SCHAAFHEIM · MOSBACH · SCHLIERBACH ... - Typo-Z-Team
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Oktober 2009 Schaafheimer<br />
Kindergeld retten mit aktuellem<br />
BFH - Urteil<br />
Auf ein elternfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur<br />
Frage des Anspruchs auf Kindergeld macht der Neue Verband der<br />
Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) aus Berlin aufmerksam. Danach<br />
kann ein Berücksichtigungszeitraum auch dann vorliegen, wenn<br />
das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb zwar beendet ist,<br />
das Kind sich jedoch ernsthaft um Nachholung der nicht bestandenen<br />
Prüfung bemüht (Urteil vom 2. April 2009 - III R 85/08).<br />
Erreicht das Kind das 18. Lebensjahr beginnen für viele Eltern die<br />
Probleme mit der Kindergeldkasse. Denn ab Erreichen der<br />
Volljährigkeit des Kindes wird Kindergeld nur noch unter bestimmten<br />
Voraussetzungen gewährt. Befinden sich die Kinder in<br />
Ausbildung, genügt eine Ausbildungsbescheinigung und der<br />
Nachweis, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den<br />
Grenzbetrag von 7.680 Euro nicht übersteigen.<br />
Doch was ist, wenn das Kind die Abschlussprüfung nicht bestanden<br />
hat, sich jedoch um eine Wiederholungsprüfung bemüht?<br />
Mit dieser Situation sahen sich Eltern aus dem Saarland konfrontiert.<br />
Das Kind hatte die Prüfung nicht bestanden und das<br />
Ausbildungsverhältnis war beendet. In Eigenregie meldete sich<br />
der Sohn bei einer Berufsschule mit dem Ziel, die Prüfung zu<br />
wiederholen. Dennoch strich die Familienkasse das Kindergeld<br />
mit dem Argument, dass kein Nachweis des regelmäßigen<br />
Besuchs der Berufsschule vorgelegt wurde. Den klagenden Eltern<br />
gab das saarländische Finanzgericht Recht mit der Begründung,<br />
dass eine Abschlussprüfung auch ohne Fortführung des Lehrverhältnisses<br />
im Selbststudium möglich und der Besuch einer<br />
Berufsschule nicht zwingende Voraussetzung sei.<br />
Diese Rechtsprechung bekräftigte auch der BFH mit Urteil vom<br />
2. April 2009: Nach dem Einkommensteuergesetz „besteht für ein<br />
über 18 Jahre altes Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es für einen Beruf ausgebildet<br />
wird... In Berufsausbildung befindet sich, wer sein<br />
Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig<br />
darauf vorbereitet.“ Betroffenen Eltern kann dieses Urteil<br />
das Kindergeld retten, meint Marlies Spargen vom NVL und rät,<br />
bei Ablehnung des Kindergeldes in ähnlich gelagerten Fällen<br />
Einspruch mit Hinweis auf das BFH-Urteil einzulegen.<br />
Wer diesbezüglich Rat und Hilfe benötigt, kann sich im Rahmen<br />
einer Mitgliedschaft an eine der zahlreichen örtlichen Beratungsstellen<br />
der Lohnsteuerhilfevereine wenden.<br />
Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des<br />
Verbandes können unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt<br />
oder im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de<br />
recherchiert werden.<br />
Dieter Gruber BStL. VLH e.V.<br />
Tel.: 0 60 73 - 98 01 51<br />
email: gruber.dieter@t-online.de<br />
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Darmstadt-Dieburg – Die kommunalen Kliniken in Südhessen<br />
sind bezüglich der medizinischen Qualität und Leistungserbringung<br />
gut aufgestellt.<br />
Der ordnungspolitische Rahmen sowie die zunehmende Knappheit<br />
von finanziellen Mitteln, medizinischem und pflegerischem<br />
Fachpersonal stellt die deutsche Krankenhauslandschaft vor neue<br />
Herausforderungen.<br />
Vor diesem Hintergrund prüfen auf Initiative des Ersten Kreisbeigeordneten<br />
des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Klaus-Peter<br />
Schellhaas, und des Ersten Kreisbeigeordneten des Landkreises<br />
Bergstraße, Thomas Metz, die Geschäftsführungen der Kreiskliniken<br />
Möglichkeiten zur Umsetzung einer engeren Kooperation<br />
auf Augenhöhe im kommunalen Bereich. Weitere Kliniken im<br />
regionalen Umfeld sollen ebenfalls in die Gespräche einbezogen<br />
werden.<br />
Die kommunalen Kliniken weisen ähnliche Strukturen, Kulturen<br />
und Wertevorstellungen auf. Durch eine intensivierte Kooperation<br />
könnte zukünftig die zunehmend schwieriger werdende Gewinnung<br />
qualifizierten Personals gelingen.<br />
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit unter veränderten<br />
Rahmenbedingungen eine qualitativ hochwertige medizinische<br />
Versorgung der Bevölkerung der Region abgestimmt und zukunftsfähig<br />
gestaltet werden könnte.<br />
Neben medizinisch qualitativen Aspekten könnten auch wirtschaftliche<br />
Synergien zu erwarten sein.<br />
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