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gleichstellungsplan 2012–2014 der region hannover - FD Region ...

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Gleichstellungsplan 2012-2014<strong>Region</strong> Hannover7. AUSBLICKDer vorliegende Gleichstellungsplan wurde am 17.07.2012 <strong>der</strong> <strong>Region</strong>sversammlung vorgelegt. Er istrückwirkend zum 01.06.2012 in Kraft getreten und hat eine Gültigkeit bis Ende 2014. Im Anschlusswurde er intern im Intranet und in <strong>der</strong> TeamTime für die Belegschaft veröffentlicht.Die im Gleichstellungsplan festgelegten Maßnahmen müssen bei<strong>der</strong> Besetzung von Ausbildungsplätzen, Einstellung, Beför<strong>der</strong>ungo<strong>der</strong> Übertragung höherwertiger Tätigkeit, beim Abbau von Personalsowie bei <strong>der</strong> Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen beachtetwerden (s. § 16 NGG). Der Gleichstellungsplan ist ein Steuerungsinstrumentzur Organisations- und Personalentwicklung undseine Umsetzung obliegt daher Service Personal und Organisation.Die Gleichstellungsbeauftragte hat hierbei die Aufgabe, den Vollzugdes Nie<strong>der</strong>sächsischen Gleichberechtigungsgesetzes im Hinblick aufden Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts zu för<strong>der</strong>nund zu überwachen. Sie ist bei allen personellen, sozialen und organisatorischenMaßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen undMännern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeitberühren können, rechtzeitig zu beteiligen (s. § 20 NGG).Die Priorität <strong>der</strong> Maßnahmen hinsichtlich <strong>der</strong> Dringlichkeit und Realisierbarkeit ist <strong>der</strong> Anlage 8 zuentnehmen. Im Anschluss an die Priorisierung kann dann die Konkretisierung, Ausgestaltung und Implementierung<strong>der</strong> ausgewählten Maßnahmen erfolgen. Auch, wenn viele Maßnahmen in <strong>der</strong> <strong>Region</strong>sverwaltungbereits heute angeboten werden, so müssen sie dennoch intern besser bekannt gemachtund auch „gelebt“ werden. Die interne Kommunikation <strong>der</strong> im Gleichstellungsplan genanntenAngebote und Maßnahmen wird daher für alle Beteiligten eine zentrale Aufgabe bleiben. An<strong>der</strong>eMaßnahmen wie z.B. die Teilzeitbörse für Führung im Tandem sind völlig neu und müssen zunächstinhaltlich ausgestaltet werden. Auch die Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorgaben in Stellenausschreibungenund die grundsätzliche Festlegung, wie dieses zu erfolgen hat, ist eine weitere Aufgabe zur Umsetzung.Insgesamt gilt es, die grundsätzliche Vorgehensweise sowohl bei den neuen als auch bei denbereits bestehenden Maßnahmen festzulegen. Hierbei sind Regularien zu erarbeiten, um die Maßnahmenzu einem Bestandteil des täglichen Arbeitslebens zu machen und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnenden Zugang zu den Angeboten zu erleichtern. Viele <strong>der</strong> genannten Aufgaben werdenvon Service Personal und Organisation wahrgenommen, <strong>der</strong> auch Inhalte für eine arbeitsrechtskonformeAnwendung erarbeitet. Die Umsetzung <strong>der</strong> Inhalte des Gleichstellungsplanes erfolgt aber auchin den Dezernaten. Weitere Arbeitsschritte werden daher die Kommunikation <strong>der</strong> Maßnahmen insHaus und die Abstimmung mit den Fachbereichen und Interessenvertretungen sein. Im Sinne einererfolgreichen und effizienten Umsetzung sollen darüber hinaus neue und bereits bestehende Maßnahmensinnvoll miteinan<strong>der</strong> verzahnt werden. Im Anschluss ist dann die sukzessive Umsetzung <strong>der</strong>Vorgaben im gesamten Haus möglich.Seite 57

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