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gleichstellungsplan 2012–2014 der region hannover - FD Region ...

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<strong>Region</strong> Hannover Gleichstellungsplan 2012-20146.4. Zielvorgaben und Maßnahmen im Handlungsfeld ArbeitszeitDie <strong>Region</strong> Hannover ist nach dem NGG verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeitszeitgestaltungzur Verbesserung <strong>der</strong> Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit beiträgt. Arbeitszeitflexibilisierung,Teilzeitarbeit und Funktionsarbeitszeit sind hierbei wichtige Instrumente und tragen zur Zielerreichungbei. Flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen den Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeitvon beruflichen und individuellen Interessen. Sie ermöglichen außerdem, die Bedürfnisse von Einwohnerinnenund Einwohnern durch verän<strong>der</strong>te Öffnungszeiten und bessere Erreichbarkeit stärker zuberücksichtigen.Die Arbeitszeitgestaltung bei familiären Betreuungsaufgaben ist in § 5 NGG geregelt. Beschäftigten,die Kin<strong>der</strong> unter zwölf Jahren o<strong>der</strong> pflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 SGB XI betreuen,ist auf Verlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle Gestaltung<strong>der</strong> täglichen o<strong>der</strong> wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstlicheBelange entgegenstehen. Die Ablehnung des Verlangens ist schriftlich zu begründen.Nach § 6 NGG haben die Dienststellen dafür zu sorgen, dass sie ihren Beschäftigten genügend Teilzeitarbeitsplätzeanbieten können. Auch Vorgesetzen- und Leitungsaufgaben werden in diesem Zusammenhangexplizit im Gesetzestext genannt. Die Ermäßigung von Arbeitszeit ist grundsätzlich personellauszugleichen; dabei sind verbleibende Stellenreste zu vollen Stellen o<strong>der</strong> Teilzeitstellen zusammenzuführen.Teilzeitbeschäftigten sind darüber hinaus die gleichen beruflichen Aufstiegs- undFortbildungschancen einzuräumen wie Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte, die wie<strong>der</strong> Vollzeitarbeiten möchten, ist nach Möglichkeit ein entsprechen<strong>der</strong> Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.Funktionsarbeitszeit ermöglicht es einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie nicht zu denüblichen Bürozeiten anwesend sein müssen und so Betreuungsaufgaben in <strong>der</strong> Familie wahrnehmenkönnen. Funktionsarbeitszeit ist bereits Bestandteil <strong>der</strong> vorläufigen Dienstvereinbarung zur Regelung<strong>der</strong> flexiblen Arbeitszeit. Sie gilt bei <strong>der</strong> <strong>Region</strong> Hannover von 8.00 - 15.30 Uhr (freitags bis 12.30Uhr). Die jeweiligen Organisationseinheiten (OEs) müssen in dieser Zeit funktions- und arbeitsfähigsein, d. h., sie müssen für externe und interne Kunden erreichbar sein. Die Anwesenheit aller Teammitglie<strong>der</strong>ist nicht unbedingt erfor<strong>der</strong>lich. In den OEs muss festgelegt werden, wie die Funktionsarbeitszeitenabgedeckt werden. Hierbei können auch technische Hilfsmittel wie Anrufweiterleitungeingesetzt werden. Um sicherzustellen, dass durch die weitere Flexibilisierung <strong>der</strong> Arbeitszeit sowohldienstliche als auch die persönlichen Belange <strong>der</strong> Beschäftigten weiterhin ausreichend berücksichtigtwerden, hat je<strong>der</strong> Fachbereich künftig eine Arbeitszeitplanung vorzunehmen.Seite 52

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