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Skript Grundrechte - Tappe-online.de

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GrundR AG(Kurz-)<strong>Skript</strong> <strong>Grundrechte</strong>Henning <strong>Tappe</strong> Wintersemester 2006/07 S. 8GLAUBENSGEMEINSCHAFT ist <strong>de</strong>r Zusammenschluß mehrerer Personen aufgrund gemeinsamer Anschauungenüber Sinn und Bewältigung menschlichen Lebens. Maßgebend: Selbstverständnis <strong>de</strong>rGemeinschaft, aber auch Objektivierung: Der geistige Gehalt und das äußere Erscheinungsbildmüssen für das Vorliegen einer Religionsgemeinschaft sprechen, BVerfGE 83, 341 [355]. ZahlenmäßigeStärke und soziale Relevanz sind unerheblich, unerheblich ist auch, ob sich <strong>de</strong>r Glaube aufgrundirgendwelcher sittlichen Grun<strong>de</strong>ntscheidungen gebil<strong>de</strong>t hat („Jugendsekten“)GEWISSENSENTSCHEIDUNG ist je<strong>de</strong> sittliche, d.h. an <strong>de</strong>n Kategorien „Gut“ und „Böse“ orientierteEntscheidung, die <strong>de</strong>r Einzelne in einer bestimmten Lage für sich bin<strong>de</strong>nd und unbedingt verpflichtendinnerlich erfährt. 28BVerfG, Beschluss v. 20.12.1960, 1 BvL 21/60, BVerfGE 12, 45 – 62, Kriegsdienstverweigerung,BVerfGA 11.Warnung vor Jugendsekten bzw. Subventionierung Privater gegen Jugendsekten→Der Gesetzesvorbehalt gilt nur für die Aspekte <strong>de</strong>r Glaubensfreiheit, auf die er sich bezieht (Art.136 III 2 , 137 III 1 WRV i.V.m. Art. 140 GG) im übrigen kann auf kollidieren<strong>de</strong>s Verfassungsrechtzurückgegriffen wer<strong>de</strong>n.1. Ansicht: Parlamentsgesetz erfor<strong>de</strong>rlich2. Ansicht: Aufgabe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung zur Vorsorge und politischer Lenkung (nur bei Warnungen,nicht bei Subventionen) Sekten, Zeugen Jehovas / Kirchenglocken / Innenrecht → vgl. VerwR ATVoraussetzung für die Verleihung <strong>de</strong>s KörperschaftsstatusReligionsgemeinschaft, Gewähr <strong>de</strong>r Dauer, Rechtstreue, LoyalitätArt. 5 I 1 GG – Meinungsfreiheit 29MEINUNG: Der Begriff <strong>de</strong>r Meinung wird geprägt durch das Element <strong>de</strong>r Stellungnahme, <strong>de</strong>s Dafürhaltens,Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinan<strong>de</strong>rsetzung und ist grundsätzlich weit zuverstehen. 30 Tatsachenbehauptung: Abgrenzung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung ist schwierig,Tatsachen sind Voraussetzungen <strong>de</strong>r Meinungsbildung (=qualifizierter Meinungsbildungsprozeß);Demokratieprinzip. Weil und soweit die Tatsachenbehauptungen nicht zu trennen sind, sind sie vonArt. 5 I 1 GG (mit-)geschützt. → kurz: Meinungsäußerung, Meinungsbildung, Vorfeld von Meinungsbildungund -äußerung.Ausnahme 1): Statistiken, hier kann klar getrennt wer<strong>de</strong>n; 2): Ausschwitzlüge, erwiesen o<strong>de</strong>r wissentlichunwahre Tatsachenbehauptungen können nicht <strong>de</strong>r grundrechtlich geschützten Meinungsbildungdienen.BVerfG, Urteil v. 15.12.83, 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, BVerfGE 65, 1 – 72, Volkszählung= BVerfGA 58.Zur Auslegung von Äußerungen im Hinblick auf die Meinungsfreiheit:282930BVerfG, Beschluss v. 20.12.1960, 1 BvL 21/60, BVerfGE 12, 45 [55], Kriegsdienstverweigerung, BVerfGA 11;BVerfGE 127, 173, Wehrpflichtnovelle.Vgl. GRIMM, NJW 1995, 1697; TETTINGER, JuS 1997,BVerfG, Beschluss v. 22.06.1982, 1 BvR 1376/79, BVerfGE 61, 1 – 13, CSU: NPD Europas = BVerfGA 55.

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