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Skript Grundrechte - Tappe-online.de

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GrundR AG(Kurz-)<strong>Skript</strong> <strong>Grundrechte</strong>Henning <strong>Tappe</strong> Wintersemester 2006/07 S. 18 Wesengehaltsgarantie, Art. 19 II GGAbsolut / relativ?1. Ansicht: Theorie <strong>de</strong>s relativen Wesensgehaltes: Der Wesensgehalt eines Grundrechts ist solangeunangetastet wie <strong>de</strong>r Eingriff gerechtfertigt ist (BGH DVBl. 1953, 371) → Art.19 II wäre sinnlos2. Ansicht: Theorie <strong>de</strong>s absoluten Wesensgehaltes:Konkret o<strong>de</strong>r Abstrakt?1. Ansicht: Allgemein bestimmbar [-]2. Ansicht: Für je<strong>de</strong>s einzelne Grundrecht einzeln zu bestimmenIndividuell o<strong>de</strong>r allgemein?1. Ansicht: Je<strong>de</strong>m einzelnen muss <strong>de</strong>r Grundrechtsschutz erhalten bleiben(STEIN), arg.: Konzeption <strong>de</strong>r <strong>Grundrechte</strong> als Abwehrrecht <strong>de</strong>s einzelnen2. Ansicht: Der Allgemeinheit (JARASS/PIEROTH), vgl. GV <strong>de</strong>s Art. 2 II 3 GG3. Ansicht: Lösung über <strong>de</strong>n Grundsatz <strong>de</strong>r Perplexität Finaler To<strong>de</strong>sschuss Art. 19 II → Perplexität (§§ 61, 63 II PolG)

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