<strong>Region</strong> Hannover Gleichstellungsplan 2012-2014Tabelle 24: Bemessungskriterien für das Ziel Vereinbarkeit von Beruf und FamilieHandlungsfeldKind und BerufBemessungskriterienFür das Querschnittsthema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sind Themenpatenfür die Themen Kind und Beruf benannt, die die Projektgruppe„audit berufundfamilie“ vertreten.Anzahl <strong>der</strong> unterstützten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei <strong>der</strong> Lösungvon Betreuungsproblemen mit Kin<strong>der</strong>n.Pflege und BerufFür das Querschnittsthema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sind Themenpatenfür die Themen Pflege und Beruf benannt, die in den bestehendenund zukünftigen Arbeits- und Projektgruppen die Projektgruppe „auditberufundfamilie“ vertreten.Anzahl <strong>der</strong> unterstützten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei <strong>der</strong> Lösungvon Betreuungsproblemen mit pflegebedürftigen Angehörigen.Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Themennachmittagen.Anzahl <strong>der</strong> Beratungen in <strong>der</strong> Pflege-InfoArbeitszeitArbeitsorganisationund ArbeitsortInformations- undKommunikationspolitikDie Arbeitszeitregelungen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternsowie den Führungskräften positiv bewertet und gut angenommen.Anzahl <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dezentral arbeiten.Es liegt ein gemeinsames Arbeitsprogramm zu einem integrierten Gesundheitsmanagementvor, in dem Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeitein fester Bestandteil ist.Die Seiten im Intranet zum Thema Vereinbarkeit werden mindestens vierteljährlichaktualisiert.Die Personalpolitik <strong>der</strong> <strong>Region</strong> Hannover wird als familienfreundlich bewertetund die Maßnahmen zur Vereinbarkeit werden als bekannt identifiziert.Die vorhandenen Ressourcen zur Stabilisierung <strong>der</strong> Umsetzungsstrukturbleiben bestehen o<strong>der</strong> werden ausgebaut.Beurlaubung undWie<strong>der</strong>einstiegDie Anwendung und Anwendbarkeit des Leitfadens „Beurlaubung und Wie<strong>der</strong>einstieg“bringt im Rahmen <strong>der</strong> Evaluation ein positives Ergebnis.Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmenden an den Angeboten <strong>der</strong> <strong>Region</strong> Hannover zurKontaktpflege und an den Seminaren zur Fort- und Weiterbildung während<strong>der</strong> Beurlaubung.Anzahl <strong>der</strong> Beurlaubten, die das Intranet nutzen.Seite 48
Gleichstellungsplan 2012-2014<strong>Region</strong> Hannover6.2. Zielvorgaben und Maßnahmen im Handlungsfeld Kind und BerufAlle berufstätigen Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit ist die Zeit, in<strong>der</strong> Eltern zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes von <strong>der</strong> Arbeit freigestellt werden. Das Arbeitsverhältnisruht also während <strong>der</strong> Elternzeit. Dabei ist es unerheblich, in welchem Arbeitsverhältnis(z.B. Vollzeit/Teilzeit) man steht. Adoptiveltern, Stiefeltern und Vollzeitpflegeeltern können unterbestimmten Voraussetzungen ebenfalls Elternzeit beanspruchen. Eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu30 Wochenstunden ist in dieser Zeit möglich. Die rechtliche Grundlage bilden die Regelungen desBundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Während <strong>der</strong> Elternzeit besteht ein beson<strong>der</strong>erKündigungsschutz nach dem BEEG. Er beginnt mit <strong>der</strong> Anmeldung <strong>der</strong> Elternzeit, frühestens jedoch8 Wochen vor <strong>der</strong>en Beginn und endet mit Ablauf <strong>der</strong> Elternzeit. Ein Anspruch auf Elternzeit bestehtgrundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Dabei kann mit Zustimmungdes Arbeitsgebers ein Anteil <strong>der</strong> Elternzeit von bis zu zwölf Monaten auf die Zeit bis zur Vollendungdes achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Die Elternzeit können beide Elternteile sowohlallein als auch gemeinsam nehmen. Für die Mutter beginnt die Elternzeit frühestens nach Ende<strong>der</strong> Mutterschutzfrist und für den Vater frühestens mit <strong>der</strong> Geburt des Kindes. Je<strong>der</strong> Elternteil kannseine Elternzeit auf zwei Zeitabschnitte verteilen.Eltern haben während <strong>der</strong> ersten 14 Monate nach <strong>der</strong> Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld,wenn sie sich Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen und höchstens 30 Stunden wöchentlicharbeiten. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, erwerbsloseElternteile, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern und in bestimmten Ausnahmefällen auch fürVerwandte dritten Grades, die Zeit für die Pflege und Betreuung eines Neugeborenen investieren. EinElternteil kann jedoch maximal bis zu 12 Monate Elterngeld erhalten. Weitere zwei Monate stehenaber dem Partner zu, wenn auch er sich Zeit für das Kind nimmt und für zwei Monate das Einkommengemin<strong>der</strong>t wird. Für Kin<strong>der</strong>, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, wurde bis zu ihrem zweitenLebensjahr weiterhin Erziehungsgeld gezahlt.Der demografische Wandel und die Tatsache, dass Deutschland eine <strong>der</strong> niedrigsten Geburtenratenweltweit hat, werden zukünftig zu einem Mangel an Fach- und Führungskräften führen. GuteMöglichkeiten <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung erhöhen die Attraktivität <strong>der</strong> <strong>Region</strong> Hannover sowohl alsArbeitgeberin als auch als Dienstherrin. Daher hat die <strong>Region</strong>sversammlung in 2011 die Einrichtungeiner betrieblichen Kin<strong>der</strong>betreuung in Form einer <strong>region</strong>seigenen U3-Einrichtung beschlossen. Die„<strong>Region</strong>skrippe“ soll den Beschäftigten einen schnelleren Wie<strong>der</strong>einstieg nach <strong>der</strong> Elternzeitermöglichen. Die Eltern, die ihre noch (sehr) kleinen Kin<strong>der</strong> in ihrer Nähe betreut wissen, haben „denKopf frei“ für ihre dienstlichen Aufgaben. Die Betreuungszeit beginnt erst am Arbeitsort. Somit wirdfür die Anfahrtszeiten zur Dienststelle noch keine Betreuung benötigt. Beschäftigte, die sich keineSorgen um die Betreuung ihrer Kin<strong>der</strong> machen müssen, fallen seltener aus. Eine zentraleBetreuungsmöglichkeit bringt für die Beschäftigten und für die <strong>Region</strong> Hannover zudem den Vorteilmit sich, dass Müttern, die ihre Kin<strong>der</strong> noch stillen und die daher noch nicht in den Berufzurückkehren würden, ein frühzeitiger Wie<strong>der</strong>einstieg in den Beruf ermöglicht wird. Darüber hinauswird auch die berufliche Chancengerechtigkeit für berufstätige Mütter und Väter erhöht, dieberuflichen Kenntnisse und Fähigkeiten <strong>der</strong> sich in Elternzeit befindlichen Mütter und Väter bleibenerhalten und es werden Fach- und Führungskräfte in <strong>der</strong> <strong>Region</strong> Hannover gewonnen. DieAufwendungen für die Überbrückung von Ausfallzeiten, Ersatz und Neueinstellungen sowie für dieEinarbeitung und Qualifizierung neuer Beschäftigter sinken deutlich. Produktive Mitarbeiterinnen undMitarbeiter erbringen nicht zuletzt bessere Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger.Seite 49