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gleichstellungsplan 2012–2014 der region hannover - FD Region ...

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Gleichstellungsplan 2012-2014<strong>Region</strong> Hannoverbeiter und Mitarbeiterinnen <strong>der</strong> „Pflege-Info“ verstehen sich als „Lotsen“ zu den vielfältigen an<strong>der</strong>enStellen und Institutionen, die über diese Themen informieren. Hierzu zählen unter an<strong>der</strong>em ergänzendeHilfen im Alltag, individuelle Problemstellungen in <strong>der</strong> häuslichen Pflege, Betreuung Demenzkranker,ambulante und stationäre Leistungsangebote, Leistungsansprüche und Finanzierbarkeit vonHilfe und Pflege.Die Pflegebedürftigkeit trifft Angehörige oft gänzlich unvorbereitet. Die <strong>Region</strong> Hannover hat dahereinen Erste-Hilfe-Pflegeleitfaden erstellt. In diesem Informationsblatt sind die wichtigsten Informationenüber Betreuungsmöglichkeiten, finanzielle und rechtliche Aspekte, aber auch über kompetenteAnlaufstellen zusammengestellt. Sie sind als „Erste Hilfe“ gedacht und ersetzen nicht eine Beratung,die sich mit individuellen Fragen befasst.Am 01.07.2008 ist das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) in Kraft getreten. DasPflegezeitgesetz sieht für die Pflege naher Angehöriger zwei Möglichkeiten vor: Die kurzzeitige Arbeitsverhin<strong>der</strong>ung(§ 2 PflegeZG) und die Pflegezeit (§ 3 PflegeZG).Bei <strong>der</strong> kurzzeitigen Arbeitsverhin<strong>der</strong>ung haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage <strong>der</strong>Arbeit fernzubleiben, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenenPflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren o<strong>der</strong> in dieser Zeit eine pflegerische Versorgungsicherzustellen. Bei <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Pflegezeit sind Beschäftigte vollständig o<strong>der</strong>teilweise von <strong>der</strong> Arbeit freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicherUmgebung pflegen. Die Pflegezeit ist spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich anzukündigen;gleichzeitig ist ihre Dauer zu klären. Bei einer teilweisen Freistellung ist über die Verringerungund die Verteilung <strong>der</strong> Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu schließen. Gemäß § 4 Abs. 1 PflegeZGbeträgt die Höchstdauer für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen 6 Monate.Das Pflegezeitgesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer BerufsausbildungBeschäftigten sowie für arbeitnehmerähnliche Personen. Nahe Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzessind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichenGemeinschaft, Geschwister, Kin<strong>der</strong>, Adoptiv- o<strong>der</strong> Pflegekin<strong>der</strong>, Adoptiv- o<strong>der</strong> Pflegekin<strong>der</strong> desEhegatten o<strong>der</strong> Lebenspartners, Schwiegerkin<strong>der</strong> und Enkelkin<strong>der</strong>. Das Pflegezeitgesetz gilt nicht fürBeamtinnen und Beamte.Mit dem Team Wohnen und sonstige Leistungen bietet die <strong>Region</strong> Hannover ihren Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern eine kostenlose Beratung zu altersgerechter Wohngestaltung, barrierefreiem Wohnenund Finanzierungsmöglichkeiten sowie auch Hausbesuche an. Hierbei werden Schwachstellenaufgezeigt, die zu Unfällen führen können bzw. eine selbstständige Lebensführung erschweren. Anpassungsmaßnahmenführen zu Unfallverhütung, Erleichterung <strong>der</strong> Haushaltsführung, Erleichterung<strong>der</strong> Körperpflege, Reduzierung des Betreuungsaufwandes <strong>der</strong> pflegenden Angehörigen o<strong>der</strong> des ambulantenDienstes, einem Ausgleich bei abnehmen<strong>der</strong> Leistungsfähigkeit. Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzesist es möglich, für einzelne Umbaumaßnahmen Zuschüsse zu beantragen. Die<strong>Region</strong> Hannover gewährt älteren und behin<strong>der</strong>ten Menschen aufgrund einer Richtlinie im Rahmen<strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Baukostenzuschüsse zur behin<strong>der</strong>tengerechten Anpassung<strong>der</strong> Wohnverhältnisse, um den Verbleib in <strong>der</strong> Wohnung zu ermöglichen. Geför<strong>der</strong>t werden diedurch die jeweilige Behin<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>lichen baulichen Verän<strong>der</strong>ungen und Verbesserungen innerhalb<strong>der</strong> Wohnung sowie an den Wohnungszugängen und Hauseingangsbereichen.Seite 51

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