Jahresbericht 2010 ericht 2010 - Unfallkasse Nord
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Regress<br />
6. Regress<br />
Die Regresseinnahmen betrugen im<br />
B<strong>ericht</strong>sjahr 3.720.870 Euro. Die Jahresrechnung<br />
für <strong>2010</strong> weist gebuchte Forderungen<br />
in Höhe von 4.128.663 Euro<br />
aus. Diese dienen der Konsolidierung<br />
der Haushalte der Mitglieder, da hierdurch<br />
die Beiträge zur UK <strong>Nord</strong> vermindert<br />
werden.<br />
28<br />
Jede in der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> eingehende<br />
Unfallmeldung wird, sofern eine<br />
Bagatellgrenze überschritten ist, überprüft,<br />
ob eine Drittbeteiligung erkennbar<br />
ist und damit die Möglichkeit eines<br />
Ersatzanspruches gegenüber Dritten<br />
besteht. Im Zuge des Regressverfahrens<br />
wird die Sach- und Rechtslage geprüft,<br />
unter anderem, indem Aussagen der<br />
Beteiligten und Zeugen ausgewertet und<br />
gegebenenfalls in die Ermittlungsakte<br />
der Polizei oder Staatsanwaltschaft Einsicht<br />
genommen wird. Sofern sich die<br />
Haftung eines Dritten feststellen lässt,<br />
werden die Ansprüche bei ihm oder<br />
seiner Haftpflichtversicherung geltend<br />
gemacht.<br />
Bei den Regresseinnahmen handelt es<br />
sich weit überwiegend um die Regulierung<br />
von Schadenersatzansprüchen aufgrund<br />
von Wegeunfällen, beispielsweise<br />
Verkehrsunfällen und Unfällen als Folge<br />
eines schadhaften oder vereisten Gehwegs.<br />
Die Schadenersatzansprüche der<br />
Versicherten gehen auf die Unfall kasse<br />
<strong>Nord</strong> über (§ 116 SGB X). Regress ansprüche<br />
können aber auch durch Unfälle<br />
ausgelöst werden, die beispielsweise<br />
Wahlhelfer bei ihrer Tätig keit im Rahmen<br />
eines Ehrenamtes erleiden (§ 2 Abs. 1<br />
Nr. 10 a SGB VII).<br />
Kein Haftungsprivileg bei Vorsatz und<br />
grober Fahrlässigkeit<br />
Ein weiterer Bereich umfasst Rückgriffe<br />
gegen Schädiger, die aus dem Arbeits-<br />
oder Schulumfeld der Versicherten<br />
kommen. Das können zum Beispiel<br />
Arbeitskollegen und Mitschüler sein,<br />
die den Versicherungsfall vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig herbeigeführt<br />
haben. Zwar gilt grundsätzlich Haftungsprivilegierung,<br />
das bedeutet: Wenn<br />
jemand einen Arbeits- oder Schulunfall<br />
herbeigeführt hat, geht seine Haftung<br />
auf die gesetzliche Unfallversicherung<br />
über. Bei besonders schwerwiegendem<br />
Verschulden soll der haftungsprivilegierte<br />
Personenkreis aber für die entstandenen<br />
Kosten aufkommen. Zweck der<br />
Haftungsprivilegierung ist die Erhaltung<br />
des Betriebs- und Schulfriedens bei<br />
geringem Verschulden. Dagegen sollen<br />
Verhaltensweisen, die auch subjek tiv<br />
schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen<br />
darstellen, für die Schädi<br />
ger nicht ohne Verpflichtung zum<br />
Ersatz der dadurch entstandenen Aufwendungen<br />
bleiben (§ 110 SGB VII).<br />
Einstieg in die aktenlose<br />
Regresssachbearbeitung<br />
Mit der Einführung von GUSO 2 wandel te<br />
sich auch in der Regresssach bear beitung<br />
die Arbeit grundlegend. Alle ab<br />
dem 29. März <strong>2010</strong> angelegten Ver sicherungsfälle<br />
werden nun ohne die Anlage<br />
einer manuellen Akte zu Regressfällen.<br />
Scannen, optisch Archivieren und elektronisch<br />
Signieren traten an die Stelle<br />
von Kopieren, Abheften und Ablegen in<br />
Aktenordnern und Registraturschränken.<br />
An deren Stelle rückten ein zweiter<br />
Monitor und ein Kartenlesegerät. Die<br />
Bearbeitung der Regressfälle beginnt<br />
nunmehr automatisiert, sobald die<br />
Kosten in einem Versicherungsfall eine<br />
Bagatellgrenze überschreiten und dies<br />
der Regresssachbearbeitung gemeldet<br />
wird. Dadurch wird eine zeitnahe und<br />
beschleunigte Ermittlung zu den<br />
regress relevanten Daten angestoßen,<br />
begleitet von der Möglichkeit, dass<br />
jederzeit und parallel auf die Inhalte der<br />
Dokumente, die zum Versicherungsfall<br />
vorliegen, zugegriffen werden kann.