Gemeinderatssitzung Nr. 3 vom 21.06.2007 - .PDF - Lengau
Gemeinderatssitzung Nr. 3 vom 21.06.2007 - .PDF - Lengau Gemeinderatssitzung Nr. 3 vom 21.06.2007 - .PDF - Lengau
Zeitpunkt wieder abzuholen bzw. von einer zur Übernahme der Aufsicht geeigneten Person abholenzu lassen.8. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind mit einer jährlichen kostenlosen ärztlichen Untersuchungdes Kindes im Kindergarten einverstanden.9. Die Gemeinde Lengau hat weiters sicher zu stellen, dass den Kindern während des Besuches desKindergartens ärztliche Hilfe geleistet werden kann.VII. Elternbeitrag1. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben einen Elternbeitrag zu leisten.Dieser ergibt sich aus der Elternbeitragsverordnung der Gemeinde Lengau.2. Für das Mittagessen wird ein Betrag in Höhe des jeweils geltenden Satzes derSchülerspeisung verrechnet. Die An- bzw. Abmeldung zum Mittagessen hat mind.einen Tag vorher zu erfolgen.3 . Für die Kindergartenbusbegleitung ist pro Kind, für das der Kindergartentransport in Anspruchgenommen wird, ein Kostenbeitrag von 8 Euro zu leisten. (Alternativ: Für Geschwister, diegleichzeitig den Kindergartenbus in Anspruch nehmen, fällt dieser Betrag nur einmal an.) DieserBetrag versteht sich inkl. USt.4. Der monatliche Elternbeitrag (zuzüglich des Kostenbeitrages gemäß Punkt 2. und 3.) ist für denbetreffenden Monat jeweils bis zum 15. des Folgemonats zu bezahlen. Erfolglos eingemahnteElternbeiträge werden im Zivilrechtswege eingetrieben.VIII. AbmeldungDie Abmeldung eines Kindes vom Besuch des Kindergartens während des Kindergartenjahres(September - Juli) ist nur im Einvernehmen mit dem Kindergartenerhalter, unter Einhaltung einerzweiwöchigen Abmeldefrist möglich. Für die Abmeldung während des Kindergartenjahres ist eineAbmeldegebühr in Höhe eines halben monatlichen Elternbeitrages für das 1. Kind zu entrichten.IX. Widerruf der Aufnahme des KindergartenbesuchesDer Kindergarten(Hort)erhalter kann die Aufnahme eines Kindes in den Kindergarten (Hort)widerrufen, wenn1. die Eltern (Erziehungsberechtigten) eine ihnen obliegende Verpflichtung trotz vorherigerschriftlicher Mahnung nicht erfüllen oder2. nachweislich eine andere Form der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege den Bedürfnissendes Kindes besser gerecht wird.X.Diese Kindergartenordnung ist ab 01.09. 2007 anzuwenden.Angeschlagen am: 22.06.2007Abgenommen am: 06.07.2007Der Bürgermeister:Erich Rippl
Abstimmungserklärung: dem Antrag stimmten zu: 25 JaDer Antrag des BM wird einstimmig genehmigt.B e s c h l u ßGV Schinwald erkundigt sich ob in Lengau kein Bedarf für eine Nachmittagsbetreuung vorhanden ist.BM Rippl antwortet, dass dies nur in einem Fall gefordert wurde.6. Antrag auf Gewährung einer Subvention für den Ankauf eines Mähtraktors:a) Sportverein FriedburgDer BM verliest das Ansuchen des Sportvereines Friedburg vom 27.02.2007 (ANLAGE 10) mitwelchem diese um eine Subvention für den Ankauf eines Mähtraktors ersuchen. Im Finanzausschusswurde diese Angelegenheit vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen eine Subvention in Höhe von€ 3.000.—zu genehmigen.GV Schwaiger weist darauf hin, dass die Fördertätigkeit der Gemeinde als großzügig und objektiv zubezeichnen ist. Durch die Funktionäre des SV Friedburg wird darauf hingewiesen, dass in anderenGemeinden auch der Betrieb dieser Geräte durch Mitarbeiter der Gemeinde übernommen wurde. Erschlägt für einen späteren Zeitpunkt den Ankauf eines gemeinsamen Gerätes vor.BM Rippl verweist auf die örtlichen Unterschiede bei anderen Gemeinden. Er verweist auf dieProblematik bei der Durchführung durch Bauhofarbeiter durch den Anfall von Überstunden. Bei einerhöheren Förderung des SV Friedburg wird es Unmut in Schneegattern geben. Er verweist auf dieBegrenzung der Subventionen der Gemeinde von € 66.000.—. Derzeit sind bereits € 55.000.—ausgeschöpft.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der BM denA n t r a gdem SV Friedburg für den Ankauf eines Mähtraktors eine Subvention in Höhe von € 3.000.—zugenehmigen.Abstimmungserklärung: dem Antrag stimmten zu: 24 Ja1 Enthaltung (GV Weber)Der Antrag des BM wird mehrheitlich genehmigt.B e s c h l u ßb) ATSV SchneegatternDer BM verliest das Ansuchen des Sportvereines Schneegattern vom 27.05.2007 (ANLAGE 11) mitwelchem diese um eine Subvention für den Ankauf eines Mähtraktors ersuchen. Im Finanzausschusswurde diese Angelegenheit vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen eine Subvention in Höhe von€ 2.700.—zu genehmigen.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der BM den
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- Seite 3 und 4: d) Änderung Nr. 35: Platzer Georg,
- Seite 5 und 6: GR Ofenböck weist darauf hin, dass
- Seite 7 und 8: 4. Entscheidung über eine Teilnahm
- Seite 9 und 10: Der BM lädt alle zur Mitarbeit und
- Seite 11: V. Zusammenarbeit mit den Eltern1.
- Seite 15 und 16: GV Weber gibt bekannt, dass er Grü
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- Seite 21 und 22: das Verfahren für die Umwidmung de
- Seite 23 und 24: Eine Stellungnahme der Abteilung Ra
Zeitpunkt wieder abzuholen bzw. von einer zur Übernahme der Aufsicht geeigneten Person abholenzu lassen.8. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind mit einer jährlichen kostenlosen ärztlichen Untersuchungdes Kindes im Kindergarten einverstanden.9. Die Gemeinde <strong>Lengau</strong> hat weiters sicher zu stellen, dass den Kindern während des Besuches desKindergartens ärztliche Hilfe geleistet werden kann.VII. Elternbeitrag1. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben einen Elternbeitrag zu leisten.Dieser ergibt sich aus der Elternbeitragsverordnung der Gemeinde <strong>Lengau</strong>.2. Für das Mittagessen wird ein Betrag in Höhe des jeweils geltenden Satzes derSchülerspeisung verrechnet. Die An- bzw. Abmeldung zum Mittagessen hat mind.einen Tag vorher zu erfolgen.3 . Für die Kindergartenbusbegleitung ist pro Kind, für das der Kindergartentransport in Anspruchgenommen wird, ein Kostenbeitrag von 8 Euro zu leisten. (Alternativ: Für Geschwister, diegleichzeitig den Kindergartenbus in Anspruch nehmen, fällt dieser Betrag nur einmal an.) DieserBetrag versteht sich inkl. USt.4. Der monatliche Elternbeitrag (zuzüglich des Kostenbeitrages gemäß Punkt 2. und 3.) ist für denbetreffenden Monat jeweils bis zum 15. des Folgemonats zu bezahlen. Erfolglos eingemahnteElternbeiträge werden im Zivilrechtswege eingetrieben.VIII. AbmeldungDie Abmeldung eines Kindes <strong>vom</strong> Besuch des Kindergartens während des Kindergartenjahres(September - Juli) ist nur im Einvernehmen mit dem Kindergartenerhalter, unter Einhaltung einerzweiwöchigen Abmeldefrist möglich. Für die Abmeldung während des Kindergartenjahres ist eineAbmeldegebühr in Höhe eines halben monatlichen Elternbeitrages für das 1. Kind zu entrichten.IX. Widerruf der Aufnahme des KindergartenbesuchesDer Kindergarten(Hort)erhalter kann die Aufnahme eines Kindes in den Kindergarten (Hort)widerrufen, wenn1. die Eltern (Erziehungsberechtigten) eine ihnen obliegende Verpflichtung trotz vorherigerschriftlicher Mahnung nicht erfüllen oder2. nachweislich eine andere Form der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege den Bedürfnissendes Kindes besser gerecht wird.X.Diese Kindergartenordnung ist ab 01.09. 2007 anzuwenden.Angeschlagen am: 22.06.2007Abgenommen am: 06.07.2007Der Bürgermeister:Erich Rippl