Im Netz der neuen Medien - Lehrerfortbildungsserver Baden ...
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7Computerspiele und die rechtlichen Regelungen7. Computerspiele und die rechtlichen Regelungen52Das Jugendschutzgesetzgreift beiComputerspielenauf physischemDatenträger, <strong>der</strong>Jugendmedienschutz-Staatsvertragbei reinenOnline-Spielen.7.1. AusgangssituationBei Computerspielen handelt es sich uminteraktive Unterhaltungssoftware, diesowohl auf Computern, stationären o<strong>der</strong>portablen Video-Spielkonsolen als auchauf Endgeräten <strong>der</strong> Mobiltelefonie gespieltwerden kann. Dabei reicht dieSpannbreite von empfehlenswerten LernundRollenspielen bis hin zu gewalthaltigenComputerspielen, die nach entsprechen<strong>der</strong>Prüfung als für Kin<strong>der</strong> undJugendliche ungeeignet eingestuft wordensind. Vermarktet werden die Computerspieleüber verschiedene Wege. Jenach Vertriebsform <strong>der</strong> Spiele gelten unterschiedlicherechtliche Bestimmungen.Bei festgestellten Verstößen sind verschiedeneAufsichtsbehörden zuständig.Grundsätzlich gilt:• Werden Spielinhalte mittels physischemDatenträger (z. B. CD, DVD) aufden Markt gebracht, gelten hierfür dieRegelungen des Jugendschutzgesetzes(JuSchG). Dies gilt zum Beispielauch für den postalischen Versand <strong>der</strong>Spiele als Datenträger und die Werbungfür das Spiel im Internet. BeiSpielen auf Datenträgern gilt grundsätzlichdie Bewertung <strong>der</strong> UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle (USK)als jugendschutzrechtlicher Bewertungsmaßstab.Dies gilt auch dann,wenn <strong>der</strong>en eigentliche Spielwelt komplettim Internet generiert wird (z. B.World of Warcraft).• Sind Spielinhalte nur über das Internetverfügbar und gibt es keinen physischenDatenträger als eine Art „Zugangsschlüssel“zum Spiel, gelten dieRegelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Dies betrifftinsbeson<strong>der</strong>e reine Online-Spiele, diedirekt im Internet gespielt werden unddie Verbreitung von Spielen per Datendownloadüber das Internet.