Gemeinderatssitzung Nr. 3 vom 21.06.2007 - .PDF - Lengau

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mit Frau Schinagl gesprochen werden um eine Zustimmung für die Schaffung von durchgehendöffentlichem Gut zu erreichen. Diese wurde von Frau Schinagl kategorisch abgelehnt. In der letztenSitzung des Raumordnungsausschusses wurde beschlossen dem Gemeinderat zu empfehlen einUmwidmungsverfahren einzuleiten und von Herrn Hinterleitner eine Option für die Übergabe seinerGrundstücke in das Öffentliche Gut zu verlangen um eine durchgehende öffentliche Straße zuerreichen, sobald dies von der Gemeinde gewünscht wird.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der VBM denA n t r a gein Verfahren zur Umwidmung des Gst.Nr. 182/3 und einer Teilfläche des Gst.Nr. 182/2, KGFriedburg, von Grünland auf Wohngebiet einzuleiten und von Herrn Hinterleitner eine Option aufÜbergabe der erforderlichen Straßenstücke für die Schaffung einer durchgehenden Straßenverbindungzu verlangen.Abstimmungserklärung: dem Antrag stimmten zu: 25 JaDer Antrag des VBM wird einstimmig genehmigt.B e s c h l u ßg) Änderung Nr. 41: Heinzl Johann, Heiligenstatt 20, 5211 FriedburgGst.Nr. 1576/1 und 1591 (Teilfläche mit ca. 3.700 m²), KG Heiligenstatt,Umwidmung von Grünland auf Wohngebiet – Einleitung eines VerfahrensVBM Muigg informiert, dass entsprechend dem Antrag von Herrn Heinzl im Bereich der Gst.Nr.1576/1 und 1591 eine Teilfläche von ca. 3.700 m² von Grünland auf Wohngebiet umgewidmet werdensoll. Laut Aussage des Liegenschaftseigentümers sollen diese Grundstücke durch eine Straße parallelzur B 147 aufgeschlossen werden, welcher auch gleichzeitig als Radweg genützt werden könnte.Im Raumordnungsausschuss wurde beschlossen dem Gemeinderat zu empfehlen die Einleitung einesVerfahrens zur Umwidmung zurückzustellen und die Kosten für den geplanten Radweg zu ermittelnund das Einvernehmen mit der Straßenverwaltung bezüglich der geplanten Aufschließung herzustellen.Der Obmann weist darauf hin, dass die gegenständlichen Flächen außerhalb des ÖEK liegen. Lt. Arch.Poppinger ist für eine Änderung des ÖEK ein öffentliches Interesse erforderlich um eine Änderung desÖEK zu rechtfertigen.GR Ofenböck weist auf die Änderung der Zufahrt zur Zimmerei Heinzl hin.GR Linnerth verweist auf ähnlich gelagerte Fälle hin, in denen aufgrund des ÖEK eine Umwidmungabgelehnt wurde. Er spricht sich für eine einheitliche Linie aus.GV Schinwald stimmt den Ausführungen von GR Linnerth zu. Er verweist auf die heikle Ausfahrt indie Bundesstraße.GR Reitsamer findet die Schaffung eines Radweges in diesem Bereich als sehr vorteilhaft.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der VBM denA n t r a g

das Verfahren für die Umwidmung der beantragten Fläche von Grünland auf Wohngebietzurückzustellen und die Kosten und die Machbarkeit des geplanten Radweges zu überprüfen.Abstimmungserklärung: dem Antrag stimmten zu: 25 JaDer Antrag des VBM wird einstimmig genehmigt.B e s c h l u ßh) Änderung Nr. 43: Asen Franz und Theresia, Krenwald 3, 5212 Schneegattern,Gst.Nr. 586/1 (Teilfläche) ca. 1.000 m², KG Krenwald, Umwidmung von Grünlandauf Sonderausweisung gemäß § 30 Z. 8a ROG – Einleitung eines VerfahrensVBM Muigg informiert, dass das ehemalige ldw. Wohnhaus Krenwald 4 abgetragen und durch einenNeubau für die weichende Tochter ersetzt werden. Voraussetzung für diese Vorgangsweise ist eineSonderausweisung gemäß § 30 Z. 8a ROG erforderlich. Laut Aussage von Arch. Poppinger ist einesolche Ausweisung möglich.Im Raumordnungsausschuss wurde beschlossen dem Gemeinderat zu empfehlen die Einleitung einesVerfahrens zur Umwidmung zu beschließen.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der VBM denA n t r a gdas Verfahren für die Umwidmung der beantragten Fläche von Grünland auf Sonderausweisung gemäߧ 30 Z. 8a ROG einzuleiten.Abstimmungserklärung: dem Antrag stimmten zu: 25JaDer Antrag des VBM wird einstimmig genehmigt.B e s c h l u ßi) Änderung Nr. 45: Hammerer Jakob, Schulstraße 18, 5071 Wals,Gst.Nr. 200/2, KG Friedburg, 2.213 m², Umwidmung von Grünland aufWohngebiet – Einleitung eines VerfahrensVBM Muigg informiert, dass der Raumordnungsausschuss beschlossen hat dem GR vorzuschlagen einVerfahren auf Umwidmung einzuleiten mit Ausnahme eines Streifens zur Schwemmbachstraße, dassdiese auf eine Breite von 6,0 m verbreitert werden kann. Zusätzlich ist ein Verfahren für dieAusweisung als Straße in einer Breite von 6,0 m über die Gst. Nr. 200/2 und 202/3 einzuleiten alsVerlängerung der Paracelsusstraße.BM Rippl weist auf die schlechte Zufahrtsituation zum Gemeindearzt hin und spricht sich für diesenVorschlag aus.GV Weber kritisiert ebenfalls die einspurige Straße mit dem Gemeindearzt.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der VBM den

mit Frau Schinagl gesprochen werden um eine Zustimmung für die Schaffung von durchgehendöffentlichem Gut zu erreichen. Diese wurde von Frau Schinagl kategorisch abgelehnt. In der letztenSitzung des Raumordnungsausschusses wurde beschlossen dem Gemeinderat zu empfehlen einUmwidmungsverfahren einzuleiten und von Herrn Hinterleitner eine Option für die Übergabe seinerGrundstücke in das Öffentliche Gut zu verlangen um eine durchgehende öffentliche Straße zuerreichen, sobald dies von der Gemeinde gewünscht wird.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der VBM denA n t r a gein Verfahren zur Umwidmung des Gst.<strong>Nr</strong>. 182/3 und einer Teilfläche des Gst.<strong>Nr</strong>. 182/2, KGFriedburg, von Grünland auf Wohngebiet einzuleiten und von Herrn Hinterleitner eine Option aufÜbergabe der erforderlichen Straßenstücke für die Schaffung einer durchgehenden Straßenverbindungzu verlangen.Abstimmungserklärung: dem Antrag stimmten zu: 25 JaDer Antrag des VBM wird einstimmig genehmigt.B e s c h l u ßg) Änderung <strong>Nr</strong>. 41: Heinzl Johann, Heiligenstatt 20, 5211 FriedburgGst.<strong>Nr</strong>. 1576/1 und 1591 (Teilfläche mit ca. 3.700 m²), KG Heiligenstatt,Umwidmung von Grünland auf Wohngebiet – Einleitung eines VerfahrensVBM Muigg informiert, dass entsprechend dem Antrag von Herrn Heinzl im Bereich der Gst.<strong>Nr</strong>.1576/1 und 1591 eine Teilfläche von ca. 3.700 m² von Grünland auf Wohngebiet umgewidmet werdensoll. Laut Aussage des Liegenschaftseigentümers sollen diese Grundstücke durch eine Straße parallelzur B 147 aufgeschlossen werden, welcher auch gleichzeitig als Radweg genützt werden könnte.Im Raumordnungsausschuss wurde beschlossen dem Gemeinderat zu empfehlen die Einleitung einesVerfahrens zur Umwidmung zurückzustellen und die Kosten für den geplanten Radweg zu ermittelnund das Einvernehmen mit der Straßenverwaltung bezüglich der geplanten Aufschließung herzustellen.Der Obmann weist darauf hin, dass die gegenständlichen Flächen außerhalb des ÖEK liegen. Lt. Arch.Poppinger ist für eine Änderung des ÖEK ein öffentliches Interesse erforderlich um eine Änderung desÖEK zu rechtfertigen.GR Ofenböck weist auf die Änderung der Zufahrt zur Zimmerei Heinzl hin.GR Linnerth verweist auf ähnlich gelagerte Fälle hin, in denen aufgrund des ÖEK eine Umwidmungabgelehnt wurde. Er spricht sich für eine einheitliche Linie aus.GV Schinwald stimmt den Ausführungen von GR Linnerth zu. Er verweist auf die heikle Ausfahrt indie Bundesstraße.GR Reitsamer findet die Schaffung eines Radweges in diesem Bereich als sehr vorteilhaft.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der VBM denA n t r a g

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