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gleichstellungsplan 2012–2014 der region hannover - FD Region ...

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<strong>Region</strong> Hannover Gleichstellungsplan 2012-20145.4. Fort- und weiterbildende Maßnahmen zur Erreichung <strong>der</strong> ZielvorgabenDie Begriffe Fort- und Weiterbildung umschreiben ein Systemvon Maßnahmen zur Vertiefung sowie Ergänzung vorhandenerund zum Erwerb neuer Qualifikationen. Bezogen sind diese Maßnahmenentwe<strong>der</strong> auf die <strong>der</strong>zeitige Aufgabe (Fortbildung) o<strong>der</strong>auf höherwertigere Aufgaben (Weiterbildung). Eine LernendeOrganisation braucht vielfältige Möglichkeiten <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung.Berufliches Wissen ist über die gesamte Dauer desBerufslebens ständig zu aktualisieren und zu erweitern. Lernenist somit ein kontinuierlicher und berufsbegleiten<strong>der</strong> Prozess, <strong>der</strong>reale Problemsituationen und Prozesse am Arbeitsplatz berücksichtigt.Dies gilt auch für den Abbau von Unterrepräsentanz. Damit dieser Aspekt künftig von allenberücksichtigt werden kann, ist es wichtig, Gen<strong>der</strong> Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip auchbei <strong>der</strong> Erarbeitung des Fort- und Weiterbildungsprogramms stärker als bisher zu berücksichtigen.Folgende fort- und weiterbildende Maßnahmen werden bereits angeboten o<strong>der</strong> sind geplant:I. Kontinuierliche Fort- und WeiterbildungsangeboteII. För<strong>der</strong>ung angehen<strong>der</strong> FührungskräfteIII. Netzwerk LernenI. Kontinuierliche Fort- und WeiterbildungsangeboteFort- und Weiterbildung sind zentrale Elemente <strong>der</strong> individuellen Personalentwicklung, die einen Beitragzur Steigerung <strong>der</strong> Motivation und Arbeitszufriedenheit leisten. Die Beschäftigten sollen durchflankierende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben unterBerücksichtigung <strong>der</strong> steigenden Leistungsanfor<strong>der</strong>ungen ordnungsgemäß zu erfüllen und ihre Kompetenzenlangfristig zu sichern. Für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bestehen verschiedeneModelle auf Vollzeit- o<strong>der</strong> Teilzeitbasis sowie im Rahmen von Fernlehrgängen.Damit eines gezielten Fort- und Weiterbildungsangebots zum Abbau von Unterrepräsentanz führenkann, muss auch eine entsprechende Informationspolitik erfolgen. So sind zum Einen die Führungskräfteüber die Notwendigkeit und Ziele des Gleichstellungsplanes zu sensibilisieren und zum An<strong>der</strong>endie potenziell interessierten Kolleginnen und Kollegen über bestehende Angebote zu informieren.Schließlich sind für alle Personen, die an Maßnahmen <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildungsangeboten interessiertsind, ausreichende finanzielle Mittel bereit zu stellen. Darüber hinaus sind Teilzeitbeschäftigtendie gleichen beruflichen Entwicklungs- und Fortbildungschancen einzuräumen wie Vollzeitbeschäftigten.Können beispielsweise Teilzeitbeschäftigte an einer längerfristigen Fortbildungsmaßnahme nurteilnehmen, wenn sie dabei ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschreiten, so soll nach §6 NGG für die Dauer <strong>der</strong> Maßnahme auf Antrag die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit entsprechen<strong>der</strong>höht werden. Auch eventuell entstehende Mehrkosten für die Kin<strong>der</strong>betreuung sollen künftigübernommen werden. Die Maßnahme ist in Kapitel 6 näher erläutert.Seite 44

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