Jahresbericht 2010 ericht 2010 - Unfallkasse Nord
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So muss zum Beispiel<br />
eine bestimmte (abgrenzbare)<br />
Personengruppe<br />
durch ihre versicherte Tätigkeit<br />
in erheblich höherem Grade als die<br />
übrige Bevölkerung<br />
einer besonderen Einwirkung<br />
ausgesetzt sein, welche<br />
nach den Erkenntnissen der<br />
medi zinischen Wissenschaft eine<br />
bestimmte Erkrankung verursacht.<br />
Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen,<br />
kann eine Erkrankung in die von der<br />
Bundesregierung bestimmte Liste der<br />
Berufskrankheiten aufgenommen und<br />
durch die gesetzliche Unfallversicherung<br />
entschädigt werden. Die Liste umfasst<br />
eine Vielzahl von Krankheitsbildern, darunter<br />
Erkrankungen durch Benzol und<br />
durch ionisierende Strahlen.<br />
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens<br />
untersuchte die Abteilung Prävention<br />
und Arbeitsschutz die bisherige und die<br />
aktuelle Arbeitsplatzausstattung von<br />
Frau A. Zwar konnte ein begrenzter<br />
Umgang mit Benzol in der Vergangenheit<br />
festgestellt werden; eine Aussage zum<br />
genauen Umfang der Einwirkungen seit<br />
1971 war jedoch schwierig. Eine beruflich<br />
relevante Strahlenexposition konnte<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Zur weiteren Klärung eines möglichen<br />
Zusammenhanges zwischen der Erkrankung<br />
und schädigenden Einfl üssen<br />
während der Arbeit wurde eine fachärztliche<br />
Stellungnahme eingeholt. Nachdem<br />
außerberufl iche Ursachen für die<br />
aplas tische Anämie ausgeschlossen<br />
werden konnten, waren letztlich nur<br />
noch die berufl ichen Einwirkungen<br />
konkreter zu diskutieren.<br />
Im Ergebnis waren die bisher festgestellten,<br />
berufl ich bedingten Einwirkungen<br />
nicht ausreichend geeignet für eine<br />
Verursachung der aplastischen Anä mie<br />
von Frau A. Eine Anerkennung der<br />
Erkrankung als Berufskrankheit war<br />
deshalb nicht zu empfehlen.<br />
Im weiteren Verlauf konkretisierte Frau<br />
A. die berufl iche Einwirkung von Benzol.<br />
Durch einen Übermittlungsfehler war der<br />
Tageswert der verwendeten Benzoldosis<br />
als Wochenwert der Gefährdungseinschätzung<br />
zugrunde gelegt worden. Eine<br />
neue Gefährdungseinschätzung der<br />
Abteilung Prävention und Arbeitsschutz<br />
ergab für die Zeit von 1971 bis 1976 eine<br />
Benzoleinwirkung in gesundheitsgefährdendem<br />
Maße. In einer weiteren fachärztlichen<br />
Stellungnahme wurde eine<br />
mehrjährige, außergewöhnlich hohe<br />
Benzolbelastung bei Frau A. bejaht; die<br />
Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit<br />
wurde empfohlen.<br />
Mit Zustimmung des an dem Verfahren<br />
zu beteiligenden staatlichen Gewerbearztes<br />
konnte die aplastische Anämie<br />
von Frau A. als Berufskrankheit anerkannt<br />
und eine Rentenzahlung festgestellt<br />
werden. Die UK <strong>Nord</strong> übernahm<br />
die Behandlungskosten, darunter eine<br />
Kno chenmarktransplantation, ab dem<br />
Beginn der Erkrankung. Die UK <strong>Nord</strong> als<br />
Leistungsträger der Heilbehandlung<br />
bedeutet für Frau A.:<br />
keine Eigenanteile bei stationärer<br />
Behandlung,<br />
keine Eigenanteile bei Medikamenten,<br />
keine Praxisgebühr,<br />
Erstattung der Fahrtkosten zur<br />
ärztlichen Behandlung und<br />
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
in vollem Umfang.<br />
Rehabilitation – Teilhabe – Entschädigung – Berufskrankheiten<br />
Neue Arbeitssoftware GUSO 2<br />
Das Jahr <strong>2010</strong> war in der Rehabilitations-<br />
und Leistungsabteilung maßgeblich<br />
durch die Einführung der neuen Unfallversicherungssoftware<br />
GUSO 2 (Gemeinsame<br />
UnfallversicherungsSoftware)<br />
geprägt. Die neue Software unterstützt<br />
nicht nur die Anwendungen der Rehabilitations-<br />
und Leistungsabteilung mit<br />
Unfallerfassung, Rechnungsbezahlung<br />
und Leistungsfeststellungen. In das<br />
Gesamtsystem sind auch die Bereiche<br />
Mitgliedschaft, Prävention und Regress<br />
eingebunden.<br />
Kernstück von GUSO 2 ist die aktenlose<br />
Bearbeitung. Seit April <strong>2010</strong> werden<br />
sämtliche Posteingänge gescannt und<br />
den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern<br />
auf elektronischem Wege zur<br />
Verfügung gestellt. Auf diese Weise<br />
sind die Informationen zu einem Versiche<br />
rungsfall jederzeit von den entsprechenden<br />
Kolleginnen und Kollegen<br />
abrufbar. Die zeitraubende Suche nach<br />
Akten gehört der Vergangenheit an. Als<br />
Folge der komplett aktenlosen Sachbearbeitung<br />
wurde zudem ein elektronisches<br />
Archiv errichtet und die elektronische<br />
Signatur eingeführt.<br />
Für GUSO 2 wurden sämtliche Arbeitsabläufe<br />
den veränderten Rahmenbedingungen<br />
angepasst. Das beginnt mit der<br />
Frage, wo und von wem gescannt werden<br />
soll (immerhin standortübergreifend<br />
rund 1.200 Dokumente pro Tag), führt<br />
über die Installation von elektronischen<br />
Arbeitskörben für jede Mitarbeiterin und<br />
jeden Mitarbeiter bis zur Erstellung spezifi<br />
scher Berechtigungskonzepte und<br />
endet bei der tatsächlichen Produktion,<br />
dem Kontakt mit dem Kunden, den Versicherten,<br />
Arbeitgebern, Kranken häusern,<br />
Ärzten und sonstigen Beteiligten.<br />
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