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gleichstellungsplan 2012–2014 der region hannover - FD Region ...

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Gleichstellungsplan 2012-2014<strong>Region</strong> Hannoversentanz von „rot“ zu „gelb“ (Entgeltgruppen 02, 03, 03a und S18) o<strong>der</strong> von „gelb“ zu „grün“ (Entgeltgruppe13, Besoldungsgruppe A13 und A15) realisiert werden. Auch bei <strong>der</strong> Berufsgruppe <strong>der</strong> Ärztinnenund Ärzte, die sich überwiegend in den Entgeltgruppen 13 bis 15 befinden, wäre es möglich, beikonsequenter Wie<strong>der</strong>besetzung <strong>der</strong> Stellen mit Männern eine Verbesserung zu erzielen. Für alle an<strong>der</strong>enBerufe in den Entgeltgruppen 14 bis 15 gilt allerdings das Gegenteil. Da hier die Frauen unterrepräsentiertsind, ist bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>besetzung <strong>der</strong> Stellen darauf zu achten, dass möglichst eineweibliche Bewerberin den Zuschlag erhält. Das gilt vor allem bei <strong>der</strong> Besetzung von Stellen, die eineakademische Ausbildung technischer Art erfor<strong>der</strong>n.In den Besoldungs- und Entgeltgruppen, in denen nur Mitarbeiterinnen o<strong>der</strong> Mitarbeiter altersbedingtausscheiden, die bereits das unterrepräsentierte Geschlecht in <strong>der</strong> betrachteten Gruppe darstellen,kann eine Verbesserung <strong>der</strong> Quote nicht erreicht werden. Überall dort, wo zurzeit geplant ist, dieseStellen nicht wie<strong>der</strong> zu besetzen o<strong>der</strong> eine Stelle nach Ausscheiden <strong>der</strong> Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeitersumgewandelt wird, ist sogar nur eine Verschlechterung <strong>der</strong> Quote möglich. Dieses ist beispielsweisein <strong>der</strong> Besoldungsgruppe A11 und <strong>der</strong> Entgeltgruppe S17 <strong>der</strong> Fall. Hier scheiden jeweilsMänner altersbedingt aus und die Stellen werden nicht wie<strong>der</strong>besetzt bzw. werden umgewandelt.Bei den Stellen hingegen, bei denen eine Wie<strong>der</strong>besetzung geplant ist, ist darauf zu achten, dass sichdie Quote nicht weiter verschlechtert. Scheidet also erwartungsgemäß ein Mann aus, so muss die freiwerdende Stelle wie<strong>der</strong> mit einem Mann besetzt werden, wenn sich die Quote nicht weiter verschlechternsoll. Dieses ist beispielsweise in <strong>der</strong> Besoldungsgruppe A16 und in <strong>der</strong> Entgeltgruppe S14<strong>der</strong> Fall, da hier voraussichtlich altersbedingt Männer ausscheiden, die auch gleichzeitig das unterrepräsentierteGeschlecht darstellen. Die Einstellung einer Person des unterrepräsentierten Geschlechtskann in diesen Fällen maximal zu einer gleichbleibenden Quote führen. Hier ist daher das Ziel anzustreben,dass sich die <strong>der</strong>zeitige Quote nicht verschlechtert („keine Verschlechterung“).Nicht aufgeführt sind alle Entgelt- und Besoldungsgruppen, in denen keine altersbedingten Abgängezu erwarten sind. Aufgrund <strong>der</strong> fehlenden altersbedingten Fluktuation ist unabhängig vom Grad <strong>der</strong>Unterrepräsentanz eine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Quote in diesen Gruppen nicht möglich. Die maximal realisierbarenDienststellenquoten aufgrund <strong>der</strong> altersbedingten Fluktuation in allen Besoldungs- und Entgeltgruppensind im Detail <strong>der</strong> Anlage 8 zu entnehmen.Abgänge und Fluktuationen, die nicht altersbedingt sind, son<strong>der</strong>n aus an<strong>der</strong>en Gründen während desGeltungszeitraums des Gleichstellungsplanes erfolgen, wurden an dieser Stelle nicht in die Ermittlung<strong>der</strong> Zielvorgaben mit aufgenommen (z.B. Kündigungen). Nichtsdestotrotz ist bei allen Abgängen daraufzu achten, dass bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>besetzung <strong>der</strong> Stelle das unterrepräsentierte Geschlecht den Vorzugerhält. Die aktuellen und tatsächlichen Quoten und <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Unterrepräsentanz sind hierbeizu berücksichtigen. Ziel ist auch in diesen Fällen, die Quote zugunsten des unterrepräsentierten Geschlechtszu verbessern o<strong>der</strong> – soweit nicht an<strong>der</strong>s möglich, weil eine Person ausscheidet, die bereitsdas unterrepräsentierte Geschlecht darstellt – zumindest nicht zu verschlechtern.Seite 35

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