Im Netz der neuen Medien - Lehrerfortbildungsserver Baden ...
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8Die wichtigsten Risiken, denen Kin<strong>der</strong>und Jugendliche bei <strong>der</strong> Handy-Nutzungausgesetzt sind, lassen sich mit den dreigroßen C beschreiben:Content: ungeeignete InhalteMit vielen Handys kann man mittlerweileim Internet surfen. Dort stoßenKin<strong>der</strong> und Jugendliche auf vieleunzulässige Inhalte. Handys werden aberauch dazu genutzt, um problematischeFilm- o<strong>der</strong> Fotoaufnahmen zu erstellen,anzuschauen und zu verbreiten.Contact: riskante KontakteBeliebte Internet-Dienste wie Chats undInstant Messenger (siehe auch Kapitel3.2.) werden zunehmend handytauglich.Sie bergen Risiken wie sexuelle Belästigungeno<strong>der</strong> die Ausspähung persönlicherDaten.Commerce: KostenrisikenTelefonieren, SMS und MMS sowie vieleHandy-Downloads kosten Geld. Hierbesteht das Risiko, dass die Unerfahrenheitvon Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen ausgenutztwird und sie die Kosten nichtmehr im Griff haben.Bei <strong>der</strong> Handy-Nutzung sind gesetzlicheRegelungen zu beachten. Das gilt zumBeispiel für den Umgang mit <strong>der</strong> integriertenKamera o<strong>der</strong> mit Sex- und Gewalt-Videosauf Handys von Jugendlichen.Grundsätzlich sind Jugendliche ab 14Jahren strafmündig und können zur Verantwortunggezogen werden. Auch jüngereKin<strong>der</strong> müssen bestehende Gesetzeeinhalten, sie werden bei Missachtungaber nicht strafrechtlich verfolgt. Darüberhinaus haben MobilfunkanbieterRegelungen des Strafrechts o<strong>der</strong> zumJugendschutz zu beachten, zum Beispiel,wenn sie jugendschutzrelevante Videos,Bil<strong>der</strong> und Spiele auf ihren WAP-Portalenanbieten o<strong>der</strong> wenn sie den Zugangzum Internet eröffnen.Nach den Schulgesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>haben Schulleitung und Lehrkräfte dieMöglichkeit, Gegenstände, mit denen<strong>der</strong> Unterricht gestört wird, einzubehalten.Zulässig ist dies zumindest zeitlichbefristet für die Zeit des Unterrichts, beimehrmaligen Verstößen auch für ein biszwei Tage. Ein Recht zur Untersuchung<strong>der</strong> Inhalte des Handys gibt es jedochnicht. Haben Schulleitung o<strong>der</strong> Lehrerkonkrete Verdachtsmomente, dass Schülermit Handys Straftaten begehen (zumBeispiel durch Weitergabe Gewalt verherrlichen<strong>der</strong>Videos), können sie in <strong>der</strong>Regel Handys nur mit Einwilligung <strong>der</strong>Schüler konfiszieren. Deshalb ist es ratsam,in solchen Fällen zeitnah die Polizeihinzuzuziehen, siehe auch www.lehreronline.de/537191.php.Besteht ein Anfangsverdacht, dass dasHandy im Zusammenhang mit einerStraftat steht, kann die Polizei das Handyals Beweismittel sicherstellen und beiWi<strong>der</strong>spruch beschlagnahmen und ggf.durchsuchen. Die Entscheidung, ob dasHandy dann endgültig eingezogen werdenkann, obliegt den Staatsanwaltschaftenund Gerichten.Mit dem Handykönnen jugendgefährdendeInhalteverbreitet, riskanteKontakte geknüpftund teure Angebotegenutzt werden.Gefahren des Handys als Multifunktionsgerät63