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SCHAAFHEIM · MOSBACH · SCHLIERBACH ... - Typo-Z-Team

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Rentner im Visier<br />

der Finanzverwaltung<br />

In den letzten Tagen ist das Thema Rentenbesteuerung wieder in<br />

Diskussion geraten. Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung<br />

nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 die Rentenbezugsmitteilungen<br />

auswerten und viele Rentner zur Abgabe<br />

einer Steuererklärung auffordern wird.<br />

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin<br />

erklärt nicht nur, wer zur Abgabe verpflichtet ist und schnellstmöglich<br />

handeln sollte oder wer auch künftig ruhig schlafen kann,<br />

sondern zeigt auch, dass sich die Abgabe einer Erklärung für<br />

Rentner unter Umständen lohnt.<br />

Grundsätzlich müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben,<br />

wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den steuerlichen<br />

Grundfreibetrag von 7.834 Euro übersteigt (2008 = 7.664 Euro). Für<br />

Wir haben die passende Heiztechnik<br />

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Oktober 2009<br />

Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge. Zur Abgabe<br />

verpflichtet ist außerdem, wer neben der Rente auf Steuerkarte<br />

hinzuverdient, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus einer gewerblichen<br />

oder selbständigen Tätigkeit zu erklären hat bzw. eine<br />

Pension oder Werksrente bezieht. Das Finanzamt verlangt<br />

auch eine Steuererklärung von Verheirateten bei denen nur einer<br />

berufstätig ist und der Partner bereits Rente bezieht. Oft kommt<br />

es in diesen Fällen auch zu einer Steuerlast.<br />

Etliche Rentner haben außer der Altersrente keine anderen<br />

Einkünfte zu erklären. Wer monatlich nicht mehr als rund 1.500<br />

Euro Bruttorente hat, wird keine Post vom Finanzamt erhalten.<br />

Dieser Betrag ist davon abhängig, seit wann die Rente bezogen<br />

wird. Denn das Jahr des Rentenbeginns gibt über den<br />

Rentenfreibetrag Aufschluss. So bleiben bei einem Rentner, der<br />

2005 oder früher in Rente gegangen ist, 50 Prozent der<br />

Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser einmal festgesetzte Betrag<br />

bleibt dem Rentner ein Leben lang unabhängig von Rentenerhöhungen<br />

oder Kürzungen erhalten.<br />

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte laut Hinweis des<br />

Verbandes jedoch überlegen, ob sich die Abgabe einer Erklärung<br />

sogar rentiert. Vor allem Rentner mit geringen Renten aber<br />

Zinseinnahmen über den Sparerpauschbetrag (801 Euro/ 1.602<br />

Euro) können profitieren. Denn seit diesem Jahr führt die Bank<br />

automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer an den Fiskus ab. Das<br />

Geld sieht man nicht wieder – es sei denn, man gibt eine<br />

Einkommensteuererklärung ab. Auch für zurückliegende Jahre<br />

können Rentner die einbehaltene Zinsabschlagsteuer oder<br />

Kapitalertragsteuer auf diesem Weg zurückholen, erklärt Marlies<br />

Spargen vom NVL.<br />

Rentner, die diesbezüglich Rat und Hilfe benötigen, können sich<br />

im Rahmen einer Mitgliedschaft an eine der zahlreichen örtlichen<br />

Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine wenden. Die Anschriften<br />

von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes<br />

können unter der Rufnummer 030 / 40 63 24 49 erfragt<br />

oder im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de<br />

recherchiert werden.<br />

Dieter Gruber BStL. VLH e.V.<br />

Telefon: 06073 - 980151 oder 06106 - 77 88 34<br />

email: gruber.dieter@t-online.de<br />

Der Annahmeschluss<br />

für die<br />

November-Ausgabe<br />

ist am Donnerstag,<br />

15. Oktober<br />

Verkaufsoffener Sonntag,<br />

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