagt werden.Gerichtsstand für Auslandsk<strong>und</strong>en: Die Gerichtsstandsvereinbarunggilt auch für K<strong>und</strong>en, die im Ausland eine vergleichbare gewerblicheTätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischenjuristischen Personen des öffentlichen Rechts oder miteinem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbarsind.<strong>Allgemeine</strong> Depot-/Kontoführungsbestimmungen8 Gemeinschaftsdepots/-konten8.1 Eröffnen mehrere Personen gemeinschaftlich ein Depot oder Konto,gilt bis auf weiteres die bei Depot-/Kontoeröffnung getroffene Regelung.Wird keine ausdrückliche Regelung getroffen, kann jeder Depot-/Kontomitinhaber (nachfolgend „Inhaber“ oder „Mitinhaber“ genannt)alleine mit Erfüllungswirkung für den bzw. die anderen Mit -inhaber über <strong>das</strong> Depot/Konto verfügen, es auflösen bzw. kündigen(Gemeinschaftsdepot/-konto mit Einzelverfügungsberechtigung,sog. „Oder-Depot“/„Oder-Konto“).8.2 Widerruf der EinzelverfügungsberechtigungWiderruft nur ein Mitinhaber die Einzelverfügungsberechtigung auchnur eines anderen Mitinhabers, können ab dem Widerruf nur nochsämtliche Inhaber gemeinsam verfügen (Gemeinschaftsdepot/-konto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung aller Depot-/Kontoinhaber,sog. „Und-Depot“/„Und-Konto“). Über den Widerruf istdie <strong>ebase</strong> unverzüglich <strong>und</strong> aus Beweisgründen schriftlich zu unterrichten.8.3 Gesamtschuldnerische HaftungDie Inhaber haften der <strong>ebase</strong> für sämtliche Verpflichtungen aus demGemeinschaftsdepot/-konto als Gesamtschuldner, d. h., jeder Inhaberist zur Bewirkung der gesamten Leistung verpflichtet, die <strong>ebase</strong>ist aber nur berechtigt, die Leistung einmal zu fordern (Gesamtschuldner).Die <strong>ebase</strong> kann die Leistung nach ihrer Wahl von jedemder Schuldner (Inhaber) ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkungder ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner (Inhaber)verpflichtet.8.4 Depot-/Kontokündigungen sowie die Ankündigung solcher Maßnahmenwerden jedem Inhaber zugeleitet. Jeder Inhaber kann verlangen,<strong>das</strong>s ihm künftig zusätzlich auch alle sonstigen Depot-/Kontomitteilungengegen Entgelt übermittelt werden. Umschreibungenvon Gemeinschaftsdepots/-konten auf Einzeldepots/-konten, diekeinen Nachlassfall betreffen, sind nicht möglich.9 Depot(s)/Konto/Konten für Minderjährige9.1 VertretungsregelungDer Minderjährige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maßgabeder bei Depot-/Kontoeröffnung getroffenen Regelung vertreten.Für Minderjährige werden gr<strong>und</strong>sätzlich nur Depots/Konten mitEinzelverfügungsbefugnis geführt. Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigenist jeder von mehreren gesetzlichen Vertretern, bis zueinem zulässigen Widerruf eines der gesetzlichen Vertreter, alleinverfügungsberechtigt. Widerruft nur ein gesetzlicher Vertreter dieAlleinvertretungsbefugnis eines anderen gesetzlichen Vertreters,können ab dem Widerruf nur noch sämtliche gesetzlichen Vertretergemeinsam verfügen. Das Depot/Konto wird in diesem Fall als Depot/Kontomit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis („Und-De-


<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>pot/-Konto“) der gesetzlichen Vertreter weitergeführt. Über denWider ruf ist die <strong>ebase</strong> unverzüglich <strong>und</strong> aus Beweisgründen schriftlichzu unterrichten. Das Erfordernis etwaiger vorm<strong>und</strong>schaftsgerichtlicherGenehmigungen bleibt unberührt.9.2 MitteilungAlle Mitteilungen werden bei Depots/Konten für Minderjährige imRahmen der Geschäftsverbindung von der <strong>ebase</strong> an den Minderjährigen,zu Händen der gesetzlichen Vertreter, adressiert.9.3 Steuererstattungen/-nachzahlungenEventuelle Steuererstattungen zugunsten des Minderjährigen <strong>und</strong>auch eventuelle Steuernachzahlungen zulasten des Minderjährigenwerden gr<strong>und</strong>sätzlich über ein bestehendes Konto flex abgewickelt.Sofern kein Konto flex besteht oder dieses kein ausreichendes Guthabenaufweist, erfolgt die Steuernachzahlung zulasten der angegebenenexternen Bankverbindung des Minderjährigen bzw. des/dergesetzlichen Vertreter(s). Das Gleiche gilt für die Verrechnung vonfälligen Entgelten, Kosten, Nebenkosten <strong>und</strong> Auslagen. Steuer -erstattungen zugunsten des Minderjährigen werden bei nicht vorhandenemKonto flex auf die bei der <strong>ebase</strong> hinterlegte externe Bankverbindungdes Minderjährigen bzw. der/des gesetzlichen Vertreter(s)ausgezahlt.10 VollmachtenWerden für ein Depot/Konto Vollmachten erteilt, kann jeder Bevollmächtigteallein über dieses Depot/Konto verfügen, sofern vomDepot-/Kontoinhaber keine abweichende Weisung erteilt worden ist.Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, die Vollmacht zu übertragen <strong>und</strong>Untervollmachten zu erteilen. Bei einem Gemeinschaftsdepot/-konto muss die Vollmachterteilung von allen Inhabern gemeinschaftlicherfolgen. Der Bevollmächtigte ist entsprechend den gesetzlichenVorgaben zu legitimieren <strong>und</strong> datenmäßig zu erfassen. DieVollmacht erlischt mit Widerruf auch nur eines Inhabers. Der Widerrufist der <strong>ebase</strong> unverzüglich <strong>und</strong> aus Beweisgründen schriftlich mitzuteilen.Vollmachten können gr<strong>und</strong>sätzlich nur auf dem von der <strong>ebase</strong> zurVerfügung gestellten separaten Formular „Vollmacht“ erteilt werden,welches kostenlos bei der <strong>ebase</strong> angefordert werden kann oder aufder Homepage der <strong>ebase</strong> „www.<strong>ebase</strong>.com“ heruntergeladen <strong>und</strong>ausgedruckt werden kann.Eine Vollmacht kann nur von der <strong>ebase</strong> erfasst werden, wenn keineÄnderungen <strong>und</strong>/oder Ergänzungen der auf dem Formular vorgegebenenTexte erfolgen. Der Bevollmächtigte kann im Todesfall desK<strong>und</strong>en über <strong>das</strong> Depot mit Konto – unter Befreiung von den Beschränkungennach § 181 BGB – auch zu eigenen Gunsten verfügen(§ 181: „Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist,im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertretereines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn,<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeitbesteht“).11 Entgelte, Ersatz von Aufwendungen, nicht entgeltfähige Leis -tungen <strong>und</strong> Änderungen11.1 Entgelte, Ersatz von Aufwendungen, nicht entgeltfähige Leistungen<strong>und</strong> deren Änderung für Depots <strong>und</strong> KontenDie <strong>ebase</strong> kann für die Depot-/Kontoführung <strong>und</strong> sonstige Leistungenein im zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisausgewiesenes Entgelt in Rechnung stellen. Ein möglicherAnspruch der <strong>ebase</strong> auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nachden gesetzlichen Vorschriften.Die Höhe <strong>und</strong> die Fälligkeit der zu entrichtenden Entgelte, Kosten,Nebenkosten <strong>und</strong> Ersatz von Aufwendungen ergibt sich aus demaktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis, welches auf Anfragekostenlos von der <strong>ebase</strong> zur Verfügung gestellt bzw. auf Anfragekostenlos zugesandt wird.Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Depot-/Kontoinhaber im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweisedauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Depot-/Kontoführung)werden dem Inhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunktihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Wurde imRahmen der Geschäftsbeziehung ein elektronischer Kommunikationswegvereinbart (z. B. <strong>das</strong> Online-Banking), können die Änderungenauch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung desInhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigthat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die <strong>ebase</strong> in ihremAngebot besonders hinweisen. Werden dem Inhaber die Änderungenangeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertragvor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens derÄnderungen fristlos <strong>und</strong> kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrechtwird ihn die <strong>ebase</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.Kündigt der Inhaber, wird <strong>das</strong> geänderte Entgelt für die gekündigteGeschäftsbeziehung nicht zugr<strong>und</strong>e gelegt.Für eine Leistung, zu deren Erbringung die <strong>ebase</strong> kraft Gesetzesoder aufgr<strong>und</strong> einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oderdie sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die <strong>ebase</strong> kein Entgeltberechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig <strong>und</strong> wirdnach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.11.2 Ergänzende Regelung für DepotsBei Verkauf des gesamten Depotbestands hat die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht,<strong>das</strong> Depotführungsentgelt für <strong>das</strong> laufende Kalenderjahr gemäßdem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichniseinzubehalten.12 Verbot der Abtretung <strong>und</strong>/oder Verpfändung zugunsten Dritter12.1 Verbot der Abtretung <strong>und</strong>/oder Verpfändung von KontoguthabenDie Abtretung der Ansprüche des/der Inhaber(s) bzgl. bestehenderKonten gegen die <strong>ebase</strong>, die aus der Geschäftsbeziehung mitder <strong>ebase</strong> herrühren, an Dritte ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbotgilt für sämtliche Ansprüche, insbesondere für solcheim Hinblick auf Kontoguthaben. Unberührt hiervon bleibt <strong>das</strong>Pfandrecht der <strong>ebase</strong> gemäß Nr. 18.12.2 Verbot der Abtretung von DepotwertenDie Abtretung der Ansprüche des/der Depotinhaber(s) bzgl. desDepots gegen die <strong>ebase</strong>, die aus der Geschäftsbeziehung mit der<strong>ebase</strong> herrühren, ist ausgeschlossen. Verpfändungen von Depotwertensind unter dem Vorbehalt der Zustimmung der <strong>ebase</strong> möglich.13 Verrechnungsklausel13.1 Verrechnungsklausel DepotSofern der K<strong>und</strong>e ein Depot führt, ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, fälligeEntgelte, Kosten, Nebenkosten <strong>und</strong> Auslagen mit Ausschüttungenauf Anteile oder mit anderen Zahlungen zu verrechnen, sowiedurch den Verkauf von Anteilen bzw. Anteilsbruchstücken in entsprechenderHöhe zu decken, soweit nichts Abweichendes vereinbartworden ist.13.2 Verrechnungsklausel Konto flexSofern der K<strong>und</strong>e zu einem Depot auch ein Konto flex führt, wirddie <strong>ebase</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich zunächst fällige Entgelte, Kosten, Nebenkosten<strong>und</strong> Auslagen (siehe Nr. 11.1) mit Guthaben auf dem Kontoflex verrechnen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wordenist. Ist auf dem Konto flex jedoch kein ausreichendes Guthaben/dispositiver Saldo vorhanden, kann, sofern die <strong>ebase</strong> dies zulässt,der auf dem Konto flex belastete Betrag zu einer geduldeten Überziehung*dieses Konto flex führen. In diesem Falle gelten ergänzenddie Bedingungen für geduldete Überziehungen. Andernfalls istdie <strong>ebase</strong> berechtigt, die oben genannten fälligen Entgelte, Kosten,Nebenkosten <strong>und</strong> Auslagen durch den Verkauf von Anteilen bzw.Anteilsbruchstücken aus dem Depot des K<strong>und</strong>en in entsprechenderHöhe zu decken, gemäß Nr. 13.1. Bei einer Geschäftsbeziehungmit Minderjährigen gelten diesbezüglich die Regelungen unterNr. 9.14 Automatische Löschung eines Depots/KontosDie <strong>ebase</strong> kann ein Depot/Konto 15 Monate nach dem Zeitpunkt, zudem dieses keinen Anteilbestand/kein Guthaben mehr aufweist,* Überziehungen auf dem Konto flex können entstehen durch z. B. Steuernachzahlungen an <strong>das</strong> Finanzamt, Einzug von Entgelten <strong>und</strong> Auslagen gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungsverzeichnisse für Depots <strong>und</strong>/oder Konten bei der <strong>ebase</strong> für Privatanleger, durch regelmäßige Einzüge (z. B. Sparplan) oder die Belastung von Sollzinsen.


<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>auto matisch löschen. Gleiches gilt, wenn für ein neu eröffnetes Depot/Kontoinnerhalb von sechs Monaten keine Einzahlungen vorgenommenwerden. Der Depot-/Kontoinhaber wird hierüber nicht informiert.15 Ermächtigung zur Speicherung k<strong>und</strong>enbezogener Daten <strong>und</strong>Weitergabe der Daten zur K<strong>und</strong>enbetreuung/Auftragsdatenverarbeitungnach dem Bun des datenschutzgesetzDie <strong>ebase</strong> selbst erhebt, verarbeitet <strong>und</strong> nutzt die im Rahmen der Depot-/Kontoverbindungvon den K<strong>und</strong>en erhaltenen <strong>und</strong> im Zuge derDienstleistungserbringung entstandenen personenbezogenen Datendes K<strong>und</strong>en zum Zweck der Erfüllung der aus der Geschäftsbeziehungerwachsenen Pflichten gegenüber dem K<strong>und</strong>en. Zur Erbringungihrer Dienstleistungen setzt die <strong>ebase</strong> auch Dienst leistungs unter -nehmen ein, welche auf ihre Zuverlässigkeit hin überwacht werden<strong>und</strong> die allein die K<strong>und</strong>endaten im Auftrag <strong>und</strong> nach Weisung der<strong>ebase</strong> verarbeiten <strong>und</strong> nutzen.Die Bestimmungen des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes in der jeweilsgültigen Fassung werden beachtet. Die <strong>ebase</strong> kann dem jeweiligenVermittler bzw. dessen Vertriebsorganisation <strong>und</strong> deren IT-Dienst leis -ter zum Zweck der für diesen Vertrag erforderlichen Anlageberatung<strong>und</strong> Betreuung alle notwendigen Informationen über <strong>das</strong> Depot/dieKonten bei der <strong>ebase</strong> zur Verfügung stellen.Die <strong>ebase</strong> ist berechtigt, die Daten des K<strong>und</strong>en (Depot-/Kontostammdaten<strong>und</strong> Nutzungsdaten, z. B. Bestände, Umsätze) dem Vermittlerbzw. dessen Vertriebsorganisation zu Servicezwecken zurVerfügung zu stellen. Zu diesem Zweck ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, dieseDaten an den Vermittler bzw. dessen Vertriebsorganisation <strong>und</strong> derenIT-Dienstleister weiterzuleiten.Insoweit wird die <strong>ebase</strong> vom Bankgeheimnis entb<strong>und</strong>en.Es besteht für den K<strong>und</strong>en die Möglichkeit, seine Daten (Depot-/Kontostammdaten <strong>und</strong> Nutzungsdaten, z. B. Bestände, Umsätze)freiwillig <strong>und</strong> ohne Einfluss auf den Vertrag mit der <strong>ebase</strong>, der <strong>ebase</strong>,dem Vermittler bzw. dessen Vertriebsorganisation zu Marketingzwecken(werbliche Ansprache zu <strong>ebase</strong> Bankprodukten) zur Nutzungzur Verfügung zu stellen.Zu diesem Zweck ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, diese Daten an den Vermittlerbzw. dessen Vertriebsorganisation <strong>und</strong> deren IT-Dienstleisterweiterzuleiten.Insoweit wird die <strong>ebase</strong> vom Bankgeheimnis entb<strong>und</strong>en.Die Einwilligungserklärung zu Marketingzwecken kann der K<strong>und</strong>e jederzeitfür die Zukunft ganz oder teilweise gegenüber der <strong>ebase</strong> widerrufen.Der Widerruf ist gegenüber der <strong>ebase</strong> unverzüglich <strong>und</strong> ausBeweisgründen schriftlich zu erklären. Beim Vermittler bzw. dessenVertriebsorganisation ist ein separater Widerruf erforderlich.Mitwirkungspflichten <strong>und</strong> Obliegenheiten des K<strong>und</strong>en16 Mitwirkungspflichten <strong>und</strong> Obliegenheiten des K<strong>und</strong>en16.1 Prüfung <strong>und</strong> Einwendungen bei Mitteilungen der <strong>ebase</strong>Der K<strong>und</strong>e hat Depot- <strong>und</strong> Kontoauszüge (nachfolgend „Auszüge“genannt), Auftragsbestätigungen, Abrechnungen, sowie sonstigeMitteilungen (z. B. Steuerbescheinigung) unverzüglich auf ihreRichtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit zu überprüfen <strong>und</strong> etwaige Einwendungenwegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der <strong>ebase</strong> unverzüglichanzuzeigen (bei Depotauszügen <strong>und</strong> Kontoauszügen mitRechnungsabschluss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang).Unterlässt der K<strong>und</strong>e Einwendungen, gelten die jeweiligen Auszüge<strong>und</strong> sonstigen Mitteilungen als genehmigt. Die <strong>ebase</strong> wird den K<strong>und</strong>enbei Auszügen <strong>und</strong> Abrechnungen auf die Folgen der Unterlassungrechtzeitiger Einwendungen besonders hinweisen.Die <strong>ebase</strong> unterschreibt Auszüge <strong>und</strong> Abrechnungen gr<strong>und</strong>sätzlichnicht. Ergänzend gelten die Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Bankingfür Depots <strong>und</strong> Konten.16.2 Benachrichtigung der <strong>ebase</strong> beim Ausbleiben von MitteilungenFalls dem K<strong>und</strong>en die jeweiligen zu erwartenden Auszüge oder Abrechnungen(insbesondere nach Ausführung von Aufträgen) nichtbis zum Ende des jeweils auf den Zeitpunkt der erwarteten Zustellungfolgenden Monats über den jeweils vereinbarten Weg zur Verfügunggestellt werden, muss er die <strong>ebase</strong> unverzüglich benachrichtigen.Des Weiteren besteht die unverzügliche Benachrichtigungspflichtdes K<strong>und</strong>en auch beim Ausbleiben anderer zu erwartendersonstiger Mitteilungen (z. B. Auftragsbestätigungen, Steuerbescheinigungen).Beispielhaft sind folgende Mitteilungen in der Regel wie folgt zu erwarten:• Depotauszüge: Mindestens halbjährig; zum Jahresende, Zugangzu erwarten bis Ende Februar des Folgejahrs bzw. zumKalen der halb jahr bis Ende August des laufenden Jahrs (Stichtagjeweils letzter Börsentag im Kalenderjahr bzw. im Kalenderhalbjahr)• Abrechnung über Wertpapiertransaktionen: nach Ausführungder Transaktion• Kontoauszüge für Tagesgeldkonto, Festgeldkonto oderKonto flex: sofern Kontoumsätze vorhanden sind monatlich,mindestens aber halbjährlich mit dem Rechnungsabschluss bisEnde August des laufenden Jahrs bzw. Ende Februar des Folgejahrs(Stichtag jeweils letzter Bankarbeitstag im Kalenderjahrbzw. im Kalenderhalbjahr)• Kontoauszüge für Wertpapierkreditkonten: sofern Kontoumsätzevorhanden sind monatlich, mindestens vierteljährlich mitdem Rechnungsabschluss zum kalendarischen Quartalsende• Jahressteuerbescheinigung: im ersten Quartal des folgendenKalenderjahrs bzw. sobald sämtliche notwendigen Daten der jeweiligenKapitalanlage-/ Investmentgesellschaften bei der <strong>ebase</strong>vorliegen (dies kann in Einzelfällen ausnahmsweise einen längerenZeitraum beanspruchen, liegt i.d.R. jedoch spätestens biszum 31. Mai des folgenden Kalenderjahrs vor).Für Benachrichtigungen im Rahmen einzelner Vertragsverhältnissemit dem K<strong>und</strong>en gelten ggf. abweichende Regelungen.16.3 Mitteilung von ÄnderungenFür eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs istes erforderlich, <strong>das</strong>s der K<strong>und</strong>e <strong>und</strong>/oder sein Vermittler der <strong>ebase</strong>die Änderung des Namens <strong>und</strong>/oder der Anschrift des K<strong>und</strong>en, derangegebenen externen Bankverbindung sowie <strong>das</strong> Erlöschen einergegenüber der <strong>ebase</strong> erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einerVollmacht) unverzüglich schriftlich mitteilt. Zusätzlich wird derK<strong>und</strong>e der <strong>ebase</strong> die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebendenÄnderungen z. B. des wirtschaftlich Berechtigten, desRegis tereintrags, der Legitimationspapiere, der Staatsangehörigkeit<strong>und</strong> des Berufs bzw. der Branche unverzüglich mitteilen <strong>und</strong>der <strong>ebase</strong> hierzu weitere Unterlagen zur Verfügung stellen. Die<strong>ebase</strong> geht davon aus, <strong>das</strong>s es sich bei der mitgeteilten Adresseum den Hauptwohnsitz des K<strong>und</strong>en handelt. Die Mitteilungspflichtbesteht auch dann, wenn die Vertretungsvollmacht in ein öffentlichesRegis ter (z. B. Handelsregister) eingetragen ist <strong>und</strong> ihr Erlöschenoder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüberhinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten,insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Sofernder K<strong>und</strong>e diesen Obliegenheiten nicht nachkommt, hat die<strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, die Geschäftsbeziehung fristlos gemäß Nr. 21.2zu beenden.16.4 Klarheit von AufträgenDer Inhalt von Aufträgen jeder Art muss eindeutig erkennbar sein.Sämtliche Willenserklärungen des K<strong>und</strong>en gegenüber der <strong>ebase</strong>bedürfen der Schriftform, soweit nicht vorher schriftlich eine andereVereinbarung getroffen wurde. Unvollständige oder fehlerhaftausgefüllte Felder können Missverständnisse zur Folge haben, diezu Ausführungsverzögerungen führen können – die <strong>ebase</strong> übernimmtdafür keine Haftung; die <strong>ebase</strong> überprüft nicht die formale<strong>und</strong> inhaltliche Richtigkeit der erteilten Aufträge. Bei unleserlichen,unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann es zu Fehlleitungendes Auftrags kommen; zudem hat die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, dieAusführung des Auftrags abzulehnen. Für hieraus dem K<strong>und</strong>en entstehendeSchäden übernimmt die <strong>ebase</strong> keine Haftung. Die Folgebei nicht eindeutig formulierten Aufträgen könnten telefonische<strong>und</strong>/oder schriftliche Rückfragen sein, die zu Verzögerungen beider Auftragsausführung führen können. Änderungen, Bestätigun-


<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>gen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnetsein.Die <strong>ebase</strong> behält sich <strong>das</strong> Recht vor, aus geldwäscherechtlichenGründen (Verdachtsmoment oder Unstimmigkeiten bei der Unterschrift),den Auftrag nicht auszuführen. Der K<strong>und</strong>e hat den Namendes Begünstigten, die Bankleitzahl des Kreditinstituts des Begüns -tigten/der Zahlstelle sowie die Kontonummer des Begünstigten/des Zahlungspflichtigen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklungdes Auftrags eingeschalteten Kreditinstitute <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong>sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der numerischenAngaben (alphanumerische Angaben im Falle eines internationalenZahlungsauftrags) vorzunehmen.Der K<strong>und</strong>e hat bei Aufträgen zum Depot auf die Richtigkeit <strong>und</strong>Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere des Namens des Depotinhabers,des Wertpapiers, der WKN, der ISIN oder der Depotpositionsnummerdes betreffenden Wertpapiers, des Namens desKontoinhabers, der Kontonummer <strong>und</strong> Bankleitzahl sowie der Währungzu achten.16.5 Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines AuftragsHält der K<strong>und</strong>e bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eilefür nötig, hat er dies der <strong>ebase</strong> gesondert mitzuteilen; bei formularmäßigerteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.16.6 SteuerbescheinigungenDie <strong>ebase</strong> wird anstelle von Einzelsteuerbescheinigungen für jedesKalenderjahr gr<strong>und</strong>sätzlich eine Steuerbescheinigung erstellen, essei denn, es handelt sich um Anleger von Betriebsvermögen oderSteuerausländer. In diesen Fällen erstellt die <strong>ebase</strong> seit dem 1. Januar2013 Einzelsteuerbescheinigungen.Sicherheiten für die Ansprüche der <strong>ebase</strong> gegen den K<strong>und</strong>en17 Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten17.1 Anspruch der <strong>ebase</strong> auf Bestellung von SicherheitenDie <strong>ebase</strong> kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindungdie Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen<strong>und</strong> zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z. B.Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme auseiner für den K<strong>und</strong>en übernommenen Bürgschaft). Hat der K<strong>und</strong>egegenüber der <strong>ebase</strong> eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderenK<strong>und</strong>en der <strong>ebase</strong> übernommen (z. B. als Bürge), so bestehtfür die <strong>ebase</strong> ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheitenim Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgendeSchuld, jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.17.2 Veränderung des RisikosHat die <strong>ebase</strong> bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den K<strong>und</strong>enzunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellungoder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auchspäter noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch,<strong>das</strong>s Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhteRisikobewertung der Ansprüche gegen den K<strong>und</strong>en rechtfertigen.Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn• sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des K<strong>und</strong>en nachhaltig veränderthaben oder sich zu verändern drohen oder• sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechterthaben oder zu verschlechtern drohen.Der Besicherungsanspruch der <strong>ebase</strong> besteht nicht, wenn ausdrücklichvereinbart ist, <strong>das</strong>s der K<strong>und</strong>e keine oder ausschließlichim Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgenbesteht ein Anspruch auf Bestellung oderVerstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten imKredit vertrag angegeben sind. Wenn der Nettokreditbetrag75.000 EUR übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oderVerstärkung von Sicherheiten auch dann, wenn der Kreditvertragkeine oder keine abschließende Angaben über Sicherheiten enthält.17.3 Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von SicherheitenFür die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die<strong>ebase</strong> eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die <strong>ebase</strong>,von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung gemäß Nr. 21.2 Gebrauchzu machen, falls der K<strong>und</strong>e seiner Verpflichtung zur Bestellungoder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt,wird sie ihn zuvor darauf hinweisen.18 Aufrechnung <strong>und</strong> Vereinbarung eines Pfandrechts zugunstender <strong>ebase</strong>18.1 AufrechnungDie <strong>ebase</strong> ist berechtigt, fällige Ansprüche gegen den K<strong>und</strong>en ausder Geschäftsverbindung mit Ertragsausschüttungen zu verrechnen,von Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen abzuziehen oder durch den Verkaufvon Beständen aus dem Depot oder aus dem auf Kontenbei der <strong>ebase</strong> befindlichen Guthaben in entsprechender Höhe zudecken.18.2 Einigung über <strong>das</strong> PfandrechtDer K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> sind sich darüber einig, <strong>das</strong>s die <strong>ebase</strong>ein Pfandrecht an den Wertpapieren <strong>und</strong> Sachen <strong>und</strong> sonstigen beider <strong>ebase</strong> verwahrten Vermögensgegenständen erwirbt. DerK<strong>und</strong>e räumt der <strong>ebase</strong> hiermit ein Pfandrecht an allen bei der<strong>ebase</strong> verwahrten Vermögensgegenständen ein. Die <strong>ebase</strong> erwirbtein Pfandrecht an den Ansprüchen, die dem K<strong>und</strong>en gegen die<strong>ebase</strong> aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oderkünftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben).18.3 Gesicherte AnsprücheDas Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen<strong>und</strong> bedingten Ansprüche, die der <strong>ebase</strong> gegen den K<strong>und</strong>en ausder bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen. Die <strong>ebase</strong> darfdie diesem Pfandrecht unterliegenden Werte nur bei einem berechtigtenSicherungsinteresse zurückhalten.18.4 Ausnahmen vom PfandrechtGelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewaltder <strong>ebase</strong>, <strong>das</strong>s sie nur für einen bestimmten Zweckverwendet werden dürfen (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung einesWechsels), erstreckt sich <strong>das</strong> Pfandrecht der <strong>ebase</strong> nicht auf dieseWerte. Dasselbe gilt für die von einer zum Commerzbank-Konzerngehörenden Gesellschaft selbst ausgegebenen eigenen Aktien, eigenenGenussrechte/Genussscheine <strong>und</strong> für die verbrieften <strong>und</strong>nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten einer zum Commerzbank-Konzerngehörenden Gesellschaft sowie für von der<strong>ebase</strong> im Ausland für den K<strong>und</strong>en verwahrten Wertpapieren.18.5 Zins- <strong>und</strong> GewinnanteilscheineUnterliegen dem Pfandrecht der <strong>ebase</strong> Wertpapiere, ist der K<strong>und</strong>enicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörendenZins- <strong>und</strong> Gewinnanteilscheine zu verlangen.19 Begrenzung des Besicherungsanspruchs <strong>und</strong> Freigabeverpflichtung19.1 DeckungsgrenzeDie <strong>ebase</strong> kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkungvon Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbareWert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Ansprüche aus derbankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.19.2 FreigabeFalls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenzenicht nur vorübergehend übersteigt, hat die <strong>ebase</strong> auf Verlangendes K<strong>und</strong>en Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, <strong>und</strong> zwar inHöhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wirdbei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigtenBelange des K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> eines dritten Sicherungsgebers, derfür die Verbindlichkeiten des K<strong>und</strong>en Sicherheiten bestellt hat,Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die <strong>ebase</strong> auch verpflichtet,Aufträge des K<strong>und</strong>en über die dem Pfandrecht unterliegendenWerte auszuführen (z. B. Verkauf von Wertpapieren).


<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>19.3 SondervereinbarungenIst für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstabals der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenzeoder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart,so sind diese maßgeblich.20 Verwertung von Sicherheiten/Wahlrecht der <strong>ebase</strong>20.1 Wahlrecht der <strong>ebase</strong>Wenn die <strong>ebase</strong> verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten dieWahl. Die <strong>ebase</strong> wird bei der Verwertung <strong>und</strong> bei der Auswahl derzu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange desK<strong>und</strong>en <strong>und</strong> eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeitendes K<strong>und</strong>en Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen.20.2 Erlösgutschrift nach dem UmsatzsteuerrechtWenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wirddie <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en über den Erlös eine Gutschrift erteilen, dieals Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit dienenden Sachegilt <strong>und</strong> den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht.Beendigung der Geschäftsverbindung21 Kündigungsrechte21.1 Kündigungsrechte des K<strong>und</strong>enDer K<strong>und</strong>e kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelneTeile der Geschäftsbeziehung (wie z. B. <strong>ebase</strong> Online), für die wedereine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbartist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichendeKündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigungnur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtigerGr<strong>und</strong> vorliegt, der es dem K<strong>und</strong>en, auch unter Berücksichtigungder berechtigten Belange der <strong>ebase</strong>, unzumutbar werden lässt, dieGeschäftsbeziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechtebleiben hiervon unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.21.2 Kündigungsrechte der <strong>ebase</strong>Die <strong>ebase</strong> kann die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen,für die weder eine Laufzeit noch eine abweichendeKündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltungeiner Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen.Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung odereinzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtigerGr<strong>und</strong> vorliegt, der der <strong>ebase</strong> deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigungder berechtigten Belange des K<strong>und</strong>en unzumutbarwerden lässt.Besteht der wichtige Gr<strong>und</strong> in der Verletzung einer vertraglichenPflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfebestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnungzulässig – es sei denn, dies ist wegen der Besonderheitendes Einzelfalls (§ 323 Absätze 2 <strong>und</strong> 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)entbehrlich.21.3 Folgen nach Wirksamwerden einer KündigungNach dem Wirksamwerden der Kündigung eines Depot- oder Kontovertragswird <strong>das</strong> auf dem jeweiligen Konto befindliche Guthabenauf <strong>das</strong> Konto flex ausbezahlt, sofern nichts Abweichendes in denjeweiligen Sonderbedingungen vereinbart ist. Auf schriftliche Weisungdes K<strong>und</strong>en, oder wenn kein Konto flex vorhanden ist, kannein etwaiges Guthaben auf ein Konto bei einem anderen Kredit -institut überwiesen oder per Verrechnungsscheck an den K<strong>und</strong>enausgezahlt werden. Sofern ein Konto flex besteht, werden eventuelleSollsalden von der <strong>ebase</strong> per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahrenvon der angegebenen externen Bankverbindungeingezogen. Dies gilt jeweils entsprechend für den Fall, <strong>das</strong>s derKontovertrag <strong>und</strong> der Depotvertrag gemeinsam gekündigt werden.Gegenwert dem Konto flex gutgeschrieben bzw. auf eine angegebeneexterne Bankverbindung überwiesen oder von der <strong>ebase</strong>per Verrechnungsscheck an den K<strong>und</strong>en ausbezahlt. Auf schriftlicheWeisung des K<strong>und</strong>en können die auf dem Depot verbuchtenAnteile auch auf ein Depot bei einem anderen Kreditinstitut übertragenwerden.21.3.2 Folgen einer Kündigung des Kontos bzw. mehrerer KontenDas Konto flex bleibt im Falle einer Kündigung von einem odermehreren Konto- <strong>und</strong>/oder Depotprodukten weiterhin bestehen.Eine separate Kündigung des Konto flex bei Bestehen weitererKonto- <strong>und</strong>/oder Depotprodukte ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht möglich.Falls der K<strong>und</strong>e mehrere Konten bei der <strong>ebase</strong> führt <strong>und</strong> lediglichein Konto kündigt, bleiben die übrigen Konten sowie <strong>das</strong> Kontoflex weiterhin bestehen.Schutz der Einlagen22 EinlagensicherungDie <strong>ebase</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des B<strong>und</strong>esverbandesdeutscher Banken e. V. <strong>und</strong> der Entschädigungseinrichtung deutscherBanken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten,die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber K<strong>und</strong>en“auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- <strong>und</strong>Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe. DieSicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 201430 %, bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 202415 % <strong>und</strong> ab dem 1. Januar 2025 8,75 % des für die Einlagensicherungmaßgeblichen haftenden Eigenkapitals der <strong>ebase</strong>. Für Einlagen, dienach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden,gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, diejeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen.Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, geltendie alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder biszum nächstmöglichen Kündigungstermin. Die jeweilige Sicherungsgrenzewird dem K<strong>und</strong>en von der <strong>ebase</strong> auf Verlangen bekannt gegeben.Sie kann auch im Internet unter „www.bankenverband.de“ abgefragtwerden.22.1 Sicherung von Verbindlichkeiten aus WertpapiergeschäftenIst die <strong>ebase</strong> pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des K<strong>und</strong>enzurückzugeben, so besteht neben der Haftung der <strong>ebase</strong> im Entschädigungsfallein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtungdeutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegendie Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 %des Werts dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwertvon 20.000 EUR.22.2 Ausnahmen vom EinlegerschutzNicht geschützt sind Forderungen, über die die <strong>ebase</strong> Inhaberpapiereausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen <strong>und</strong>Inhabereinlagenzertifikate sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.22.3 Ergänzende Geltung des Statuts des EinlagensicherungsfondsWegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs wird auf § 6des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, <strong>das</strong> auf Verlangenzur Verfügung gestellt wird.22.4 ForderungsübergangSoweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm BeauftragterZahlungen an einen K<strong>und</strong>en leistet, gehen dessen Forderungen gegendie <strong>ebase</strong> in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zugum Zug auf den Einlagensicherungsfonds über.22.5 AuskunftserteilungDie <strong>ebase</strong> ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem vonihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichenAuskünfte zu erteilen <strong>und</strong> Unterlagen zur Verfügung zu stellen.21.3.1 Folgen einer Kündigung des/der DepotsNach dem Wirksamwerden der Kündigung des Depotvertragswerden die auf dem Depot verbuchten Anteile veräußert <strong>und</strong> der


<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>Außergerichtliche Streitschlichtung23 Außergerichtliche StreitschlichtungFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>ebase</strong> besteht für Verbraucherdie Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen.Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtungvon K<strong>und</strong>enbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die aufWunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter „www.bankenverband.de“abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an dieK<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband deutscher Bankene. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Ferner besteht fürden K<strong>und</strong>en die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigenNiederschrift bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Straße 108, BA 35, 53117 Bonn <strong>und</strong> Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt, über Verstöße der Bank gegen<strong>das</strong> Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675 c bis 676 cdes Bürgerlichen Gesetzbuchs oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzeszum Bürgerlichen Gesetzbuch zu beschweren.Stand: 1. Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Bahnhofstraße 2085609 AschheimDEUTSCHLANDTelefax: +49 (0) 89/454 60-892E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.comF 1437.11– 05/2013


Informationen über die European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )nach § 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)1 Name <strong>und</strong> AnschriftEuropean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Bahnhofstraße 20, 85609 Aschheim, DeutschlandTelefon: +49 (0) 89/454 60-890Telefax: +49 (0) 89/454 60-892E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.comInternetseite: www.<strong>ebase</strong>.com2 Kommunikationswege <strong>und</strong> -spracheMaßgebliche Sprache für <strong>das</strong> jeweilige Vertragsverhältnis <strong>und</strong> dieKommunikation mit dem K<strong>und</strong>en ist Deutsch. Alle für den K<strong>und</strong>en bestimmtenDokumente <strong>und</strong> Informationen von der European Bank forFinancial Services GmbH (nachfolgend „<strong>ebase</strong>“ genannt) werden indeutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. <strong>das</strong> Reporting/Mitteilungen von der <strong>ebase</strong> können je nach Anlass schriftlich, tele -fonisch, per Telefax <strong>und</strong>/oder per elektronischer Nachrichtenübermittlung(E-Mail) in deutscher Sprache erfolgen. Für die Auftragserteilunggelten die Regelungen in den <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privat -anleger, den Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot für Privatanlegerbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend„Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot“ genannt), den Bedingungenfür <strong>das</strong> Managed Depot für Privatanleger bei der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungenfür <strong>das</strong> Managed Depot“ genannt), den Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertraggemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger,den Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Kontenfür Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH(<strong>ebase</strong> ® ), den Bedingungen für Konten bei der European Bank forFinancial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger, den Sonderbedingungenfür Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH(<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger, den Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depotmit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot mit Konto flex“ genannt), den Bedingungen für den Zahlungsverkehr,den Bedingungen für geduldete Überziehungen, ggf.weitere Bedingungen/Sonderbedingungen für Privatanleger sowieden Preis- <strong>und</strong> Leis tungs ver zeich nis sen in der jeweils aktuell gültigenFassung. Urk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sonstige Nachweise sind der <strong>ebase</strong> in deutscherSprache vorzu legen; fremdsprachige Dokumente sind auf Verlangender <strong>ebase</strong> in deutscher Übersetzung vorzulegen.6 Verwahrung von FinanzinstrumentenDie Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß den Bedingungen für<strong>das</strong> Investment Depot, den Bedingungen für <strong>das</strong> Managed Depot, denBedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetzfür Privatanleger, den Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot mit Konto flex sowie den Sonderbedingungen für Depots <strong>und</strong>Konten für Privatanleger.7 Informationen über FinanzinstrumenteInformationen über Finanzinstrumente stellt die <strong>ebase</strong> ihren K<strong>und</strong>engr<strong>und</strong>sätzlich mit der Broschüre „Basisinformationen über die Vermögensanlagein Investmentfonds“ direkt oder über ihre Vertriebspartnerzur Verfügung. Der Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen/KeyInvestor Document (KID) des jeweiligen im Fondsspektrumder <strong>ebase</strong> aufgenommenen Investmentfonds sowie dessenweitere Verkaufsunterlagen sind auch auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) abrufbar. Diese Unterlagen können als Druck ver -sion auch bei der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> der jeweiligen Investmentgesellschaftangefordert werden.8 Kosten <strong>und</strong> NebenkostenDie bei der <strong>ebase</strong> anfallenden Kosten <strong>und</strong> Nebenkosten sind im jeweilsaktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Depots <strong>und</strong> Kontenbei der <strong>ebase</strong> (nachfolgend „Preis- <strong>und</strong> Leistungsver zeichnis“ genannt)ersichtlich. Das jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leis tungs -verzeichnis kann auch auf der Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com)abgerufen werden.9 Gr<strong>und</strong>sätze zum Umgang mit InteressenkonfliktenDie Gr<strong>und</strong>sätze zum Umgang mit Interessenkonflikten sind im Informationsblatt„Der K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong>“ (Conflict of Interest Policy)angegeben. Diese kann auch jederzeit bei der <strong>ebase</strong> angefordert werden.Sie ist auch auf der Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) abrufbar.Regelungen zur Vereinnahmung <strong>und</strong> Gewährung von Zuwendungenfinden sich auch im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungsverzeichnis.3 HauptgeschäftstätigkeitDie <strong>ebase</strong> ist im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.Unternehmensgegenstand der <strong>ebase</strong> ist die Annahme fremderGelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder desPublikums (Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs.1 Satz 2 Nr.1 Kreditwesengesetz[KWG]), die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäftgemäß § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 KWG), die Anschaffung <strong>und</strong> Veräußerungvon Wertpapieren im eigenen Namen <strong>und</strong> für fremde Rechnung(Finanz kommissions geschäft gemäß § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 KWG), dieVerwahrung <strong>und</strong> Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depot -geschäft gemäß § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 5 KWG) sowie die Verwaltung einzelnerin Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum(Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs.1aSatz 2 Nr. 3 KWG) <strong>und</strong> die Durchführung von Zahlungsdiensten (§ 1Abs. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz [ZAG]). Die <strong>ebase</strong> ist eine Banknach dem Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.4 Zuständige AufsichtsbehördeB<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, GraurheindorferStr.108, BA 35, 53117 Bonn <strong>und</strong> Marie-Curie-Str.24–28, 60439 Frankfurt(Internet: www.bafin.de)5 K<strong>und</strong>enkategorieDie <strong>ebase</strong> behandelt alle K<strong>und</strong>en als Privatk<strong>und</strong>en i. S. d. § 31a Abs. 3WpHG.Stand: 1. Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Bahnhofstraße 2085609 AschheimDEUTSCHLANDF 3537.02 – 05/2013


Der K<strong>und</strong>e<strong>und</strong> die <strong>ebase</strong>Conflict of Interest PolicyEine faire Geschäftsbeziehung als Gr<strong>und</strong>lage für gemeinsame ErfolgeVermögensanlagen sind Vertrauensangelegenheiten. Die European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong>) ist sich dieser Verantwortungdurchaus bewusst <strong>und</strong> nimmt sie auch gerne an. Die Gr<strong>und</strong>lage für den gemeinsamen Erfolg kann nur eine faireGeschäftsbeziehung sein, die deswegen in unserem Haus ein Leitmotiv darstellt.Wir sind überzeugt, <strong>das</strong>s wir verantwortungsvoll mit dem in uns gesetzten Vertrauen umgehen. In einzelnen Fällen lässt es sichdennoch nicht umgehen, <strong>das</strong>s die berechtigten Interessen der K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die der <strong>ebase</strong> als betriebswirtschaftlich handelndesUnternehmen, <strong>das</strong> zwar in erster Linie seinen K<strong>und</strong>en, aber auch seinen Eigentümern <strong>und</strong> Mitarbeitern verpflichtet ist, gegenläufigsein können (Interessenkonflikte). Solche Interessenkonflikte können sich nicht nur zwischen dem K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der<strong>ebase</strong>, sondern auch zwischen dem K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> anderen Unternehmen des Konzerns, der <strong>ebase</strong> Geschäftsleitung, den <strong>ebase</strong>Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit der <strong>ebase</strong> verb<strong>und</strong>en sind, ergeben.Im Interesse unserer K<strong>und</strong>en – aber auch im eigenen Interesse – haben wir zur weitestgehenden Vermeidung solcher Situationenunterschiedliche Maßnahmen getroffen.Die persönlichen Wertpapiergeschäfte unserer Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter mit besonderer Funktion unterliegen besondersstrengen Vorschriften <strong>und</strong> Anweisungen <strong>und</strong> werden fortwährend entsprechend überprüft, um sicherstellen zu können, <strong>das</strong>svertrauliche Informationen, zu denen unsere Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter eventuell Zugang haben, nicht zum eigenen,persönlichen Vorteil ausgenutzt werden können. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt dabei, <strong>das</strong>s die <strong>ebase</strong> Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter nurZugang zu den Informationen erhalten, die zur Erledigung der jeweiligen Aufgaben benötigt werden.Aufsichtsratsmandate unserer Geschäftsführer in anderen Unternehmen sind melde- <strong>und</strong> genehmigungspflichtig. Es besteht dieMöglichkeit, <strong>das</strong>s Aufsichtsratsmandate bei der <strong>ebase</strong> von konzernangehörigen Mitarbeitern besetzt werden.Eine vollständige Vermeidung von etwaigen Interessenkonflikten kann trotz der bereits oben genannten <strong>und</strong> zahlreicherweiterer Maßnahmen nicht für alle möglichen Einzelfälle vollständig ausgeschlossen werden. Ein offener <strong>und</strong> ehrlicher Umgangmit dieser Tatsache ist nach unserem Verständnis die Gr<strong>und</strong>lage für eine faire Geschäftsbeziehung.Gr<strong>und</strong>sätzlich sind unter anderem nachstehende Umstände dazu geeignet, einen möglichen Interessenkonflikt begründen zukönnen, wobei wir der festen Überzeugung sind, <strong>das</strong>s aufgr<strong>und</strong> der internen Arbeitsabläufe, Anweisungen, Kontrollen <strong>und</strong> Prüfungenverhindert wird, <strong>das</strong>s etwaige Interessenkonflikte zu Lasten unserer K<strong>und</strong>en gehen:


Die <strong>ebase</strong> bietet die Depotführung mit einem umfangreichen Fondsspektrum mit Fonds von verschiedenen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaften an. Darüber hinaus bietet die <strong>ebase</strong> die Finanzportfolioverwaltung in Form einer standardisiertenVermögensverwaltung an sowie ein Kontokorrentkonto (Konto flex) sowie Tagesgeld- <strong>und</strong> Festgeldkonten im Zahlungsverkehrs<strong>und</strong>Einlagenbereich. Für die Aufnahme von Fonds in <strong>das</strong> Fondsspektrum der <strong>ebase</strong>, <strong>das</strong> auch im Rahmen der Finanzportfolioverwaltungherangezogen wird, können neben der Produktqualität auch andere sachfremde Auswahlkriterien ausschlaggebendsein. Als solche sachfremden Auswahlkriterien kommen z. B. besondere Beziehungen der <strong>ebase</strong> mit Emittenten von Finanzinstrumenten,etwa bei Konzernzugehörigkeit oder Kooperationen, die Abwicklung bzw. Verwahrung der jeweiligen Investmentfonds,die Höhe der Provisionszahlungen, welche abhängig vom Bestand von der jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft<strong>und</strong>/oder von der Gattungsart sein können, die Bedeutung der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft als Werbek<strong>und</strong>ein online Medien der <strong>ebase</strong> sowie der Erhalt von Zuwendungen (z. B. in Form von Incentive-Veranstaltungen, Einladungen vonProduktgebern <strong>und</strong>/oder Vermittlern/Vertriebspartnern <strong>und</strong> Give-aways) an die <strong>ebase</strong> in Betracht. Diese Leistungen nutzen wirdazu, unsere Dienstleistungen in hoher Qualität zu erbringen <strong>und</strong> fortlaufend zu verbessern. Bei der standardisierten Vermögensverwaltungkann zusätzlich <strong>das</strong> eigene Umsatzinteresse der <strong>ebase</strong> am Absatz der Investmentanteile im Gegensatz zumK<strong>und</strong>eninteresse stehen oder eine erfolgsabhängige Vergütung von Mitarbeitern, die Erlangung von nicht öffentlich bekanntenInformationen oder persönliche Beziehungen der Mitarbeiter oder verb<strong>und</strong>ener Personen in Aufsichts- oder Beiräten zusachfremden Erwägungen führen. In der standardisierten Vermögensverwaltung werden die Entscheidungen über den Kauf <strong>und</strong>Verkauf von Investmentanteilen im Rahmen der mit unseren K<strong>und</strong>en vertraglich vereinbarten Anlagerichtlinien getroffen, ohneim Einzelfall die Zustimmung des K<strong>und</strong>en einzuholen. Auch diese Konstellation kann einen Interessenkonflikt entstehen lassenoder verstärken. Den hieraus resultierenden Risiken begegnen wir durch geeignete organisatorische Maßnahmen, insbesonderedurch einen am K<strong>und</strong>en ausgerichteten Auswahlprozess. Ferner legen wir unseren K<strong>und</strong>en vor Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertragsunsere Verwaltungsvergütung offen. Da nur eine gute <strong>und</strong> objektive Produktauswahl sowie eine objektiverfolgreiche <strong>und</strong> nachprüfbare Erbringung von Dienstleistungen den langfristigen Erfolg der <strong>ebase</strong> sicherstellen kann, ist esauch in unserem Sinne, besonderen Wert darauf zu legen, eine umfangreiche <strong>und</strong> qualitativ hochwertige Produkt- <strong>und</strong> Dienstleistungspaletteanbieten zu können.Selbstverständlich können immer wieder Situationen auftreten, in denen ein betriebswirtschaftlich handelndes Unternehmendie berechtigten K<strong>und</strong>eninteressen einerseits <strong>und</strong> die wirtschaftliche Tragfähigkeit <strong>und</strong> Machbarkeit andererseits in einemausgewogenen Verhältnis berücksichtigen muss (Kosten-Nutzen-Prinzip). Die <strong>ebase</strong> setzt daher alles daran, solche Interessenkonfliktevon vornherein auszuschließen bzw. zu begrenzen.Um den Einfluss sachfremder Erwägungen in unserer Produkt- <strong>und</strong> Dienstleistungspalette möglichst zu vermeiden, hat die <strong>ebase</strong>sich selbst <strong>und</strong> ihre Mitarbeiter zur Einhaltung hoher Standards <strong>und</strong> zur Wahrung der K<strong>und</strong>eninteressen verpflichtet, welchedurch eine unabhängige Compliance-Stelle, die in direkter Verantwortung der Geschäftsführung unterstellt ist, überwacht <strong>und</strong>laufend weiterentwickelt werden.Im Einzelnen ergreift die <strong>ebase</strong> u. a. folgende Maßnahmen:• Regelungen über die Annahme <strong>und</strong> Gewährung von Zuwendungen, sowie bei Bedarf deren Offenlegung• Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten• <strong>und</strong>/oder räumliche Trennung• Schaffung von organisatorischen Vorgaben, z. B. zur Vermeidung von Vergütungssystemen mit sachfremder Lenkungswirkung• Das Führen von Beobachtungs- <strong>und</strong> Sperrlisten, die unter anderem dazu dienen, mögliche Interessenkonflikte durch Verbote• von Geschäften zu vermeiden <strong>und</strong> den Missbrauch von Insiderinformationen zu verhindern• Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer• Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können• Schulung der MitarbeiterInteressenkonflikte, die sich dennoch nicht vermeiden lassen können, werden dem betroffenen K<strong>und</strong>en gegenüber offengelegt.Sollte zur Abwicklung Ihres Kaufes oder Verkaufes ein Fremdwährungsgeschäft notwendig werden (dies fällt z. B. an, wenn Siemit EUR einen in US-Dollar notierten Investmentfonds kaufen möchten), bedienen wir uns gr<strong>und</strong>sätzlich Unternehmen aus demCommerzbank-Konzern.


Sofern besondere Umstände eintreten, die es der <strong>ebase</strong> als Kommissionärin unmöglich machen, Ausführungsgeschäfte wieKauf-/Verkaufs-/Umschichtungsaufträge von Investmentanteilen auszuführen, z. B. weil für einzelne Fonds keine weiteren Investmentanteileausgegeben werden oder die Ausgabe weiterer Investmentanteile durch die jeweilige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftlimitiert oder abgelehnt wurde, sind anteilsmäßige Ausführungen, rationierte Zuteilungen oder die Löschungder Aufträge möglich. Nach Teilausführungen oder Löschung der Aufträge wird der Ausführungsauftrag geschlossen. Die <strong>ebase</strong>wird den K<strong>und</strong>en hierüber unverzüglich informieren.Ein wirtschaftlich handelndes Unternehmen sollte auch im Interesse des einzelnen K<strong>und</strong>en liegen.Beispielsweise seien hier die unterschiedlichen Feiertagsregelungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> Europas erwähnt. Für einegewisse Anzahl der in unserem Fondsspektrum enthaltenen Investmentfonds erfolgt eine Preisfeststellung an Tagen, die amGeschäftssitz der <strong>ebase</strong> Feiertage <strong>und</strong> damit keine Bankarbeitstage sind. Die zusätzlichen Kosten, die für den Einsatz vonMitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern an solchen Feiertagen anfallen würden, würden es uns aller Wahrscheinlichkeit nach nichtgestatten, den Ihnen angebotenen Service weiterhin zu dem bisherigen Depotführungsentgelt anbieten zu können.Abschließend noch ein Wort zu Ihrem VermittlerMöglicherweise können auch bei Ihrem Vermittler Interessenkonflikte entstehen <strong>und</strong> bestehen. Ursachen dafür könnten z. B.sein, <strong>das</strong>s Ihr Vermittler in Abhängigkeit von den an Sie vermittelten Investmentfonds sowohl Teile der Vertriebsprovision alsauch eine zeitlich gewichtete laufende Vertriebsprovision sowie gegebenenfalls weitere Zuwendungen (z. B. in Form von Incentive-Veranstaltungen,Einladungen von der <strong>ebase</strong> oder Give-aways) erhalten kann. Die laufende Vertriebsprovision wird dabeiaus der Verwaltungsvergütung des jeweiligen Fonds der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft jeweils zunächst an die <strong>ebase</strong>gezahlt, welche diese teilweise oder ganz an Ihren Vermittler bzw. seine Vertriebsorganisation weiterleitet. Ihnen entstehenhieraus selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten. Zugr<strong>und</strong>e liegende sachfremde Auswahlkriterien können bei Ihrem Vermittlerz. B. die Konzernzugehörigkeit, die Höhe der Provisionszahlungen, welche abhängig vom Bestand, von der jeweiligenKapitalanlage-/Investmentgesellschaft <strong>und</strong>/oder von der Gattungsart sein können, der Erhalt von Zuwendungen (z. B. GeldoderSachprämien, Incentive-Veranstaltungen, Einladungen von Produktgebern <strong>und</strong>/oder Vermittlern oder Give-aways) sein. Ob<strong>und</strong> inwieweit weitere etwaige Interessenkonflikte bei Ihrem Vermittler vorliegen, ist uns nicht bekannt, da dies insbesondereauch von dessen jeweiligem Geschäftsmodell abhängig sein kann. Sicherlich steht Ihr Vermittler Ihnen für ein Gespräch, insbesondereauch hinsichtlich etwaiger Provisionszahlungsflüsse, gerne zur Verfügung.Gr<strong>und</strong>sätze zur OrderausführungDie <strong>ebase</strong> nutzt zur Beschaffung von Fondsanteilen, gegebenenfalls unter Einschaltung eines Zwischenkommissionärs, nur diejeweilige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft. Wir möchten darauf hinweisen, <strong>das</strong>s es weitere Bezugsquellen für Fondsanteile(z. B. Börsen) gibt, über die eine Beschaffung im Einzelfall unter gewissen Umständen auch günstiger durchgeführt werdenkönnte. Allerdings sind wir der Meinung, <strong>das</strong>s nicht die Fondsanteilbeschaffung isoliert ohne Berücksichtigung des zusätzlichen<strong>ebase</strong> Leistungsspektrums betrachtet werden sollte.F 2633.09 30-07/13Weitere Informationen über <strong>ebase</strong>finden Sie auf unserer Website:www.<strong>ebase</strong>.comK<strong>und</strong>enhotline: 089 / 45 46 08 90European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 München


Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Kontenfür Privatanlegerbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )1 Leistungsangebot1.1 Mit <strong>ebase</strong> Online stellt die European Bank for Financial ServicesGmbH (nachfolgend „<strong>ebase</strong>“ genannt) dem Depot-/Kontoinhaber(nachfolgend „K<strong>und</strong>e“ genannt) die Depot-/Kontoführung per Internetzur Verfügung. <strong>ebase</strong> Online wird in zwei Ausprägungen angeboten.„Online-Zugang“ stellt die Basisleistung dar („nur Sicht“), „Online-Zugangmit Transaktion“ die Erweiterung um die Berechtigungzum Online-Transaktionsabschluss.1.2 <strong>ebase</strong> Online wird bei Depot-/Kontoeröffnung oder nachträglichüber die Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) beantragt. DerK<strong>und</strong>e <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> verein baren, <strong>das</strong>s Willenserklärungen im Rahmenvon Bankgeschäften auch über Internet abgegeben werdenkönnen.1.3 Zur Nutzung des Online-Banking gelten die mit der <strong>ebase</strong> gesondertvereinbarten Verfügungslimite.2 Zugang zu <strong>ebase</strong> Online2.1 Online-Zugang (zur Sicht)Der Online-Zugang ermöglicht dem K<strong>und</strong>en, seine Depot-/ Konto -bestände, Depot-/ Kontoumsätze <strong>und</strong> Online-Abrechnungen bzw.Rechnungsabschlüsse sowie Depot-/ Konto auszüge <strong>und</strong> sonstigeInformationen der <strong>ebase</strong> einzusehen, herunterzuladen, auszu -drucken <strong>und</strong> auf seinem PC zu archivieren.Der K<strong>und</strong>e kann mit der Berechtigung zum „Online-Zugang“ über<strong>ebase</strong> Online keine Transaktionen durchführen, die zu Geldbewegungenführen. Der K<strong>und</strong>e kann solche Aufträge erteilen, die nichtzu Geldbewegungen führen, wie z. B. zur Konfiguration von Online-Abrechnungen/-Depot-/-Kontoauszügen, Ein rich tung von Benachrichtigungenbei Überschreitung von Fondspreislimits <strong>und</strong> Stammdatenänderungennach Maßgabe der <strong>ebase</strong>.2.2 Online-Zugang mit TransaktionDieser Zugang ermöglicht dem K<strong>und</strong>en, zusätzlich zu den unter Nr.2.1 genannten Punkten, Transaktionen durchzuführen, die zu Geldbewegungenauf seinem Depot/Konto führen, wie z. B. Kauf, Verkauf,Fondsumschichtung, Terminaufträge, Limitaufträge, Einrichtung<strong>und</strong> Änderung von Spar- <strong>und</strong> Entnahmeplänen sowie die Vornahmevon Überweisungen <strong>und</strong> <strong>das</strong> Löschen von Depottransaktionsaufträgen(unter Beachtung der <strong>ebase</strong> Cut-off-Zeiten des jeweiligenFonds).2.2.1 Sofern der K<strong>und</strong>e nur <strong>das</strong> PIN-Verfahren nutzt, werden alle Transaktionenausschließlich zugunsten bzw. zulasten der vom K<strong>und</strong>enangegebenen externen Bankverbindung oder dem bei der <strong>ebase</strong>geführten Konto flex durchgeführt.2.2.2 Nutzt der K<strong>und</strong>e zusätzlich auch ein TAN-Verfahren, kann er unteranderem Überweisungen zulasten seines Konto flex auch an Drittbankenvornehmen. Ergänzend hierzu gelten die Sonderbedingungenfür Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH(<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „Sonderbedingungen fürKonten“ genannt).3 Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking3.1 Technische VoraussetzungenFür die Online-Nutzung benötigt der K<strong>und</strong>e einen Internetzugang.Dieser Netzzugang wird nicht von der <strong>ebase</strong> bereitgestellt.3.2 Sonstige VoraussetzungenDer K<strong>und</strong>e benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittelsOnline-Banking die mit der <strong>ebase</strong> vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale(siehe Nr. 3.3) <strong>und</strong> eine externe Bankverbindung;sofern der K<strong>und</strong>e am TAN-Verfahren teilnimmt, benötigt erzusätz lich ein Authentifizierungsinstrument, um sich gegenüber der<strong>ebase</strong> als berechtigter K<strong>und</strong>e auszuweisen <strong>und</strong> Aufträge zu autorisieren(siehe Nr. 3.4).3.3 Personalisierte SicherheitsmerkmalePersonalisierte Sicherheitsmerkmale, die auch alphanumerisch seinkönnen, sind:• die persönliche Identifikationsnummer (PIN)• einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN)3.4 AuthentifizierungsinstrumenteDie TAN können dem K<strong>und</strong>en auf folgenden Authentifizierungs -instrumenten zur Verfügung gestellt werden:• mittels eines mobilen Endgeräts (z. B. Mobiltelefon) zum Empfangvon TAN per SMS• auf einem sonstigen Authentifizierungsinstrument, auf dem sichSignaturschlüssel befinden.4 Zugang zum Online-Banking/Systemverfügbarkeit4.1 Zugang zum Online-BankingDer K<strong>und</strong>e erhält Zugang zum Online-Banking, wenn• er die Depot-/Kontonummer, seine individuelle zusätzliche Sicher -heitsabfrage <strong>und</strong> seine PIN übermittelt hat,• die Prüfung dieser Daten bei der <strong>ebase</strong> eine Zugangsberechtigungdes K<strong>und</strong>en ergeben hat <strong>und</strong>• keine Sperre des Zugangs (siehe Nr. 10) vorliegt.Nach Gewährung des Zugangs zum Online-Banking kann der K<strong>und</strong>eInformationen abrufen oder Aufträge erteilen.4.2 SystemverfügbarkeitDie Verfügbarkeit von <strong>ebase</strong> Online kann aus technischen oder betrieblichenGründen, die nicht von der <strong>ebase</strong> zu vertreten sind (z. B.höhere Gewalt, Störung der Telekommunikations- oder Netzverbindungen),zeitweilig nicht gegeben sein. Zeitweilige Verfügbarkeitsbeschränkungensind ferner möglich aufgr<strong>und</strong> der Durchführungsystem bedingter Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die füreinen ungestörten Betriebsablauf von <strong>ebase</strong> Online im Interesse desK<strong>und</strong>en erforderlich sind.5 Online-Banking-Aufträge5.1 Auftragserteilung <strong>und</strong> Autorisierung mittels PINDer K<strong>und</strong>e muss die zur Beauftragung angezeigten Daten auf Vollständigkeit<strong>und</strong> Richtigkeit prüfen. Transaktionen gelten dann alsrechtsverbindlich beauftragt, wenn der K<strong>und</strong>e diese mit seiner PINbestätigt <strong>und</strong> an die <strong>ebase</strong> übermittelt hat.5.2 Auftragserteilung <strong>und</strong> Autorisierung mittels TANDer K<strong>und</strong>e muss Online-Banking-Aufträge (z. B. Überweisungen) zuderen Wirksamkeit mit dem vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmal(TAN) autorisieren <strong>und</strong> der <strong>ebase</strong> mittels Online-Banking übermitteln. Die <strong>ebase</strong> bestätigt mittels Online-Bankingden Eingang des Auftrags.5.3 Meldung nach Außenwirtschaftsverordnung (AWV)Bei Zahlungen zugunsten Gebietsfremder ist die Meldung gemäßAWV zu beachten.5.4 Widerruf von AufträgenDie Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nachden für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen(z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf vonAufträgen kann nur außerhalb des Online-Banking erfolgen, es seidenn, die <strong>ebase</strong> sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Online-Bankingausdrücklich vor.6 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die <strong>ebase</strong>(1) Alle Online-Transaktionsaufträge werden im Rahmen des banküblichenArbeitsablaufs der <strong>ebase</strong> bearbeitet. Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Ab wick lung der jeweiligen Auftragsart(z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der <strong>ebase</strong>oder im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis bekanntgegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsge mäßenArbeitsablaufs. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der <strong>ebase</strong> angegebenen oder im jeweils aktuell gültigen Preis<strong>und</strong>Leis tungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) einoder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag


Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Kontengemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis tungs ver zeichnis,so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen.Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. Der K<strong>und</strong>e hat die Verpflichtung,sich vor jeder Transaktion über die Ausführungsbestimmungendes jeweiligen Fonds (z. B. <strong>ebase</strong> Cut-off-Zeit des Fonds oderVerkaufsbeschränkungen) vollumfänglich zu informieren. Die aktu elle<strong>ebase</strong> Cut-off-Zeit für den jeweiligen Fonds ist im Factsheet (Fonds -datenblatt) enthalten <strong>und</strong> kann bei der <strong>ebase</strong> erfragt oder auf derHomepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) abgerufen werden.(2) Die <strong>ebase</strong> wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungenvorliegen:• Der K<strong>und</strong>e hat sich mit seinem personalisierten Sicherheitsmerkmal(z. B. PIN) legitimiert• Die Berechtigung des K<strong>und</strong>en für die jeweilige Auftragsart (z. B.Überweisung/Depottransaktion) liegt vor• Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten• Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit oder <strong>das</strong>Standardlimit ist nicht überschritten• Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsartmaßgeblichen Sonderbedingungen liegen vor• Es ist eine ausreichende Kontodeckung (im Rahmen des Guthabens,es sei denn, der K<strong>und</strong>e hat mit der <strong>ebase</strong> etwas Abweichendes vereinbart)vorhanden.Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die <strong>ebase</strong>die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der fürdie jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungenfür den Überweisungsverkehr, Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot für Privatanleger bei der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot“ genannt) aus. Die Ausführung darf nicht gegen sonstigeRechtsvorschriften verstoßen.(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nichtvor, wird die <strong>ebase</strong> den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen. Führtsie den Auftrag nicht aus, wird sie den K<strong>und</strong>en über die Nichtausführung<strong>und</strong> soweit möglich über Gründe <strong>und</strong> die Möglichkeiten, mit denenFehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können,informieren. Dies gilt nicht, wenn die Angabe von Gründen gegensonstige Rechtsvorschriften verstößt.7 Information des K<strong>und</strong>en über Online-Banking-VerfügungenDie <strong>ebase</strong> unterrichtet den K<strong>und</strong>en mindestens einmal monatlich überdie mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem fürDe pot-/ Kontoinformationen vereinbarten Weg <strong>und</strong>/oder gemäß denfür den Auftrag/<strong>das</strong> jeweilige Produkt geltenden Bedingungen/Vereinbarungen.Ergänzend gelten die Regelungen unter Punkt „Mitteilungenzum Depot“ der Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot <strong>und</strong> „Mitteilungenzum Konto“ der Bedingungen für Konten bei der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend„Kontobedingungen“ genannt).8 Sorgfaltspflichten des K<strong>und</strong>en8.1 Technische Verbindung zum Online-BankingDer K<strong>und</strong>e ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Banking nur über die von der <strong>ebase</strong> gesondert mit geteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse) herzustellen.8.2 Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale <strong>und</strong> sichereAufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente(1) Der K<strong>und</strong>e hat• seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nr. 3.3) geheimzu halten <strong>und</strong> nur über die Zugangskanäle Online-Banking,Mobile-Banking <strong>und</strong> die tele fonische K<strong>und</strong>enbetreuung währendder Service-Zeiten an die <strong>ebase</strong> zu übermitteln sowie• sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nr. 3.4) vor dem Zugriffanderer Personen sicher zu verwahren.Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstrumentsist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen personalisiertenSicherheitsmerkmal <strong>das</strong> Online-Banking-Verfahren missbräuchlichnutzen.(2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des personalisiertenSicher heits merk mals sowie des Authentifizierungsinstruments zubeachten:• Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht elektronischgespeichert werden (z. B. im K<strong>und</strong>ensystem)• Bei Eingabe des personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen,<strong>das</strong>s andere Personen dieses nicht ausspähen können• Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb dergesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben werden (z. B.nicht auf Online-Händlerseiten)• Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb desOnline-Banking-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweisenicht per E-Mail• Der K<strong>und</strong>e darf zur Autorisierung z. B. eines Auftrags oder zur Aufhebungeiner Sperre nicht mehr als eine TAN verwenden• Beim TAN-Verfahren darf <strong>das</strong> Gerät (z. B. Mobiltelefon), mit demdie TAN empfangen wird, nicht gleichzeitig für <strong>das</strong> Online-Bankinggenutzt werden• Die PIN <strong>und</strong> die zusätzliche Sicherheitsabfrage für die elektronischeSignatur dürfen nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrumentverwahrt werden• Der Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), einedamit übersandte Verknüpfung zum (vermeintlichen) Online-Banking der <strong>ebase</strong> anzuwählen <strong>und</strong> darüber persönliche Zugangsdateneinzugeben, darf nicht gefolgt werden• Anfragen außerhalb der bankseitig zur Verfügung gestellten originärenZugangswege, in denen nach vertraulichen Daten wie PIN,Geheimzahl oder Passwort/TAN gefragt wird, dürfen nicht beantwortetwerden• Auf einer Login-Seite (Startseite) zum (vermeintlichen) Online-Banking der <strong>ebase</strong> darf keine TAN eingegeben werden• Der K<strong>und</strong>e hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Online-Bankingsicherzustellen, <strong>das</strong>s auf dem verwendeten System handelsüblicheSicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm <strong>und</strong> Firewall)installiert sind.8.3 Sicherheit des K<strong>und</strong>ensystemsDer K<strong>und</strong>e muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der<strong>ebase</strong> zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutzder eingesetzten Hard- <strong>und</strong> Software (K<strong>und</strong>ensystem), beachten.8.4 Kontrolle der Auftragsdaten mit von der <strong>ebase</strong> angezeigten DatenSoweit die <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en Daten aus seinem Online-Banking-Auftrag (z. B. Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Art<strong>und</strong> Anzahl der Transaktionen) im K<strong>und</strong>ensystem oder über ein anderesGerät des K<strong>und</strong>en (z. B. Mobiltelefon) zur Bestätigung anzeigt,ist der K<strong>und</strong>e verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmungder angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenenDaten zu prüfen.9 Anzeige- <strong>und</strong> Unterrichtungspflichten9.1 Sperranzeigen(1) Stellt der K<strong>und</strong>e• den Verlust oder den Diebstahl des Authentifizierungsinstruments,die missbräuchliche Verwendung oder• die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstrumentsoder seines persönlichen Sicherheitsmerkmals festoder• <strong>das</strong>s die von der <strong>ebase</strong> dem Nutzer angezeigten Transaktions -daten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten(vgl. Nr. 8.4) nicht übereinstimmen, muss der K<strong>und</strong>e die <strong>ebase</strong>hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige).Der K<strong>und</strong>e hat folgende Möglichkeiten, eine Sperranzeige gegenüberder <strong>ebase</strong> abzugeben:• über <strong>das</strong> Online-Banking• während der Service-Zeiten über die telefonische K<strong>und</strong>enbetreuung.(2) Der K<strong>und</strong>e hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglichbei der Polizei zur Anzeige zu bringen.(3) Hat der K<strong>und</strong>e auch nur den Verdacht, <strong>das</strong>s eine andere Personunberechtigt• den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder dieKenntnis seines personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hatoder


Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten• <strong>das</strong> Authentifizierungsinstrument oder <strong>das</strong> personalisierte Sicherheitsmerkmalverwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.9.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführteAufträgeDer K<strong>und</strong>e hat die <strong>ebase</strong> unverzüglich nach Feststellung eines nichtautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.9.3 Änderungen der MobilfunknummernDer K<strong>und</strong>e hat der <strong>ebase</strong> unverzüglich jede Änderung seiner Mobilfunknummer(n)mitzuteilen, um einem Missbrauch durch unberechtigteDritte entgegenzuwirken.10 Nutzungssperre10.1 Sperre auf Veranlassung des K<strong>und</strong>enDie <strong>ebase</strong> sperrt auf Veranlassung des K<strong>und</strong>en, insbesondere imFall der Sperr anzeige nach Nr. 9.1,• den Online-Banking-Zugang (PIN) für ihn oder alle K<strong>und</strong>en (z. B.Gemeinschaftskonten) oder• sein Authentifizierungsinstrument (z. B. Mobilfunknummer).10.2 Sperre auf Veranlassung der <strong>ebase</strong>(1) Die <strong>ebase</strong> darf den Online-Banking-Zugang für einen K<strong>und</strong>ensperren, wenn• sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigemGr<strong>und</strong> zu kündigen,• sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit desAuthen tifizierungsinstruments oder des personalisierten Sicherheitsmerkmalsdies rechtfertigen oder• der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischenVerwendung des Authentifizierungs instruments besteht.(2) Die <strong>ebase</strong> wird den K<strong>und</strong>en unter Angabe der hierfür maßgeblichenGründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nachder Sperre unterrichten.10.3 Aufhebung der SperreDie <strong>ebase</strong> wird eine Sperre aufheben oder <strong>das</strong> personalisierte Sicherheitsmerkmalaustauschen, wenn die Gründe für die Sperrenicht mehr gegeben sind <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e einen entsprechendenAuftrag hierzu erteilt hat. Hierüber unterrichtet sie den K<strong>und</strong>en unverzüglich.11 Haftung11.1 Haftung der <strong>ebase</strong> bei einer nicht autorisierten Online-Banking-Verfügung <strong>und</strong> einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung. Die Haftung der <strong>ebase</strong> bei einer nicht autorisiertenOnline-Banking-Verfügung <strong>und</strong> einer nicht oder fehlerhaftausgeführten Online-Banking-Verfügung richtet sich vorrangignach Nr. 11.2 <strong>und</strong> nachrangig nach den für die jeweilige Auftragsartvereinbarten Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr,Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot).11.2 Haftung des K<strong>und</strong>en bei missbräuchlicher Nutzung seines Authentifizierungsinstruments11.2.1 Haftung des K<strong>und</strong>en für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vorder Sperr anzeige(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperr -anzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenenoder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsinstruments,haftet der K<strong>und</strong>e für den der <strong>ebase</strong> hierdurch entstehendenSchaden bis zu einem Betrag von 150 EUR, ohne <strong>das</strong>s es daraufankommt, ob den K<strong>und</strong>en am Verlust, Diebstahl oder sonstigenAbhandenkommen des Authentifizierungsinstruments einVerschulden trifft.(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängenaufgr<strong>und</strong> einer missbräuchlichen Verwendungeines Authentifizierungsinstruments, ohne <strong>das</strong>s dieses verlorengegangen,gestohlen oder sonst abhandengekommen ist, haftetder K<strong>und</strong>e für den der <strong>ebase</strong> hierdurch entstehenden Schadenbis zu einem Betrag von 150 EUR, wenn der K<strong>und</strong>e seine Pflichtzur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmaleschuldhaft verletzt hat.(3) Der K<strong>und</strong>e ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Nummer11.2.1 Absatz 1 <strong>und</strong> Absatz 2 verpflichtet, wenn der K<strong>und</strong>e dieSperr anzeige nach Nr. 10.1 nicht abgeben konnte, weil die <strong>ebase</strong>nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellthatte <strong>und</strong> der Schaden dadurch eingetreten ist.(4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen<strong>und</strong> hat der K<strong>und</strong>e seine Sorgfaltspflichten nachdiesen Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Kontenfür Privatanleger bei der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> Online- Bankingfür Depots <strong>und</strong> Konten“ genannt) vorsätzlich oder grob fahrlässigverletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt derK<strong>und</strong>e den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang.Grobe Fahrlässigkeit des K<strong>und</strong>en kann insbesondere vorliegen,wenn er• den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstrumentsoder die missbräuch liche Nutzung des Authentifizierungs -instruments oder des personalisierten Sicherheitsmerkmalsder <strong>ebase</strong> nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervonKenntnis erlangt hat (siehe Nr. 9.1 Absatz 1),• <strong>das</strong> personalisierte Sicherheitsmerkmal im K<strong>und</strong>ensystem gespeicherthat (siehe Nr. 8.2 Absatz 2, 1. Punkt), <strong>das</strong> personalisierteSicherheitsmerkmal einer anderen Person mitgeteiltoder <strong>das</strong> Authentifizierungsinstrument einem Dritten zugänglichgemacht hat <strong>und</strong> der Missbrauch dadurch verursachtwurde (siehe Nr. 8.2 Absatz 1, 2. Punkt),• <strong>das</strong> personalisierte Sicherheitsmerkmal erkennbar außerhalbder gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben hat(siehe Nr. 8.2 Absatz 2, 3. Punkt),• <strong>das</strong> personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb des Online-Banking-Verfahrens, z. B. per E-Mail, weitergegeben hat (sieheNr. 8.2 Absatz 2, 4. Punkt),• die PIN auf dem Authentifizierungsinstrument vermerkt oderzusammen mit diesem verwahrt hat,• mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendethat (siehe Nr. 8.2 Absatz 2, 5. Punkt),• beim TAN-Verfahren <strong>das</strong> Gerät (z. B. Mobiltelefon), mit dem dieTAN empfangen wird, auch für <strong>das</strong> Online-Banking nutzt (sieheNr. 8.2 Absatz 2).(5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für dender Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sichjeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.11.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Transaktionen im Depot vor derSperranzeigeBeruhen nicht autorisierte Transaktionen im Depot vor der Sperranzeigeauf der Nutzung eines verlorengegangenen oder gestohlenenAuthentifizierungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichenNutzung des personalisierten Sicherheitsmerkmalsoder des Authentifizierungsinstruments <strong>und</strong> ist der <strong>ebase</strong> hierdurchein Schaden entstanden, haften der K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong>nach den gesetzlichen Gr<strong>und</strong>sätzen des Mitverschuldens.11.2.3 Haftung der <strong>ebase</strong> ab der SperranzeigeSobald die <strong>ebase</strong> eine Sperranzeige eines K<strong>und</strong>en erhalten hat,übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte Online-Banking-Verfügungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht,wenn der K<strong>und</strong>e in betrügerischer Absicht gehandelt hat.11.2.4 HaftungsausschlussHaftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruchbegründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen <strong>und</strong>unvorhersehbaren Ereignis <strong>und</strong>/oder Ereignisse aufgr<strong>und</strong> höhererGewalt beruhen, auf <strong>das</strong> diejenige Partei, die sich auf diesesEreignis beruft, keinen Einfluss hat <strong>und</strong> dessen Folgen trotz Anwendungder gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermiedenwerden können.12 DatenschutzAlle im Rahmen der Online-Nutzung entstehenden personenbezogenenDaten werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung von der<strong>ebase</strong> erhoben, verarbeitet <strong>und</strong> genutzt.


Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten13 Gemeinschaftsdepots/-kontenBei Gemeinschaftsdepots/-konten wird nur eine PIN vergeben. Beider Nutzung eines TAN-Verfahrens muss aus diesem Gr<strong>und</strong> auch beieiner Hinterlegung von mehreren Mobilfunknummern die jeweiligeNummer einem speziellen Kontoinhaber exklusiv zugeordnet werden.Der „Online-Zugang mit Transaktion“ ist nur für Gemeinschaftsdepots/-kontenmit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Depots/-Konten“) möglich. Jeder Inhaber kann somit allein mit Erfüllungswirkungfür den jeweils anderen Inhaber über <strong>das</strong> Depot/Konto onlineverfügen.Wird die Einzelverfügungsberechtigung eines Inhabers widerrufen,wird <strong>das</strong> Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigungweitergeführt (sog. „Und-Depot/-Konto“). Online-Transaktionengemäß Nr. 2.2 sind dann nicht mehr möglich. Der Zugang wirdauf nur „zur Sicht“ gemäß Nr. 2.1 eingeschränkt.Aufträge können nur noch von allen Inhabern gemeinschaftlich <strong>und</strong>ausschließlich in Schriftform gegen Entgelt gemäß dem zu diesemZeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis tungs verzeichnis erteilt werden.Für den Widerruf gelten die Regelungen gemäß Punkt „Gemeinschaftsdepot“der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend„<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>“ genannt).Die <strong>ebase</strong> behält sich vor, die Zugangswege für <strong>das</strong> Login zu verändern.14 Depots <strong>und</strong> Konten für MinderjährigeBei Depots <strong>und</strong> Konten für Minderjährige, vertreten durch die gesetzlichenVertreter, wird nur eine Persönliche Identifikationsnummer(PIN) vergeben.14.1 Depot ohne KontoFür Depots von Minderjährigen ohne Konto ist nur ein „Online-Zugang“gemäß Nr. 2.1, d. h. ohne Transaktionsmöglichkeiten möglich,es sei denn, es ist etwas Abweichendes mit dem K<strong>und</strong>en vereinbart.14.2 Depot mit Konto flexFür Minderjährige wird <strong>das</strong> Depot mit Konto flex gr<strong>und</strong>sätzlichnur mit Einzelverfügungsbefugnis geführt. Ein schriftlicher Widerrufder Einzelverfügungsberechtigung der gesetzlichen Vertreterdes Minderjährigen für <strong>das</strong> Depot <strong>und</strong>/oder <strong>das</strong> Konto flex gilt alsein Wider ruf der Einzelverfügungsberechtigung der gesetzlichenVertreter für <strong>das</strong> Depot <strong>und</strong> <strong>das</strong> Konto flex gemeinsam. In diesemFall ist <strong>das</strong> Depot mit Konto nur noch für einen „Online-Zugang“ gemäßNr. 2.1, d. h. ohne Transaktionsmöglichkeit, freigeschaltet.Transaktionen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch schriftlich gegenein Entgelt <strong>und</strong> von den gesetzlichen Vertretern gemeinsam möglich.Bei Erreichen der Volljährigkeit des Minderjährigen wird die PIN<strong>und</strong> damit der Online-Zugang vollständig gesperrt. Erst mit Eingangdes durch den dann volljährigen Depot-/Kontoinhaber ausgefüllten<strong>und</strong> unterschriebenen Formulars „Unterschriftsbestätigung<strong>und</strong> Identitätsprüfung“ bei der <strong>ebase</strong>, erfolgt der Versand einerneuen PIN. Der bis zur Volljährigkeit freigeschaltete Online-Zugangwird in diesem Fall wieder in der gleichen Ausprägung, wie er bestandenhat, d. h. „Online-Zugang“ gemäß Nr. 2.1 oder „Online-Zugangmit Transaktion“ gemäß Nr. 2.2, freigeschaltet.15 Juristische PersonenFür juristische Personen kann ein „Online-Zugang mit Transaktion“nur bei Einzelverfügungsbefugnis des vertretungsberechtigten Organsgeführt werden. Für Konten für juristische Personen wird nureine PIN vergeben. Bei der Nutzung eines TAN-Verfahrens muss ausdiesem Gr<strong>und</strong> bei einer Hinterlegung von mehreren Mobilfunknummerndie jeweilige Nummer einem speziellen Ver fügungs berech tig -ten exklusiv zugeordnet werden. Konten für juristische Personen mitgemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (sog. „Und-Depots-/-Konten“) können nur in der Ausprägung „Online-Zugang“ (zur Sicht),d. h. ohne Trans aktionsmöglichkeit, geführt werden. In diesem Fallkönnen Aufträge nur schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden <strong>und</strong>sind entgeltpflichtig gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis<strong>und</strong>Leistungs verzeichnis. Die vorgenannte Regelung gilt ebenfalls,wenn die Einzelverfügungsbefugnis eines vertretungs berechtigtenOrgans widerrufen wird, d. h., ab diesem Zeitpunkt wird nur noch einOnline- Zugang nur „zur Sicht“ gemäß Nr. 2.1 gewährt.16 Online zur Verfügung gestellte Dokumente16.1 Bereitstellung von Online-DepotauszügenAbweichend von Punkt „Mitteilungen zum Investment Depot“ derBedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot erhält der K<strong>und</strong>e, der <strong>ebase</strong>Online nutzt, gr<strong>und</strong>sätzlich über jede Ein- <strong>und</strong> Auszahlung einedurch elektronische Datenverarbeitung erstellte Online-Abrechnungschnellstmöglich bzw. bei regel mäßigen Aufträgen gr<strong>und</strong>sätzlichalle sechs Monate in seinem Online-Postkorb zur Verfügunggestellt, sofern der K<strong>und</strong>e die Variante „Online-Zugang/ Online-Zugang mit Transaktion“ gewählt hat bzw. in <strong>ebase</strong> Online durch<strong>das</strong> Anerkennen der aktuell gültigen Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten den Verzicht auf die Übermittlungder Abrechnungen <strong>und</strong> Depotauszüge in Papierform erklärt hat.Die Standardschriftstücke, nachfolgend auch „Dokumente“ genannt,im Zusammenhang mit der Führung seines Depots werdendem K<strong>und</strong>en online zur Verfügung gestellt.16.2 Bereitstellung von Online-KontoauszügenDie <strong>ebase</strong> informiert den K<strong>und</strong>en über aktuelle Kontoumsätze <strong>und</strong>die daraus resultierenden Kontostände, indem sie monatlich, sofernein Umsatz erfolgte, im Online-Postkorb Kontoauszüge zurVerfügung stellt. Sind keine Umsätze vorhanden, wird quartärlichein Kontoauszug mit Rechnungsabschluss im Online-Postkorb hinterlegt(mit Ausnahme des Tagesgeldkontos vgl. Punkt „Online-Kontoauszug/Rechnungsabschluss“ <strong>und</strong> des Festgeldkontos vgl.Punkt „Einlagenbestätigung/Online-Kontoauszüge“ der Sonderbedingungenfür Konten).Der Kontoinhaber hat jedoch <strong>das</strong> Recht, einen Einzelversand derKontoauszüge per Post gegen Entgelt gemäß dem jeweils gültigenPreis- <strong>und</strong> Leis tungs verzeichnis zu verlangen.16.3 Anerkennung von elektronischen Depot-/KontoauszügenDie <strong>ebase</strong> übernimmt keine Gewähr dafür, <strong>das</strong>s die gespeichertenoder ausgedruckten elektronischen Depot-/Kontoauszüge odersonstige Dokumente von Dritten (z. B. Finanzbehörden, Wirtschaftsprüfer)anerkannt werden.Dokumente, für die gesetzliche Vorgaben oder besondere Umständeeine postalische Zustellung erfordern (z. B. Steuerbescheinigung,Jahresdepotauszug), werden sowohl online als auch postalischzur Verfügung gestellt.Die <strong>ebase</strong> wird an Stelle von Einzelsteuerbescheinigungen für jedesKalenderjahr eine Steuerbescheinigung für die gesamte K<strong>und</strong>enverbindungerstellen.17 Verzicht auf die postalische ZustellungDer K<strong>und</strong>e verzichtet ausdrücklich auf den postalischen Versand derfür ihn in <strong>ebase</strong> Online hinterlegten Dokumente. Deshalb ist die <strong>ebase</strong>berechtigt, alle Mitteilungen sowie sonstige Nachrichten zum Depot/Konto im Online-Postkorb kostenlos zum Abruf bereitzustellen.Zudem ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, diese Dokumente dem K<strong>und</strong>en aufdem Postweg oder in einer anderen Weise zugänglich zu machen.Der K<strong>und</strong>e hat jederzeit die Möglichkeit, diesen Versandweg gemäßdem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis tungs verzeichnis zuändern <strong>und</strong> sich die Dokumente oder Mitteilungen sowie sonstige geeigneteNachrichten gegen Entgelt in Papierform auf dem Postwegzusenden zu lassen.18 Obliegenheiten des K<strong>und</strong>en; Frist für Einwendungen; Genehmigungdurch SchweigenDer K<strong>und</strong>e verpflichtet sich, den Online-Postkorb auf neu hinterlegteDokumente gemäß Punkt „Mitwirkungspflichten <strong>und</strong> Obliegenheitendes K<strong>und</strong>en“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> zukontrollieren <strong>und</strong> die Dokumente unver züg lich auf Richtigkeit <strong>und</strong>Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen die Richtigkeit<strong>und</strong> Vollständigkeit müssen vom K<strong>und</strong>en unverzüglich unter Angabeder Depot-/Kontonummer <strong>und</strong> des Datums des jeweiligen Dokumentserhoben werden. Unterlässt der K<strong>und</strong>e Einwendungen, geltendie jeweiligen Dokumente als genehmigt.


Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> KontenDie <strong>ebase</strong> wird den K<strong>und</strong>en bei Abrechnungen <strong>und</strong> Auszügen auf dieFolgen der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen hinweisen.Sofern der K<strong>und</strong>e ein Dokument erwartet (z. B. eine Abrechnung aufgr<strong>und</strong>einer Transaktion), ihm aber kein neues Dokument zur Ver -fügung gestellt wurde, hat er dies der <strong>ebase</strong> unverzüglich mitzuteilen.Der K<strong>und</strong>e verpflichtet sich, seine jeweils aktuell gültige E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Die <strong>ebase</strong> wird die Mitteilungen über die Bereitstellungneuer Dokumente in <strong>ebase</strong> Online an die vom K<strong>und</strong>enhinterlegte E-Mail-Adresse senden. Sofern der K<strong>und</strong>e seiner Mitwirkungspflichtnicht nachgekommen ist oder keine gültige E-Mail-Adresse angegeben hat, erhält er keine Information per E-Mail.19 Verfügbarkeit von Dokumenten (Historie)Die <strong>ebase</strong> stellt ausschließlich Dokumente des laufenden Kalenderjahrssowie des jeweiligen Vorjahrs in <strong>ebase</strong> Online zur Verfügung. Jeweilszum Kalenderjahreswechsel werden die älteren Dokumenteohne gesonderte Ankündigung aus <strong>ebase</strong> Online entfernt.25 Besondere Regelungen in Bezug auf den Vermittler des K<strong>und</strong>en25.1 Ergänzend zu Nr. 1.2 kann <strong>ebase</strong> Online bei Depot-/Konto -eröffnung oder nachträglich über die Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) auch unter Mitwirkung des Vermittlers beantragtwerden.25.2 In Ergänzung zu Nr. 2.1 kann der K<strong>und</strong>e mit „Online-Zugang“ seinemVermittler entsprechende Vollmachten zur Depotumschichtungüber <strong>ebase</strong> Online erteilen. Transaktionsvorschläge des Vermittlersan den K<strong>und</strong>en, welche nach erfolgter Beratung durch denVermittler online eingestellt wurden, können vom K<strong>und</strong>en über<strong>ebase</strong> Online, anstatt eines schriftlichen Auftrags, freigegeben werden.20 Haftung der <strong>ebase</strong> für Online-Abrechnungen/-Depot-/-Kon to -auszüge sowie Online-RechnungsabschlüsseSofern die Dokumente im Rahmen der Bereitstellung von Online-Abrechnungen/-Depot-/-Kontoauszügen gespeichert <strong>und</strong> aufbewahrtwerden, sind diese nicht veränderbar. Eine Haftung der <strong>ebase</strong>für Dokumente, die außerhalb von <strong>ebase</strong> Online gespeichert, aufbewahrtoder in Umlauf gebracht werden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.Die <strong>ebase</strong> haftet nicht dafür, wenn der Online- Zugang zu denDoku menten vorübergehend oder auf Dauer nicht möglich ist, es seidenn, sie handelt dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die <strong>ebase</strong>haftet nicht, wenn Dritte die Dokumente öffnen, lesen oder anderweitigverwenden.21 Zugangsberechtigung nach Ableben des K<strong>und</strong>enVerstirbt einer der K<strong>und</strong>en, wird die PIN gesperrt <strong>und</strong> <strong>das</strong> Depot/Konto für <strong>ebase</strong> Online gesperrt. Das TAN-Verfahren kann entsprechendauch nicht mehr genutzt werden. Die Depot-/Kontoauszüge<strong>und</strong> Abrechnungen werden dann abweichend zu Nr. 17 per Post andie Erben versandt.22 Ausschluss der Beratung bei WertpapiergeschäftenDie <strong>ebase</strong> wendet sich mit <strong>ebase</strong> Online nur an in Wertpapiergeschäftenerfahrene K<strong>und</strong>en. Vor Auftragserteilung per Internet erfolgtkeine Beratung, keine Protokollierung <strong>und</strong> Risikoaufklärung durch die<strong>ebase</strong>. Aufgr<strong>und</strong> seiner eigenen Erfahrungen <strong>und</strong> Kenntnisse trifftder K<strong>und</strong>e seine Anlageentscheidungen für <strong>das</strong> Investmentgeschäftüber <strong>ebase</strong> Online eigenverantwortlich. Für einen evtl. entstehendenAnlageschaden, insbesondere für Kursverluste bei den im Fonds enthaltenenVermögensgegenständen oder beim Fonds selbst, ist eineHaftung der <strong>ebase</strong> wegen unterlassener Information, Aufklärungoder Beratung ausgeschlossen. Das Risiko <strong>und</strong> die Verantwortung fürseine Online-Geschäfte trägt der K<strong>und</strong>e in vollem Umfang selbst.23 Informationen für WertpapiergeschäfteDie systemseitig zur Verfügung gestellten Wertpapierstammdaten,Wertpapierkurse <strong>und</strong> sonstigen Informationen bezieht die <strong>ebase</strong> ausöffentlich zugänglichen Quellen <strong>und</strong> von Dritten, die sie für zuverlässighält. Eine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit sowie dieRichtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann die <strong>ebase</strong> nichtübernehmen. Eine Haftung der <strong>ebase</strong> für diese Informationen ist ausgeschlossen,es sei denn, die <strong>ebase</strong> handelt diesbezüglich vorsätzlichoder grob fahrlässig.24 Sonstige RegelungenFür die Depot-/Kontoführung gelten ergänzend die <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>, die Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot, sämtliche produktspezifischen Kontobedingungen/Sonderbedingungenfür Konten sowie ggf. die Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertraggemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger.Stand: 1. Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0)89/454 60-890Telefax: +49 (0)89/454 60-892F 3619.03 – 05/2013


Informationen zu Vertragsabschlüssen <strong>und</strong> zu den damit verb<strong>und</strong>enen Dienstleistungenfür den Verbraucher einschließlich Widerrufsbelehrung nach FernabsatzrechtSehr geehrte K<strong>und</strong>in, sehr geehrter K<strong>und</strong>e,bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, E-Mail, Telefax, Telefon oder Briefverkehr)mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichenBestimmungen (§ 312 c BGB i. V. m. Artikel 246 §§ 1 <strong>und</strong> 2 desEinführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch [EGBGB]) einige allgemeineInformationen zur European Bank for Financial Services GmbH(<strong>ebase</strong> ® ), zu angebotenen Dienstleistungen <strong>und</strong> zu Vertragsabschlüssenim Fernabsatz geben.Stand: Juli 2013. Diese Information gilt bis auf weiteres <strong>und</strong> stehtnur in deutscher Sprache zur Verfügung.A. <strong>Allgemeine</strong> InformationenName <strong>und</strong> ladungsfähige Anschrift der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® )European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Bahnhofstraße 2085609 AschheimDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0)89/454 60-890Telefax: +49 (0)89/454 60-892E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.comName <strong>und</strong> Anschrift des handelnden VermittlersZuständiger VermittlerDer zuständige Vermittler ist im Depot -/ Kontoeröff nungs antrag mitName <strong>und</strong> Adresse benannt. Der Vermittler ist nicht berechtigt, die <strong>ebase</strong>zu vertreten.Gesetzlich Vertretungsberechtigte der <strong>ebase</strong>Geschäftsführer: Rudolf Geyer, Marc SchäferHauptgeschäftstätigkeit der <strong>ebase</strong>Gegenstand des Unternehmens ist die Annahme fremder Gelder alsEinlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums(Einlagengeschäft gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz [KWG]),die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft gem. § 1 Abs. 1 Satz 2Nr. 2 KWG), die Anschaffung <strong>und</strong> Veräußerung von Wertpapieren, imeigenen Namen <strong>und</strong> für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäftgem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG), die Verwahrung <strong>und</strong> Verwaltung vonWertpapieren für andere (Depotgeschäft gem.§ 1 Abs.1 Satz 2 Nr.5 KWG),die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> deren Vertreter,die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen<strong>und</strong> die auf einer Prüfung der persönlichen Umstände des K<strong>und</strong>en gestütztwerden (Anlageberatung gem. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG) sowie dieVerwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für anderemit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung gem. § 1Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) <strong>und</strong> die Durchführung von Zahlungsdiensten(§ 1 Abs. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz [ZAG]). Die <strong>ebase</strong> ist eineBank nach dem Recht der B<strong>und</strong>es republik Deutschland.Zuständige AufsichtsbehördeB<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Straße 108, BA 35,53117 Bonn <strong>und</strong> Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt(Internet: www.bafin.de)Eintragung der <strong>ebase</strong> im HandelsregisterAmtsgericht München HRB 141 740UmsatzsteueridentifikationsnummerDE 813330104VertragsspracheMaßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis <strong>und</strong> die Kommunikationmit dem K<strong>und</strong>en während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch.Rechtsordnung/GerichtsstandGemäß Punkt „Rechtswahl/Rechtsnachfolge/Gerichtsstand“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>“ genannt) gilt für den Vertragsabschluss <strong>und</strong> diegesamte Geschäftsverbindung zwischen dem K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der <strong>ebase</strong>ausschließlich deutsches Recht. Punkt „Rechtswahl/ Rechts nachfolge/Gerichtsstand“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> regeltden Gerichtsstand.Außergerichtliche StreitschlichtungFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>ebase</strong> besteht die Möglichkeit,den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regeltdie „Verfahrensordnung für die Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden imdeutschen Bankgewerbe“, die der K<strong>und</strong>e auf der Homepage des B<strong>und</strong>esverbandsdeutscher Banken (www.bankenverband.de) einsehen <strong>und</strong> vondieser herunterladen kann; auf Wunsch erhält der K<strong>und</strong>e diese auch vonder <strong>ebase</strong> zur Verfügung gestellt. Die Beschwerde ist schriftlich an dieK<strong>und</strong>en-Beschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband deutscher Banken e. V.,Postfach 04 03 07, 10062 Berlin zu richten.Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen EinlagensicherungDie European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) ist dem Einlagensicherungsfondsdes B<strong>und</strong>esverbands deutscher Banken e. V. angeschlossen.Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschütztenVerbindlichkeiten sowie weitere Informationen zum Einlagen -sicherungs fonds finden Sie unter Punkt „Einlagensicherung“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> in der jeweils aktuellen Fassung.B. Produktbezogene InformationenI. Informationen zum Investment Depotvertrag <strong>und</strong>zu den damit verb<strong>und</strong>enen Dienstleistungen 1Wesentliche Leistungsmerkmale:• Verwahrung /VerwaltungDie <strong>ebase</strong> verwahrt <strong>und</strong> verwaltet im Rahmen des Depotvertrags unmittelbaroder mittelbar die über sie erworbenen Investmentanteilscheinedes K<strong>und</strong>en. Ferner erbringt die <strong>ebase</strong> die in den Bedingungen für <strong>das</strong>Invest ment Depot für Privatanleger bei der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot“ genannt), in den Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertraggemäß Vermögensbildungsgesetz für Privat an leger <strong>und</strong> in den Bedingungenfür <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten für Privatanleger beider European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend„Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten“ genannt)beschriebenen Dienstleistungen. Der K<strong>und</strong>e kann u. a. im elektronischenGeschäftsverkehr über seine Investmentanteile verfügen. Der K<strong>und</strong>eführt <strong>das</strong> Investment Depot (nachfolgend „Depot“ genannt) zum Zweckder Anlage.• Erwerb <strong>und</strong> Veräußerung von InvestmentanteilscheinenDie <strong>ebase</strong> führt Aufträge des K<strong>und</strong>en über den Kauf <strong>und</strong> Verkauf vonInvest mentanteilen im In- <strong>und</strong> Ausland als Kommissionärin für den K<strong>und</strong>enaus. Hierzu schließt die <strong>ebase</strong> für Rechnung des K<strong>und</strong>en, ggf. unterEinbeziehung eines Zwischenkommissionärs, mit den jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaften(ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaften“genannt) oder sonstigen ausgebenden Stellen einKauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragteinen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäftabzuschließen. Die Einzelheiten zum Kauf <strong>und</strong> Verkauf vonFondsanteilen über die <strong>ebase</strong> werden in den Bedingungen für <strong>das</strong> Invest -ment Depot, in den Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong>Konten sowie im aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für InvestmentDepots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong> geregelt.Hinweis auf Risiken <strong>und</strong> Preisschwankungen von InvestmentanteilscheinenWertpapiergeschäfte mit Investmentanteilscheinen sind wegen ihrerspezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellenRisiken behaftet.1Dies gilt nicht für K<strong>und</strong>en, die ab dem 1. Januar 2010 ein Depot mit Konto flex bei der <strong>ebase</strong> eröffnet haben bzw. eröffnen.


Informationen nach FernabsatzrechtInsbesondere sind folgende Risiken zu nennen:– Wertänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilpreise,– Bonitätsrisiko (Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko) der Emittenten,– Totalverlustrisiko.Informationen zu Vertragsabschlüssen <strong>und</strong> zu den damit verb<strong>und</strong>enenDienstleistungen für den Verbraucher einschließlich Widerrufsbelehrungnach FernabsatzrechtDer Preis eines Investmentanteilscheins unterliegt Schwankungen aufdem Finanzmarkt, auf die die <strong>ebase</strong> keinen Einfluss hat. Deshalb kann<strong>das</strong> Wertpapiergeschäft gem. §§ 312 d, 355 BGB nicht widerrufenwerden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge <strong>und</strong> erzielte Wertsteigerungensind kein Indikator für künftige Erträge <strong>und</strong>/oder Wertsteigerungen.Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Basisinformationenüber die Vermögensanlage in Investmentfonds“. Eine Beratung des K<strong>und</strong>endurch die <strong>ebase</strong> erfolgt nicht. Die <strong>ebase</strong> geht davon aus, <strong>das</strong>s derK<strong>und</strong>e durch den zuführenden Vermittler entsprechend seinem Erfahrungs-<strong>und</strong> Kenntnisstand über die in Anspruch genommenen Dienstleis -tungen (insbesondere <strong>das</strong> jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfür <strong>das</strong> Investment Depot bei der <strong>ebase</strong>, nachfolgend „Preis- <strong>und</strong>Leistungsverzeichnis für <strong>das</strong> Investment Depot“ genannt) sowie die zuerwerbenden Fondsanteile hinreichend anlage- <strong>und</strong> anlegergerecht aufgeklärt<strong>und</strong> beraten <strong>und</strong> dies entsprechend den rechtlichen Anforderungenausreichend vor der Auftragserteilung von seinem Vermittler dokumentiertwurde. Dies gilt auch für Folgeaufträge.Preise/EntgelteDie aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der <strong>ebase</strong> ergebensich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfür <strong>das</strong> Investment Depot. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeitdes Depotvertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“bzw. „Entgelte, Ersatz von Aufwendungen, nicht entgeltfähige Leistungen<strong>und</strong> Änderungen“ in den <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.Das jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für <strong>das</strong> InvestmentDepot kann der Depotinhaber von seinem Vermittler bzw. von der<strong>ebase</strong> auf Anfrage kostenlos erhalten <strong>und</strong>/oder Online-Depotk<strong>und</strong>enkönnen es auf der Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) einsehen,herunter laden <strong>und</strong> ausdrucken.Hinweise auf vom Depotinhaber zu zahlende Steuern <strong>und</strong> KostenEinkünfte aus Investmentanteilscheinen sind in der Regel steuerpflichtig.Das Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb <strong>und</strong> der Veräußerung vonInvestmentanteilscheinen.Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) könnenbei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Abgeltung<strong>und</strong>/ oder sonstige Steuern anfallen, die an die jeweilige Steuerbehördeabgeführt werden <strong>und</strong> daher den an den K<strong>und</strong>en zu zahlenden Betragmindern.Bei Fragen sollte der K<strong>und</strong>e sich an die für ihn zuständige Steuerbehördebzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenner im Ausland steuerpflichtig ist.Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen depotführendenStellen <strong>und</strong> Kreditinstituten) hat der Depotinhaber selbstzu tragen.Zusätzliche TelekommunikationskostenKeine.LeistungsvorbehaltDer <strong>ebase</strong> bleibt es vorbehalten, die Verwahrung oder Beschaffung vonInvestmentanteilscheinen bestimmter Fonds <strong>und</strong>/oder Kapitalanlage-/Investmentgesellschaften (ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaften“genannt) abzulehnen.Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung des Vertrags• Verwahrung /VerwaltungDie <strong>ebase</strong> erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereitstellung<strong>und</strong> Führung des Depots. Die Dienstleistungen im Rahmender Verwahrung werden im Einzelnen in den Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot, in den Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäßVermögensbildungsgesetz für Privatanleger <strong>und</strong> in den Bedingungen für<strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten beschrieben. Das dafür zuzahlende Entgelt berechnet die <strong>ebase</strong> jährlich. Die <strong>ebase</strong> ist berechtigt,fällige Entgelte, Kosten, Nebenkosten <strong>und</strong> Auslagen mit Ausschüttungenauf Anteile oder mit anderen Zahlungen zu verrechnen sowie durch Be -las tung der angegebenen externen Bankverbindung oder ggf. durch denVerkauf von Anteilen bzw. Anteilbruchstücken aus dem Depot des K<strong>und</strong>enbei der <strong>ebase</strong> in entsprechender Höhe zu decken.• Erwerb <strong>und</strong> Veräußerung von InvestmentanteilscheinenDas Kommissionsgeschäft ist erfüllt, wenn innerhalb der für den jeweiligenMarkt geltenden Erfüllungsfristen <strong>das</strong> Ausführungsgeschäft zustandegekommen ist. Die Investmentanteilscheine werden dem Depotgutgeschrieben (Kauf) bzw. es wird mit den Investmentanteilen belastet(Verkauf); entsprechend wird die angegebene externe Bankverbindungmit dem zu zahlenden Betrag belastet oder er wird ihr gutgeschrieben.Beim Erwerb von Investmentanteilscheinen verschafft die <strong>ebase</strong> demK<strong>und</strong>en, sofern die Investmentanteilscheine zur Sammelverwahrung beider deutschen Wertpapiersammelbank zugelassen sind, Miteigentum andiesem Sammelbestand. Die Einzelheiten der Erfüllung von Kommissionsgeschäftenwerden in Punkt „Ausführung <strong>und</strong> Erfüllung von Aufträgen“der Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot geregelt.Vertragliche KündigungsregelnFür den Depotinhaber <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> gelten bezüglich des Depotvertrags,die in Punkt „Kündigungsrechte“ der jeweils aktuell gültigen <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> festgelegten Kündigungsregeln.MindestlaufzeitFür den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart, es sei denn,es ist etwas Abweichendes geregelt. Nach dem Wirksamwerden der Kündigungwerden auf dem Depot verbuchte Investmentanteilscheine ver -äußert <strong>und</strong> der Gegenwert dem Depotinhaber ausgezahlt (z. B. per Verrechnungsscheckoder auf die angegebene externe Bankverbindung)oder auf Weisung des Depotinhabers auf ein anderes geführtes InvestmentDepot bei der <strong>ebase</strong> bzw. ein Depot eines anderen Kreditinstitutsübertragen. Die Beendigung der Online-Nutzung des Depots lässt denDepotvertrag unberührt weiter bestehen.Sonstige Rechte <strong>und</strong> Pflichten der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> des K<strong>und</strong>enDie Gr<strong>und</strong>regeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der<strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>en sind in den jeweils aktuell gültigen <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> vereinbart. Daneben gelten die nachfolgendgenannten <strong>Vertragsunterlagen</strong>, die Abweichungen oder Ergänzungenzu diesen <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> enthaltenkönnen:– Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot,– ggf. Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetzfür Privatanleger,– Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten,– ggf. Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex für Privatanlegerbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) 2(nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex“genannt),– ggf. Sonderbedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot– ggf. Bedingungen für Konten bei der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „Kontobedingungen“genannt),– ggf. Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „Sonderbedingungenfür Konten“ genannt),– ggf. Bedingungen für den Zahlungsverkehr,– ggf. Bedingungen für geduldete Überziehungen,– Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Investment Depots <strong>und</strong> Konten beider <strong>ebase</strong>in der jeweils aktuell gültigen Fassung.Die genannten <strong>Vertragsunterlagen</strong> stehen nur in deutscher Sprache zurVerfügung.Informationen über die Besonderheiten des FernabsatzvertragsInfor mationen über <strong>das</strong> Zustandekommen des Depotvertrags imFernabsatzDer Depotinhaber gibt gegenüber der <strong>ebase</strong> ein ihn bindendes Angebotauf Abschluss des Depotvertrags ab, indem er <strong>das</strong> ausgefüllte <strong>und</strong> unter-2Im Falle der Zuordnung eines Konto flex bei der <strong>ebase</strong> zu einem bestehenden Depot als Abwicklungskonto.


Informationen nach Fernabsatzrechtzeichnete Formular mit dem Antrag auf „Eröffnung eines InvestmentDepots“ an die <strong>ebase</strong> – nach ggf. erforderlicher Identitätsprüfung <strong>und</strong>Legitimations prüfung – übermittelt <strong>und</strong> dieses ihr zugeht. Der Depotvertragkommt erst mit schriftlicher Annahme des K<strong>und</strong>enantrags durch die<strong>ebase</strong> zustande.Widerrufsbelehrung für den K<strong>und</strong>en/DepotinhaberWiderrufsrecht bzgl. des DepotvertragsSie als K<strong>und</strong>e können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagenohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail)wider rufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,jedoch nicht vor Vertragsschluss <strong>und</strong> auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichtender <strong>ebase</strong> gemäß § 312 d Abs. 2 BGB i. V. m. Artikel 246§ 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 des Einführungsgesetzes zum BürgerlichenGesetzbuch (EGBGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Bahnhofstraße 2085609 AschheimDEUTSCHLANDTelefax: +49 (0)89/454 60-892E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.comWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren <strong>und</strong> ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.Können Sie uns als K<strong>und</strong>e die empfangene Leistung sowie Nutzungenganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustandzurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wert -ersatz leisten. Dies kann dazu führen, <strong>das</strong>s Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungenfür den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllenmüssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sieinnerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,für uns mit deren Empfang.Besonderer Hinweis:Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seitenauf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie IhrWider rufs recht ausgeübt haben. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertragsüber eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügtenFernabsatzvertrag nicht mehr geb<strong>und</strong>en, wenn dieser Vertrag eine weitereDienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Gr<strong>und</strong>lage einerVereinbarung zwischen uns <strong>und</strong> dem Dritten zum Gegenstand hat.Ende der WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht bzgl. InvestmentfondsanteileFür einzelne Wertpapiergeschäfte, durch die der K<strong>und</strong>e Wertpapiere erwirbtoder veräußert, hat der K<strong>und</strong>e kein Widerrufsrecht nach Fern -absatzrecht gem. § 312 d BGB, da deren Preis auf dem FinanzmarktSchwankungen unterliegt, auf die die <strong>ebase</strong> keinen Einfluss hat <strong>und</strong> dieseinnerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hier gilt jedoch <strong>das</strong> Widerrufsrechtnach § 126 Investmentgesetz (InvG)*. Weitere Informationenzum Widerrufsrecht nach § 126 InvG* sind in den Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot enthalten.II. Informationen zum Tagesgeldkontovertrag <strong>und</strong> zuden damit verb<strong>und</strong>enen Dienstleistungen1 Wesentliche Leistungsmerkmale des Tagesgeldkontos bei der<strong>ebase</strong> (nachfolgend „Tagesgeldkonto“ genannt)Gegenstand des Vertrags ist die Kontoführung bei der <strong>ebase</strong>. Der K<strong>und</strong>ekann <strong>das</strong> Tagesgeldkonto zur Geldanlage nutzen, es gibt keine MindestorderHöchstanlagebeträge. Das Tagesgeldkonto wird gr<strong>und</strong>sätzlich nurauf Guthabenbasis geführt.In der Regel nutzt der K<strong>und</strong>e <strong>das</strong> Tagesgeldkonto zum Zweck der kurzfris -tigen Liquiditätsanlage. Das Tagesgeldkonto ist ein auf EUR lautendes, inlaufender Rechnung (Kontokorrent) geführtes Konto mit täglicher Fälligkeit<strong>und</strong> variabler Guthabenverzinsung. Das Tagesgeldkonto dient nicht* Ab dem 22. 07. 2013 findet sich diese Regelung in § 305 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).der Abwicklung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen <strong>und</strong> bietetsomit keine Zahlungsverkehrsfunktionen. Die Eröffnung des Tagesgeldkontoskann mit dem Formular „Kontoeröffnungsantrag“ beantragt werden<strong>und</strong> kann ausschließlich in Verbindung mit einem Konto flex bei der<strong>ebase</strong> (nachfolgend „Konto flex“ genannt) geführt werden. Sofern bereitsein Konto flex aufgr<strong>und</strong> weiterer Depot- oder Kontoprodukte besteht,kann die Beantragung der Einrichtung eines Tagesgeldkontos auch onlineerfolgen. Im Rahmen der Kontoführung wird die <strong>ebase</strong> lediglich Umbuchungenvom Konto flex auf <strong>das</strong> Tagesgeldkonto <strong>und</strong> vom Tagesgeldkontoauf <strong>das</strong> Konto flex durchführen.Einzahlungen <strong>und</strong> Verfügungen (nachfolgend „Umbuchungen“ genannt)auf <strong>das</strong> bzw. vom Tagesgeldkonto, einmalig wie auch regelmäßig, sindgr<strong>und</strong>sätzlich nur zugunsten bzw. zulasten des Konto flex möglich. Verfügungensind nur bis zur Höhe des Guthabens auf dem Tagesgeldkonto zulässig.Bei Verfügungen über <strong>das</strong> Gesamtguthaben bleibt <strong>das</strong> Tagesgeldkontoweiterhin bestehen.Anderweitige Verfügungen über <strong>das</strong> Tagesgeldkonto sind nicht möglich,insbesondere besteht keine Möglichkeit zur Belastung des Tagesgeldkontosmittels einer Einzugsermächtigungslastschrift/SEPA-Lastschriftoder <strong>das</strong> Konto zu überziehen. Ein- oder Auszahlungen von Bargeld aufTagesgeldkonten sind nicht möglich. Schecks werden für Tagesgeldkontennicht ausgegeben <strong>und</strong> auch nicht von der <strong>ebase</strong> eingelöst. Die Führungdes Tagesgeldkontos ist nur im Wege der Online-Nutzung mit elektronischemPostversand (Online-Kontoauszüge) im geschützten Bereichdes Online-Zugangs der <strong>ebase</strong> möglich. Ferner erbringt die <strong>ebase</strong> die inden Kontobedingungen <strong>und</strong> den Punkten „Regelungen zum Konto flex“<strong>und</strong> „Regelungen zum Tagesgeldkonto“ der Sonderbedingungen für Kontenbeschriebenen Dienstleistungen.Zinsen/FälligkeitDas Guthaben auf dem Tagesgeldkonto ist täglich fällig. Die Zinsen(Guthabenzinsen) werden halbjährlich berechnet <strong>und</strong> am Ende desKalender halb jahrs auf dem Konto flex gutgeschrieben. Die jeweilsaktuell gültigen Zinssätze werden auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlicht oder können telefonisch bei der <strong>ebase</strong>unter +49 (0)89/454 60-890 angefragt werden.Die <strong>ebase</strong> ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)zu ändern. Einzelheiten hierzu sind in den Kontobedingungen, den Sonderbedingungenfür Konten <strong>und</strong> im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong>Leis tungs verzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong> geregelt.Preise/EntgelteDie Kontoführung ist derzeit kostenlos. Die aktuellen Preise/Entgelte fürdie Dienstleistungen der <strong>ebase</strong> ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong>. Die Änderungvon Entgelten während der Laufzeit des Tagesgeldkontovertragserfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Entgelte, Ersatzvon Aufwendungen, nicht entgeltfähige Leistungen <strong>und</strong> Änderungen“ der<strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.Das jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten beider <strong>ebase</strong> kann der Kontoinhaber von seinem Vermittler bzw. von der<strong>ebase</strong> auf Anfrage jederzeit kostenlos erhalten <strong>und</strong>/oder auf der Homepageder <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) einsehen, herunterladen <strong>und</strong> aus -drucken.Hinweise auf vom K<strong>und</strong>en zu zahlende Steuern <strong>und</strong> KostenEinkünfte aus Zinsen auf <strong>das</strong> Guthaben des Tagesgeldkontos sind steuerpflichtig.Bei Fragen sollte der K<strong>und</strong>e sich an die für ihn zuständige Steuerbehördebzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenner im Ausland steuerpflichtig ist.Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) könnenbei der Auszahlung von Zinsen Abgeltung- <strong>und</strong>/oder sonstige Steuernanfallen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden <strong>und</strong> daherden an den K<strong>und</strong>en zu zahlenden Betrag mindern.Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderendepot führenden Stellen <strong>und</strong> Kreditinstituten) hat der K<strong>und</strong>e selbst zutragen.Zusätzliche TelekommunikationskostenKeine.


Informationen nach FernabsatzrechtLeistungsvorbehaltKeiner.Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung des KontovertragsKontoführungDie <strong>ebase</strong> erfüllt ihre Verpflichtung aus dem Kontovertrag durch Einrichtungdes Tagesgeldkontos, durch Verbuchung von Gutschriften <strong>und</strong> Be -las tungen (z. B. aus Einzahlungen) auf dem in laufender Rechnung geführtenTagesgeldkonto (Kontokorrent).Die <strong>ebase</strong> stellt bei einem Tagesgeldkonto, sofern nicht etwas anderesvereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres einen Online-Kontoauszug mit Rechnungsabschluss zur Verfügung. Dabei werden diein diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlichder Zinsen nach Punkt „Zinsen/Entgelte/Ersatz von Auslagen“ derKontobedingungen sowie dem Punkt „Verrechnungsklausel“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> verrechnet.Alle von der <strong>ebase</strong> vorgenommenen Buchungen werden im Kontoauszugunter Angabe des Betrags, des Buchungstags, der Valuta (Wertstellung)sowie des Verwendungszwecks/Buchungstextes ausgewiesen.Die Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (Online-Postkorb,Postversand auf Nachfrage) zur Verfügung gestellt.Verzinsung von GuthabenDie Guthabenzinsen für <strong>das</strong> Tagesgeldkonto werden halbjährlich berechnet<strong>und</strong> dem Konto flex halbjährlich gutgeschrieben.Einzahlungen/ZahlungseingängeEinzahlungen auf dem Tagesgeldkonto, einmalig wie auch regelmäßig,sind gr<strong>und</strong>sätzlich nur zulasten des Konto flex möglich. Überweisungenvom Tagesgeldkonto auf eine Drittbank bzw. von einer Drittbank direktauf <strong>das</strong> Tagesgeldkonto sind nicht möglich. Sämtliche Umbuchungenvom Tagesgeldkonto auf <strong>das</strong> Konto flex <strong>und</strong> vom Konto flex auf <strong>das</strong> Tagesgeldkontowerden gr<strong>und</strong>sätzlich vom K<strong>und</strong>en online beauftragt.AuszahlungDie <strong>ebase</strong> erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Auszahlung anden K<strong>und</strong>en über sein Konto flex.Vertragliche KündigungsregelnDie Kündigung des Tagesgeldkontos hat keine Auswirkung auf den Weiterbestanddes Konto flex.Für den Kontoinhaber <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> gelten bezüglich des Tagesgeld -konto vertrags, die in Punkt „Kündigungsrechte“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> festgelegten Kündigungsregeln, sofernnichts Abweichendes in den Kontobedingungen <strong>und</strong>/oder den Sonderbedingungenfür Konten geregelt ist.MindestlaufzeitFür den Tagesgeldkontovertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart, essei denn, es ist etwas Abweichendes geregelt. Nach dem Wirksamwerdender Kündigung des Tagesgeldkontovertrags wird ein evtl. vorhandenesGuthaben auf <strong>das</strong> Konto flex umgebucht oder im Falle einer entsprechendenWeisung des K<strong>und</strong>en auf die angegebene externe Bankverbindung(z. B. des K<strong>und</strong>en) überwiesen.Online-Nutzung für <strong>das</strong> TagesgeldkontoDer K<strong>und</strong>e nimmt mit der Kontoeröffnung die Dienstleistungen der <strong>ebase</strong>über den Online-Zugang in Anspruch. Für die Online-Transaktionen sinddie Kontobedingungen sowie die Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking fürDepots <strong>und</strong> Konten maßgeblich.Geeignete Bankmitteilungen werden dem K<strong>und</strong>en über den Online-Postkorbim geschützten Bereich des Online-Zugangs zum Abruf bereitgestellt,soweit nichts anderes vereinbart ist.2 Mit dem Tagesgeldkontovertrag verb<strong>und</strong>ene Dienstleistungen(Konto flex)Die <strong>ebase</strong> richtet dem K<strong>und</strong>en mit Eröffnung eines Tagesgeldkontos einKonto flex ein, sofern der K<strong>und</strong>e den hierfür erforderlichen Antrag auf„Eröffnung eines Tagesgeld- <strong>und</strong>/oder Festgeldkontos mit Konto flex beider <strong>ebase</strong>“ ausgefüllt <strong>und</strong> an die <strong>ebase</strong> übermittelt hat.Das Konto flex kann nicht separat, d. h. ohne ein Tagesgeldkonto eröffnetwerden.Sofern der K<strong>und</strong>e ein Tagesgeldkonto führt, werden i. d. R. die Entgelte<strong>und</strong> Auslagen gr<strong>und</strong>sätzlich automatisch gemäß dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong> sowie dieSteuererstattungen bzw. Steuernachzahlungen im Rahmen der Abgeltungsteuerüber <strong>das</strong> Konto flex als Abwicklungskonto abgerechnet, es seidenn, im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Kontenbei der <strong>ebase</strong> ist etwas Abweichendes geregelt. Die Höhe der Entgeltefür die Kontoführung ergibt sich aus dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong>.Der K<strong>und</strong>e kann <strong>das</strong> Konto flex zur Geldanlage nutzen, es gibt keine Mindest-oder Höchstanlagebeträge.Das Konto flex dient für die über <strong>das</strong>/die Tagesgeldkonto/en abge -wickelten Einlagengeschäfte. Die Führung des Konto flex ist nur im Wegeder Online-Nutzung mit elektronischem Postversand (Online-Kontoauszüge)im geschützten Bereich des Online-Zugangs der <strong>ebase</strong> möglich.Das Konto flex wird gr<strong>und</strong>sätzlich auf Guthabenbasis geführt.Einzahlungen auf <strong>das</strong> Konto flex sind jederzeit durch Überweisungen vonbeliebigen Drittkonten oder durch Bareinzahlungen bei anderen Bankenmöglich. Bareinzahlungen auf <strong>das</strong> Konto flex bzw. Barabhebungen vomKonto flex sind nicht möglich. Auszahlungen erfolgen durch Überweisungenauf eine angegebene Bankverbindung bei einer Drittbank. Das Kontoflex dient auch zur Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen (z. B.Überweisungen, Daueraufträge für Strom, Telefon) oder kann zur Teilnahmeam Einzugsermächtigungslastschriftverfahren/SEPA-Lastschriftverfahrenverwandt werden. Es sind weder Scheckeinreichungen möglichnoch werden für <strong>das</strong> Konto flex Schecks ausgegeben.Ferner erbringt die <strong>ebase</strong> die in den Kontobedingungen <strong>und</strong> den Punkten„Regelungen zum Konto flex“ <strong>und</strong>/oder „Regelungen zum Tagesgeldkonto“der Sonderbedingungen für Konten beschriebenen Dienstleis -tungen.Fälligkeit von GuthabenDas unverzinste Guthaben auf dem Konto flex ist täglich fällig.Zahlung von Sollzinsen/Geduldete ÜberziehungenGgf. entstehende Sollsalden 3 auf dem Konto flex führen, sofern mit demK<strong>und</strong>en keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, zu keinemÜberziehungskredit gemäß § 504 BGB, sondern zu einer geduldetenÜberziehung gemäß § 505 BGB. Die Zinsen (Sollzinsen) werden quartärlichberechnet <strong>und</strong> am Ende des Kalenderquartals belastet. Die jewei -ligen aktuell gültigen Zinssätze werden auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlicht oder können telefonisch bei der <strong>ebase</strong>unter +49 (0)89/454 60-890 erfragt werden.Die Änderungen von Zinsen werden dem K<strong>und</strong>en durch einen Andruckauf dem Online-Kontoauszug, jedoch spätestens mit dem Online-Kontoauszugmit Rechnungsabschluss mitgeteilt. Einzelheiten hierzu sind inden Kontobedingungen, sowie den Bedingungen für geduldete Überziehungen<strong>und</strong> im jeweiligen aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfür Konten bei der <strong>ebase</strong> geregelt.Preise/EntgelteDie Kontoführung ist derzeit kostenlos. Die aktuellen Preise/Entgelte fürdie Dienstleistungen der <strong>ebase</strong> ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong>. Die Änderungvon Entgelten während der Laufzeit des Kontovertrags erfolgtnach Maßgabe der Punkte „Änderungen“ bzw. „Entgelte, Ersatz von Aufwendungen,nicht entgeltfähige Leistungen <strong>und</strong> Änderungen“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.Das jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten beider <strong>ebase</strong> kann der Kontoinhaber von seinem Vermittler bzw. von der<strong>ebase</strong> auf Anfrage jederzeit kostenlos erhalten <strong>und</strong>/oder auf der Homepageder <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) einsehen, herunterladen <strong>und</strong> aus -drucken.3Sollsalden können entstehen durch Steuernachzahlungen an <strong>das</strong> Finanzamt, Einzug von Entgelten <strong>und</strong> Auslagen gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für <strong>das</strong> Konto, durchregelmäßige Einzüge (z. B. Sparplan) <strong>und</strong> dem Einzug von Sollzinsen.


Informationen nach FernabsatzrechtHinweise auf vom K<strong>und</strong>en zu zahlende KostenEigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen depotführendenStellen <strong>und</strong> Kreditinstituten) hat der K<strong>und</strong>e selbst zu tragen.Zusätzliche TelekommunikationskostenKeine.LeistungsvorbehaltKeiner.Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung des KontovertragsKontoführungDie <strong>ebase</strong> erfüllt ihre Verpflichtung aus dem Kontovertrag durch Einrichtungeines Tagesgeldkontos mit Konto flex <strong>und</strong> durch Verbuchung vonGutschriften <strong>und</strong> Belastungen (z. B. aus Einzahlungen) auf dem in laufenderRechnung geführten Konto flex (Kontokorrent).Informationen nach FernabsatzrechtDie <strong>ebase</strong> stellt bei einem Konto flex, sofern nicht etwas anderes vereinbartist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Online-Kontoauszugmit Rechnungsabschluss zur Verfügung. Dabei werden die in diesemZeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlichder Zinsen nach Punkt „Zinsen/Entgelte/Ersatz von Aufwendungen“ derKontobedingungen sowie dem Punkt „Verrechnungsklausel“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>) verrechnet.Alle von der <strong>ebase</strong> vorgenommenen Buchungen werden im Kontoauszugunter Angabe des Betrags, des Buchungstags, der Valuta (Wertstellung)sowie des Verwendungszwecks/Buchungstextes ausgewiesen.Die Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (Online-Postkorb,Postversand auf Nachfrage) zur Verfügung gestellt.Einzahlungen/ZahlungseingängeEingezahlte Geldbeträge <strong>und</strong> Zahlungseingänge schreibt die <strong>ebase</strong> demKonto flex gut.AuszahlungDie <strong>ebase</strong> erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Ausführung vonÜberweisungsaufträgen des K<strong>und</strong>en vom Konto flex auf die von ihm angegebeneBankverbindung.Vertragliche KündigungsregelnEs gelten die gleichen Ausführungen wie zum Tagesgeldkontovertrag.MindestlaufzeitFür den Konto flex Vertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart, es seidenn, es ist etwas Abweichendes geregelt. Nach dem Wirksamwerdender Kündigung des Tagesgeldkontovertrags wird ein evtl. vorhandenesGuthaben vom Tagesgeldkonto auf <strong>das</strong> Konto flex umgebucht oder imFalle einer entsprechenden Weisung des K<strong>und</strong>en, auf die angegebene externeBankverbindung (z. B. des K<strong>und</strong>en) überwiesen.Online-Nutzung für <strong>das</strong> Konto flexDer K<strong>und</strong>e nimmt mit der Kontoeröffnung die Dienstleistungen der <strong>ebase</strong>über den Online-Zugang in Anspruch. Für die Online-Transaktionen sinddie Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten sowie dieKontobedingungen maßgeblich.Geeignete Bankmitteilungen werden dem K<strong>und</strong>en über den Online-Postkorbim geschützten Bereich des Online-Zugangs zum Abruf bereitgestellt,soweit nichts anderes vereinbart ist.3 Sonstige Rechte <strong>und</strong> Pflichten von <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>enDie Gr<strong>und</strong>regeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der<strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>en sind in den <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> für Privatanleger, in der aktuell gültigen Fassung, vereinbart.Daneben gelten die nachfolgenden <strong>Vertragsunterlagen</strong>, die Abweichungenoder Ergänzungen zu diesen <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der<strong>ebase</strong> enthalten können:– Kontobedingungen,– Sonderbedingungen für Konten,– ggf. Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex,– Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten,– ggf. Bedingungen für den Zahlungsverkehr,– ggf. Bedingungen für geduldete Überziehungen,– Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong> in der jeweilsaktuell gültigen Fassung.Die genannten <strong>Vertragsunterlagen</strong> stehen nur in deutscher Sprache zurVerfügung.Informationen über die Besonderheiten des FernabsatzvertragsInformationen über <strong>das</strong> Zustandekommen des Tagesgeldkontovertragsim FernabsatzDer Kontoinhaber gibt gegenüber der <strong>ebase</strong> ein ihn bindendes Angebotauf Abschluss eines Tagesgeldkontovertrags ab, indem er <strong>das</strong> ausgefüllte<strong>und</strong> unterzeichnete bzw. mittels persönlicher Identifikationsnummer(PIN) bestätigte Formular mit dem Antrag „Eröffnung eines Tagesgeld<strong>und</strong>/oderFestgeldkontos mit Konto flex“ an die <strong>ebase</strong> – nach ggf. erforderlicherIdentitätsprüfung <strong>und</strong> Legitimationsprüfung – übermittelt hat<strong>und</strong> dieses ihr zugeht. Der Tagesgeldkontovertrag kommt erst mit schriftlicherAnnahme des K<strong>und</strong>enauftrags durch die <strong>ebase</strong> zustande.Widerrufsbelehrung für den K<strong>und</strong>en/KontoinhaberWiderrufsrecht bzgl. des TagesgeldkontovertragsSie als K<strong>und</strong>e können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagenohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen.Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedochnicht vor Vertragsschluss <strong>und</strong> auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichtender <strong>ebase</strong> gemäß § 312 d Abs. 2 BGB i. V. m. Artikel 246§ 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 des Einführungsgesetzes zum BürgerlichenGesetzbuch (EGBGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Bahnhofstraße 2085609 AschheimDEUTSCHLANDTelefax: +49 (0)89/454 60-892E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.comWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren <strong>und</strong> ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowieNutzungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustandzurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, <strong>das</strong>s Sie die vertraglichenZahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssenSie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung einer Widerrufserklärungerfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,für uns mit deren Empfang.Besonderer Hinweis:Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seitenauf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie IhrWider rufs recht ausgeübt haben. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertragsüber eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügtenFernabsatzvertrag nicht mehr geb<strong>und</strong>en, wenn dieser Vertrag eine weitereDienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Gr<strong>und</strong>lage einerVereinbarung zwischen uns <strong>und</strong> dem Dritten zum Gegenstand hat.Ende der WiderrufsbelehrungIII. Informationen zum Festgeldkontovertrag <strong>und</strong> zuden damit verb<strong>und</strong>enen Dienstleistungen1 Wesentliche Leistungsmerkmale des Festgeldkontos bei der<strong>ebase</strong> (nachfolgend „Festgeldkonto“ genannt)Gegenstand des Vertrags ist die Kontoführung bei der <strong>ebase</strong>. Das Festgeldkontoist ein auf EUR lautendes Konto mit einer festen Laufzeit, festgeschriebenerGuthabenverzinsung <strong>und</strong> dient dem Zweck der zeitlich befristetenTermineinlage mit einer einmaligen Einzahlung am Anfang derFestlaufzeit. Die jeweils aktuell gültige Mindestanlagehöhe für <strong>das</strong> Festgeldkontoist auf der Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlichtbzw. kann telefonisch bei der <strong>ebase</strong> erfragt werden. Das Festgeld-


Informationen nach Fernabsatzrechtkonto dient nicht der Abwicklung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen<strong>und</strong> bietet somit keine Zahlungsverkehrsfunktionen. Das Festgeldkontokann nur in Verbindung mit einem Konto flex geführt werden.Die Beantragung der Einrichtung eines Festgeldkontos kann nur onlineerfolgen, wenn bereits ein Konto flex aufgr<strong>und</strong> weiterer Depot- <strong>und</strong> Kontoproduktebesteht bzw. mittels eines Kontoeröffnungsformulars erfolgen.Einzahlungen <strong>und</strong> Verfügungen (bei Endfälligkeit) sind gr<strong>und</strong>sätzlich nurzugunsten bzw. zulasten des Konto flex möglich. Verfügungen sind nurbis zur Höhe des Guthabens auf dem Festgeldkonto zulässig. Währendder festgeschriebenen Laufzeit sind weitere Einzahlungen <strong>und</strong> Verfügungenauf <strong>das</strong> bzw. vom Festgeldkonto gr<strong>und</strong>sätzlich nicht möglich. Insbesonderebesteht keine Möglichkeit zur Belastung des Festgeldkontosmittels einer Einzugsermächtigungslastschrift oder über <strong>das</strong> Guthabenmittels einer Überweisung an Drittbanken etc. zu verfügen oder <strong>das</strong>Konto zu überziehen. Ein- oder Auszahlungen von Bargeld auf Festgeldkontensind nicht möglich. Schecks werden für Festgeldkonten nicht ausgegeben<strong>und</strong> auch nicht von der <strong>ebase</strong> eingelöst. Die Führung des Festgeldkontosist nur im Wege der Online-Nutzung mit elektronischen Post-Informationen nach Fernabsatzrechtversand (Online-Kontoauszüge) imgeschützten Bereich des Online-Zugangs der <strong>ebase</strong> möglich. Das Festgeldkontowird gr<strong>und</strong>sätzlich nur auf Guthabenbasis geführt.Ferner erbringt die <strong>ebase</strong> die in den Kontobedingungen <strong>und</strong> den Punkten„Regelungen zum Konto flex“ <strong>und</strong> „Regelungen zum Festgeldkonto“ derSonderbedingungen für Konten beschriebenen Dienstleistungen.Zinsen/FälligkeitDas Festgeldkonto wird jeweils für die vereinbarte Dauer der Festlaufzeitverzinst. Als vereinbart gilt der für <strong>das</strong> Festgeldkonto tagesaktuelle Zinssatzder <strong>ebase</strong> mit Valutadatum der Einbuchung der Einlage auf demFestgeldkonto. Die Veröffentlichung der aktuellen Zinssätze der <strong>ebase</strong><strong>und</strong> aktuell angebotenen Laufzeiten der <strong>ebase</strong> für <strong>das</strong> Festgeldkonto(Habenzinsen je Laufzeit sowie ggf. Betragsgrenzen) erfolgt auf derHomepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) oder können telefonisch bei der<strong>ebase</strong> unter +49 (0)89/454 60-890 erfragt werden. Die Zinsen für dieFestgeldanlage werden bei Fälligkeit gr<strong>und</strong>sätzlich dem Konto flex gutgeschrieben,es sei denn, der Kontoinhaber hat mit der <strong>ebase</strong> eine Prolongationinkl. Zinsen vereinbart. In diesem Fall werden die Zinsen auf demFestgeldkonto wiederangelegt. Die Zinsgutschrift auf dem bei der <strong>ebase</strong>geführten Konto flex erfolgt am Ende der jeweiligen Laufzeit mit Fälligkeitder Festgeldanlage. Hierüber wird der Kontoinhaber von der <strong>ebase</strong> rechtzeitiginformiert. Die <strong>ebase</strong> ist berechtigt, den Zinssatz nach billigemErmessen (§ 315 BGB) zu ändern. Einzelheiten hierzu sind in den Kontobedingungen,im Punkt „Regelungen zum Festgeldkonto“ der Sonderbedingungenfür Konten sowie im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungs ver zeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong> geregelt.Preise/EntgelteDie Kontoführung ist derzeit kostenlos. Die aktuellen Preise/Entgelte fürdie Dienstleistungen der <strong>ebase</strong> ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong>. Die Änderungvon Entgelten während der Laufzeit des Festgeldkontovertragserfolgt nach Maßgabe des Punktes „Entgelte, Ersatz von Aufwendungen,nicht entgeltfähige Leistungen <strong>und</strong> Änderungen“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>.Das jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten beider <strong>ebase</strong> kann der Kontoinhaber von seinem Vermittler bzw. von der<strong>ebase</strong> auf Anfrage jederzeit kostenlos erhalten <strong>und</strong>/oder auf der Homepageder <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) einsehen, herunterladen <strong>und</strong> aus -drucken.Hinweise auf vom K<strong>und</strong>en zu zahlende Steuern <strong>und</strong> KostenEinkünfte aus Zinsen auf <strong>das</strong> Guthaben des Festgeldkontos sind steuerpflichtig.Bei Fragen sollte der K<strong>und</strong>e sich an die für ihn zuständige Steuerbehördebzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenner im Ausland steuerpflichtig ist.Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) könnenbei der Auszahlung von Zinsen Abgeltung- <strong>und</strong>/oder sonstige Steuernanfallen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden <strong>und</strong> daherden an den K<strong>und</strong>en zu zahlenden Betrag mindern.Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderendepot führenden Stellen <strong>und</strong> Kreditinstituten) hat der K<strong>und</strong>e selbst zutragen.Zusätzliche TelekommunikationskostenKeine.LeistungsvorbehaltKeiner.Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung des KontovertragsKontoführungDie <strong>ebase</strong> erfüllt ihre Verpflichtung aus dem Kontovertrag durch Einrichtungeines Festgeldkontos mit dazugehörigem Konto flex. Des Weiterendurch Gutschrift der Einlage auf dem Festgeldkonto sowie durch Zinsgutschriftauf dem Konto flex oder – je nach Vereinbarung – dem Festgeldkontogem. Punkt „Einlagenbestätigung/Online-Kontoauszüge“ desPunkts „Regelungen zum Festgeldkonto“ der Sonderbedingungen fürKon ten. Die <strong>ebase</strong> wird dem K<strong>und</strong>en über die erstmalige Einlage postalischeine Einlagenbestätigung <strong>und</strong> zusätzlich einen Online-Kontoauszugerteilen. Ebenso erhält der K<strong>und</strong>e bei jeder neuen Festgeldanlage <strong>und</strong> beijeder Prolongation pos talisch eine neue Einlagenbestätigung <strong>und</strong> erneuteinen Online-Kontoauszug.Einzahlungen/ZahlungseingängeEinzahlungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich nur zulasten des Konto flex möglich. Diegewünschte Umbuchung des Anlagebetrags erfolgt automatisch im Zugeder Festgeldkontoeröffnung die der K<strong>und</strong>e schriftlich oder online veranlassenkann.AuszahlungDie <strong>ebase</strong> erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Auszahlung anden K<strong>und</strong>en über sein Konto flex.Vertragliche KündigungsregelnEine ordentliche Kündigung des Festgeldkontos ist ausgeschlossen. DasRecht zur Kündigung des Festgeldkontos aus wichtigem Gr<strong>und</strong> bleibt unberührt.Die außerordentliche Kündigung des Festgeldkontos lässt denBestand des Konto flex gr<strong>und</strong>sätzlich unberührt.Im Übrigen gelten für den Kontoinhaber <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> die in Punkt „Kündigungsrechte“der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> festgelegtenKündigungsregeln.MindestlaufzeitFür den Festgeldkontovertrag wird eine feste Laufzeit vereinbart. NachAblauf der Laufzeit des Festgeldkontovertrags wird <strong>das</strong> Guthaben auf <strong>das</strong>Konto flex umgebucht oder im Falle einer entsprechenden Weisung desK<strong>und</strong>en auf die angegebene externe Bankverbindung (z. B. des K<strong>und</strong>en)überwiesen.Online-Nutzung für <strong>das</strong> FestgeldkontoDer K<strong>und</strong>e nimmt mit der Kontoeröffnung die Dienstleistungen der <strong>ebase</strong>über den Online-Zugang in Anspruch. Für die Online-Transaktionen sinddie Kontobedingungen sowie die Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking fürDepots <strong>und</strong> Konten maßgeblich.Geeignete Bankmitteilungen werden dem K<strong>und</strong>en über den Online-Postkorbim geschützten Bereich des Online-Zugangs zum Abruf bereitgestellt,soweit nichts anderes vereinbart ist.2 Mit dem Festgeldkontovertrag verb<strong>und</strong>ene Dienstleistungen(Konto flex)Die <strong>ebase</strong> richtet dem K<strong>und</strong>en mit Eröffnung eines Festgeldkontos einKonto flex ein, sofern der K<strong>und</strong>e online die Einrichtung eines Festgeldkontosbei der <strong>ebase</strong> beantragt bzw. den Antrag auf „Eröffnung eines Tagesgeld-<strong>und</strong>/oder Festgeldkontos mit Konto flex bei der <strong>ebase</strong>“ ausgefüllt<strong>und</strong> an die <strong>ebase</strong> übermittelt hat. Das Konto flex kann nicht separat,d. h. ohne ein Festgeldkonto eröffnet werden.Sofern der K<strong>und</strong>e ein Festgeldkonto führt, werden i. d. R. die Entgelte <strong>und</strong>Auslagen gr<strong>und</strong>sätzlich automatisch gemäß dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> die Steuererstattungenbzw. Steuernachzahlungen im Rahmen der Abgeltungsteuerüber <strong>das</strong> Konto flex als Abwicklungskonto abgerechnet, es seidenn, im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Kontenbei der <strong>ebase</strong> ist etwas Abweichendes geregelt. Die Höhe der Ent-


Informationen nach Fernabsatzrechtgelte für die Kontoführung ergibt sich aus dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong>.Der K<strong>und</strong>e kann <strong>das</strong> Konto flex zur Geldanlage nutzen, es gibt keine Mindest-oder Höchstanlagebeträge.Das Konto flex dient für die über <strong>das</strong> Festgeldkonto abgewickelten Einlagengeschäfte.Die Führung des Konto flex ist nur im Wege der Online-Nutzung mit elektronischem Postversand (Online-Kontoauszüge) im geschütztenBereich des Online-Zugangs der <strong>ebase</strong> möglich. Das Konto flexwird gr<strong>und</strong>sätzlich auf Guthabenbasis geführt.Einzahlungen auf <strong>das</strong> Konto flex sind jederzeit durch Überweisungen vonbeliebigen Drittkonten oder durch Bareinzahlungen bei anderen Bankenmöglich. Bareinzahlungen auf <strong>das</strong> Konto flex bzw. Barabhebungen vomKonto flex sind nicht möglich. Auszahlungen erfolgen durch Überweisungenauf eine angegebene Bankverbindung des K<strong>und</strong>en bei einer Drittbank.Das Konto flex dient auch zur Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen(z. B. Überweisungen, Daueraufträge für Strom, Telefon) oderkann zur Teilnahme am Einzugsermächtigungslastschriftverfahren/SEPA-Lastschriftverfahren verwandt werden. Es sind weder Scheckeinreichungenmöglich noch werden für <strong>das</strong> Konto flex Schecks ausgegeben.Ferner erbringt die <strong>ebase</strong> die in den Kontobedingungen <strong>und</strong> den Punkten„Regelungen zum Konto flex“ <strong>und</strong>/oder „Regelungen zum Festgeldkonto“der Sonderbedingungen für Konten beschriebenen Dienstleistungen.Fälligkeit von GuthabenDas unverzinste Guthaben auf dem Konto flex ist täglich fällig.Zahlung von Sollzinsen/Geduldete ÜberziehungenGgf. entstehende Sollsalden 3 auf dem Konto flex führen, sofern mit demK<strong>und</strong>en keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, zu keinemÜberziehungskredit gemäß § 504 BGB, sondern zu einer geduldetenÜberziehung gemäß § 505 BGB. Die Zinsen (Sollzinsen) werden quartärlichberechnet <strong>und</strong> am Ende des Kalenderquartals belastet. Die jeweiligenaktuell gültigen Zinssätze werden auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlicht oder können telefonisch bei der <strong>ebase</strong>unter +49 (0)89/454 60-890 erfragt werden.Die Änderungen von Zinsen werden dem K<strong>und</strong>en durch einen Andruckauf dem Online-Kontoauszug, jedoch spätestens mit dem Online-Kontoauszugmit Rechnungsabschluss mitgeteilt. Einzelheiten hierzu sind inden Kontobedingungen, sowie den Bedingungen für geduldete Überziehungen<strong>und</strong> im jeweiligen aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfür Konten bei der <strong>ebase</strong> geregelt.Preise/EntgelteDie Kontoführung ist derzeit kostenlos. Die aktuellen Preise/Entgelte fürdie Dienstleistungen der <strong>ebase</strong> ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong>. Die Änderungvon Entgelten während der Laufzeit des Kontovertrags erfolgtnach Maßgabe der Punkte „Änderungen“ bzw. „Entgelte, Ersatz von Aufwendungen,nicht entgeltfähige Leistungen <strong>und</strong> Änderungen“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.Das jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten beider <strong>ebase</strong> kann der Kontoinhaber von seinem Vermittler bzw. von der<strong>ebase</strong> auf Anfrage jederzeit kostenlos erhalten <strong>und</strong>/oder auf der Homepageder <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) einsehen, herunterladen <strong>und</strong> aus -drucken.Hinweise auf vom K<strong>und</strong>en zu zahlende KostenEigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderendepot führenden Stellen <strong>und</strong> Kreditinstituten) hat der K<strong>und</strong>e selbst zutragen.Zusätzliche TelekommunikationskostenKeine.LeistungsvorbehaltKeiner.Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung des KontovertragsKontoführungDie <strong>ebase</strong> erfüllt ihre Verpflichtung aus dem Kontovertrag durch Einrichtungeines Festgeldkontos mit Konto flex <strong>und</strong> durch Verbuchung von Gutschriften<strong>und</strong> Belastungen (z. B. aus Einzahlungen) auf dem in laufenderRechnung geführten Konto flex (Kontokorrent).Die <strong>ebase</strong> stellt bei einem Konto flex, sofern nicht etwas anderes vereinbartist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Online-Kontoauszugmit Rechnungsabschluss zur Verfügung. Dabei werden die in diesemZeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlichder Zinsen nach Punkt „Zinsen/Entgelte/Ersatz von Aufwendungen“ derKontobedingungen sowie dem Punkt „Verrechnungsklausel“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>) verrechnet.Alle von der <strong>ebase</strong> vorgenommenen Buchungen werden im Kontoauszugunter Angabe des Betrags, des Buchungstags, der Valuta (Wertstellung)sowie des Verwendungszwecks/Buchungstextes ausgewiesen.Die Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (Online-Postkorb,Postversand auf Nachfrage) zur Verfügung gestellt.Einzahlungen/ZahlungseingängeEingezahlte Geldbeträge <strong>und</strong> Zahlungseingänge schreibt die <strong>ebase</strong> demKonto flex gut.AuszahlungDie <strong>ebase</strong> erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Ausführung vonÜberweisungsaufträgen des K<strong>und</strong>en vom Konto flex auf die von ihm angegebeneBankverbindung.Vertragliche KündigungsregelnEs gelten die gleichen Ausführungen wie zum Festgeldkontovertrag.MindestlaufzeitFür den Konto flex Vertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart, es seidenn, es ist etwas Abweichendes geregelt. Das Konto flex bleibt mindestensso lange bestehen, wie <strong>das</strong> Festgeldkonto besteht. Nach Beendigungdes Festgeldkontovertrags wird <strong>das</strong> vorhandene Guthaben vomFestgeldkonto auf <strong>das</strong> Konto flex umgebucht oder im Falle einer entsprechendenWeisung des K<strong>und</strong>en auf die angegebene externe Bankverbindung(z. B. des K<strong>und</strong>en) überwiesen.Online-Nutzung für <strong>das</strong> Konto flexDer K<strong>und</strong>e nimmt mit der Kontoeröffnung die Dienstleistungen der <strong>ebase</strong>über den Online-Zugang in Anspruch. Für die Online-Transaktionen sinddie Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten maßgeblich.Geeignete Bankmitteilungen werden dem K<strong>und</strong>en über den Online-Postkorbim geschützten Bereich des Online-Zugangs zum Abruf bereitgestellt,soweit nichts anderes vereinbart ist.3 Sonstige Rechte <strong>und</strong> Pflichten von <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>enDie Gr<strong>und</strong>regeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der<strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>en sind in den <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> in der jeweils aktuell gültigen Fassung vereinbart. Danebengelten die nachfolgenden <strong>Vertragsunterlagen</strong>, die Abweichungen oderErgän zungen zu diesen <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>enthalten können:– Kontobedingungen,– Sonderbedingungen für Konten,– ggf. Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex,– Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten,– ggf. Bedingungen für den Zahlungsverkehr,– ggf. Bedingungen für geduldete Überziehungen,– Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Konten bei der <strong>ebase</strong> in der jeweilsaktuell gültigen Fassung.Die genannten <strong>Vertragsunterlagen</strong> stehen nur in deutscher Sprache zurVerfügung.Informationen über die Besonderheiten des FernabsatzvertragsInformationen über <strong>das</strong> Zustandekommen des Festgeldkontovertragsim FernabsatzDer Kontoinhaber gibt gegenüber der <strong>ebase</strong> ein ihn bindendes Angebotauf Abschluss eines Festgeldkontovertrags ab, indem er <strong>das</strong> ausgefüllte<strong>und</strong> unterzeichnete bzw. mittels persönlicher Identifikationsnummer(PIN) bestätigte Formular mit dem „Antrag auf Eröffnung eines Tages-


Informationen nach Fernabsatzrechtgeld- <strong>und</strong>/oder Festgeldkontos mit Konto flex“ an die <strong>ebase</strong> – nach ggf.erforderlicher Identitätsprüfung <strong>und</strong> Legitimationsprüfung – übermittelthat <strong>und</strong> dieses ihr zugeht. Der Festgeldkontovertrag kommt erst mitschriftlicher Annahme des K<strong>und</strong>enauftrags durch die <strong>ebase</strong> zustande.Widerrufsbelehrung für den K<strong>und</strong>en/KontoinhaberWiderrufsrecht bzgl. des FestgeldkontovertragsSie als K<strong>und</strong>e können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagenohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail)widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,jedoch nicht vor Vertragsschluss <strong>und</strong> auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichtender <strong>ebase</strong> gem. § 312 d Abs. 2 BGB i. V. m. Artikel 246§ 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 des Einführungsgesetzes zum BürgerlichenGesetzbuch (EGBGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Bahnhofstraße 2085609 AschheimDEUTSCHLANDTelefax: +49 (0)89/454 60-892E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.comWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren <strong>und</strong> ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowieNutzungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustandzurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, <strong>das</strong>s Sie die vertraglichenZahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssenSie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung einer Widerrufserklärungerfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,für uns mit deren Empfang.Besonderer Hinweis:Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seitenauf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie IhrWider rufs recht ausgeübt haben. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertragsüber eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügtenFernabsatzvertrag nicht mehr geb<strong>und</strong>en, wenn dieser Vertrag eine weitereDienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Gr<strong>und</strong>lage einerVereinbarung zwischen uns <strong>und</strong> dem Dritten zum Gegenstand hat.Ende der WiderrufsbelehrungIV. Informationen zum Depot- <strong>und</strong> Kontovertrag,wenn der K<strong>und</strong>e ein Investment Depot mit Kontoflex bei der <strong>ebase</strong> führt <strong>und</strong> zu den damitverb<strong>und</strong>enen Dienstleistungen1 Informationen zum DepotvertragWesentliche Leistungsmerkmale• Verwahrung/VerwaltungDie <strong>ebase</strong> verwahrt <strong>und</strong> verwaltet im Rahmen des Depotvertrags unmittelbaroder mittelbar die über sie erworbenen Investmentanteilscheinedes K<strong>und</strong>en. Ferner erbringt die <strong>ebase</strong> die in den Bedingungen für <strong>das</strong>Invest ment Depot, in den Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertraggemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger <strong>und</strong> in den Bedingungenfür <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten, in den Kontobedingungen,in den Sonderbedingungen für Konten <strong>und</strong> in den Bedingungenfür <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex, beschriebenen Dienstleistungen.Der K<strong>und</strong>e kann u. a. im elektronischen Geschäftsverkehr überseine Investmentanteile verfügen. Der K<strong>und</strong>e führt <strong>das</strong> Depot zum Zweckder Anlage.• Erwerb <strong>und</strong> Veräußerung von InvestmentanteilscheinenDie <strong>ebase</strong> führt Aufträge des K<strong>und</strong>en über den Kauf <strong>und</strong> Verkauf von Investmentanteilenim In- <strong>und</strong> Ausland als Kommissionärin für den K<strong>und</strong>enaus. Hierzu schließt die <strong>ebase</strong> für Rechnung des K<strong>und</strong>en, ggf. unter Einbeziehungeines Zwischenkommissionärs, mit den jeweiligen Kapital -anlage-/Investmentgesellschaften (ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaften“genannt) oder sonstigen ausgebenden Stellen einKauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder beauftragteinen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäftabzuschließen. Die Einzelheiten zum Kauf <strong>und</strong> Verkauf vonFondsanteilen über die <strong>ebase</strong> werden in den Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot, in den Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong>Konten <strong>und</strong> in den Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flexgeregelt.Hinweis auf Risiken <strong>und</strong> Preisschwankungen vonInvestment anteilscheinenWertpapiergeschäfte mit Investmentanteilscheinen sind wegen ihrerspezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellenRisiken behaftet.Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen:– Wertänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilpreise,– Bonitätsrisiko (Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko) der Emittenten,– Totalverlustrisiko.Der Preis eines Investmentanteilscheins unterliegt Schwankungen aufdem Finanzmarkt, auf die die <strong>ebase</strong> keinen Einfluss hat. Deshalb kann<strong>das</strong> Wertpapiergeschäft gem. §§ 312 d, 355 BGB nicht widerrufen werden.In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge <strong>und</strong> erzielte Wertsteigerungensind kein Indikator für künftige Erträge <strong>und</strong>/oder Wertsteigerungen.Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Basisinformationenüber die Vermögensanlage in Investmentfonds“. Eine Beratungdes K<strong>und</strong>en durch die <strong>ebase</strong> erfolgt nicht. Die <strong>ebase</strong> geht außerhalb einesAnlageberatungsverhältnisses davon aus, <strong>das</strong>s der K<strong>und</strong>e durch denzuführenden Vermittler entsprechend seinem Erfahrungs- <strong>und</strong> Kenntnisstandüber die in Anspruch genommenen Dienstleistungen (insbesondere<strong>das</strong> jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für InvestmentDepots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong>) sowie die zu erwerbendenFondsanteile hinreichend anlage- <strong>und</strong> anlegergerecht aufgeklärt, beraten<strong>und</strong> dies entsprechend den rechtlichen Anforderungen ausreichend vorder Auftragserteilung von seinem Vermittler dokumentiert wurde. Diesgilt auch für Folgeaufträge.Preise/EntgelteDie aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der <strong>ebase</strong> ergebensich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfür Investment Depots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong>. Die Änderung von Entgeltenwährend der Laufzeit des Depotvertrags erfolgt nach Maßgabeder Punkte „Änderungen“ bzw. „Entgelte, Ersatz von Aufwendungen,nicht entgeltfähige Leistungen <strong>und</strong> Änderungen“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>.Das jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für InvestmentDepots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong> kann der Depotinhaber von seinemVermittler bzw. von der <strong>ebase</strong> auf Anfrage kostenlos erhalten<strong>und</strong>/oder Online-Depotk<strong>und</strong>en können es auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) einsehen, herunterladen <strong>und</strong> ausdrucken.Hinweise auf vom Depotinhaber zu zahlende Steuern <strong>und</strong> KostenEinkünfte aus Investmentanteilscheinen sind in der Regel steuerpflichtig.Das Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb <strong>und</strong> der Veräußerung vonInvestmentanteilscheinen.Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) könnenbei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Abgeltung<strong>und</strong>/oder sonstige Steuern anfallen, die an die jeweilige Steuerbehördeabgeführt werden <strong>und</strong> daher den an den K<strong>und</strong>en zu zahlenden Betragmindern.Bei Fragen sollte der K<strong>und</strong>e sich an die für ihn zuständige Steuerbehördebzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenner im Ausland steuerpflichtig ist.Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen depotführendenStellen <strong>und</strong> Kreditinstituten) hat der Depotinhaber selbstzu tragen.Zusätzliche TelekommunikationskostenKeine.LeistungsvorbehaltDer <strong>ebase</strong> bleibt es vorbehalten, die Verwahrung oder Beschaffung vonInvestmentanteilscheinen bestimmter Fonds <strong>und</strong>/oder Kapitalanlage-/


Informationen nach FernabsatzrechtInvestmentgesellschaften (ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaften“genannt) abzulehnen.Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung des Vertrags• Verwahrung/VerwaltungDie <strong>ebase</strong> erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereitstellung<strong>und</strong> Führung des Investment Depots mit Konto flex. DieDienstleistungen im Rahmen der Verwahrung werden im Einzelnen in denBedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot, in den Bedingungen für denWertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger,in den Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten<strong>und</strong> in den Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex beschrieben.Das dafür zu zahlende Entgelt berechnet die <strong>ebase</strong> jährlich.Die <strong>ebase</strong> ist berechtigt, fällige Entgelte, Kosten, Nebenkosten <strong>und</strong> Auslagenmit Ausschüttungen auf Anteile oder mit anderen Zahlungen zu verrechnensowie durch Belastung des Konto flex oder der angegebenen externenBankverbindung oder ggf. durch den Verkauf von Anteilen bzw.Anteilbruchstücken aus dem Investment Depot mit Konto flex des K<strong>und</strong>enbei der <strong>ebase</strong> in entsprechender Höhe zu decken.• Erwerb <strong>und</strong> Veräußerung von InvestmentanteilscheinenDas Kommissionsgeschäft ist erfüllt, wenn innerhalb der für den jeweiligenMarkt geltenden Erfüllungsfristen, <strong>das</strong> Ausführungsgeschäft zustandegekommen ist. Die Investmentanteilscheine werden dem Depotgutgeschrieben (Kauf) bzw. es wird mit den Investmentanteilen belastet(Verkauf); entsprechend wird <strong>das</strong> Konto flex oder die angegebene externeBankverbindung mit dem zu zahlenden Betrag belastet oder er wirdInformationen nach Fernabsatzrecht ihm/ihr gutgeschrieben. Beim Erwerbvon Investmentanteilscheinen verschafft die <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en,sofern die Investmentanteilscheine zur Sammelverwahrung bei der deutschenWertpapiersammelbank zugelassen sind, Miteigentum an diesemSammelbestand. Die Einzelheiten der Erfüllung von Kommissionsgeschäftenwerden in Punkt „Ausführung <strong>und</strong> Erfüllung von Aufträgen“ derBedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot geregelt.Vertragliche KündigungsregelnFür den Depotinhaber <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> gelten bezüglich des Depotvertragsdie in Punkt „Kündigungsrechte“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> Punkt „Kündigung“ der Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot mit Konto flex festgelegten Kündigungsregeln.MindestlaufzeitFür den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart, es sei denn,es ist etwas Abweichendes geregelt. Nach dem Wirksamwerden der Kündigungwerden auf dem Depot verbuchte Investmentanteilscheine ver -äußert <strong>und</strong> der Gegenwert dem Depotinhaber ausgezahlt (z. B. auf <strong>das</strong>Konto flex, per Verrechnungsscheck oder auf die angegebene externeBankverbindung) oder auf Weisung des Depotinhabers auf ein InvestmentDepot eines anderen Kreditinstituts übertragen. Die Beendigungder Online-Nutzung des Depots mit Konto flex lässt den Depotvertrag unberührtweiter bestehen. Aufträge können ab diesem Zeitpunkt nur nochschriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden <strong>und</strong> sind entgeltpflichtig gemäßdem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfür Investment Depots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong>. Depotauszüge/Abrechnungensowie sonstige Dokumente <strong>und</strong>/oder Mitteilungen werdenab diesem Zeitpunkt dem K<strong>und</strong>en gegen Entgelt gemäß dem zu diesemZeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Investment Depots<strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong> auf dem Postwege in Papierform zur Verfügunggestellt.2 Mit dem Depotvertrag verb<strong>und</strong>ene Dienstleistungen2.1 Konto flexWesentliche LeistungsmerkmaleDie <strong>ebase</strong> richtet dem K<strong>und</strong>en mit Eröffnung des Depots ein Konto flexein, sofern der K<strong>und</strong>e den hierfür erforderlichen Antrag auf „Eröffnungeines Investment Depots mit Konto flex bei der <strong>ebase</strong>“ ausgefüllt <strong>und</strong> andie <strong>ebase</strong> übermittelt hat. Das Konto flex kann nicht separat, d. h. ohneein Depot eröffnet werden.Sofern der K<strong>und</strong>e ein Investment Depot mit Konto flex führt, werdeni. d. R. die Entgelte <strong>und</strong> Auslagen gr<strong>und</strong>sätzlich automatisch gemäß demjeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für InvestmentDepots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> die Steuererstattungen bzw.Steuer nach zahlungen im Rahmen der Abgeltungsteuer über <strong>das</strong> Kontoflex als Abwicklungskonto abgerechnet, es sei denn, im jeweils aktuellgültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Investment Depots <strong>und</strong> Kontenist etwas Abweichendes geregelt. Werden die Entgelte <strong>und</strong> Auslagenüber <strong>das</strong> Depot abgerechnet, hat die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, diese durch Verkaufvon Anteilen <strong>und</strong> Anteilbruchteilen aus dem Depot in entsprechenderHöhe zu decken. Die Höhe der Entgelte für die Depotführung <strong>und</strong> dieKontoführung ergibt sich aus dem jeweiligen aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong>Leistungsverzeichnis für Investment Depots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong>.Der K<strong>und</strong>e kann <strong>das</strong> Konto flex zur Geldanlage nutzen, es gibt keine MindestorderHöchstanlagebeträge. Das Konto flex dient insbesondere fürdie über ein Depot mit Konto flex abgewickelten Wertpapiergeschäftedes K<strong>und</strong>en (Kommissions-/Auftragsgeschäfte), für die Gutschriften ausWertpapiererträgen <strong>und</strong> für die Abrechnung der Depotführungsentgelteeinschließlich damit zusammenhängender sonstiger Entgelte sowie ggf.für die über <strong>das</strong>/die Tagesgeld- <strong>und</strong>/oder Festgeldkonto/-konten abgewickeltenEinlagengeschäfte. Das Konto flex hat unter anderem denZweck der Abwicklung des Kommissions- <strong>und</strong> Auftragsgeschäfts im Rahmenvon Wertpapiergeschäften <strong>und</strong> der Abwicklung der Einlagengeschäfte.Die Führung des Konto flex ist nur im Wege der Online-Nutzung mit elektronischemPostversand (Online-Kontoauszüge) im geschützten Bereichdes Online-Zugangs der <strong>ebase</strong> möglich. Das Konto flex wird gr<strong>und</strong>sätzlichauf Guthabenbasis geführt.Einzahlungen auf <strong>das</strong> Konto flex sind jederzeit durch Überweisungen vonbeliebigen Drittkonten oder durch Bareinzahlungen bei anderen Bankenmöglich. Bareinzahlungen auf <strong>das</strong> Konto flex bzw. Barabhebungen vomKonto flex sind nicht möglich. Auszahlungen erfolgen durch Überweisungenauf eine angegebene Bankverbindung bei einer Drittbank. Das Kontoflex dient auch zur Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen (z. B.Überweisungen, Daueraufträge für Strom, Telefon) oder kann zur Teilnahmeam Einzugsermächtigungslastschriftverfahren/SEPA- Lastschriftverwandt werden.Es sind weder Scheckeinreichungen möglich noch werden für <strong>das</strong> Kontoflex Schecks ausgegeben.Ferner erbringt die <strong>ebase</strong> die in den Kontobedingungen <strong>und</strong> den Sonderbedingungenfür Konten <strong>und</strong> in den Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot mit Konto flex beschriebenen Dienstleistungen.Fälligkeit von GuthabenDas unverzinste Guthaben auf dem Konto flex ist täglich fällig.Zahlung von Sollzinsen/Geduldete ÜberziehungenGgf. entstehende Sollsalden 3 auf dem Konto flex führen, sofern mit demK<strong>und</strong>en keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, zu keinemÜberziehungskredit gemäß § 504 BGB, sondern zu einer geduldetenÜberziehung gemäß § 505 BGB. Die Zinsen (Sollzinsen) werden quartärlichberechnet <strong>und</strong> am Ende des Kalenderquartals belastet. Die jeweiligenaktuell gültigen Zinssätze werden auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlicht oder können telefonisch bei der <strong>ebase</strong>unter +49 (0)89/454 60-890 erfragt werden.Die Änderungen von Zinsen werden dem K<strong>und</strong>en durch einen Andruckauf dem Online-Kontoauszug, jedoch spätestens mit dem Online-Kontoauszugmit Rechnungsabschluss mitgeteilt. Einzelheiten hierzu sind inden Kontobedingungen, sowie den Bedingungen für geduldete Überziehungen<strong>und</strong> im jeweiligen aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfür Konten bei der <strong>ebase</strong> geregelt.Preise/EntgelteDie Kontoführung für <strong>das</strong> Konto flex ist derzeit kostenlos. Die aktuellenPreise/Entgelte für die Dienstleistungen der <strong>ebase</strong> ergeben sich ausdem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für InvestmentDepots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong>.Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Kontos erfolgtnach Maßgabe der Punkte „Änderungen“ bzw. „Entgelte, Ersatz von Aufwendungen,nicht entgeltfähige Leistungen <strong>und</strong> Änderungen“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.Das jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für InvestmentDepots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong> kann der Kontoinhaber von seinemVermittler bzw. von der <strong>ebase</strong> auf Anfrage kostenlos erhalten<strong>und</strong>/oder es auf der Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) einsehen,herunterladen <strong>und</strong> ausdrucken.


Informationen nach FernabsatzrechtHinweise auf vom K<strong>und</strong>en zu zahlende KostenEigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderendepotführenden Stellen <strong>und</strong> Kreditinstituten) hat der K<strong>und</strong>e selbst zutragen.Zusätzliche TelekommunikationskostenKeine.LeistungsvorbehaltKeiner.Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung des KontovertragsKontoführungDie <strong>ebase</strong> richtet dem K<strong>und</strong>en mit Eröffnung eines Depots ein Konto flexein, welches insbesondere für die über <strong>das</strong> Depot mit Konto flex abge -wickelten Wertpapiergeschäfte des K<strong>und</strong>en, für Gutschriften aus Wert -papiererträgen <strong>und</strong> für die Abrechnung von Depotführungsentgelten dient.Die <strong>ebase</strong> stellt bei einem Konto flex, sofern nicht etwas anderes vereinbartist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Online-Kontoauszugmit Rechnungsabschluss zur Verfügung. Dabei werden die in diesemZeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlichder Zinsen nach Punkt „Zinsen/Entgelte/Ersatz von Aufwendungen“ derKontobedingungen sowie dem Punkt „Verrechnungsklausel“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>) verrechnet.Informationen nach FernabsatzrechtAlle von der <strong>ebase</strong> vorgenommenen Buchungen werden im Kontoauszugunter Angabe des Betrags, des Buchungstags, der Valuta (Wertstellung)sowie des Verwendungszwecks/Buchungstextes ausgewiesen. Die Kontoauszügewerden in der jeweils vereinbarten Form (Online-Postkorb,Postversand gegen Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong>Leistungsverzeichnis für Investment Depots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong>)zur Verfügung gestellt.Einzahlungen/ZahlungseingängeEingezahlte Geldbeträge bei Drittbanken <strong>und</strong> Zahlungseingänge schreibtdie <strong>ebase</strong> dem Konto flex gut.AuszahlungDie <strong>ebase</strong> erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Ausführung vonÜberweisungsaufträgen des K<strong>und</strong>en vom Konto flex auf die von ihm angegebeneBankverbindung.Vertragliche KündigungsregelnFür den K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> gelten bezüglich des Depot-/Kontovertragsdie in Punkt „Kündigungsrechte“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> in Punkt „Kündigung“ der Bedingungen für <strong>das</strong>Invest ment Depot mit Konto flex festgelegten Kündigungsregeln.Mindestlaufzeit des VertragsFür den Depot- <strong>und</strong> Kontovertrag <strong>und</strong> die Online-Nutzung des Depots<strong>und</strong> Kontos wird keine Mindestlaufzeit vereinbart, es sei denn, es ist etwasAbweichendes geregelt.2.2 Online-Nutzung für <strong>das</strong> Depot mit Konto flexDer K<strong>und</strong>e nimmt mit der Kontoeröffnung die Dienstleistungen der <strong>ebase</strong>über den Online-Zugang in Anspruch. Damit er diesen Zugangsweg in Anspruchnehmen kann, bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung. Fürdie Online-Transaktionen sind die Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depotmit Konto flex, die Kontobedingungen sowie die Bedingungen für <strong>das</strong>Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten maßgeblich.Geeignete Bankmitteilungen werden dem K<strong>und</strong>en über den Online-Postkorbim geschützten Bereich des Online-Zugangs der <strong>ebase</strong> zum Abrufbereitgestellt, soweit nichts anderes vereinbart ist.3 Sonstige Rechte <strong>und</strong> Pflichten von <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>enDie Gr<strong>und</strong>regeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der<strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>en sind in den <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> vereinbart. Daneben gelten die nachfolgenden <strong>Vertragsunterlagen</strong>,die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> enthalten können:– Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot,– ggf. Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetzfür Privatanleger,– Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten,– Kontobedingungen,– Sonderbedingungen für Konten,– Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex,– ggf. Bedingungen für den Zahlungsverkehr,– ggf. Bedingungen für geduldete Überziehungen,– <strong>das</strong> jeweilige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Investment Depots<strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong> in der jeweils aktuell gültigen Fassung.Die genannten <strong>Vertragsunterlagen</strong> stehen nur in deutscher Sprache zurVerfügung.Informationen über die Besonderheiten des FernabsatzvertragsInformationen über <strong>das</strong> Zustandekommen des Depots mit Kontoflex im FernabsatzDer K<strong>und</strong>e gibt gegenüber der <strong>ebase</strong> ein ihn bindendes Angebot auf Abschlussdes Depotvertrags mit Konto flex ab, indem er <strong>das</strong> ausgefüllte<strong>und</strong> unterzeichnete Formular mit dem Antrag auf „Eröffnung eines InvestmentDepots mit Konto flex“ an die <strong>ebase</strong> – nach ggf. erforderlicher Identitätsprüfung<strong>und</strong> Legitimationsprüfung – übermittelt <strong>und</strong> dieses ihr zugeht.Der Depotvertrag mit Konto flex kommt erst mit schriftlicher Annahmedes K<strong>und</strong>enantrags durch die <strong>ebase</strong> zustande.Widerrufsbelehrung für den K<strong>und</strong>en/Depot-/KontoinhaberWiderrufsrecht bzgl. des Depot-/<strong>und</strong> KontovertragsSie als K<strong>und</strong>e können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagenohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail)widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,jedoch nicht vor Vertragsschluss <strong>und</strong> auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichtender <strong>ebase</strong> gem. § 312 d Abs. 2 BGB i. V. m. Artikel 246§ 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 des Einführungsgesetzes zum BürgerlichenGesetzbuch (EGBGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Bahnhofstraße 2085609 AschheimDEUTSCHLANDTelefax: +49 (0)89/454 60-892E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.comWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren <strong>und</strong> ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowieNutzungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustandzurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, <strong>das</strong>s Sie die vertraglichenZahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssenSie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung einer Widerrufserklärungerfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,für uns mit deren Empfang.Besonderer Hinweis:Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seitenauf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie IhrWider rufs recht ausgeübt haben. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertragsüber eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügtenFernabsatzvertrag nicht mehr geb<strong>und</strong>en, wenn dieser Vertrag eine weitereDienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Gr<strong>und</strong>lage einerVereinbarung zwischen uns <strong>und</strong> dem Dritten zum Gegenstand hat.Ende der WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht bzgl. InvestmentfondsanteileFür einzelne Wertpapiergeschäfte, durch die der K<strong>und</strong>e Wertpapiereerwirbt oder veräußert, hat der K<strong>und</strong>e kein Widerrufsrecht nach Fern -absatzrecht gem. § 312 d BGB, da deren Preis auf dem FinanzmarktSchwankungen unterliegt, auf die die <strong>ebase</strong> keinen Einfluss hat <strong>und</strong> dieseinnerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hier gilt jedoch <strong>das</strong> Widerrufsrechtnach § 126 Investmentgesetz (InvG)*. Weitere Informationenzum Widerrufsrecht nach § 126 InvG* sind in den Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot enthalten.


Informationen nach FernabsatzrechtV. Informationen zum Wertpapierdepotvertragmit Konto flex <strong>und</strong> zu den damit verb<strong>und</strong>enenDienstleistungen1 WertpapierdepotvertragWesentliche LeistungsmerkmaleVerwahrungDie <strong>ebase</strong> verwahrt im Rahmen des Wertpapierdepotvertrags unmittelbaroder mittelbar die Wertpapiere <strong>und</strong> Wertrechte des K<strong>und</strong>en (nachfolgendzusammenfassend „Wertpapiere“ genannt). Die <strong>ebase</strong> bietet keineklassische Streifbandverwahrung an. Ferner erbringt die <strong>ebase</strong> die in derjeweils aktuell gültigen Fassung der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäftefür Privatanleger bei der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“genannt) beschriebenen Dienstleistungen. Das für die Erbringungder Dienstleistung zu zahlende Entgelt wird von der <strong>ebase</strong> berechnet<strong>und</strong> dem bestehenden Konto flex belastet.Erwerb <strong>und</strong>/oder Veräußerung von WertpapierenDer K<strong>und</strong>e kann Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wert -papiere, Aktien, Zertifikate, Optionsscheine <strong>und</strong> sonstige Wertpapiereüber die <strong>ebase</strong> erwerben oder veräußern. Derzeit können keine Investmentanteilscheine(nachfolgend „Fonds“ genannt) <strong>und</strong> effektive Stückeim <strong>ebase</strong> Wertpapierdepot (nachfolgend „Wertpapierdepot“ genannt)verwahrt werden. Des Weiteren ist <strong>das</strong> Einrichten eines Sparplans fürAktien <strong>und</strong> Zertifikate derzeit nicht möglich.Der K<strong>und</strong>e erteilt der <strong>ebase</strong> einzelfallbezogen den Auftrag, im eigenenNamen für Rechnung des K<strong>und</strong>en an einer Börse Wertpapiere zu kaufenoder zu verkaufen, <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> wird sich bemühen, für Rechnung desK<strong>und</strong>en – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – einentsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen. Festpreisgeschäfte,Geschäfte durch Zeichnung <strong>und</strong> außerbörsliche Wertpapiergeschäftewerden derzeit bei der <strong>ebase</strong> nicht angeboten.Die Einzelheiten zum Kauf <strong>und</strong> Verkauf von Wertpapieren über die <strong>ebase</strong>werden in der jeweils aktuell gültigen Fassung der Sonderbedingungenfür Wertpapiergeschäfte, der Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Wertpapier -depot mit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong>Wertpapierdepot mit Konto flex“ genannt), der Bedingungen für <strong>das</strong>Online-Banking für <strong>ebase</strong> Wertpapierdepots <strong>und</strong> Konten für Privatanlegerbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend„Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Wertpapierdepots <strong>und</strong>Konten“ genannt), der Bedingungen für <strong>das</strong> Telefon-Banking für Privat -anleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )(nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> Telefon-Banking“ genannt) sowiedem Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für <strong>ebase</strong> Wertpapierdepots <strong>und</strong>Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong>) (nachfolgend „Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Wert -papierdepots <strong>und</strong> Konten“ genannt) geregelt.Hinweis auf Risiken <strong>und</strong> Preisschwankungen im WertpapiergeschäftWertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale <strong>und</strong>/oderder durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesonderesind folgende Risiken zu nennen:– Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Preise,– Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten,– Totalverlustrisiko.Der Preis eines Wertpapieres/Finanzproduktes unterliegt Schwankungenauf dem Finanzmarkt, auf die die <strong>ebase</strong> keinen Einfluss hat. Deshalbkann <strong>das</strong> Wertpapiergeschäft gem. §§ 312 d, 355 BGB nicht widerrufenwerden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden)<strong>und</strong> erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftigeErträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen enthält dieBroschüre „Basisinformation über Wertpapiere <strong>und</strong> weitere Kapitalanlagen“,die der K<strong>und</strong>e bei der <strong>ebase</strong> als CD-ROM anfordern kann bzw. diedie <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en mit der Eröffnungsbestätigung per CD-ROM zurVerfügung stellt. Der K<strong>und</strong>e sollte Geschäfte in Wertpapiere bzw. Finanzproduktenur dann selbständig ohne eine Beratung tätigen, wenn derK<strong>und</strong>e über ausreichende Erfahrungen <strong>und</strong> Kenntnisse in Wertpapierenbzw. in Finanzprodukten verfügt.Preise/EntgelteDie aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der <strong>ebase</strong> ergebensich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfür Wertpapierdepots <strong>und</strong> Konten. Die Änderung von Preisen/Entgeltenwährend der Laufzeit des Wertpapierdepotvertrags erfolgt nach Maßgabedes Punktes „Änderungen“ bzw. „Entgelte, Ersatz von Aufwendungen,nicht entgeltfähige Leistungen <strong>und</strong> Änderungen“ in den jeweils aktuellgültigen <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>. Das jeweilsaktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Wertpapierdepots <strong>und</strong>Konten kann der K<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong> auf Anfrage kostenlos erhalten<strong>und</strong>/oder auf der Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) einsehen,herunterladen <strong>und</strong> ausdrucken.Hinweise auf vom K<strong>und</strong>en zu zahlende Steuern <strong>und</strong> KostenEinkünfte aus Wertpapiergeschäften sind in der Regel steuerpflichtig.Das Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb <strong>und</strong> der Veräußerung vonWertpapieren bzw. Finanzprodukten.Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) könnenbei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrags-<strong>und</strong>/oder sonstige Steuern anfallen, die an die jeweilige Steuerbehördeabgeführt werden <strong>und</strong> daher den an den K<strong>und</strong>en zu zahlenden Betragmindern. Bei Fragen sollte sich der K<strong>und</strong>e an die für ihn zuständigeSteuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere,wenn der K<strong>und</strong>e im Ausland steuerpflichtig ist.Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der K<strong>und</strong>e selbst zutragen.LeistungsvorbehaltKeinerZahlung <strong>und</strong> Erfüllung des VertragsVerwahrungDie <strong>ebase</strong> erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Wertpapierdepotvertragdurch Bereitstellung <strong>und</strong> Führung des Wertpapierdepots. Die Dienst leis -tungen im Rahmen der Verwahrung werden im Einzelnen in der jeweilsaktuell gültigen Fassung der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte<strong>und</strong> der Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Wertpapierdepot mit Kontoflex beschrieben. Das für die Verwahrung <strong>und</strong> Verwaltung zu zahlendeEntgelt wird von der <strong>ebase</strong> quartalsweise berechnet <strong>und</strong> dem bestehendenKonto flex belastet.Erwerb <strong>und</strong> Veräußerung von Wertpapieren/FinanzproduktenDie Wertpapiergeschäfte werden im Rahmen des Kommissionsgeschäftswie folgt erfüllt <strong>und</strong> bezahlt:Innerhalb der für den jeweiligen (Börsen-) Markt geltenden Erfüllungs -fristen, sobald ein Ausführungsgeschäft zustande gekommen ist. Diegehandelten Wertpapiere werden dem Wertpapierdepot gutgeschrieben(Kauf) bzw. belastet (Verkauf); entsprechend wird der zu zahlende Betragdem Konto flex belastet oder der zu erhaltende Betrag dem Konto flexgutgeschrieben.Vertragliche KündigungsregelnFür den K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> gelten bezüglich des Wertpapierdepotvertragsdie in Punkt „Kündigungsrechte“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> in Punkt „Vertragliche Kündigungsregeln“ sowieggf. in Punkt „Gemeinschaftsdepot/Depots für Minderjährige/JuristischePersonen“ der Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Wertpapierdepot mitKonto flex, die in der jeweils aktuell gültigen Fassung festgelegtenKündigungsregeln.MindestlaufzeitFür den Wertpapierdepotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart.Bei Kündigung des Wertpapierdepotvertrages muss der K<strong>und</strong>e die verwahrtenWertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern.2 Mit dem Wertpapierdepotvertrag verb<strong>und</strong>ene Dienstleistungen2.1 Konto flexDie <strong>ebase</strong> richtet dem K<strong>und</strong>en mit Eröffnung des Wertpapierdepots einKonto flex ein, sofern der K<strong>und</strong>e den hierfür erforderlichen Antrag auf„Eröffnung eines Wertpapierdepots mit Konto flex bei der <strong>ebase</strong>“ ausgefüllt<strong>und</strong> an die <strong>ebase</strong> übermittelt hat. Der Wertpapierdepot-/Kontovertragkommt erst mit schriftlicher Annahme des Antrags durch die <strong>ebase</strong>zustande.


Informationen nach FernabsatzrechtSofern der K<strong>und</strong>e ein Wertpapierdepot mit Konto flex führt, werdeni. d. R. die Entgelte <strong>und</strong> Auslagen gr<strong>und</strong>sätzlich automatisch gemäß demjeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Wertpapierdepots<strong>und</strong> Konten <strong>und</strong> die Steuererstattungen bzw. Steuernachzahlungenim Rahmen der Abgeltungsteuer über <strong>das</strong> Konto flex als Abwicklungskontoabgerechnet, es sei denn, im jeweils aktuell gültigen Preis<strong>und</strong>Leistungsverzeichnis für Wertpapierdepots <strong>und</strong> Konten ist etwas Abweichendesgeregelt.Die Höhe der Entgelte/Preise für die Wertpapierdepot- <strong>und</strong> Kontoführungergibt sich aus dem jeweiligen aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis tungs -ver zeichnis für Wertpapierdepots <strong>und</strong> Konten. Der K<strong>und</strong>e kann <strong>das</strong> Kontoflex zur Abwicklung von Wertpapiergeschäften für <strong>das</strong> Wertpapierdepot,zur Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen <strong>und</strong> ggf. zur Abwicklungvon Einlagengeschäften für <strong>das</strong> bei der <strong>ebase</strong> geführte Tages- bzw. Festgeldkontonutzen, es gibt keine Mindest- oder Höchstanlagebeträge. DasKonto flex dient insbesondere für die, über ein Wertpapierdepot mitKonto flex abgewickelten Wertpapiergeschäfte des K<strong>und</strong>en (Kommissions-/Auftragsgeschäfte),für die Gutschriften aus Wertpapiererträgen<strong>und</strong> für die Abrechnung der Depotführungsentgelte einschließlich damitzusammenhängender sonstiger Entgelte sowie ggf. für die über <strong>das</strong>/dieTagesgeld- <strong>und</strong>/oder Festgeldkonto/-konten abgewickelten Einlagengeschäfte.Das Konto flex hat unter anderem den Zweck der Abwicklungvon Wertpapiergeschäften für <strong>das</strong> Wertpapierdepot, der Abwicklung vonZahlungsverkehrsvorgängen <strong>und</strong> ggf. der Abwicklung von Einlagengeschäftenfür <strong>das</strong> bei der <strong>ebase</strong> geführte Tages- bzw. Festgeldkonto.Die Führung des Konto flex mit einem Wertpapierdepot ist nur im Wegeder Online-Nutzung mit elektronischem Postversand (Online-Kontoauszüge)im geschützten Bereich des Online-Zugangs der <strong>ebase</strong> möglich.Das Konto flex wird gr<strong>und</strong>sätzlich auf Guthabenbasis geführt, es sei dennes ist mit dem K<strong>und</strong>en etwas Abweichendes vereinbart.Einzahlungen auf <strong>das</strong> Konto flex sind jederzeit durch Überweisungen vonbeliebigen Drittkonten oder durch Bareinzahlungen bei anderen Bankenmöglich. Bareinzahlungen auf <strong>das</strong> Konto flex bzw. Barabhebungen vomKonto flex bei der <strong>ebase</strong> sind derzeit nicht möglich. Auszahlungen erfolgendurch Überweisungen auf eine angegebene Bankverbindung beieiner anderen Bank. Das Konto flex dient auch zur Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen(z. B. Überweisungen, Daueraufträge für Strom,Telefon) <strong>und</strong>/oder kann zur Teilnahme am Einzugsermächtigungslastschriftverfahren/SEPA-Lastschriftverfahren verwandt werden.Es sind weder Scheckeinreichungen möglich noch werden für <strong>das</strong> Kontoflex Schecks ausgegeben.Ferner erbringt die <strong>ebase</strong> die in der jeweils aktuell gültigen Fassung derKontobedingungen, der Sonderbedingungen für Konten <strong>und</strong> der Bedingungenfür <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Wertpapierdepot mit Konto flex beschriebenenDienstleistungen.Fälligkeit von GuthabenDas unverzinste Guthaben auf dem Konto flex ist täglich fällig.Zahlung von Sollzinsen/Geduldete ÜberziehungenGgf. entstehende Sollsalden 3 auf dem Konto flex führen, sofern mit demK<strong>und</strong>en keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, zu keinemÜberziehungskredit gemäß § 504 BGB, sondern zu einer geduldetenÜberziehung gemäß § 505 BGB. Die Zinsen (Sollzinsen) werden quartärlichberechnet <strong>und</strong> am Ende des Kalenderquartals dem Konto flex belas -tet. Die jeweiligen aktuell gültigen Zinssätze werden auf der Homepageder <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlicht oder können telefonisch beider <strong>ebase</strong> unter +49 (0)89/454 60-890 erfragt werden.Die Änderungen von Zinssätzen werden dem K<strong>und</strong>en durch einen Andruckauf dem Online-Kontoauszug, jedoch spätestens mit dem Online-Kontoauszug mit Rechnungsabschluss mitgeteilt. Einzelheiten hierzusind in der jeweils aktuell gültigen Fassung der Kontobedingungen sowieder Bedingungen für geduldete Überziehungen <strong>und</strong> dem Preis- <strong>und</strong> Leis -tungs ver zeich nis für Wertpapierdepots <strong>und</strong> Konten bei der <strong>ebase</strong> geregelt.Preise/EntgelteDie Kontoführung für <strong>das</strong> Konto flex ist derzeit kostenlos. Die aktuellenPreise/Entgelte für die Dienstleistungen der <strong>ebase</strong> ergeben sich ausdem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Wert -papierdepots <strong>und</strong> Konten.Die Änderung von Entgelten/Preisen während der Laufzeit des Kontoflex erfolgt nach Maßgabe der Punkte „Änderungen“ bzw. „Entgelte,Ersatz von Aufwendungen, nicht entgeltfähige Leistungen <strong>und</strong> Änderungen“der jeweils aktuell gültigen <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der<strong>ebase</strong>.Das jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Wert -papierdepots <strong>und</strong> Konten kann der K<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong> auf Anfragekos ten los erhalten <strong>und</strong>/oder es auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) einsehen, herunterladen <strong>und</strong> ausdrucken.Hinweise auf vom K<strong>und</strong>en zu zahlende KostenEigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderendepot führenden Stellen <strong>und</strong> Kreditinstituten) hat der K<strong>und</strong>e selbst zutragen.Zusätzliche TelekommunikationskostenKeine.LeistungsvorbehaltKeiner.Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung des KontovertragsKontoführungDie <strong>ebase</strong> richtet dem K<strong>und</strong>en mit Eröffnung eines Wertpapierdepotsauto matisch ein Konto flex ein, welches insbesondere für die über <strong>das</strong>Wertpapierdepot mit Konto flex abgewickelten Wertpapiergeschäfte desK<strong>und</strong>en, für Gutschriften aus Wertpapiererträgen <strong>und</strong> für die Abrechnungz. B. von Depotführungsentgelten dient.Die <strong>ebase</strong> stellt bei einem Konto flex, sofern nicht etwas anderes vereinbartist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Online-Kontoauszugmit Rechnungsabschluss zur Verfügung. Dabei werden die in diesemZeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlichder Zinsen nach Punkt „Zinsen/Entgelte/Ersatz von Aufwendungen“ derKontobedingungen sowie dem Punkt „Verrechnungsklausel“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> in der jeweils gültigen Fassung)verrechnet.Alle von der <strong>ebase</strong> vorgenommenen Buchungen werden im Online-Kontoauszugunter Angabe des Betrags, des Buchungstags, der Valuta (Wertstellung)sowie des Verwendungszwecks/Buchungstextes ausgewiesen.Die Online-Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form(Online-Postkorb, Postversand gegen Entgelt gemäß dem jeweils aktuellgültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Wertpapierdepots <strong>und</strong> Konten)zur Verfügung gestellt.Einzahlungen/ZahlungseingängeEingezahlte Geldbeträge bei Drittbanken <strong>und</strong> Zahlungseingänge schreibtdie <strong>ebase</strong> dem Konto flex gut.AuszahlungDie <strong>ebase</strong> erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Ausführung vonÜberweisungsaufträgen des K<strong>und</strong>en vom Konto flex auf die von ihm angegebeneBankverbindung.Vertragliche KündigungsregelnFür den K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> gelten bezüglich des Wertpapierdepot-/Kontovertrags die in Punkt „Kündigungsrechte“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> in Punkt „Vertragliche Kündigungs -regeln“ sowie ggf. in Punkt „Gemeinschaftsdepot/Depots für Minderjährige/JuristischePersonen“ der Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Wertpapierdepotmit Konto flex <strong>und</strong> ggf. in Punkt „Mindestlaufzeit/Kündigungsmöglichkeiten“in den Sonderbedingungen für Konten, die in der jeweilsaktuell gültigen Fassung festgelegten Kündigungsregeln.Mindestlaufzeit des VertragsDas Konto flex besteht mindestens solange wie <strong>das</strong> Wertpapierdepot<strong>und</strong>/oder ein Festgeld- bzw. Tagesgeldkonto bei der <strong>ebase</strong> geführt wird.2.2 Online-Banking <strong>und</strong> Telefon-Banking für <strong>das</strong> Wertpapierdepotmit Konto flexWesentliche LeistungsmerkmaleDer K<strong>und</strong>e kann mit Wertpapierdepot-/Kontoeröffnung die Dienst leis -tungen der <strong>ebase</strong> über verschiedene Zugangswege wie <strong>das</strong> Online-Banking<strong>und</strong> Telefon-Banking, in Anspruch nehmen.


Informationen nach Fernabsatzrechta) Wesentliche Leistungsmerkmale des Online-Banking für <strong>das</strong> Wert -papierdepot mit Konto flexMit der Eröffnung des Wertpapierdepots mit Konto flex kann derK<strong>und</strong>e die Dienstleistungen Online-Banking für sein Wertpapierdepotmit Konto flex nutzen <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e kann über den Online-Zugang in<strong>ebase</strong> Online Dienstleistungen wie z. B. Online-Transaktionen tätigen.Der K<strong>und</strong>e erhält von der <strong>ebase</strong> für die Teilnahme am Online-Bankingeine persönliche Identifikationsnummer (PIN) <strong>und</strong> einmal verwendbareTransaktionsnummern (TAN). Diese PIN <strong>und</strong> TANs sind für dieDurchführung von Wertpapiergeschäften im Online-Banking zwingenderforderlich. Für die Autorisierung von Transaktionen wird <strong>das</strong>smsTAN-Verfahren (die TAN wird auf Anforderung per SMS an die vomK<strong>und</strong>en angegebene Mobilfunknummer versandt) genutzt.Der Umfang der Bankgeschäfte, die der K<strong>und</strong>e per Online-Bankingabwickeln kann, richtet sich nach den zwischen K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> der <strong>ebase</strong>getroffenen einzelnen Produktvereinbarungen (z. B. einem mit ihm geschlossenenKontovertrag).Folgende Dienstleistungen sind vom Online-Banking gr<strong>und</strong>sätzlichumfasst:– Inlandsüberweisungen– Europaüberweisungen/SEPA-Überweisungen– Einzugsermächtigungslastschrift/SEPA-Basislastschrift– Einrichtung/Änderung/Löschung eines Dauerauftrags– Kauf <strong>und</strong> Verkauf von WertpapierenDamit der K<strong>und</strong>e diese Dienstleistung in Anspruch nehmen kann, bedarfes keiner gesonderten Vereinbarung.b) Wesentliche Leistungsmerkmale des Telefon-Banking für <strong>das</strong> Wert -papierdepot mit Konto flexMit der Eröffnung des Wertpapierdepots mit Konto flex kann derK<strong>und</strong>e die Dienstleistungen Telefon-Banking für sein Wertpapierdepotmit Konto flex nutzen <strong>und</strong> während der Telefon-Banking Servicezeitender <strong>ebase</strong> u. a. seine Wertpapiergeschäfte telefonisch über die Service-Hotline,die auf der Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlichtist, tätigen. Der K<strong>und</strong>e erhält von der <strong>ebase</strong> für die Teilnahmeam Telefon-Banking eine separate Zugangsnummer <strong>und</strong> eineTelefon-PIN. Diese Zugangsnummer <strong>und</strong> die Telefon-PIN sind für dieDurchführung von Wertpapiergeschäften im Telefon-Banking zwingenderforderlich. Damit der K<strong>und</strong>e diese Dienstleistung in Anspruchnehmen kann, bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung.PreiseDie Nutzung vom Online-Banking sowie die Teilnahme am smsTAN-Verfahrenist derzeit kostenlos. Die Nutzung des Telefon-Banking ist gemäßdem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Wert -papierdepots <strong>und</strong> Konten gr<strong>und</strong>sätzlich entgeltpflichtig.Hinweis auf vom K<strong>und</strong>en zu zahlende Steuern <strong>und</strong> Kostena) Steuern: Keine.b) Die Kosten für die dem K<strong>und</strong>en seitens des Internet-Providers inRechnung gestellten Verbindungen sowie sonstige eigene Kosten(z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der K<strong>und</strong>e selbst zu tragen.Zusätzliche TelekommunikationskostenEs fallen bei Nutzung des Online-Banking keine zusätzlichen Telekommunikationskostenan. Bei Nutzung des Telefon-Banking über die Service-Hotline entstehen dem K<strong>und</strong>en ggf. pro angefangener Minute für Inlandsgesprächeaus dem deutschen Festnetz <strong>und</strong>/oder Mobilfunknetz Telefonentgelte.Der K<strong>und</strong>e muss hierfür die von seinem Telefon-/Mobilfunknetzanbieterausgewiesen Telefonentgelte beachten.LeistungsvorbehaltKeiner.Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung des VertragsZahlungEntfällt.ErfüllungDie <strong>ebase</strong> erfüllt ihre Verpflichtung zur Erreichbarkeit dadurch, <strong>das</strong>s die<strong>ebase</strong> zu den für <strong>das</strong> jeweilige Angebot dem K<strong>und</strong>en mitgeteilten Servicezeitengr<strong>und</strong>sätzlich erreichbar ist. Ein Anspruch des K<strong>und</strong>en, derjeder zeitigen telefonischen bzw. online Erreichbarkeit der <strong>ebase</strong> bestehtnicht.Im Übrigen gelten für die Erfüllung der Vereinbarungen des Online-Banking<strong>und</strong> des Telefon-Banking die Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking fürWertpapierdepots <strong>und</strong> Konten <strong>und</strong> die Bedingungen für <strong>das</strong> Telefon-Bankingin der jeweils aktuellen Fassung.Vertragliche Kündigungsregelna) Für den K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> gelten bezüglich des Online-Bankingdie in Punkt „Kündigungsrechte“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> sowie ggf. in Punkt „Gemeinschaftsdepot/Depotsfür Minderjährige/Juristische Personen“ der Bedingungen für <strong>das</strong><strong>ebase</strong> Wertpapierdepot mit Konto flex <strong>und</strong> ggf. in den Punkten „Gemeinschaftsdepots/Konten“,„Wertpapierdepots <strong>und</strong> Konten für Minderjährige“,„Juristische Personen“ der Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Wertpapierdepots <strong>und</strong> Konten <strong>und</strong> in Punkt „VertraglicheKündigungsregeln“ der Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Wertpapierdepotmit Konto flex in der jeweils aktuellen Fassung, festgelegten Kündigungsregeln.b) Für den K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> gelten bezüglich des Telefon-Bankingdie in Punkt „Kündigungsrechte“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> in Punkt „Vertragliche Kündigungsregeln“ sowieggf. in Punkt „Gemeinschaftsdepot/Depots für Minderjährige/JuristischePersonen“ der Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Wertpapierdepotmit Konto flex <strong>und</strong> ggf. in den Punkten „Gemeinschaftsdepots/Konten“,„Wertpapierdepots <strong>und</strong> Konten für Minderjährige“, „JuristischePersonen“ der Bedingungen für <strong>das</strong> Telefon-Banking in der jeweilsaktuellen Fassung, festgelegten Kündigungsregeln.Mindestlaufzeit des VertragsEine Mindestlaufzeit für <strong>das</strong> Telefon-Banking besteht nicht. Das Online-Banking besteht mindestens solange wie <strong>das</strong> Wertpapierdepot <strong>und</strong>/oder<strong>das</strong> Konto flex <strong>und</strong>/oder ein Festgeld- bzw. Tagesgeldkonto bei der<strong>ebase</strong> geführt wird.3 Sonstige Rechte <strong>und</strong> Pflichten von <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>enDie Gr<strong>und</strong>regeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der<strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>en sind in den <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> vereinbart. Daneben gelten die nachfolgenden <strong>Vertragsunterlagen</strong>,die Abweichungen oder Ergänzungen zu den <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> enthalten können:– Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Wertpapierdepot mit Konto flex,– Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Wertpapierdepots <strong>und</strong> Konten,– Bedingungen für <strong>das</strong> Telefon-Banking,– Kontobedingungen,– Sonderbedingungen für Konten,– Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte,– ggf. Bedingungen für den Zahlungsverkehr,– ggf. Bedingungen für geduldete Überziehungen,– <strong>das</strong> Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Wertpapierdepots <strong>und</strong> Kontenin der jeweils aktuell gültigen Fassung.Die genannten <strong>Vertragsunterlagen</strong> stehen nur in deutscher Sprache zurVerfügung.Informationen über die Besonderheiten des FernabsatzvertragsInformationen über <strong>das</strong> Zustandekommen des Wertpapierdepotsmit Konto flex im FernabsatzDer K<strong>und</strong>e gibt gegenüber der <strong>ebase</strong> ein ihn bindendes Angebot auf Abschlussdes Wertpapierdepots-/Kontovertrags ab, indem der K<strong>und</strong>e <strong>das</strong>ausgefüllte <strong>und</strong> unterzeichnete Formular mit dem Antrag auf „Eröffnungeines Wertpapierdepots mit Konto flex“ an die <strong>ebase</strong> – nach ggf. erforderlicherIdentitätsprüfung <strong>und</strong> Legitimationsprüfung – übermittelt <strong>und</strong>dieses ihr zugeht. Der Wertpapierdepot-/Kontovertrag kommt erst mitschriftlicher Annahme des K<strong>und</strong>enantrags durch die <strong>ebase</strong> zustande.Widerrufsbelehrung für den K<strong>und</strong>en/Depot-/KontoinhaberWiderrufsrecht bzgl. des Wertpapierdepot-/<strong>und</strong> KontovertragsSie als K<strong>und</strong>e können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagenohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail)widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,jedoch nicht vor Vertragsschluss <strong>und</strong> auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichtender <strong>ebase</strong> gem. § 312 d Abs. 2 BGB i. V. m. Artikel 246§ 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 des Einführungsgesetzes zum BürgerlichenGesetzbuch (EGBGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs.


Informationen nach FernabsatzrechtDer Widerruf ist zu richten an:European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Bahnhofstraße 2085609 AschheimDEUTSCHLANDTelefax: +49 (0)89/454 60-892E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.comWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren <strong>und</strong> ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowieNutzungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustandzurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, <strong>das</strong>s Sie die vertraglichenZahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssenSie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung einer Widerrufserklärungerfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,für uns mit deren Empfang.Besonderer Hinweis:Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seitenauf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie IhrWider rufs recht ausgeübt haben. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertragsüber eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügtenFernabsatzvertrag nicht mehr geb<strong>und</strong>en, wenn dieser Vertrag eine weitereDienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Gr<strong>und</strong>lage einerVereinbarung zwischen uns <strong>und</strong> dem Dritten zum Gegenstand hat.Ende der WiderrufsbelehrungFür einzelne Wertpapiergeschäfte, durch die der K<strong>und</strong>e Wertpapiereerwirbt oder veräußert, hat der K<strong>und</strong>e kein Widerrufsrecht.VI. Informationen zum Online-Banking für Depots<strong>und</strong> Konten1 Wesentliche Leistungsmerkmale des Online-BankingDurch den Abschluss der Teilnahmevereinbarung zum Online-Banking fürDepots <strong>und</strong> Konten ist der K<strong>und</strong>e gr<strong>und</strong>sätzlich zur Abwicklung seinerBankgeschäfte per Internet (nachfolgend auch „Online-Banking“ genannt)gem. der jeweils aktuell gültigen Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten berechtigt. Der Umfang der Bankgeschäfte,die der K<strong>und</strong>e per Online-Banking abwickeln kann, richtet sichnach den zwischen K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> der <strong>ebase</strong> getroffenen einzelnen Produktvereinbarungen(z. B. einem mit ihm geschlossenen Kontovertrag).Folgende Dienstleistungen sind vom Online-Banking gr<strong>und</strong>sätzlich umfasst:• Inlandsüberweisungen• Europaüberweisungen/SEPA-Überweisungen• Einzugsermächtigungslastschrift/SEPA-Basislastschrift• Einrichtung/Änderung/Löschung eines Dauerauftrags• Kauf <strong>und</strong> Verkauf von Investmentfonds/Wertpapieren• Einrichtung/Änderung/Löschung eines Sparplans <strong>und</strong>/oderEntnahmeplansFür die Online-Bankgeschäfte des K<strong>und</strong>en gibt es die Sicherheitssys -teme mit persönlicher Identifikationsnummer (PIN) <strong>und</strong> Transaktionsnummern(TAN) der <strong>ebase</strong>, <strong>das</strong> so genannte PIN-/TAN-Verfahren. Für dieAutorisierung von Transaktionen wird <strong>das</strong> smsTAN-Verfahren (die TANwird auf Anforderung per SMS an die hinterlegte Mobilfunknummer versandt)genutzt. Im Internet wird bei der Übertragung zusätzlich zumPIN-/TAN-Verfahren eine SSL-Verschlüsselung eingesetzt, die die Datendes K<strong>und</strong>en vor dem Zugriff Dritter schützt.PreiseDie Teilnahme am Online-Banking sowie am smsTAN-Verfahren ist derzeitkostenlos.Hinweis auf vom K<strong>und</strong>en zu zahlende Steuern <strong>und</strong> Kostena) Steuern: Keine.b) Die Kosten für die ihm seitens des Internet-Providers in Rechnunggestellten Verbindungen sowie sonstige eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche,Porti) hat der K<strong>und</strong>e selbst zu tragen.Zusätzliche TelekommunikationskostenEs fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an.LeistungsvorbehaltKeiner.Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung des VertragsZahlungEntfällt.ErfüllungDie <strong>ebase</strong> erfüllt ihre Verpflichtung für die Erfüllung der Vereinbarungenüber den Zugang zur <strong>ebase</strong> mit der Bereitstellung des <strong>ebase</strong> Online-Zugangsgemäß den Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong>Konten in der jeweils aktuellen Fassung. Ein Anspruch darauf, jederzeitonline erreichbar zu sein, besteht hingegen nicht.Vertragliche KündigungsregelnDie Teilnahme am Online-Banking kann der K<strong>und</strong>e jederzeit formlos kündigengemäß den festgelegten Kündigungsregeln in Punkt „Kündigungsrechte“der jeweils aktuell gültigen <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>.Mindestlaufzeit des VertragsEine Mindestlaufzeit besteht nicht.Sonstige Rechte <strong>und</strong> Pflichten von <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> K<strong>und</strong>eDie Gr<strong>und</strong>regeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der<strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>en sind in den jeweils aktuell gültigen <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> vereinbart. Daneben gelten die nachfolgenden<strong>Vertragsunterlagen</strong>, die Abweichungen oder Ergänzungen zudiesen <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> enthalten können:– ggf. Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot,– Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten,– ggf. Kontobedingungen,– ggf. Sonderbedingungen für Konten,– ggf. Bedingungen für den Zahlungsverkehr,– ggf. Bedingungen für geduldete Überziehungen,– <strong>das</strong> jeweilige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Depots <strong>und</strong> Kontenbei der <strong>ebase</strong> für Privatanleger in der jeweils aktuell gültigen Fassung.Die genannten <strong>Vertragsunterlagen</strong> stehen nur in deutscher Sprache zurVerfügung.Informationen über die Besonderheiten des FernabsatzvertragsInformationen über <strong>das</strong> Zustandekommen der Teilnahmevereinbarungzum Online-Banking im FernabsatzDer K<strong>und</strong>e gibt gegenüber der <strong>ebase</strong> ein ihn bindendes Angebotauf Abschluss der Teilnahmevereinbarung zum Online-Banking mitder <strong>ebase</strong> ab, indem er den ausgefüllten <strong>und</strong> unterzeichneten Depot-<strong>und</strong>/oder Kontoeröffnungsantrag an die <strong>ebase</strong> übermittelt<strong>und</strong> dieser ihr zugeht. Je nach Depotvariante ist ggf. auch nach bereitserfolgter Depoteröffnung eine nachträgliche Teilnahme amOnline-Banking durch Beantragung bei der <strong>ebase</strong> möglich. Der Vertragkommt zustande, wenn die <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en nach der gegebenenfallserforderlichen Identitätsprüfung die Annahme des Vertragsbestätigt.Widerrufsbelehrung für den K<strong>und</strong>en/Depot-/KontoinhaberWiderrufsrecht bzgl. des Vertrags zum Online-BankingSie als K<strong>und</strong>e können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagenohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail)widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,jedoch nicht vor Vertragsschluss <strong>und</strong> auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichtender <strong>ebase</strong> gem. § 312 d Abs. 2 BGB i. V. m. Artikel 246§ 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 des Einführungsgesetzes zum BürgerlichenGesetzbuch (EGBGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs.


Informationen nach FernabsatzrechtDer Widerruf ist zu richten an:European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Bahnhofstraße 2085609 AschheimDEUTSCHLANDTelefax: +49 (0)89/454 60-892E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.comWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren <strong>und</strong> ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowieNutzungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustandzurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, <strong>das</strong>s Sie die vertraglichenZahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssenSie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung einer Widerrufserklärungerfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,für uns mit deren Empfang.Besonderer Hinweis:Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seitenauf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie IhrWider rufs recht ausgeübt haben. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertragsüber eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügtenFernabsatzvertrag nicht mehr geb<strong>und</strong>en, wenn dieser Vertrag eine weitereDienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Gr<strong>und</strong>lage einerVereinbarung zwischen uns <strong>und</strong> dem Dritten zum Gegenstand hat.Ende der WiderrufsbelehrungFür einzelne Wertpapiergeschäfte, durch die der K<strong>und</strong>e Wertpapiereerwirbt oder veräußert, hat der K<strong>und</strong>e kein Widerrufsrecht.European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0)89/454 60-890E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.comF 2610.12 –06/2013


<strong>ebase</strong>>Regelungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex• Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot für Privatanleger bei derEuropean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )• Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger• Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex für Privatanleger bei derEuropean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )F 3771.03-05/2013


Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot für Privatanlegerbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Die nachfolgenden Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot für Privat -anleger (nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot“ genannt)bei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend„<strong>ebase</strong>“ genannt) gelten ausschließlich für K<strong>und</strong>en, welche einInvest ment Depot bei der <strong>ebase</strong> führen. Für K<strong>und</strong>en, die ein InvestmentDepot mit Konto flex führen, gelten ergänzend die Regelungen gemäßden Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex für Privatanlegerbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ).1 Depotvertrag1.1 Ein Depotvertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme des K<strong>und</strong>enantragsin Form des Depoteröffnungsantrags durch die <strong>ebase</strong>zustande. Der K<strong>und</strong>e eröffnet <strong>das</strong> Investment Depot (nachfolgend„Depot“ genannt) zum Zwecke der Anlage. Das Depot kann nur danneröffnet werden, wenn der eigenhändig unterschriebene Depot -eröffnungsantrag im Original der <strong>ebase</strong> vorliegt. Der Depotinhaber(nachfolgend auch als „K<strong>und</strong>e“ bezeichnet) ist an seinen Antragsechs Wochen ab Abgabe geb<strong>und</strong>en. Nach Annahme des Depot -eröffnungsantrags eröffnet die <strong>ebase</strong> ein Depot. Gegenstand dieserGeschäftsbeziehung ist die Verwahrung <strong>und</strong> Verwaltung von Wert -papieren (z. B. Anteilscheinen) für den K<strong>und</strong>en in Form der Ver -wahrung <strong>und</strong> Verwaltung von Anteilscheinen für andere, die nachden Vorschriften des Investmentgesetzes (InvG) oder von ausländischenKapital anlage-/Investmentgesellschaften ausgegeben wordensind, sowie die Anschaffung <strong>und</strong> die Veräußerung von Finanz -instrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung <strong>und</strong> sonstigemit den genannten Geschäften unmittelbar verb<strong>und</strong>ene Nebentätigkeiten.1.2 Bei der <strong>ebase</strong> können nur Fonds verwahrt werden, welche im Fondsspektrumder <strong>ebase</strong> enthalten sind, in welches gemäß InvG sämt -liche in Deutschland zugelassenen inländischen Investmentfonds(insbesondere Wertpapier-, Geldmarkt-, Altersvorsorge-, gemischteWertpapier- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücks-, Investmentfondsanteil- sowieGr<strong>und</strong>stücks-Sondervermögen) aufgenommen werden können.Aus ländische Investmentfonds können nur dann in <strong>das</strong> Fondsspektrumaufgenommen werden, wenn sie zum öffentlichen Vertrieb inDeutschland zugelassen sind. Weitere Ausführungen zum Fondsspektrumsind im jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong>Leistungsverzeichnis für <strong>das</strong> Investment Depot (nachfolgend „Preis<strong>und</strong>Leistungsverzeichnis“) enthalten. Der <strong>ebase</strong> bleibt es vorbehalten,die Verwahrung oder Beschaffung von Anteilscheinen bestimmterFonds (z. B. Verdacht auf Market-Timing/Late Trading/Front-Running) oder bestimmter Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftenabzulehnen.2 Transaktionen (Kauf/Verkauf)Vor der Ausführung von Transaktionen ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, dieVerfügungsberechtigung des K<strong>und</strong>en festzustellen.Die <strong>ebase</strong> nimmt Aufträge zum Kauf/Verkauf von Investmentfondsanteilennur entgegen, sofern die Anteile des betreffenden Investmentfondsvon der <strong>ebase</strong> in ihrem Fondspektrum auf „www.<strong>ebase</strong>.com“ angebotenwerden <strong>und</strong> keine sonstigen Verfügungsbeschränkungen(z. B. aufgr<strong>und</strong> von Verpfändungen, Sperrfristen) entgegenstehen. Die<strong>ebase</strong> hat <strong>das</strong> Recht, bei Aufträgen per Telefax eine zusätzliche schriftlicheBestätigung des K<strong>und</strong>en bzw. des Bevollmächtigten im Originalmit eigenhändiger Unterschrift bzw. den im Original unterschriebenenAuftrag zu verlangen <strong>und</strong> ggf einen Verkaufserlös erst mit Eingang derschriftlichen Bestätigung/des Originalauftrags zu überweisen. Wirdein Auftrag nicht ausgeführt, so wird die <strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en hierüberunverzüglich informieren.Sofern der K<strong>und</strong>e eine externe Bankverbindung angibt (z. B. für Lastschriftenim Einzugsermächtigungsverfahren oder für <strong>das</strong> Online-Banking),muss diese bei einem inländischen Kreditinstitut bzw. bei ausgewähltenausländischen Kreditinstituten, welche bei der <strong>ebase</strong> erfragtwerden können, geführt werden.2.1 KaufaufträgeKaufaufträge können gegenüber der <strong>ebase</strong> entweder per Überweisungauf <strong>das</strong> Treuhandkonto der <strong>ebase</strong> oder mittels Abgabe einerEinzugsermächtigungslastschrift zugunsten der <strong>ebase</strong> erteilt werden.Die Aufträge können nur auf dem jeweils vereinbarten Weg(online <strong>und</strong>/oder ggf. gegen ein Entgelt schriftlich, gemäß dem jeweilsaktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis) abgegebenwerden.2.1.1 Auftragsbearbeitung/AusführungszeitpunktDer Zeitpunkt für die Auftragsbearbeitung sowie Art <strong>und</strong> Zeitpunktder Ausführung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungsverzeichnis genannt. Maßgeblich für den zugr<strong>und</strong>e liegendenAnteilpreis (Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision nachfolgend „Anteilpreis“genannt) für die jeweiligen Investmentanteile ist der Tag,zu welchem die jeweilige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftbzw. deren Depotbank <strong>und</strong>/oder der Zwischenkommissionär denAuftrag gegenüber der <strong>ebase</strong> abrechnet (Ausführungszeitpunkt).Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäftzugr<strong>und</strong>e liegende Anteilpreis liegen somit nicht im Einflussbereichder <strong>ebase</strong>.Als Eingangstag für die Einzahlung per Überweisung auf <strong>das</strong>Treuhandkonto der <strong>ebase</strong> zählt der Tag, an dem die Gutschrift -anzeige auf dem Treuhandkonto der <strong>ebase</strong> (in Form des Kontoauszugs)unter Angabe der vollständigen Daten bzw. der vollständige,schriftliche (per Brief oder Telefax) <strong>und</strong> ordnungsgemäß unterzeichneteKaufauftrag des K<strong>und</strong>en bei der <strong>ebase</strong> eingeht. Sofernder Eingangstag kein Bank arbeitstag der <strong>ebase</strong> ist, zählt der darauffolgende bzw. nächste Bankarbeitstag der <strong>ebase</strong> als Eingangstag.Bei Einzahlungen per Überweisung auf <strong>das</strong> Treuhandkonto der<strong>ebase</strong>, die für einen Fonds erfolgen, der zum Zeitpunkt des Zahlungseingangsbereits geschlossen ist, wird der eingezahlte Betragan den Auftraggeber zurücküberwiesen.Bei Kaufaufträgen per Einzugsermächtigungslastschrift hatdie <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, bei der Bank des Zahlungspflichtigen eineDeckungs anfrage durchzuführen. Durch die Anfrage bei der Bankdes Zahlungspflichtigen kann es bei der Ausführung des Auftragszu Verzögerungen bzw. einer Nichtausführung des Kaufauftragsbei der <strong>ebase</strong> kommen.Die <strong>ebase</strong> behält sich <strong>das</strong> Recht vor, bei Käufen per Einzugsermächtigungslastschrift,bei denen keine Bankverbindung auf demKaufauftrag angegeben ist oder der im jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis genannte Mindestanlagebetragunterschritten wird, den Kaufauftrag nicht durchzuführen.2.1.2 Notwendige AngabenKaufaufträge zugunsten eines Depots müssen unter Angabe desNamens des Depotinhabers sowie des Fonds, der Depotnummer,der WKN, der ISIN oder der Depotpositionsnummer des betreffendenFonds erfolgen. Einzahlungen des K<strong>und</strong>en per Überweisungauf <strong>das</strong> Treuhandkonto der <strong>ebase</strong> zugunsten eines Depots müssenin EUR unter Angabe entweder der Depot positionsnummer oderder Depotnummer <strong>und</strong> WKN bzw. ISIN des gewünschten Fondssowie unter Angabe des Namens des Depotinhabers erfolgen.Bei Angabe einer Depotpositionsnummer <strong>und</strong> zusätzlich einerISIN oder WKN ist/sind ISIN <strong>und</strong>/oder WKN für den Fondskaufentscheidend. Maßgeblich für die Verbuchung sind der Name desDepotinhabers, die angegebene Depotpositionsnummer des betreffendenFonds (für Folgezahlungen) bzw. Depotnummer <strong>und</strong>WKN oder Depotnummer <strong>und</strong> ISIN.2.1.3 Fehlen notwendiger AngabenWird eine Einzahlung ohne vollständige Angabe der Depotpositionsnummer,des Namens des Depotinhabers <strong>und</strong>/oder Angabedes zu erwerbenden Fonds geleistet, kann der Auftrag von der<strong>ebase</strong> nicht ausgeführt werden. Als Eingangstag für die Verbuchungder Einzahlung gilt dann der Bankarbeitstag der <strong>ebase</strong>, andem die vollständigen Angaben eingehen. Wenn in diesem Zusammenhangeine Depoteröffnung erfolgt, gilt der erste Bankarbeitstagder <strong>ebase</strong> nach der Depoteröffnung als Eingangstag für dieGutschriftsanzeige für den Kauf in <strong>das</strong> Depot.2.1.4 Umrechnung Einzahlungsbeträge in FondsanteileEinzahlungsbeträge werden in Anteile des/der gewünschtenFonds – bzw. in entsprechende Bruchteile bis zur drei Stellen hinterdem Komma – umgerechnet.


Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot2.1.5 Eigentum/bedingter LieferungsanspruchDie erworbenen Anteile sind – soweit gesetzlich zulässig – Eigentumdes K<strong>und</strong>en. Hinsichtlich gutgeschriebener Anteilbruchteilesteht dem K<strong>und</strong>en ein aufschiebend bedingter Lieferungsanspruchzu. Die aufschiebende Bedingung besteht in der weiterenEinzahlung, bis der Wert eines vollen Anteils erreicht ist. Der Lieferungsanspruchwird von der <strong>ebase</strong> durch Gutschrift auf <strong>das</strong>Depot erfüllt.2.2 VerkaufsaufträgeVerkäufe kann der K<strong>und</strong>e jederzeit verlangen. Bei einem Depot mitgesperrten Anteilen kann der K<strong>und</strong>e ausschließlich über die freienAnteile verfügen.Sofern der K<strong>und</strong>e ein Konto flex bei der <strong>ebase</strong> führt, werden gr<strong>und</strong>sätzlichsämtliche Fondsverkäufe dem Konto flex gutgeschrieben,es sei denn, der K<strong>und</strong>e hat eine gegenteilige schriftliche Weisung erteilt,welche entgeltpflichtig gemäß dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis ist.2.2.1 Auftragsbearbeitung/AusführungszeitpunktDer Zeitpunkt für die Auftragsbearbeitung sowie Art <strong>und</strong> Zeitpunktder Ausführung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungs ver zeich nis genannt. Maßgeblich für den zugr<strong>und</strong>e liegendenAnteilpreis (Anteilwert abzgl. evtl. Rücknahmeprovision, nachfolgend„Anteilpreis genannt“) für die jeweiligen Investmentanteileist der Tag, zu welchem die jeweilige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftbzw. deren Depotbank <strong>und</strong>/oder der Zwischenkommissionärden Auftrag gegenüber der <strong>ebase</strong> abrechnet (Ausführungszeitpunkt).Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäftzugr<strong>und</strong>e liegende Anteilpreis liegen somit nichtim Einflussbereich der <strong>ebase</strong>. Die Abrechnung der Anteile bei Verkaufsaufträgenerfolgt gemäß der im jeweils aktuell gültigen Preis<strong>und</strong>Leistungsverzeichnis genannten Abrechnungsmodalitäten.Als Eingangstag des K<strong>und</strong>enauftrags bei der <strong>ebase</strong> zählt der Tag,an dem der vollständige, schriftliche (per Brief oder Telefax) <strong>und</strong>ordnungsgemäß unterzeichnete Verkaufsauftrag des K<strong>und</strong>en beider <strong>ebase</strong> eingeht sofern kein anderer Orderweg vereinbart ist(z. B. online). Sofern der Eingangstag des K<strong>und</strong>enauftrags keinBankarbeitstag der <strong>ebase</strong> ist, zählt der darauf folgende bzw.nächs te Bankarbeitstag der <strong>ebase</strong> als Eingangstag.2.2.2 Notwendige AngabenVerkaufsaufträge müssen zulasten eines Depots unter Angabedes Namens des Depotinhabers sowie der Depotpositionsnummerdes betreffenden Fonds oder der WKN bzw. der ISIN desFonds erfolgen. Bei Verkaufsaufträgen, die auf eine andere alseine bei der <strong>ebase</strong> hinterlegte Bankverbindung erfolgen sollen, istdie Angabe der entsprechenden Bankverbindung erforderlich.2.2.3 Fehlen notwendiger AngabenBei Verkäufen, bei denen auf dem Verkaufsauftrag keine Bankverbindungangegeben ist, hat die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, den Verkaufs -erlös auf ein ggf. bestehendes Konto flex gutzuschreiben oderdem K<strong>und</strong>en einen Verrechnungsscheck zuzusenden.2.3 Limitaufträge <strong>und</strong> Stop-buy-AufträgeKauf-Limitaufträge <strong>und</strong> Stop-buy-Aufträge werden beim Erreichenbzw. beim Überschreiten des Kurslimits am nächsten Bankarbeitstagder <strong>ebase</strong> – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs– an die jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftenweitergeleitet. Verkaufs-Limitaufträge <strong>und</strong> Stop-loss-Aufträge werdenbeim Erreichen bzw. Unterschreiten des Kurslimits am nächstenBankarbeitstag der <strong>ebase</strong> – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs– an die jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftenweitergeleitet.Liegen die Fondspreise erst nach Buchungsschluss bei der <strong>ebase</strong>vor, erfolgt die Weiterleitung – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs– an die jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftenerst an dem auf den nächsten Bankarbeitstagfolgenden Bankarbeitstag. Art <strong>und</strong> Zeitpunkt der Ausführung sowiedie Abrechnung gegenüber dem K<strong>und</strong>en richten sich nach den Bedingungender Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft, der Depotbank,des Clearers <strong>und</strong>/oder eines Zwischenkommissionärs.Maßgeblich für den zugr<strong>und</strong>eliegenden Anteilpreis für die jeweiligenInvestmentanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Kapital -anlage-/Investmentgesellschaft bzw. deren Depotbank <strong>und</strong>/oderder Zwischenkommissionär den Auftrag gegenüber der <strong>ebase</strong> abrechnen(Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowieder dem Ausführungsgeschäft zugr<strong>und</strong>eliegende Anteilpreis liegensomit nicht im Einflussbereich der <strong>ebase</strong>. Wird der Auftrag nicht ausgeführt,wird die <strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en hierüber unverzüglich informieren.Für Kauf-Limitaufträge <strong>und</strong> Stop-buy-Aufträge ist der Anteilpreis(d. h. Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision) des jeweiligen Fonds vonder jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft maßgeblich.Für den Limitverkauf bzw. Stop-loss-Aufträge ist der Anteilpreis(d. h. Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision) des jeweiligenFonds der jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftmaßgeblich.Bei Fondsumschichtungen sind Limit-, Stop-loss- oder Stop-buy-Aufträge nur für den abgebenden (d. h. zu verkaufenden) Fondsmöglich. Die Angabe des Limits in den Limitkauf-/Limitverkaufsaufträgensowie des Betrags in den Stop-buy/Stop-loss-Aufträgenmuss gr<strong>und</strong>sätzlich in der Währung des jeweiligen Fonds erfolgen.Diese ist in den Verkaufsprospekten des jeweiligen Fonds enthalten<strong>und</strong> kann bei der jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschafterfragt werden.2.4 Festsetzung des PreisermittlungstagsEs können abweichende Bestimmungen über die Festsetzung desPreisermittlungstags in den Verkaufsprospekten der jeweiligenFonds enthalten sein. Weichen die Regelungen hinsichtlich der Cutoff-Zeit/desForward-Pricing des jeweiligen Fonds in den Verkaufsprospektenvon der <strong>ebase</strong> Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds ab,haben die Regelungen in dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis<strong>und</strong>Leistungsverzeichnis Vorrang.2.5 FondsumschichtungenEine Fondsumschichtung kann vom K<strong>und</strong>en unabhängig vom jeweiligenEmittenten oder der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftvorgenommen werden, wenn die betroffenen Fonds im Fondsspektrumder <strong>ebase</strong> enthalten sind. Liegt bei einem Fonds kein aktuellerAnteilpreis vor, werden beide Fonds zum Anteilpreis des Tags abgerechnet,an dem für beide Fonds ein Anteilpreis ermittelt wird.2.6 ValutenregelungenVerkäufe bzw. Fondsumschichtungen können im Depot des K<strong>und</strong>enerst gebucht werden, wenn die entsprechenden vorher gekauftenFondsanteile valutarisch dem Depotbestand der <strong>ebase</strong> zugebuchtwurden. Diese Zubuchung fällt zeitlich nicht immer mit der Buchungim Depot des K<strong>und</strong>en zusammen, sondern ist von der Valutenregelungdes jeweiligen Fonds abhängig.2.7 Abrechnung bei fehlenden steuerlichen DatenDie Verbuchung von Transaktionen (Kauf, Verkauf, Fondsumschichtung)kann erst erfolgen, wenn der <strong>ebase</strong> neben dem Anteilwertauch alle steuerlich relevanten Daten zur Verfügung stehen.2.8 Prüfung von AufträgenSofern der <strong>ebase</strong> ein Auftrag nicht im Original mit eigenhändigerUnter schrift des K<strong>und</strong>en eingereicht worden ist (z. B. Aufträge perTelefax), kann die <strong>ebase</strong> jederzeit die Vorlage des Originalauftragsverlangen.Bei einer Verfügung ist die <strong>ebase</strong> nicht dafür verantwortlich <strong>und</strong>prüft auch nicht, <strong>das</strong>s die angegebene Bankverbindung auch auf denK<strong>und</strong>en lautet. Dieses Risiko trägt der K<strong>und</strong>e.Die <strong>ebase</strong> behält sich zudem <strong>das</strong> Recht vor, bei Verfügungen, bei denendie im Auftrag angegebene Bankverbindung nicht auf einen derDepotinhaber lautet, die Auszahlung – abweichend vom Verfügungsauftrag– auf die bei der <strong>ebase</strong> bekannte/angegebene Bankverbindungeines Depotinhabers vorzunehmen. Ist der <strong>ebase</strong> eine solcheBankverbindung nicht bekannt, hat die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, eine zusätzliche,schriftliche Bestätigung eines Depotinhabers bzw. des Bevollmächtigtenim Original mit eigenhändiger Unterschrift zu verlangen<strong>und</strong> bei Verkaufsaufträgen den Verkaufserlös erst mit Eingangder schriftlichen Bestätigung zu überweisen. Dieses Recht bestehtauch bei sämtlichen Telefax-Aufträgen. Bei Verkäufen, bei denen auf


Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depotdem Verkaufsauftrag keine Bankverbindung angegeben ist, hat die<strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, dem Depotinhaber gegen Entgelt gemäß dem jeweilsaktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis einen Verrechnungsscheckzuzusenden.2.9 Maßgebliche Währung für die Geschäftsverbindung (Euro)Sämtliche Steuerbescheinigungen werden von der <strong>ebase</strong> ausschließlichin der Währung EUR ausgestellt.Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen des K<strong>und</strong>en an die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> von der <strong>ebase</strong>an den K<strong>und</strong>en erfolgen in der Währung Euro (EUR). In von EUR abweichenderWährung getätigte Einzahlungen/Überweisungen desK<strong>und</strong>en werden anhand des jeweils aktuell verwendeten Devisenbriefkursesin EUR umgerechnet <strong>und</strong> dann bearbeitet.Bei Aufträgen über den Erwerb bzw. den Verkauf von Fondsanteileneines Investmentfonds, der in einer anderen Währung als EUR geführtwird, ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, den hierfür vom K<strong>und</strong>en zur Verfügunggestellten EUR-Betrag bzw. erlangten Fremdwährungsbetragzum jeweils aktuell verwendeten Devisengeldkurs bzw. Devisenbriefkursumzurechnen. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligenUmrechnung <strong>und</strong> des dabei verwendeten Brief- bzw. Geldkursessind unter Punkt „Abwicklungsmodalitäten/Umrechnungskurs beiFremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils aktuellgültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Depots bei der <strong>ebase</strong> zuentnehmen.2.10 Effektive StückeDie Ein- <strong>und</strong> Auslieferung effektiver Stücke ist ausgeschlossen.2.11 Auslieferungen/Externer ÜbertragDie Auslieferung von Fondsanteilen auf ein Depot bei einer anderendepotführenden Stelle ist nur in ganzen Anteilen möglich. Bruchstückewerden verkauft <strong>und</strong> der Verkaufserlös wird auf die angegebeneBankverbindung des K<strong>und</strong>en überwiesen. Ist keine Bankverbindungim Übertragungsauftrag angegeben, behält sich die <strong>ebase</strong><strong>das</strong> Recht vor, den Verkaufserlös auf die ihr bekannte/vorliegendeexterne Bankverbindung des K<strong>und</strong>en <strong>und</strong>/oder des 2. Depotinhaberszu überweisen. Ist der <strong>ebase</strong> keine externe Bankverbindungbekannt, hat sie <strong>das</strong> Recht, den Verkaufserlös auf einem vorhandenenKonto flex bei der <strong>ebase</strong> gutzuschreiben oder dem K<strong>und</strong>eneinen Verrechnungsscheck in Höhe des Verkaufserlöses zuzusenden.2.12 Verkaufs-/Vertriebsbeschränkungen/Kein Angebot an US-PersonenDie <strong>ebase</strong> behält sich <strong>das</strong> Recht vor, einen Depoteröffnungsantragabzulehnen, wenn die von der <strong>ebase</strong> angebotenen Fonds dem betreffendenK<strong>und</strong>en nicht verkauft werden dürfen, etwa aufgr<strong>und</strong>von Verkaufsbeschränkungen. Sofern der Depotinhaber nicht deutscherStaatsangehöriger ist bzw. seinen Wohnsitz nicht in Deutschlandhat, ist der Depotinhaber verpflichtet, sich anhand der Verkaufsprospektedes jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebs-/Verkaufsbeschränkungenin seinem Aufenthalts- bzw. Heimatland zuinformieren. US-Bürger, wie in den jeweiligen Prospekten der überdie <strong>ebase</strong> vertriebenen Investmentfonds definiert, können keineAnteile an den Investmentfonds halten oder erwerben. Des Weiterenbestehen Verkaufsbeschränkungen im Hinblick auf den Verkaufvon Fonds in den USA. Die von der <strong>ebase</strong> angebotenen Fondssind nicht für den Vertrieb in den USA oder an US-Bürger bestimmt.Dies betrifft sowohl Personen, die Staatsbürger eines Embargolandesoder US-Staatsangehörige sind, als auch Personen, die ihrDomizil in den USA haben. Von dieser Regelung sind ferner auchPersonengesellschaften oder Kapitalgesellschaften erfasst, die gemäßden Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. einesdortigen B<strong>und</strong>esstaates, Territoriums oder einer Besitzung der USAgegründet wurden. Die <strong>ebase</strong> wird entsprechende Regelungenauch gegenüber anderen Staatsbürgern oder Territorien beachten,für die vergleichbare Verkaufsbeschränkungen gelten.3 Ausführung <strong>und</strong> Erfüllung von Aufträgen3.1 Ausführung als KommissionsgeschäftDie <strong>ebase</strong> führt Aufträge über den Kauf <strong>und</strong>/oder Verkauf von Investmentfondsanteilenim In- <strong>und</strong> Ausland als Kommissionärin fürden K<strong>und</strong>en aus. Hierzu schließt sie für Rechnung des K<strong>und</strong>en – ggf.unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – mit der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftoder sonstigen ausgebenden Stellenein Kauf-/ Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder siebeauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär),ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Falle von Umschichtungsaufträgenwird die <strong>ebase</strong> bei der Rückgabe der umzuschichtendenFondsanteile <strong>und</strong> beim Erwerb der neuen Fondsanteile alsKommissionärin des K<strong>und</strong>en tätig. Ein weiterer bzw. zusätzlicher Orderwegwird bei der <strong>ebase</strong> nicht angeboten. Die <strong>ebase</strong> nutzt– ggf.unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – die jeweiligeKapitalanlage-/Investmentgesellschaft als am besten geeigneteStelle im Sinne des § 33 a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zurBeschaf fung von Fondsanteilen. Die <strong>ebase</strong> weist darauf hin, <strong>das</strong>s esweitere Bezugsquellen für Fondsanteile (z. B. Börsen) gibt, über dieeine Beschaffung im Einzelfall ggf. auch günstiger durchgeführt werdenkönnte. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für denWertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften<strong>und</strong> Geschäftsbedingungen; daneben gelten die <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen des Vertragspartners der <strong>ebase</strong>. Die <strong>ebase</strong>ist zur Ausführung von Aufträgen nur insoweit verpflichtet, als derDepotbestand des K<strong>und</strong>en zur Ausführung ausreicht. Führt die<strong>ebase</strong> den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird die <strong>ebase</strong>den K<strong>und</strong>en unverzüglich unterrichten.3.2 Haftung der <strong>ebase</strong> bei KommissionsgeschäftenDie <strong>ebase</strong> haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäftsdurch ihren Vertragspartner oder den Vertragspartnerdes Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäftshaftet die <strong>ebase</strong> bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärsnur für dessen sorgfältige Auswahl <strong>und</strong> Unterweisung.3.3 Ausschluss von Beratung („execution only“)Eine Beratung des K<strong>und</strong>en durch die <strong>ebase</strong> erfolgt nicht. Dem K<strong>und</strong>enist bekannt, <strong>das</strong>s die <strong>ebase</strong> Aufträge über den Kauf <strong>und</strong>/oderVerkauf von Investmentanteilen lediglich ausführt, d. h. <strong>das</strong>s keineAngemessenheitsprüfung im Sinne des § 31 Abs. 5 WpHG vorgenommen<strong>und</strong> keine Beratungsleistung von der <strong>ebase</strong> erbracht wird.Dementsprechend weist die <strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en ausdrücklich daraufhin, <strong>das</strong>s sie selbst keine Beratungsprotokolle im Sinne vom§ 34 WpHG iVm. der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- <strong>und</strong>Organisations verordnung (WpDVerOV) anfertigt. Die <strong>ebase</strong> prüftnicht, ob der K<strong>und</strong>e die erforderlichen Kenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungenhat, um die Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb von Investmentanteilenbeurteilen zu können. Soweit die <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>enz. B. Charts, Analysen oder Marktkommentare zur Verfügung stellt,stellt dies keine Anlageberatung dar, sondern soll lediglich dieselbstständige Anlageentscheidung des K<strong>und</strong>en erleichtern. Die<strong>ebase</strong> geht davon aus, <strong>das</strong>s der K<strong>und</strong>e entsprechend seinem Erfahrungs-<strong>und</strong> Kenntnisstand über die in Anspruch genommenenDienstleistungen (insbesondere Preiskonditionen) sowie die zu erwerbendenFondsanteile bzw. Wertpapiere hinreichend durch seinenVermittler anlage- <strong>und</strong> anlegergerecht aufgeklärt <strong>und</strong> beratenwurde (auch hinsichtlich der Provisionszahlungsflüsse) <strong>und</strong> dies entsprechendden rechtlichen Anforderungen ausreichend vor der Auftragserteilungvom Vermittler dokumentiert worden ist. Dies giltauch für Folgeaufträge. Gr<strong>und</strong>sätzlich erfolgen keine weiteren Informationendurch die <strong>ebase</strong>. Falls dem K<strong>und</strong>en ausnahmsweise Informationenerteilt werden, sind diese abstrakt-genereller Natur <strong>und</strong>der K<strong>und</strong>e sollte vor seiner Anlageentscheidung ggf. weitere Informationenbzw. Aufklärung <strong>und</strong>/oder Beratung durch den zuführendenVermittler in Anspruch nehmen. Gleiches gilt, wenn der K<strong>und</strong>evon der Möglichkeit Gebrauch macht, einen Kaufauftrag per Überweisungtätigen zu wollen. Die <strong>ebase</strong> haftet nicht für die Verletzungvon Informations-/Aufklärungs- <strong>und</strong>/der Beratungspflichten desVermittlers des K<strong>und</strong>en.3.4 Konditionen für Transaktionen (Kauf/Fondsumschichtung/Verkauf)Es gelten für den Kauf, die Fondsumschichtung <strong>und</strong> den Verkauf vonFondsanteilen die im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisgenannten Konditionen.3.5 Anschaffung im InlandBei der Erfüllung im Inland verschafft die <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en, soferndie Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei dem deutschenZentralverwahrer (Clearstream Banking Frankfurt) zugelassen sind,Miteigentum an diesem Sammelbestand, Girosammel-Depotgutschrift(GS-Gutschrift).


Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot3.6 Anschaffung im Ausland3.6.1 AnschaffungsvereinbarungDie <strong>ebase</strong> schafft Investmentanteile im Ausland an, wenn sie alsKommissionärin Aufträge über den Kauf von in- oder ausländischenInvestmentanteilen im Ausland ausführt.3.6.2 Einschaltung von ZwischenkommissionärenDie <strong>ebase</strong> wird die im Ausland angeschafften Investmentanteileim Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen inoderausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream InternationalS.A.) beauftragen. Die Verwahrung der Fondsanteile unterliegtden Rechtsvorschriften <strong>und</strong> Usancen des Verwahrungsorts <strong>und</strong>den für den/die ausländischen Verwahrer geltenden <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen.3.7 Kumulierung von K<strong>und</strong>enaufträgenKauf-/Verkauf-/Fondsumschichtungaufträge können pro Fonds zusammengefasst<strong>und</strong> in Form einer kumulierten Fondsorder von der<strong>ebase</strong> an die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft bzw. an einenZwischenkommissionär weitergeleitet werden.3.8 Zuteilung bzw. Löschung der K<strong>und</strong>enaufträgeSofern besondere Umstände eintreten, die es der <strong>ebase</strong> als Kommissionärinunmöglich machen, Ausführungsgeschäfte wie Kauf-/Verkaufs-/Fondsumschichtungsaufträge von Investmentanteilenauszuführen, z. B. weil für einzelne Fonds keine weiteren Investmentanteileausgegeben werden oder die Ausgabe weiterer Investmentanteiledurch die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft limitiertoder abgelehnt wurde, sind anteilmäßige/rationierte Zuteilungen(Teilausführungen) oder die Löschung der Aufträge möglich.Nach Teilausführungen oder Löschung der Aufträge wird der Ausführungsauftraggeschlos sen. Die <strong>ebase</strong> wird den K<strong>und</strong>en hierüber unverzüglichinformieren.3.9 Zurverfügungstellung von VerkaufsunterlagenDer Vermittler des K<strong>und</strong>en, die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftoder die <strong>ebase</strong> haben dem K<strong>und</strong>en für <strong>das</strong> Erstgeschäft <strong>und</strong>für alle Folgegeschäfte die Verkaufsunterlagen (aktueller Verkaufsprospekt[vereinfachter Verkaufsprospekt bzw. Wesentliche Anlegerinformationen/Key Investor Document (KID) <strong>und</strong>/oder ausführlicherVerkaufs prospekt bei den unter <strong>das</strong> Investmentgesetz fallendenFonds], aktueller Halbjahres-/Jahresbericht) kostenlos rechtzeitigzur Ver fügung gestellt. Zusätzlich können diese Verkaufsunterlagenjederzeit auf „www.<strong>ebase</strong>.com“ eingesehen <strong>und</strong> heruntergeladenwerden.4 Keine Risikoklassifizierung durch die <strong>ebase</strong>Sofern der K<strong>und</strong>e durch den zuführenden Vermittler einer Risikoklassezugewiesen wird bzw. wurde, geschieht dies ausschließlich für eigeneZwecke dieses Vermittlers. Die <strong>ebase</strong> teilt ihre K<strong>und</strong>en selbst nicht inRisikoklassen ein <strong>und</strong> hat von einer etwaigen Einteilung durch diezuführenden Vermittler keine Kenntnis. Ein Abgleich der Risikoklasseeines K<strong>und</strong>en mit einem von ihm erteilten Auftrag findet durch die<strong>ebase</strong> in keinem Fall statt. Dies gilt auch bei Erteilung des Auftragsüber <strong>das</strong> Internet bzw. per Überweisungsträger oder per Telefax.5 Mitteilungen zum Depot5.1 Abrechnungen, Depotauszüge <strong>und</strong> BenachrichtigungenDer K<strong>und</strong>e erhält gr<strong>und</strong>sätzlich über jede Ein- <strong>und</strong> Auszahlung einedurch elektronische Datenverarbeitung erstellte Abrechnung odereinen Andruck auf dem Kontoauszug, sofern nichts Abweichendesvereinbart ist. Depotauszüge <strong>und</strong> Abrechnungen werden an den imDepoteröffnungsantrag als 1. Depotinhaber bezeichneten K<strong>und</strong>enschnellstmöglich auf dem vereinbarten Weg übermittelt. Wenn eineunmittelbare Benachrichtigung geboten ist (z. B. bei Nichtausführungvon Aufträgen), wird die <strong>ebase</strong> die Mitteilung per Post stets andie Postanschrift des 1. Depotinhabers richten, sofern nichts anderesvereinbart wurde. Im Fall der Ausführung von regelmäßigen Aufträgenwird die <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en gr<strong>und</strong>sätzlich alle sechs Monatedie in § 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 15 (WpDVerOV) genannten Informationenüber die betreffenden Geschäfte übermitteln.5.2 Verlustübertrag/VerlustbescheinigungDie durch Veräußerungen von Fondsanteilen ggf. entstehenden Verlustewerden durch die <strong>ebase</strong> im Rahmen eines Verlustverrechnungstopfsmit positiven Erträgen des K<strong>und</strong>en verrechnet. Ein amKalenderjahresende ggf. verbleibender negativer Saldo des Verlustverrechnungstopfswird vorbehaltlich weiterer Weisungen des K<strong>und</strong>enin <strong>das</strong> neue Jahr übertragen (Verlustübertrag). Anstelle des Verlustübertragskann der K<strong>und</strong>e eine Bescheinigung des am Kalenderjahresendebestehenden Verlustsaldos auf einem amtlichen Formularschriftlich beantragen (Verlustbescheinigung); der schriftliche<strong>und</strong> unterschriebene Antrag muss der <strong>ebase</strong> spätestens am 15. Dezemberdes Kalenderjahrs vorliegen. Mit Ausstellung der Bescheinigungentfällt der Verlustübertrag <strong>und</strong> der Verlustverrechnungstopfwird zu Beginn des Folgejahrs auf null gestellt.5.3 VerlustausgleichSteuerrückerstattungen zugunsten des K<strong>und</strong>en sowie Steuernachzahlungenzulasten des K<strong>und</strong>en werden im Rahmen der Abgeltungsteuerüber ein vorhandenes Konto flex bei der <strong>ebase</strong> oder über dieexterne Bankverbindung lautend auf den Namen des Depotinhabersbzw. des zweiten Depotinhabers, abgewickelt, sofern nichts Abweichendesvereinbart ist. Die <strong>ebase</strong> behält sich <strong>das</strong> Recht vor, demK<strong>und</strong>en, im Falle dessen, <strong>das</strong>s kein Konto flex besteht oder keine externeBankverbindung bei der <strong>ebase</strong> angegeben ist, einen Verrechnungsschecküber die Steuerrückerstattung zuzusenden. Im Übrigengelten die Ausführungen unter Nr. 13.6 Mitwirkungspflichten <strong>und</strong> Obliegenheit des K<strong>und</strong>enDem K<strong>und</strong>en obliegt die vertragliche Verpflichtung, <strong>das</strong>s er <strong>das</strong> Erstgeschäftsowie jedes Folgegeschäft nur nach Rücksprache mit seinemVermittler tätigt, nachdem sein Vermittler ihm eine anleger- <strong>und</strong> anlagegerechteAufklärung <strong>und</strong> ggf. Beratung (auch hinsichtlich der Provisionsentgelte)erteilt hat <strong>und</strong> dies entsprechend den rechtlichen Anforderungenvor Auftragserteilung durch den Vermittler dokumentiertworden ist. Ergänzend gelten die Regelungen unter Punkt „Mitwirkungspflichten<strong>und</strong> Obliegenheiten des K<strong>und</strong>en“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender European Bank for Financial Services GmbH(<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>“ genannt).7 EntnahmeplanDer K<strong>und</strong>e kann im Depoteröffnungsantrag oder durch einen separaten,schriftlichen Auftrag veranlassen, <strong>das</strong>s bei entsprechendem Depotguthabenregelmäßig vom K<strong>und</strong>en festgelegte Beträge auf ein vorhandenesKonto flex bei der <strong>ebase</strong> oder auf ein vom K<strong>und</strong>en anzugebenesBankkonto überwiesen werden sollen (Entnahmeplan). Hierzuwerden entsprechende Anteile aus dem Depot veräußert. Erfolgt derAuftrag weniger als acht Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Ratenauszahlungstermin,hat die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, diesen erst für den nächstfälligenEntnahmetermin zu berücksichtigen. Wenn der Depotbestandfür die (weitere) Ausführung eines Entnahmeplans nicht ausreicht,wird automatisch ein Restverkauf vorgenommen. In diesem Fall wirdder Entnahmeplan nicht unmittelbar gelöscht, sondern beim nächst -fälligen Termin erneut ausgeführt, sofern wieder ausreichend Gut -haben vorhanden ist. Kann der Entnahmeplan jedoch zum zweiten Malmangels Guthaben nicht ausgeführt werden, wird er von der <strong>ebase</strong> gelöscht.Der Mindestbetrag für die Einrichtung eines Entnahmeplans istim jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis festgelegt.8 StornobuchungenDie <strong>ebase</strong> kann Fehlbuchungen jederzeit rückgängig machen, sofernihr ein Rückübertragungsanspruch gegen den K<strong>und</strong>en zusteht (Stornobuchung).Der K<strong>und</strong>e kann in diesem Fall nicht einwenden, <strong>das</strong>s er bereitsüber eine fehlerhafte Gutschrift verfügt hat. Über Stornobuchungenwird die <strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en unverzüglich informieren. Eine Stornierungerfolgt rückwirkend zu dem Bankarbeitstag, an dem die fehlerhafteBuchung durchgeführt worden ist. Die <strong>ebase</strong> ist ebenso berechtigt,Stornobuchungen aufgr<strong>und</strong> von Korrekturmeldungen bzw. beiÄnde rungen der einzelnen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftendurchzuführen. Hierbei hat sie <strong>das</strong> Recht, eine Kulanzgrenze pro Geschäftsvorfallanzuwenden.9 AusschüttungenSoweit einzelne Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen,ggf. unter Abzug von einzubehaltenden Steuern zu dem Bank -arbeitstag, an dem der <strong>ebase</strong> alle erforderlichen Daten vorliegen oderspätestens am darauf folgenden Bankarbeitstag automatisch zum betreffendenAnteilwert in Anteile des betreffenden Fonds wiederangelegt.Maßgeblich für den zugr<strong>und</strong>e liegenden Anteilwert ist der Tag, zuwelchem die jeweilige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft bzw.deren Depotbank <strong>und</strong>/oder der Zwischenkommissionär den Auftraggegenüber der <strong>ebase</strong> abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Die Wieder-


Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depotanlage erfolgt zum Anteilwert, wenn die an der Wiederanlage beteiligtenInvestmentfonds von der <strong>ebase</strong> zum Anteilwert erworben werdenkönnen. Der K<strong>und</strong>e kann der Wiederanlage schriftlich widersprechen<strong>und</strong> eine Auszahlung des Ausschüttungsbetrags verlangen. Der Widerspruch<strong>und</strong> der Auszahlungsauftrag muss mindestens acht Bankarbeitstagevor dem Ausschüttungstermin bei der <strong>ebase</strong> eingegangensein andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wiederangelegt. Ausschüttungen <strong>und</strong> Wiederanlagen erfolgen stets in EUR.Ausschüttungen <strong>und</strong> Wiederanlagen von Fonds in von EUR abweichenderWährung werden anhand des jeweils aktuell verwendeten Devisenbriefkursesbzw. Devisengeldkurses in EUR umgerechnet <strong>und</strong> dannbearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung <strong>und</strong>des dabei verwendeten Brief- bzw. Geldkurses sind unter Punkt„Abwicklungsmodalitäten/Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäftenfür Privatanleger“ dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong>Leis tungs ver zeich nis für Depots bei der <strong>ebase</strong> zu entnehmen.10 Fondsauflösung wegen Fondsliquidation bzw. FondsfusionWird ein Fonds, dessen Anteile im Depot verwahrt werden durch dieKapitalanlage-/Investmentgesellschaft aufgr<strong>und</strong> einer Liquidationbzw. wegen einer Fondsfusion aufgelöst oder ist bei einem Laufzeitfonds<strong>das</strong> Ende der Laufzeit erreicht, wird die <strong>ebase</strong> die Anteile bzw.Anteilbruchstücke in den Fonds, den die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftals Vorschlag für den aufgelösten Fonds unterbreitet,umschichten. Sollte die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft keinenVorschlag für den aufgelösten Fonds vorlegen, ist die <strong>ebase</strong> berechtigt,die verwahrten Anteile <strong>und</strong> Anteilbruchteile dieses Fonds,falls kein abweichender Vorschlag der Kapitalanlage-/Investmentgesellschafterfolgt, am letzten Bewertungstag in Anteile eines Geldmarkt-oder geldmarktnahen Fonds dieser Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftumzuschichten, sofern keine gegenteilige Weisungdes K<strong>und</strong>en vorliegt.Bei einer gegenteiligen Weisung des K<strong>und</strong>en wird die <strong>ebase</strong> nach Erhaltdes Liquidationserlöses diese Weisung ausführen. Hat die jeweiligeKapitalanlage-/Investmentgesellschaft keinen Geldmarkt- bzw.geldmarktnahen Fonds oder kann dieser bei der <strong>ebase</strong> nicht verwahrtwerden, wird der Liquidationserlös auf <strong>das</strong> Konto flex bei der <strong>ebase</strong>bzw. auf die hinterlegte externe Bankverbindung ausgezahlt oder einVerrechnungsscheck an den K<strong>und</strong>en übersandt. Sofern der <strong>ebase</strong> dieerforderlichen Informationen vorliegen, informiert sie den K<strong>und</strong>enüber Fondsfusionen, welche von ihm gehaltene Fonds betreffen.Hierzu übermittelt die <strong>ebase</strong> den Anlegern des übertragenden Fonds<strong>und</strong> des übernehmenden Fonds die sog. Verschmelzungsinformationender Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft auf dem mit demK<strong>und</strong>en vereinbarten Weg. Bei einer Fondsauflösung durch Fonds -fusion erfolgt die Umschichtung zu dem von der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftveröffentlichten Fusionspreis in den durch dieKapitalanlage-/Investmentgesellschaft vorgegebenen Zielfonds. Soferndie <strong>ebase</strong> erst nach der Fondsliquidation oder -fusion davonKenntnis erlangt, steht sie für daraus evtl. entstehende Verzögerungenbzw. bei Nichtausführung <strong>und</strong>/oder zu einem späteren Zeitpunktausgeführte Geschäfte nicht ein <strong>und</strong> wird dem K<strong>und</strong>en auch keinendaraus entstehenden Nachteil bzw. Schaden ersetzen. Bei Fondsauflösungenerfolgt die Abrechnung am Ende der Laufzeit bzw. am Liquidationsterminzum errechneten Liquidationserlös inkl. der Ertrags -anteile. Bei Fondsfusionen werden die beteiligten Fonds über diesenFusionsstichtag hinaus bis zur vollständigen Übertragung der Anteilebei der jeweiligen Lagerstelle für Transaktionen gesperrt. Der <strong>ebase</strong>müssen alle zur Abrechnung notwendigen Informationen/Unter -lagen etc. vorliegen, um eine entsprechende Buchung im Depot vornehmenzu können.11 Hinweise zu Offenen ImmobilienfondsAnteilrückgaben von Fondsanteilen, welche den Anforderungen desGesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes <strong>und</strong> Verbesserung derFunktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (AnsFuG, kurz Anlegerschutzgesetz)entsprechen, sind, soweit sie 30.000 EUR pro Kalenderhalbjahrfür einen Anleger übersteigen, bei Immobilien-Sondervermögenerst nach Ablauf einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten möglich.Der Anleger hat mindestens den seiner Rückgabeerklärung entsprechendenAnteilbestand durchgehend für die gesamten 24 Monatenachzuweisen, die dem verlangten Rücknahmetermin unmittelbarvorausgehen. Der Nachweis kann durch einen in Textform erstelltenbesonderen Nachweis der Anteilinhaberschaft durch die depotführendeStelle oder auf andere in den Vertragsbedingungen vorgeseheneWeise geführt werden. Die Mindesthaltefrist gilt bei Anteilen alserfüllt, die vor der Änderung der Vertragsbedingungen eines Immobilienfondszum Zwecke der Anpassung an <strong>das</strong> Investmentgesetz erworbenwurden.Soweit Anteilrückgaben 30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr für einenAnleger übersteigen, sind sie unter Einhaltung einer Rückgabefristvon zwölf Monaten durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärunggegenüber der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft zu erklären.Auslieferungen/externe Überträge von Fondsanteilen, für die eineunwiderrufliche Rückgabeerklärung ausgesprochen wurde, sindnicht möglich.12 VeräußerungsbeschränkungWird bei einem Kauf von Fondsanteilen der Gegenwert im Wege derEinzugsermächtigungslastschrift durch die <strong>ebase</strong> von einem Kontodes K<strong>und</strong>en eingezogen, unterliegen die Anteile bis zur Einlösung dieserEinzugsermächtigungslastschrift durch die bezogene Bank einerVerfügungsbeschränkung von bis zu sechs Wochen nach Belastungder externen Bankverbindung des K<strong>und</strong>en. Während dieses Zeitraumsdarf der K<strong>und</strong>e über diese Fondsanteile nicht verfügen (ausgenommenFondsumschichtungen). Wenn eine Einzugsermächtigungslastschriftmangels Deckung bzw. wegen unberechtigten Widerrufsnicht eingelöst wird, ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, den bereits erfolgtenFondsanteilkauf zu stornieren <strong>und</strong> die Anteile wieder zu veräußern.Der K<strong>und</strong>e wird hierüber unverzüglich informiert. Der K<strong>und</strong>e haftetder <strong>ebase</strong> für den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere füreine sich aus dem erforderlich gewordenen Veräußerungsgeschäftergebende nachteilige Fondskursdifferenz.13 Veräußerung von Investmentanteilen zur Zahlung evtl. anfallenderSteuernDie <strong>ebase</strong> ist berechtigt, Investmentanteile aus dem Depot zumZweck der Zahlung evtl. anfallender Steuern zu veräußern. Dabei wirdeine Depotposition herangezogen, die zum Zeitpunkt der Veräußerungein zur Begleichung der Steuerschuld des K<strong>und</strong>en ausreichendesAnteilguthaben aufweist. Begonnen wird hierbei mit der zuletzteröffneten Depotposition. Die <strong>ebase</strong> hat <strong>das</strong> Recht, die Depotpositionin Höhe der anfallenden Steuern zu sperren.14 Hinweis auf den Erhalt <strong>und</strong> die Weiterleitung <strong>und</strong> die Auskehrvon Provisionen/ZuwendungenDer K<strong>und</strong>e wurde von der <strong>ebase</strong> ausdrücklich darauf hingewiesen,<strong>das</strong>s die <strong>ebase</strong> im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aufträgen,neben der vom K<strong>und</strong>en gezahlten Vertriebsprovision, auf der Gr<strong>und</strong>lagevon Vertriebsverträgen eine zeitanteilige Vergütung von dendie jeweiligen Fonds auflegenden Kapitalanlage-/Investmentgesellschaftenerhält, solange die Fondsanteile gehalten werden (laufendeVertriebsprovision). Die maximale Vertriebsprovision entsprichthöchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt desjeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags.Die Höhe der laufenden Vertriebsprovision berechnet sich als prozentualerAnteil des jeweiligen Werts der verwahrten Fondsanteile<strong>und</strong> beträgt – je nach Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft <strong>und</strong> Artdes Fonds – derzeit bis zu einer in dem zu diesem Zeitpunkt gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis genannten Höhe. Dem K<strong>und</strong>en entstehenaus der laufenden Vertriebsprovision keine zusätzlichen Kos -ten, da diese aus der dem jeweiligen Fonds belasteten Verwaltungsvergütunggezahlt wird. Nähere Einzelheiten zu den erhaltenen Vergütungensind auf Anfrage bei der <strong>ebase</strong> zu erfahren. Der K<strong>und</strong>ewurde ausdrücklich darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s die <strong>ebase</strong> im Zusammenhangmit der Abwicklung von Aufträgen neben der vom K<strong>und</strong>engezahlten Vertriebsprovision, auf der Gr<strong>und</strong>lage von Vertriebsverträgeneine zeitanteilige Vergütung (laufende Vertriebsprovision) ganzoder teilweise an seinen Vermittler für seine Vermittlungstätigkeitbzw. an dessen Vertriebsorganisation gewährt, solange die Fondsanteilegehalten werden. Die maximale Vertriebsprovision entsprichthöchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt desjeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags<strong>und</strong> wird von der <strong>ebase</strong> teilweise oder ganz an den Vermittler desK<strong>und</strong>en bzw. an dessen Vertriebsorganisation weitergegeben. DieHöhe der laufenden Vertriebsprovision berechnet sich als prozentualerAnteil des jeweiligen Werts der verwahrten Fondsanteile <strong>und</strong> beträgt– je nach Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft <strong>und</strong> Art desFonds – derzeit bis zu einer in dem zu diesem Zeitpunkt gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis genannten Höhe. Dem K<strong>und</strong>en entstehenaus der laufenden Vertriebsprovision keine zusätzlichen Kos -ten, da diese aus der dem jeweiligen Fonds belasteten Verwaltungsvergütungan die <strong>ebase</strong> bzw. von der <strong>ebase</strong> an den Vermittler oder


Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depotdessen Vertriebsorganisation gezahlt wird. Darüber hinaus gewährtdie <strong>ebase</strong> dem Vermittler bzw. dessen Vertriebsorganisation unterUmständen Sachleistungen in Höhe von jährlich maximal 8,00 EUR,bezogen auf die Anzahl der jeweils vermittelten Depots. Nähere Einzelheitenzu den von der <strong>ebase</strong> gewährten Vergütungen sind aufAnfrage bei der <strong>ebase</strong> zu erfahren. Der K<strong>und</strong>e ist, vorbehaltlicheiner anderen vertraglich abweichenden Vereinbarung, mit diesenProvisionszahlungsflüssen einverstanden <strong>und</strong> verzichtetdarauf, seine aus den oben dargestellten Provisionszahlungsflüssenherrührenden jetzigen <strong>und</strong> zukünftigen Ansprüche,diese Zahlungen von der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong>/oder seinem Vermittler<strong>und</strong>/ oder dessen Vertriebsorganisation herauszuverlangen.15 Sonstige RegelungenEs gelten für die Depotführung ergänzend die <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> sowie ggf. die Bedingungen für denWertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger<strong>und</strong> die Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong>Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ). In Bezug auf die Investmentanteile sind dieallein verbindlichen Gr<strong>und</strong>lagen der jeweils gültige Verkaufsprospektdes Fonds (vereinfachter Verkaufsprospekt bzw. Wesentliche Anlegerinformationen/KeyInvestor Document (KID) <strong>und</strong>/oder ausführlicherVerkaufsprospekt bei den unter <strong>das</strong> Investmentgesetz fallendenFonds), die Vertragsbedingungen <strong>und</strong> der zuletzt veröffentlichteHalbjahres- oder Jahresbericht der den Fonds auflegenden Kapital -anlage-/Investmentgesellschaft. Diese Informationen können beider jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft kostenlos angefordertwerden.17 Weitergabe von NachrichtenWerden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht,die die Wertpapiere des K<strong>und</strong>en betreffen, oder werden der<strong>ebase</strong> solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischenVerwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die<strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en diese Informationen zur Kenntnis geben, soweitsich diese auf die Rechtsposition des K<strong>und</strong>en erheblich auswirkenkönnen <strong>und</strong> die Benachrichtigung des K<strong>und</strong>en zur Wahrung seinerInter essen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationenüber• gesetzliche Abfindungs- <strong>und</strong> Umtauschangebote• Änderungen der Vertragsbedingungen• Fondsfusionen bzw. Fondsumschichtungen• freiwillige Kauf- <strong>und</strong> Umtauschangebote sowie• Sanierungsverfahrenzur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des K<strong>und</strong>en kann unterbleiben,wenn die Information bei der <strong>ebase</strong> nicht rechtzeitig eingegangenist oder die vom K<strong>und</strong>en zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlichnicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einemMissverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des K<strong>und</strong>en stehen.Hat der K<strong>und</strong>e seine Versandanschrift im Ausland, kann esdurch Postlaufzeiten zu Verzögerungen bei der Weitergabe der Nachrichtenkommen.Das zu diesem Zeitpunkt gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichniskann zudem jederzeit kostenlos bei der <strong>ebase</strong> angefordert werden.16 Hinweise zum Widerrufsrecht für den Erwerb deutscher <strong>und</strong>ausländischer Fonds gemäß § 126 Investmentgesetz (InvG)Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen aufgr<strong>und</strong> mündlicher Verhandlungenaußerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen,der die Anteile verkauft oder den Verkauf der Anteile vermittelt hat,kann der Käufer seine Kauferklärung binnen einer Frist von zwei Wochengemäß § 126 InvG widerrufen (Widerrufsrecht); dies gilt auchdann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt,keine ständigen Geschäftsräume hat. Handelt es sich um einFernabsatzgeschäft i.S.d. § 312 b des Bürgerlichen Gesetzbuches, istbei einer Erbringung von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf demFinanzmarkt Schwankungen unterliegt, ein Widerruf nach den Vorschriftenüber Fernabsatzverträge ausgeschlossen.Der Widerruf hat innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlichgegenüber der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ),80218 München oder Bahnhofstraße 20, 85609 Aschheim zu erfolgen.Auszug aus dem § 126 Abs. 2 InvG: Zur Wahrung der Frist genügt dierechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Lauf der Fristbeginnt vorbehaltlich des Satzes 3 erst, wenn der ausführliche Verkaufsprospektdem Käufer nach Maßgabe des § 121 Abs. 1 Satz 1InvG angeboten worden ist. Der Lauf der Frist von zwei Wochen fürden schriftlichen Widerruf beginnt beim Erwerb von EG-Investmentanteilenerst, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschlussdem Käufer ausgehändigt worden ist oder ihm eine Kaufabrechnungübersandt wurde. Ist der Fristbeginn streitig, ob oder zuwelchem Zeitpunkt der ausführliche Verkaufsprospekt angebotenoder die Durchschrift des Antrags dem Käufer ausgehändigt wurde,trifft die Beweislast den Verkäufer. Das Recht zum Widerruf bestehtnicht, wenn der Verkäufer nachweist, <strong>das</strong>s der Käufer die Anteile imRahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käuferzu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile geführt haben,auf Gr<strong>und</strong> vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 Gewerbeordnungaufgesucht hat. Ist der Widerruf erfolgt <strong>und</strong> hat der Käufervor dem Widerruf bereits Zahlungen geleistet, sind ihm von der <strong>ebase</strong>gegen Rückgabe der erworbenen Anteile der Wert der bezahltenAnteile (§ 126 Abs. 4 InvG) am Tag nach dem Eingang der Widerrufs -erklärung sowie die bezahlten Kosten zu erstatten.Stand: 1. Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0)89/454 60-890Telefax: +49 (0)89/454 60-892F 1341.10 – 05/2013


Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetzfür PrivatanlegerDie nachfolgenden Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäßVermögensbildungsgesetz für Privatanleger gelten ausschließlich fürK<strong>und</strong>en, welche einen Wertpapier-Sparvertrag für vermögenswirksameLeistungen (nachfolgend „VL-Vertrag“ genannt) bei der European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „<strong>ebase</strong>“ genannt) abgeschlossenhaben.1 VertragsartBeim VL-Vertrag handelt es sich um eine Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz.Auf den VL-Vertrag können derzeit bis zu400,00 EUR* pro Jahr vermögenswirksam angelegt werden. Mit demVL-Vertrag geht der K<strong>und</strong>e die Verpflichtungen ein, die sich aus demgeltenden Recht, insbesondere dem Vermögensbildungsgesetz, ergeben.Der VL-Vertrag kann nur auf den Namen eines Arbeitnehmers eröffnetbzw. unter diesem geführt werden (Einzeldepot). Zusammen mitder Eröffnungsbestätigung für den VL-Vertrag erhält der K<strong>und</strong>e einen„Auftrag an den Arbeitgeber“, den er ausgefüllt <strong>und</strong> unterschrieben anseinen Arbeitgeber weiterleiten muss.2 Gesetzliche SperrfristDie gesetzliche Sperrfrist für die erworbenen Anteile beträgt siebenJahre, immer rückwirkend vom 1. Januar des Vertragsbeginn-Jahresan.Als Vertragsbeginn gilt der Bankarbeitstag, an dem die erste vom Arbeitgeberüberwiesene vermögenswirksame Leistung zugunsten desVL-Vertrags eingeht.Danach können sechs Jahre lang Zahlungen geleistet werden. DieSperrfrist endet am letzten Kalendertag des siebten Kalenderjahrs.Für später eingezahlte vermögenswirksame Leistungen beginnt dieSperrfrist von neuem zu laufen.3 ZahlungenDie vermögenswirksamen Leistungen müssen vom Arbeitgeber direktauf <strong>das</strong> angegebene Konto bei der <strong>ebase</strong> überwiesen werden. DieÜberweisung muss nicht in festen Raten erfolgen. Wenn der Arbeitgeberfür ein volles Kalenderjahr jedoch keine Zahlungen leistet <strong>und</strong> dieErträge nicht wiederangelegt werden, gilt der VL-Vertrag als unterbrochen.Für weitere Zahlungen beginnt dann die Sperrfrist neu zu laufen.Eigene Einzahlungen sind jederzeit möglich. Die dafür erworbenen Investmentanteilesind nicht gesperrt. Eine Arbeitnehmer-Sparzulagekann für eigene Einzahlungen nicht beantragt werden.4 Verkäufe4.1 Verkäufe nach Ablauf der gesetzlichen SperrfristWenn der K<strong>und</strong>e nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist durch einenschriftlichen Verkaufsauftrag über sein Anteilguthaben verfügt, erhälter von der <strong>ebase</strong> eine Überweisung an die im Auftrag angegebeneBankverbindung. Ist dort keine externe Bankverbindung angegeben,behält sich die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht vor, den Verkaufserlös auf<strong>das</strong> Konto flex zu überweisen. Ist kein Konto flex vorhanden, hat die<strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, den Verkaufserlös auf die bekannte externe Bankverbindung(z. B. angegebene externe Bankverbindung im Depot -eröffnungsantrag) des K<strong>und</strong>en zu überweisen oder einen Verrechnungsscheckan den K<strong>und</strong>en zu schicken.4.2 Verkäufe innerhalb der gesetzlichen SperrfristVerfügungen, die während der gesetzlichen Sperrfrist getroffen werden,haben – falls die gesetzlichen Bestimmungen keine Ausnahmezulassen – den Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage zur Folge (prämienschädlicheVerfügung). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung(auch Teilverfügung) der VL-Vertrag als aufgelöst. Bei vorzeitigenVerfügungen fällt ggf. ein im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong>Leistungsverzeichnis genannter Aufwandsersatz an. Eine Veräußerungder Investmentanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb andererInvestmentanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlichmöglich. Die Rechte aus dem VL-Vertrag können nicht abgetretenoder verpfändet werden. Das Pfandrecht gemäß Punkt „Aufrechnung<strong>und</strong> Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der <strong>ebase</strong> “ der<strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „<strong>Allgemeine</strong>Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>“ genannt) gilt nicht für die– während der Festlegungsfrist gesperrten – Fonds anteile.5 SparzulageDie Sparzulage ist vom K<strong>und</strong>en jährlich bei dem für ihn zuständigenFinanz amt zu beantragen. Hierzu erhält der K<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong> jährlichmit der Jahresdepotaufstellung eine VL-Bescheinigung. Eine evtl.vom Finanzamt gewährte Arbeitnehmer-Sparzulage wird bei Ablaufder Sperrfrist an die <strong>ebase</strong> überwiesen <strong>und</strong> dem VL-Vertrag zum Anteilpreisdes jeweiligen Fonds gutgeschrieben. Besteht zum Auszahlungszeitpunktder VL-Vertrag nicht mehr, erhält der K<strong>und</strong>e über denGegenwert gr<strong>und</strong>sätzlich eine Überweisung auf sein Konto flex, sofernein solches besteht, oder alternativ eine Überweisung auf die bekannteexterne Bankverbindung oder postalisch einen Verrechnungsscheck.6 Fondsauflösung bzw. -fusionWird ein Fonds, dessen gesperrte Anteile in einem VL-Vertrag angelegtsind, mit einem anderen VL-fähigen Fonds fusioniert, erfolgt eineÜbertragung der VL-Vertragsdaten auf den Zielfonds (vgl. auch Punkt„Fondsauflösung wegen Fondsliquidation bzw. Fondsfusion“ der Bedingungenfür <strong>das</strong> Investment Depot für Privatanleger bei der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungenfür <strong>das</strong> Investment Depot“ genannt). Wird ein Fonds fusioniert<strong>und</strong> die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft gibt keinen VL-fähigenZielfonds an, dann wird der VL-Vertrag vorzeitig prämienschädlich aufgelöst.Wird der Fonds hingegen liquidiert, gilt dies immer als vorzeitigeprämienschädliche Auflösung <strong>und</strong> es fällt ggf. ein im jeweils aktuellgültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis genannter Aufwandsersatzfür die vorzeitige Auflösung an.7 Mitteilungen bei einem VL-VertragWenn bei einem VL-Vertrag die Summe der vertraglich vereinbartenjährlichen VL-Zahlungen <strong>das</strong> Dreifache (derzeit 1.200* EUR) des maxi -malen Förderbetrags gemäß Vermögensbildungsgesetz in der jeweilsgeltenden Fassung nicht übersteigt <strong>und</strong> wenn diese Zahlungen ingleich bleibender Höhe monatlich, zweimonatlich oder vierteljährlicherfolgen, teilt die <strong>ebase</strong> (gemäß § 24 Abs. 3 Depotgesetz) die Ausführungder regelmäßigen Anteilkäufe <strong>und</strong> die daraus resultierende Verschaffungdes Miteigentums an einem Sammelbestand gr<strong>und</strong>sätzlichnur einmal jährlich innerhalb von 13 Monaten mit. Für den K<strong>und</strong>en geltendie Pflichten der Prüfung gemäß Punkt „Mitwirkungspflichten <strong>und</strong>Obliegenheiten des K<strong>und</strong>en“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>.8 Sonstige RegelungenErgänzend gelten die <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>,die Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot <strong>und</strong> die Bedingungen für<strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten für Privatanleger bei derEuropean Bank for Finan cial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) in der jeweilsaktuell gültigen Fassung.* Stand: Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0)89/454 60-890Telefax: +49 (0)89/454 60-892F 3540.02 – 05/2013


Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex für Privatanlegerbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Die nachfolgenden Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flexfür Privatanleger (nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depotmit Konto flex“ genannt) bei der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „<strong>ebase</strong>“ genannt) gelten ausschließlichfür K<strong>und</strong>en, welche ein Investment Depot mit Konto flex (nachfolgend„Depot mit Konto“ genannt) bei der <strong>ebase</strong> führen.1 AnwendungsbereichDie <strong>ebase</strong> eröffnet für den K<strong>und</strong>en ein Depot <strong>und</strong> ein Konto, welchemiteinander verb<strong>und</strong>en sind, sofern nicht bereits ein Depot bei der<strong>ebase</strong> besteht. In diesem Fall eröffnet die <strong>ebase</strong> lediglich ein Konto flex,welches u. a. zur Abwicklung von Wertpapierdienstleistungen (Kommissions-<strong>und</strong> Auftragsgeschäft) dient <strong>und</strong> dem Depot zugeordnet wird.Der Depotinhaber <strong>und</strong> der Kontoinhaber müssen personenidentischsein. Ergänzend zu diesen Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mitKonto flex gelten die jeweils aktuell gültigen <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )für Privatanleger (nachfolgend „<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der<strong>ebase</strong>“ genannt), die Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot für Privatanlegerbei der Euro pean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ),ggf. die Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag ge mäß Vermögensbildungsgesetzfür Privatanleger, die Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten für Privatanleger bei der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend„Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten“ genannt),die Bedin gun gen für Konten bei der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „Kontobedingungen“genannt), die Ziffer I. „Regelungen zum Konto flex“ der Sonderbedingungenfür Konten bei der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger, die Bedingungen für den Zahlungsverkehr,die Bedingungen für geduldete Überziehungen sowie <strong>das</strong>zu diesem Zeitpunkt gültige Preis- <strong>und</strong> Leis tungs ver zeich nis für Depots<strong>und</strong> Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH(<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis“ genannt).Die vorgenannten Bedingungen gelten nur insoweit, als sich nichts Abweichendesaus den nachfolgenden Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot mit Konto flex ergibt. In diesem Fall gelten vorrangig die in dennachfolgenden Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flexfestgelegten Bestimmungen.2 Leistungsmerkmale des Depots mit KontoTransaktionen (Käufe/Verkäufe/Fondsumschichtungen) für <strong>das</strong> Depotwerden gr<strong>und</strong>sätzlich über <strong>das</strong> dem Depot zugeordnete Konto flexabgewickelt. Ferner dient <strong>das</strong> Konto flex unter anderem als Abwicklungskontofür die Abrechnung von Entgelten, Auslagen, Steuererstattungenbzw. Steuernachzahlungen, sofern mit dem K<strong>und</strong>en nichtsAbwei chendes vereinbart wurde.Das Depot <strong>und</strong> <strong>das</strong> zugeordnete Konto werden gr<strong>und</strong>sätzlich nur onlinegeführt, i.d.R. in der Ausprägung „Online-Zugang mit Transaktioninkl. Online-Abrechnungen/Online-Depot-/-Kontoauszüge“. Sofernder Depot-/Kontoinhaber (nachfolgend „Inhaber“ oder „K<strong>und</strong>e“ genannt)<strong>das</strong> Depot mit Konto nicht in der vorgenannten Ausprägungführt, erhält er lediglich einen Online-Zugang in der Ausprägung„Online-Zugang inkl. Online-Abrechnungen/Online-Depot-/-Kontoauszüge“,d. h. ohne Transaktionsmöglichkeiten. In diesem Fall sindu. a. Transaktionen gemäß dem aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisentgeltpflichtig.3 Einzahlungen/Fondskäufe3.1 Einzahlungen zugunsten Konto flexEs gelten hierzu die Regelungen unter Punkt „Einzahlungen <strong>und</strong> Verfügungen“der Kontobedingungen.3.2 Fondskauf zulasten Konto flexEinmalige <strong>und</strong> regelmäßige Fondskäufe zulasten des Konto flex könnennur aus einem ausreichenden dispositiven Saldo auf dem Kontoflex durchgeführt werden. Ist kein ausreichender dispositiver Saldoauf dem Konto flex vorhanden, kann der K<strong>und</strong>e an Stelle des Kontoflex seine externe Bankverbindung angeben (schriftlich gegen Entgeltgemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisoder online).3.3 Fondskauf durch Einzahlungen auf <strong>das</strong> Treuhandkonto der <strong>ebase</strong>Des Weiteren hat der K<strong>und</strong>e die Möglichkeit, Einzahlungen <strong>und</strong>/ oderÜberweisungen von beliebigen Bankverbindungen auf <strong>das</strong> Treuhandkontoder <strong>ebase</strong> zum Zwecke des Kaufs von Fondsanteilen zuguns -ten des Depots mit Konto in EUR unter Angabe der Depotnummer,des Namens des Depotinhabers <strong>und</strong> des gewünschten Fonds, derWKN oder ISIN bzw. der Depotpositionsnummer zu tätigen.4 Verfügungen/FondsverkäufeGr<strong>und</strong>sätzlich werden sämtliche Fondsverkäufe dem Konto flex gutgeschrieben,es sei denn, der K<strong>und</strong>e hat eine gegenteilige schriftliche Weisungerteilt, welche entgeltpflichtig gemäß dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis ist. Bei einem Depot mit gesperrtenAntei len kann der K<strong>und</strong>e ausschließlich über die freien Anteile ver -fügen.5 Gemeinschaftsdepots/-kontenEs gelten die Regelungen zur Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftsdepots/-kontenin Punkt „Gemeinschaftsdepots/-konten“ der<strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>. Zudem gilt der Widerrufder Einzelverfügungsberechtigung hinsichtlich des Konto flexgleichzeitig auch als ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigungfür <strong>das</strong> Depot. Das Gleiche gilt im umgekehrten Fall.Wird eine Einzelverfügungsberechtigung für <strong>das</strong> Konto flex <strong>und</strong>/oderfür <strong>das</strong> Depot widerrufen, werden die Online-Anwendungen für <strong>das</strong>Konto flex sowie für <strong>das</strong> Depot auf „Online-Zugang inkl. Online-Abrechnungen/Online-Depot-/-Kontoauszüge“,d. h. ohne Transaktionsmöglichkeiteneingeschränkt.Über den Widerruf ist die <strong>ebase</strong> unverzüglich <strong>und</strong> aus Beweisgründenschriftlich zu unterrichten.Für Gemeinschaftsdepots/-konten mit Gemeinschaftsverfügungsberechtigung(sog. „Und-Depots/Konten) kann nur ein „Online-Zuganginkl. Online-Abrechnungen/Online-Depot-/-Kontoauszüge“, d. h. ohneTransaktionsmöglichkeiten eingerichtet werden.6 Depot mit Konto für MinderjährigeEs gelten die Regelungen unter Punkt „Depot(s)/Konto/Konten fürMinderjährige“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> sowieder Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten.7 Kündigung Depot mit KontoEine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sofern ein K<strong>und</strong>e ein Depotmit Konto kündigt, bleibt <strong>das</strong> Konto flex solange weiter bestehen, wieweitere Konto- oder Depotprodukte bei der <strong>ebase</strong> noch bestehen. MitSchließung des Depots werden die auf dem Depot verbuchten Anteileveräußert <strong>und</strong> der Gegenwert auf <strong>das</strong> Konto flex oder eine angegebeneexterne Bankverbindung des K<strong>und</strong>en überwiesen bzw. von der <strong>ebase</strong>per Verrechnungsscheck an den K<strong>und</strong>en ausbezahlt. Auch können aufschriftliche Weisung des K<strong>und</strong>en die in dem Depot verwahrten Fondsanteileauf ein Depot bei einem anderen Kreditinstitut übertragen werden.Sofern keine gegenteilige Weisung des K<strong>und</strong>en vorliegt, werdenbei Auflösung des Konto flex evtl. bestehende Haben-/Sollsalden überdie angegebene externe Bankverbindung abgerechnet. Im Übrigengelten die Ausführungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.8PINDie persönliche Identifikationsnummer (PIN), welche der K<strong>und</strong>e beiEröff nung eines Depots mit Konto flex erhält, gilt für <strong>das</strong> Konto flex<strong>und</strong> <strong>das</strong> Depot gleichermaßen.9 Externe Bankverbindungen für <strong>das</strong> Depot mit Konto9.1 Externe Bankverbindung für <strong>das</strong> Konto flexAbweichend von Punkt „Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking“ der Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong>Konten kann die externe Bankverbindung zu einem Konto flex beieinem inländischen <strong>und</strong>/oder ausländischen Kredit institut geführtwerden, sofern dieses innerhalb des Gebietes des einheitlichenEuro-Zahlungsverkehrsraums* (SEPA) liegt <strong>und</strong> <strong>das</strong> externe Konto„SEPA-fähig“ ist.9.2 Externe Bankverbindung für <strong>das</strong> DepotFür <strong>das</strong> Depot kann der K<strong>und</strong>e nur eine externe Bankverbindung angeben,die bei einem inländischen Kreditinstitut bzw. bei ausgewähltenausländischen Kreditinstituten, welche bei der <strong>ebase</strong> erfragtwerden können, geführt wird.* Die derzeitigen Mitgliedsstaaten <strong>und</strong> Gebiete des einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraums sind im Anhang der Bedingungen für den Zahlungsverkehr <strong>und</strong> im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungsverzeichnis angegeben.Stand: 1. Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0) 89/454 60-890Telefax: +49 (0) 89/454 60-892F 3539.02 – 05/2013


Sonderbedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Depot für Privatanlegerbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )Die unten genannten Regelungen gelten in Ergänzung zu den Regelungenfür die Geschäftsbeziehung mit der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „<strong>ebase</strong>“ genannt) <strong>und</strong> den Regelungen für<strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Depot (nachfolgend „Investment Depot“ genannt) bei der<strong>ebase</strong> für die K<strong>und</strong>en mit den folgenden Produkten:• <strong>ebase</strong> Sparzielplan nach § 125 Investmentgesetz (InvG)* für Privatanleger(nachfolgend „Sparzielplan“ genannt)• Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz imRahmen eines <strong>ebase</strong> Sparzielplans nach § 125 Investmentgesetz(InvG)* für Privatanleger (nachfolgend „Wertpapier-Sparvertrag“genannt)Sonderregelungen für den SparzielplanFür den Sparzielplan gelten in Abweichung <strong>und</strong> Ergänzung zu den <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>“ genannt), den Bedingungen für <strong>das</strong> InvestmentDepot für Privatanleger bei der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot“genannt), ggf. den Bedingungen für Konten bei der European Bank forFinancial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „Kontobedingungen“genannt), den Sonderbedingungen für Konten bei derEuropean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger(nachfolgend „Sonderbedingungen für Konten“ genannt), den Bedingungenfür <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex für Privatanleger bei derEuropean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungenfür <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex“ genannt), ggf. denBedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetzfür Privatanleger, den Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Bankingfür Depots <strong>und</strong> Konten für Privatanleger bei der European Bank forFinancial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungen für <strong>das</strong>Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten“ genannt), den Bedingungen fürden Zahlungsverkehr, den Bedingungen für geduldete Überziehungen<strong>und</strong> dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für <strong>das</strong><strong>ebase</strong> Depot <strong>und</strong> Konten bei der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis“ genannt),die folgenden Sonderregelungen für den Sparzielplan.1 SparzielplanDer Sparzielplan kann nur in Verbindung mit einem Investment Depot(ggf. mit Konto flex) bei der <strong>ebase</strong> abgeschlossen werden. Es könnennur die von der <strong>ebase</strong> als sparplanfähig ausgewiesenen Fonds(„www.<strong>ebase</strong>.com“) Bestandteil eines Sparzielplans sein. Die Anlagein Exchange Traded F<strong>und</strong>s (ETF) innerhalb eines Sparzielplans ist nichtmöglich.Mit dem Abschluss des Sparzielplans verpflichtet sich der K<strong>und</strong>e, währendder Vertragslaufzeit in regelmäßigem Abstand, entsprechend derim Antrag für den Abschluss eines <strong>ebase</strong> Sparzielplans für Privat -anleger nach §125 InvG* (nachfolgend „Antrag Sparzielplan“ genannt)bzw. im Eröffnungsantrag eines <strong>ebase</strong> Depots mit Konto flex getroffenenVereinbarungen, Einzahlungen zum Bezug von Anteilscheinen aneinem Investmentfonds vorzunehmen (Sparraten).Der Sparzielplan wird in der Weise durchgeführt, <strong>das</strong>s, bis auf Widerruf,regelmäßige Einzahlungen des K<strong>und</strong>en auftragsgemäß, per automatisiertemVerfahren <strong>und</strong> ohne eigenen Ermessensspielraum der<strong>ebase</strong>, von der <strong>ebase</strong> in Anteile des vom K<strong>und</strong>en festgelegten Fondsangelegt werden. Die Zahlung der Sparraten ist nur durch Teilnahmeam Einzugsermächtigungsverfahren mittels Lastschrift zu den vereinbartenTerminen möglich. Hierzu ermächtigt der K<strong>und</strong>e die <strong>ebase</strong>, bisauf schriftlichen Widerruf, die Einzahlbeträge von seiner im „AntragSparzielplan“ bzw. im Eröffnungsantrag eines <strong>ebase</strong> Depots mit Kontoflex angegebenen externen Bankverbindung, jeweils zum vereinbartenTermin einzuziehen. Die Sparrate kann nur monatlich zum 1. oder 15.eingezogen werden. Erfolgt der Auftrag zur Einrichtung des Sparzielplansoder etwaige Änderungsaufträge (z. B. Änderung der Sparrate)weniger als acht Bankarbeitstage der <strong>ebase</strong> vor dem jeweiligen Ratenspartermin,hat die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, diesen erst für den nächstfälligenRatenspartermin zu berücksichtigen.Die Sparrate wird – abzüglich der gemäß Nr. 3 dieser Sonderregelungenfür den Sparzielplan zu zahlenden Provisionen – in Anteilen ausder für den Sparzielplan angebotenen Fondspalette angelegt.Es werden sämtliche Einzahlungen stets in den beim Vertragsabschlussfestgelegten Fonds, per automatisiertem Verfahren <strong>und</strong> ohneeigenen Ermessensspielraum der <strong>ebase</strong>, angelegt. Die regelmäßigemonatliche Einzahlung muss mindestens 50,00 EUR betragen.Bei einer Fondsfusion wird der Sparzielplan auf den neuen Fonds (Zielfonds)übertragen. Bei einer Fondsliquidation/-auflösung wird derSparzielplan gelöscht. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Punkt„Fondsauflösung wegen Fondsliquidation bzw. Fondsfusion“ der Bedingungenfür <strong>das</strong> Investment Depot.Bei Einzahlungen, die auf einen Fonds erfolgen, der zum Zeitpunkt desZahlungseingangs aus von der jeweiligen Investmentgesellschaft zuvertretenden Gründen (z. B. Fondsliquidation, Aussetzung der Anteilsrücknahme)nicht erworben werden kann, wird der Sparzielplan automatischbeendet. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Kostenvorauszahlungenist nicht möglich.Pro Sparzielplan kann nur ein Fonds bespart <strong>und</strong> verwahrt werden. Fürjeden Fonds ist ein separater Sparzielplan zu beantragen.2 LaufzeitDie Laufzeit des Sparzielplans wird bei Abschluss des Sparzielplansfestgelegt <strong>und</strong> beträgt mindestens sechs Jahre <strong>und</strong> maximal 20 Jahre.Die Vertragslaufzeit kann vom K<strong>und</strong>en nachträglich gr<strong>und</strong>sätzlichnicht verändert werden.Eine Zahlungsunterbrechung oder Reduktion der Sparrate bewirkt jedochautomatisch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit <strong>und</strong> damitdie Fortsetzung der monatlichen Einzahlungen über die planmäßigeLaufzeit hinaus bis zum Erreichen der bei Einrichtung des Sparzielplansgemäß Nr. 3 dieser Sonderregelungen für den Sparzielplan errechnetenSparzielsumme.3 Sparzielsumme, Kostenvorausbelastung gem. § 125 InvG*/ProvisionenAus der Höhe der durch den K<strong>und</strong>en angegebenen monatlichen Sparrate<strong>und</strong> der angegebenen Vertragslaufzeit errechnet sich die Sparzielsumme.Die Sparzielsumme ist die Summe aller Sparraten inkl. Vertriebsprovisioninnerhalb der angegebenen Vertragslaufzeit.Für den Erwerb der Anteile an dem Investmentfonds, der im Rahmender Anlage dieses Sparzielplans vom K<strong>und</strong>en ausgewählt wurde – fürdie künftigen Fondsanteile vorab –, erhebt die <strong>ebase</strong> Vertriebsprovisionenvom K<strong>und</strong>en, welche sie dann an den Vermittler des K<strong>und</strong>enweiterleitet. Die maximale Vertriebsprovision entspricht dabei höchs -tens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligenFonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags auf diefestgelegte Sparzielsumme.Der K<strong>und</strong>e wurde explizit darauf hingewiesen <strong>und</strong> ist damit einverstanden,<strong>das</strong>s von jeder der für <strong>das</strong> erste Vertragsjahr vereinbarten Sparratenhöchstens 1/3 zur Begleichung der Vertriebsprovision auf diegesamte Sparzielsumme verwendet werden darf. Die restlichen Ansprüchedes Vermittlers auf die Vertriebsprovision werden ab demzweiten Vertragsjahr (bei ununterbrochenen monatlichen Sparratenzahlungen)auf alle späteren Zahlungen gleichmäßig verteilt <strong>und</strong> biszum Ende der Vertragslaufzeit an den Vermittler gezahlt.Hinweis: Die Provision/Kostenvorausbelastung wird an den Vermittlergezahlt <strong>und</strong> mindert den zur Anlage kommenden Sparbetrag!Soweit im ersten Vertragsjahr die Einzahlung einer vereinbarten monatlichenSparrate vorübergehend ausbleibt, werden von den dannspäter erfolgten Einzahlungen bis zu je 1/3 der jeweils monatlichenSparrate für die Deckung der Ausgabeaufschläge verwendet, solangebis alle Einzahlungen der Sparraten für <strong>das</strong> erste Vertragsjahr erfülltworden sind. Wird der Sparzielplan vor Erreichen der Sparzielsumme* Ab dem 22. 07. 2013 findet sich diese Regelung in § 304 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).


Sonderbedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Depotbeendet, entsteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kos -ten/Vertriebsprovisionen.Nach Beendigung des Sparzielplans bzw. nach Erreichen der bei Vertragsabschlussfestgelegten Vertragslaufzeit (Voraussetzung hierfürist eine regelmäßige unveränderte Sparratenzahlung) oder bei Erreichender Sparzielsumme, erfolgt der Erwerb weiterer Fondsanteilezum Anteilpreis (d. h. Anteilwert zzgl. der Vertriebsprovision).4 Änderung der SparratenEin Wechsel des bei Vertragsbeginn ausgewählten Fonds in einen anderenFonds ist nicht möglich.Eine Veränderung der im „Antrag Sparzielplan“ bzw. im Eröffnungs -antrag eines <strong>ebase</strong> Depots mit Konto flex vereinbarten Sparrate isterst nach Ablauf des ersten Vertragsjahrs möglich. Eine Verminderungder Sparrate auf einen Betrag unterhalb der Mindestsparrate von50,00 EUR ist nicht zulässig.Sollte der Einzug der Sparrate an zwei aufeinanderfolgenden Terminennicht möglich sein, hat die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, den Sparzielplan zulöschen. Unabhängig davon kann der K<strong>und</strong>e jederzeit einen schrift -lichen Auftrag erteilen, den Einzug der Sparplanraten auszusetzen,jedoch nicht länger als zwölf aufeinanderfolgende Monate.Hat der K<strong>und</strong>e die Zahlung einer Sparrate unterbrochen oder die monatlicheSparrate vermindert, bewirkt dies automatisch eine Verlängerungder Vertragslaufzeit <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en die Fortsetzung derEinzahlungen über die planmäßige Laufzeit hinaus, bis zum Erreichender bei Einrichtung des Sparzielplans gemäß Nr. 3 dieser Sonderregelungenfür den Sparzielplan errechneten Sparzielsumme.Eine Veränderung der Sparzielsumme ist nicht möglich.5 KündigungVor Laufzeitende oder dem Erreichen der Sparzielsumme kann derSparzielplan nur durch Kündigung beendet werden. Kündigt der K<strong>und</strong>eden Sparzielplan vor Ende der Vertragslaufzeit, entsteht kein Anspruchauf Erstattung bereits gezahlter Vertriebsprovisionen. Der Sparzielplankann von der <strong>ebase</strong> nur aufgr<strong>und</strong> der Regelung gemäß Nr. 4 dieserSonderregelungen für den Sparzielplan oder aus wichtigem Gr<strong>und</strong>gekündigt werden.Nach Wirksamwerden der Kündigung wird der Sparzielplan gelöscht<strong>und</strong> kann nicht reaktiviert werden. Das bisher aufgelaufene Guthabenverbleibt, soweit keine andere K<strong>und</strong>enweisung vorliegt, im InvestmentDepot.Dem K<strong>und</strong>en werden bei• erneuten Sparratenzahlungen, nach Wirksamwerden der Kündigung,• <strong>und</strong>/oder bei weiteren Sparratenzahlungen über die Vertragslaufzeithinaus,• <strong>und</strong>/oder bei weiteren Sparratenzahlungen nach Erreichen derSparzielsumme,• <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich bei Einzahlungen/Sonderzahlungen,die Fondsanteile zum regulären Anteilpreis (d. h. Anteilwert zzgl. derVertriebsprovision) abgerechnet.6 Weitere Transaktionsmöglichkeiten während der VertragslaufzeitAus- <strong>und</strong> Einzahlungen sind während der Vertragslaufzeit gr<strong>und</strong>sätzlichjederzeit möglich. Die Einzahlungen können nur in den bei Vertragsabschlussausgewählten Fonds angelegt werden. Einmalzahlungen/Sonderzahlungenwerden nicht auf die Sparzielsumme angerechnet<strong>und</strong> zum Anteilpreis (d.h. Anteilwert zzgl. der Vertriebsprovision)abgerechnet.7 EntnahmeplanDie Einrichtung eines Entnahmeplans ist gemäß Punkt „Entnahmeplan“der Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot möglich. Abweichenddazu ist die Voraussetzung für die Einrichtung eines Entnahmeplans,ein Depotguthaben von Fondsanteilen in Höhe von mindestens5.000,00 EUR. Wenn der K<strong>und</strong>e mit der <strong>ebase</strong> einen Entnahmeplanvereinbart hat, veräußert die <strong>ebase</strong> bis zu einem schriftlichen Widerrufdie erforderliche Anzahl der Fondsanteile zu den vereinbarten Terminen<strong>und</strong> überweist die Beträge auf <strong>das</strong> Konto flex des K<strong>und</strong>en bei der<strong>ebase</strong> oder an die der <strong>ebase</strong> bekannt gegebene externe Bankverbindung.Erfolgt der Auftrag weniger als acht Bank arbeitstage vor demjeweiligen Ratenauszahlungstermin, hat die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> Recht, den Auftragerst für den nächstfälligen Entnahme termin zu berücksichtigen.8 HinweiseDie Wertentwicklung des Sparzielplans hängt von der zukünftigenMarktentwicklung ab. Die <strong>ebase</strong> kann dem K<strong>und</strong>en nicht die Auszahlungeines bestimmten Geldbetrages zusagen. Die Provisionszahlungengemäß Nr. 3 dieser Sonderregelungen für den Sparzielplan mindernden zur Anlage kommenden Spar betrag.Sämtliche Änderungen des Sparzielplans sind vom K<strong>und</strong>en schriftlichmitzuteilen.9 Änderungen der Sonderregelungen für den SparzielplanÄnderungen der Sonderregelungen für den Sparzielplan werden demK<strong>und</strong>en mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Im Übrigen gelten dieRegelungen gemäß Punkt „Änderun gen“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>.Sonderregelungen für den Wertpapier-SparvertragEs gelten in Abweichung <strong>und</strong> Ergänzung zu den <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>, den Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot, denBedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetzfür Privatanleger, den Sonderregelungen für den Sparzielplan,ggf. den Kontobedingungen, den Sonderbedingungen für Konten,den Bedingungen für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex, den Bedingungenfür <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten, dem jeweils aktuellgültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis, die folgenden Sonderregelungenfür den Wertpapier-Sparvertrag.1 Wertpapier-SparvertragAbweichend von einer während der gesamten Vertragslaufzeit gleichbleibendenErhebung der Vertriebsprovision im Rahmen einer Anlagein einen Wertpapier-Sparvertrag kann der K<strong>und</strong>e bei der Anlage vermögenswirksamerLeistungen (nachfolgend „VL“ genannt), die für dieVerwahrung im Rahmen des jeweiligen Investment Depots zugelassensind, festlegen, <strong>das</strong>s seine regelmäßigen Einzahlungen gemäß denRege lungen in § 125 InvG* (Kostenvorausbelastung), abgerechnetwerden.Regelmäßige VL-Einzahlungen werden gr<strong>und</strong>sätzlich vom Arbeitgebervorgenommen. Arbeitgeber können regelmäßige VL-Einzahlungen aufden Sparzielplan über einen Zeitraum von sechs Jahren tätigen. Ver -fügungen, die während der Sperrfrist getroffen werden, haben – fallsdie gesetzlichen Bestimmungen keine Ausnahme zulassen – den Verlustder Arbeitnehmer-Sparzulage zur Folge.Ein Wechsel von dem bei Vertragsbeginn ausgewählten Fonds in einenanderen Fonds ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich. ProWertpapier-Sparvertrag kann nur ein Fonds bespart <strong>und</strong> verwahrtwerden.2 Sparzielsumme, Kostenvorausbelastung gem. § 125 InvG*/ProvisionenAus der Höhe der durch den K<strong>und</strong>en angegebenen periodischenVL-Rate <strong>und</strong> der Vertragslaufzeit errechnet sich die Sparzielsumme.Die Sparzielsumme ist die Summe aller Sparraten inkl. Vertriebsprovisioninnerhalb der Vertragslaufzeit.Für den Erwerb der Anteile an dem Investmentfonds, der im Rahmender VL-Anlage dieses Sparzielplans vom K<strong>und</strong>en ausgewählt wurde –für den Erwerb künftiger Fondsanteile vorab – erhebt die <strong>ebase</strong> Vertriebsprovisionenvom K<strong>und</strong>en, welche die <strong>ebase</strong> sodann an den Vermittlerdes K<strong>und</strong>en weiterleitet. Die maximale Vertriebsprovision entsprichtdabei höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospektdes jeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlagsauf die festgelegte Sparzielsumme.Der K<strong>und</strong>e wurde explizit darauf hingewiesen <strong>und</strong> ist damit einverstanden,<strong>das</strong>s von jeder der für <strong>das</strong> erste Vertragsjahr vereinbarten Sparratenhöchstens 1/3 zur Begleichung der Vertriebsprovision auf diegesamte Sparzielsumme verwendet werden darf. Die restlichen Ansprüchedes Vermittlers auf die Vertriebsprovision werden ab demzweiten Vertragsjahr (bei ununterbrochenen monatlichen Sparraten-


Sonderbedingungen für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Depotzahlungen) auf alle späteren Zahlungen gleichmäßig verteilt <strong>und</strong> biszum Ende der Vertragslaufzeit an den Vermittler gezahlt.Hinweis: Die Provisionen/Kostenvorausbelastungen werden an denVermittler gezahlt <strong>und</strong> mindern die zur Anlage kommende VL-Anlage!Soweit im ersten Vertragsjahr die Einzahlung einer vereinbarten monatlichenSparrate vorübergehend ausbleibt bzw. nur Teilzahlungengeleistet werden, werden von den dann späteren bzw. nachträglichenEinzahlungen bis zu je 1/3 der jeweils monatlichen Sparrate für dieDeckung der Ausgabeaufschläge verwendet, solange bis alle Einzahlungender Sparraten für <strong>das</strong> erste Vertragsjahr erfüllt worden sind.Wird der Wertpapier-Sparvertrag vor Erreichen der Sparzielsummebeendet, entsteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlterKosten/Vertriebsprovisionen.3 Anschlussvertrag/Weitere EinzahlungenBei automatischen VL-Anschlussverträgen zur erneuten Anlage vermögenswirksamerLeistungen, d. h. bei weiteren Einzahlungen auf denWertpapier-Sparvertrag nach Ablauf der Einzahlfrist von sechs Jahren,kommt die Kostenvorausbelas tung gemäß § 125 InvG* nicht zur Anwendung.Die regelmäßigen Einzahlungen, die nach Ablauf der sechsjährigenEinzahlfrist für diesen VL-Sparvertrag eingehen, werdengr<strong>und</strong>sätzlich zum Anteilpreis (d. h. Anteilwert zzgl. der Vertriebsprovision)abgerechnet. Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchs -tens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligenFonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags.4 HinweiseDie Wertentwicklung des Wertpapier-Sparvertrags hängt von der zukünftigenMarktentwicklung ab. Die <strong>ebase</strong> kann dem K<strong>und</strong>en nicht dieAuszahlung eines bestimmten Geldbetrages zusagen. Die Provisionszahlungengemäß Nr. 2 dieser Sonderregelungen für den Wertpapier-Sparvertrag mindern den zur Anlage kommenden Sparbetrag.Sämtliche Änderungen des Wertpapier-Sparvertrags sind vom K<strong>und</strong>enschriftlich mitzuteilen.5 Änderungen der Sonderregelungen für den Wertpapier-SparvertragÄnderungen der Sonderregelungen für den Wertpapier-Sparvertragwerden dem K<strong>und</strong>en mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Im Übrigengelten die Regelungen aus dem Punkt „Änderungen“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.Stand: 1. Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0) 89/454 60-890Telefax: +49 (0) 89/454 60-892F 3720.02 – 06/2013


<strong>ebase</strong>>Regelungen für Konten bei der <strong>ebase</strong>• Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )für Privatanleger• Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )für Privatanleger• Bedingungen für den Zahlungsverkehr• Bedingungen für geduldete ÜberziehungenF 3773.02-05/2013


Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )für PrivatanlegerDie nachfolgenden Bedingungen für Konten bei der European Bank forFinancial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „<strong>ebase</strong>“ genannt) fürPrivatanleger (nachfolgend „Kontobedingungen“ genannt) gelten ausschließlichfür K<strong>und</strong>en, welche ein Konto/mehrere Konten bei der <strong>ebase</strong>führen.1 KontoführungMit Annahme des Kontoeröffnungsantrags eröffnet die <strong>ebase</strong> für denK<strong>und</strong>en ein Konto/bzw. mehrere Konten zum Zweck der kurzfristigenLiquiditätsanlage (Tagesgeldkonto) <strong>und</strong>/oder zum Zweck einer zeitlichbefristeten Termingeldanlage (Festgeldkonto) <strong>und</strong>/oder zum Zweckder Abwicklung von Kommissions-/Auftragsgeschäften aus Wertpapier-<strong>und</strong>/oder Einlagengeschäften <strong>und</strong>/oder Zahlungsverkehrs-/Kreditgeschäften etc. (Konto flex). Gegenstand dieser Geschäftsbeziehungist die Kontoführung.Eine entgeltfreie Kontoführung ist nur bei online geführten Konten mitgleichzeitiger Nutzung des elektronischen Postversandes (insbesondereOnline-Kontoauszüge im Online-Postkorb) im geschützten Bereichdes Online-Zugangs der <strong>ebase</strong> möglich. Der K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong>vereinbaren, <strong>das</strong>s Willenserklärungen im Rahmen von Bankgeschäftenauch über Internet abgegeben werden können.Tages- <strong>und</strong> Festgeldkonten dienen nicht zur Abwicklung von allgemeinenZahlungsverkehrsvorgängen (z. B. Daueraufträgen für Telefon,Strom). Lastschriften, welche auf diese Konten gezogen werden, werdennicht eingelöst. Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen auf bzw. von diesen Kontensind nur durch Umbuchungen vom Konto flex auf <strong>das</strong> jeweilige Konto<strong>und</strong> von dem jeweiligen Konto auf <strong>das</strong> Konto flex bei der <strong>ebase</strong> möglich.Tages- <strong>und</strong> Festgeldkonten können ausschließlich auf Guthabenbasisgeführt werden, d. h., Verfügungen von K<strong>und</strong>en sind (soweit Verfügungenzugelassen sind) nur bis zur Höhe des Guthabens auf demjewei ligen Konto möglich.2 Rahmenvereinbarung für die Eröffnung von Tages- oder Festgeldkontenbei bestehendem Konto flex bei der <strong>ebase</strong>Sofern der K<strong>und</strong>e bereits ein Konto flex bei der <strong>ebase</strong> online führt,kann der K<strong>und</strong>e jederzeit auch auf vereinfachtem Weg über <strong>ebase</strong>Online beantragen, ein Tages- <strong>und</strong>/oder Festgeldkonto zum Konto flexhinzu zu eröffnen, sofern der K<strong>und</strong>e die Kontobedingungen, die Sonderbedingungenfür Konten bei der European Bank for Financial ServicesGmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „Sonder be din -gun gen für Konten“ genannt) sowie die Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten für Privatanleger bei der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „Bedingungenfür <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten“ genannt) zurKenntnis genommen <strong>und</strong> akzeptiert hat. Eine separate Unterschriftdes K<strong>und</strong>en ist dann nicht mehr erforderlich. Der K<strong>und</strong>e bestätigt denAntrag auf Eröffnung eines Tages- <strong>und</strong>/oder Festgeldkontos onlinedurch Eingabe seiner Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) bzw.mittels Transaktionsnummer (TAN) bei Nutzung eines TAN-Verfahrens.Die <strong>ebase</strong> ist jedoch nicht verpflichtet, dem K<strong>und</strong>en ein Tages- <strong>und</strong>/oder Festgeldkonto zum Konto flex zu eröffnen (kein Kontrahierungszwang).Es gelten dann für die Geschäftsverbindung zusätzlich zu den<strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „<strong>Allgemeine</strong>Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>“ genannt) <strong>und</strong> den Bedingungen für<strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten, diese Kontobedingungensowie die Sonderbedingungen für Konten <strong>und</strong> <strong>das</strong> jeweils aktuell gültigePreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Depots <strong>und</strong> Konten bei der<strong>ebase</strong>.Diese Rahmenvereinbarung endet automatisch mit der Schließung desKonto flex bei der <strong>ebase</strong>.3 Einzahlungen <strong>und</strong> Verfügungen3.1 Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen von Bargeld auf Konten bei der <strong>ebase</strong> sindnicht möglich. Schecks/Wechsel werden für Konten bei der <strong>ebase</strong>nicht ausgegeben <strong>und</strong> auch nicht von der <strong>ebase</strong> eingelöst.3.2 Einzahlungen sind in Form von Überweisungsgutschriften von beliebigenDrittbankkonten, durch Einzugsermächtigungslastschrift vonder bei der <strong>ebase</strong> hinterlegten externen Referenzbankverbindungsowie durch Bareinzahlungen bei anderen Banken ausschließlich auf<strong>das</strong> Konto flex bei der <strong>ebase</strong> möglich.Verfügungen vom Konto flex sind gr<strong>und</strong>sätzlich nur per Überweisung<strong>und</strong> nur bis zur Höhe des Guthabens (sofern der K<strong>und</strong>e mit der<strong>ebase</strong> keine abweichenden Vereinbarungen getroffen hat) auf diebei der <strong>ebase</strong> angegebene externe Bankverbindung zulässig. Überweisungenvom Konto flex auf eine von der angegebenen externenBankverbindung abweichende externe Bankverbindung sind entwederüber einen separaten schriftlichen Auftrag gegen Entgelt gemäßdem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisoder bei Nutzung eines TAN-Verfahrens im Online-Banking entgeltfreimöglich.Gutschriften auf <strong>das</strong> Tagesgeld- <strong>und</strong>/oder Festgeldkonto könnennur über <strong>das</strong> Konto flex erfolgen. Verfügungen vom Tagesgeld- <strong>und</strong>/oder Festgeldkonto erfolgen ausschließlich auf <strong>das</strong> Konto flex beider <strong>ebase</strong>.3.3 Erforderliche AngabenÜberweisungen auf <strong>das</strong> Konto flex bei der <strong>ebase</strong> haben unter Angabedes Namens des Kontoinhabers, seiner Kontonummer sowieder Bankleitzahl der <strong>ebase</strong> in EUR zu erfolgen. Zahlungen der <strong>ebase</strong>an den K<strong>und</strong>en erfolgen ebenfalls stets in EUR.3.4 Die <strong>ebase</strong> behält sich <strong>das</strong> Recht vor, bei schriftlichen Verfügungen,bei denen die darin angegebene externe Bankverbindung nicht aufeinen der Kontoinhaber lautet, die Auszahlung – abweichend vondem schriftlichen Verfügungsauftrag – auf die letzte bekannt gegebeneexterne Bankverbindung vorzunehmen.3.5 Die <strong>ebase</strong> behält sich <strong>das</strong> Recht vor, jederzeit eine zusätzlicheschriftliche Bestätigung des K<strong>und</strong>en bzw. des Bevollmächtigten imOriginal mit eigenhändiger Unterschrift bzw. einen im Original unterschriebenenAuftrag zu verlangen. Führt die <strong>ebase</strong> den Auftrag ganzoder teilweise nicht aus, wird die <strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en unverzüglichunterrichten.3.6 Bei Verfügungen über <strong>das</strong> Gesamtguthaben bleibt <strong>das</strong> Konto/bleibendie Konten bei der <strong>ebase</strong> weiterhin bestehen, es sei denn, derK<strong>und</strong>e wünscht ausdrücklich eine Kontoauflösung von einem odermehreren Konto/Konten.3.7 Auftragsbestätigung durch PIN/TAN EingabeDer K<strong>und</strong>e muss die zur Beauftragung gegenüber der <strong>ebase</strong> angezeigtenDaten auf Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit prüfen. Transaktionengelten dann als rechtsverbindlich beauftragt, wenn der K<strong>und</strong>edie jeweilige Transaktion mit seiner PIN bzw. TAN bestätigt.3.8 Die Annahme des Transaktionsauftrags wird von der <strong>ebase</strong> elektronischbestätigt.3.9 Des Weiteren erfolgt die Gutschrift von Einzugsermächtigungslastschriftenvon der externen Bankverbindung <strong>und</strong> sonstiger Einzugspapierezugunsten des Konto flex bei der <strong>ebase</strong> unter dem Vorbehaltihrer Einlösung.4 Mitteilungen zum Konto4.1 (Online-)Kontoauszüge4.1.1 Bereitstellung von (Online-)KontoauszügenDie <strong>ebase</strong> informiert den K<strong>und</strong>en über aktuelle Umsätze auf seinem/seinenKonto/Konten <strong>und</strong> die daraus resultierenden Kontostände,indem sie regelmäßig monatlich, insofern ein Umsatz erfolgte,im Online-Postkorb Kontoauszüge für den K<strong>und</strong>en abrufbarzur Verfügung stellt. Für den Fall, <strong>das</strong>s keine Buchungen vorgenommenwurden, erhält der K<strong>und</strong>e lediglich einen quartärlichenOnline-Kontoauszug mit Rechnungsabschluss (mit Ausnahme desTagesgeldkontos vgl. Punkt „Online-Kontoauszug/Rechnungs -abschluss“ <strong>und</strong> des Festgeldkontos vgl. Punkt „Einlagenbestätigung/Online-Kontoauszüge“der Sonderbedingungen für Konten).Der K<strong>und</strong>e hat <strong>das</strong> Recht, einen Einzelversand der Kontoauszügeper Post gegen ein Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis zu verlangen. Ausgenommen hiervonsind Dokumente, für die gesetzliche Vorgaben oder besondereUmstände eine postalische Zustellung erforderlich machen(z. B. Steuerbescheinigungen).4.1.2 Frist für EinwendungenEinwendungen gegen die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit eines(Online-)Kontoauszugs müssen vom K<strong>und</strong>en unverzüglich unterAngabe der Kontonummer <strong>und</strong> des Datums des Auszugs erhobenwerden. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für einenEinzelversand der Kontoauszüge per Post auf Anforderung desK<strong>und</strong>en. In diesem Fall genügt die unverzügliche Absendung derEinwendungen.


Kontobedingungen4.2 (Online-)Kontoauszüge mit Rechnungsabschluss4.2.1 Bereitstellung von (Online-)Kontoauszügen mit RechnungsabschlussSofern nichts anderes vereinbart ist, stellt die <strong>ebase</strong> jeweils zumEnde eines Kalenderquartals einen (Online-)Kontoauszug mitRechnungsabschluss im Online-Postkorb des K<strong>und</strong>en zur Verfügung.Dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigenAnsprüche (einschließlich der Zinsen nach Nr. 7) verrechnet.4.2.2 Frist für EinwendungenDer K<strong>und</strong>e verpflichtet sich, mindestens kalenderquartärlich die inseinem Online-Postkorb neu hinterlegten Online-Kontoauszügemit Rechnungsabschluss auf Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit zuprüfen. Der K<strong>und</strong>e hat spätestens vor Ablauf von sechs Wochennach Zugang, Einwendungen gegen deren Richtigkeit <strong>und</strong>Vollständigkeit unter Angabe der Kontonummer <strong>und</strong> des Datumsdes Online-Kontoauszugs mit Rechnungsabschluss zu erheben.Diese Regelungen gelten entsprechend bei einem Einzelversandper Post. Macht der K<strong>und</strong>e seine Einwendungen in Textform geltend,genügt die Absendung der Einwendungen innerhalb dersechswöchigen Frist.4.3 Berichtigungsverlangen nach Fristablauf; Genehmigung durchSchweigen4.3.1 Der K<strong>und</strong>e kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des jeweiligen(Online-)Kontoauszugs <strong>und</strong>/oder Online-Kontoauszugsmit Rechnungsabschluss verlangen, wenn er beweist, <strong>das</strong>s seinKonto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschriftnicht erteilt wurde.4.3.2 Unterlässt der K<strong>und</strong>e die rechtzeitige Geltendmachung der Einwendungengegen die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der jeweiligen(Online-)Kontoauszüge <strong>und</strong>/oder (Online-)Kontoauszüge mitRechnungsabschluss, gelten die jeweiligen Dokumente als genehmigt.Die <strong>ebase</strong> wird den K<strong>und</strong>en auf die Folgen der Unterlassungrechtzeitiger Einwendungen in dem jeweiligen Dokument besondershinweisen.4.4 Darüber hinaus gelten für die Bereitstellung von Online-Kontoauszügen<strong>und</strong> Rechnungsabschlüssen die Regelungen in Punkt „Mitwirkungspflichten<strong>und</strong> Obliegenheiten des K<strong>und</strong>en“ in den <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> sowie die Punkte „Online zur Verfügunggestellte Dokumente“, „Obliegenheiten des K<strong>und</strong>en; Frist fürEinwendungen; Genehmigung durch Schweigen“, „Verfügbarkeitvon Dokumenten (Historie)“ sowie „Haftung der <strong>ebase</strong> für Online-Abrechnungen/-Depot-/-Kontoauszüge sowie Online-Rech nungs -ab schlüsse“ der Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong>Konten.5 Verzicht auf die postalische Zustellung der Kontoauszüge <strong>und</strong>RechnungsabschlüsseDer K<strong>und</strong>e verzichtet ausdrücklich auf den postalischen Versand derfür ihn in seinem Online-Postkorb hinterlegten Dokumente. Es geltenhierzu ergänzend die Regelungen unter Punkt „Verzicht auf die postalischeZustellung“ der Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots<strong>und</strong> Konten.Des Weiteren kann die <strong>ebase</strong> die zur Erfüllung ihrer Informations- <strong>und</strong>Rechnungslegungspflichten gegenüber dem K<strong>und</strong>en erforderlichenMitteilungen sowie sonstige geeignete Nachrichten für die bei der<strong>ebase</strong> geführten Konten kostenlos zum Abruf im Online-Postkorb desK<strong>und</strong>en (zugänglich über „www.<strong>ebase</strong>.com“) bereitstellen. Die überden Online-Postkorb zur Verfügung gestellten Mitteilungen <strong>und</strong> Informationensowie sonstige geeignete Nachrichten ersetzen damit die Informationen<strong>und</strong> Mitteilungen <strong>und</strong> sonstige geeignete Nachrichten vonpapierhaft erstellten Kontoauszügen. Der K<strong>und</strong>e hat jederzeit die Möglichkeit,diesen Informationsweg zu ändern <strong>und</strong> sich die Dokumente<strong>und</strong>/oder Mitteilungen sowie sonstige geeignete Nachrichten gegenEntgelt gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis tungs -verzeichnis in Papierform auf dem Postwege zusenden zu lassen.6 Storno- <strong>und</strong> Berichtigungsbuchungen der <strong>ebase</strong>6.1 Vor RechnungsabschlussDie <strong>ebase</strong> darf fehlerhafte Gutschriften auf einem Konto (z. B. wegeneiner falschen Kontonummer) bis zum nächsten Rechnungsabschlussdurch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweitihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den K<strong>und</strong>en zusteht (Stornobuchung);der K<strong>und</strong>e kann in diesem Fall gegen die Belastungs buchungnicht einwenden, <strong>das</strong>s er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.6.2 Nach RechnungsabschlussStellt die <strong>ebase</strong> erst nach einem Rechnungsabschluss eine fehlerhafteGutschrift fest, <strong>und</strong> steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegenden K<strong>und</strong>en zu, wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belas -ten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der K<strong>und</strong>e gegen die BerichtigungsbuchungEinwendungen, wird die <strong>ebase</strong> den Betrag dem Kontowieder gutschreiben <strong>und</strong> ihren Rückzahlungsanspruch gesondertgeltend machen.6.3 Information des K<strong>und</strong>en; ZinsberechnungÜber Storno- <strong>und</strong> Berichtigungsbuchungen wird die <strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>enunverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die <strong>ebase</strong> hinsichtlichder Zinsberechnung rückwirkend zu dem Bankarbeitstagvor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.7 Zinsen/Entgelte/Ersatz von AufwendungenEventuell anfallende Zinsen werden für den jeweils vereinbarten Zeitraumberechnet <strong>und</strong> dem Konto flex gutgeschrieben (Guthabenzinsen)bzw. belastet (Sollzinsen). Die <strong>ebase</strong> ist berechtigt, den Zinssatz nachbilligem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Die jeweils aktuell gültigenZinssätze sowie die Grenzbeträge für die Guthabenverzinsung werdenauf der Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlicht oderkönnen telefonisch bei der <strong>ebase</strong> erfragt werden.Weitergehende Regelungen zu den Entgelten sind in den <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> unter Punkt „Entgelte, Ersatz vonAufwendungen, nicht entgeltfähige Leistungen <strong>und</strong> Änderungen“ dargestellt.8 Hinweis auf die Weiterleitung <strong>und</strong> die Auskehr von EntgeltenDer K<strong>und</strong>e wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s die <strong>ebase</strong><strong>das</strong> Recht hat, dem Vermittler des K<strong>und</strong>en für seine Vermittlungstätigkeitbzw. an dessen Vertriebsorganisation Entgelte zu gewähren. DieHöhe der laufenden Vertriebsprovision für Konten berechnet sich alsprozentualer Wert des jeweiligen Kontoguthabens <strong>und</strong> kann derzeit biszu einer in dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisgenannten Höhe betragen. Dem K<strong>und</strong>en entstehen hierauskeine zusätzlichen Kosten, da die laufende Vertriebsprovision nichtaus dem Kontoguthaben oder aus anderen dem K<strong>und</strong>en zustehendenBeträgen entnommen wird. Darüber hinaus gewährt die <strong>ebase</strong> demVermittler bzw. an dessen Vertriebsorganisation unter UmständenSachleistungen in Höhe von jährlich maximal 8,00 EUR, bezogen aufdie Anzahl der jeweils vermittelten Konten. Nähere Einzelheiten zu denvon der <strong>ebase</strong> gewährten Vergütungen sind auf Anfrage bei der <strong>ebase</strong>zu erfahren. Der K<strong>und</strong>e ist mit diesen Provisionszahlungsflüssen einverstanden.9 Sonstige RegelungenFür die Kontoführung gelten ergänzend die <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>, die Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Banking für Depots<strong>und</strong> Konten, die Sonderbedingungen für Konten <strong>und</strong> <strong>das</strong> jeweilsaktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für Depots <strong>und</strong> Kontenbei der <strong>ebase</strong>. Sie werden bei der Eröffnung eines Kontos oder beiErtei lung eines Auftrages zwischen der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>en ver -einbart <strong>und</strong> können Ergänzungen oder Abweichungen zu den Konto -bedingungen enthalten.10 Änderung der Kontobedingungen, der Sonderbedingungen fürKonten <strong>und</strong> des zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungs ver zeich nissesEntsprechend der Änderungsklausel der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> kann die <strong>ebase</strong> eine Änderung der Kontobedingungen,der Sonderbedingungen für Konten <strong>und</strong> des zu diesem Zeitpunktgültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisses spätestens zweiMonate vor dem vor geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdensüber <strong>ebase</strong> Online oder ggf. durch Bereitstellung per dauerhaftemelektronischen Datenträger (z. B. CD-ROM) anbieten. Die Zustimmunggilt als erteilt, wenn der K<strong>und</strong>e seine Ablehnung nicht vor demvorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungenschriftlich oder im Fall der Nutzung von <strong>ebase</strong> Online auf den vorgesehenenelektronischen Wegen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkungwird der K<strong>und</strong>e durch die <strong>ebase</strong> in ihrem Angebot gesonderthingewiesen.Stand: 1. Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0)89/454 60-890Telefax: +49 (0)89/454 60-892F 3173.07– 05/2013


Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )für PrivatanlegerI. Regelungen zum Konto flex1 Wesentliche LeistungsmerkmaleDie European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend„<strong>ebase</strong>“ genannt) richtet dem K<strong>und</strong>en mit Eröffnung eines Tages<strong>und</strong>/oder Festgeldkontos <strong>und</strong>/oder Wertpapierkreditkontos <strong>und</strong>/oder Investment Depots mit Konto flex automatisch ein Konto flex ein.Das Konto flex kann nicht separat, d. h. nicht ohne eines der zuvorgenann ten Produkte eröffnet werden. Das Konto flex dient als Ab -wicklungskonto für Tagesgeld-/Festgeld-/Wertpapierkreditkonto sowieu. a. für die über ein Investment Depot mit Konto flex abgewickeltenWertpapiergeschäfte des K<strong>und</strong>en (Kommissions-/Auftragsgeschäfte),für die Gutschriften aus Wertpapiererträgen <strong>und</strong> für dieAbrech nung der Depotführungsentgelte einschließlich damit zusammenhängendersons tiger Entgelte. Das Konto flex dient ferner u. a. derVerbuchung von Zinsgutschriften aus einem Tages- <strong>und</strong>/oder Festgeldkonto.Eine Einrichtung des Konto flex erfolgt nicht, wenn bereitsein Konto flex besteht. Es ist ein auf EUR lautendes, in laufender Rechnung(Kontokorrent) geführtes Abwicklungskonto ohne Mindest -anlagesumme. Das Guthaben auf dem Konto flex ist täglich fällig. DasKonto flex dient auch der Abwicklung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen.2 Externe Bankverbindung als Referenzbankverbindung für <strong>das</strong>Konto flexDer K<strong>und</strong>e muss eine externe Bankverbindung angeben, die auf denNamen mindestens eines Kontoinhabers lautet. Weitere externe Bankverbindungenkönnen bei der <strong>ebase</strong> nicht hinterlegt werden. Die externeBankverbindung zu einem Konto flex kann bei einem inländischen<strong>und</strong>/oder ausländischen Kreditinstitut geführt werden, soferndieses innerhalb des Gebietes des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums*(SEPA) liegt <strong>und</strong> <strong>das</strong> externe Konto „SEPA-fähig“ ist. Dieexterne Bankverbindung kann nur durch einen schriftlichen, im Originalunterschriebenen Auftrag an die <strong>ebase</strong> geändert werden. Bei einemGemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung für jedenKontoinhaber („Oder-Konto“) ist jeder Kontoinhaber allein berechtigt,der <strong>ebase</strong> eine neue externe Bankverbindung mitzuteilen. Mindestensein Kontoinhaber bzw. gesetzlicher Vertreter des Kontoinhabers mussmit einem einzelverfügungsberechtigten Kontoinhaber der angegebenenexternen Bankverbindung identisch sein.3 Einzahlungen/VerfügungenFür Einzahlungen <strong>und</strong> Verfügungen gelten die Regelungen unter Punkt„Einzahlungen <strong>und</strong> Verfügungen“ der Bedingungen für Konten bei derEuropean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger(nachfolgend „Kontobedingungen“ genannt).4 Ausgleich von Kontoüberziehungen (geduldete Überziehung)Die <strong>ebase</strong> ist berechtigt, bei ungenehmigten Kontoüberziehungenihren Verzugsschaden geltend zu machen <strong>und</strong> den in diesem Fall anfallendenZinssatz für geduldete Überziehungen zu verlangen. Es geltenergänzend die Bedingungen für geduldete Überziehungen. DerartigeVerfügungen führen nicht zur Einräumung eines Kredits.Überziehungen auf dem Konto flex können entstehen durch z. B.Steuer nachzahlungen an <strong>das</strong> Finanzamt, Einzug von Entgelten <strong>und</strong>Auslagen gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungs ver zeich nisse für Depots <strong>und</strong>/oder Konten bei der <strong>ebase</strong> (nachfolgend„Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis“ genannt), durch regel -mäßige Einzüge (z. B. Sparplan) oder die Belastung von Sollzinsen.5 AuftragserteilungAufträge, welche zu Geldbewegungen auf dem Konto flex führen, werdengr<strong>und</strong>sätzlich vom K<strong>und</strong>en online beauftragt. Eine Beauftragungder <strong>ebase</strong> mittels Telefonbanking <strong>und</strong>/oder per E-Mail ist nicht möglich.Schriftliche Auftragserteilung (per Brief oder Telefax) findet nurgegen Entgelt gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong>Leistungsverzeichnis statt.6 GuthabenverzinsungEine Verzinsung für <strong>das</strong> Guthaben auf dem Konto flex erfolgt derzeitnicht.7 Online-Kontoauszug/RechnungsabschlussFür die Bereitstellung von Online-Kontoauszug <strong>und</strong> Rechnungsabschlussgelten die Regelungen unter Punkt „Mitteilungen zum Konto“der Kontobedingungen.8 Mindestlaufzeit/Kündigungsmöglichkeiten8.1 Eine Mindestlaufzeit für <strong>das</strong> Konto flex richtet sich nach den geschlossenenKontoverträgen, d. h. z. B. im Falle des Abschlusseseines Festgeldkontovertrags längstens nach der dort vereinbartenLaufzeit.8.2 Für die Kündigungsmöglichkeiten gelten die Bestimmungen in den<strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der European Bank for FinancialServices GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend „<strong>Allgemeine</strong>Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>“ genannt), sofern in denKontobedingungen <strong>und</strong>/oder diesen Sonderbedingungen für Kontenbei der <strong>ebase</strong> für Privatanleger (nachfolgend „Sonderbedingungenfür Konten“ genannt) in Bezug auf <strong>das</strong> jeweilige vom K<strong>und</strong>en abgeschlosseneKonto produkt nichts Abweichendes geregelt ist. Eineseparate Kündigung des Konto flex bei Bestehen weiterer Konto<strong>und</strong>/oderDepotprodukte ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht möglich.8.3 Das Konto flex bleibt im Falle einer Kündigung <strong>und</strong>/oder durch Fristablaufvon Konto- <strong>und</strong>/oder Depotprodukten bestehen. Im Falle einerAuflösung des Konto flex werden evtl. vorhandene Guthaben-/Sollsalden über die vom K<strong>und</strong>en angegebene externe Bankverbindungabgerechnet, sofern keine gegenteilige Weisung des K<strong>und</strong>envorliegt.9 Außergerichtliche StreitschlichtungFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>ebase</strong> gelten die Regelungenunter Punkt „Außergerichtliche Streitschlichtung“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.10 Sonstige RegelungenIm Übrigen gelten ergänzend zu diesen Sonderbedingungen für Konten,in der jeweils aktuell gültigen Fassung die <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong>, die Kontobedingungen, die Bedingungenfür <strong>das</strong> Online-Banking für Depots <strong>und</strong> Konten für Privat -anleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ),die Bedingungen für den Zahlungsverkehr, ggf. die Bedingungen für<strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex für Privatanleger bei der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ), ggf. die Bedingungenfür <strong>das</strong> Investment Depot für Privatanleger bei der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) <strong>und</strong> ggf. die Bedingungenfür den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz fürPrivatanleger, sowie <strong>das</strong> jeweils aktuell gültige Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis.II. Regelungen zum Tagesgeldkonto1 KontovertragDie Eröffnung eines Tagesgeldkontos kann mit dem Formular „Kontoeröffnungsantrag“beantragt werden. Das Tagesgeldkonto kann ausschließlichin Verbindung mit einem Konto flex geführt werden. Sofernbereits ein Konto flex bei der <strong>ebase</strong> besteht, kann die Beantragung zurEinrichtung eines Tagesgeldkontos auch online erfolgen, gemäß Punkt„Rahmenvereinbarung für die Eröffnung von Tages- oder Festgeldkontenbei bestehendem Konto flex bei der <strong>ebase</strong>“ der Kontobedingungen.2 Wesentliche LeistungsmerkmaleDas Tagesgeldkonto ist ein auf EUR lautendes, in laufender Rechnung(Kontokorrent) geführtes Konto mit täglicher Fälligkeit <strong>und</strong> variablerGuthabenverzinsung zum Zweck der kurzfristigen Liquiditätsanlage.Es gibt keine Mindestanlagesumme. Das Tagesgeldkonto dient nichtder Abwicklung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen <strong>und</strong> bietetsomit keine Zahlungsverkehrsfunktionen. Die Zinsen für <strong>das</strong> Tagesgeldkontowird die <strong>ebase</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich dem Konto flex gutschreiben.* Die derzeitigen Mitgliedsstaaten <strong>und</strong> Gebiete des einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraums sind im Anhang der Bedingungen für den Zahlungsverkehr <strong>und</strong> im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungs verzeichnis für Depots <strong>und</strong>/oder Konten bei der <strong>ebase</strong> angegeben.


Sonderbedingungen für Konten3 Einzahlungen/Verfügungen/KontoüberziehungEinzahlungen <strong>und</strong> Verfügungen auf bzw. vom Tagesgeldkonto, einmaligsowie auch regelmäßig, sind gr<strong>und</strong>sätzlich nur in Form von Umbuchungenzugunsten bzw. zulasten des Konto flex möglich <strong>und</strong> sind durchden K<strong>und</strong>en online zu beauftragen; Überweisungen vom Tagesgeldkontoauf eine Drittbank bzw. von einer Drittbank auf <strong>das</strong> Tages geld -konto sind nicht möglich. Ebenso können keine Einzugsermächtigungslastschriftenauf <strong>das</strong> bzw. vom Tagesgeldkonto gezogen werden.Verfügungen sind nur bis zur Höhe des Guthabens auf dem Tagesgeldkontozulässig, d. h., eine Überziehung, auch in Form einer geduldetenÜberziehung des Tagesgeldkontos, ist nicht möglich. Bei Verfügungenin Höhe des Gesamtguthabens bleibt <strong>das</strong> Tagesgeldkonto – sofernkeine gegenteilige Weisung des K<strong>und</strong>en vorliegt – weiterhin bestehen.4 AuftragserteilungAufträge werden gr<strong>und</strong>sätzlich vom K<strong>und</strong>en online beauftragt. EineBeauftragung der <strong>ebase</strong> mittels Telefonbanking <strong>und</strong>/oder per E-Mailist nicht möglich. Eine schriftliche Auftragserteilung (per Brief oderTele fax) ist nur gegen ein Entgelt gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis möglich.5 GuthabenverzinsungDie Zinsen werden halbjährlich berechnet <strong>und</strong> am Ende des Kalen -derhalbjahrs auf dem Konto flex gutgeschrieben (Guthabenzinsen).Die <strong>ebase</strong> ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315BGB) zu ändern. Die jeweils aktuell gültigen Guthabenzinssätze bestimmensich in Abhängigkeit von der Höhe des jeweils aktuellen Guthabensauf dem Tagesgeldkonto. Erreicht <strong>das</strong> Guthaben auf einemTages geld konto eine bestimmte Höhe, wird <strong>das</strong> gesamte Guthaben abdiesem Zeitpunkt mit dem hierfür aktuell gültigen Zinssatz verzinst.Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze <strong>und</strong> Grenzbeträge für die jeweiligeGuthabenverzinsung werden auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlicht oder können telefonisch bei der<strong>ebase</strong> erfragt werden.6 Online-Kontoauszug/RechnungsabschlussSofern auf dem Tagesgeldkonto ein Umsatz/eine Buchung erfolgt ist,stellt die <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en monatlich einen Kontoauszug im Online-Postkorb zur Verfügung. Sofern keine Umsätze/Buchungen vorgenommenwurden, wird dem K<strong>und</strong>en von der <strong>ebase</strong> halbjährlich einOnline-Kontoauszug mit Rechnungsabschluss in seinem Online-Postkorbhinterlegt. Für die Bereitstellung von Online-Kontoauszug <strong>und</strong>Rechnungsabschluss gelten ergänzend die Regelungen unter Punkt„Mitteilungen zum Konto“ der Kontobedingungen.7 Mindestlaufzeit/KündigungsmöglichkeitenEs wird keine Mindestlaufzeit vereinbart.Für die Kündigungsmöglichkeiten gelten die Bestimmungen in den <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong> sowie in den Kontobedingungen.Wird <strong>das</strong> Tagesgeldkonto gekündigt, bleibt <strong>das</strong> Konto flex weiterhin bestehen,sofern keine anders lautende Weisung des K<strong>und</strong>en vorliegt.8 Außergerichtliche StreitschlichtungFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>ebase</strong> gelten die Regelungenunter Punkt „Außergerichtliche Streitschlichtung“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.III. Regelungen zum Festgeldkonto1 Kontovertrag/FestgeldanlageDas Festgeldkonto ist ein auf EUR lautendes Termingeldkonto mit einerfesten Laufzeit <strong>und</strong> einer festgeschriebenen Guthabenverzinsung.Die Eröffnung kann nur in Verbindung mit einem Konto flex bei der<strong>ebase</strong> erfolgen <strong>und</strong> mit dem Formular „Kontoeröffnungsantrag“ beantragtwerden. Sofern bereits ein Konto flex bei der <strong>ebase</strong> besteht, kanndie Beantragung der Einrichtung eines Festgeldkontos auch online erfolgen(vgl. Punkt „Rahmenvereinbarung für die Eröffnung von TagesoderFestgeldkonten bei bestehendem Konto flex bei der <strong>ebase</strong>“ derKontobedingungen). Bei einer Festgeldanlage wird ein bestimmterGeldbetrag zu einem festgeschriebenen Zinssatz mit einer vorab festgelegtenLaufzeit angelegt. Die Festgeldanlage erfolgt auf dem Festgeldkonto.Während der Festgeldlaufzeit sind Verfügungen über denAnlagebetrag nur unter den Voraussetzungen gemäß Nr. 11 dieserRege lungen zum Festgeldkonto möglich.2 Wesentliche LeistungsmerkmaleDas Festgeldkonto dient dem Zweck der zeitlich befristeten Termineinlagemit einer einmaligen Einzahlung am Anfang der Festlaufzeit. Diejeweils aktuell gültige Mindestanlagehöhe für <strong>das</strong> Festgeldkonto istauf der Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlicht bzw.kann telefonisch bei der <strong>ebase</strong> erfragt werden. Das Festgeldkontodient nicht der Abwicklung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen<strong>und</strong> bietet somit keine Zahlungsverkehrsfunktionen.Der gewünschte Anlagebetrag muss rechtzeitig zum Anlagebeginn aufdem Konto flex bei der <strong>ebase</strong> vorliegen. Hierfür zieht die <strong>ebase</strong> den anzulegendenBetrag per Einzugsermächtigungslastschrift im Auftragdes K<strong>und</strong>en bei der Kontoeröffnung einmalig von der vom K<strong>und</strong>en angegebenenexternen Bankverbindung auf <strong>das</strong> Konto flex ein <strong>und</strong> buchtanschließend den Festgeldbetrag automatisch auf <strong>das</strong> Festgeldkontoum. Der K<strong>und</strong>e kann den anzulegenden Betrag jedoch auch auf ein bereitsbestehendes Konto flex überweisen <strong>und</strong> nach Gutschrift auf demKonto flex die Eröffnung des Festgeldkontos online beauftragen.3 Einzahlungen/VerfügungenEinzahlungen <strong>und</strong> Verfügungen auf bzw. vom Festgeldkonto (bei Endfälligkeit)sind gr<strong>und</strong>sätzlich nur zugunsten bzw. zulasten des Kontoflex möglich. Bei der Festgeldkontoeröffnung erfolgt eine Umbuchungdes Anlagebetrags automatisch durch die <strong>ebase</strong> im Zuge der zuvordurchgeführten Festgelderöffnung. Während der festgeschriebenenLaufzeit sind Verfügungen <strong>und</strong> weitere Einzahlungen auf bzw. vomFestgeldkonto gr<strong>und</strong>sätzlich nicht möglich.4 KontoüberziehungDas Festgeldkonto kann nur auf Guthabenbasis geführt werden. Kontoüberziehungen(auch im Wege einer geduldeten Überziehung) sindnicht möglich.5 AuftragserteilungAufträge werden gr<strong>und</strong>sätzlich vom K<strong>und</strong>en online beauftragt. EineBeauftragung der <strong>ebase</strong> mittels Telefonbanking <strong>und</strong>/oder per E-Mailist nicht möglich. Eine schriftliche Auftragserteilung (per Brief oderTele fax) ist nur gegen ein Entgelt gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigenPreis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis möglich.6 GuthabenverzinsungDas Festgeldkonto wird jeweils für die vereinbarte Dauer der Festlaufzeitverzinst. Als vereinbart gilt der für <strong>das</strong> Festgeldkonto tagesaktuelleZinssatz der <strong>ebase</strong> mit Valutadatum der Einbuchung der Einlageauf dem Festgeldkonto. Die Veröffentlichung der aktuellen Zinssätzeder <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> aktuell angebotenen Laufzeiten (Habenzinsen je Laufzeitsowie ggf. Betragsgrenzen) erfolgen auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) oder können telefonisch bei der <strong>ebase</strong> erfragt werden.Die Zinsen für die Festgeldanlage werden bei Fälligkeit gr<strong>und</strong>sätzlichdem Konto flex gutgeschrieben, es sei denn, der K<strong>und</strong>e hat mit der<strong>ebase</strong> eine Prolongation (Wiederanlage) inkl. Zinsen vereinbart. In diesemFall werden auch die Zinsen auf dem Festgeldkonto wieder angelegt<strong>und</strong> die Zinsgutschrift erfolgt dann mit Fälligkeit der Festgeld -anlage am Ende der jeweiligen Laufzeit unmittelbar auf dem Festgeldkonto.Der K<strong>und</strong>e wird über die erfolgte Wiederanlage informiert.7 Laufzeit/Fälligkeit der FestgeldanlageDie Laufzeit beginnt mit dem Valutadatum der Einbuchung auf <strong>das</strong>Festgeldkonto. Terminaufträge für eine Festgeldanlage sind bei der<strong>ebase</strong> nicht möglich. Der K<strong>und</strong>e kann bei Vertragsabschluss zwischeneiner automatischen Prolongation am Ende der Laufzeit (wahlweisemit oder ohne Zinsen) <strong>und</strong> der Auszahlung des Anlagebetrags zzgl. Zinsenzum Ende der Laufzeit wählen.8 Prolongation (Wiederanlage) <strong>und</strong> RückzahlungBei einer automatischen Prolongation wird der Anlagebetrag (wahlweisemit oder ohne Zinsen) für den gleichen Zeitraum zu dem zu diesemZeitpunkt aktuell gültigen Zinssatz wieder angelegt. Bis spätes -tens drei Bankarbeitstage vor Fälligkeit kann die Prolongation der Einlagevereinbart oder eine schon vereinbarte Prolongation wieder aufgehobenwerden. Sofern keine Prolongation vereinbart wurde, zahltdie <strong>ebase</strong> den Anlagebetrag am Ende der Laufzeit bei Fälligkeit derFestgeldanlage – einschließlich fälliger Zinsen – auf <strong>das</strong> Konto flexaus. Eine Auszahlung des Betrags vom Festgeldkonto direkt an eineexterne Bankverbindung ist nicht möglich.


Sonderbedingungen für Konten9 Einlagenbestätigung/Online-KontoauszügeAbweichend von Punkt „Bereitstellung von (Online-)Kontoauszügen“der Kontobedingungen wird die <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en über die erst -malige Einlage postalisch eine Einlagenbestätigung <strong>und</strong> zusätzlicheinen Online-Kontoauszug erteilen. Ebenso erhält der K<strong>und</strong>e bei jederneuen Festgeldanlage <strong>und</strong> bei jeder Prolongation postalisch eine neueEinlagenbestätigung <strong>und</strong> erneut einen Online-Kontoauszug.10 KontoschließungDas Festgeldkonto wird automatisch bei Endfälligkeit geschlossen,sofern keine automatische Prolongation vorgemerkt ist.11 Vorzeitige Verfügung über <strong>das</strong> Festgeldkonto/KündigungsmöglichkeitenAbweichend von Punkt „Kündigungsrechte“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>ebase</strong> ist eine ordentliche Kündigung desFestgeldkontos gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigungdes Festgeldkontos aus wichtigem Gr<strong>und</strong> bleibt unberührt.Stimmt die <strong>ebase</strong> im Ausnahmefall einer vorzeitigen Rückzahlung<strong>und</strong> damit außerordentlichen Kündigung zu, wird von der <strong>ebase</strong> einAufwandsersatz bis zum Ende des vereinbarten Festzinszeitraumsberechnet. Die Höhe des daraus resultierenden Aufwandsersatzes istgemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfestgelegt. Der Aufwandsersatz wird gemäß Punkt „Verrechnungsklausel“der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>abge rechnet. Die Kündigung der Festgeldanlage vor Ende der vereinbartenLaufzeit kann ausschließlich schriftlich erfolgen.12 Außergerichtliche StreitschlichtungFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>ebase</strong> gelten die Regelungenunter Punkt „Außergerichtliche Streitschlichtung“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.Stand: 1. Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0) 89/454 60-890Telefax: +49 (0) 89/454 60-892F 3542.02 – 05/2013


Bedingungen für den ZahlungsverkehrI. Bedingungen für den ÜberweisungsverkehrFür die Ausführung von Überweisungsaufträgen von K<strong>und</strong>en der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend „<strong>ebase</strong>“genannt) gelten die folgenden Bedingungen.1 Allgemein1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlich des DauerauftragsDer K<strong>und</strong>e kann die <strong>ebase</strong> beauftragen, durch eine ÜberweisungGeldbeträge bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers anden Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln.Der K<strong>und</strong>e kann die <strong>ebase</strong> auch beauftragen, jeweils zu einem bestimmtenwiederkehrenden Termin einen gleich bleibenden Geldbetragan <strong>das</strong> gleiche Konto des Zahlungsempfängers zu überweisen(Dauerauftrag). Überweisungsaufträge auf Konten bei anderen Kreditinstituten,welche nicht der angegebenen externen Bankverbindungentsprechen, können schriftlich oder durch Nutzung eines TAN-Verfahrens im Online-Banking gegenüber der <strong>ebase</strong> erteilt werden.1.2 K<strong>und</strong>enkennungenFür <strong>das</strong> Verfahren hat der K<strong>und</strong>e seine K<strong>und</strong>enkennung (Kontonummer<strong>und</strong> Bankleitzahl der <strong>ebase</strong> oder IBAN) <strong>und</strong> die ihm vom Zahlungsempfängergenannte K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers(Kontonummer <strong>und</strong> Bankleitzahl oder IBAN <strong>und</strong> BIC oder andereKennung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers)zu verwenden. Die für die Ausführung der Überweisung erforderlichenAngaben bestimmen sich nach Nr. 2.1 <strong>und</strong> 3.1.1.3 Erteilung des Überweisungsauftrags <strong>und</strong> Autorisierung(1) Der K<strong>und</strong>e erteilt der <strong>ebase</strong> einen Überweisungsauftrag in dermit der <strong>ebase</strong> vereinbarten Art <strong>und</strong> Weise (z. B. per Online-Banking)mit den erforderlichen Angaben gemäß Nr. 2.1 bzw. Nr. 3.1. DerK<strong>und</strong>e hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit der Angabenzu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angabenkönnen zu Verzögerungen <strong>und</strong> zu Fehlleitungen von Überweisungenführen; daraus können Schäden für den K<strong>und</strong>en entstehen.Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kanndie <strong>ebase</strong> die Ausführung ablehnen (siehe auch Nr. 1.7). Hält derK<strong>und</strong>e bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile für nötig,hat er dies der <strong>ebase</strong> gesondert mitzuteilen.(2) Der K<strong>und</strong>e autorisiert den Überweisungsauftrag durch Unterschriftoder in der anderweitig mit der <strong>ebase</strong> vereinbarten Art <strong>und</strong>Weise (z. B. per Online-Banking-PIN/-TAN).(3) Auf Verlangen des K<strong>und</strong>en teilt die <strong>ebase</strong> vor Ausführung eineseinzelnen Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfrist fürdiesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellenden Entgelte<strong>und</strong> ggf. deren Aufschlüsselung mit.1.4 Zugang des Überweisungsauftrags bei der <strong>ebase</strong>(1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der <strong>ebase</strong> zugeht.Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafürvorgesehenen Empfangsvorrichtungen der <strong>ebase</strong> (z. B. Eingangauf Online-Banking-Server).(2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftragsnach Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der <strong>ebase</strong> gemäßdem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis, gilt derÜberweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen.(3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtungder <strong>ebase</strong> oder im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungs verzeichnis angegebenen Annahmezeitpunkt ein, gilt der Überweisungsauftragim Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist(siehe Nr. 2.2.2) erst als am darauf folgenden Geschäftstag der<strong>ebase</strong> als zugegangen.1.5 Widerruf des Überweisungsauftrags(1) Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags bei der <strong>ebase</strong>(siehe Nr. 1.4 Absatz 1 <strong>und</strong> 2) kann der K<strong>und</strong>e diesen nicht mehr widerrufen.Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärunggegenüber der <strong>ebase</strong> möglich.(2) Haben die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e einen bestimmten Termin für dieAusführung der Überweisung vereinbart (siehe Nr. 2.2.2 Absatz 2),kann der K<strong>und</strong>e die Überweisung beziehungsweise den Dauerauftrag(siehe Nr.1.1) bis zwölf Uhr des vor dem vereinbarten Tag liegendenGeschäftstags der <strong>ebase</strong> widerrufen. Die Geschäftstage der<strong>ebase</strong> ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leis -tungs ver zeich nis. Nach dem rechtzeitigen Zugang des Widerrufs einesDauerauftrags bei der <strong>ebase</strong> werden keine weiteren Überweisungenmehr aufgr<strong>und</strong> des bisherigen Dauerauftrags ausgeführt.(3) Nach den in Absatz 1 <strong>und</strong> 2 genannten Zeitpunkten kann derÜberweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn der K<strong>und</strong>e <strong>und</strong>die <strong>ebase</strong> dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam,wenn es der <strong>ebase</strong> gelingt, die Ausführung zu verhindern oder denÜberweisungsbetrag zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung einessolchen Widerrufs des K<strong>und</strong>en berechnet die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> im jeweilsaktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.1.6 Ausführung des Überweisungsauftrags(1) Die <strong>ebase</strong> führt den Überweisungsauftrag des K<strong>und</strong>en aus, wenndie zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nr. 2.1 <strong>und</strong> 3.1) inder vereinbarten Art <strong>und</strong> Weise (siehe Nr.1.3 Absatz 1) vorliegen <strong>und</strong>der Überweisungsauftrag vom K<strong>und</strong>en autorisiert ist (siehe Nr. 1.3Absatz 2); die <strong>ebase</strong> ist zur Ausführung der Überweisung ferner nurinsoweit verpflichtet, als ein ausreichender dispositiver Saldo in derAuftragswährung vorhanden ist.(2) Die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> die weiteren an der Ausführung der Überweisungbeteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisungausschließlich anhand der vom K<strong>und</strong>en angegebenen K<strong>und</strong>enkennungdes Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) auszuführen.(3) Die <strong>ebase</strong> unterrichtet den K<strong>und</strong>en mindestens einmal monatlichüber die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg.1.7 Ablehnung der Ausführung(1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nr. 1.6 Absatz 1) nichterfüllt, kann die <strong>ebase</strong> die Ausführung des Überweisungsauftragsablehnen. Hierüber wird die <strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en unverzüglich, auf jedenFall aber innerhalb der in Nr. 2.2.1 bzw. Nr. 3.2 vereinbartenFrist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die <strong>ebase</strong>, soweit möglich,die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wieFehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.Mit K<strong>und</strong>en, die keine Verbraucher sind, kann die Art <strong>und</strong> Weise sowiedie zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.(2) Ist eine vom K<strong>und</strong>en angegebene K<strong>und</strong>enkennung für die <strong>ebase</strong>erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oderkeinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen,wird die <strong>ebase</strong> dem K<strong>und</strong>en hierüber unverzüglich eine Informationzur Verfügung stellen <strong>und</strong> ihm ggf. den Überweisungsbetrag wiederherausgeben.(3) Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnetdie <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisausgewiesene Entgelt.1.8 Übermittlung der ÜberweisungsdatenIm Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die <strong>ebase</strong>die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten)unmittel bar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen anden Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfängerdie Überweisungsdaten, zu denen auch die Kontonummer bzw.die Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört,ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitendenÜberweisungen <strong>und</strong> bei Eilüberweisungen im Inland können dieÜberweisungsdaten über <strong>das</strong> NachrichtenübermittlungssystemSociety for Worldwide Interbank Financial Telecommunication(SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersweitergeleitet werden. Aus Gründen der System -


Bedingungen für den Zahlungsverkehrsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehendin seinen Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz<strong>und</strong> in den USA.1.9 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter ÜberweisungenDer K<strong>und</strong>e hat die <strong>ebase</strong> unverzüglich nach Feststellung eines nichtautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftragsdarüber zu unterrichten.1.10 Entgelte1.10.1 Entgelte für Verbraucher für Inlandsüberweisung <strong>und</strong> Europaüberweisung/SEPA-Überweisung1Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem jeweilsaktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis. Änderungender Entgelte werden dem K<strong>und</strong>en spätestens zwei Monatevor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens inTextform angeboten. Hat der K<strong>und</strong>e mit der <strong>ebase</strong> im Rahmen derGeschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationswegvereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebotenwerden. Die Zustimmung des K<strong>und</strong>en gilt als erteilt, wenner seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt desWirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkungwird ihn die <strong>ebase</strong> in ihrem Angebot besondershinweisen. Werden dem K<strong>und</strong>en Änderungen der Entgelteangeboten, kann er die Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos<strong>und</strong> kostenfrei kündigen. Auch auf dieses Kündigungsrecht wirdihn die <strong>ebase</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen. Ergänzendgelten die Ausführungen in den Punkten „Geltungsbereich“ <strong>und</strong>„Änderungen“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger.1.10.2 Entgelte für sonstige SachverhalteFür Entgelte <strong>und</strong> deren Änderung• für grenzüberschreitende Überweisungen (außer Europaüberweisungen/SEPA-Überweisungen),• für Überweisungen von K<strong>und</strong>en, die keine Verbraucher sind,gelten die Regelungen in Nr. 12 Absatz 2 bis 6 AGB Banken.1.11 WechselkursErteilt der K<strong>und</strong>e einen Überweisungsauftrag in einer anderenWährung als der Kontowährung, wird <strong>das</strong> Konto gleichwohl in derKontowährung belastet. Die Bestimmung des Wechselkurses beisolchen Überweisungen ergibt sich aus der Umrechnungsregelungim jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis. EineÄnderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurseswird unmittelbar <strong>und</strong> ohne vorherige Benachrichtigungdes K<strong>und</strong>en wirksam. Der Referenzwechselkurs stammt auseiner öffentlich zugänglichen Quelle.1.12 Meldepflichten nach AußenwirtschaftsrechtDer K<strong>und</strong>e hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrechtzu beachten.2 Inlandsüberweisungen <strong>und</strong> Europaüberweisungen/SEPA-Überweisungen2.1 Erforderliche AngabenDer K<strong>und</strong>e muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen:• Name des Zahlungsempfängers,• Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl<strong>und</strong>/oder Name des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängersoder• Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlungsempfängers<strong>und</strong> Bank-Identifizierungs-Code (BIC) des Zahlungsdienst -leis ters des Zahlungsempfängers,• Währung (EUR),• Betrag,• Name des K<strong>und</strong>en,• Kontonummer <strong>und</strong> Bankleitzahl oder IBAN des K<strong>und</strong>en.2.2 Maximale Ausführungsfrist2.2.1 FristlängeDie <strong>ebase</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, <strong>das</strong>s der Überweisungsbetragspätestens innerhalb der im jeweils aktuell gültigen Preis<strong>und</strong>Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beimZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.2.2.2 Beginn der Ausführungsfrist(1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangsdes Überweisungsauftrags bei der <strong>ebase</strong> (siehe Nr. 1.4).(2) Vereinbaren die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e, <strong>das</strong>s die Ausführungder Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende einesbestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der K<strong>und</strong>e der<strong>ebase</strong> den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährungzur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, so ist derim Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin fürden Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarteTermin nicht auf einen Geschäftstag der <strong>ebase</strong>, so beginnt dieAusführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag der <strong>ebase</strong>.Die Geschäftstage/Bankarbeitstage der <strong>ebase</strong> ergeben sich ausdem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis.2.3 Erstattungs- <strong>und</strong> Schadensersatzansprüche des K<strong>und</strong>en2.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten ÜberweisungIm Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nr. 1.3 Absatz2) hat die <strong>ebase</strong> gegen den K<strong>und</strong>en keinen Anspruch aufErstat tung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem K<strong>und</strong>enden Überweisungsbetrag unverzüglich zu erstatten <strong>und</strong>, sofernder Betrag einem Konto des K<strong>und</strong>en belastet worden ist, diesesKonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne dieBelastung mit der nicht autorisierten Überweisung bef<strong>und</strong>enhätte.2.3.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einerautorisierten Überweisung(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Überweisung kann der K<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong>die unverzügliche <strong>und</strong> ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetragsinsoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgte oderfehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des K<strong>und</strong>en belastet,bringt die <strong>ebase</strong> dieses wieder auf den Stand, auf dem es sichohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangbef<strong>und</strong>en hätte. Soweit vom Überweisungsbetrag von der<strong>ebase</strong> oder zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogenworden sein sollten, übermittelt die <strong>ebase</strong> zugunsten des Zahlungsempfängersunverzüglich den abgezogenen Betrag.(2) Der K<strong>und</strong>e kann über den Absatz 1 hinaus von der <strong>ebase</strong> dieErstattung derjenigen (Teil-)Entgelte <strong>und</strong> Zinsen insoweit verlangen,als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oderfehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestelltoder seinem Konto belastet wurden.(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, <strong>das</strong>s die Überweisungbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nachAblauf der Ausführungsfrist gemäß Nr. 2.2.1 eingegangen ist (Verspätung),sind die Ansprüche nach Nr. 2.3.1 <strong>und</strong> 2.3.2 ausgeschlossen.Ist dem K<strong>und</strong>en durch die Verspätung ein Schaden entstanden,haftet die <strong>ebase</strong> nach Nr. 2.3.3, bei K<strong>und</strong>en, die keineVerbraucher sind, nach Nr. 2.3.4.(4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die <strong>ebase</strong> auf Verlangen des K<strong>und</strong>en den Zahlungsvorgangnachvollziehen <strong>und</strong> den K<strong>und</strong>en über <strong>das</strong> Ergebnis unterrichten.2.3.3 Schadensersatz(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisiertenÜberweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisungkann der K<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong> einen Schaden, der nicht bereitsvon Nr. 2.3.1 <strong>und</strong> 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies giltnicht, wenn die <strong>ebase</strong> die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.Die <strong>ebase</strong> hat hierbei ein Verschulden, <strong>das</strong> einer zwischengeschal-1Europaüberweisungen/SEPA-Überweisungen sind grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union, der EWR-Staaten (Auflistung siehe Anhang) <strong>und</strong> der Schweiz in EUR, bei derdie Internationale Kontonummer (IBAN) <strong>und</strong> Bankleitzahl des Kreditinstituts (BIC) des Überweisenden <strong>und</strong> des Begünstigten angegeben werden.


Bedingungen für den Zahlungsverkehrteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, essei denn, <strong>das</strong>s die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschaltetenStelle liegt, die der K<strong>und</strong>e vorgegeben hat. Hat derK<strong>und</strong>e durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung einesSchadens beigetragen, bestimmt sich nach den Gr<strong>und</strong>sätzen desMitverschuldens, in welchem Umfang die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>eden Schaden zu tragen haben.(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 EUR begrenzt. Diesebetragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht• für nicht autorisierte Überweisungen,• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der <strong>ebase</strong>,• für Gefahren, die die <strong>ebase</strong> besonders übernommen hat <strong>und</strong>• für den Zinsschaden, wenn der K<strong>und</strong>e Verbraucher ist.2.3.4 Schadensersatzansprüche von K<strong>und</strong>en, die keine Verbrauchersind, bei einer nicht erfolgten autorisierten Überweisung, fehlerhaftausgeführten autorisierten Überweisung oder nicht autorisiertenÜberweisungAbweichend von den Erstattungsansprüchen in Nr. 2.3.2 <strong>und</strong>Schadensersatzansprüchen in Nr. 2.3.3 haben K<strong>und</strong>en, die keineVerbraucher sind, bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführtenautorisierten Überweisung oder nicht autorisierten Überweisungneben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB<strong>und</strong> den §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nachMaßgabe folgender Regelungen:• Die <strong>ebase</strong> haftet für eigenes Verschulden.• Hat der K<strong>und</strong>en durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehungeines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach denGr<strong>und</strong>sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die<strong>ebase</strong> <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e den Schaden zu tragen haben.• Für <strong>das</strong> Verschulden von durch die <strong>ebase</strong> zwischengeschaltetenStellen haftet die <strong>ebase</strong> nicht. In diesen Fällen beschränkt sichdie Haftung der <strong>ebase</strong> auf die sorgfältige Auswahl <strong>und</strong> Unterweisungder ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteterAuftrag).• Ein Schadensersatzanspruch des K<strong>und</strong>en ist der Höhe nach aufden Überweisungsbetrag zuzüglich der von der <strong>ebase</strong> in Rechnunggestellten Entgelte <strong>und</strong> Zinsen begrenzt. Soweit es sichhierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, istder Anspruch auf höchstens 12.500 EUR je Überweisung begrenzt.Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> für Gefahren, die die<strong>ebase</strong> besonders übernommen hat.2.3.5 Haftungs- <strong>und</strong> Einwendungsausschluss(1) Eine Haftung der <strong>ebase</strong> nach Nr. 2.3.2 bis 2.3.4 ist ausgeschlossen,• wenn die <strong>ebase</strong> gegenüber dem K<strong>und</strong>en nachweist, <strong>das</strong>s derÜberweisungsbetrag rechtzeitig <strong>und</strong> ungekürzt beim Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder• soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit einer vom K<strong>und</strong>enangegebenen fehlerhaften K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängersausgeführt wurde. In diesem Fall kann der K<strong>und</strong>evon der <strong>ebase</strong> jedoch verlangen, <strong>das</strong>s sie sich im Rahmen ihrerMöglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.Für diese Wiederbeschaffung berechnet die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong>im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis ausgewieseneEntgelt.(2) Ansprüche des K<strong>und</strong>en nach den Nr. 2.3.1 bis 2.3.4 <strong>und</strong> Einwendungendes K<strong>und</strong>en gegen die <strong>ebase</strong> aufgr<strong>und</strong> nicht oder fehlerhaftausgeführter Überweisungen oder aufgr<strong>und</strong> nicht autorisierterÜberweisungen sind ausgeschlossen, wenn der K<strong>und</strong>e die<strong>ebase</strong> nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungmit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisunghiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur,wenn die <strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en über die Belastungsbuchung derÜberweisung spätestens innerhalb eines Monats nach der Belas -tungsbuchung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Wegunterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag derUnterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nr.2.3.3 kann der K<strong>und</strong>e auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltendmachen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Fristverhindert war.(3) Ansprüche des K<strong>und</strong>en sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen <strong>und</strong> unvorhersehbaren Ereignis beruhen,auf <strong>das</strong> die <strong>ebase</strong> keinen Einfluss hat <strong>und</strong> dessen Folgentrotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermiedenwerden können, oder• von der <strong>ebase</strong> aufgr<strong>und</strong> einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführtwurden.3 Grenzüberschreitende Überweisungen (außer Europaüberweisungen/SEPA-Überweisungen)3.1 Erforderliche AngabenDer K<strong>und</strong>e muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angabenmachen:• Name des Zahlungsempfängers,• Internationale Bankkontonummer (IBAN) bzw. Kontonummer desZahlungsempfängers,• Bank-Identifizierungs-Code (BIC); ist der BIC unbekannt, ist beiÜberweisungen der vollständige Name <strong>und</strong> die Adresse des Zahlungsdienstleistersdes Zahlungsempfängers anzugeben,• Zielland,• Betrag,• Name des K<strong>und</strong>en,• Kontonummer <strong>und</strong> Bankleitzahl oder IBAN des K<strong>und</strong>en.3.2 AusführungsfristDie Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.3.3 Erstattungs- <strong>und</strong> Schadensersatzansprüche des K<strong>und</strong>en3.3.1 Haftung der Bank für nicht autorisierte Überweisungen(1) Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nr. 1.3Absatz 2) hat die <strong>ebase</strong> gegen den K<strong>und</strong>en keinen Anspruch aufErstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem K<strong>und</strong>enden Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten <strong>und</strong>, sofern der Betrageinem Konto des K<strong>und</strong>en belastet worden ist, dieses Kontowieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belas -tung durch die nicht autorisierte Überweisung bef<strong>und</strong>en hätte.(2) Bei sonstigen Schäden, die aus einer nicht autorisierten Überweisungresultieren, haftet die <strong>ebase</strong> für eigenes Verschulden. Hatder K<strong>und</strong>e durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehungeines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Gr<strong>und</strong>sätzendes Mitverschuldens, in welchem Umfang die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> derK<strong>und</strong>e den Schaden zu tragen haben.3.3.2 Haftung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einerÜberweisungBei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisiertenÜberweisungen hat der K<strong>und</strong>e neben etwaigen Herausgabeansprüchenaus Auftragsrecht nach § 667 BGB <strong>und</strong> §§ 812 ff. BGBSchadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen:• Die <strong>ebase</strong> haftet für eigenes Verschulden. Hat der K<strong>und</strong>e durchein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadensbeigetragen, bestimmt sich nach den Gr<strong>und</strong>sätzen des Mitverschuldens,in welchem Umfang die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e denSchaden zu tragen haben.• Für <strong>das</strong> Verschulden zwischengeschalteter Stellen haftet die<strong>ebase</strong> nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der<strong>ebase</strong> auf die sorgfältige Auswahl <strong>und</strong> Unterweisung der erstenzwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).• Die Haftung der <strong>ebase</strong> ist auf höchstens 12.500 EUR je Überweisungbegrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht fürVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> für Gefahren,die die <strong>ebase</strong> besonders übernommen hat.3.3.3 Haftungs- <strong>und</strong> Einwendungsausschluss(1) Ansprüche des K<strong>und</strong>en wegen der fehlerhaften Ausführungeiner Überweisung nach Nr. 3.3.2 bestehen nicht, wenn• die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom K<strong>und</strong>en fehlerhaftangegebenen K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängersausgeführt wurde oder• die <strong>ebase</strong> gegenüber dem K<strong>und</strong>en nachweist, <strong>das</strong>s der Überweisungsbetragordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers eingegangen ist.


Bedingungen für den Zahlungsverkehr(2) Ansprüche des K<strong>und</strong>en nach Nr. 3.3.1 <strong>und</strong> 3.3.2 <strong>und</strong> Einwendungendes K<strong>und</strong>en gegen die <strong>ebase</strong> aufgr<strong>und</strong> nicht oder fehlerhaftausgeführter Überweisungen oder aufgr<strong>und</strong> nicht autorisierterÜberweisungen sind ausgeschlossen, wenn der K<strong>und</strong>e die<strong>ebase</strong> nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungmit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisunghiervon schriftlich unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginntnur, wenn die <strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en über die Belastungsbuchungder Überweisung spätestens innerhalb eines Monats nachder Belastungsbuchung auf dem für Kontoinformationen vereinbartenWeg unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginnder Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüchekann der K<strong>und</strong>e auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen,wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Fristverhindert war.(3) Ansprüche des K<strong>und</strong>en sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen <strong>und</strong> unvorhersehbaren Ereignis beruhen,auf <strong>das</strong> die <strong>ebase</strong> keinen Einfluss hat <strong>und</strong> dessen Folgentrotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermiedenwerden können, oder• von der <strong>ebase</strong> aufgr<strong>und</strong> einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführtwurden.II. Zahlungen mittels Lastschrift imEinzugs ermächtigungsverfahrenZahlungen mittels Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren werdenvon der <strong>ebase</strong> nicht angeboten.Für Zahlungen des K<strong>und</strong>en in EUR an Zahlungsempfänger mittels Einzugsermächtigungslastschriftüber sein Konto bei der <strong>ebase</strong> gelten folgendeBedingungen.1 Allgemein1.1 BegriffsbestimmungEine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgangzulasten des Kontos des K<strong>und</strong>en, bei dem die Höhedes jeweiligen Zahlungsbetrags vom Zahlungsempfänger angegebenwird.1.2 Entgelte1.2.1 Entgelte für VerbraucherDie Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem jeweilsaktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis. Änderungen derEntgelte werden dem K<strong>und</strong>en spätestens zwei Monate vor demvorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textformange boten. Hat der K<strong>und</strong>e mit der <strong>ebase</strong> im Rahmen der Geschäftsbeziehungeinen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart,können die Änderungen auch auf diesem Wege angebotenwerden. Die Zustimmung des K<strong>und</strong>en gilt als erteilt, wenn er seineAblehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdensder Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkungwird ihn die <strong>ebase</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.Werden dem K<strong>und</strong>en Änderungen der Entgelte angeboten,kann er die Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos <strong>und</strong>kostenfrei kündigen. Auch auf dieses Kündigungsrecht wird ihndie <strong>ebase</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.1.2.2 Entgelte für K<strong>und</strong>en, die keine Verbraucher sindBei Entgelten <strong>und</strong> deren Änderung von Zahlungen von K<strong>und</strong>en, diekeine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nr. 12Absätze 2 bis 6 AGB Banken.1.3 Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung von LastschriftenSchreibt die <strong>ebase</strong> den Gegenwert von Lastschriften schon vor ihrerEinlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung,<strong>und</strong> zwar auch dann, wenn diese bei der <strong>ebase</strong> selbst zahlbar sind.Werden Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die <strong>ebase</strong> den Betragaus dem Einzugsauftrag nicht gutgeschrieben, macht die <strong>ebase</strong>die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon,ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.2 Einzugsermächtigungslastschrift2.1 Allgemein2.1.1 Wesentliche Merkmale der EinzugsermächtigungslastschriftMit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann derK<strong>und</strong>e über die <strong>ebase</strong> an den Zahlungsempfänger Zahlungen inEuro bewirken.Für die Ausführung von Zahlungen mittels Einzugsermächtigungslastschriftenmuss• der Zahlungsempfänger <strong>und</strong> dessen Zahlungsdienstleister <strong>das</strong>Einzugsermächtigungslastschriftverfahren nutzen <strong>und</strong>• der K<strong>und</strong>e vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfängereine Einzugsermächtigung (siehe Nr. 2.2.1) erteilen.Diese Einzugsermächtigung ist zugleich die Weisung des K<strong>und</strong>engegenüber der <strong>ebase</strong>, die vom Zahlungsempfänger auf <strong>das</strong> Kontodes K<strong>und</strong>en gezogenen Lastschriften einzulösen.Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus,indem er über seinen Zahlungsdienstleister der <strong>ebase</strong> die Lastschriftenvorlegt. Der K<strong>und</strong>e kann bei einer autorisierten Zahlungaufgr<strong>und</strong> einer Einzugsermächtigungslastschrift binnen einer Fristvon acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung aufseinem Konto von der <strong>ebase</strong> die Erstattung des belasteten Lastschriftbetragsverlangen.2.1.2 K<strong>und</strong>enkennungenFür <strong>das</strong> Verfahren hat der K<strong>und</strong>e die ihm mitgeteilte Kontonummer<strong>und</strong> die Bankleitzahl der <strong>ebase</strong> als seine K<strong>und</strong>enkennung gegenüberdem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die <strong>ebase</strong> berechtigtist, die Zahlung aufgr<strong>und</strong> der Einzugsermächtigungslastschriftausschließlich auf Gr<strong>und</strong>lage der ihr übermittelten K<strong>und</strong>enkennungauszuführen. Die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> die weiteren beteiligten Stellenführen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der imLastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als seine K<strong>und</strong>enkennungangegebenen Kontonummer <strong>und</strong> Bankleitzahl aus.2.2 Einzugsermächtigung2.2.1 Erteilung der Einzugsermächtigung, Weisung an die Bank sowieRegelung für bisher erteilte EinzugsermächtigungenDer K<strong>und</strong>e erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung.Mit dieser• ermächtigt er den Zahlungsempfänger, Zahlungen von seinemKonto mittels Lastschrift einzuziehen, <strong>und</strong>• weist er zugleich die <strong>ebase</strong> an, die vom Zahlungsempfänger aufsein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der K<strong>und</strong>e gegenüber der<strong>ebase</strong> die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers.Sätze 2 <strong>und</strong> 3 gelten auch für vom K<strong>und</strong>en vor dem Inkrafttretendieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen.Die Einzugsermächtigung muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten)enthalten:• Bezeichnung des Zahlungsempfängers,• Bezeichnung des K<strong>und</strong>en <strong>und</strong>• seine K<strong>und</strong>enkennung (siehe Nr. 2.1.2).Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigungzusätzliche Angaben enthalten.2.2.2 Widerruf der EinzugsermächtigungDie Einzugsermächtigung kann vom K<strong>und</strong>en durch Erklärung gegenüberdem Zahlungsempfänger oder der <strong>ebase</strong> – möglichstschriftlich – mit der Folge widerrufen werden, <strong>das</strong>s nachfolgendeZahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind.Erfolgt der Widerruf gegenüber der <strong>ebase</strong>, wird dieser ab demauf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäßaktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis wirksam. Zusätzlichsollte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfängererklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.


Bedingungen für den Zahlungsverkehr2.3 Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift auf Gr<strong>und</strong>lage der Einzugsermächtigungdurch den Zahlungsempfänger(1) Die vom K<strong>und</strong>en erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beimZahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten <strong>und</strong>etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung vonEinzugsermächtigungslastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetragwird vom Zahlungsempfänger angegeben.(2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatzzur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschrift unter Einschaltungseines Zahlungsdienstleisters an die <strong>ebase</strong> als Zahlstelle. DieserDatensatz stellt auch die mit der Einzugsermächtigung erteilteWeisung an die <strong>ebase</strong> dar, die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrifteinzulösen (siehe Nr. 2.2.1).2.4 Zahlungsvorgang aufgr<strong>und</strong> der Einzugsermächtigungslastschrift2.4.1 Belastung des Kontos des K<strong>und</strong>en mit dem Lastschriftbetrag(1) Eingehende Einzugsermächtigungslastschriften des Zahlungsempfängerswerden mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenenLastschriftbetrag dem Konto des K<strong>und</strong>en belastet.(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens amzweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht(siehe Nr. 2.4.2), wenn• der <strong>ebase</strong> ein Widerruf der Einzugsermächtigung zugegangenist,• die vom Zahlungsempfänger angegebene Kontonummer desZahlungspflichtigen <strong>und</strong> die Bankleitzahl keinem Konto des K<strong>und</strong>enbei der <strong>ebase</strong> zuzuordnen sind oder• der K<strong>und</strong>e über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendesGuthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichendendispositiven Saldo verfügt (fehlende Kontodeckung);Teileinlösungen nimmt die <strong>ebase</strong> nicht vor.2.4.2 Einlösung von EinzugsermächtigungslastschriftenEinzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Be -las tungs buchung auf dem Konto des K<strong>und</strong>en nicht spätestens amzweiten Bankarbeitstag 2 nach ihrer Vornahme rückgängig gemachtwird.2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachungder Belastungsbuchung oder Ablehnung der EinlösungÜber die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belas -tungs buchung (siehe Nr. 2.4.1) oder die Ablehnung der Einlösungeiner Einzugsermächtigungslastschrift (siehe Nr. 2.4.2) wird die<strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en unverzüglich, spätestens bis zu der gemäßNr. 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf demfür Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wirddie <strong>ebase</strong>, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben,wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachungoder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für dieUnterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösung, einerautorisierten Einzugsermächtigungslastschrift wegen fehlenderKontodeckung (siehe Nr. 2.4.1 Absatz 2, dritter Spiegelstrich)berechnet die <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong>Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.2.4.4 Ausführung der Zahlung(1) Die <strong>ebase</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, <strong>das</strong>s der von ihr demKonto des K<strong>und</strong>en aufgr<strong>und</strong> der Einzugsermächtigungslastschriftdes Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestensinnerhalb der im Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis angegebenenAusführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerseingeht.(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Einzugsermächtigungslastschriftbei der <strong>ebase</strong>. Fällt dieser Tag nichtauf einen Geschäftstag gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis<strong>und</strong>Leistungsverzeichnis, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.(3) Die <strong>ebase</strong> unterrichtet den K<strong>und</strong>en über die Ausführung derZahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg <strong>und</strong> inder vereinbarten Häufigkeit.2.5 Erstattungsanspruch des K<strong>und</strong>en bei einer autorisierten Zahlung(1) Der K<strong>und</strong>e kann bei einer autorisierten Zahlung aufgr<strong>und</strong> einerEinzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist von acht Wochen,ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Kontovon der <strong>ebase</strong> ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belastetenLastschriftbetrags verlangen. Dabei bringt sie <strong>das</strong> Konto wiederauf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlungbef<strong>und</strong>en hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängersgegen den K<strong>und</strong>en bleiben hiervon unberührt.(2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobaldder jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durcheine ausdrückliche Genehmigung des K<strong>und</strong>en unmittelbar gegenüberder <strong>ebase</strong> autorisiert worden ist.(3) Erstattungsansprüche des K<strong>und</strong>en bei einer nicht erfolgten oderfehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nachNr. 2.6.2.2.6 Erstattungs- <strong>und</strong> Schadensersatzansprüche des K<strong>und</strong>en2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten ZahlungIm Falle einer vom K<strong>und</strong>en nicht autorisierten Zahlung hat die<strong>ebase</strong> gegen den K<strong>und</strong>en keinen Anspruch auf Erstattung ihrerAufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem K<strong>und</strong>en den von seinemKonto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten.Dabei bringt sie <strong>das</strong> Konto wieder auf den Stand, auf dem es sichohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung bef<strong>und</strong>enhätte.2.6.2 Erstattung bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Zahlung(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Zahlung kann der K<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong> die unverzügliche<strong>und</strong> ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrags insoweitverlangen, als die Zahlung nicht erfolgte oder fehlerhaftwar. Die <strong>ebase</strong> bringt dann <strong>das</strong> Konto wieder auf den Stand, aufdem es sich ohne fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang bef<strong>und</strong>enhätte.(2) Der K<strong>und</strong>e kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus vonder <strong>ebase</strong> die Erstattung derjenigen Entgelte <strong>und</strong> Zinsen verlangen,die die <strong>ebase</strong> ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgtenoder fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestelltoder mit denen sie <strong>das</strong> Konto des K<strong>und</strong>en belastet hat.(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, <strong>das</strong>s der Zahlungsbetragbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nachAblauf der Ausführungsfrist gemäß Nr. 2.4.4 eingegangen ist (Verspätung),sind die Ansprüche nach Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 ausgeschlossen.Ist dem K<strong>und</strong>en durch die Verspätung ein Schaden entstanden,haftet die <strong>ebase</strong> nach Nr. 2.6.3, bei K<strong>und</strong>en, die keine Verbrauchersind, nach Nr. 2.6.4.(4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die <strong>ebase</strong> auf Verlangen des K<strong>und</strong>en den Zahlungsvorgangnachvollziehen <strong>und</strong> den K<strong>und</strong>en über <strong>das</strong> Ergebnis unterrichten.2.6.3 Schadensersatz(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisiertenZahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kannder K<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong> einen Schaden, der nicht bereits von Nr.2.6.1 <strong>und</strong> 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenndie <strong>ebase</strong> die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die <strong>ebase</strong>hat hierbei ein Verschulden, <strong>das</strong> einer von ihr zwischengeschaltetenStelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hatder K<strong>und</strong>e durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung einesSchadens beigetragen, bestimmt sich nach den Gr<strong>und</strong>sätzendes Mitverschuldens, in welchem Umfang die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> K<strong>und</strong>eden Schaden zu tragen haben.(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 EUR begrenzt. Diesebetragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht• für nicht autorisierte Zahlungen,• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der <strong>ebase</strong>,2Die Geschäftstage/Bankarbeitstage der <strong>ebase</strong> ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis.


Bedingungen für den Zahlungsverkehr• für Gefahren, die die <strong>ebase</strong> besonders übernommen hat, <strong>und</strong>• für den dem K<strong>und</strong>en entstandenen Zinsschaden.2.6.4 Schadensersatzansprüche von K<strong>und</strong>en, die keine Verbrauchersind, bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaftausgeführten autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten ZahlungAbweichend von den Erstattungsansprüchen in Nr. 2.6.2 <strong>und</strong>Schadensersatzansprüchen in Nr. 2.6.3 haben K<strong>und</strong>en, die keineVerbraucher sind, bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführtenautorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlungneben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB <strong>und</strong> den§§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabefolgender Regelungen:• Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführtenautorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlungkann der K<strong>und</strong>e, der kein Verbraucher ist, von der <strong>ebase</strong> den Ersatzdes entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt nicht,wenn die <strong>ebase</strong> die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hatder K<strong>und</strong>e durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehungeines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Gr<strong>und</strong>sätzendes Mitverschuldens, in welchem Umfang <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> K<strong>und</strong>eden Schaden zu tragen haben.• Ein Schadensersatzanspruch des K<strong>und</strong>en ist der Höhe nach aufden Lastschriftbetrag zuzüglich der von der <strong>ebase</strong> in Rechnunggestellten Entgelte <strong>und</strong> Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbeium die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruchauf höchstens 12.500 EUR je Zahlung begrenzt. DieseHaftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> für Gefahren, die die <strong>ebase</strong> besondersübernommen hat.2.6.5 Haftungs- <strong>und</strong> Einwendungsausschluss(1) Eine Haftung der <strong>ebase</strong> nach Nr. 2.6.2 bis 2.6.4 ist ausgeschlossen,• wenn die <strong>ebase</strong> gegenüber dem K<strong>und</strong>en nachweist, <strong>das</strong>s derZahlungsbetrag rechtzeitig <strong>und</strong> ungekürzt beim Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder• soweit die Zahlung in Übereinstimmung mit einer vom Zahlungsempfängerangegebenen fehlerhaften K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängersausgeführt wurde. In diesem Fall kann derK<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong> jedoch verlangen, <strong>das</strong>s sie sich im Rahmenihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.Für diese Wiederbeschaffung berechnet die <strong>ebase</strong><strong>das</strong> im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisausgewiesene Entgelt.(2) Ansprüche des K<strong>und</strong>en nach Nr. 2.6.1 bis 2.6.4 <strong>und</strong> Einwendungendes K<strong>und</strong>en gegen die <strong>ebase</strong> aufgr<strong>und</strong> nicht oder fehlerhaftausgeführter Zahlungen oder aufgr<strong>und</strong> nicht autorisierterZahlungen sind ausgeschlossen, wenn der K<strong>und</strong>e die <strong>ebase</strong> nichtspätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nichtautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtethat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die <strong>ebase</strong> denK<strong>und</strong>en über die Belastungsbuchung der Zahlung spätestens innerhalbeines Monats nach der Belastungsbuchung auf dem fürKontoinformationen vereinbarten Weg unterrichtet hat; anderenfallsist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich.Schadensersatzansprüche nach Nr. 2.6.3 kann der K<strong>und</strong>e auchnach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschuldenan der Einhaltung dieser Frist verhindert war.(3) Ansprüche des K<strong>und</strong>en sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen <strong>und</strong> unvorhersehbaren Ereignis beruhen,auf <strong>das</strong> die <strong>ebase</strong> keinen Einfluss hat, <strong>und</strong> dessen Folgentrotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermiedenwerden können, oder• von der <strong>ebase</strong> aufgr<strong>und</strong> einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführtwurden.III. Zahlungen mittels Lastschrift imSEPA-BasislastschriftverfahrenFür Zahlungen des K<strong>und</strong>en an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschriftüber sein Konto bei der <strong>ebase</strong> gelten folgende Bedingungen.1 Allgemein1.1 BegriffsbestimmungEine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgangzulasten des Kontos des K<strong>und</strong>en, bei dem die Höhedes jeweiligen Zahlungsbetrags vom Zahlungsempfänger angegebenwird.1.2 Entgelte1.2.1 Entgelte für VerbraucherDie Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem jeweilsaktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis. Änderungen derEntgelte werden dem K<strong>und</strong>en spätestens zwei Monate vor demvorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.Hat der K<strong>und</strong>e mit der <strong>ebase</strong> im Rahmen der Geschäftsbeziehungeinen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart,können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.Die Zustimmung des K<strong>und</strong>en gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnungnicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdensder Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkungwird ihn die <strong>ebase</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.Werden dem K<strong>und</strong>en Änderungen der Entgelte angeboten,kann er die Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen fristlos <strong>und</strong> kostenfreikündigen. Auch auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die <strong>ebase</strong>in ihrem Angebot besonders hinweisen.1.2.2 Entgelte für K<strong>und</strong>en die keine Verbraucher sind:Für K<strong>und</strong>en, die keine Verbraucher sind, gelten hinsichtlich Entgelten<strong>und</strong> deren Änderungen die Regelungen in Nr. 12 Absätze 2 bis6 AGB-Banken.2 SEPA-Basislastschrift2.1 Allgemein2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-BasislastschriftverfahrensMit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann der K<strong>und</strong>e über die<strong>ebase</strong> an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb desGebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („SingleEuro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zum SEPA-Raum gehörendie im Anhang genannten Staaten <strong>und</strong> Gebiete. Für die Ausführungvon Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften müssen derZahlungsempfänger <strong>und</strong> dessen Zahlungsdienstleister <strong>das</strong> SEPA-Basislastschriftverfahren nutzen <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e vor dem Zahlungsvorgangdem Zahlungsempfänger <strong>das</strong> SEPA-Lastschriftmandaterteilen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgangaus, indem er die Lastschriften über seinen Zahlungsdienstleisterder <strong>ebase</strong> vorlegt. Der K<strong>und</strong>e kann bei einer autorisiertenZahlung aufgr<strong>und</strong> einer SEPA-Basislastschrift binnen einerFrist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchungauf seinem Konto von der <strong>ebase</strong> die Erstattung des belastetenLastschriftbetrags verlangen.2.1.2 K<strong>und</strong>enkennungenFür <strong>das</strong> Verfahren hat der K<strong>und</strong>e die ihm mitgeteilte IBAN 3 <strong>und</strong>den BIC 4 der <strong>ebase</strong> als seine K<strong>und</strong>enkennung gegenüber dem Zahlungsempfängerzu verwenden, da die <strong>ebase</strong> berechtigt ist, dieZahlung aufgr<strong>und</strong> der SEPA-Basislastschrift ausschließlich aufGr<strong>und</strong>lage der ihr übermittelten K<strong>und</strong>enkennung auszuführen. Die<strong>ebase</strong> <strong>und</strong> die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung anden Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vomZahlungsempfänger als dessen K<strong>und</strong>enkennung angegebenenIBAN <strong>und</strong> BIC aus.2.1.3 Übermittlung von LastschriftdatenBei SEPA-Basislastschriften können die Lastschriftdaten vom Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers über <strong>das</strong> Nachrichtenübermittlungssystemder Society for Worldwide Interbank3International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).4Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code).


Bedingungen für den ZahlungsverkehrFinancial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien <strong>und</strong>Rechen zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz <strong>und</strong> inden USA an die <strong>ebase</strong> weitergeleitet werden.2.2 SEPA-Lastschriftmandat2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate)Der K<strong>und</strong>e erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat.Damit autorisiert er gegenüber der <strong>ebase</strong> die Einlösungvon SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandatist schriftlich oder in der mit der <strong>ebase</strong> vereinbarten Art <strong>und</strong>Weise zu erteilen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgendenErklärungen des K<strong>und</strong>en enthalten sein:• Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Kontodes K<strong>und</strong>en mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, <strong>und</strong>• Weisung an die <strong>ebase</strong>, die vom Zahlungsempfänger auf seinKonto gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen.Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdatenenthalten:• Bezeichnung des Zahlungsempfängers,• eine Gläubigeridentifikationsnummer,• Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrendende Zahlung,• Name des K<strong>und</strong>en,• Bezeichnung der Bank des K<strong>und</strong>en <strong>und</strong>• seine K<strong>und</strong>enkennung (siehe Nr. 2.1.2).Über die Autorisierungsdaten hinaus kann <strong>das</strong> Lastschriftmandatzusätzliche Angaben enthalten.2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-LastschriftmandatHat der K<strong>und</strong>e dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigungerteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungenvon seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist erzugleich damit die <strong>ebase</strong> an, die vom Zahlungsempfänger auf seinKonto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigungautorisiert der K<strong>und</strong>e gegenüber der <strong>ebase</strong> die Einlösungvon Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigunggilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 geltenauch für vom K<strong>und</strong>en vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungenerteilte Einzugsermächtigungen.Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten:• Bezeichnung des Zahlungsempfängers,• Name des K<strong>und</strong>en,• K<strong>und</strong>enkennung nach Nr. 2.1.2 oder Kontonummer <strong>und</strong> Bankleitzahldes K<strong>und</strong>en.Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigungzusätzliche Angaben enthalten.2.2.3 Widerruf des SEPA-LastschriftmandatsDas SEPA-Lastschriftmandat kann vom K<strong>und</strong>en durch Erklärunggegenüber dem Zahlungsempfänger oder der <strong>ebase</strong> – möglichstschriftlich – mit der Folge widerrufen werden, <strong>das</strong>s nachfolgendeZahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerrufgegenüber der <strong>ebase</strong>, wird dieser ab dem auf den Eingang desWider rufs folgenden Geschäftstag gemäß Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichniswirksam.Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfängererklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.2.2.4 Zurückweisung einzelner SEPA-BasislastschriftenDer K<strong>und</strong>e kann der <strong>ebase</strong> gesondert die Weisung erteilen, Zahlungenaus bestimmten SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängersnicht zu bewirken. Diese Weisung muss der <strong>ebase</strong>spätestens bis 12 Uhr des Bankarbeitstags der <strong>ebase</strong> vor dem imDatensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen.Diese Weisung sollte aus Beweisgründen möglichst schriftlich gegenüberder <strong>ebase</strong> erfolgen.Zusätzlich muss diese Weisung auch gegenüber dem Zahlungsempfängererklärt werden.2.3 Einzug der SEPA-Basislastschrift auf Gr<strong>und</strong>lage des SEPA-Lastschriftmandatsdurch den Zahlungsempfänger(1) Das vom K<strong>und</strong>en erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beimZahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten <strong>und</strong>setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehungvon SEPA-Basislastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wirdvom Zahlungsempfänger angegeben.(2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatzzur Einziehung der SEPA-Basislastschrift unter Einschaltung seinesZahlungsdienstleisters an die <strong>ebase</strong> als Zahlstelle. Dieser Datensatzverkörpert auch die im SEPA-Lastschriftmandat enthaltene Weisungdes K<strong>und</strong>en an die <strong>ebase</strong> zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Basislastschrift(siehe Nr. 2.2.1 Sätze 2 <strong>und</strong> 4 bzw. Nr. 2.2.2 Satz 2). Fürden Zugang dieser Weisung verzichtet die <strong>ebase</strong> auf die für die Erteilungdes SEPA-Lastschriftmandats vereinbarte Form (siehe Nr. 2.2.1Satz 3).2.4 Zahlungsvorgang aufgr<strong>und</strong> der SEPA-Basislastschrift2.4.1 Belastung des Kontos des K<strong>und</strong>en mit dem Lastschriftbetrag(1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängerswerden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit demvom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag demKonto des K<strong>und</strong>en belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einenim jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis ausgewiesenenGeschäftstag der <strong>ebase</strong>, erfolgt die Kontobelastung amnächsten Geschäftstag.(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens amzweiten Geschäftstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht(siehe Nr. 2.4.2), wenn• der <strong>ebase</strong> ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr.2.2.3 zugegangen ist,• der <strong>ebase</strong> eine Zurückweisung der Lastschrift gemäß Nr. 2.2.4zugegangen ist,• der K<strong>und</strong>e über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendesGuthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichendendispositiven Saldo verfügt (fehlende Kontodeckung);Teileinlösungen nimmt die <strong>ebase</strong> nicht vor,• die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigenkeinem Konto des K<strong>und</strong>en bei der <strong>ebase</strong> zuzuordnenist oder• die Lastschrift nicht von der <strong>ebase</strong> bearbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz– eine Gläubigeridentifikationsnummer fehltoder für die <strong>ebase</strong> erkennbar fehlerhaft ist,– eine Mandatsreferenz fehlt,– ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder– kein Fälligkeitstag angegeben ist.2.4.2 Einlösung von SEPA-BasislastschriftenSEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchungauf dem Konto des K<strong>und</strong>en nicht spätestens am zwei -ten Geschäftstag gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong>Leis tungs ver zeich nis nach ihrer Vornahme rückgängig gemachtwird.2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachungder Belastungsbuchung oder Ablehnung der EinlösungÜber die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belas -tungsbuchung (siehe Nr. 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung derEinlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nr. 2.4.2) wird die<strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nr.2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem fürKontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die<strong>ebase</strong>, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben,wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachungoder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für dieUnterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösung einerautorisierten SEPA-Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung(siehe Nr. 2.4.1 Absatz 2, dritter Spiegelstrich) berechnetdie <strong>ebase</strong> <strong>das</strong> im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisausgewiesene Entgelt.2.4.4 Ausführung der Zahlung(1) Die <strong>ebase</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, <strong>das</strong>s der von ihr demKonto des K<strong>und</strong>en aufgr<strong>und</strong> der SEPA-Basislastschrift des Zahlungsempfängersbelastete Lastschriftbetrag spätestens inner-


Bedingungen für den Zahlungsverkehrhalb der im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisangegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers eingeht.(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatzangegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstaggemäß dem aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisder <strong>ebase</strong>, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgendenGeschäftstag.(3) Die <strong>ebase</strong> unterrichtet den K<strong>und</strong>en über die Ausführung derZahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg <strong>und</strong> inder vereinbarten Häufigkeit.2.5 Erstattungsanspruch des K<strong>und</strong>en bei einer autorisierten Zahlung(1) Der K<strong>und</strong>e kann bei einer autorisierten Zahlung aufgr<strong>und</strong> einerSEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab demZeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der <strong>ebase</strong>ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetragsverlangen. Dabei bringt sie <strong>das</strong> Konto wieder auf den Stand,auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung bef<strong>und</strong>enhätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegenden K<strong>und</strong>en bleiben hiervon unberührt.(2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobaldder jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durcheine ausdrückliche Genehmigung des K<strong>und</strong>en unmittelbar gegenüberder <strong>ebase</strong> autorisiert worden ist.(3) Erstattungsansprüche des K<strong>und</strong>en bei einer nicht erfolgten oderfehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nr.2.6.2.2.6 Erstattungs- <strong>und</strong> Schadensersatzansprüche des K<strong>und</strong>en2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten ZahlungIm Falle einer vom K<strong>und</strong>en nicht autorisierten Zahlung hat die<strong>ebase</strong> gegen den K<strong>und</strong>en keinen Anspruch auf Erstattung ihrerAufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem K<strong>und</strong>en den von seinemKonto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten.Dabei bringt sie <strong>das</strong> Konto wieder auf den Stand, auf dem es sichohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung bef<strong>und</strong>enhätte.2.6.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung vonautorisierten Zahlungen(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Zahlung kann der K<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong> die unverzügliche<strong>und</strong> ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrags insoweitverlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war.Die <strong>ebase</strong> bringt dann <strong>das</strong> Konto wieder auf den Stand, auf dem essich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangbef<strong>und</strong>en hätte.(2) Der K<strong>und</strong>e kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus vonder <strong>ebase</strong> die Erstattung derjenigen Entgelte <strong>und</strong> Zinsen verlangen,die die <strong>ebase</strong> ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgtenoder fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestelltoder mit denen sie <strong>das</strong> Konto des K<strong>und</strong>en belastet hat.(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, <strong>das</strong>s der Zahlungsbetragbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nachAblauf der Ausführungsfrist gemäß Nr. 2.4.4 eingegangen ist (Verspätung),sind die Ansprüche nach Absatz 1 <strong>und</strong> 2 ausgeschlossen.Ist dem K<strong>und</strong>en durch die Verspätung ein Schaden entstanden,haftet die <strong>ebase</strong> nach Nr. 2.6.3 <strong>und</strong> bei K<strong>und</strong>en die kein Verbrauchersind nach Nr. 2.6.4.(4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die <strong>ebase</strong> auf Verlangen des K<strong>und</strong>en den Zahlungsvorgangnachvollziehen <strong>und</strong> den K<strong>und</strong>en über <strong>das</strong> Ergebnis unterrichten.2.6.3 Schadensersatz(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisiertenZahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kannder K<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong> einen Schaden, der nicht bereits von Nr.2.6.1 <strong>und</strong> 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenndie <strong>ebase</strong> die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die <strong>ebase</strong>hat hierbei ein Verschulden, <strong>das</strong> einer von ihr zwischengeschaltetenStelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hatder K<strong>und</strong>e durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung einesSchadens beigetragen, bestimmt sich nach den Gr<strong>und</strong>sätzendes Mitverschuldens, in welchem Umfang die <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> derK<strong>und</strong>e den Schaden zu tragen haben.(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 EUR begrenzt. Diesebetragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht• für nicht autorisierte Zahlungen,• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der <strong>ebase</strong>,• für Gefahren, die die <strong>ebase</strong> besonders übernommen hat, <strong>und</strong>• für den dem K<strong>und</strong>en entstandenen Zinsschaden, wenn derK<strong>und</strong>e Verbraucher ist.2.6.4 Schadensersatzansprüche von K<strong>und</strong>en, die keine Verbrauchersind, bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaftausgeführten autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten ZahlungAbweichend von den Erstattungsansprüchen in Nr. 2.6.1 <strong>und</strong> Nr.2.6.2 <strong>und</strong> Schadensersatzansprüchen in Nr. 2.6.3 haben K<strong>und</strong>en,die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaftausgeführten autorisierten Zahlung oder nicht autorisiertenZahlung neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB<strong>und</strong> den §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nachMaßgabe folgender Regelungen:• Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführtenautorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlungkann der K<strong>und</strong>e, der kein Verbraucher ist, von der <strong>ebase</strong> den Ersatzdes hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Dies giltnicht, wenn die <strong>ebase</strong> die Pflichtverletzung nicht zu vertretenhat. Hat der K<strong>und</strong>e durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehungeines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach denGr<strong>und</strong>sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang <strong>ebase</strong><strong>und</strong> K<strong>und</strong>e den Schaden zu tragen haben.• Ein Schadensersatzanspruch des K<strong>und</strong>en ist der Höhe nach aufden Lastschriftbetrag zuzüglich der von der <strong>ebase</strong> in Rechnunggestellten Entgelte <strong>und</strong> Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbeium die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruchauf höchstens 12.500 EUR je Zahlung begrenzt. DieseHaftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong> für Gefahren, die die <strong>ebase</strong> besondersübernommen hat.2.6.5 Haftungs- <strong>und</strong> Einwendungsausschluss(1) Eine Haftung der <strong>ebase</strong> nach Nr. 2.6.2 bis 2.6.4 ist ausgeschlossen,• wenn die <strong>ebase</strong> gegenüber dem K<strong>und</strong>en nachweist, <strong>das</strong>s derZahlungsbetrag rechtzeitig <strong>und</strong> ungekürzt beim Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder• soweit die Zahlung in Übereinstimmung mit einer vom Zahlungsempfängerangegebenen fehlerhaften K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängersausgeführt wurde. In diesem Fall kann derK<strong>und</strong>e von der <strong>ebase</strong> jedoch verlangen, <strong>das</strong>s sie sich im Rahmenihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzu erlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die <strong>ebase</strong><strong>das</strong> im jeweils aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisausgewiesene Entgelt.(2) Ansprüche des K<strong>und</strong>en nach Nr. 2.6.1 bis 2.6.4 <strong>und</strong> Einwendungendes K<strong>und</strong>en gegen die <strong>ebase</strong> aufgr<strong>und</strong> nicht oder fehlerhaftausgeführter Zahlungen oder aufgr<strong>und</strong> nicht autorisierterZahlungen sind ausgeschlossen, wenn der K<strong>und</strong>e die <strong>ebase</strong> nichtspätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nichtautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtethat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die <strong>ebase</strong> denK<strong>und</strong>en über die Belastungsbuchung der Zahlung spätestens innerhalbeines Monats nach der Belastungsbuchung auf dem fürKontoinformationen vereinbarten Weg unterrichtet hat; anderenfallsist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich.Schadensersatzansprüche nach Nr. 2.6.3 kann der K<strong>und</strong>e auchnach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschuldenan der Einhaltung dieser Frist verhindert war.(3) Ansprüche des K<strong>und</strong>en sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen <strong>und</strong> unvorhersehbaren Ereignis beruhen,auf <strong>das</strong> die <strong>ebase</strong> keinen Einfluss hat <strong>und</strong> dessen Folgen


Bedingungen für den Zahlungsverkehrtrotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermiedenwerden können, oder• von der <strong>ebase</strong> aufgr<strong>und</strong> einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführtwurden.IV. Gemeinsame Regelungen für Überweisungen<strong>und</strong> Lastschriften1 Dauerlastschriften 5 bzw. Dauerüberweisungen 6Der K<strong>und</strong>e kann bei ausreichendem dispositivem Saldo Dauerüberweisungenauf die vom K<strong>und</strong>en angegebene externe Bankverbindungdurchführen bzw. Dauerlastschriften von der vom K<strong>und</strong>en angegebenenexternen Bankverbindung einziehen lassen.2 Ausführung/Einlösung von Überweisungen/LastschriftenDie <strong>ebase</strong> führt Überweisungen des K<strong>und</strong>en aus bzw. löst Lastschriftenanderer Bankinstitute ein, wenn ein zur Ausführung der Überweisung/Einlösungder Lastschrift ausreichender dispositiver Saldo aufdem Konto flex bei der <strong>ebase</strong> vorhanden ist.Anhang: Liste der zur SEPA gehörigen Staaten<strong>und</strong> GebieteStaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)Mitgliedstaaten der Europäischen Union:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, VereinigtesKönig reich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern.Weitere Staaten:Island, Liechtenstein, Norwegen.Sonstige Staaten <strong>und</strong> Gebiete:Mayotte, Monaco, Schweiz, Saint-Pierre <strong>und</strong> Miquelon.3 Außergerichtliche Streitschlichtung <strong>und</strong> sonstige BeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>ebase</strong> besteht für K<strong>und</strong>endie Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifftder Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereichdes Zahlungsdiensterechts (§§ 675 c bis 676 c des BürgerlichenGesetzbuchs), können auch K<strong>und</strong>en, die nicht Verbrauchersind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regeltdie „Verfahrensordnung für die Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerdenim deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestelltwird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. DieBeschwerde ist schriftlich an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverbanddeutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin,zu richten. Ferner besteht für den K<strong>und</strong>en die Möglichkeit, sich je -derzeit schriftlich oder persönlich zur Niederschrift vor Ort bei derB<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, GraurheindorferStraße 108, BA 35, 53117 Bonn <strong>und</strong> Marie-Curie-Straße 24–28,60439 Frankfurt, über Verstöße der <strong>ebase</strong> gegen <strong>das</strong> Zahlungs -dienste aufsichts gesetz (ZAG), die §§ 675 c bis 676 c des BürgerlichenGesetzbuchs (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzeszum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.4 Änderungen dieser ZahlungsverkehrsbedingungenÄnderungen dieser Zahlungsverkehrsbedingungen werden dem K<strong>und</strong>enspätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihresWirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der K<strong>und</strong>e mit der <strong>ebase</strong>im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationswegvereinbart (z. B. Online-Nutzung/Online-Konto-/ -Depot -aus züge), können die Änderungen auch auf diesem Wege oder ggf. Bereitstellungper dauerhaftem elektronischen Datenträger, z. B. CD-ROM, angeboten werden, wenn die Art der Übermittlung es dem K<strong>und</strong>enerlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken.Die Zustimmung des K<strong>und</strong>en gilt als erteilt, wenn er seineAblehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdensder Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkungwird ihn die <strong>ebase</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werdendem K<strong>und</strong>en Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (z. B.Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderungbetroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos<strong>und</strong> kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn dieBank in ihrem Angebot besonders hinweisen.5Regelmäßige Lastschrifteinzüge von der angegebenen externen Bankverbindung6Regelmäßige Überweisungen vom Konto flex bei der <strong>ebase</strong> auf die angegebene externe Bankverbindung.Stand: 1. Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0)89/454 60-890Telefax: +49 (0)89/454 60-892F 3543.04 – 05/2013


Bedingungen für geduldete ÜberziehungenDie folgenden Bedingungen gelten für alle geduldeten Überziehungen,die innerhalb der gesamten Geschäftsverbindung dem K<strong>und</strong>en von derEuropean Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) (nachfolgend„<strong>ebase</strong>“ genannt) gewährt werden.3 Außergerichtliche StreitschlichtungFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>ebase</strong> gelten die Regelungenunter Punkt „Außergerichtliche Streitschlichtung“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>.1 Beschreibung „geduldete Überziehung“ <strong>und</strong> Pflichten des Konto -inhabers1.1 Eine geduldete Überziehung ist die Überziehung eines laufendenKontos ohne <strong>das</strong>s dem Kontoinhaber (nachfolgend „K<strong>und</strong>e“ genannt)eine Überziehungsmöglichkeit eingeräumt wurde oder dieÜberziehung einer auf einem laufenden Konto eingeräumten Überziehungsmöglichkeitüber die vertraglich vereinbarte Höhe hinaus.1.2 Der K<strong>und</strong>e hat gegenüber der <strong>ebase</strong> keinen Anspruch auf eine geduldeteÜberziehung <strong>und</strong> ist gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, <strong>das</strong> laufendeKonto nicht zu überziehen bzw. sonstige mit der <strong>ebase</strong> getroffeneVereinbarungen einzuhalten. Duldet die <strong>ebase</strong> dennoch eine Überziehung,ist diese geduldete Überziehung innerhalb von einer Wochean die <strong>ebase</strong> zurückzuführen, sofern mit der <strong>ebase</strong> keine andere Vereinbarunggeschlossen wurde.1.3 Eine geduldete Überziehung bei Konten für Minderjährige ist nichtmöglich.2 Sollzinssatz2.1 Sofern mit dem K<strong>und</strong>en keine anderweitige Vereinbarung getroffenwurde, handelt es sich bei einem Sollsaldo auf dem Konto flex umeine geduldete Überziehung.2.2 Duldet die <strong>ebase</strong> eine Überziehung durch den K<strong>und</strong>en, fallen Sollzinsenfür die Dauer <strong>und</strong> auf den tatsächlich in Anspruch genommenenBetrag an. Derartige Überziehungen führen nicht zur Einräumungeines Kredits! Der Sollzinssatz beträgt 10,75 % p.a. (StandJuli 2012). Der Sollzinssatz für geduldete Überziehungen ist variabel.Die <strong>ebase</strong> wird den variablen Sollzinssatz entsprechend den Änderungendes Hauptrefinanzierungszinssatzes der Europäischen Zentralbank(nachfolgend „EZB-Zinssatz“ genannt) nach folgender Maßgabeanpassen: Sofern am letzten Bankarbeitstag vor dem 15. einesKalendermonats von der <strong>ebase</strong> eine Erhöhung des EZB-Zinssatzesum mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber dem EZB-Zinssatzim Monat der letzten Zinsanpassung festgestellt wird, erhöht die<strong>ebase</strong> den variablen Sollzinssatz entsprechend. Die <strong>ebase</strong> verpflichtetsich dagegen zur Senkung des variablen Sollzinssatzes um dieVeränderung des EZB-Zinssatzes, wenn der EZB-Zinssatz um min -des tens 0,25 Prozentpunkte gesunken ist. Die Zinsanpassungenwerden fünf Bankarbeitstage nach dem 15. eines Kalendermonatsohne gesonderte Erklärung gegenüber dem K<strong>und</strong>en bei der <strong>ebase</strong>wirksam. Die <strong>ebase</strong> wird den K<strong>und</strong>en in regelmäßigen Zeit abständenauf dem Kontoauszug unterrichten. Der K<strong>und</strong>e kann die Höhe desEZB-Zinssatzes jederzeit auf der Homepage der <strong>ebase</strong> bzw. in anderenöffentlich zugänglichen Medien (insbes. www.b<strong>und</strong>esbank.de)einsehen.2.3 Die Zinsen für die geduldete Überziehung werden quartärlich abgerechnet<strong>und</strong> am Ende des Kalenderquartals dem Konto flex belastet(Sollzinsen).2.4 Tritt an die Stelle des EZB-Zinssatzes ein anderer Zinssatz der EuropäischenZentralbank zur Steuerung der Liquidität am Geldmarkt, soist dieser Zinssatz für die Zinsanpassung maßgeblich.2.5 Wird eine geduldete Überziehung vom K<strong>und</strong>en nicht ausgeglichen,kann die <strong>ebase</strong> von ihrem Sicherungs- <strong>und</strong> Verwertungsrecht gemäßPunkt „Aufrechnung <strong>und</strong> Vereinbarung eines Pfandrechts zugunstender <strong>ebase</strong>“ der <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen der EuropeanBank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® ) für Privatanleger (nachfolgend„<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>“ genannt)Gebrauch machen.Stand: 1. Juli 2013European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0) 89/454 60-890Telefax: +49 (0) 89/454 60-892F 3634.02– 05/2013


Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis für <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Depot <strong>und</strong> Kontenbei der European Bank for Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )A. Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfür <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Depot (nachfolgend „InvestmentDepot“ genannt)I. Preise/Abrechnungsmodalitäten(alle Angaben verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer[USt.] <strong>und</strong> passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an)Depotführungsentgelte(die Depotführungsentgelte verstehen sich als Pauschale je Kalenderjahr)1 Depotführungsentgelt für <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flexHinweis: Die nachfolgend genannten Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrenfür <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flex gelten ausschließlich fürK<strong>und</strong>en, die ab dem 01. 01. 2010 ein Investment Depot mit Kontoflex bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend„<strong>ebase</strong>“ genannt) eröffnet haben bzw. eröffnen bzw. die ab dem01.01.2010 in ein Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum des InvestmentDepots mit Konto flex gewechselt haben bzw. wechseln.Die Abrechnung der Depotführungsentgelte erfolgt zum Jahresende bzw.bei unterjähriger Auflösung zum Auflösungszeitpunkt oder ggf. bei Gesamtverfügungder letzten Depotposition mit Bestand. Bei Eröffnung imzweiten Kalenderhalbjahr wird <strong>das</strong> halbe Depotführungsentgelt berechnet.Bei Depotauflösung innerhalb des ersten Kalenderjahrs oder ggf. beiGesamtverfügung der letzten Depotposition mit Bestand wird pauschal<strong>das</strong> volle Depotführungsentgelt berechnet. Ab dem zweiten Kalenderjahrwird bei Depotauflösung im ersten Kalenderhalbjahr oder ggf. bei Gesamtverfügungder letzten Depotposition mit Bestand <strong>das</strong> halbe Depotführungsentgelt<strong>und</strong> bei Depotauflösung im zweiten Kalenderhalbjahroder ggf. bei Gesamtverfügung der letzten Depotposition mit Bestand<strong>das</strong> volle Depotführungsentgelt berechnet.Gr<strong>und</strong>sätzlich erfolgt die Abrechnung des Depotführungsentgelts über<strong>das</strong> Konto flex bei der <strong>ebase</strong>. Der <strong>ebase</strong> bleibt es vorbehalten, <strong>das</strong> Depotführungsentgeltdurch Verkauf von Fondsanteilen (in der Regel ausder zuletzt eröffneten Depotposition) abzurechnen. Die Erhebung desDepotführungsentgelts bei unterjähriger Auflösung oder ggf. bei Gesamtverfügungder letzten Depotposition mit Bestand findet jedoch inder Regel durch Verkauf von Fondsanteilen aus der Depotposition statt,die zuletzt im Rahmen der Auflösung veräußert wird. Sofern derK<strong>und</strong>e keine Online-Transaktionen wünscht, sind schriftliche Transaktionsaufträgeentgeltpflichtig gemäß diesem Preis- <strong>und</strong> Leis tungs ver -zeichnis.Ein Wechsel vom Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Select“ in<strong>das</strong> Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Standard“ ist jederzeitdurch Eröffnung <strong>und</strong> Einzahlung auf eine dritte Depotposition bzw.Eröffnung einer ETF-Depotposition möglich. Ein Wechsel vomPreis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Standard“ in <strong>das</strong> Preis- <strong>und</strong>Leistungsspektrum „flex Select“ ist nicht möglich. Ein Wechsel vomPreis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Select“ in <strong>das</strong> Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum„flex Standard“ vollzieht sich automatisch durch Nutzung desPreis- <strong>und</strong> Leistungsspektrums „flex Standard“. Ein Wechsel vomPreis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Select“ oder „flex Standard“ in<strong>das</strong> Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Select“ oder „Standard“ istnicht möglich.1.1 Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Select“ 24,00 EURDas Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Select“ beinhaltet maximalzwei Depotpositionen mit Bestand aus dem <strong>ebase</strong> Fondsspektrum(www.<strong>ebase</strong>.com/fs). Zusätzlich wird vorausgesetzt, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> InvestmentDepot mit Konto flex im Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Select“online geführt wird, d. h., <strong>das</strong>s der K<strong>und</strong>e Online-Abrechnungen <strong>und</strong>/oder Online-Depot-/-Kontoauszüge erhält <strong>und</strong> Online-Transaktionendurchführt. Sobald der K<strong>und</strong>e für sein Investment Depot mit Konto flexkeinen Online-Zugang oder keine Online-Abrechnungen oder keineOnline-Depot-/-Kontoauszüge mehr wünscht, sind Offline-Transaktionensowie die Zusendung von Abrechnungen oder Depot- <strong>und</strong> Kontoaus -zügen gemäß Punkt „Sonstige Entgelte“ dieses Preis- <strong>und</strong> Leistungs -verzeichnisses entgeltpflichtig. Das Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flexStand: 1. Juli 2013Select“ umfasst nicht die Verwahrung von ETF-Fondsanteilen 0 . Die Verwahrungvon Fondsanteilen zum Ansparen von vermögenswirksamenLeistungen (Wertpapier-Sparvertrag) ist gegen ein zusätzliches Vertragsentgeltgemäß dem aktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnismöglich.1.2 Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Standard“ 36,00 EURDas Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Standard“ beinhaltet bis zu 99Depotpositionen aus dem <strong>ebase</strong> Fondsspektrum („www.<strong>ebase</strong>.com/fs“).Zusätzlich wird vorausgesetzt, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Investment Depot mit Konto flexim Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Standard“ online geführt wird,d. h., <strong>das</strong>s der K<strong>und</strong>e Online-Abrechnungen <strong>und</strong>/oder Online-Depot-/-Kontoauszüge erhält <strong>und</strong> Online-Transaktionen durchführt. Sobald derK<strong>und</strong>e für sein Investment Depot mit Konto flex keinen Online-Zugangoder keine Online-Abrechnungen oder Online Depot-/-Kontoauszügemehr wünscht, sind Offline-Transaktionen sowie die Zusendung von Abrechnungenoder Depot- <strong>und</strong> Kontoauszügen gemäß Punkt „SonstigeEntgelte“ dieses Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisses entgeltpflichtig. DasPreis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Standard“ umfasst die Verwahrungvon entgeltpflichtigen ETF-Fondsanteilen. Die Verwahrung von Fonds -anteilen zum Ansparen von vermögenswirksamen Leistungen (Wertpapier-Sparvertrag)ist gegen ein zusätzliches Vertragsentgelt gemäß demaktuell gültigen Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis möglich.1.3 Vertragsentgelt für vermögenswirksame Leistungen(Wertpapier-Sparvertrag)12,00 EURpro VL-AnlageIst in einem Investment Depot mit Konto flex ausschließlich eine Depotpositionfür eine Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) vorhanden,so wird ausschließlich ein Vertragsentgelt von 12,00 EUR berechnet,d. h., ein zusätzliches Depotführungsentgelt wird nicht erhoben.Darüber hinaus ist die Verwahrung von Fondsanteilen zur Anlage von vermögenswirksamenLeistungen (VL) auch in dem Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum„flex Select“ <strong>und</strong> „flex Standard“ möglich, d. h., im Preis<strong>und</strong>Leistungsspektrum „flex Select“ <strong>und</strong> „flex Standard“ kann eineweitere Depotposition zur Anlage von vermögenswirksamen Leis -tungen (VL) eröffnet werden. In diesem Fall wird für diese VL-Depotpositionzusätzlich zum Depotführungsentgelt für <strong>das</strong> Preis<strong>und</strong>Leistungsspektrum „flex Select“ <strong>und</strong> „flex Standard“ ein VL-Vertragsentgelt von 12,00 EUR berechnet.Ergänzend zu Punkt „Depotführungsentgelt für <strong>das</strong> Investment Depot mitKonto flex“ gilt für <strong>das</strong> Vertragsentgelt für vermögenswirksame Leistungen(Wertpapier-Sparvertrag) folgendes:Die Abrechnung des Vertragsentgelts für vermögenswirksame Leistungen(VL) erfolgt zum Jahresende bzw. bei unterjähriger Auflösung zumAuflösungszeitpunkt.Am Jahresende sowie bei unterjähriger Auflösung des Vertrags für vermögenswirksameLeistungen (VL) wird pauschal <strong>das</strong> volle Vertragsentgeltfür vermögenswirksame Leistungen (VL) berechnet.Gr<strong>und</strong>sätzlich erfolgt die Abrechnung des Vertragsentgelts für vermögenswirksameLeistungen (VL) über <strong>das</strong> Konto flex bei der <strong>ebase</strong>. Der<strong>ebase</strong> bleibt es vorbehalten, <strong>das</strong> Vertragsentgelt für vermögenswirksameLeistungen (VL) durch Verkauf von Fondsanteilen aus der jeweiligenVL-Depotposition abzurechnen.Die Erhebung des Vertragsentgelts für vermögenswirksame Leistungen(VL) bei unterjähriger Auflösung findet jedoch in der Regel durch Verkaufvon Fondsanteilen aus der jeweiligen VL-Depotposition statt.Ein Wechsel vom Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Vertragsentgeltfür vermögenswirksame Leistungen“ in <strong>das</strong> Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum„flex Select“ oder „flex Standard“ ist jederzeit durch Eröffnung<strong>und</strong> Einzahlung auf eine oder mehrere weitere Depotpositionenbzw. Eröffnung einer oder mehrerer ETF-Depotpositionenmöglich. Ein Wechsel vom Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flexStandard“ oder „flex Select“ in <strong>das</strong> Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum„Vertragsentgelt für vermögenswirksame Leistungen“ ist nichtmöglich.0Exchange Traded F<strong>und</strong>s (ETF)European Bankfor Financial Services GmbH (<strong>ebase</strong> ® )80218 MünchenDEUTSCHLANDTelefon: +49 (0) 89/454 60-890Telefax: +49 (0) 89/454 60-892E-Mail: service@<strong>ebase</strong>.com1/6


2 Depotführungsentgelt für <strong>das</strong> Investment Depot ohne Konto flex ETF-Entgelte 4Hinweis: Diese Entgeltregelung gilt nur für K<strong>und</strong>en, die bis zum31. Dezember 2009 ein Investment Depot eröffnet haben!Die Abrechnung des Depotführungsentgelts erfolgt zum Jahresende bzw.bei unterjähriger Auflösung zum Auflösungszeitpunkt oder ggf. bei Gesamtverfügungder letzten Depotposition mit Bestand. Bei Eröffnung imzweiten Kalenderhalbjahr wird <strong>das</strong> halbe Depotführungsentgelt berechnet.Bei Depotauflösung innerhalb des ersten Kalenderjahrs oder ggf. beiGesamtverfügung der letzten Depotposition mit Bestand wird pauschal<strong>das</strong> volle Depotführungsentgelt berechnet. Ab dem zweiten Kalenderjahrwird bei Depotauflösung im ersten Kalenderhalbjahr oder ggf. bei Gesamtverfügungder letzten Depotposition mit Bestand <strong>das</strong> halbe Depotführungsentgelt<strong>und</strong> bei Depotauflösung im zweiten Kalenderhalbjahroder ggf. bei Gesamtverfügung der letzten Depotposition mit Bestand<strong>das</strong> volle Depotführungsentgelt berechnet. Die Erhebung des Depotführungsentgeltserfolgt in der Regel durch Verkauf von Fondsanteilen ausEil-Überweisungder zuletzt eröffneten Depotposition. Die Erhebung des Depotführungsentgeltsbei unterjähriger Auflösung oder ggf. bei Gesamtverfügung derletzten Depotposition mit Bestand findet jedoch in der Regel durch Verkaufvon Fondsanteilen aus der Depotposition statt, die zuletzt im Rahmender Auflösung veräußert wird.Ein Wechsel vom Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Select“ in <strong>das</strong>Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Standard“ ist jederzeit durch Eröffnung<strong>und</strong> Einzahlung auf eine dritte Depotposition bzw. einerETF-Depotposition oder durch Nutzung des anderen Preis- <strong>und</strong>Leis tungs spektrums möglich. Ein Wechsel vom Preis- <strong>und</strong> Leis -tungs spektrum „Standard“ in <strong>das</strong> Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum„Select“ ist nicht möglich. Ein Wechsel vom Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum„Select“ in <strong>das</strong> Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Standard“ vollziehtsich automatisch durch Nutzung des Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrums„Standard“. Sobald der K<strong>und</strong>e für sein Investment Depot keine Online-Abrechnungen/-Depotauszüge mehr wünscht, erfolgt der automatischeWechsel in <strong>das</strong> Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Standard“. Ein Wechselvom Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Select“ oder „Standard“ in <strong>das</strong>Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Select“ oder „flex Standard“ist jederzeit durch Eröffnung eines Konto flex bei der <strong>ebase</strong> zumbestehenden Investment Depot möglich. Ein Wechsel vom Preis<strong>und</strong>Leistungsspektrum „flex Select“ oder „flex Standard“ in <strong>das</strong>Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Select“ oder „Standard“ ist nichtmöglich.2.1 Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Select“ 31,90 EURDas Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Select“ beinhaltet maximal zweiDepot positionen mit Bestand aus dem <strong>ebase</strong> Fondsspektrum(„www.<strong>ebase</strong>.com/fs“). Davon kann eine Depotposition ein Wertpapier-Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen sein. Zusätzlich wirdvorausgesetzt, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Investment Depot online geführt wird, d. h. derK<strong>und</strong>e Online-Abrechnungen/-Depotauszüge erhält. Das Vorliegen dergenannten Voraussetzungen ist für die Nutzung des Preis- <strong>und</strong> Leis -tungsspektrums „Select“ zwingend erforderlich. Das Leistungsspektrum„Select“ umfasst nicht die Verwahrung von ETF-Fondsanteilen <strong>und</strong> Ansparplänennach § 125 Investmentgesetz (InvG) 1 .2.2 Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Standard“ 49,90 EURDas Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Standard“ beinhaltet bis zu 99 Depotpositionenaus dem <strong>ebase</strong> Fondsspektrum („www.<strong>ebase</strong>.com/fs“),Zudem können entgeltpflichtig ETF-Fondsanteile <strong>und</strong> entgeltfrei Fondsanteilezum Ansparen von vermögenswirksamen Leistungen (Wertpapier-Sparvertrag)verwahrt werden.* außer ETF-FondsSonstige EntgelteInvestment Depot mit Konto flex (flex Select/flex Standard)Online-Transaktionen*:–Kauf 2,3 /Verkauf kostenlos 4–Fondsumschichtung 2,3 kostenlos 4Schriftlich beauftragte Transaktionen (postalisch, per Telefax):–Kauf 2,3 /Verkauf 3,90 EUR 4–Fondsumschichtung 2,3 3,90 EUR 4Investment Depot ohne Konto flex (Select/Standard)Online-Transaktionen*:–Kauf 2,3 /Verkauf kostenlos 4–Fondsumschichtung 2,3 3,90 EUR 4Schriftlich beauftragte Transaktionen (postalisch, per Telefax):–Kauf 2,3 /Verkauf kostenlos 4–Fondsumschichtung 2,3 3,90 EUR 4Kauf, Verkauf, Fondsumschichtung,Spar- <strong>und</strong> Entnahmepläne von ETF-FondsanteilenTransaktionsentgelt der <strong>ebase</strong> in Höhe von 0,20 % des jeweiligenTransaktionsvolumens zzgl. ATC (additional trading costs) in % desjeweiligen Transaktionsvolumens.Die ATC sind Transaktionsentgelte der Depotbank/des Emittenten. DieATC variieren je Anbieter <strong>und</strong> Fonds <strong>und</strong> sind deshalb unter„www.<strong>ebase</strong>.com/etf“ veröffentlicht. Bei Käufen erfolgt die Abrechnungdes Transaktionsentgelts <strong>und</strong> der ATC durch Abzug vom Kaufbetrag; beiVerkäufen erfolgt die Berechnung des Transaktionsentgelts durch Verkaufvon ETF-Fondsanteilen aus der entsprechenden Depot position. DesWeiteren ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, ETF-Transaktionsentgelte alternativüber <strong>das</strong> Konto flex bei der <strong>ebase</strong> – falls vorhanden – abzurechnen.15,00 EURje Überweisung 5Überweisung ins Ausland 6– innerhalb EU, EWR <strong>und</strong> Schweiz 10,00 EURje Überweisung 5– außerhalb EU, EWR <strong>und</strong> Schweiz 30,00 EURje Überweisung 5Übermittlung der Depotauszüge proTransaktion bei Nutzung <strong>ebase</strong> Online-Banking 7– Online-Depotauszüge kostenlos– Einzelversand auf Anfrage per Post 8 2,50 EURpro VersandDepotauszug am Ende eines Kalenderjahres/bei DepotauflösungRegelmäßiger Versand von Zweitschriftenan eine Zusatzadresse 8kostenlos25,00 EURpro Kalenderjahr(die Abrechnung erfolgt per Rechnungsstellung zum Jahresende bzw.bei unterjähriger Auflösung durch Verkauf von Fondsanteilen)Steuerliche Bescheinigungen(gesetzlich vorgeschrieben)kostenlosSteuerliche Hinweise (über die gesetzlicheBeauskunftungspflicht hinausgehend) 25,00 EUR 9Aufwandsersatz für– Vorzeitige Auflösung VL-Vertrag (prämienschädlich) 10,00 EURje Vertrag 5– Verrechnungsscheck 10,00 EURje Auszahlung 5– Verpfändungen 25,00 EUR(einmalig anfallendes Entgelt,die Abrechnung erfolgt bei Einrichtung der Verpfändung) 5– Erstellung von Duplikaten/Nacherstellung von Unterlagen 10 10,00 EUR 9– Postretouren 8,11 10,00 EUR 5Beim Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „flex Select“ <strong>und</strong> dem Preis- <strong>und</strong>Leis tungs spektrum „flex Standard“ erfolgt die Abrechnung der Entgeltein der Regel über <strong>das</strong> Konto flex – sofern vorhanden – bzw. per Rechnungsstellung.Ein möglicher Anspruch der <strong>ebase</strong> auf Ersatz von weiteren Aufwendungenrichtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.1Ab dem 22. 07. 2013 findet sich diese Regelung in § 304 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).2Je Kauf/Fondsumschichtung zzgl. reguläre Vertriebsprovision.3Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospektdes jeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags.4Transaktionsentgelte sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Erhebung der Transaktionsentgelteerfolgt im Rahmen der jeweiligen Anteilsabrechnung.5Die Abrechnung erfolgt durch Verkauf von Fondsanteilen.6Auslandsüberweisungen sind nur mit Angabe von IBAN <strong>und</strong> BIC möglich.7Diese Regelung gilt nur für K<strong>und</strong>en, die die Ausprägung „Online-Zugang“/„Online Zugang mitTransaktion“ inkl. Online-Depotauszüge durch <strong>das</strong> Ankreuzen im Antrag auf „Eröffnung eines<strong>ebase</strong> Depots mit Konto flex“ bei der European Bank for Financial Services GmbH beantragthaben bzw. die durch <strong>das</strong> Anerkennen der aktuell gültigen Bedingungen für <strong>das</strong> Online-Bankingfür Depots <strong>und</strong> Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH in<strong>ebase</strong> Online zugestimmt haben. Im Falle einer Kündigung der Online-Nutzung für <strong>das</strong> InvestmentDepot erhält der K<strong>und</strong>e ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung die Depotauszügein Papierform gegen Erhebung eines Entgelts gemäß dem Punkt „Einzelversand der Depotauszügeauf Anfrage per Post“ übermittelt. Diese Regelung gilt nur für K<strong>und</strong>en, welche ein InvestmentDepot bis zum 31. 12. 2009 eröffnet haben, für K<strong>und</strong>en im Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum„flex Select/flex Standard“ <strong>und</strong> für K<strong>und</strong>en im Preis- <strong>und</strong> Leis tungs spektrum „Vertragsentgeltfür vermögenswirksame Leistungen“.8Entfällt für K<strong>und</strong>en im Preis- <strong>und</strong> Leistungsspektrum „Select“ <strong>und</strong> „Standard“.9Die Abrechnung erfolgt per Rechnungsstellung.10Dieses Entgelt wird nur berechnet, wenn die Erstellung der Duplikate durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretendeUmstände verursacht wurde <strong>und</strong> die <strong>ebase</strong> bereits ihren gesetzlichen Informationspflichtennachgekommen ist.11Dieses Entgelt wird nur erhoben, sofern der K<strong>und</strong>e die Adressnachforschung zu vertreten hat.Dem K<strong>und</strong>en ist der Nachweis gestattet, <strong>das</strong>s der <strong>ebase</strong> kein oder geringer Schaden entstandenist.2/6


Entgelte für den VermittlerDer K<strong>und</strong>e wurde von der <strong>ebase</strong> ausdrücklich darauf hingewiesen, <strong>das</strong>sdie <strong>ebase</strong> neben der vom K<strong>und</strong>en gezahlten Vertriebsprovision im Zusammenhangmit der Depotführung <strong>und</strong> der Abwicklung von Aufträgenauf der Gr<strong>und</strong>lage von Vertriebsverträgen eine zeitanteilige Vergütungvon den die jeweiligen Fonds auflegenden Kapitalanlage-/Investmentgesellschaften(ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaften“genannt) erhält, solange die Fondsanteile gehalten werden (laufendeVertriebsprovision). Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchs -tens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligenFonds angegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags. Die Höhe derlaufenden Vertriebsprovision berechnet sich als prozentualer Anteil desjeweiligen Werts der verwahrten Fondsanteile <strong>und</strong> beträgt – je nach Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft(ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaft“genannt) <strong>und</strong> Art des Fonds – derzeit bis zu 1,5 %(durchschnittlich 0,5 % 12 ). Dem K<strong>und</strong>en entstehen aus der laufenden Vertriebsprovisionkeine zusätzlichen Kosten, da diese aus der dem jeweiligenFonds belasteten Verwaltungsvergütung an die <strong>ebase</strong> gezahlt wird.Nähere Einzelheiten zu den von der <strong>ebase</strong> erhaltenen Vergütungen sindauf Anfrage bei der <strong>ebase</strong> zu erfahren.Der K<strong>und</strong>e wurde von der <strong>ebase</strong> ausdrücklich darauf hingewiesen, <strong>das</strong>sdie <strong>ebase</strong> neben der vom K<strong>und</strong>en gezahlten Vertriebsprovision auf derGr<strong>und</strong>lage von Vertriebsverträgen eine zeitanteilige Vergütung (laufendeVertriebsprovision) ganz oder teilweise an den Vermittler des K<strong>und</strong>enfür seine Vermittlungstätigkeit bzw. an dessen Vertriebsorganisationgewährt, solange die Fondsanteile gehalten werden. Die maximale Vertriebsprovisionentspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellenVerkaufsprospekt des jeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigenAusgabeaufschlags <strong>und</strong> wird von der <strong>ebase</strong> teilweise oder ganz an denVermittler des K<strong>und</strong>en bzw. an dessen Vertriebsorganisation weitergegeben.Die Höhe der laufenden Vertriebsprovision berechnet sich alsprozentualer Anteil des jeweiligen Werts der verwahrten Fondsanteile<strong>und</strong> beträgt – je nach Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft (ab dem22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaft“ genannt) <strong>und</strong> Art desFonds – derzeit bis zu 1,5 % (durchschnittlich 0,5 % 12 ). Dem K<strong>und</strong>en entstehenaus der laufenden Vertriebsprovision keine zusätzlichen Kosten,da diese aus der dem jeweiligen Fonds belasteten Verwaltungsvergütungan die <strong>ebase</strong> bzw. von der <strong>ebase</strong> an den Vermittler des K<strong>und</strong>en bzw. andessen Vertriebsorganisation gezahlt wird. Darüber hinaus gewährt die<strong>ebase</strong> dem Vermittler des K<strong>und</strong>en bzw. dessen Vertriebsorganisation unterUmständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen inHöhe von jährlich maximal 8,00 EUR, bezogen auf die Anzahl der jeweilsvermittelten Depots. Nähere Einzelheiten zu den von der <strong>ebase</strong> gewährtenVergütungen sind auf Anfrage bei der <strong>ebase</strong> zu erfahren.Der K<strong>und</strong>e ist, vorbehaltlich einer anderen vertraglich abweichendenVereinbarung, mit diesen Provisionszahlungsflüssen einverstanden <strong>und</strong>verzichtet darauf, seine aus den oben dargestellten Provisionszahlungsflüssenherrührenden jetzigen <strong>und</strong> zukünftigen Ansprüche, diese Zahlungenvon der <strong>ebase</strong> <strong>und</strong>/oder seinem Vermittler <strong>und</strong>/oder dessen Vertriebsorganisationherauszuverlangen.Für gewerbliche Anleger behalten wir uns eine gesonderte Preisregelungvor.II. Gr<strong>und</strong>funktionalität des Investment DepotsAnlagesystem zum Erwerb von Fondsanteilen mit– Einmaleinzug <strong>und</strong>/oder– Regelmäßigen Einzahlungen <strong>und</strong>/oder– Unregelmäßigen Einzahlungen– Transaktionen 13 (Kauf, Verkauf, Fondsumschichtung,– Sparplan, Entnahmeplan, Übertrag von Anteilen)Anlagesystem zum Erwerb von Fondsanteilen als Wertpapier-Sparvertragnach dem Vermögensbildungsgesetz:– Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber– Darüber hinaus zusätzliche Einzahlungen durch den K<strong>und</strong>en zum verstärktenVermögensaufbau möglichEs können sämtliche in Deutschland nach dem Investmentgesetz(InvG) zugelassene inländische Investmentfonds (insbesondere Wert -papier-, Geldmarkt-, Altersvorsorge-, gemischte Wertpapier- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücks-,Investmentfondsanteil- sowie Gr<strong>und</strong>stücks-Sondervermögen)im Invest ment Depot verwahrt werden, die im <strong>ebase</strong> Fondsspektrum(www.<strong>ebase</strong>.com) enthalten sind. Hinweis der <strong>ebase</strong>: Ab dem 22. 07.2013 wird/wurde <strong>das</strong> „Investmentgesetz“ durch <strong>das</strong> „Kapital anlage -gesetzbuch (KAGB)“ ersetzt. Ausländische Investmentfonds können nurdann in <strong>das</strong> <strong>ebase</strong> Fondsspektrum aufgenommen werden, wenn sie zumöffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen sind.Der <strong>ebase</strong> bleibt es vorbehalten, die Verwahrung oder Beschaffung vonAnteilscheinen bestimmter Fonds oder Kapitalanlage-/Investmentgesellschaften(ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaften“genannt) abzulehnen.Der Vermittler des K<strong>und</strong>en, die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft(ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaft“ genannt) <strong>und</strong>/oder die <strong>ebase</strong> haben dem K<strong>und</strong>en für <strong>das</strong> Erstgeschäft <strong>und</strong> für alleFolge geschäfte die jeweils aktuell gültigen Verkaufsunterlagen (WesentlicheAnlegerinformationen/Key Investor Document [KID] <strong>und</strong> aktuellerVerkaufsprospekt sowie der aktuelle Halbjahres-/Jahresbericht bei denunter <strong>das</strong> Investmentgesetz fallenden Fonds (ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalanlagegesetzbuch[KAGB]“ genannt)) kostenlos rechtzeitig zur Ver -fügung gestellt. Zusätzlich können diese Unterlagen auch auf der Homepageder <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) eingesehen <strong>und</strong> heruntergeladenwerden.III. AbwicklungsmodalitätenMindestbeträge je FondsEinzugsauftrag bei regelmäßigen Anlagen(per Einzugsermächtigungslastschrift)Einzugsauftrag bei einmaligen Anlagen(per Einzugsermächtigungslastschrift)regelmäßige Entnahmen(Depotbestand mind. 5.000,00 EUR)50,00 EUR500,00 EUR125,00 EURAusführungszeitpunkt <strong>und</strong> Abrechnungspreis1. Eingehende Kauf-, Verkaufs- <strong>und</strong> Fondsumschichtungsaufträge werdenvon der <strong>ebase</strong> unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingangbei der <strong>ebase</strong> folgenden Bankarbeitstag 14 bearbeitet. Unter Bearbeitungist die Erfassung der Kauf-, Verkaufs- <strong>und</strong> Fondsumschichtungsaufträgein den Systemen der <strong>ebase</strong> zu verstehen (Order-Erfassung).2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die <strong>ebase</strong> vor der Cut-off-Zeit desjeweiligen Fonds, wird die Order von der <strong>ebase</strong> taggleich – ggf. unterEinbeziehung eines Zwischenkommissionärs – an die jeweilige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft(ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaft“genannt) weitergeleitet.Erfolgt die Order-Erfassung durch die <strong>ebase</strong> nach der Cut-off-Zeitdes jeweiligen Fonds, wird die Order von der <strong>ebase</strong> am nächstenBankarbeitstag – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs– an die jeweilige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft (abdem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaft“ genannt) weitergeleitet.Die Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds kann bei der <strong>ebase</strong> erfragtbzw. über <strong>ebase</strong> Online oder auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) eingesehen werden. Art <strong>und</strong> Zeitpunkt der Ausführungsowie Abrechnung gegenüber dem K<strong>und</strong>en richten sich nach denaktuell gültigen Verkaufsprospekten, den Bedingungen der Kapital -anlage-/Investmentgesellschaft (ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaft“genannt), der Depotbank, des Clearers <strong>und</strong>/ odereines Zwischenkommissionärs.Maßgeblich für den zugr<strong>und</strong>e liegenden Anteilpreis (Anteilwert zzgl.Vertriebsprovision bzw. Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision,nachfolgend „Anteilpreis“ genannt) für die jeweiligen Investmentanteileist der Tag, zu welchem die jeweilige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft(ab dem 22. 07. 2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaft“genannt) bzw. deren Depotbank <strong>und</strong>/oder der Zwischenkommissionärden Auftrag gegenüber der <strong>ebase</strong> abrechnet (Ausführungszeitpunkt).Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäftzugr<strong>und</strong>e liegende Anteilpreis liegen somit nicht imEinflussbereich der <strong>ebase</strong>. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wirddie <strong>ebase</strong> den K<strong>und</strong>en hierüber unverzüglich informieren.Die Order wird von der <strong>ebase</strong> gegenüber dem K<strong>und</strong>en zum Anteilpreisabgerechnet.Als Ausnahmen von der oben dargestellten Abrechnungsmodalitätgelten:– Fonds mit Forward-Pricing,12Durchschnitt aus den vereinbarten Provisionen je Fonds, in Abhängigkeit vom Bestand (Mittelwert).13Bitte nehmen Sie Transaktionen ausschließlich nach Rücksprache <strong>und</strong> entsprechender, ausreichenderDokumentation gemäß den rechtlichen Anforderungen mit Ihrem Vermittler vor.14Bankarbeitstage sind alle Börsentage (werktags außer Samstag), mit Ausnahme der b<strong>und</strong>eseinheitlichenFeiertage, der Bankfeiertage <strong>und</strong> lokaler Feiertage, die bei der <strong>ebase</strong> erfragt werdenkönnen.3/6


– Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von der <strong>ebase</strong> mitForward-Pricing abgerechnet werden 15 ,– Sicherungsmaßnahmen, die zu Verzögerungen in der Auftrags ab -wick lung führen können.In diesen Ausnahmefällen wird die Order des K<strong>und</strong>en nicht gemäß denin dieser Ziffer beschriebenen Abrechnungsmodalitäten ausgeführt,sondern mit dem Anteilpreis des nächsten Bankarbeitstags oder einesder nächstfolgenden Bankarbeitstage abgerechnet.3. Bei Investmentfonds, bei denen der Anteilpreis nicht börsentäglichermittelt wird, wird der Tag der nächsten Preisfeststellung bei derjeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft (ab dem 22. 07.2013 „Kapitalverwaltungsgesellschaft“ genannt) zugr<strong>und</strong>e gelegt.4. Bei Fondsumschichtungen werden die Anteilscheine der an der Transaktionbeteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstagunter Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet.Liegt zum Ausführungszeitpunkt bei einem der beidenFonds kein aktueller Anteilpreis vor, werden beide Fonds zum Anteilpreisdes Tags abgerechnet, an dem für beide Fonds ein Anteilpreisermittelt wird. Die Abrechnung erfolgt beim Verkauf zum Anteilwertabzgl. eventueller Rücknahmeprovision <strong>und</strong> beim Kauf zum Anteilwertzzgl. Vertriebsprovision.5. Spar- oder Entnahmepläne sowie regelmäßige Fondsumschichtungenwerden zu dem vom K<strong>und</strong>en festgelegten Abrechnungstag, soweit dieerforderlichen Daten zu diesem Zeitpunkt bei der <strong>ebase</strong> vorliegen, abgerechnet.Ist der benannte Kalendermonatstag kein Bankarbeitstagwird der Auftrag des K<strong>und</strong>en mit dem Anteilpreis des nächsten Bankarbeitstagsoder eines der nächstfolgenden Bankarbeitstage abgerechnet.6. Die <strong>ebase</strong> haftet nicht gegenüber dem K<strong>und</strong>en, soweit die Order desK<strong>und</strong>en aufgr<strong>und</strong> höherer Gewalt nicht weitergeleitet <strong>und</strong>/oder ausgeführtwerden kann.Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäftenfür Privatanleger1. Ein-/Auszahlungen in von EUR abweichender WährungIn von EUR abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Über -weisungen werden zunächst von der Empfängerbank (derzeit dieCommerzbank AG) anhand des jeweils gültigen Devisenbriefkurses inEUR umgerechnet <strong>und</strong> dann bearbeitet. Soweit nichts anderes vereinbartist, wird dazu der um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) desEingangs tages ermittelte <strong>und</strong> im Internet (www.commerzbank.de,dort unter der Rubrik Marktdaten/Kursinformationen/Devisenkurse)veröffentlichte Briefkurs verwendet.Beauftragt der K<strong>und</strong>e die <strong>ebase</strong> mit dem Erwerb von Fondsanteileneines Investmentfonds, der in einer anderen Währung als EUR geführtwird, ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, den hierfür vom K<strong>und</strong>en angeschafftenEUR-Betrag zum jeweils gültigen Devisengeldkurs in die jeweiligeFondswährung umzurechnen. Beauftragt der K<strong>und</strong>e die <strong>ebase</strong> mitdem Verkauf von Fondsanteilen eines Investmentfonds, der in eineranderen Währung als EUR geführt wird, ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, denVerkaufserlös in Fondswährung zum jeweils gültigen Devisenbriefkursin EUR umzurechnen.Gr<strong>und</strong>lage ist der Devisenkurs des auf die Kursfeststellung folgendenBankarbeitstags der <strong>ebase</strong>. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wirddazu der um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Handelstages ermittelte<strong>und</strong> im Internet (www.commerzbank.de, dort unter der RubrikMarktdaten/Kursinformationen/Devisenkurse) veröffentlichte Geldbzw.Briefkurs verwendet.2. Ausschüttungen <strong>und</strong> WiederanlagenAusschüttungen <strong>und</strong> Wiederanlagen erfolgen stets in EUR. Ausschüttungenvon Fonds in von EUR abweichender Währung werden anhanddes jeweils gültigen Devisenbriefkurses in EUR umgerechnet <strong>und</strong>dann bearbeitet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu derum 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Zahlbarkeitstages des Fonds ermittelte<strong>und</strong> im Internet (www.commerzbank.de, dort unter der RubrikMarktdaten/Kursinformationen/Devisenkurse) veröffentlichte Briefkursverwendet.Wiederanlagen von Fonds in von EUR abweichender Währung werdenanhand des jeweils gültigen Devisengeldkurses umgerechnet <strong>und</strong>dann bearbeitet.Gr<strong>und</strong>lage ist der Devisenkurs des auf die Kursfeststellung folgendenBankarbeitstags der <strong>ebase</strong>. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wirddazu der um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Handelstages ermittelte<strong>und</strong> im Internet (www.commerzbank.de, dort unter der RubrikMarktdaten/Kursinformationen/Devisenkurse) veröffentlichte Geldkursverwendet.B. Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnisfür Konten bei der <strong>ebase</strong>I. Preise/Abrechnungsmodalitäten1 Entgelte für die KontoführungProduktbezeichnung/Serviceleistung• Kontoführungsentgeltderzeit kostenlosSonstige Entgelte (alle Angaben verstehen sich inkl. der derzeit gültigenUSt. <strong>und</strong> passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an)• Monatliche Online-Kontoauszüge 16kostenlos• Online-Kontoauszug zum mindestens halbjährlichenRechnungsabschlusskostenlos• Einzelversand der monatlichen Kontoauszüge per Post Portokosten(die konkret anfallenden Portokosten können bei der<strong>ebase</strong> erfragt werden)• Einzelversand des Kontoauszugs zum mindestenshalbjährlichen Rechnungsabschluss per Postkostenlos• Regelmäßiger Versand von Zweitschriftenan eine Zusatzadresse per Post25,00 EURpro Kalenderjahr• Steuerliche Bescheinigungen(gesetzlich vorgeschrieben)kostenlos• Steuerliche Hinweise (über die gesetzlicheBeauskunftungspflicht hinausgehend)25,00 EUR• Aufwandsersatz für– Vorzeitige Verfügung über die Festgeldanlage 25,00 EUR– Erstellung von Duplikaten/Neuerstellung von Kontounterlagen 1010,00 EURje Erstellung– Postretouren 11 10,00 EUR2 AbrechnungsmodalitätenAlle sonstigen Entgelte werden über <strong>das</strong> Konto flex abgerechnet.Ein möglicher Anspruch der <strong>ebase</strong> auf Ersatz von weiteren Aufwendungenrichtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.II. Zahlungsverkehrsmodalitäten beiZahlungsdiensten1 Geschäftstage/Bankarbeitstage der <strong>ebase</strong>Geschäftstag/Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführungeines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den fürdie Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetriebunterhalten. Die <strong>ebase</strong> unterhält den für die Ausführung von Zahlungenerforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit folgenden Ausnahmen:• Samstage,• 24. <strong>und</strong> 31. Dezember,• alle gesetzlichen Feiertage, auch wenn diese auf einen Werktag fallen<strong>und</strong>• Werktage, an denen die <strong>ebase</strong> wegen örtlicher Besonderheiten (z. B. regionaleFeiertage oder sonstige Gründe) geschlossen hat.2 Inlandsüberweisung 17 <strong>und</strong> Europaüberweisung/SEPA-Überweisung18 , Einzugsermächtigungslastschrift <strong>und</strong> SEPA-LastschriftTransaktionsentgelte für Aufträge im <strong>ebase</strong> Online-Banking• Inlandsüberweisung <strong>und</strong> Europaüberweisung/SEPA-Überweisung 19 per Online-Auftragkostenlos15Das Forward-Pricing kann von der <strong>ebase</strong> abweichend vom jeweiligen Verkaufsprospekt/vonden Vertragsbedingungen des Fonds geregelt werden, wenn aus abwicklungstechnischen Gründendie Order von der <strong>ebase</strong> bereits am Vortag weitergeleitet werden muss.16Ein monatlicher Kontoauszug wird nur erstellt, falls im betreffenden Kalendermonat Umsätzeauf dem jeweiligen Konto bei der <strong>ebase</strong> stattgef<strong>und</strong>en haben.17Bei Inlandsüberweisungen müssen folgende Angaben für die Durchführung der Überweisunggemacht werden: Name des Begünstigten, Kontonummer des Begünstigten sowie Bankleitzahl<strong>und</strong> Name des Kreditinstituts des Begünstigten, Währung, Betrag, Name <strong>und</strong> Kontonummer desKontoinhabers <strong>und</strong> – sofern gefordert – die Bankleitzahl des überweisenden Kreditinstituts,Datum <strong>und</strong> Unterschrift oder die Legitimations- <strong>und</strong> Identifikationsdaten bei elektronisch erteiltenÜberweisungen (z. B. PIN/TAN).18Europaüberweisungen/SEPA-Überweisungen sind grenzüberschreitende Überweisungeninnerhalb der Europäischen Union, der EWR-Staaten <strong>und</strong> der Schweiz in EUR, bei der die InternationaleKonto nummer (IBAN) <strong>und</strong> Bankleitzahl des Kreditinstitutes (BIC) des Überweisenden<strong>und</strong> des Begünstigten angegeben werden.19Grenzüberschreitende (Dauer-)Überweisungen (außer Europaüberweisung/SEPA-Überweisung)per Online-Auftrag ins Ausland sind nicht möglich.4/6


• Einzugsermächtigungslastschrift/SEPA-Basislastschriftper Online-Auftrag• Einrichtung/Änderung/Löschung eines Dauerauftragsfür Überweisungen 19 /Einzugsermächtigungslastschriften/SEPA-Basislastschriften 20 im <strong>ebase</strong> Online-BankingTransaktionsentgelte für schriftliche Aufträge• Inlandsüberweisung <strong>und</strong> Europaüberweisung/SEPA-Überweisung bei schriftlichem Auftrag• Eil-Überweisung 21• Einzugsermächtigungslastschrift/SEPA-Basislastschrift per schriftlichem Auftrag• Einrichtung/Änderung/Löschung eines Dauerauftragsfür Überweisungen/Einzugsermächtigungslastschriften/SEPA-Basislastschriften per schriftlichem Auftrag• ÜberweisungseingängeSonstige Entgelte• Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung derÜberweisungsausführung• Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung derEinlösung einer Einzugsermächtigungslastschriftbzw. SEPA-Basislastschrift• Rückruf einer Überweisung• smsTAN-Verfahren (inkl. SMS-Versand)kostenloskostenlos2,50 EURpro Auftrag15,00 EURpro Überweisung2,50 EURpro Auftrag5,00 EURpro Auftragkostenloskostenlos5,00 EURpro Unterrichtung11,00 EURpro Rückrufderzeit kostenlosAusführungsfristen für ÜberweisungsausgängeDie <strong>ebase</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, <strong>das</strong>s der Betrag des Zahlungsauftragsspätestens beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerswie folgt eingeht:• Überweisung in EUR:binnen einem Bankarbeitstag der <strong>ebase</strong> auf <strong>das</strong> Konto des Kreditinstitutsdes Begünstigten.• Eil-Überweisung in EUR:gleichtägig auf <strong>das</strong> Konto des Kreditinstituts des Begünstigten, wenndie Eil-Überweisung bis spätestens 10 Uhr (MEZ 22 ) eines Bankarbeitstagsbei der <strong>ebase</strong> eingegangen ist.• SEPA-Überweisung in EUR:maximal ein Bankarbeitstag auf <strong>das</strong> Konto des Kreditinstituts des Begünstigten.Voraussetzungen: Der Überweisende hat die IBAN des Zahlungsempfängers<strong>und</strong> den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängersangegeben <strong>und</strong> <strong>das</strong> Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nimmtam SEPA-Überweisungsverfahren teil. Bei beleghaft erteilten Überweisungenkann sich die Ausführungsfrist wegen der erforderlichen Belegverarbeitungszeitjeweils noch um einen weiteren Bankarbeitstag verlängern.Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Bankarbeitstags, an demein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben auf demKonto flex vorhanden ist <strong>und</strong> die nach den Bedingungen für den Zahlungsverkehrunter Punkt I, Unterpunkte 2.1 <strong>und</strong> 3.1 „Erforderliche Angaben“der Bedingungen für den Überweisungsverkehr vorliegen.Ausführungsfristen für SEPA-BasislastschriftenDie <strong>ebase</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, <strong>das</strong>s der Lastschriftbetrag spätestensinnerhalb von maximal einem Bankarbeitstag der <strong>ebase</strong> beimZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.EntgeltregelungenDie <strong>ebase</strong> führt gr<strong>und</strong>sätzlich Überweisungen als SHARE-Überweisungenaus, d. h., <strong>das</strong>s eigene Entgelte zulasten des Überweisenden <strong>und</strong>fremde Entgelte zulas ten des Zahlungsempfängers berechnet werden(die Abrechnung erfolgt in Entgeltteilung). In den derzeit von der <strong>ebase</strong>berechneten 30,00 EUR sind die Entgelte für den überweisenden K<strong>und</strong>ender <strong>ebase</strong> bereits enthalten.Ausführungsfristen für ÜberweisungsausgängeÜberweisungen werden baldmöglichst bearbeitet. Überweisungsaufträgesind nur per schriftlichem Auftrag möglich.III. Wertstellung• Für Überweisungsausgänge (Inlandsüberweisung <strong>und</strong> Europaüberweisung/SEPA-Überweisung) in EUR: Buchungstag• Für Überweisungseingänge (Inlandsüberweisung <strong>und</strong> Europaüberweisung/SEPA-Überweisung)in EUR: taggleich• Grenzüberschreitende Überweisungsausgänge (außer Europaüberwei -sung/SEPA-Überweisung) außerhalb der EU: Buchungstag• Grenzüberschreitende Überweisungseingänge (außer Europaüberwei -sung/ SEPA-Überweisung) außerhalb der EU: taggleichIV. Annahmefristen für ZahlungsaufträgeAnnahmefristen für ÜberweisungenBeleglose Aufträge: bis 16 Uhr an Geschäfts-/Bankarbeitstagen der<strong>ebase</strong>Beleghafte Aufträge: bis 12 Uhr an Geschäfts-/Bankarbeitstagen der<strong>ebase</strong>Alle nach den Annahmefristen eingehenden Überweisungsaufträge geltenals am folgenden Geschäfts-/Bankarbeitstag zugegangen.Die <strong>ebase</strong> haftet nicht gegenüber dem K<strong>und</strong>en, soweit der Auftrag desK<strong>und</strong>en aufgr<strong>und</strong> höherer Gewalt nicht weitergeleitet <strong>und</strong>/oder ausgeführtwerden kann.V. Sonstiges/KostenDer K<strong>und</strong>e wurde von der <strong>ebase</strong> ausdrücklich darauf hingewiesen, <strong>das</strong>sdie <strong>ebase</strong> dem Vermittler des K<strong>und</strong>en für seine Vermittlungs tätigkeitbzw. an dessen Vertriebsorganisation Entgelte gewähren kann. Die Höheder laufenden Vertriebsprovision für Konten bei der <strong>ebase</strong> berechnet sichals prozentualer Wert, bezogen auf den durchschnittlichen Kontobestand24 .Dem K<strong>und</strong>en entstehen aus der laufenden Vertriebsprovision keine zusätzlichenKosten, da diese nicht aus dem Kontoguthaben oder aus anderendem K<strong>und</strong>en zustehenden Beträgen entnommen wird. Darüberhinaus gewährt die <strong>ebase</strong> dem Vermittler des K<strong>und</strong>en bzw. dessen Vertriebsorganisationunter Umständen geldwerte Zuwendungen in Formvon Sachleistungen in Höhe von jährlich maximal 8,00 EUR, bezogen aufdie Anzahl der jeweils vermittelten Konten. Nähere Einzelheiten zu denvon der <strong>ebase</strong> gewährten Vergütungen sind auf Anfrage bei der <strong>ebase</strong> zuerfahren. Der K<strong>und</strong>e ist mit diesen Provisions zahlungsflüssen einverstanden.Für gewerbliche Anleger behalten wir uns eine gesonderte Preisregelungvor.Die <strong>ebase</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des B<strong>und</strong>esverbands deutscherBanken e.V. angeschlossen. Die für die Sicherung geltenden Bestimmungeneinschließlich Umfang <strong>und</strong> Höhe der Sicherung ergebensich aus dem Punkt „Einlagensicherung“ der aktuell gültigen <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbHfür Privatanleger (nachfolgend „<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen der<strong>ebase</strong>“ genannt).3 Grenzüberschreitende Überweisungen(außer Europaüberweisung/ SEPA-Überweisung)6, 23• Überweisung per schriftlichem Auftrag ins Ausland(außer Europaüberweisung/SEPA-Überweisung)• Überweisungseingänge• Rückruf einer Überweisung• Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung derÜberweisungsausführung30,00 EURpro Auftragkostenlos11,00 EURpro RückrufkostenlosVI. Gr<strong>und</strong>funktionalität der Konten bei der <strong>ebase</strong>1 Konto flex bei der <strong>ebase</strong> (nachfolgend „Konto flex“ genannt)Das Konto flex ist ein auf EUR lautendes Kontokorrentkonto, <strong>das</strong> gr<strong>und</strong>sätzlichonline <strong>und</strong> auf Guthabenbasis geführt wird <strong>und</strong> u. a. auch derAbwick lung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen dient. Darüber20Einzugsermächtigungslastschriften/SEPA-Basislastschriften sind nur zugunsten bzw. zulastender angegebenen externen Bankverbindung möglich.21Eil-Überweisungen sind nur im Inland möglich.22Mitteleuropäische Zeit.23Der Kontoinhaber trägt die Entgelte, die für die Überweisung anfallen, insbesondere könnenweitere Entgelte bei der Empfängerbank anfallen, welche der Empfänger zu tragen hat.24Kalendertäglicher Durchschnitt der valutarischen Salden.5/6


hinaus wird es bei Eröffnung eines Investment Depots sowie bei Eröffnungeines Tages- <strong>und</strong>/oder Festgeldkontos als Abwicklungskonto zwingendmit eingerichtet <strong>und</strong> ist eine zusätzliche Bankverbindung für <strong>das</strong>Invest ment Depot. Das Guthaben auf dem Konto flex ist täglich fällig.Eine entgeltfreie Kontoführung ist nur dann möglich, wenn die Online-Nutzung mit dem elektronischen Postversand (Online-Kontoauszüge)vereinbart wurde. Die <strong>ebase</strong> wird Schecks für <strong>das</strong> Konto flex weder ausgeben,noch Scheckeinreichungen zur Gutschrift auf dem Konto flex annehmen.Für juristische Personen kann ein Konto flex mit Online-Transaktionsmöglichkeitennur bei Einzelverfügungsbefugnis des vertretungsberechtigtenOrgans eingerichtet werden. Konten für juristische Personenmit gemeinsamer Verfügungsberechtigung (Und-Konten) erhaltenausschließlich einen „Online-Zugang inkl. Kontoauszüge“, d. h. ohneOnline-Transaktionsmöglichkeit. Das Gleiche gilt für Konten natürlicherPersonen mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (Und-Konten)<strong>und</strong> für Konten für Minderjährige bei der <strong>ebase</strong>, bei welchen die Einzelverfügungsbefugnisder gesetzlichen Vertreter widerrufen worden ist.Die Entgelte <strong>und</strong> Auslagen gemäß diesem Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis<strong>und</strong> die Steuererstattungen bzw. Steuernachzahlungen im Rahmender Abgeltungsteuer werden gr<strong>und</strong>sätzlich automatisch über <strong>das</strong> Kontoflex abgerechnet. Im Falle einer Auflösung des Konto flex werden ggf. bestehendeHaben-/Sollsalden auf dem Konto flex auf die angegebeneexterne Bankverbindung überwiesen bzw. von der angegebenen externenBankverbindung eingezogen. Im Übrigen gelten die Regelungen unterPunkt „Folgen nach Wirksamwerden einer Kündigung“ der <strong>Allgemeine</strong>nGeschäftsbedingungen der <strong>ebase</strong>. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätzewerden auf der Homepage der <strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlichtoder können telefonisch bei der <strong>ebase</strong> erfragt werden. Der Online-Kontoauszug mit Rechnungsabschluss für <strong>das</strong> Konto flex erfolgt zumEnde eines Kalenderquartals.Die angegebene externe Bankverbindung für <strong>das</strong> Konto flex muss beieinem Kreditinstitut innerhalb des SEPA-Raums geführt werden.für die Guthaben verzinsung werden auf der Homepage der <strong>ebase</strong>(www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlicht oder können telefonisch bei der <strong>ebase</strong>erfragt werden.2 <strong>ebase</strong> Tagesgeldkonto (nachfolgend „Tagesgeldkonto“ genannt)Das Tagesgeldkonto ist ein auf EUR lautendes Konto ohne Zahlungsverkehrsfunktionen,<strong>das</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich online <strong>und</strong> auf Guthabenbasis geführtwird. Überweisungen können lediglich in Form von Umbuchungenvom Tagesgeldkonto auf <strong>das</strong> Konto flex <strong>und</strong> vom Konto flex auf <strong>das</strong> Tagesgeldkontovorgenommen werden. Bareinzahlungen auf <strong>das</strong> oder -auszahlungenvom Tagesgeldkonto sowie Scheckeinreichungen etc. sindnicht möglich. Das Guthaben auf dem Tagesgeldkonto ist täglich fällig.Eine entgeltfreie Kontoführung ist nur dann möglich, wenn die Online-Nutzung mit dem elektronischen Postversand (Online-Kontoauszüge)vereinbart wurde. Mit Eröffnung des Tagesgeldkontos erfolgt gleichzeitigeine Eröffnung eines Konto flex, sofern der Kontoinhaber nicht bereitsein Konto flex führt. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze <strong>und</strong> evtl. Grenzbeträgefür die Guthabenverzinsung werden auf der Homepage der<strong>ebase</strong> (www.<strong>ebase</strong>.com) veröffentlicht oder können telefonisch bei der<strong>ebase</strong> erfragt werden. Der Online-Kontoauszug mit Rechnungsabschlussfür <strong>das</strong> Tagesgeldkonto erfolgt halbjährlich zum 30.06. <strong>und</strong> 31.12. desKalenderjahrs.Im Falle einer Auflösung des Tagesgeldkontos werden evtl. vorhandeneHabensalden auf <strong>das</strong> Konto flex ausgezahlt. Zinsgutschriften für <strong>das</strong> Guthabenauf dem Tagesgeldkonto werden dem Konto flex gutgeschrieben.3 <strong>ebase</strong> Festgeldkonto (nachfolgend „Festgeldkonto“ genannt)Das Festgeldkonto ist ein auf EUR lautendes Konto ohne Zahlungsverkehrsfunktionen,<strong>das</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich online <strong>und</strong> auf Guthabenbasis geführtwird. Mit Eröffnung des Festgeldkontos erfolgt gleichzeitig eineEröff nung eines Konto flex, sofern der K<strong>und</strong>e nicht bereits ein Konto flexführt. Das Guthaben auf dem Festgeldkonto ist erst mit Ablauf der vereinbartenLaufzeit fällig. Die Zinsgutschrift für die Einlage auf dem Festgeldkontoerfolgt mit Fälligkeit der Einlage am Ende der Laufzeit. DasGuthaben auf dem Festgeldkonto zzgl. Zinsen wird bei Fälligkeit demKonto flex gutgeschrieben, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.Im Falle einer Auflösung des Festgeldkontos werden evtl. vorhandeneHabensalden auf <strong>das</strong> Konto flex ausgezahlt. Eine entgeltfreie Konto -führung ist nur dann möglich, wenn die Online-Nutzung mit dem elek -tronischen Postversand (Online-Kontoauszüge) vereinbart wurde. Überweisungenkönnen lediglich in Form von Umbuchungen vom Konto flexauf <strong>das</strong> Festgeldkonto vorgenommen werden. Bareinzahlungen auf <strong>das</strong>oder -auszahlungen vom Festgeldkonto sowie Scheckeinreichungen etc.sind nicht möglich. Die jeweils aktuell gültigen Guthabenzinssätze für<strong>das</strong> Festgeldkonto hängen von der Laufzeit <strong>und</strong> der Höhe des Anlage -betrags ab. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze <strong>und</strong> GrenzbeträgeGeschäftsführer der <strong>ebase</strong>: Rudolf Geyer, Marc Schäfer; Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Christian Diekmann (Stand 3. Januar 2011**);Sitz der Gesellschaft: Aschheim; Amtsgericht München HRB 141 740; USt-IdNr. 813330104; die <strong>ebase</strong> ist eine100%ige Tochtergesellschaft der comdirect bank AG.**Änderungen sind vorbehalten, der aktuelle Stand ist jederzeit im Handelsregister ersichtlich.F 1338.18 – 06/20136/6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!