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Im Netz der neuen Medien - Lehrerfortbildungsserver Baden ...

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77.6.Tipps und Empfehlungenzur Weitergabe an ElternKin<strong>der</strong> wachsen heute in einer <strong>Medien</strong>weltauf, die sich von <strong>der</strong> ihrer Elterngravierend unterscheidet.Wenn Sie im Gespräch mit Ihren Kin<strong>der</strong>nbleiben und sich für <strong>der</strong>en Beschäftigungmit Computerspielen interessieren,gemeinsam Nutzungsregeln festlegenund vielleicht auch mit Ihren Kin<strong>der</strong>nöfter gemeinsam spielen, könnenSie selbst am besten einschätzen, welcheBedeutung Computer und Multimediahaben.Kaufen Sie für Ihr Kind nur Spiele,die ein Alterskennzeichen durch die USKerhalten haben und die für die entsprechendeAltersgruppe Ihres Kindes freigegebenwurden. Mehr Informationenüber die Alterskennzeichen finden Sieauf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> USK. Die USKführt auch eine Datenbank, in <strong>der</strong> allegekennzeichneten Computerspiele erfasstsind. Dort können die Spiele nachAltersfreigabe, Genre und Spielsystemaufgerufen werden unter:www.usk.deDie Alterskennzeichnung ist kein Hinweisauf die pädagogische Eignung einesComputerspiels!Treffen Sie mit Ihren Kin<strong>der</strong>n verbindlicheRegeln über die Zeitdauer <strong>der</strong>Nutzung von Computerspielen. NähereInformation hierzu finden Sie beispielsweiseauf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Bundesprüfstelleunter <strong>der</strong> Rubrik: „Orientierungim <strong>Medien</strong>alltag“:www.bundespruefstelle.deComputerspiele und die rechtlichen Regelungen597.7. Vorgehensweise bei Problemen und institutionelle AnsprechpartnerWenn Ihr Kind ein Spiel ohne eine Alterskennzeichnung <strong>der</strong> USK mit nach Hausebringt o<strong>der</strong> wenn Sie Zweifel daran haben (z. B. bei einer mit nach Hause gebrachtenselbst gebrannten CD), ob das Spiel durch die USK freigegeben wurde:Spiele zu Informations-, Instruktions- o<strong>der</strong> Lehrzwecken, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigendsind, dürfen vom Anbieter selbst mit „Infoprogramm“o<strong>der</strong> „Lehrprogramm“ gekennzeichnet werden.Sofern Sie Zweifel über die Jugendschutzrelevanz <strong>der</strong> Spielinhalte haben, informierenSie sich z. B. bei <strong>der</strong> Jugendschutz-Hotline <strong>der</strong> Landesstelle Kin<strong>der</strong>- und JugendschutzAJS NRW in Köln unter Tel. 0221/921392-33 o<strong>der</strong> per E-Mail: auskunft@mail.ajs. nrw.de.Darüber hinaus können Sie sich auch direkt unter Tel. 030/2936 3829 8 o<strong>der</strong> per E-Mail: staendiger.vertreter@usk.de an den Ständigen Vertreter <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bei <strong>der</strong>USK wenden.Wenn Ihr Kind ein Spiel mit einer für ihn/für sie ungeeigneten Altersfreigabe gekaufthat:Geben Sie das Spiel in dem Laden zurück und stellen Sie den verantwortlichen Ladeninhaberzur Rede. Falls dieser sich uneinsichtig zeigt o<strong>der</strong> es sich um ein Spiel nur fürErwachsene handelt, informieren Sie das Ordnungsamt. Bei dem Verkauf handelt essich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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