Im Netz der neuen Medien - Lehrerfortbildungsserver Baden ...

Im Netz der neuen Medien - Lehrerfortbildungsserver Baden ... Im Netz der neuen Medien - Lehrerfortbildungsserver Baden ...

dilthey.schule.de
von dilthey.schule.de Mehr von diesem Publisher
11.07.2015 Aufrufe

7Computerspiele und die rechtlichen Regelungen587.5. Tipps und Empfehlungen für Lehrkräfteund pädagogische FachkräfteComputerspiele gehören heutzutage genausoin den pädagogischen Bildungsalltagwie der PC und das Internet. NutzenSie daher auch diese Medien im Unterrichtoder im Projekt, um die Kinder undJugendlichen in der Weiterentwicklungvon Medienkompetenz zu unterstützen.Diskutieren Sie mit den Kindern undJugendlichen über Computerspiele undihre positiven wie auch negativen Formenund schaffen Sie Anreize für dieNutzung von empfehlenswerten LernundRollenspielen.Nutzen Sie die Möglichkeit, anhandvon Computerspielen Medienkompetenzeinmal anders zu vermitteln und zumBeispiel im Rahmeneines Schulfestesmit einerLAN-Party 17 eineganz neue Formvon Informatikunterricht an Ihrer Schulezu gestalten.Der Zugang zu Spielen mit für Kinderund Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigendenInhalten – in der RegelSpiele mit einer Kennzeichnung „Freigegebenab 16 Jahre“ oder „keine Jugendfreigabe“– muss so geschützt sein, dasssie von Minderjährigen der betroffenenAltergruppen üblicherweise nicht wahrgenommenwerden. Der Anbieter kanndieser gesetzlichen Verpflichtung nachdem JMStV durch technische oder sonstigeMittel (z. B. Vorschaltung eines Zugangsschutzes)bzw. durch die Beachtungvon Zeitgrenzen (Online-Stellungnur zwischen 22:00 /23:00 und 06:00 Uhr)nachkommen 16 .Wichtige Tipps und Informationenfür die Realisierung finden Sie in derpädagogischen Handreichung „LAN-Partyan Schulen“, die auf der Homepagevon Lehrer-Online kostenlos als PDF-Dateiheruntergeladen werden kann:www.lehrer-online.de/lanparty-copy. phpDas Portal bietet darüber hinaus Informationenüber Computerspiele, ihreRolle in der Lebenswelt von Kindern undJugendlichen sowie weitere Möglichkeiten,diese in der Schule einzusetzen:www.lehrer-online.de/computerspiele.phpSetzen Sie Grenzen dort, wo es notwendigist. Gewaltspiele und sonstigeComputerspiele mit Inhalten für Erwachsenegehören nicht in die Hände von Kinderund Jugendlichen. Sofern Sie auf demPausenhof oder in den Pausen zwischenden Schulstunden feststellen, dass Schülerinnenund Schüler CDs mit problematischenSpielinhalten austauschen oderdiese von erwachsenen Schülerinnen undSchülern an Jüngere abgegeben werden,stellen Sie die Betroffenen zur Rede, nehmenSie die Spiele notfalls auch in Verwahrungund informieren Sie die Eltern.16 § 5 Abs. 1 i.V.m . Abs. 3 und 4 JMStV17 Bei einer LAN-Party werden verschiedene private Computern über ein Netzwerk (Local Area Network) verbunden und dieTeilnehmer spielen über das Netzwerk Computerspiele.

77.6.Tipps und Empfehlungenzur Weitergabe an ElternKinder wachsen heute in einer Medienweltauf, die sich von der ihrer Elterngravierend unterscheidet.Wenn Sie im Gespräch mit Ihren Kindernbleiben und sich für deren Beschäftigungmit Computerspielen interessieren,gemeinsam Nutzungsregeln festlegenund vielleicht auch mit Ihren Kindernöfter gemeinsam spielen, könnenSie selbst am besten einschätzen, welcheBedeutung Computer und Multimediahaben.Kaufen Sie für Ihr Kind nur Spiele,die ein Alterskennzeichen durch die USKerhalten haben und die für die entsprechendeAltersgruppe Ihres Kindes freigegebenwurden. Mehr Informationenüber die Alterskennzeichen finden Sieauf der Homepage der USK. Die USKführt auch eine Datenbank, in der allegekennzeichneten Computerspiele erfasstsind. Dort können die Spiele nachAltersfreigabe, Genre und Spielsystemaufgerufen werden unter:www.usk.deDie Alterskennzeichnung ist kein Hinweisauf die pädagogische Eignung einesComputerspiels!Treffen Sie mit Ihren Kindern verbindlicheRegeln über die Zeitdauer derNutzung von Computerspielen. NähereInformation hierzu finden Sie beispielsweiseauf der Homepage der Bundesprüfstelleunter der Rubrik: „Orientierungim Medienalltag“:www.bundespruefstelle.deComputerspiele und die rechtlichen Regelungen597.7. Vorgehensweise bei Problemen und institutionelle AnsprechpartnerWenn Ihr Kind ein Spiel ohne eine Alterskennzeichnung der USK mit nach Hausebringt oder wenn Sie Zweifel daran haben (z. B. bei einer mit nach Hause gebrachtenselbst gebrannten CD), ob das Spiel durch die USK freigegeben wurde:Spiele zu Informations-, Instruktions- oder Lehrzwecken, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigendsind, dürfen vom Anbieter selbst mit „Infoprogramm“oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet werden.Sofern Sie Zweifel über die Jugendschutzrelevanz der Spielinhalte haben, informierenSie sich z. B. bei der Jugendschutz-Hotline der Landesstelle Kinder- und JugendschutzAJS NRW in Köln unter Tel. 0221/921392-33 oder per E-Mail: auskunft@mail.ajs. nrw.de.Darüber hinaus können Sie sich auch direkt unter Tel. 030/2936 3829 8 oder per E-Mail: staendiger.vertreter@usk.de an den Ständigen Vertreter der Länder bei derUSK wenden.Wenn Ihr Kind ein Spiel mit einer für ihn/für sie ungeeigneten Altersfreigabe gekaufthat:Geben Sie das Spiel in dem Laden zurück und stellen Sie den verantwortlichen Ladeninhaberzur Rede. Falls dieser sich uneinsichtig zeigt oder es sich um ein Spiel nur fürErwachsene handelt, informieren Sie das Ordnungsamt. Bei dem Verkauf handelt essich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

7Computerspiele und die rechtlichen Regelungen587.5. Tipps und Empfehlungen für Lehrkräfteund pädagogische FachkräfteComputerspiele gehören heutzutage genausoin den pädagogischen Bildungsalltagwie <strong>der</strong> PC und das Internet. NutzenSie daher auch diese <strong>Medien</strong> im Unterrichto<strong>der</strong> im Projekt, um die Kin<strong>der</strong> undJugendlichen in <strong>der</strong> Weiterentwicklungvon <strong>Medien</strong>kompetenz zu unterstützen.Diskutieren Sie mit den Kin<strong>der</strong>n undJugendlichen über Computerspiele undihre positiven wie auch negativen Formenund schaffen Sie Anreize für dieNutzung von empfehlenswerten LernundRollenspielen.Nutzen Sie die Möglichkeit, anhandvon Computerspielen <strong>Medien</strong>kompetenzeinmal an<strong>der</strong>s zu vermitteln und zumBeispiel im Rahmeneines Schulfestesmit einerLAN-Party 17 eineganz neue Formvon Informatikunterricht an Ihrer Schulezu gestalten.Der Zugang zu Spielen mit für Kin<strong>der</strong>und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigendenInhalten – in <strong>der</strong> RegelSpiele mit einer Kennzeichnung „Freigegebenab 16 Jahre“ o<strong>der</strong> „keine Jugendfreigabe“– muss so geschützt sein, dasssie von Min<strong>der</strong>jährigen <strong>der</strong> betroffenenAltergruppen üblicherweise nicht wahrgenommenwerden. Der Anbieter kanndieser gesetzlichen Verpflichtung nachdem JMStV durch technische o<strong>der</strong> sonstigeMittel (z. B. Vorschaltung eines Zugangsschutzes)bzw. durch die Beachtungvon Zeitgrenzen (Online-Stellungnur zwischen 22:00 /23:00 und 06:00 Uhr)nachkommen 16 .Wichtige Tipps und Informationenfür die Realisierung finden Sie in <strong>der</strong>pädagogischen Handreichung „LAN-Partyan Schulen“, die auf <strong>der</strong> Homepagevon Lehrer-Online kostenlos als PDF-Dateiheruntergeladen werden kann:www.lehrer-online.de/lanparty-copy. phpDas Portal bietet darüber hinaus Informationenüber Computerspiele, ihreRolle in <strong>der</strong> Lebenswelt von Kin<strong>der</strong>n undJugendlichen sowie weitere Möglichkeiten,diese in <strong>der</strong> Schule einzusetzen:www.lehrer-online.de/computerspiele.phpSetzen Sie Grenzen dort, wo es notwendigist. Gewaltspiele und sonstigeComputerspiele mit Inhalten für Erwachsenegehören nicht in die Hände von Kin<strong>der</strong>und Jugendlichen. Sofern Sie auf demPausenhof o<strong>der</strong> in den Pausen zwischenden Schulstunden feststellen, dass Schülerinnenund Schüler CDs mit problematischenSpielinhalten austauschen o<strong>der</strong>diese von erwachsenen Schülerinnen undSchülern an Jüngere abgegeben werden,stellen Sie die Betroffenen zur Rede, nehmenSie die Spiele notfalls auch in Verwahrungund informieren Sie die Eltern.16 § 5 Abs. 1 i.V.m . Abs. 3 und 4 JMStV17 Bei einer LAN-Party werden verschiedene private Computern über ein <strong>Netz</strong>werk (Local Area Network) verbunden und dieTeilnehmer spielen über das <strong>Netz</strong>werk Computerspiele.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!