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SCHAAFHEIM · MOSBACH · SCHLIERBACH ... - Typo-Z-Team

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Oktober 2009 Schaafheimer<br />

Kindergeld retten mit aktuellem<br />

BFH - Urteil<br />

Auf ein elternfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur<br />

Frage des Anspruchs auf Kindergeld macht der Neue Verband der<br />

Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) aus Berlin aufmerksam. Danach<br />

kann ein Berücksichtigungszeitraum auch dann vorliegen, wenn<br />

das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb zwar beendet ist,<br />

das Kind sich jedoch ernsthaft um Nachholung der nicht bestandenen<br />

Prüfung bemüht (Urteil vom 2. April 2009 - III R 85/08).<br />

Erreicht das Kind das 18. Lebensjahr beginnen für viele Eltern die<br />

Probleme mit der Kindergeldkasse. Denn ab Erreichen der<br />

Volljährigkeit des Kindes wird Kindergeld nur noch unter bestimmten<br />

Voraussetzungen gewährt. Befinden sich die Kinder in<br />

Ausbildung, genügt eine Ausbildungsbescheinigung und der<br />

Nachweis, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den<br />

Grenzbetrag von 7.680 Euro nicht übersteigen.<br />

Doch was ist, wenn das Kind die Abschlussprüfung nicht bestanden<br />

hat, sich jedoch um eine Wiederholungsprüfung bemüht?<br />

Mit dieser Situation sahen sich Eltern aus dem Saarland konfrontiert.<br />

Das Kind hatte die Prüfung nicht bestanden und das<br />

Ausbildungsverhältnis war beendet. In Eigenregie meldete sich<br />

der Sohn bei einer Berufsschule mit dem Ziel, die Prüfung zu<br />

wiederholen. Dennoch strich die Familienkasse das Kindergeld<br />

mit dem Argument, dass kein Nachweis des regelmäßigen<br />

Besuchs der Berufsschule vorgelegt wurde. Den klagenden Eltern<br />

gab das saarländische Finanzgericht Recht mit der Begründung,<br />

dass eine Abschlussprüfung auch ohne Fortführung des Lehrverhältnisses<br />

im Selbststudium möglich und der Besuch einer<br />

Berufsschule nicht zwingende Voraussetzung sei.<br />

Diese Rechtsprechung bekräftigte auch der BFH mit Urteil vom<br />

2. April 2009: Nach dem Einkommensteuergesetz „besteht für ein<br />

über 18 Jahre altes Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es für einen Beruf ausgebildet<br />

wird... In Berufsausbildung befindet sich, wer sein<br />

Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig<br />

darauf vorbereitet.“ Betroffenen Eltern kann dieses Urteil<br />

das Kindergeld retten, meint Marlies Spargen vom NVL und rät,<br />

bei Ablehnung des Kindergeldes in ähnlich gelagerten Fällen<br />

Einspruch mit Hinweis auf das BFH-Urteil einzulegen.<br />

Wer diesbezüglich Rat und Hilfe benötigt, kann sich im Rahmen<br />

einer Mitgliedschaft an eine der zahlreichen örtlichen Beratungsstellen<br />

der Lohnsteuerhilfevereine wenden.<br />

Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des<br />

Verbandes können unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt<br />

oder im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de<br />

recherchiert werden.<br />

Dieter Gruber BStL. VLH e.V.<br />

Tel.: 0 60 73 - 98 01 51<br />

email: gruber.dieter@t-online.de<br />

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Darmstadt-Dieburg – Die kommunalen Kliniken in Südhessen<br />

sind bezüglich der medizinischen Qualität und Leistungserbringung<br />

gut aufgestellt.<br />

Der ordnungspolitische Rahmen sowie die zunehmende Knappheit<br />

von finanziellen Mitteln, medizinischem und pflegerischem<br />

Fachpersonal stellt die deutsche Krankenhauslandschaft vor neue<br />

Herausforderungen.<br />

Vor diesem Hintergrund prüfen auf Initiative des Ersten Kreisbeigeordneten<br />

des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Klaus-Peter<br />

Schellhaas, und des Ersten Kreisbeigeordneten des Landkreises<br />

Bergstraße, Thomas Metz, die Geschäftsführungen der Kreiskliniken<br />

Möglichkeiten zur Umsetzung einer engeren Kooperation<br />

auf Augenhöhe im kommunalen Bereich. Weitere Kliniken im<br />

regionalen Umfeld sollen ebenfalls in die Gespräche einbezogen<br />

werden.<br />

Die kommunalen Kliniken weisen ähnliche Strukturen, Kulturen<br />

und Wertevorstellungen auf. Durch eine intensivierte Kooperation<br />

könnte zukünftig die zunehmend schwieriger werdende Gewinnung<br />

qualifizierten Personals gelingen.<br />

Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit unter veränderten<br />

Rahmenbedingungen eine qualitativ hochwertige medizinische<br />

Versorgung der Bevölkerung der Region abgestimmt und zukunftsfähig<br />

gestaltet werden könnte.<br />

Neben medizinisch qualitativen Aspekten könnten auch wirtschaftliche<br />

Synergien zu erwarten sein.<br />

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