Jahresbericht 2010 ericht 2010 - Unfallkasse Nord

Jahresbericht 2010 ericht 2010 - Unfallkasse Nord Jahresbericht 2010 ericht 2010 - Unfallkasse Nord

24.11.2012 Aufrufe

Regress 6. Regress Die Regresseinnahmen betrugen im Berichtsjahr 3.720.870 Euro. Die Jahresrechnung für 2010 weist gebuchte Forderungen in Höhe von 4.128.663 Euro aus. Diese dienen der Konsolidierung der Haushalte der Mitglieder, da hierdurch die Beiträge zur UK Nord vermindert werden. 28 Jede in der Unfallkasse Nord eingehende Unfallmeldung wird, sofern eine Bagatellgrenze überschritten ist, überprüft, ob eine Drittbeteiligung erkennbar ist und damit die Möglichkeit eines Ersatzanspruches gegenüber Dritten besteht. Im Zuge des Regressverfahrens wird die Sach- und Rechtslage geprüft, unter anderem, indem Aussagen der Beteiligten und Zeugen ausgewertet und gegebenenfalls in die Ermittlungsakte der Polizei oder Staatsanwaltschaft Einsicht genommen wird. Sofern sich die Haftung eines Dritten feststellen lässt, werden die Ansprüche bei ihm oder seiner Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Bei den Regresseinnahmen handelt es sich weit überwiegend um die Regulierung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Wegeunfällen, beispielsweise Verkehrsunfällen und Unfällen als Folge eines schadhaften oder vereisten Gehwegs. Die Schadenersatzansprüche der Versicherten gehen auf die Unfall kasse Nord über (§ 116 SGB X). Regress ansprüche können aber auch durch Unfälle ausgelöst werden, die beispielsweise Wahlhelfer bei ihrer Tätig keit im Rahmen eines Ehrenamtes erleiden (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII). Kein Haftungsprivileg bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Ein weiterer Bereich umfasst Rückgriffe gegen Schädiger, die aus dem Arbeits- oder Schulumfeld der Versicherten kommen. Das können zum Beispiel Arbeitskollegen und Mitschüler sein, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Zwar gilt grundsätzlich Haftungsprivilegierung, das bedeutet: Wenn jemand einen Arbeits- oder Schulunfall herbeigeführt hat, geht seine Haftung auf die gesetzliche Unfallversicherung über. Bei besonders schwerwiegendem Verschulden soll der haftungsprivilegierte Personenkreis aber für die entstandenen Kosten aufkommen. Zweck der Haftungsprivilegierung ist die Erhaltung des Betriebs- und Schulfriedens bei geringem Verschulden. Dagegen sollen Verhaltensweisen, die auch subjek tiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen darstellen, für die Schädi ger nicht ohne Verpflichtung zum Ersatz der dadurch entstandenen Aufwendungen bleiben (§ 110 SGB VII). Einstieg in die aktenlose Regresssachbearbeitung Mit der Einführung von GUSO 2 wandel te sich auch in der Regresssach bear beitung die Arbeit grundlegend. Alle ab dem 29. März 2010 angelegten Ver sicherungsfälle werden nun ohne die Anlage einer manuellen Akte zu Regressfällen. Scannen, optisch Archivieren und elektronisch Signieren traten an die Stelle von Kopieren, Abheften und Ablegen in Aktenordnern und Registraturschränken. An deren Stelle rückten ein zweiter Monitor und ein Kartenlesegerät. Die Bearbeitung der Regressfälle beginnt nunmehr automatisiert, sobald die Kosten in einem Versicherungsfall eine Bagatellgrenze überschreiten und dies der Regresssachbearbeitung gemeldet wird. Dadurch wird eine zeitnahe und beschleunigte Ermittlung zu den regress relevanten Daten angestoßen, begleitet von der Möglichkeit, dass jederzeit und parallel auf die Inhalte der Dokumente, die zum Versicherungsfall vorliegen, zugegriffen werden kann.

7. Ausblick Die einzige Konstante ist die Erneuerung So wie sich unser Umfeld ständig verändert, so verändern sich auch die Rahmenbedingungen, in denen die UK Nord ihre Aufgaben erfüllt. Nichts steht still, alle Dinge sind ständig im Fluss. Stets ist zu beobachten, ob sich die Welt im Hinblick auf die Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zum Guten weiterentwickelt. Die gesetzliche Unfallversicherung hat hierfür eine nunmehr über Jahrzehnte bewährte Systematik geschaffen: Vorstände und Vertreterversammlungen sind ehrenamtlich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Unternehmen und Vertretern der Versicherten besetzt. So kann sichergestellt werden, dass die Interessen der Sozialpartner ausgewogen in die Beschlussfassungen der Organe einfl ießen und den aktuellen Sachstand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Unternehmen zur Grundlage haben. Für die nächsten sechs Jahre werden im Jahr 2011 die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane neu gewählt. Die Unfallkasse Nord wünscht allen Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane Glück und Geschick bei der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben – zum Wohle der Beschäftigten und der Unternehmen. Ausblick 29

7. Ausblick<br />

Die einzige Konstante ist die Erneuerung<br />

So wie sich unser Umfeld ständig verändert,<br />

so verändern sich auch die Rahmenbedingungen,<br />

in denen die UK <strong>Nord</strong> ihre<br />

Aufgaben erfüllt.<br />

Nichts steht still, alle Dinge sind ständig<br />

im Fluss. Stets ist zu beobachten, ob sich<br />

die Welt im Hinblick auf die Ziele des<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutzes zum<br />

Guten weiterentwickelt. Die gesetzliche<br />

Unfallversicherung hat hierfür eine nunmehr<br />

über Jahrzehnte bewährte Systematik<br />

geschaffen: Vorstände und Vertreterversammlungen<br />

sind ehrenamtlich zu<br />

gleichen Teilen aus Vertretern der Unternehmen<br />

und Vertretern der Versicherten<br />

besetzt. So kann sichergestellt werden,<br />

dass die Interessen der Sozialpartner<br />

ausgewogen in die Beschlussfassungen<br />

der Organe einfl ießen und den aktuellen<br />

Sachstand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

in den Unternehmen zur Grundlage<br />

haben.<br />

Für die nächsten sechs Jahre werden im<br />

Jahr 2011 die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane<br />

neu gewählt. Die <strong>Unfallkasse</strong><br />

<strong>Nord</strong> wünscht allen Mitgliedern der<br />

Selbstverwaltungsorgane Glück und<br />

Geschick bei der Wahrnehmung der übertragenen<br />

Aufgaben – zum Wohle der<br />

Beschäftigten und der Unternehmen.<br />

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