gleichstellungsplan 2012–2014 der region hannover - FD Region ...

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Region Hannover Gleichstellungsplan 2012-20146.6. Zielvorgaben und Maßnahmen im Handlungsfeld Informations- und KommunikationspolitikDas Angebot der Region Hannover zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeitwird im Intranet veröffentlicht. Auf einer eigenen Intranetseite des Projektes audit berufundfamilie®werden die vorhandenen Informationen, Angebote der Region Hannover sowie Lösungs- undBeratungsmöglichkeiten zu diesem Thema vorgestellt. Ziel ist es, einen direkten Informationsaustauschzwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erreichen.Die Möglichkeit der Betreuung von Kindern bei Bedarf sowie die Übernahme von Mehrkosten, diedurch die Betreuung von Angehörigen während einer Fortbildung entstehen, werden künftig stärkerins Haus kommuniziert. Beide Verfahren werden künftig bei den Teilnahmebedingungen im Weiterbildungsprogrammmit aufgenommen und dort erläutert.6.7. Zielvorgaben und Maßnahmen im Handlungsfeld Beurlaubung und WiedereinstiegNach § 6 NGG sind Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sowie Aushilfstätigkeiten vorrangig denjenigenBeschäftigten der Dienststelle anzubieten, die aus familiären Gründen beurlaubt worden sind unddie Interesse an der Übernahme solcher Tätigkeiten signalisiert haben. § 6 NGG verpflichtet dieDienststelle außerdem, dass den Beschäftigten, die Elternzeit in Anspruch nehmen, aus diesem Grundkeine dienstlichen Nachteile entstehen dürfen. Eine familienbedingte Beurlaubung darf sich für diebetreffenden Beschäftigten nicht nachteilig auf beamtenrechtliche Auswahlentscheidungen oder Höhergruppierungenauswirken.Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Region Hannover haben die Möglichkeit (auch während derElternzeit oder einer sonstigen Beurlaubungsphase) an Veranstaltungen im Rahmen des internenWeiterbildungsprogramms sowie an EDV-Schulungen teilzunehmen. Die Kosten hierfür werden vonder zentralen Weiterbildung übernommen. Das interne Weiterbildungsprogramm der Region Hannoversowie die Teilnahmebedingungen stehen im Intranet als Download zur Verfügung und werdenauf Wunsch auch zugesandt. Die Anmeldung sowie die individuelle Beratung hinsichtlich Zweck undZiel der entsprechenden Fortbildung erfolgt (bei Beurlaubten in Absprache mit dem Service Personalund Organisation) durch die Weiterbildungskoordination. Das Weiterbildungsprogramm der RegionHannover berücksichtigt auch explizit die Kinderbetreuung. Auf Wunsch wird eine Betreuung für dieKinder der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung organisiert, wenn aufgrundder Betreuungssituation eine Teilnahme sonst nicht möglich wäre oder es werden die nachgewiesenenMehrkosten für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen übernommen.Im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie können für bestimmte Anlässe Freistellungund Sonderurlaub gewährt werden. Die nachfolgende Tabelle stellt dar, bei welchem Anlassund in welchem Umfang die Inanspruchnahme von Arbeitsbefreiung bzw. Sonderurlaub möglich ist.Beschäftigte können unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt werden. Beamtinnenund Beamten kann aus den gleichen Gründen unter Weitergewährung der Bezüge Sonderurlaub gewährtwerden. Rechtliche Grundlage für Beschäftigte ist § 29 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst(TVöD) und für Beamte: §§ 9, 9a Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds. SUrlVO)Seite 54

Gleichstellungsplan 2012-2014Region HannoverTabelle 25: Arbeitsbefreiung / Sonderurlaub (zur Betreuung Angehöriger)Anlass Umfang gültig fürNiederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin/der 1 Arbeitstag Arbeitnehmer/innenLebensgefährtinBeamte/BeamtinnenTod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/desLebenspartners, der Lebensgefährtin/desLebensgefährten, eines Kindes oder ElternteilsSchwere Erkrankung einer oder eines im Haushaltslebenden Angehörigen oder der Lebensgefährtin/desLebensgefährtenSchwere Erkrankung eines Kindes vor Vollendung des12. LebensjahresVorrangiger Anspruch nach § 45 SGB V:Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld beiErkrankung des Kindes. Für die Dauer dieses Anspruchshaben sie gegenüber ihrem ArbeitgeberAnspruch auf unbezahlte Freistellung.§ 9a SUrlVO:Urlaub zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflegeunter Weitergewährung der Bezüge bei schwererErkrankung eines Kindes oder AngehörigenSchwere Erkrankung einer Betreuungsperson einesKindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendethat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischerBehinderung dauernd pflegebedürftig ist.2 Arbeitstage Arbeitnehmer/innenBeamte/Beamtinnen1 Arbeitstag im Kalenderjahr Arbeitnehmer/innenBeamte/Beamtinnenbis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr(soweit kein Anspruchnach § 45 SGB V besteht)bis zu 10 (20 für Alleinerziehende)Arbeitstage im Kalenderjahrfür versicherte Beschäftigtebis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahrin besonderen Fällen bis zu10 (16 für Alleinerziehende)Arbeitstage im Kalenderjahrbis zu 4 Arbeitstage im KalenderjahrArbeitnehmer/innenArbeitnehmer/innenBeamte/BeamtinnenArbeitnehmer/innenBeamte/BeamtinnenUm den beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, den Kontakt zurRegionsverwaltung aufrecht zu erhalten und auch bei längerer Abwesenheitszeit interne Entwicklungenzu verfolgen, lädt die Region Hannover alle beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1-2mal pro Jahr zu einem Workshop ein. Hier berichten insbesondere das Team Gleichstellung und ServicePersonal und Organisation über die neuesten Entwicklungen in der Regionsverwaltung und stehenfür Fragen zur Verfügung. Dabei werden die für die Beurlaubten interessanten Themen wie z.B.Telearbeit oder Rückkehr in den Berufsalltag, vorgestellt. Bei Bedarf kann eine Betreuung für die Kinderder Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder die Pflege von Angehörigen während des Workshopsorganisiert werden, wenn aufgrund der Betreuungssituation eine Teilnahme an dem Workshop sonstnicht möglich wäre. Zusätzlich werden die Beurlaubten regelmäßig per Post mit den aktuellen Informationen(z.B. Teamtime, Weiterbildungsprogramm) versorgt. Mit den regelmäßigen Workshops wirdauch der Wiedereinstieg nach der Beurlaubungsphase erleichtert, da Wissen und notwendige Ansprechpartner/innendirekt vermitteln werden können.Die Region Hannover hat einen Leitfaden Beurlaubung und Wiedereinstieg herausgegeben, der denBeschäftigten Hinweise zu den zahlreichen Fragen gibt, die sich im Zusammenhang mit einer anstehendenBeurlaubung oder einer Rückkehr ins Berufsleben stellen. Der Leitfaden ist im Intranet abrufbar.Er enthält neben den grundlegenden Ausführungen zu Elternzeit und Sonderurlaub auch die Namenund Telefonnummern der Ansprechpartner/innen sowie eine Anzahl von Checklisten, die vor,Seite 55

Gleichstellungsplan 2012-2014<strong>Region</strong> HannoverTabelle 25: Arbeitsbefreiung / Son<strong>der</strong>urlaub (zur Betreuung Angehöriger)Anlass Umfang gültig fürNie<strong>der</strong>kunft <strong>der</strong> Ehefrau/<strong>der</strong> Lebenspartnerin/<strong>der</strong> 1 Arbeitstag Arbeitnehmer/innenLebensgefährtinBeamte/BeamtinnenTod <strong>der</strong> Ehegattin/des Ehegatten, <strong>der</strong> Lebenspartnerin/desLebenspartners, <strong>der</strong> Lebensgefährtin/desLebensgefährten, eines Kindes o<strong>der</strong> ElternteilsSchwere Erkrankung einer o<strong>der</strong> eines im Haushaltslebenden Angehörigen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Lebensgefährtin/desLebensgefährtenSchwere Erkrankung eines Kindes vor Vollendung des12. LebensjahresVorrangiger Anspruch nach § 45 SGB V:Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld beiErkrankung des Kindes. Für die Dauer dieses Anspruchshaben sie gegenüber ihrem ArbeitgeberAnspruch auf unbezahlte Freistellung.§ 9a SUrlVO:Urlaub zur Beaufsichtigung, Betreuung o<strong>der</strong> Pflegeunter Weitergewährung <strong>der</strong> Bezüge bei schwererErkrankung eines Kindes o<strong>der</strong> AngehörigenSchwere Erkrankung einer Betreuungsperson einesKindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendethat o<strong>der</strong> wegen körperlicher, geistiger o<strong>der</strong> seelischerBehin<strong>der</strong>ung dauernd pflegebedürftig ist.2 Arbeitstage Arbeitnehmer/innenBeamte/Beamtinnen1 Arbeitstag im Kalen<strong>der</strong>jahr Arbeitnehmer/innenBeamte/Beamtinnenbis zu 4 Arbeitstage im Kalen<strong>der</strong>jahr(soweit kein Anspruchnach § 45 SGB V besteht)bis zu 10 (20 für Alleinerziehende)Arbeitstage im Kalen<strong>der</strong>jahrfür versicherte Beschäftigtebis zu 4 Arbeitstage im Kalen<strong>der</strong>jahrin beson<strong>der</strong>en Fällen bis zu10 (16 für Alleinerziehende)Arbeitstage im Kalen<strong>der</strong>jahrbis zu 4 Arbeitstage im Kalen<strong>der</strong>jahrArbeitnehmer/innenArbeitnehmer/innenBeamte/BeamtinnenArbeitnehmer/innenBeamte/BeamtinnenUm den beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, den Kontakt zur<strong>Region</strong>sverwaltung aufrecht zu erhalten und auch bei längerer Abwesenheitszeit interne Entwicklungenzu verfolgen, lädt die <strong>Region</strong> Hannover alle beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1-2mal pro Jahr zu einem Workshop ein. Hier berichten insbeson<strong>der</strong>e das Team Gleichstellung und ServicePersonal und Organisation über die neuesten Entwicklungen in <strong>der</strong> <strong>Region</strong>sverwaltung und stehenfür Fragen zur Verfügung. Dabei werden die für die Beurlaubten interessanten Themen wie z.B.Telearbeit o<strong>der</strong> Rückkehr in den Berufsalltag, vorgestellt. Bei Bedarf kann eine Betreuung für die Kin<strong>der</strong><strong>der</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmern o<strong>der</strong> die Pflege von Angehörigen während des Workshopsorganisiert werden, wenn aufgrund <strong>der</strong> Betreuungssituation eine Teilnahme an dem Workshop sonstnicht möglich wäre. Zusätzlich werden die Beurlaubten regelmäßig per Post mit den aktuellen Informationen(z.B. Teamtime, Weiterbildungsprogramm) versorgt. Mit den regelmäßigen Workshops wirdauch <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einstieg nach <strong>der</strong> Beurlaubungsphase erleichtert, da Wissen und notwendige Ansprechpartner/innendirekt vermitteln werden können.Die <strong>Region</strong> Hannover hat einen Leitfaden Beurlaubung und Wie<strong>der</strong>einstieg herausgegeben, <strong>der</strong> denBeschäftigten Hinweise zu den zahlreichen Fragen gibt, die sich im Zusammenhang mit einer anstehendenBeurlaubung o<strong>der</strong> einer Rückkehr ins Berufsleben stellen. Der Leitfaden ist im Intranet abrufbar.Er enthält neben den grundlegenden Ausführungen zu Elternzeit und Son<strong>der</strong>urlaub auch die Namenund Telefonnummern <strong>der</strong> Ansprechpartner/innen sowie eine Anzahl von Checklisten, die vor,Seite 55

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