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Jahresbericht 2010 ericht 2010 - Unfallkasse Nord

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Regress<br />

6. Regress<br />

Die Regresseinnahmen betrugen im<br />

B<strong>ericht</strong>sjahr 3.720.870 Euro. Die Jahresrechnung<br />

für <strong>2010</strong> weist gebuchte Forderungen<br />

in Höhe von 4.128.663 Euro<br />

aus. Diese dienen der Konsolidierung<br />

der Haushalte der Mitglieder, da hierdurch<br />

die Beiträge zur UK <strong>Nord</strong> vermindert<br />

werden.<br />

28<br />

Jede in der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> eingehende<br />

Unfallmeldung wird, sofern eine<br />

Bagatellgrenze überschritten ist, überprüft,<br />

ob eine Drittbeteiligung erkennbar<br />

ist und damit die Möglichkeit eines<br />

Ersatzanspruches gegenüber Dritten<br />

besteht. Im Zuge des Regressverfahrens<br />

wird die Sach- und Rechtslage geprüft,<br />

unter anderem, indem Aussagen der<br />

Beteiligten und Zeugen ausgewertet und<br />

gegebenenfalls in die Ermittlungsakte<br />

der Polizei oder Staatsanwaltschaft Einsicht<br />

genommen wird. Sofern sich die<br />

Haftung eines Dritten feststellen lässt,<br />

werden die Ansprüche bei ihm oder<br />

seiner Haftpflichtversicherung geltend<br />

gemacht.<br />

Bei den Regresseinnahmen handelt es<br />

sich weit überwiegend um die Regulierung<br />

von Schadenersatzansprüchen aufgrund<br />

von Wegeunfällen, beispielsweise<br />

Verkehrsunfällen und Unfällen als Folge<br />

eines schadhaften oder vereisten Gehwegs.<br />

Die Schadenersatzansprüche der<br />

Versicherten gehen auf die Unfall kasse<br />

<strong>Nord</strong> über (§ 116 SGB X). Regress ansprüche<br />

können aber auch durch Unfälle<br />

ausgelöst werden, die beispielsweise<br />

Wahlhelfer bei ihrer Tätig keit im Rahmen<br />

eines Ehrenamtes erleiden (§ 2 Abs. 1<br />

Nr. 10 a SGB VII).<br />

Kein Haftungsprivileg bei Vorsatz und<br />

grober Fahrlässigkeit<br />

Ein weiterer Bereich umfasst Rückgriffe<br />

gegen Schädiger, die aus dem Arbeits-<br />

oder Schulumfeld der Versicherten<br />

kommen. Das können zum Beispiel<br />

Arbeitskollegen und Mitschüler sein,<br />

die den Versicherungsfall vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig herbeigeführt<br />

haben. Zwar gilt grundsätzlich Haftungsprivilegierung,<br />

das bedeutet: Wenn<br />

jemand einen Arbeits- oder Schulunfall<br />

herbeigeführt hat, geht seine Haftung<br />

auf die gesetzliche Unfallversicherung<br />

über. Bei besonders schwerwiegendem<br />

Verschulden soll der haftungsprivilegierte<br />

Personenkreis aber für die entstandenen<br />

Kosten aufkommen. Zweck der<br />

Haftungsprivilegierung ist die Erhaltung<br />

des Betriebs- und Schulfriedens bei<br />

geringem Verschulden. Dagegen sollen<br />

Verhaltensweisen, die auch subjek tiv<br />

schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen<br />

darstellen, für die Schädi<br />

ger nicht ohne Verpflichtung zum<br />

Ersatz der dadurch entstandenen Aufwendungen<br />

bleiben (§ 110 SGB VII).<br />

Einstieg in die aktenlose<br />

Regresssachbearbeitung<br />

Mit der Einführung von GUSO 2 wandel te<br />

sich auch in der Regresssach bear beitung<br />

die Arbeit grundlegend. Alle ab<br />

dem 29. März <strong>2010</strong> angelegten Ver sicherungsfälle<br />

werden nun ohne die Anlage<br />

einer manuellen Akte zu Regressfällen.<br />

Scannen, optisch Archivieren und elektronisch<br />

Signieren traten an die Stelle<br />

von Kopieren, Abheften und Ablegen in<br />

Aktenordnern und Registraturschränken.<br />

An deren Stelle rückten ein zweiter<br />

Monitor und ein Kartenlesegerät. Die<br />

Bearbeitung der Regressfälle beginnt<br />

nunmehr automatisiert, sobald die<br />

Kosten in einem Versicherungsfall eine<br />

Bagatellgrenze überschreiten und dies<br />

der Regresssachbearbeitung gemeldet<br />

wird. Dadurch wird eine zeitnahe und<br />

beschleunigte Ermittlung zu den<br />

regress relevanten Daten angestoßen,<br />

begleitet von der Möglichkeit, dass<br />

jederzeit und parallel auf die Inhalte der<br />

Dokumente, die zum Versicherungsfall<br />

vorliegen, zugegriffen werden kann.

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