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gleichstellungsplan 2012–2014 der region hannover - FD Region ...

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Gleichstellungsplan 2012-2014<strong>Region</strong> Hannover6.5. Zielvorgaben und Maßnahmen im Handlungsfeld Arbeitsorganisation undArbeitsort§ 4 NGG verpflichtet die Dienststellen, für eine familiengerechte Arbeitsgestaltung zu sorgen. Arbeitsbedingungen,einschließlich <strong>der</strong> Arbeitszeiten in <strong>der</strong> Dienststelle, sind grundsätzlich so zu gestalten,dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können, soweit dieErfüllung <strong>der</strong> dienstlichen Aufgaben das zulässt. Die Verpflichtung <strong>der</strong> Dienststelle erstreckt sich nichtnur auf die Gestaltung <strong>der</strong> Arbeitszeit, son<strong>der</strong>n auch auf die Arbeitsbedingungen. Sind diese Arbeitsbedingungen(noch) nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend gegeben, so sind die Dienststellen verpflichtet, Verbesserungsmaßnahmenzu benennen. Die Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> familiengerechten Arbeitsgestaltungsollen Bestandteil des Gleichstellungsplanes sein. Mit <strong>der</strong> weitest gehenden Abschaffung<strong>der</strong> Präsenzzeit hat die <strong>Region</strong> bereits einen wichtigen Schritt zur Flexibilisierung <strong>der</strong> Arbeitszeitvollzogen.Bei <strong>der</strong> <strong>Region</strong> Hannover wird die alternierende Telearbeit angeboten, d.h. die Beschäftigten arbeitenteilweise in Ihrer Privatwohnung (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise in <strong>der</strong> Dienststelle. Die Telearbeitwird durch Geräte und Einrichtungen <strong>der</strong> Informations- und Kommunikationstechnik unterstützt.Während <strong>der</strong> häuslichen Tätigkeit sind die Beschäftigten mit <strong>der</strong> Dienststelle durch elektronischeKommunikationsmittel online verbunden.An alternieren<strong>der</strong> Telearbeit konnten bis Ende 2007 nur Beschäftigte teilnehmen, die Kin<strong>der</strong> unter 12Jahren o<strong>der</strong> pflegebedürftige sonstige Angehörige haben sowie Beschäftigte, die eine Schwerbehin<strong>der</strong>ungvon mindestens 50 % haben o<strong>der</strong> als Gleichgestellte anerkannt sind. Seit Januar 2008 stehtdas Angebot allen Beschäftigten im Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel offen. Diepersönliche Arbeitszeit muss mindestens 50 % <strong>der</strong> regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit betragen.Alle weiteren Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich im Einzelnen aus den Anfor<strong>der</strong>ungsprofilen,die Bestandteil <strong>der</strong> Dienstvereinbarung Telearbeit sind. Die Einrichtung des Telearbeitsplatzes erfolgtauf Antrag <strong>der</strong> Beschäftigten. Die Zustimmung <strong>der</strong> Führungskräfte ist erfor<strong>der</strong>lich. Vor Aufnahme <strong>der</strong>Telearbeit erstellen die potenziellen Telearbeitenden, die betroffenen Führungskräfte und die Teammitglie<strong>der</strong>gemeinsam ein schriftliches Soll-Konzept, in dem die Organisation <strong>der</strong> Arbeit, die Ergebniskontrolle,Vertretungsregelungen und <strong>der</strong> Zugang zu Dokumenten und Daten bei längerer Abwesenheitfestgelegt werden.Fortbildungen sollen zu entsprechend "familienfreundlichen Zeiten" angeboten werden. § 14 NGGAbs. 4 Satz 1 weist ausdrücklich darauf hin, dass Fortbildungsveranstaltungen so durchzuführen sind,dass <strong>der</strong> Personenkreis mit zu betreuenden Angehörigen teilnehmen kann. Entstehen den Beschäftigtendurch die Fortbildung höhere Betreuungsaufwendungen, hat die Dienststelle diese nach § 14 NGGauf Antrag zu erstatten. Für die grundsätzliche Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Übernahme von Mehrkostenfür die Betreuung von Angehörigen wird eine offizielle Regelung bei <strong>der</strong> <strong>Region</strong> Hannover erarbeitet.Seite 53

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