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Skript Grundrechte - Tappe-online.de

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GrundR AG(Kurz-)<strong>Skript</strong> <strong>Grundrechte</strong>Henning <strong>Tappe</strong> Wintersemester 2006/07 S. 19Auslegungsmetho<strong>de</strong>n im Verfassungsrecht„Klassische“ Auslegungsmetho<strong>de</strong>n- Grammatische AuslegungDer nach <strong>de</strong>m juristischen Sprachgebrauch noch mögliche Be<strong>de</strong>utungsgehalt eines Rechtsbegriffsist Grenze <strong>de</strong>r Auslegung. Dies gilt grds. auch im Verfassungsrecht.- Systematische AuslegungEine auszulegen<strong>de</strong> Rechtsnorm muss mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Vorschriften <strong>de</strong>s Gesetzes (uU auch mit<strong>de</strong>r übrigen Rechtsordnung) ein einem objektiv sinnvollen Be<strong>de</strong>utungszusammenhang stehen.- Historische AuslegungEine Norm ist auch anhand ihrer Entstehung und weiteren Entwicklung auszulegen.(Historische Auslegung spielt im Verfassungsrecht vor allem bei Kompetenzabgrenzungen eineRolle: Woran knüpfte Verfassungsgeber bzw. verfassungsän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Gesetzgeber an?)- Teleologische AuslegungSchließlich ist bei <strong>de</strong>r Auslegung einer Norm nach ihrem Sinn und Zweck zu fragen, da keineNorm um ihrer selbst willen erlassen wird.Beson<strong>de</strong>re Auslegungsmetho<strong>de</strong>n im Verfassungsrecht- Einheit <strong>de</strong>r VerfassungJe<strong>de</strong> Verfassungsbestimmung ist so auszulegen, dass Wi<strong>de</strong>rsprüche zwischen Verfassungsnormenvermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, weil nur so die innere Einheit <strong>de</strong>r Verfassung gewahrt wer<strong>de</strong>n kann.→ Unterfall <strong>de</strong>r systematischen Auslegung- Praktische KonkordanzEin verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut darf nicht einseitig bevorzugt und auf Kosten einesan<strong>de</strong>ren realisiert wer<strong>de</strong>n. Vielmehr sind die Rechtsgüter so gegeneinan<strong>de</strong>r abzuwägen, dassje<strong>de</strong>s Gut zu möglichst optimaler Wirksamkeit gelangt.→ Unterfall <strong>de</strong>r systematischen Auslegung- Funktionelle RichtigkeitDie verfassungsrechtliche Kompetenz- und Funktionsverteilung („Gewaltenteilung“) muss respektiertund darf nicht durch Interpretation verschoben wer<strong>de</strong>n.→ Unterfall <strong>de</strong>r systematischen Auslegung- IntegrationswirkungIm Zweifel sind diejenigen Gesichtspunkte zu bevorzugen, die einheitsstiftend und -erhaltendwirken (Bsp.: Bun<strong>de</strong>streue, Verfassungsorgantreue).→ Unterfall <strong>de</strong>r teleologischen Auslegung- Normative Kraft <strong>de</strong>r VerfassungIm Zweifel sind diejenigen Gesichtspunkte bei <strong>de</strong>r Auslegung zu bevorzugen, die unter <strong>de</strong>n jeweiligenVoraussetzungen <strong>de</strong>n Verfassungsbestimmungen eine möglichst optimale Wirkkraftverleihen.→ Unterfall <strong>de</strong>r teleologischen Auslegung

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