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Jahresbericht 2010 ericht 2010 - Unfallkasse Nord

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So muss zum Beispiel<br />

eine bestimmte (abgrenzbare)<br />

Personengruppe<br />

durch ihre versicherte Tätigkeit<br />

in erheblich höherem Grade als die<br />

übrige Bevölkerung<br />

einer besonderen Einwirkung<br />

ausgesetzt sein, welche<br />

nach den Erkenntnissen der<br />

medi zinischen Wissenschaft eine<br />

bestimmte Erkrankung verursacht.<br />

Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen,<br />

kann eine Erkrankung in die von der<br />

Bundesregierung bestimmte Liste der<br />

Berufskrankheiten aufgenommen und<br />

durch die gesetzliche Unfallversicherung<br />

entschädigt werden. Die Liste umfasst<br />

eine Vielzahl von Krankheitsbildern, darunter<br />

Erkrankungen durch Benzol und<br />

durch ionisierende Strahlen.<br />

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens<br />

untersuchte die Abteilung Prävention<br />

und Arbeitsschutz die bisherige und die<br />

aktuelle Arbeitsplatzausstattung von<br />

Frau A. Zwar konnte ein begrenzter<br />

Umgang mit Benzol in der Vergangenheit<br />

festgestellt werden; eine Aussage zum<br />

genauen Umfang der Einwirkungen seit<br />

1971 war jedoch schwierig. Eine beruflich<br />

relevante Strahlenexposition konnte<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Zur weiteren Klärung eines möglichen<br />

Zusammenhanges zwischen der Erkrankung<br />

und schädigenden Einfl üssen<br />

während der Arbeit wurde eine fachärztliche<br />

Stellungnahme eingeholt. Nachdem<br />

außerberufl iche Ursachen für die<br />

aplas tische Anämie ausgeschlossen<br />

werden konnten, waren letztlich nur<br />

noch die berufl ichen Einwirkungen<br />

konkreter zu diskutieren.<br />

Im Ergebnis waren die bisher festgestellten,<br />

berufl ich bedingten Einwirkungen<br />

nicht ausreichend geeignet für eine<br />

Verursachung der aplastischen Anä mie<br />

von Frau A. Eine Anerkennung der<br />

Erkrankung als Berufskrankheit war<br />

deshalb nicht zu empfehlen.<br />

Im weiteren Verlauf konkretisierte Frau<br />

A. die berufl iche Einwirkung von Benzol.<br />

Durch einen Übermittlungsfehler war der<br />

Tageswert der verwendeten Benzoldosis<br />

als Wochenwert der Gefährdungseinschätzung<br />

zugrunde gelegt worden. Eine<br />

neue Gefährdungseinschätzung der<br />

Abteilung Prävention und Arbeitsschutz<br />

ergab für die Zeit von 1971 bis 1976 eine<br />

Benzoleinwirkung in gesundheitsgefährdendem<br />

Maße. In einer weiteren fachärztlichen<br />

Stellungnahme wurde eine<br />

mehrjährige, außergewöhnlich hohe<br />

Benzolbelastung bei Frau A. bejaht; die<br />

Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit<br />

wurde empfohlen.<br />

Mit Zustimmung des an dem Verfahren<br />

zu beteiligenden staatlichen Gewerbearztes<br />

konnte die aplastische Anämie<br />

von Frau A. als Berufskrankheit anerkannt<br />

und eine Rentenzahlung festgestellt<br />

werden. Die UK <strong>Nord</strong> übernahm<br />

die Behandlungskosten, darunter eine<br />

Kno chenmarktransplantation, ab dem<br />

Beginn der Erkrankung. Die UK <strong>Nord</strong> als<br />

Leistungsträger der Heilbehandlung<br />

bedeutet für Frau A.:<br />

keine Eigenanteile bei stationärer<br />

Behandlung,<br />

keine Eigenanteile bei Medikamenten,<br />

keine Praxisgebühr,<br />

Erstattung der Fahrtkosten zur<br />

ärztlichen Behandlung und<br />

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

in vollem Umfang.<br />

Rehabilitation – Teilhabe – Entschädigung – Berufskrankheiten<br />

Neue Arbeitssoftware GUSO 2<br />

Das Jahr <strong>2010</strong> war in der Rehabilitations-<br />

und Leistungsabteilung maßgeblich<br />

durch die Einführung der neuen Unfallversicherungssoftware<br />

GUSO 2 (Gemeinsame<br />

UnfallversicherungsSoftware)<br />

geprägt. Die neue Software unterstützt<br />

nicht nur die Anwendungen der Rehabilitations-<br />

und Leistungsabteilung mit<br />

Unfallerfassung, Rechnungsbezahlung<br />

und Leistungsfeststellungen. In das<br />

Gesamtsystem sind auch die Bereiche<br />

Mitgliedschaft, Prävention und Regress<br />

eingebunden.<br />

Kernstück von GUSO 2 ist die aktenlose<br />

Bearbeitung. Seit April <strong>2010</strong> werden<br />

sämtliche Posteingänge gescannt und<br />

den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern<br />

auf elektronischem Wege zur<br />

Verfügung gestellt. Auf diese Weise<br />

sind die Informationen zu einem Versiche<br />

rungsfall jederzeit von den entsprechenden<br />

Kolleginnen und Kollegen<br />

abrufbar. Die zeitraubende Suche nach<br />

Akten gehört der Vergangenheit an. Als<br />

Folge der komplett aktenlosen Sachbearbeitung<br />

wurde zudem ein elektronisches<br />

Archiv errichtet und die elektronische<br />

Signatur eingeführt.<br />

Für GUSO 2 wurden sämtliche Arbeitsabläufe<br />

den veränderten Rahmenbedingungen<br />

angepasst. Das beginnt mit der<br />

Frage, wo und von wem gescannt werden<br />

soll (immerhin standortübergreifend<br />

rund 1.200 Dokumente pro Tag), führt<br />

über die Installation von elektronischen<br />

Arbeitskörben für jede Mitarbeiterin und<br />

jeden Mitarbeiter bis zur Erstellung spezifi<br />

scher Berechtigungskonzepte und<br />

endet bei der tatsächlichen Produktion,<br />

dem Kontakt mit dem Kunden, den Versicherten,<br />

Arbeitgebern, Kranken häusern,<br />

Ärzten und sonstigen Beteiligten.<br />

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