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gleichstellungsplan 2012–2014 der region hannover - FD Region ...

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Gleichstellungsplan 2012-2014<strong>Region</strong> Hannover1. VORWORTAm 01.01.2011 ist das neue Nie<strong>der</strong>sächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten. Zieldes Gesetzes ist es, für Frauen und Männer in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien-und Erwerbsarbeit zu för<strong>der</strong>n und zu erleichtern sowie ihnen eine gleiche Stellung in <strong>der</strong> öffentlichenVerwaltung zu verschaffen. Mit dem Ziel <strong>der</strong> Gleichstellung bei<strong>der</strong> Geschlechter im Berufund bei <strong>der</strong> Vereinbarkeit mit Familienaufgaben ist Gen<strong>der</strong> Mainstreaming in das NGG aufgenommenworden.Das Gesetz benennt somit ausdrücklich zwei Handlungsziele:die Verbesserung <strong>der</strong> Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit undden Abbau von Unterrepräsentanz.Um die Zielsetzung dieses Gesetzes zu erreichen, sindArbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihreErwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können,das Handeln <strong>der</strong> Verwaltung stärker durch Frauen zu prägen undweibliche und männliche Sichtweisen und Erfahrungen sowie die Erfahrungenaus einem Leben mit Kin<strong>der</strong>n einzubeziehen,die berufliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuverwirklichen und gleiche berufliche Chancen herzustellen,Nachteile, die Männer und Frauen aufgrund ihrer geschlechtlichenUnterschiedlichkeit o<strong>der</strong> ihrer Geschlechterrolle erfahren, zu beseitigeno<strong>der</strong> auszugleichen undFrauen und Männer in den Vergütungs-, Besoldungs- und Entgeltgruppeneiner Dienststelle, in denen sie unterrepräsentiert sind, sowiein Gremien gerecht zu beteiligen.Vor allem die Vorschriften über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten durch das Gesetzeinen neuen Stellenwert. Das Gesetz verpflichtet die Dienststellen darüber hinaus, auf den Abbau <strong>der</strong>Unterrepräsentanz sowohl von Frauen als auch von Männern hinzuwirken.Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe <strong>der</strong> Dienststelle und aller Beschäftigten, insbeson<strong>der</strong>esolcher mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben. Um die genannten Ziele zu erreichen,sieht § 15 NGG vor, dass jede Dienststelle mit mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einenGleichstellungsplan erstellt. Mit dem Gleichstellungsplan werden konkrete Ziele und Maßnahmenfestgelegt, um in den beiden Handlungszielen Fortschritte zu erzielen. Der Gleichstellungsplan istverbindlich und hat eine Geltungsdauer von 3 Jahren. Er muss bei <strong>der</strong> Besetzung von Ausbildungsplätzen,bei Einstellung, Beför<strong>der</strong>ung und Übertragung höherwertiger Tätigkeit beachtet werden undsteuert den Auswahlvorgang.Das Nie<strong>der</strong>sächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG) kann auf <strong>der</strong> Internetseite des Nie<strong>der</strong>sächsischenMinisteriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integrationhttp://www.ms.nie<strong>der</strong>sachsen.de/portal/ (Navigation > Themen > Gleichberechtigung/Frauen >Gleichberechtigungsgesetz) in <strong>der</strong> jeweils aktuellen Fassung heruntergeladen werden.Seite 3

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