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Zur Verantwortung der UVP-Akteure für das gesellschaftliche ...

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Zukunfts-Zentrum BarsinghausenVerlag EDITION ZUKUNFTThematische Website„www.uvp-mo<strong>der</strong>nisierung.de“03-00-03<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong><strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong>AllgemeinwohlvonArnim BechmannQuelle:Arnim Bechmann: Konzepte und Instrumente zur Reform <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Praxis – zu Konzept und Leistungspotenzialvon Wissensmanagement, Quali-tätsmanagemnt und Computergestützten Assistenz-Systemen –; Rohmanuskript / ZZB-Werkstatt-Materialien, Verlag EDITION ZUKUNFT, Barsinghausen2001Copyright by Verlag EDITION ZUKUNFT, BarsinghausenAlle Rechte vorbehalten


Inhalt1 Vorbemerkung 52 Qualitätsmanagement und C.A.S.-Einsatz im öffentlichen Dienst 72.1 Charakteristika des Qualitätsmanagements im öffentlichen Dienst 72.2 Qualitätsmanagement als Möglichkeit <strong>der</strong> Reform des öffentlichenDienstes 92.3 Zukunftsfähige Orientierungen <strong>für</strong> Verwaltungsmo<strong>der</strong>nisierung 102.4 Führung – <strong>das</strong> Rückrat <strong>für</strong> Qualitätsmanagement 112.5 Rechtsgestützt und sicher arbeiten, kompetent entscheiden - dieProfessionalisierung verfahrensführen<strong>der</strong> Behörden 122.5.1 Computergestützte Assistenz-Systeme als Handlungs- und Wissensbasis <strong>für</strong> dietägliche Arbeit 122.5.2 Erfahrungen 123 Verfahrensvorbereitung <strong>für</strong> Antragsteller - Optimierungsmöglichkeitendurch Computergestützte Assistenz-Systeme 143.1 Rechtskonforme und redliche Antragsunterlagen – eineHerausfor<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> Vorhabensträger 143.2 Gut geplant spart Zeit und Geld 143.3 Erfahrungen 144 Vom Protest zur Mitverantwortung - Anmerkungen zum Wandel desSelbstverständnisses von Umweltorganisationen 164.1 Herausfor<strong>der</strong>ungen 164.2 Qualitätsstrategien <strong>für</strong> Umweltorganisationen 174.3 Die Kompetenz <strong>der</strong> Umweltverbände ist gefragt 184.4 Einwen<strong>der</strong> werden zu Verfahrenspartnern 194.5 Erfahrungen 194.6 Kompetenz und Professionalität <strong>der</strong> Umweltverbände durch C.A.S.-Nutzung 205 Fachgutachter - attraktiv <strong>für</strong> alle Verfahrensakteure 225.1 Professionalität und Unabhängigkeit sind gefragt 225.2 Möglichkeiten des C.A.S.-gestützten <strong>UVP</strong>-Managements 225.3 Erfahrungen 22


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 36 Wer aus- und fortbildet gestaltet 236.1 Die <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> Hochschulen 236.2 Lehren und lernen mit Computergestützten Assistenz-Systemen 236.3 C.A.S. als Grundlage <strong>für</strong> Fern- und Selbststudium 246.4 Erfahrungen 247 C.A.S.-gestützte Kommunikation und Kooperation <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> 267.1 Das C.A.S. als Arbeitsplattform 267.2 Teamwork und Fachkooperation 277.2.1 Transdisziplinäres Teamwork 277.2.2 Fach - Kooperation 277.3 Erfahrungen 278 Der Trend zum Wissensmanagement als Grundlage <strong>für</strong> erfolgreichesHandeln 299 Qualitätsmanagement <strong>für</strong> Handlungsprozesse - neu und notwendig 3010 <strong>Zur</strong> Allgemeingültigkeit des fachlichen Standards <strong>der</strong>Computergestützten Assistenz-Systeme <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie 3111 Ausblick - durch C.A.S. bewirkte Entwicklungen 3311.1 Neue Arbeitsmöglichkeiten 3311.1.1 Die Vielzahl <strong>der</strong> Anwendungsbereiche 34<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 4AbbildungsverzeichnisAbb. 1:Unterstützung von Umweltverbänden durch ein Computergestütztes Assistenz-System(C.A.S.) <strong>für</strong> die Beteiligung an <strong>UVP</strong>-Verfahren 35<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 51 VorbemerkungUmweltpolitik richtet sich aus <strong>der</strong> Perspektive des Natur- und Umweltschutzes auf die Gestaltung undVerän<strong>der</strong>ungen von Nutzungssystemen. Innerhalb eines Nutzungssystems vertreten vor allem die <strong>für</strong>Umweltschutz zuständigen öffentlichen Verwaltungen sowie die Umweltverbände <strong>das</strong> Interesse <strong>der</strong>Umwelterhaltung.Nachdem Umweltschutz erfolgreich in alle Bereiche unserer Gesellschaft und damit in alle aktuellenNutzungssysteme integriert wurde, haben sich inzwischen Routinen im Umgang mit Umweltschutzanliegenherausgebildet. Diese Routinen dominieren den Alltag des <strong>gesellschaftliche</strong>n Umganges mitNatur. Ein Teil dieser Routinen entspricht allerdings nicht, den sinnvollerweise an sie zu stellendenErwartungen. Insofern ist Professionalisierung und Qualitätsmanagement auch im Bereich des Umweltschutzesheute mehr denn je gefragt.Das sog. Praxisdefizit, d. h. die fehlende sinn- und sachgemäße Umsetzung von Umweltrecht sowiedie letztendlich trotz aller Integration des Umweltschutzes in den <strong>gesellschaftliche</strong>n Alltag nicht gelöstenerheblichen Umweltprobleme stellen <strong>für</strong> alle umweltpolitischen <strong>Akteure</strong> eine große, bislang nichtgemeisterte Herausfor<strong>der</strong>ung dar.Diese Herausfor<strong>der</strong>ung richtet sich vor allem an die umweltpolitischen <strong>Akteure</strong>, die aufgrund ihrer Aufgabenstellungund ihrer Interessenlage gemeinwohlorientiert arbeiten. Dies sind die staatlichen, <strong>für</strong>Umweltschutz zuständigen Verwaltungen und die Umweltverbände. Sie sind aus <strong>gesellschaftliche</strong>rSicht die Institutionen, die darauf achten sollen, <strong>das</strong>s nach Recht und Gesetz pfleglich und konstruktivmit Umwelt umgegangen wird.Diese Institutionen sollten in jedem Fall Umwelt-Rechtsbewahrer sein und ihr Innovationspotenzial imSinne des Umweltschutzes entfalten. Um dies zu leisten, wird von ihnen eine hohe, an ihren Aufgabenausgerichtete, Professionalisierung verlangt, die sie <strong>der</strong>zeit - aus unterschiedlichen Gründen - keineswegs,zumindest aber nicht durchgängig, aufweisen.Im Folgenden soll die aktuelle Situation <strong>der</strong> beiden genannten Umwelt-<strong>Akteure</strong> vor dem Hintergrund<strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ungen, denen sie heute gegenüberstehen, skizziert werden.Innerhalb <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung um die Gestaltung von Nutzungssystemen spielt <strong>das</strong> Recht undseine Durchsetzung im Einzelfall eine wichtige Rolle.• Recht stellt in unserer Gesellschaft, die nur noch wenig gewachsene Traditionen bzw. nur nocheine brüchige gemeinsame ethisch-religiöse Basis besitzt, die wichtigste Form <strong>der</strong> Verknüpfung vonEinzelverhalten zu einem <strong>gesellschaftliche</strong>n Ganzen.• Recht schafft die wichtigste Plattform zur Regulierung von Einzelinteressen im Sinne des Gemeinwohles.In Gesetze gegossenes Recht funktioniert jedoch letztendlich nur, wenn die <strong>Akteure</strong>, die mit demRecht umgehen, dieses nicht nur formalistisch betrachten, son<strong>der</strong>n bestrebt sind, Gerechtigkeit - wasimmer dies auch im Einzelnen konkret bedeuten mag - zu verwirklichen.„Ökologische“ Gerechtigkeit zu verwirklichen ist erfor<strong>der</strong>lich und zielführend, sollen Umwelt- und Naturschutzals Aufgabe des <strong>gesellschaftliche</strong>n Allgemeinwohls lebendig erhalten und weiterentwickeltwerden.Die Professionalisierungsanfor<strong>der</strong>ungen an <strong>Akteure</strong> des Umweltschutzes sind heute• die Umsetzung von Recht in gerechte Handlung, wobei nicht nur den Buchstaben, son<strong>der</strong>n demSinn von Gesetzen Geltung zu verschaffen ist,• die Erfassung, Aufbereitung und Handhabung von Wissen über Sachverhalte und Methoden (Standdes Wissens und Stand <strong>der</strong> Technik) im Sinne eines mo<strong>der</strong>nen, arbeitsteiligen und <strong>für</strong> kontinuierlicheFort- und Weiterbildung nutzbaren Wissensmanagements zu Umweltthemen.• kontinuierliche, aufgabenbegleitende Lernprozesse durch praxisgerechte Aus- und Fortbildung.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 6Diese Aufgaben lassen sich bewältigen, falls über sie ein grundsätzlicher politischer Konsens erzieltwird und organisatorische Verän<strong>der</strong>ungs- und Lernprozesse größeren Stils in Gang gesetzt werden.C.A.S.-gestütztes Qualitätsmanagement kann auf <strong>der</strong> Arbeitsebene einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung„ökologischer“ Gerechtigkeit in <strong>der</strong> umweltpolitischen Alltagspraxis leisten.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 72 Qualitätsmanagement und C.A.S.-Einsatz im öffentlichenDienst2.1 Charakteristika des Qualitätsmanagements im öffentlichen DienstQualitätsmanagement ist zunächst im Wirtschaftssektor, also von Unternehmen, die Güter und Dienstleistungenproduzieren, entwickelt worden. Private Unternehmen sehen sich vor <strong>der</strong> Aufgabe, ihreProdukte und Produktionsverfahren so zu gestalten, <strong>das</strong>s einerseits möglichst viele Nachfrager nachihren Produkten und Dienstleistungen angelockt und zufriedengestellt werden sowie an<strong>der</strong>erseits dieProduktions- und Dienstleistungsprozesse kosteneffizient verlaufen. Um beides zu bewerkstelligenwurden Vorgehensweisen entwickelt die darauf abzielen den zu erstellenden Produkten bzw. Dienstleistungen,ein Qualitätsprofil zu geben, welches die Kunden anspricht. Zugleich galt es darauf zu achten,<strong>das</strong>s die Herstellung dieser Produkte und Dienstleistungen unter Bedingungen stattfindet, die auchlängerfristig den wirtschaftlichen Erfolg und ein effizientes Funktionieren des betreffenden Unternehmensermöglichen.Die Koppelung von internen und externen Erfolgskriterien vollzieht sich bei einem Unternehmen überden Markt. Wenn sich die Produkte eines Unternehmens zu guten Preisen verkaufen und kostengünstigsowie ohne interne soziale Reibungen hergestellt werden, besitzt <strong>das</strong> Unternehmen hohe ErfolgsundLangfristüberlebenschancen.Kriterien, an denen sich <strong>der</strong> Erfolg von Qualitätsmanagement im Wirtschaftssektor misst sind daher• Kundenzufriedenheit• Produkt-/Dienstleistungsqualität (Experteneinschätzungen, Tests von Testinstitutionen)• die Qualität des Herstellungs- und Vertriebsprozesses (Zeiteffiziens, Personaleffiziens, Ressourceneffiziensusw.)• die Qualitätsrelation des betreffenden Unternehmens zu Konkurrenten (Benchmarking)Der öffentliche Dienst erstellt in <strong>der</strong> Regel keine Marktgüter im üblichen Sinn. Seine Produkte undDienstleistungen richten sich in <strong>der</strong> Regel an die Gesamtgesellschaft. Sie werden nicht vom Einzelnenunter Nutzenerwägungen gekauft, da dieser normalerweise von ihrer Nutzung nicht ausgeschlossenwerden kann. Sie stiften nicht einmal immer <strong>für</strong> den, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> betreffenden Dienstleistung in Berührungkommt, subjektiven Nutzen (Straftäter, Antragsteller bei einem Zulassungsverfahren o<strong>der</strong> Empfängervon Verwarnungen sind über die Tätigkeit <strong>der</strong> Öffentlichen Hand oft wenig erfreut).Der öffentliche Dienst kann damit Zielkriterien, die in <strong>der</strong> Fachdiskussion zum Qualitätsmanagementgängig sind, nicht ungeprüft übernehmen. Kundenzufriedenheit, die durch den Kauf von Marktgüternhervorgerufen o<strong>der</strong> zerstört wird, ist etwas an<strong>der</strong>es als eine öffentliche Meinung zu allgemeinen <strong>gesellschaftliche</strong>nDienstleistungen <strong>für</strong> die <strong>der</strong> Einzelne nicht im Einzelfall zu zahlen verpflichtet ist. Ebensobesitzt <strong>der</strong> öffentliche Dienst keine Konkurrenten, an <strong>der</strong> er sich messen lassen müsste.Die Mitarbeiterzufriedenheit ist sicherlich auch <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst ein wichtiges und zu beachtendesQualitätskriterium, aber sie ist untauglich, um an ihr die Qualität <strong>der</strong> Dienstleistungen des öffentlichenDienstes tatsächlich zu messen. Auch ineffiziente Organisationen sowie Organisationen, dieam <strong>gesellschaftliche</strong>n Bedarf vorbei agieren, können eine relativ hohe interne Mitarbeiterzufriedenheitaufweisen und umgekehrt.Für den öffentlichen Dienst bleiben somit als Qualitätskriterien vor allem die Produktqualität seinerDienstleistungen und die Prozessqualität <strong>der</strong> Verfahren, in denen diese erbracht wird. Diese Qualitätenlassen sich jedoch wie eben angedeutet we<strong>der</strong> aufgrund von Kundenzufriedenheit noch über die Mitarbeiterzufriedenheit,operationalisieren. Kundenzufriedenheit o<strong>der</strong> Mitarbeiterzufriedenheit, bietensomit kein ausreichendes Fundament <strong>für</strong> die Errichtung von Qualitätsmanagementssystemen <strong>für</strong> denöffentlichen Dienst.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 8Da <strong>der</strong> öffentliche Dienst zudem nicht in Konkurrenz mit an<strong>der</strong>en, gleichartige Dienstleistungen anbietenden,Institutionen steht, lässt sich auch seine Produkt- und Prozessqualität nicht aus Vergleichenmit Konkurrenten, etwa nach dem Benchmarking-Konzept ermitteln.Im öffentlichen Dienst muss deshalb Qualität tatsächlich über reine „Sach-Eigenschaften“ <strong>der</strong> zuerbringenden Dienstleistungen und Prozesse definiert und ermittelt werden.Da es nicht einfach ist, Produkte, Dienstleistungen sowie ihre „Herstellungsprozesse und -verfahren"über qualitätsdefinierende Sachkriterien zu beschreiben, kursieren im öffentlichen Dienst und seinemUmfeld sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, wann eine Dienstleistung o<strong>der</strong> ein bestimmtesVerfahren die erfor<strong>der</strong>liche Qualität besitzen. Die eine Dienstleistung <strong>der</strong> öffentlichen Hand beschreibendenQualitätskriterien sind um so schwerer konkretisierbar und operationalisierbar, je komplexer<strong>der</strong> Prozess o<strong>der</strong> <strong>das</strong> Verfahren ist, in dem die betreffende Dienstleistung erbracht wird.Da die meisten Dienstleistungs- und sonstigen Tätigkeitsbereiche des öffentlichen Dienstes über Gesetzeund untergesetzliche Vorgaben geregelt sind, wird <strong>das</strong> geltende Recht stets eine mehr o<strong>der</strong> wenigeroffensichtliche Rolle bei <strong>der</strong> Qualitätsdefinition von Leistungen des öffentlichen Dienstes spielen.Dies gilt in jedem Fall <strong>für</strong> die beiden Extremmöglichkeiten <strong>der</strong> im Folgenden genannten Qualitätsstrategien.Die Qualitätsdefinition von Dienstleistungen bzw. Prozessen, die <strong>der</strong> öffentliche Dienst erbringt, bzw.tätigt, kann allgemein an folgenden Leitkriterien orientiert werden:• Gerechtigkeit im Sinne einer offensiven Anwendung von Recht nach dem aktuellen Stand des Wissensund <strong>der</strong> Technik (gerechtigkeitsbezogene Qualitätsstrategie)• Leistungsfähigkeit nach klaren Vorgaben <strong>der</strong> jeweiligen politisch-administrativen Führung, wobeidiese Vorgaben dem geltenden Recht nicht wi<strong>der</strong>sprechen sollten (führungsbezogene Qualitätsstrategie).• Erfolg im Sinne <strong>der</strong> formalen Erbringung <strong>der</strong> betreffenden Dienstleistung o<strong>der</strong> des Vollzuges desangestrebten Prozesses, wobei primär <strong>das</strong> „formal zum Ergebnis kommen“ zählt, ohne <strong>das</strong>s die Artund Weise, wie <strong>das</strong> Ergebnis erzielt wurde und welche inhaltlichen Implikationen es hat, eine hoheBeachtung findet (überlebensorientierte Qualitätsstrategie).Im Tätigkeitsbereich des öffentlichen Dienstes sind alle drei Qualitätsstrategien anzutreffen. Je schwächereine Institution geführt wird, um so wahrscheinlicher ist es, <strong>das</strong>s ihre Mitarbeiter Qualitätsstrategienverfolgen, die vorwiegend <strong>der</strong> Überlebensorientierung dienen. Dies ist <strong>für</strong> sie unter schwierigenäußeren Bedingungen häufig <strong>der</strong> einfachste Weg <strong>der</strong> Aufgabenbewältigung.Ist die Führungsspitze politisch stark, so besteht durchaus die Gefahr, <strong>das</strong>s sie die Qualität ihrerDienstleistungen an speziellen politischen Kriterien und weniger am allgemein geltenden Recht misst.Eine führungsorientierte Qualitätsstrategie kann somit durchaus zum Machtmissbrauch und zu Ungerechtigkeitbis hin zum Gesetzesbruch tendieren.Die Ausrichtung <strong>der</strong> Qualitätsstrategie am Gerechtigkeitsbegriff, die letztendlich immer zu einer anstrebenswerten<strong>gesellschaftliche</strong>n Wohlfahrt führt, sofern die geltenden Gesetze sinnvoll sind, ist häufignicht leicht zu operationalisieren. Die handelnde Verwaltung muss in diesem Fall <strong>das</strong> geltendeRecht, den Stand des Wissens und <strong>der</strong> Technik zur Umsetzung dieses Rechtes in Handlung, in aktuellerForm überblicken und operationalisieren können.Da, wo <strong>der</strong> öffentliche Dienst sich bislang nicht gezielt Qualitätsmanagementsysteme schafft, in denenmit expliziten Informationen und mit Wissen systematisch umgegangen wird, ist die Wahrscheinlichkeitgroß, <strong>das</strong>s eine unausgesprochen „Führungsanpassung" o<strong>der</strong> eine am „Überlebensorientierung“ zur„heimlichen" Qualitätsstrategie erkoren werden.Werden im öffentlichen Dienst Qualitätsmanagementsysteme etabliert, die dem Standard von Industrieunternehmenentsprechen und damit operationale Qualitätsziele sowie <strong>das</strong> zu nutzende Wissen inexpliziter und handlungsanleiten<strong>der</strong> Form vorhalten, so wird sich im öffentlichen Dienst vor allem dieOrientierung am geltenden Recht sowie am Stand des Wissens und am Stand <strong>der</strong> Technik, also eineauf Gerechtigkeit zielende Qualitätsstrategie durchsetzen.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 9Die Beför<strong>der</strong>ung von mehr Gerechtigkeit ist ein wichtiger Nebeneffekt <strong>der</strong> Einführung von Qualitätsmanagementim öffentlichen Dienst. Er kann <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl erheblich steigern.Für die Umweltverträglichkeitsprüfung und ihre Trägerverfahren bedeutet die Ausrichtung von Qualitätsmanagementan einer Qualitätsstrategie <strong>der</strong> Gerechtigkeit, <strong>das</strong>s in allen Verfahren• <strong>der</strong> Umgang mit Recht nicht nur hinsichtlich <strong>der</strong> Form, son<strong>der</strong>n auch dem Sinn nach gesetzestreuerfolgt,• stets <strong>das</strong> aktuell vorhandene Wissen sowie die aktuell vorhandene Technik zur Operationalisierunggesetzlicher Vorgaben verwendet werden.Da <strong>das</strong> in Gesetzen manifestierte Recht sich stets im Fluss befindet, bedeutet Qualitätsmanagementin diesem Sinn ein ständiges Lernen <strong>für</strong> die Institutionen, die die Dienstleistung „Umweltverträglichkeitsprüfung"zu erbringen haben. Unter ihnen sind die, <strong>für</strong> die <strong>UVP</strong> zuständigen, Behörden diejenigen,die den Qualitätsmaßstab als erste praktizieren und ihn damit über die <strong>UVP</strong>-Verfahren de facto definierenmüssen.Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen ergeben sich somit im Rahmen einerGerechtigkeit anstrebenden Qualitätsstrategie vor allem durch die Vorgabe eines durch Recht gesichertenLeitbildes <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung sowie durch die umfassende Beachtung allerdurch eine Umweltverträglichkeitsprüfung betroffenen Rechtsbelange machen Möglichkeiten <strong>der</strong> gutenfachlichen Praxis.2.2 Qualitätsmanagement als Möglichkeit <strong>der</strong> Reform des öffentlichenDienstesQualitätsmanagement eröffnet die Möglichkeit, große Institutionen des öffentlichen Dienstes ziel- undaufgabenbezogen zu reorganisieren, im Arbeitsprozess zu unterstützten und hinsichtlich ihrer Arbeitsweisesowie <strong>der</strong> erzielten Ergebnisse zu kontrollieren. Ein erfolgreiches Qualitätsmanagement ist allerdingsan mehrere Voraussetzungen gebunden. Zu ihnen zählen:• die Vorgabe expliziter operationaler Ziele, an denen sich die Mitarbeiter in ihrer Alltagstätigkeit orientierenkönnen und an denen ihr Arbeitsergebnis gemessen werden kann.• die Unterstützung <strong>der</strong> angestrebten Handlungen durch praxisbezogen aufbereitetes Wissen unddurch leistungsfähige Arbeitsinstrumente.• die Organisation von Arbeitsprozessen nach Konzepten des Projektmanagements sowie durch denAufbau aufgabenbezogen ausgerichteter Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen.• die Einrichtung von kontinuierlich stattfindenden Aus- und Fortbildungsprogrammen durch die dieMitarbeiter in ihrem Wissen und in ihrem Handlungspotenzial up to date gehalten werden.• <strong>das</strong> Routineangebot von Coaching Supervision und Beratung <strong>für</strong> alle Mitarbeiter, wenn sie neuen,schwierigen und nicht durch bisherige Routinen lösbaren Problemen gegenüber stehen.Ein Qualitätsmanagementsystem, <strong>das</strong> über ein reines Controlling und eine unverbindliche Anleitungvon Arbeitsprozessen hinausreicht, also ein Qualitätsmanagementsystem, <strong>das</strong> tatsächlich funktionsfähigist, ist im öffentlichen Dienst nur über die Führung <strong>der</strong> betreffenden Institutionen einzuführen sowiemit Hilfe <strong>der</strong> ihr gegebenen Sanktionsmacht in Gang zu setzen und zu erhalten. Hat sich <strong>das</strong> Systemeingespielt, ist es selbst Routine geworden, so wird die Verantwortlichkeit, die die Führung <strong>für</strong> <strong>das</strong>Funktionieren dieses Qualitätsmanagementsystems übernehmen muss, allerdings so lange zurückgehen,bis erneut Verän<strong>der</strong>ungen, Mo<strong>der</strong>nisierungen o<strong>der</strong> Umbauten an diesem Qualitätsmanagementsystemangesagt erscheinen. Je mehr Routine praktiziert werden kann, um so weniger Führungsnotwendigkeitbesteht. Je mehr Lernen und Verän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>lich sind, um so mehr Führungsbedarftritt auf.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 10Die faktische Definitionsmacht über die fachliche Ausgestaltung <strong>der</strong> Praxis fällt im öffentlichen Dienstheute unglücklicherweise häufig <strong>der</strong> operativen Ebene zu, da sich die Führungsebene zu unsicherfühlt, klare Vorgaben <strong>für</strong> die Alltagspraxis zu machen. In dieser Situation kann Routine zur Erstarrungund zur Abkoppelung von <strong>der</strong> gesellschaftlich gewünschten und de facto möglichen guten fachlichenPraxis führen. Die Qualität <strong>der</strong> Gesamtleistung <strong>der</strong> Institution sinkt o<strong>der</strong> sie pendelt sich auf einemniedrigen Niveau ein.2.3 Zukunftsfähige Orientierungen <strong>für</strong> Verwaltungsmo<strong>der</strong>nisierungÖffentliche Verwaltungen stehen heute - wie alle großen Organisationen - vor erheblichen Herausfor<strong>der</strong>ungen,die sie nur bewältigen können, wenn sie sich kontinuierlich fortentwickeln. Fortentwicklungbedeutet <strong>für</strong> sie, innere Lernprozesse, Mo<strong>der</strong>nisierung von Ausstattungen und Arbeitsprozessen sowieaufgabenbezogene Reformen <strong>der</strong> Führungs-, Arbeits- und Organisationsstrukturen.Die Herausfor<strong>der</strong>ungen, denen Verwaltungen gegenüberstehen, liegen vor allem• in <strong>der</strong> zunehmenden Komplexität <strong>der</strong> zu bewältigenden Aufgaben,• in <strong>der</strong> hohen Arbeitsteilung und Spezialisierung des Einzelnen, die eine erfolgreiche Aufgabenbearbeitungerfor<strong>der</strong>t,• <strong>der</strong> immer engeren Anbindung an ein ständig wachsendes und sich ausdifferenzierendes Recht,• im schnellen Wachsen <strong>der</strong> umfangreichen Wissensbasen, vor <strong>der</strong>en Hintergrund die Aufgabenerledigungstattfindet,• in dem zunehmenden Kosten- und Rationalisierungsdruck, <strong>der</strong> Folge <strong>der</strong> immer enger werdendenHaushalte ist.Die öffentlichen Verwaltungen können unter den gegebenen Bedingungen• entwe<strong>der</strong> mehr und mehr ineffektiv werden und ihre Aufgaben zunehmend unzureichend erfüllen(Der Trend läuft <strong>der</strong>zeit in diese Richtung.)• o<strong>der</strong> sie können sich <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ung stellen und einen kontinuierlichen Mo<strong>der</strong>nisierungs- undReformprozess in Gang setzen.Soll Letzteres geschehen, so dürfte dies nur möglich sein, wenn Verwaltungshandeln grundsätzlich inneuen Strukturen organisiert wird. Neue Strukturen des Verwaltungshandeln lassen sich schaffen,indem• Arbeitskonzepte bewusst ziel- und aufgabenorientiert neu gestaltet werden,• ein durchgängiges, leistungsfähiges Qualitätsmanagement eingeführt wird,• Aus- und Fortbildungen aufgabenbezogen und kontinuierlich stattfinden,• die innerorganisatorischen Erfahrungen und <strong>das</strong> <strong>für</strong> die durchzuführenden Arbeitsprozesse notwendigeWissen <strong>für</strong> jeden Mitarbeiter gut aufbereitet und schnell greifbar dokumentiert wird, d h.<strong>das</strong> Wissensmanagement.In allen vier genannten potenziellen Reformbereichen weist <strong>der</strong> öffentliche Dienst allerdings <strong>der</strong>zeiterhebliche Mo<strong>der</strong>nisierungsdefizite auf. Sie zu verringern muss und wird ein wichtiges Ziel aller Verwaltungsreformsein.Verwaltungsreform kann auf mehreren Ebenen zugleich betrieben werden, so z. B. durch• organisatorische Verän<strong>der</strong>ungen, die auch Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Führungsstileumfassen,• die Einführung eines systematischen Qualitätsmanagements mit dessen Hilfe sowohl die zu erbringendeQualität klar definiert und gesteuert als auch kontrolliert wird,<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 11• die Unterstützung des Einzelnen durch angemessene Aus- und Fortbildungen, wobei insbeson<strong>der</strong>ein einer Welt des schnellen Wandels <strong>der</strong> kontinuierlichen Fortbildung eine hohe Bedeutung zukommt,• ein systematisches gut dokumentiertes Wissensmanagement durch <strong>das</strong>, <strong>das</strong> einen Arbeitsprozessunterstützende o<strong>der</strong> erläuternde Wissen dem einzelnen Mitarbeiter gut aufbereitet, möglichst vollständigund schnell erreichbar zur Verfügung gestellt wird.Die Computergestützten Assistenz-Systeme <strong>der</strong> EXPERT-Familie sind Instrumente des handlungsanleitendenWissensmanagements. Sie• beinhalten sowohl eine aufgaben- und handlungsbezogene Aufbereitung und Dokumentation vonWissen.• können als Qualitätsmanagementsysteme sowohl zur Dokumentation von Qualitätspolitik als auch<strong>für</strong> Qualitätssteuerung und zum Qualitätscontrolling verwendet werden.• eignen sich sehr gut <strong>für</strong> handlungsbezogene und praxisgerechte Aus- und Fortbildungen.Der Einsatz von EXPERT-Systemen kann somit Mo<strong>der</strong>nisierungsprozesse von Verwaltungshandelnerheblich und sehr erfolgreich unterstützten. Dies hat sich in <strong>der</strong> Praxis bereits sehr eindrucksvoll bestätigt.2.4 Führung – <strong>das</strong> Rückrat <strong>für</strong> QualitätsmanagementGroße Institutionen funktionieren entwe<strong>der</strong> wenn eine hinreichend große und relevante Zahl ihrer Mitglie<strong>der</strong>ein gemeinsames Leitbild verfolgt, bzw. sich an einem gemeinsamen Ganzen orientiert o<strong>der</strong>wenn <strong>das</strong> Ganze durch Führung so gestaltet wird, <strong>das</strong>s alle Mitglie<strong>der</strong> mehr o<strong>der</strong> weniger harmonischin die betreffende Institution integriert werden. Letzteres setzt eine zielstrebige, aktiv gestaltende un<strong>der</strong>folgreiche Führungsstruktur sowie entsprechende Führungspersönlichkeiten voraus.Eine Organisation o<strong>der</strong> eine große Institution wird dann erfolgreich sein, wenn• die notwendigen internen Funktionen effektiv erfüllt werden,• die gestellten Aufgaben o<strong>der</strong> Ziele produktiv erfüllt werden,• sie einen, ihre Existenz för<strong>der</strong>nden, Umgang mit ihrer Umwelt pflegt.In großen Institutionen erhalten folglich die Führungsstruktur und die Gruppe <strong>der</strong> die Institution leitendenPersonen einen hohen Einfluss auf die Gestaltung <strong>der</strong> Institutionen sowie damit auch die zentrale<strong>Verantwortung</strong> im Hinblick auf die Effektivität und Überlebensfähigkeit dieser Institution.Die Steuerung des Ganzen, <strong>das</strong> Einleiten von Lernprozessen sowie die Initiierung von Reformen sindin <strong>der</strong> Regel Aufgaben <strong>der</strong> Führung. Nur in seltenen Fällen wird sich <strong>das</strong> gros <strong>der</strong> Mitarbeiter stärkerunmittelbar an einem gemeinsamen Leitbild orientieren als es dies unter einer funktionsfähigen Führungvermag.Führen in diesem Sinne bedeutet• Orientierung geben• Mitarbeiter im Sinne des gemeinsamen Leitbildes bzw. <strong>der</strong> cooperate Identity <strong>der</strong> Unternehmungmotivieren• Arbeitsprozesse gestalten und anleiten• Arbeitsergebnisse kontrollieren• unproduktives o<strong>der</strong> destruktives Verhalten sanktionieren.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 12Qualitätsmanagement als ein Instrument des Lernens, <strong>der</strong> Reform o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Reorganisation von Institutionenist folglich in erster Linie ein Instrument <strong>der</strong> Führenden, obwohl an einem effektiven Qualitätsmanagementsystemalle Mitarbeiter <strong>der</strong> betreffenden Institution aktiv mitwirken sollten o<strong>der</strong> müssen.2.5 Rechtsgestützt und sicher arbeiten, kompetent entscheiden - dieProfessionalisierung verfahrensführen<strong>der</strong> Behörden2.5.1 Computergestützte Assistenz-Systeme als Handlungs- und Wissensbasis<strong>für</strong> die tägliche ArbeitVerwaltungsverfahren im Bereich des Umweltschutzes sind heutzutage sehr komplex. Sie stützen sichauf ein umfassendes Umweltrecht und integrieren einen inzwischen hochentwickelten Stand von Wissenund methodischen Kenntnissen. Es ist deshalb nicht verwun<strong>der</strong>lich, <strong>das</strong>s nicht nur Laien, son<strong>der</strong>nhäufig auch Fachleute unsicher sind, ob sie in einem solchen Verfahren <strong>das</strong> Richtige tun. Durch dieNutzung von Computergestützten Assistenz-Systemen werden alle Handlungsabläufe <strong>der</strong> verfahrensführendenBehörde sowie auch die <strong>der</strong> ihnen zuarbeitenden Dienststellen rechtsssicher und sachgemäßführbar. Assistenten und Ratgeber leiten die Arbeitsvorgänge im Schritt-<strong>für</strong>-Schritt-Modus an undunterstützen jeden Arbeitsschritt - sofern sinnvoll - durch vorgefertigte Arbeitshilfen.Die Personen, die <strong>das</strong> Verfahren bearbeiten o<strong>der</strong> zum ihm Stellungnahmen verfassen, erhalten eineklare Orientierung und eine konkrete Anleitung <strong>für</strong> die Bewältigung ihrer Aufgaben.Die enge Ausrichtung von C.A.S. an Rechtsvorgaben und am Stand des Wissens bieten <strong>der</strong> solch einSystem nutzenden Behörde die Sicherheit, sich auf <strong>der</strong> richtigen Bahn zu bewegen. Sie ermöglichenes ihr nicht nur zügig zu arbeiten, son<strong>der</strong>n auch ihre Aufgabe, <strong>das</strong> Verfahren zu einem fairen und gerechtenErgebnis zu führen, angemessen zu erfüllen.Die ein Verfahren führende Behörde kann die von einem C.A.S. gewährte Unterstützung als hilfreichund entlastend erleben, denn Assistent und insbeson<strong>der</strong>e die in ihm eingeglie<strong>der</strong>ten Arbeitshilfen führensie standardisiert und rechtssicher durch alle zu bewältigenden Teilschritte des Gesamtverfahrens.2.5.2 ErfahrungenBislang wurden Computergestützte Assistenz-Systeme in mehreren Bundeslän<strong>der</strong>n im Rahmen vonPilotprojekten und von Landeseinführungen <strong>für</strong> <strong>das</strong> behördliche Verfahrensmanagement eingesetzt. Indiesem Zusammenhang wurden Schulungen durchgeführt, haben Anwen<strong>der</strong>-Beratungen stattgefundenund werden Projekte bearbeitet.Die dabei gewonnenen Erfahrungen sind bislang noch nicht systematisch ausgewertet worden. Dennochlässt sich unschwer ein erstes Fazit ziehen. (Vgl. Bechmann, 2001 x) Es besagt, <strong>das</strong>s• durch den Einsatz eines C.A.S. <strong>der</strong> EXPERT-Familie die Arbeitsabläufe sachdienlich unterstütztwerden,• <strong>der</strong> technische Umgang mit einem C.A.S. relativ leicht zu erlernen ist, obwohl in <strong>der</strong> Regel eineEingewöhnungszeit notwendig ist.• <strong>der</strong> von einem C.A.S. angeregte - ja fast gefor<strong>der</strong>te - Übergang zu einer systematisch strukturiertenVorgehensweise in vielen Fällen einen spürbaren Einstiegsaufwand verlangt. Wird er geleistet, sozahlt er sich allerdings - und auch dies scheint die Regel zu sein - bereits bei <strong>der</strong> ersten C.A.S.-gestützten Projektbearbeitung aus.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 13• <strong>der</strong> Einsatz von C.A.S. zwangsläufig und auf sinnvollem Wege zu einer Standardisierung von Arbeitsvorgängenführt, die nach einer kurzen Umgewöhnungszeit als hilfreich und die Qualität <strong>der</strong>erzielten Arbeitsergebnisse steigernd, erlebt wird.• Effektivitätszuwächse im Verfahren, die mit Hilfe von C.A.S. erzielt werden, vor allem in <strong>der</strong> Verkürzung<strong>der</strong> Vorverfahren und im Qualitätsgewinn des gesamten Verfahrens liegen. Durch die klareFührung durch <strong>das</strong> C.A.S. und <strong>der</strong> dort enthaltenen Arbeitshilfen werden alle Abstimmungen - insbeson<strong>der</strong>eauch die mit dem Antragsteller - erheblich vereinfacht. Folglich werden die da<strong>für</strong> notwendigenZeiten verkürzt. Die Effektivierungsmöglichkeiten, die ein C.A.S. bietet, werden von denC.A.S.-Anwen<strong>der</strong>n anfangs vielfach nicht zur zeitlichen Verkürzung des Arbeitsaufwandes <strong>der</strong> zuständigenBehörden genutzt, son<strong>der</strong>n in die Steigerung <strong>der</strong> Verfahrensqualität investiert. DieseStrategie ist rational und sinnvoll, da die C.A.S.-Nutzungen so zunächst zum Abbau <strong>der</strong> allgemeinbekannten Praxisdefizite beitragen. Die verfahrensführende Behörde stärkt sich durch den C.A.S.-Einsatz den Rücken. Sie wird verfahrensstabiler, was <strong>für</strong> alle Beteiligten nur von Vorteil sein kannund zu höher qualifizierten Entscheidungen führt.Bislang deutet vieles darauf hin, <strong>das</strong>s ein intensiveres Kennen eines C.A.S. auch zu einer intensiverenNutzung des C.A.S. führt. Ist die Gewöhnungsphase an den Umgang mit einem C.A.S. durchlaufen, sowird <strong>der</strong> Einsatz dieses Systems vom jeweiligen Nutzer als effizient und vor allem aus rechtlicher undaus fachlicher Sicht als unterstützend eingeschätzt.Für die Einführung in Verwaltungen erscheint es - gerade um die Gewöhnungszeit zu verkürzen undden Übergang zu vereinfachen - sinnvoll, ein C.A.S. durch einen Anwen<strong>der</strong>bildschirm zu ergänzen, <strong>der</strong>sich möglichst nah an die gängige Praxis anlehnt. Er ermöglicht dem Praktiker den Übergang vondem, was er kennt hin zur Nutzung des Gesamtsystems.Viele <strong>der</strong> Systemanwen<strong>der</strong> arbeiten nach bisheriger Erfahrung nicht systematisch mit dem C.A.S.,son<strong>der</strong>n sie greifen nur gezielt auf die Bausteine o<strong>der</strong> Bestandteile des Systems zurück, die sie in dieihnen vertrauten Arbeitsvorgänge integrieren können. Beson<strong>der</strong>s beliebt sind hier<strong>für</strong> Arbeitshilfen undspezielle Datenbanken.Aus den bisherigen Pilotprojekten liegen bereits mehrere Ergebnisberichte vor. Sie bestätigen die ebenberichteten Erfahrungen. (Vgl. Bechmann, 2001 x und Bechmann 2002)Die wichtigsten dieser Erfahrungsberichte stammen aus den Pilotprojekten• <strong>UVP</strong>-EXPERT-Straße (Sächsisches Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Arbeit• „Ortsumgehung Köthen“ (Landesamt <strong>für</strong> Straßenbau Sachsen-Anhalt, Regierungspräsidium Dessauund Bundesverkehrsministerium (BMVBW)• CORO (Nie<strong>der</strong>sächsisches Innenministerium)• „ROV-EXPERT-LSA-Test (Regierungspräsidium Magdeburg und Regierungspräsidium Dessau inVerbindung mit dem Umweltministerium in Sachsen-Anhalt)• sowie den Routineeinsatz von ROV-EXPERT-Brandenburg in Berlin und Brandenburg.In allen Erfahrungsberichten wird die Leistungsfähigkeit und Praxistauglichkeit <strong>der</strong> getesteten C.A.S.bejaht. In <strong>der</strong> Regel münden diese Berichte in die Empfehlung, die getesteten C.A.S. bundesweit, landesweito<strong>der</strong> zumindest im Bereich <strong>der</strong> Testbehörde einzuführen. Lediglich ein an den obigen Testprojektenbeteiligtes Regierungspräsidium sah keinen Bedarf <strong>für</strong> den Einsatz des ihm zu Testzwecken zurVerfügung gestellten C.A.S., obwohl es die Leistungspotenziale <strong>der</strong> Systeme anerkannte. (Vgl. Tab. 8)Die C.A.S. <strong>der</strong> EXPERT-Familie haben damit offensichtlich ihre Praxistauglichkeit <strong>für</strong> den Behördenalltagerfolgreich belegt.Eine zuständige Behörde die selbst kein C.A.S. besitzt o<strong>der</strong> bedienen möchte, kann jedoch auch überdie Verpflichtung von, Gutachtern die ein C.A.S. als Verfahrensunterstützung einsetzen in den Genuß<strong>der</strong> C.A.S.-Vorteile gelangen. Erste Beispiele hier<strong>für</strong> gibt es in Hamburg.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 143 Verfahrensvorbereitung <strong>für</strong> Antragsteller - Optimierungsmöglichkeitendurch Computergestützte Assistenz-Systeme3.1 Rechtskonforme und redliche Antragsunterlagen – eineHerausfor<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> Vorhabensträger3.2 Gut geplant spart Zeit und GeldAntragsteller greifen in Zulassungsverfahren auf Fachgutachter zurück. Diese können entwe<strong>der</strong> ihremeigenen Unternehmen angehören o<strong>der</strong> über einen Consultingvertrag beschäftigt werden. Fachgutachternehmen in <strong>der</strong> Regel die Aufgaben des Antragstellers wahr, die darin liegen• in Vorgesprächen mit <strong>der</strong> zuständigen Behörde den Untersuchungsrahmen <strong>für</strong> <strong>das</strong> Zulassungsverfahrenvorzubereiten,• die Antragsunterlagen zu erstellen,• als fachlicher Ansprechpartner während des Verfahrens zur Verfügung zu stehen,• Antragsunterlagen bei Bedarf zu ergänzen,• zu Einwendungen, Nachfragen und Bedenken aus <strong>der</strong> Sicht des Antragstellers Stellung zu nehmen,sofern die zuständige Behörde dies wünscht o<strong>der</strong> mangels eigener Kompetenz sogar darauf angewiesenzu sein scheint.Die im Auftrage des Antragstellers tätig werdenden Gutachter sollten in <strong>der</strong> Lage sein, entscheidungstaugliche- rechtssichere und den Stand des Wissens wi<strong>der</strong>spiegelnde - Antragsunterlagen zu erstellen.Je besser die Antragsunterlagen <strong>das</strong> Verfahren vorbereiten, um so zügiger kann es durchgeführtwerden und um so leichter ist die zu erwartende Entscheidung <strong>der</strong> zuständigen Behörde vorauszusehen.Ein gut vorbereiteter Antragsteller sollte anhand <strong>der</strong> von ihm eingereichten Unterlage in <strong>der</strong> Lagesein, <strong>das</strong> Verfahrensergebnis einschließlich möglicher auftreten<strong>der</strong> Schwierigkeiten im Voraus abzuschätzen.Die bislang vorliegenden Computergestützten Assistenz-Systeme <strong>der</strong> EXPERT-Familie leisten dies.Durch Assistenten und Ratgeber werden - auch <strong>für</strong> den Antragsteller und seinen Gutachter - die Anfor<strong>der</strong>ungendes Verfahrens transparent. Er kann sich dadurch bereits im Vorhinein auf den Prüf- undBearbeitungsprozess einstellen, den die zuständige Behörde aufgrund <strong>der</strong> ihr durch Recht und sonstigenVerfahrenshilfen vorgegebenen Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen hat.Die C.A.S. <strong>der</strong> EXPERT-Familie enthalten viele Arbeitshilfen, Arbeitsanleitungen und Fachtexte, diedie Erstellung von Antragsunterlagen aus fachlicher und aus juristischer Sicht unterstützen. Es ist darüberhinaus möglich, mit Hilfe <strong>der</strong> in die EXPERT-Systeme integrierten Prüf- und Qualitätssicherungsprofile,die Vollständigkeit und die Rechtsangemessenheit <strong>der</strong> Antragsunterlagen noch vor ihrer Einreichungbei <strong>der</strong> zuständigen Behörde, zu sichern. Diese Überprüfung geschieht nach den Kriterien, dieauch die zuständige Behörde anzuwenden hat. Antragsteller, die Interesse an einem fairen, transparentenund zügigen Zulassungsverfahren haben, können deshalb aus dem Einsatz von EXPERT-Systemen erheblichen Nutzen ziehen.3.3 ErfahrungenTrotz des erheblichen Leistungspotenzials, welches EXPERT-Systeme aus <strong>der</strong> Sicht von Antragstellernaufweisen, liegen bislang nur wenige zur Publikation zugelassene Erfahrungen zu diesem Anwendungsbereich<strong>der</strong> C.A.S. vor.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 15Es gibt bislang nur sehr wenige, dem SYNÖK-Institut bekannte Gutachterbüros, die die Erstellung vonAntragsunterlagen durch den Einsatz von EXPERT-Systemen unterstützen. Sie berichten, <strong>das</strong>s sichdurch die Nutzung <strong>der</strong> C.A.S. die Erstellung <strong>der</strong> Antragsunterlagen beschleunigt, sowie <strong>der</strong>en Qualität- insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf ihre Rechtssicherheit - erhöht wurde. Zumindest in zwei Fällen erhieltendie Gutachter ihre Aufträge vor allem deswegen, weil sie den Einsatz eines EXPERT-Systems versprachen.Bislang ist bekannt, <strong>das</strong>s <strong>für</strong> folgende Verfahren seitens <strong>der</strong> Antragstellung Verfahrensunterlagenmit Hilfe eines C.A.S. <strong>der</strong> EXPERT-Familie vorbereitet wurden o<strong>der</strong> werden:• Planfeststellungsverfahren A26 (Stade-Horneburg)• Raumordnungsverfahren Ikea-Hamburg• UVS zum Raumordnungsverfahren Um- und Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main• <strong>UVP</strong> zum Planfeststellungsverfahren <strong>für</strong> den Ausbau des Flughafens Frankfurt/MainEs gibt bei Antragstellern inzwischen allerdings auch unangenehme Erfahrungen im Kontakt mit EX-PERT-Systemen. Sie traten dort auf, wo die Vollständigkeit von Antragsunterlagen zuständiger Behördeno<strong>der</strong> Einwen<strong>der</strong> mit Hilfe eines EXPERT-Systems geprüft und <strong>für</strong> nicht verfahrenstauglich eingestuftwurden. In diesen Fällen konnten die Schwachstellen <strong>der</strong> vorgelegten Antragsunterlagen sehr klargeortet werden, was dazu führte, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Antragsteller präzise Nachfor<strong>der</strong>ungen - teilweise in nichtunerheblichem Ausmaß - auferlegt bekamen o<strong>der</strong> <strong>das</strong>s dies zu erwarten ist.Da, wo Antragsteller aufgrund <strong>der</strong> Nutzung von EXPERT-Systemen zu Nachbesserungen aufgefor<strong>der</strong>twurden, haben sie dies letztendlich akzeptieren müssen. Eine auf Prüfprofile von EXPERT-Systemenberuhende Schwachstellenanalyse zeigt nicht nur Schwachstellen an Antragsunterlagen auf, son<strong>der</strong>nvermittelt auch ein klares Bild von <strong>der</strong>en Rechtsbedeutung und Verfahrensrelevanz. Ein evtl. Nachbesserungsbedarflässt sich unabhängig von zulässigen gutachterlichen Gestaltungsspielräumen in <strong>der</strong>Regel klar erkennen und <strong>für</strong> Dritte nachvollziehbar belegen.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 164 Vom Protest zur Mitverantwortung - Anmerkungen zum Wandeldes Selbstverständnisses von Umweltorganisationen4.1 Herausfor<strong>der</strong>ungenUmweltschutz ist eine Aufgabe, die inzwischen allgemein akzeptiert wird und in den <strong>gesellschaftliche</strong>nAlltag integriert ist. In vielen Bereichen des Umweltschutzes hat eine, auf Spezialisierung gründende,Professionalisierung stattgefunden. Die Umweltverbände sind heute keineswegs automatisch die Organisationen,die <strong>das</strong> zeitgemäße Know-how zur Lösung einzelner Umweltprobleme o<strong>der</strong> zur Behandlungumfassen<strong>der</strong> Umweltproblemen besitzen.Hochschulen, Gutachter, Ingenieure usw. sind sowohl auf theoretischer als auch auf praktischer Ebeneoft wesentlich besser auf einzelne Umweltaufgaben spezialisiert, als die Umweltverbände.Die Umweltverbände haben ihre programmatischen Konzepte vor nunmehr ca. 20 Jahren entwickelt.Sie haben diese Konzepte weiter ausgebaut, aber dabei nicht den damals eingeschlagenen Weg verlassen.In unserer Gesellschaft hat seither viel Verän<strong>der</strong>ung und Neuorientierung stattgefunden. Diesist nur in begrenztem Umfang in die Umweltverbände eingedrungen und hat sich bislang nur sehr beschränktin ihren Programmen nie<strong>der</strong>geschlagen.Die Umweltverbände stehen somit, wollen sie im Fluss <strong>der</strong> <strong>gesellschaftliche</strong>n Entwicklung bleiben undihre Themen zeitaktuell präsentieren, vor <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ung ihre Programatik und ihre Handlungsstrategienzu mo<strong>der</strong>nisieren. Neben <strong>der</strong> allgemeinen Herausfor<strong>der</strong>ung sich mo<strong>der</strong>ner Arbeitsmittel undTechniken wie z. B. des Computereinsatzes sowie des Wissens- und Qualitätsmanagements zu bedienen,zeichnen sich vor allem drei Fel<strong>der</strong> ab, auf denen <strong>für</strong> sie ein erheblicher Mo<strong>der</strong>nisierungsbedarfbesteht. Dies sind die Funktionsbereiche• „<strong>gesellschaftliche</strong>r Anwalt des Umwelt- und Naturschutzes"In diesem Feld sind die Umweltorganisationen gefor<strong>der</strong>t, sich in ihrer Anwaltsrolle zu professionalisieren.Sie sollten zukünftig eine hohe Kompetenz im Umgang mit Umweltrecht besitzen, um dieihnen zustehenden Rechte auch voll ausschöpfen zu können. Damit dies möglich ist, müssen sieneben einer sehr profunden Rechtskenntnis auch über den jeweils aktuellen Stand des Wissensund <strong>der</strong> Technik zu dem im jeweiligen Recht geregelten Objektbereich verfügen. Dies ist ohne kontinuierlichesWissensmanagement und ohne kontinuierliche Aus- und Fortbildungen ihrer Mitarbeitereinschließlich eines organisationsbezogenen Qualitätsmanagements vermutlich kaum leistbar.Einzelqualifikationen reichen oft nicht mehr aus, um Aufgaben zu bewältigen, die letztendlich nur imgut organisierten Team von spezialisierten Experten gemeistert werden können.• „Mahner-Rolle"Im vergangenen Jahrzehnt hat sich <strong>das</strong> Gefahrenspektrum, mit dem Umwelt- und Naturschutzverbändezwangsläufig zu tun haben, verschoben. Manche Gefahrenbereiche haben sich reduziert,viele sind gleich geblieben, aber neue zentrale, wie z. B. die Nutzung von gentechnischen Verfahren,Themenbereiche des Elektrosmogs o<strong>der</strong> auch allgemein <strong>der</strong> Nutzung elektromagnetischerKommunikationsmittel sind mit einer hohen Intensität hinzugekommen. Zumindest auf sie solltensich die Umweltverbände kurzfristig und kompetent einstellen.• „Innovation und Neuorientierung"Im vergangenen Jahrzehnt hat sich sowohl die <strong>gesellschaftliche</strong> Praxis im Umgang mit Natur- undLebensprozessen erheblich verän<strong>der</strong>t. So hat sich z. B. außerhalb des wissenschaftsgestützten Bereichesdes Umweltschutzes <strong>der</strong> Sektor <strong>der</strong> sog. „Neuen Praxis“ erheblich ausgeweitet. Dabei habenauch neue theoretische Konzepte, die auf einen Wandel des naturwissenschaftlichen Weltbildeshindrängen, zunehmend und in einem sich ständig ausweitenden Umfange Fuß gefasst.Transmateriale o<strong>der</strong> auch spirituelle Deutungen von Lebensprozessen schaffen sich mehr undmehr Raum. Sie bieten neue Perspektiven zum Umgang mit Leben, zum Verständnis von Umwelt-<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 17problemen und zur Entwicklung von Umwelt- und Naturschutzstrategien. Wenn sich die Umweltorganisationennicht aus dem bereits in Gang befindlichen <strong>gesellschaftliche</strong>n Diskurs auskoppeln wollen,werden sie sich in den kommenden Jahren vermehrt mit neuen Konzepten des Naturverständnissesauseinan<strong>der</strong>setzen sowie Teile davon vermutlich auch in ihre Programatik integrieren müssen.Alle drei hier genannten Mo<strong>der</strong>nisierungsherausfor<strong>der</strong>ungen verlangen von den UmweltverbändenGrundsatzdiskussionen im Bereich ihrer Programatik, die Aneignung und Integration neuer Wissensbereichesowie die Herausbildung von professionellen Handlungsformen, um aktiv und erfolgreich inAuseinan<strong>der</strong>setzungen um die Gestaltung von Nutzungssystemen eingreifen zu können. Diese Herausfor<strong>der</strong>ungensind jedoch we<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Rolle des Naturliebhabers, noch in <strong>der</strong> des Öko-Demonstranten zu bewältigen. Lernprozesse sind somit sowohl <strong>für</strong> den Einzelnen als auch insbeson<strong>der</strong>e<strong>für</strong> die Organisationen angesagt.Was ist zu tun?Mit Hilfe Computergestützten, Handlungsanleitenden Wissensmanagement kann ein Teil <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>tenMo<strong>der</strong>nisierungsleistung vorbereitet und erbracht werden. Dies wird jedoch nicht ohne Grundsatzdiskussionen,ohne die Entwicklung neuer programmatischer Zielvorstellungen und ohne die Bereitschaftzu Verhaltensän<strong>der</strong>ungen möglich sein.Durch Wissenssysteme können insbeson<strong>der</strong>e• neue Gefahrenpotenziale gut und leicht kommunizierbar beschrieben werden,• neue Lösungskonzepte dargestellt und vermittelt werden,• Aus- und Fortbildungsprozesse, die <strong>der</strong> Professionalisierung von Mitarbeitern <strong>der</strong> Umweltorganisationendienen unterstützt und gesteuert werden,• konkrete Arbeitsaufgaben und Verhalten in Bezug auf die Rolle als Umwelt-Anwalt unterlegt undunterstützt werden.Die wichtigste Voraussetzung <strong>für</strong> Lernprozesse bleibt nach wie vor <strong>der</strong> politische Wille. Ist er vorhandenund werden Ziele neu formuliert, so kann ein leistungsfähiges Computergestütztes Wissensmanagementund ein systematisches Aus- und Fortbildungsprogramm viel dazu beitragen, <strong>das</strong>s die genanntenZiele auch in <strong>der</strong> Praxis realisiert werden.4.2 Qualitätsstrategien <strong>für</strong> UmweltorganisationenUmweltorganisationen können ebensowenig wie <strong>der</strong> öffentliche Dienst <strong>das</strong> im Wirtschaftssektor entwickelteQualitätsmanagement unverän<strong>der</strong>t und unmodifiziert übernehmen. Auch sie besitzen nur begrenztKonkurrenten und funktionieren auch nur mit Einschränkungen - wenn auch allerdings deutlicherals <strong>der</strong> öffentliche Dienst - nach Marktkriterien. Ihre Mitglie<strong>der</strong> kaufen nicht Einzelleistungen, son<strong>der</strong>ntreten <strong>der</strong> betreffenden Organisation bei, um ein <strong>gesellschaftliche</strong>s Gesamtanliegen zu beför<strong>der</strong>n.An<strong>der</strong>s als beim öffentlichen Dienst können sie jedoch, wenn sie den Eindruck haben, <strong>das</strong>s dies nichtmehr geschieht, ihre Mitgliedschaft aufkündigen. Dies hat <strong>für</strong> die jeweilige Umweltorganisation wirtschaftlicheFolgen. Da in unserer Gesellschaft verschiedene Umweltorganisationen, die zwar unterschiedlicheZiele verfolgen, aber dennoch in einem ähnlichen Sektor tätig sind, existieren, ist unterihnen eine gewisse Konkurrenz nicht zu vermeiden. Große Umweltverbände müssen sich nicht nur anihren eigenen Leistungen, son<strong>der</strong>n auch an denen ihrer verbündeten Konkurrenten messen lassen.Trotz einer gewissen Kunden- sprich Mitglie<strong>der</strong>abhängigkeit sowie trotz eingeschränkter Konkurrenz,richten Umweltorganisationen ihre Tätigkeit vor allem, ähnlich wie <strong>der</strong> öffentliche Dienst, auf Aufgabendes <strong>gesellschaftliche</strong>n Allgemeinwohls.Auch sie müssen bei <strong>der</strong> Festlegung einer Qualitätsstrategie zwischen verschiedenen Zielen Prioritätensetzen, die zwar nicht beziehungslos, aber doch unterschiedliche Schwerpunkte setzend nebeneinan<strong>der</strong>stehen.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 18Für die Positionierung von Umweltorganisationen gelten folgende Rahmenbedingungen:• Sie bewegen sich an<strong>der</strong>s als <strong>der</strong> öffentliche Dienst umweltpolitisch im „vorrechtlichen" Bereich. Siebewegen sich in einem Bereich, in dem Gesetze fehlen, ungenügend - aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> jeweiligenOrganisation - gestaltet sind o<strong>der</strong> einen hohen Korrekturbedarf aufweisen.• Innerhalb des geltenden Rechtes, <strong>das</strong> aufgrund <strong>der</strong> weitreichenden Umweltgesetzgebung inDeutschland sehr umfangreich ist, können und sollten sie die Position des Rechtswahrers, des Anwalts<strong>der</strong> Natur auf <strong>der</strong> Basis geltenden Rechtes konsequent wahrnehmen (Qualitätsstrategie <strong>der</strong>Rechtsverwirklichung).• Sie sind unmittelbar auf Mitglie<strong>der</strong>zufriedenheit angewiesen. Große Mitglie<strong>der</strong>zahlen bedeuten in<strong>der</strong> Regel auch mehr eigenen wirtschaftlichen und politischen Handlungsspielraum. Die Mitglie<strong>der</strong>erwartungenorientieren sich jedoch häufig nicht so sehr am Recht als an konkreten Sachproblemen.Dies führt dazu, <strong>das</strong> Umweltorganisationen zu Sachproblemen auch Positionen einnehmen,die aus allgemein-umweltpolitischer o<strong>der</strong> rechtlicher Sicht problematisch sein können, wie dies z. B.Aktionen von Greenpeace o<strong>der</strong> Robin Wood häufig sind (Qualitätsstrategie <strong>der</strong> Verwirklichung vonMitglie<strong>der</strong>vorstellungen).Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in Umweltorganisationen führt zunächst dazu,<strong>das</strong>s eine Diskussion über die zu verfolgende Qualitätsstrategie ausgelöst wird. Je klarer <strong>das</strong> Selbstverständniseiner Umweltorganisation in dieser Hinsicht ist, um so leichter lässt sich ein Qualitätsmanagementsystem,<strong>das</strong> nicht von <strong>der</strong> umweltpolitischen Tagespolitik hin und her geschüttelt wird ausgestaltenund in <strong>der</strong> betreffenden Organisation etablieren.Umweltorganisationen können ihr Image und ihre <strong>gesellschaftliche</strong> Wirksamkeit auch charismatischenFührerpersönlichkeiten verdanken. Dies ist in <strong>der</strong> Vergangenheit, wie z. B. bei Bernhard Grizmek alsVorsitzenden des Deutschen Naturschutzringes (60er Jahre) o<strong>der</strong> Joe Leinen als Sprecher des BundesverbandesBürgerinitiative Umweltschutz (frühe 80er Jahre) immer wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fall gewesen. Aus<strong>der</strong> Orientierung an Galionsfiguren kann auch die Qualitätspolitik erheblich beeinflussen (Qualitätsstrategie<strong>der</strong> politischen Galionsfiguren).Umweltorganisationen tendieren wie auch politische Parteien dazu, programmatisch recht allgemeineund interpretationsbedürftige Ziele und Vorstellungen zu vertreten. Qualitätsmanagement in ihren Reihenbedeutet die notwendige Strategie- und Aufgabenoffenheit über die eine Umweltorganisation verfügenmuss, will sie sich immer wie<strong>der</strong> neuen Bedingungen anpassen und aktuellen Herausfor<strong>der</strong>ungenstellen können, zu gestalten. Qualitätsmanagement <strong>für</strong> Umweltorganisationen muss eine entsprechendeOffenheit haben, ohne jedoch auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Qualitätssteuerung und <strong>der</strong> Qualitätssicherungins Unverbindliche abzugleiten.4.3 Die Kompetenz <strong>der</strong> Umweltverbände ist gefragtJede lebendige zukunftsfähige Organisation wird laufend vor neue Herausfor<strong>der</strong>ungen gestellt, die siein <strong>der</strong> Regel nicht mit Routinen, son<strong>der</strong>n nur durch Lernprozesse, durch Selbstverän<strong>der</strong>ungen, durchAusprobieren von Neuem zu bewältigen vermag. Dies gilt auch <strong>für</strong> die Umweltorganisationen.In einer komplexen Welt, wie <strong>der</strong> unseren, stehen die Umweltorganisationen heute vor vielen solcherHerausfor<strong>der</strong>ungen, die ihnen Lernprozesse abnötigen, o<strong>der</strong> die diese auch ermöglichen. Zwei solcherLernprozesse erscheinen <strong>der</strong>zeit als beson<strong>der</strong>s anstrebenswert. Dies sind• die Erlangung von soviel juristischer und fachlicher Kompetenz, so <strong>das</strong>s die Vertreter von Umweltorganisationenin rechtlich strukturierten Zulassungsverfahren <strong>für</strong> neue Vorhaben und <strong>für</strong> Aktivitätendie Nutzungssysteme gestalten als sachkundiger und durchsetzungsfähiger Anwalt von Naturauftreten können. Für diese Aufgaben gilt es, systematisch institutionelle Kompetenz auf- und auszubauen.Über die konsequente Wahrnehmung <strong>der</strong> Möglichkeiten die den Umweltorganisationenals Träger öffentlicher Belange eingeräumt sind, können diese wesentlich dazu beitragen, <strong>das</strong>s diePlanung, die Zulassung, <strong>der</strong> Betrieb und <strong>der</strong> Rückbau von umweltbelastenden Vorhaben unter vol-<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 19ler Ausschöpfung <strong>der</strong> Möglichkeiten des Umweltrechtes stattfindet und nicht klammheimlich durcheine oft recht unglückselige, aber in <strong>der</strong> Praxis häufig anzutreffende, Kumpanei von Antragstellernund Zulassungsbehörden unterlaufen wird.• Die Formulierung, Verabschiedung und Realisierung von Programmen, die sich nicht nur an denVorstellungen und Begrifflichkeiten <strong>der</strong> 70er und 80er Jahre orientieren, die sich nicht nur an denaus dieser Zeit hervorgegangenen Vorstellungen von Nachhaltigkeit ausrichten, son<strong>der</strong>n die auchExperimente ins Neuland hinein unterstützen, die Öffnungen in Richtung von Komplementärmedizinund Komplementärbiologie för<strong>der</strong>n und die vor Auseinan<strong>der</strong>setzungen um <strong>das</strong> naturwissenschaftlicheWeltbild nicht zurückschrecken, son<strong>der</strong>n auf dessen Wandel hinwirken.Vereinfacht gesagt, Umweltorganisationen sind gefor<strong>der</strong>t, in Zukunft wesentlich mehr als bislang einrechts-, verfahrens- und fachlich-kompetentes Personal heranzuziehen, um durch eine ständige Fortbildungihrer Vertreter und durch die Ausstattung mit leistungsfähigen Arbeitsmaterialien in <strong>der</strong> Lagesind, als Anwalt <strong>der</strong> Natur in Planungs-, Zulassungs- und Entscheidungsverfahren zu sichern, <strong>das</strong>sgesetztes Recht nicht unterlaufen wird.4.4 Einwen<strong>der</strong> werden zu VerfahrenspartnernDeutschland sieht <strong>für</strong> Zulassungsverfahren eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Dies wirddurch die Entwicklung des internationalen Rechtes wie z B. durch die Aarhuser Konvention unterstützt.(Vgl. ...) Die Antragsunterlagen werden <strong>für</strong> je<strong>der</strong>mann zugänglich ausgelegt und es ist auch je<strong>der</strong>mannmöglich Einwendungen zu erheben.Dennoch sind die Öffentlichkeit und potenzielle Einwen<strong>der</strong> häufig überfor<strong>der</strong>t, ihre Interessen verfahrensgemäßeinzubringen. In vielen Fällen können sie die Qualität und die Korrektheit <strong>der</strong> Antragsunterlagennicht o<strong>der</strong> nur unzureichend beurteilen. In den meisten Fällen haben sie Mühe, ihre Einwendungenverfahrensgerecht zu gestalten.Computergestützte Assistenz-Systeme <strong>der</strong> EXPERT-Familie unterstützen potenzielle Einwen<strong>der</strong>, indemsie ihnen <strong>das</strong> Verfahren und seine Einzelschritte klar vor Augen führen. Prüf- und Qualitätssicherungsprofileversetzen auch Einwen<strong>der</strong> in die Lage, Antragsunterlagen verfahrensangemessen zubeurteilen und dabei eventuell vorhandene Schwachstellen aufzuspüren.Öffentlichkeit und potenzielle Einwen<strong>der</strong> erhalten durch den Einsatz von C.A.S. die Möglichkeit, mitrelativ wenig Aufwand zu erkennen, wo in einem bestimmten Verfahren <strong>für</strong> sie die Chance besteht,gemäß ihren Interessen Einwirkung zu nehmen. Sie können ihre Sicht <strong>der</strong> Dinge beson<strong>der</strong>s dann effektivGeltung verschaffen, wenn die von ihnen eingenommene Position durch Recht fundiert wird und<strong>der</strong> guten fachlichen Praxis entspricht. Beide Anliegen werden durch EXPERT-Systeme unterstützt.4.5 ErfahrungenBislang haben Einwen<strong>der</strong> nur in wenigen Fällen auf EXPERT-Systeme zurückgegriffen. So geschahdies z. B. im Raumordnungsverfahren zur Y-Trasse (ICE Neubaustrecke Hannover-Hamburg), imPlanfeststellungsverfahren <strong>für</strong> den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld und durch die Klage zumPlanfeststellungsbeschluß zur A6 (Bayern). (Vgl. Tab. 9)In allen diesen Fällen arbeiteten die Einwen<strong>der</strong> mit Fachgutachtern zusammen, die eine Schwachstellenanalyse<strong>der</strong> vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen durchführen. In diesen Verfahren zeigte essich - wie allerdings aufgrund des gängigen Praxisdefizits auch nicht an<strong>der</strong>s zu erwarten war -, <strong>das</strong>s imSinne <strong>der</strong> in Deutschland geltenden Rechtsanfor<strong>der</strong>ungen erheblicher Nachbesserungsbedarf festzustellenwar.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 20Durch diese Controllings kamen zudem die Schwachstellen und Nachteile <strong>der</strong> vom Antragsteller präferiertenVorhabensalternativen so deutlich wie sonst nur in wenigen Zulassungsverfahren zum Vorscheinund damit an die Öffentlichkeit. Die Einwen<strong>der</strong> konnten folglich ihre Position im Verfahren -sofern sie durch Recht gesichert werden konnte - erheblich stärken. (Vgl. z. B. Abb. 13)4.6 Kompetenz und Professionalität <strong>der</strong> Umweltverbände durchC.A.S.-NutzungDie Umweltverbände übernehmen in unserer Gesellschaft in ihrem Selbstbild die Rolle eines Anwaltes<strong>der</strong> Natur. Sie tun dies u. a. als Träger öffentlicher Belange und als Einwen<strong>der</strong> in Planungs- und Zulassungsverfahren<strong>für</strong> umweltrelevante Vorhaben und Projekte. Von ihnen wird allseits zu Recht erwartet,<strong>das</strong>s er diese Rolle fachlich kompetent sowie verfahrens- und rechtssicher wahrnimmt.Die Verbände, denen nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes eine hervorgehobene Rolle bei <strong>der</strong>Wahrnehmung von Umweltbelangen im Rahmen ihrer Beteiligung zukommt, sehen sich steigendenAnfor<strong>der</strong>ungen gegenüber. Einerseits wird <strong>der</strong> Anwendungsbereich <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> durch die <strong>UVP</strong>-Än<strong>der</strong>ungsrichtlinie <strong>der</strong> EU um neue Projekttypen erweitert, an<strong>der</strong>erseits sind auch die fachlichen Anfor<strong>der</strong>ungenan die Qualität von Stellungnahmen in den letzten Jahren deutlich gestiegen (HARTLIK1999).Die wachsende Vielfalt <strong>der</strong> Verfahren, ein damit geringes Zeit- und Ausstattungsbudget <strong>der</strong> Umweltverbände<strong>für</strong> die Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte in einzelnen Verfahren sowie eine oft unzureichendeKenntnis über die jeweiligen Trägerverfahren, an denen sie beteiligt sind, sind die Ursacheda<strong>für</strong>, <strong>das</strong>s die Verbände <strong>der</strong>zeit oft nur noch unsystematisch und punktuell nach wirksamen „Blockade-Argumenten“suchen können, um den rechtlich gefor<strong>der</strong>ten Umweltbelangen Gehör zu verschaffen.Aufgrund dieser Entwicklung dominieren die Gutachter <strong>der</strong> Antragsteller die Verfahren im Hinblick aufihre inhaltliche Ausgestaltung zunehmend, während die zuständigen Behörden dazu tendieren, sich indie Rolle eines Verfahrensmo<strong>der</strong>ators zurückzuziehen. Dies eröffnet in <strong>der</strong> Regel den Gutachtern desAntragstellers Gestaltungsspielräume, die sie aufgrund <strong>der</strong> ihnen vom Antragsteller zur Verfügunggestellten finanziellen Ressourcen im Interesse des Antragstellers zu nutzen wissen.Die Umweltverbände, die im Vergleich dazu nur über geringe finanzielle und personelle Ressourcenverfügen, konnten schon in <strong>der</strong> Vergangenheit in ihrer Rolle als Träger öffentlicher Belange häufig nurnach eklatanten ökologischen o<strong>der</strong> rechtlichen Schwachstellen <strong>der</strong> von ihnen betreuten Planungs- undZulassungsverfahren suchen. Oft gelang ihnen dies nur unvollkommen.Das heute bestehende und weiter wachsende Ungleichgewicht zwischen Nutzern <strong>der</strong> Umweltressourcenund Anwälten <strong>der</strong> Natur, droht mit zunehmen<strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> betreffenden Verfahren immergrößer zu werden.Durch den Einsatz von Computergestützten Assistenz-Systemen als Arbeitsinstrument zur Analysevon Verfahrensunterlagen und zur Vorbereitung von Stellungnahmen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungenkönnen Umweltverbände in die Lage versetzt werden, nicht nur nach singulärenSchwachstellen zu suchen, son<strong>der</strong>n Probleme in <strong>der</strong> Breite aller Schutzgüter und mit voller Unterstützungdes geltenden Rechtes zu identifizieren sowie diese aus <strong>der</strong> Sicht des Naturschutzes im Verfahrenzu thematisieren. Ohne geeignete Hilfsmittel fällt es ihnen immer schwerer, ihre im Recht verankertePosition angemessen zu vertreten und den rechtlich gesicherten Umweltbelangen umfassend zurGeltung zu verhelfen.Der Einsatz Computergestützter Assistenz-Systeme <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie zur Unterstützung vonUmweltverbänden in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange im Rahmen <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung(vgl. Abb. 1) könnte die Position <strong>der</strong> Umweltverbände als <strong>UVP</strong>-Akteur erheblich stärken.Die Nutzung eines C.A.S. System ermöglicht es, <strong>das</strong>s<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 21• mit mo<strong>der</strong>nen Arbeitsmitteln gezielt und systematisch <strong>der</strong> Aufbau von notwendiger Sach- undFachkompetenz <strong>für</strong> die <strong>UVP</strong> auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> Umweltverbände geför<strong>der</strong>t wird,• eine bessere Durchsetzung des von den Umweltverbänden wahrgenommenen öffentlichen Interessesdes Umweltschutzes im Rahmen von Trägerverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfungerreicht wird,• sich Umweltverbände im Rahmen ihrer Beteiligung an Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahrenmit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung besser als bisher behaupten können und• vorhandene rechtliche und fachliche Mängel <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> in den Verfahren durch die Umweltverbändeaufgedeckt und beseitigt werden können.Ein <strong>der</strong>artiges Computergestütztes Assistenz-System• unterstützt durch eine systematische Verfahrensführung die Umweltverbände dabei, den Gesamtprozessdes Verfahrens, in dem sie Stellung zu den Umweltbelangen beziehen sollen, zu überschauen,• ermöglicht es, mit Hilfe von Prüf- und Qualitätssicherungs-Profilen, vorliegende Antragsunterlagendes Vorhabensträgers gezielt und systematisch auf rechtliche und fachliche Korrektheit und Vollständigkeitprüfen zu können und mit den gewonnenen Erkenntnissen aus dieser Vollständigkeitsprüfungzielgerichtet die umweltbezogenen Interessen in <strong>das</strong> Verfahren einbringen zu können,• trägt durch integriertes Fach- und Sachwissen dazu bei, <strong>das</strong>s die Beteiligten ihre Stellungnahmenmit Blick auf die Relevanz <strong>für</strong> <strong>das</strong> jeweilige Verfahren abfassen können,• bietet den Vorteil <strong>für</strong> den Nutzer, anhand von Beispielsammlungen und Mustern <strong>für</strong> gute fachlicheLösungen, eine Orientierung <strong>für</strong> die eigene Aufgabe zu bekommen,• ermöglicht es, durch die EDV-Unterstützung die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren systematischzu dokumentieren und an<strong>der</strong>en Nutzern zur Verfügung zu stellen.Ein solches System enthält alle aus rechtlicher und fachlicher Sicht notwendigen Bausteine in Formvon Arbeitsanleitungen, Arbeitshilfen, Fach- und Sachinformationen sowie Musterlösungen, damit dievon den Verbänden vertretenen Umweltbelange im Sinne eines „Anwaltes <strong>der</strong> Natur“ sachangemessenund gezielt in <strong>das</strong> jeweilige Verfahren eingebracht werden können.Mit Hilfe eines C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie wird die Position <strong>der</strong> Verfahrensbeteiligten, insbeson<strong>der</strong>edie <strong>der</strong> Umweltverbände, denen <strong>der</strong> Gesetzgeber im Bundesnaturschutz-Gesetz eine beson<strong>der</strong>eRolle <strong>für</strong> die Wahrnehmung <strong>der</strong> Umweltbelange zuweist (vgl. § 29 BNatSchG) und in <strong>der</strong>en Rolle sichdie Aufgaben und Probleme aller Gruppierungen aus dem Beteiligungsverfahren im Rahmen <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>wi<strong>der</strong>spiegeln, gestärkt. Letzteres ist <strong>der</strong> Grund, warum auch an<strong>der</strong>e Rollenträger, wie z. B. an<strong>der</strong>eTräger öffentlicher Belange und betroffene Einwen<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung, potentiell vondiesem System profitieren würden.Der Umstieg von <strong>der</strong> jetzigen, häufig sehr individuellen Arbeitsweise <strong>der</strong> mit Zulassungsverfahrenbetrauten Mitarbeiter <strong>der</strong> Umweltverbände auf die Nutzung eines grundsätzlich standardisierten, qualitätsgesichertenInstrumentariums kann zu beachtlichen Verän<strong>der</strong>ungen im alltäglichen Arbeitsverhaltenführen. Es ermöglicht jedoch zugleich eine dynamische fachliche Qualifikation <strong>für</strong> alle diejenigen,die <strong>das</strong> Computergestützte Assistenz-System zu handhaben wissen.Auf diesem Wege könnten die Umweltverbände mit einem systematischen und durchgängig auf ihrespeziellen Aufgaben <strong>der</strong> Beteiligung zugeschnittenen Arbeitsmittel die - <strong>das</strong> zeigen die hohen Mitglie<strong>der</strong>zahlenin den betreffenden Verbänden - von <strong>der</strong> Gesellschaft erwartete Rolle als „Anwaltes <strong>der</strong>Natur“ in <strong>UVP</strong>-Verfahren erfolgreich wahrnehmen.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 225 Fachgutachter - attraktiv <strong>für</strong> alle Verfahrensakteure5.1 Professionalität und Unabhängigkeit sind gefragtFachgutachter können im Zulassungsverfahren <strong>für</strong> alle relevanten Verfahrensakteure tätig werden. Amhäufigsten tun sie dies üblicherweise <strong>für</strong> Antragsteller und verfahrensführende Behörden. Beide erwartenvon ihnen Kompetenz, Professionalität und eine hohe Bearbeitungseffektivität.In Deutschland hat sich in den 80er Jahren ein Erwartungsniveau an Fachgutachter eingespielt, welchessich vor allem auf die Beherrschung fachlicher Inhalte und weniger auf Rechtssicherheit konzentriert.Da Fachgutachter leicht in den Teufelskreis von „keine Zeit <strong>für</strong> Verän<strong>der</strong>ungen und erschwerte Außenbedingungen“geraten, sind bislang nur wenige Fachgutachter dazu übergegangen, EXPERT-Systeme in ihrer Alltagsarbeit einzusetzen.5.2 Möglichkeiten des C.A.S.-gestützten <strong>UVP</strong>-ManagementsDie Computergestützten Assistenz-Systeme <strong>der</strong> EXPERT-Familie betonen neben <strong>der</strong> fachlichen Qualitätvor allem auch die Rechtssicherheit und stellen damit Anfor<strong>der</strong>ungen an ihre Nutzer, die von deneingeübten Routinen <strong>der</strong> gängigen Praxis abweichen. Viele Gutachter haben deshalb Mühe, den unmittelbarenVorteil <strong>der</strong> Nutzung von EXPERT-Systemen <strong>für</strong> sich zu erkennen. Der Umstieg auf einC.A.S. ist <strong>für</strong> sie häufig mit einer Verän<strong>der</strong>ung von eingespielten Arbeitsweisen und fachlichen Vorstellungenverbunden. Wird er vollzogen, so bietet er jedoch die Basis <strong>für</strong> ein zeitgemäßes, effektivesArbeiten.5.3 ErfahrungenDie bislang von Gutachtern insgesamt zu erkennende <strong>Zur</strong>ückhaltung gegenüber den C.A.S. wird jedochneuerdings von jüngeren Büros durchbrochen, die sich im Aufwind befinden und daran interessiertsind, ihre Attraktivität und ihren Anteil am Beratungsmarkt zu erhöhen. Für die, die bislang auf dieInnovations-Karte <strong>der</strong> C.A.S. gesetzt haben, ist diese Rechnung auch aufgegangen. Sie haben nichtnur <strong>für</strong> die interne Büroarbeit Nutzen gezogen, son<strong>der</strong>n konnten aufgrund des C.A.S.-Einsatzes ihrAuftragsvolumen überdurchschnittlich steigern.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 236 Wer aus- und fortbildet gestaltet6.1 Die <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> HochschulenUniversitäten und Fachhochschulen sind in Deutschland <strong>für</strong> die Entwicklung neuer Studiengänge <strong>für</strong>die Schaffung von Vertiefungsschwerpunkten innerhalb von Studiengängen zuständig. Ihnen obliegt esKonzepte <strong>für</strong> verän<strong>der</strong>te Studiengänge zu entwickeln soweit es sich um wissenschaftlich orientierteAusbildungen handelt.Wenn auch die Umweltverträglichkeitsprüfung keinen neuen Studiengang erfor<strong>der</strong>t, so erfor<strong>der</strong>t siedennoch die Schaffung von Vertiefungsschwerpunkten innerhalb bestehen<strong>der</strong> Studiengänge o<strong>der</strong> vonAufbaustudienschwerpunkten die ein abgeschlossenes Studium zur Voraussetzung haben. Beideslässt sich an einer Hochschule nur durch einen da<strong>für</strong> Zuständigen, <strong>der</strong> dauerhaft beschäftigt ist, initiieren,da die Verän<strong>der</strong>ung von Studiengängen o<strong>der</strong> auch die Schaffung von Aufbaustudienschwerpunkteneinen langen Koordinations- und Abstimmungsprozess voraussetzt. In ihm müssen Studien- undPrüfungsordnungen geschaffen und Ausbildungskapazitäten gesichert werden.Die Schaffung neuer Ausbildungsgänge wird dadurch erschwert, <strong>das</strong>s Professoren in <strong>der</strong> Regel auf<strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse bestehen<strong>der</strong> Studiengänge berufen werden. Über Routine-Berufungenlassen sich zwar innerhalb eines bereits bestehenden Studienganges Fachinhalte mo<strong>der</strong>nisieren, aberkaum neue Themenbereiche erfolgreich in <strong>der</strong> Hochschule verankern.Ein weiteres, in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzendes Hemmnis gegenüber <strong>der</strong> Indikation neuerStudienrichtungen und Zertifikationen, liegt darin, <strong>das</strong>s inzwischen <strong>für</strong> viele Studiengänge die Ausbildungsinhaltein den Studienordnungen inhaltlich sehr konkret umrissen worden sind. Es gibt hierinkaum Lücken o<strong>der</strong> gar Freiräume <strong>für</strong> neue Ausbildungsschwerpunkte.Trotz alledem liegt die <strong>Verantwortung</strong> <strong>für</strong> die Ausbildung qualifizierter <strong>UVP</strong>-Manager bei den Hochschulen.Sie können und sollten durch Anregungen von außen o<strong>der</strong> auch durch Initiativen von innenangestoßen werden einen Studienschwerpunkt <strong>UVP</strong>-Management einzuführen. Dieser könnte in dieStudiengänge Geografie, Landschaftsplanung und Raumordnung o<strong>der</strong> auch in <strong>das</strong> Studium <strong>für</strong> Umweltingenieureintegriert werden.Parallel zu <strong>der</strong> hier vorgeschlagenen Mo<strong>der</strong>nisierung von Umweltverwaltungen im Hinblick auf dieDurchführung von <strong>UVP</strong>-Aufgaben erscheint es deshalb auch erfor<strong>der</strong>lich, <strong>das</strong>s solche Studienschwerpunktean mehreren Hochschulen <strong>der</strong> Bundesrepublik gebildet werden. Die bereits heute in breitemUmfange vorhandene Fachliteratur sowie die speziell auf ein leistungsfähiges <strong>UVP</strong>-Management ausgerichtetenVorarbeiten des SYNÖK-Instituts bieten genügend fachliche Grundlagen, um ein universitätstauglichesCurriculum <strong>UVP</strong>-Management zu entwickeln.Für einen Studienschwerpunkt „<strong>UVP</strong>-Management" könnten die heute bereits vorliegenden ComputergestütztenAssistenz-Systeme <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie ein wichtiges und leistungsfähiges Lehr- undLerninstrumentarium bieten.6.2 Lehren und lernen mit Computergestützten Assistenz-SystemenComputergestützte Assistenz-Systeme bereiten Wissen explizit und didaktisch gut vorbereitet auf. Sieunterscheiden dabei - wie bereits erwähnt - zwischen drei Hauptarten von Wissen:• Im Hinblick auf die praktische Umsetzung von Wissen in Handlung bieten sie spezielle arbeitsanleitendeModule - Assistenten und Ratgeber genannt - an.• Relevantes fachliches und methodisches Basis- und Hintergrundwissen wird mit Hilfe von elektronischenBüchern themenbezogen aufbereitet.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 24• Durch Datenbanken und Checksysteme werden vorbereitete selektierte Informationen und Arbeitshilfenzur Verfügung gestellt.Da ein Computergestütztes Assistenz-System jeweils ein Thema bzw. einen konkreten Aufgabenbereichdurch Wissen <strong>der</strong> drei genannten Formen unterlegt, kann es <strong>das</strong> Grundlagenmaterial <strong>für</strong> Vorlesungen,Seminare, Übungen o<strong>der</strong> sonstige Unterrichts- bzw. Lehrformen liefern.Im Rahmen von Hochschulausbildungen o<strong>der</strong> auch von fachlichen Fortbildungen kann <strong>der</strong> jeweiligeDozent die in einem Computergestützten Assistenz-Systeme vorhandenen Bücher, wie gängige Lehrbücherverwenden. Er kann darüber hinaus Handlungsabläufe die durch Assistenten und Ratgeber bisins Detail klar dargestellt werden, im Unterricht demonstrativ vorführen und zudem auf die Fülle <strong>der</strong>Datenbankinhalte zurückgreifen.In Computergestützten Assistenz-Systemen werden inzwischen zunehmend auch Fallbeispiele abgelegt,mit <strong>der</strong>en Hilfe man die Vorgehensweise, die Methodik o<strong>der</strong> auch die Probleme, die bei einerUmweltverträglichkeitsprüfung, bei einem Raumordnungsverfahren u.s.w. auftreten können exemplarischund anschaulich darstellen kann.Da Computergestützte Assistenz-Systeme in <strong>der</strong> Regel arbeitsteilig und mit erheblichem Sachaufwan<strong>der</strong>stellt werden, beinhalten häufig sehr viel gut aufbereitetes Material <strong>für</strong> Aus- o<strong>der</strong> Fortbildungszwecke.Ein Teil <strong>der</strong> Computergestützten Assistenz-Systeme des SYNÖK-Instituts verfügt zudem übereine Datenbank, in <strong>der</strong> vorbereitete Vorlagen <strong>für</strong> Overheadfolien zu gesamten im C.A.S. behandeltenThematik abgelegt sind. Diese Folienvorlagen können im Rahmen von Lehrveranstaltungen unmittelbarVerwendung finden.6.3 C.A.S. als Grundlage <strong>für</strong> Fern- und SelbststudiumEs ist leicht möglich, sich mit Hilfe eines C.A.S. ein fachliches Aufgabenfeld neu und systematisch zuerarbeiten. Die Zerlegung eines C.A.S. in Module, erlaubt es dem Nutzer, sich auf einfachem Wegekonkrete Themen und Arbeitsabläufe auszuwählen, die er kennen lernen möchte, o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Durchführunger sich aneignen will.Durch die Ausrichtung eines C.A.S. auf einen o<strong>der</strong> mehrere Assistenen, bietet sich dem Lernenden dieMöglichkeit den zentralen Handlungsbereich, dieses C.A.S. schnell und übersichtlich zu überschauen.Alle an<strong>der</strong>en Bausteine des C.A.S. dienen <strong>der</strong> Vertiefung des Wissens, welches durch den Assistentenhandlungsbezogen aufbereitet worden ist.Wird <strong>das</strong> Selbststudium mit einem C.A.S. durch einen didaktisch gut vorbereiteten Unterrichtsplan,sowie durch geeignete Fallbeispiele angeleitet und unterstützt, so kann <strong>das</strong> Lernen mit Hilfe diesesC.A.S. sehr effektiv gestaltet werden.Computergestützte Assistenz-Systeme eignen sich somit uneingeschränkt als Unterrichtsmedium <strong>für</strong><strong>das</strong> Fernstudium. Durch die „Fern-Ausbildungsstätte" erhält <strong>der</strong> Lernende didaktische Vorgaben, Lernanleitungenund Korrekturen. Letzteres kann z. B. geschehen, indem er von <strong>der</strong> AusbildungszentraleÜbungsaufgaben erhält, die er mit Hilfe <strong>der</strong> C.A.S.-Bausteine und insbeson<strong>der</strong>e unter Zuhilfenahmevon dort abgelegten Arbeitshilfen.6.4 ErfahrungenBislang liegen nur begrenzte Erfahrungen zum Einsatz von C.A.S. in universitären Lehrveranstaltungenund als Grundlage von Selbststudium vor. Systematische Versuche Lernprozesse mit C.A.S. zu unterstützen,wurden bislang an <strong>der</strong> TU Berlin und <strong>der</strong> Universität Hannover durchgeführt. Dabei zeigtesich, <strong>das</strong>s die Studenten sehr schnell in <strong>der</strong> Lage waren sich in die Logik des C.A.S. hineinzufinden,gezielt Aufgaben zu bearbeiten und ansatzweise eigenes Wissen mit Hilfe <strong>der</strong> Logik <strong>der</strong> C.A.S.-<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 25Bausteine zu strukturieren. Tab. 11 gibt einen Überblick über Universitäten an denen bislang C.A.S. inLehrveranstaltungen verwendet werden.Die meisten Benutzer von Computergestützten Assistenz-Systemen starten damit, <strong>das</strong>s sie zunächstdie Qualität des Systems an ihrem Wissensstand überprüfen. Viele von ihnen entdecken dabei Bereiche,die ihnen noch nicht vertraut sind und die sie sich mit Hilfe des C.A.S. aneignen können.Bislang liegen nur wenig Einzelberichte über die Nutzung von Computergestützten Assistenz-Systemen <strong>der</strong> EXPERT-Familie zum Selbststudium vor. Sie deuten allerdings an, <strong>das</strong>s Lernen durchein C.A.S. gut möglich ist, sobald man sich auf die Wissensstrukturierung, die <strong>das</strong> C.A.S. vorgibt, einlässt.Eine systematische Auswertung <strong>der</strong> vorliegenden Lehr- und Lernerfahrungen mit C.A.S. konntebislang noch nicht durchgeführt werden.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 267 C.A.S.-gestützte Kommunikation und Kooperation <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong>7.1 Das C.A.S. als ArbeitsplattformDer Begriff <strong>der</strong> Arbeitsplattform ist ein Hilfsbegriff <strong>der</strong> am Zukunfts-Zentrum Barsinghausen verwendetwird, um <strong>das</strong> inhaltliche und <strong>das</strong> methodische Wissen, welches zu einem bestimmten Themenbereichgehört, als zusammengehörig zu kennzeichnen sowie gegenüber „sonstigem Wissen" abzugrenzen.Eine Arbeitsplattform dient dazu Wissen zu organisieren und systematisch aufzubereiten. Sie bildeteine Grundlage <strong>für</strong> Theorie- und Schulenbildung, <strong>für</strong> Aus- und Fortbildungen, <strong>für</strong> Handlungsanleitungund Praxisgestaltung sowie eine gemeinsame begriffliche Basis <strong>für</strong> fachliche Zusammenarbeit.Eine Arbeitsplattform stellt also einen in sich strukturierten Wissenspool dar. Er kann unterschiedlicheFormen von Wissen beinhalten und auf verschiedene Art und Weise dokumentiert sein. Eine Arbeitsplattformeröffnet damit einen inhaltlich-methodischen Zugang zu einem bestimmten fachlichen Themenfeld.Computergestützte Assistenz-Systeme die, wenn sie so umfangreich angelegt sind wie <strong>UVP</strong>-EXPERT-Basis, strukturiertes Wissen zu einem relativ komplexen Themenbereich präsentieren können, könnenin diesem Sinne als Arbeitsplattformen angesehen werden.Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> die C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie. Bei diesen C.A.S. handelt es sich umsehr komplexe Wissenssysteme, die vielfältige Fachinhalte, methodische Anleitungen, Arbeitsführungenund umfangreich dokumentiertes Wissen in sich bergen.Die C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie und an<strong>der</strong>e ähnlich gestaltete C.A.S. aus dem Bereich des planerischenUmwelt- und Ressourcenmanagement können sowohl im Bereich <strong>der</strong> Praxis als auch <strong>der</strong>Ausbildung die Funktion von Arbeitsplattformen übernehmen, da sie• wesentliches, <strong>für</strong> den Themenbereich Umweltverträglichkeitsprüfung, sinnvolles Wissen aufbereitenund dokumentieren, wodurch sie eine <strong>für</strong> die Praxis relevante Referenzwissensbasis schaffen.• einen umfassenden Wissenspool bilden, auf dessen Basis Aus- und Fortbildungen durchgeführtsowie sogar in gewisser Weise standardisiert werden können.• in Theorie und Praxis eine Basis <strong>für</strong> gemeinsame Kommunikation zwischen Fachleuten bieten.• eine übersichtliche, fachliche Basis zur Kooperation zwischen unterschiedlichen <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong>nschaffen, auf <strong>der</strong> je<strong>der</strong> Akteur seiner Rolle gerecht werden und sie mit den Rollen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en abstimmenkann.• die Grundlagen <strong>für</strong> die Institutionalisierung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung in speziellen Organisationenschaffen und dabei insbeson<strong>der</strong>e <strong>das</strong> Fundament <strong>für</strong> institutionenspezifische Qualitätsmanagementso<strong>der</strong> Qualitätscontrolling-Systeme liefern.Computergestützte Assistenz-Systeme sind damit grundsätzlich in <strong>der</strong> Lage die Rolle, die einst Loseblattsammlungenund Handbücher <strong>für</strong> ein bestimmtes Wissensgebiet erfüllt haben, in zeitgemäßerForm sowie, aufgrund ihrer elektronischen Fundierung, im Netz weltweiter Kommunikation zu übernehmen.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 277.2 Teamwork und Fachkooperation7.2.1 Transdisziplinäres TeamworkComputergestützte Assistenz-Systeme präsentieren Fachwissen in expliziter und wohldokumentierterForm. Sie können in Teamwork erstellt werden, wobei <strong>das</strong> Formalsysteme C.A.S.-Form und die Rollendefinition<strong>der</strong> Entwicklergemeinschaft es sogar erlauben, <strong>das</strong>s in einem C.A.S. Bausteine unterschiedlicherFachdisziplinen sinnvoll integriert werden.Es ist möglich, interdisziplinäre Computergestützte Assistenz-Systeme zu schaffen und somit durchden gemeinsamen Bau o<strong>der</strong> die gemeinsame Nutzung eines solchen Assistenz-Systems Wissenschaftlero<strong>der</strong> Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen auf einer gemeinsamen Arbeitsplattformproduktiv zusammenzuführen.Die durch ein C.A.S. errichtete Arbeitsplattform ist - da sie vor allem formal und strukturell organisiertist - relativ disziplinen-neutral. Das heißt, die Nutzung eines Computergestützten Assistenz-Systemsals Arbeitsplattform schafft einen Raum, in dem zwischen den Fachdisziplinen kein Konkurrenzkampfum die dominierende Rolle entstehen muss. Das Gerüst, dessen sich alle bedienen, ist sozusagentransdisziplinär vorformuliert. Keine <strong>der</strong> beteiligten Disziplinen muss <strong>für</strong> <strong>das</strong> Ganze die tragende Rolleübernehmen.7.2.2 Fach - KooperationDurch Computergestützte Assistenz-Systeme kann Fachwissen zu einem bestimmten Themenfeldsystematisch zusammengeführt und strukturiert werden. Jede Wissenskomponente lässt sich in Formeines eigenen Teilmoduls aufbereiten.Spezialisten eines Faches sind mit Hilfe eines Computergestützten Assistenz-Systems in <strong>der</strong> Lage, ihrWissen in einem gemeinsamen System zu präsentieren.Ein Computergestütztes Assistenz-System kann damit in <strong>der</strong> gleichen Form gestaltet werden wie eineLose-Blattsammlung, hat aber dieser gegenüber nicht nur in technischer Hinsicht son<strong>der</strong>n auch imHinblick auf die Art und Weise <strong>der</strong> Wissensorganisation deutliche Stärken.Dadurch, <strong>das</strong>s die Spielregeln zur Erstellung eines Computergestützten Assistenz-Systems sowohlüber <strong>das</strong> System C.A.S.-Form als auch über die Kooperationsregeln <strong>der</strong> Entwicklergemeinschaft festvorgegeben sind, wird es möglich, Computergestützte Assistenz-Systeme mit relativ großen Teamsund in gewisser Weise manufakturmäßig zu produzieren.Computergestützte Assistenz-Systeme können somit sowohl Grundlage als auch Ergebnis von Fachkooperationensein. (Abb. 19)7.3 ErfahrungenNach den bisherigen Erfahrungen scheint dem Entwicklungspotenzial Computergestützter Assistenz-Systeme so gut wie keine Grenze gesetzt. Über Entwicklergemeinschaften lassen sich Systeme unterschiedlichsterArt parallel erstellen. Neue Systementwicklungen können dabei direkt auf Erfahrungen<strong>der</strong> Vergangenheit zurückgreifen. (Tab. 14)Computergestützte Assistenz-Systeme standardisieren nicht nur die Arbeitsbereiche <strong>für</strong> die sie erstelltwerden, son<strong>der</strong>n ihre Entwicklung lässt sich sogar selbst wie<strong>der</strong>um mit den Mitteln von C.A.S. standardisieren.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 28Am Zukunfts-Zentrum Barsinghausen wurde da<strong>für</strong> ein spezielles C.A.S. - C.A.S.-Forum genannt -geschaffen. Es unterstützt die Arbeit aller an <strong>der</strong> Erstellung eines C.A.S. beteiligten Personen undbietet so eine leistungsfähige Arbeitsplattform <strong>für</strong> Entwicklergemeinschaften.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 298 Der Trend zum Wissensmanagement als Grundlage <strong>für</strong> erfolgreichesHandelnGroße Organisationen sind heute gezwungen mit sehr viel Wissen umzugehen. Dies gilt auch <strong>für</strong> denEinsatz <strong>der</strong> Instrumente des Planerischen Umwelt- und Ressourcenmanagement sowie dabei insbeson<strong>der</strong>eauch <strong>für</strong> den Umgang mit <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung.Im Bereich <strong>der</strong> Wirtschaft, wo ein unangemessener Umgang mit Wissen sehr schnell negative Rückwirkungenauf die handelnde Institutionen nach sich ziehen kann, sind im vergangenen Jahrzehntmehr und mehr Konzepte des Wissensmanagements eingeführt worden. Sie zielen darauf hin, <strong>das</strong>s ineiner Organisation, <strong>das</strong> bei den einzelnen Mitarbeitern individuell vorhandene Wissen in explizit aufbereiteterForm <strong>der</strong> gesamten Organisation zugänglich zu machen, sowie den Einzelnen in seiner Tätigkeitdurch vorbereitetes und vorstandardisiertes Wissen so zu unterstützen so <strong>das</strong>s möglichst vieleHandlungsprozesse als Routinen gestaltet werden können.Die Einführung von bewusstem Wissensmanagement stösst in den Institutionen, in denen sie angestrebtwird, in <strong>der</strong> Regel nicht nur auf Unterstützung, son<strong>der</strong>n häufig auch auf Wi<strong>der</strong>stand. Zielt dieNeueinführung von Wissensmanagement doch darauf ab, bestehende Handlungsroutinen, die <strong>für</strong> dieInstitution als Ganzes nicht mehr hilfreich sind, durch neue und effektivere Vorgehensweisen abzulösen.Doch was <strong>für</strong> die Organisation als Ganzes gut ist, kann dem Einzelnen zunächst als belastend,o<strong>der</strong> als unnötig erscheinen.Je komplexer <strong>das</strong>, einer Handlung zu Grunde liegende, Wissen ist und je schneller es sich verän<strong>der</strong>t,um so mehr wird die betroffene Organisation – aller internen Hemmnisse zum Trotz - gezwungen sein,ein systematisches Handlungsanleitendes Wissensmanagement <strong>für</strong> ihre Mitarbeiter einzuführen. Siewird dies in <strong>der</strong> Regel - und dies ist die Erfahrung vieler Wirtschaftsunternehmen - auch gegen eventuelleWi<strong>der</strong>stände <strong>der</strong> betroffenen Mitarbeitern tun.Die öffentliche Hand, in <strong>der</strong> häufig klare Führungsverhalten (Abb. 20) fehlen, tut sich bislang mit <strong>der</strong>Einführung konsequenten Handlungsanleitenden Wissensmanagement schwer. Auf die Dauer wird siedie, sich heute innerhalb ihrer Institutionen noch regelmäßig regenden, Wi<strong>der</strong>stände gegen jede Artvon Mo<strong>der</strong>nisierung allerdings überwinden müssen, will sie nicht im Verwaltungschaos und in Ineffektivitätversinken.Der Trend zum Handlungsanleitenden Wissensmanagement erscheint somit auch im Bereich desVerwaltungshandelns als zwangsläufig und unumkehrbar. Er wird überall dort beschleunigt werden, wosich die Ineffektivität o<strong>der</strong> Inadäquatheit administrativer Entscheidungen vor Gerichten belegen unddurch Gerichtsurteile ahnden lässt. Gerichtliche Entscheidungen, die Verwaltungsentscheidungen korrigieren,setzen bereits heute wirksame Impulse <strong>für</strong> die Einführung von einem, auf Wissensmanagementgegründeten, Qualitätsmanagement im Verwaltungshandeln.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 309 Qualitätsmanagement <strong>für</strong> Handlungsprozesse - neu undnotwendigQualitätsmangement zielt darauf ab Handlungsprozesse so zu gestalten, <strong>das</strong>s• ein fachliches Mindestniveau ihrer Durchführung festgelegt wird,• alle Handlungsakteure verfahrensmäßig und inhaltlich so gut unterstützt werden, so <strong>das</strong>s sie <strong>das</strong>angestrebte Qualitätsniveau (als Routine) einhalten können,• <strong>der</strong> betreffende Handlungsprozess einem angemessenen Qualitätscontrolling unterzogen wird, mitdessen Hilfe Schwachstellen frühzeitig erkannt und korrigiert werden können.Ein leistungsfähiges Qualitätsmanagement <strong>für</strong> Umweltverträglichkeitsprüfungen o<strong>der</strong> allgemein <strong>für</strong>Instrumente des planerischen Umwelt- und Ressourcenmanagements, sollte und muss sich vor allemauf die Handlungsschritte und die in diesen Handlungsschritten erzielten Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> betreffendeVerfahren zuständigen Behörde richten. Die zuständige Behörde trägt letztendlich die <strong>Verantwortung</strong><strong>für</strong> die Qualität des gesamten Verfahrens, da ihr die angemessene Beachtung, aller unterschiedlichenim Verfahren zur Sprache kommenden Belange, obliegt.Die Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen <strong>für</strong> die Handlungsergebnisse <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Verfahrensakteure ergeben sichindirekt aus den an die zuständige Behörde zu stellenden Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen.Für eine Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet dies z. B., <strong>das</strong>s die zuständige Behörde die fachlicheden rechtliche <strong>Verantwortung</strong> <strong>für</strong> die Qualität• des Untersuchungsrahmens• <strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> Antragsunterlagen in dem Sinne, <strong>das</strong>s die Antragsunterlagen ein korrektes,alle Sachaspekte beleuchtendes Verfahren ermöglichen• einer systematischen und umfassenden Auswertung und Verarbeitung <strong>der</strong> Stellungnahmen undEinwendungen <strong>der</strong> Verfahrensbeteiligten• einer, <strong>der</strong> Sachsituation gerecht werdenden, zusammenfassenden Darstellung• einer, den Rechtserfor<strong>der</strong>nissen gerecht werdende und in <strong>der</strong> abschließenden ZulassungsentscheidungBerücksichtigung findenden Bewertung <strong>der</strong> zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabensauf die Schutzgüter <strong>der</strong> Umweltträgt.Im Sinne eines zeitgemäßen Qualitätsmanagements sind alle diese Zwischenergebnisse, in denensich die Verantwortlichkeit <strong>der</strong> verfahrensführenden Behörde wi<strong>der</strong>spiegelt in schriftlicher Form zudokumentieren und da wo notwendig mit Begründungen zu versehen. (Vgl. Tab. 11 - Checkliste-Qualitätssicherungsprofil <strong>für</strong> eine <strong>UVP</strong>)Ein leistungsfähiges Qualitätsmanagement muss und sollte in <strong>der</strong> Lage sein, <strong>das</strong> Zustandekommendieser Erfor<strong>der</strong>nisse ebenso zu unterstützen wie ihre Dokumentation und ihr Controlling.Verwaltungsverfahren, die mit Hilfe Computergestützter Assistenz-Systeme geführt werden, könnenohne zusätzlichen Aufwand im eben beschriebenen Sinne qualitätsgesichert werden.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 3110 <strong>Zur</strong> Allgemeingültigkeit des fachlichen Standards <strong>der</strong> ComputergestütztenAssistenz-Systeme <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-FamilieDie Computergestützten Assistenz-Systeme <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie unterstützen Umweltverträglichkeitsprüfungenauf vielfältige Weise.Sie dienen• <strong>der</strong> Arbeitsanleitung aller <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong>• <strong>der</strong> Qualitätssteuerung während des gesamten <strong>UVP</strong>-Verfahrens• dem Qualitätscontrolling von Antrags- und VerfahrensunterlagenDer fachliche Standard, <strong>der</strong> in ihnen abgebildet ist, besitzt eine weitreichende Allgemeingültigkeit.• Die Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen im Sinne rechtlicher und fachlicher Erfor<strong>der</strong>nisse, die die C.A.S. <strong>der</strong>EXPERT-Familie bei Controllings stellen, sind allgemeingültig und unabhängig von den in denC.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie <strong>für</strong> die Bearbeitung von <strong>UVP</strong>-Unterlagen und -Dokumenten vorgeschlagenwerden.• Die Vorschläge <strong>für</strong> Vorgehensweisen, einzusetzende Methoden, zu verwendende Inhalte und anzustrebendeLösungen <strong>für</strong> Teilaufgaben, die die C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie enthalten, sind <strong>für</strong>eine korrekte Bewältigung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> vermutlich nicht zwingend, aber sie stellen dennoch einen weitgehendallgemeingültigen Weg dar, die <strong>UVP</strong>-Aufgaben zu lösen. Dies liegt daran, <strong>das</strong>s sie sich angenerell anerkannten Konzepten und Methoden <strong>der</strong> Systemanalyse und Planungstheorie orientieren.Insgesamt sind die C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie so angelegt, <strong>das</strong>s sie nicht einen speziellen, voneinem Fachgutachter bevorzugten, inhaltlich-methodischen Standard repräsentieren, son<strong>der</strong>n Lösungswegeauf dem vollen Feld <strong>der</strong> Breite <strong>der</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis zur Bewältigung<strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Aufgaben abbilden.Das Gleiche gilt <strong>für</strong> die Handhabung rechtlicher Anfor<strong>der</strong>ungen an unsere Umweltverträglichkeitsprüfungendurch die C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie. Die von den C.A.S. im Controlling geprüfte Qualität von Antrags- und Verfahrensunterlagen richtetsich nach <strong>der</strong> allgemein anerkannten Rechtskommentierung.• Für die Arbeitsunterstützung und die Qualitätssteuerung wird eine zwar nicht konservative, wohlaber auch nicht extrem progressive, Interpretation des <strong>UVP</strong>-Rechtes zu Grunde gelegt. Es wirdvielmehr angestrebt, die Rechtsinterpretation <strong>der</strong> EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofesstets im Auge zu behalten.Im Hinblick auf die Handhabung des Rechtes und die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis repräsentierendie C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie somit nicht eine spezielle - evtl. sogar extreme - Gutachterposition.Sie versuchen vielmehr die heute generell gültigen Erfor<strong>der</strong>nisse und Möglichkeiten fairabzubilden.Werden C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie heute <strong>für</strong> Qualitätscontrollings eingesetzt, so zeigen sie in<strong>der</strong> Regel erhebliche Defizite und Angriffspunkte in den geprüften Antrags- o<strong>der</strong> Verfahrensunterlagenauf. Dies ist nicht darauf zurückzuführen, <strong>das</strong>s durch die C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie eine einseitigeo<strong>der</strong> extreme Gutachterposition vertreten wird, son<strong>der</strong>n <strong>das</strong>s die heute in <strong>der</strong> Praxis gängigeninhaltlich-methodischen Vorgehensweisen und Standards sowie die dort vorherrschende Handhabungdes <strong>UVP</strong>-Rechtes im Sinne "alles was Gerichte nicht untersagen, ist zulässig" kann einem angemessenenUmgang mit dem geltenden Recht und den Möglichkeiten <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis nichtmehr genügen.Der heute in Umweltverträglichkeitsprüfungen generell vorgelegte Qualitätsstandard von Antrags- undVerfahrensunterlagen weicht systematisch von den fairerweise zu stellenden Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungenan diese Unterlagen ab. Die C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie zeigen dies deutlicher auf als herkömm-<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 32liche Controllinginstrumente. Dies liegt nicht an einer evtl. Einseitigkeit <strong>der</strong> in ihnen vertretenen Position,son<strong>der</strong>n daran, <strong>das</strong>s sie sich in erster Linie am geltenden Recht und an den unabhängig von <strong>der</strong>gewachsenen Praxis bestehenden Möglichkeiten <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis ausrichten, währendherkömmliche Controllinginstrumente sich in erster Linie an <strong>der</strong> gewachsenen Praxis orientieren unddabei <strong>der</strong>en nicht mehr zeitgemäße Sicht <strong>der</strong> Dinge aufrecht erhalten.Auch wenn die von den C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie <strong>für</strong> Controllings formulierten Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungenan Antrags- und Verfahrensunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung heute in <strong>der</strong>Fachwelt als isolierte Position empfunden werden können, repräsentieren sie dennoch den durch diegeltenden Rechts- und fachlichen Rahmenbedingungen nahegelegten und fairerweise auch einzuhaltendenQualitätsstandard.Die von den C.A.S. <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EXPERT-Familie bislang regelmäßig aufgezeigten Schwachstellen undAngriffspunkte von Antrags- und Verfahrensunterlagen zur <strong>UVP</strong> lassen sich nicht dadurch aus <strong>der</strong>Welt schaffen, <strong>das</strong>s entsprechende Qualitätscontrollings nicht mehr durchgeführt werden, son<strong>der</strong>n nurdadurch, <strong>das</strong>s die herrschende Praxis einer Reform unterzogen wird, die durch die Entwicklung desRechtes und <strong>der</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis seit mindestens einem Jahrzehnt mehr alsnahegelegt wird.Das eben hier am Beispiel <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeführte gilt, wenn auch teilweise mitdeutlichen Modifikationen, auch <strong>für</strong> die an<strong>der</strong>en heute durch C.A.S. <strong>der</strong> ... EXPERT-Familie unterstütztenInstrumente des Planerischen Umwelt- und Ressourcenmanagements wie z.B. <strong>der</strong> Eingriffsregelungnach Bundesnaturschutzgesetz und <strong>der</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung.Auch <strong>für</strong> Raumordnungsverfahren, die durch die C.A.S. <strong>der</strong> ROV-EXPERT-Familie unterstützt werden,gilt Ähnliches.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 3311 Ausblick - durch C.A.S. bewirkte Entwicklungen11.1 Neue ArbeitsmöglichkeitenDie <strong>UVP</strong>-Praxis und mit ihr die Praxis vieler Instrumente des Planerischen Umwelt- und Ressourcenmanagementsist in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland durchaus noch entwicklungsbedürftig und entwicklungsfähig.Praxisdefizite, wie sie <strong>für</strong> die Umweltverträglichkeitsprüfung in großem Stil belegt worden sind, lassensich auch <strong>für</strong> an<strong>der</strong>e Instrumente des Planerischen Umwelt- und Ressourcenmanagement - so z. B.<strong>für</strong> die Eingriffsregelung o<strong>der</strong> <strong>für</strong> die FFH-Verträglichkeitsprüfung - aufzeigen. Sie sind vor allem daraufzurückzuführen, <strong>das</strong>s die herkömmlichen Konzepte und Routinen von Verwaltungshandeln nicht mehrausreichen, mo<strong>der</strong>ne Zulassungs- und Planungsverfahren, die auf ein umfassendes Recht, auf einsehr breites Spektrum notwendiger Kenntnisse und auf umfangreiches, notwendiges Wissen gestütztsind, angemessen bewältigt werden können.Hinzu kommt, <strong>das</strong>s die Hochschulen ihre Ausbildungsgänge bislang nicht angemessen an die neuenErfor<strong>der</strong>nissen, angepasst haben. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e bezüglich <strong>der</strong> inzwischen sehr engen Verzahnungvon Recht und einem einheitlich-methodischem Fachwissen.Ohne die Unterfütterung von Verwaltungshandeln durch zielgerichtetes handlungsanleitendes Wissensmanagementund ohne ein geeignetes Qualitätsmanagement kann es geschehen, <strong>das</strong>s sich Verwaltungsverfahrenimmer mehr von dem Qualitätsniveau entfernen, <strong>das</strong> sie aufgrund <strong>der</strong> von außengesetzten Anfor<strong>der</strong>ungen (Recht, Stand des Wissens, gute fachliche Praxis) erreichen sollten. Siewurden dadurch immer risikohaltiger und bedürfen daher erst recht des Qualitäts- und Risikomanagements(Abb. 21).Durch den Einsatz von Computergestützten Assistenz-Systemen zur Verfahrensunterstützung und <strong>für</strong><strong>das</strong> Qualitätsmanagement erscheint es möglich Verwaltungshandeln zu reformieren und auf einen,den gegebenen Erfor<strong>der</strong>nissen entsprechenden, Level zu heben.Computergestützte Assistenz-Systeme bieten vielfältige Möglichkeiten Verfahrensabläufe und Verfahrensinhaltzu standardisieren sowie ihnen eine explizite, <strong>für</strong> je<strong>der</strong>mann nachvollziehbare und damitauch je<strong>der</strong>zeit korrigierbare Wissensbasis zu Grunde zu legen.Computergestützte Assistenz-Systeme unterstützen zudem alle Verfahrensakteure konkret in ihrenHandlungsprozessen, indem sie ihnen die zu durchlaufenden Handlungsschritte klar und nachvollziehbarvorschlagen sowie <strong>für</strong> jeden Handlungsschritt entsprechende Arbeitshilfen zur Verfügung stellen.Computergestützte Assistenz-Systeme bieten auch eine leistungsfähige Grundlage <strong>für</strong> ein verfahrensbegleitendesQualitätsmanagement, so <strong>das</strong>s mit ihrer Hilfe ein fachliches und ein rechtliches Anfor<strong>der</strong>ungsprofilan <strong>das</strong> zu handhabende Verfahren formuliert werden kann. Auch die zu beachteten Verfahrensinhalteund fachlichen Methoden lassen sich in ihnen klar und <strong>für</strong> je<strong>der</strong>mann erkennbar abbilden.Mit Hilfe von geeigneten Arbeitsinstrumenten, wie z. B. Prüf- und Qualitätssicherungsprofilen sind siein <strong>der</strong> Lage ein angemessenes Qualitätscontrolling zu leisten, welches zugleich Voraussetzungen <strong>für</strong>die Korrektur <strong>der</strong> erkannten Fehler während des Verfahrens schafft.Mit Hilfe von Computergestützten Assistenz-Systemen lassen sich somit Professionalisierungsprozessein Aufgabengebieten, in denen sich gesellschaftlich noch keine, den rechtlichen und fachlichenErfor<strong>der</strong>nissen angemessene, Routine herausgebildet hat, in Gang setzen.Computergestützte Assistenz-Systeme dienen damit Reformen in zweierlei Weise. Sie können• Bereiche eingespielter, aber <strong>der</strong> Sache nicht mehr gerecht werden<strong>der</strong> Praxis kritisch durchleuchtensowie Orientierung und Unterstützung <strong>für</strong> die notwendig werdenden Verän<strong>der</strong>ungen anbieten.(Qualitätsmanagement)• Tätigkeitsfel<strong>der</strong>, in denen Routinen und damit eine gängige Praxis neu aufzubauen sind strukturieren,inhaltlich gestalten und handwerklich so vorbereiten, <strong>das</strong>s <strong>für</strong> den betreffenden Handlungsbe-<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 34reich sehr schnell und zügig standardisierte Routinen auf einem angestrebten Qualitätsniveau eingeführtwerden können. (Routinebildung)Ihr Leistungspotential recht jedoch weit über über die Unterstützung von Verwaltungsverfahren hinaus,wo<strong>für</strong> sie ursprünglich entwickelt. Computergestützte Assistenz-Systeme sind geeignet, komplexehandlungsprozesse allgemeiner Art präzise und doch flexibel anzuleiten, sowie eine tragfähige, daexplizit und handlungsbezogen formulierte Wissensbasis <strong>für</strong> Teamwork und interdisziplinäres Arbeitenzu schaffen.11.1.1 Die Vielzahl <strong>der</strong> AnwendungsbereicheComputergestützte Assistenz-Systeme können grundsätzlich jede Form handlungsanleitenden Wissensmanagementsunterstützen. Sie können insbeson<strong>der</strong>e in allen standardisierbaren Zulassungso<strong>der</strong>Planungsverfahren eingesetzt werden.Die ersten C.A.S. wurden <strong>für</strong> die Umweltverträglichkeitsprüfung und ausgewählte ihrer Trägerverfahren- insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> Raumordnungsverfahren entwickelt. Später folgt ein C.A.S. <strong>für</strong> die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die dabei gewonnenen Erfahrungen lassen sich ohne Schwierigkeiten aufan<strong>der</strong>e Instrumente des Planerischen Umwelt- und Ressourcenmanagements wie z. B. auf die Eingriffsregelung,auf <strong>das</strong> ÖKO-Audit, auf den Landschaftsplan o<strong>der</strong> auch auf die Umweltbetriebsprüfungenübertragen. Versuche dies zu tun, sind bereits im Gang.Die Entwicklung eines C.A.S. ist lediglich daran gebunden, <strong>das</strong>s• ein strukturierter Handlungsprozess vorliegt, <strong>der</strong> grundsätzlich standardisiert werden kann,• sich <strong>der</strong> betreffende Handlungsprozess wissensgestützt vollzieht,• Fachleute zur Verfügung stehen, die <strong>das</strong>, <strong>für</strong> die Konstruktion eines C.A.S. notwendige, Wissenzusammentragen, aufbereiten und dokumentieren,• <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> Systementwicklung, in dem viele unterschiedliche Fachleute zusammenwirkenkönnen, durch einen fähigen System-Koordinator organisiert und geführt wird.Am Zukunfts-Zentrum Barsinghausen werden <strong>der</strong>zeit <strong>für</strong> sehr unterschiedliche AnwendungsbereicheEXPERT-Systeme entwickelt.Es ist zu vermuten, <strong>das</strong>s die C.A.S. die sich anbahnende Konkurrenz mit traditionellen Expertenarbeitsweisen,mit Fachinformationssystemen und mit Workflow-gesteuerten Arbeitsabläufen gut bestehen,denn sie integrieren die wesentlichen Vorteile aller dieser drei Wege, einen Arbeitsprozess systematischzu unterstützen.<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04


<strong>Zur</strong> <strong>Verantwortung</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Akteure</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Allgemeinwohl 35Abb. 1:Unterstützung von Umweltverbänden durch ein Computergestütztes Assistenz-System(C.A.S.) <strong>für</strong> die Beteiligung an <strong>UVP</strong>-VerfahrenHandlungsoptionen durcheinem systematischenVerfahrensüberblickDurchführung von rechtsgestütztenVollständigkeitsprüfungen <strong>der</strong><strong>UVP</strong>-AntragsunterlagenAneignung undVerwendung von <strong>UVP</strong>relevantemFach- undSachwissenC.A.S."<strong>UVP</strong>-Beteiligung"Orientierungsmöglichkeitenan Fallbeispielen aus an<strong>der</strong>enVerfahrenVerwendung von Mustern<strong>für</strong> gute fachlicheStellungnahmenErgebnisse EDV-gestütztdokumentieren<strong>Akteure</strong>_<strong>Verantwortung</strong>_F1_K02.doc 10.09.04

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