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gleichstellungsplan 2012–2014 der region hannover - FD Region ...

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Gleichstellungsplan 2012-2014<strong>Region</strong> Hannover3.2. Feststellung <strong>der</strong> UnterrepräsentanzBei <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> Daten zur Feststellung <strong>der</strong> Unterrepräsentanz zeigen sich für die <strong>Region</strong> Hannoversehr unterschiedliche Ergebnisse. Während in einigen Entgelt- und Besoldungsgruppen bereitsParität besteht, sind in an<strong>der</strong>en Gruppen Frauen o<strong>der</strong> Männer in unterschiedlicher Ausprägung unterrepräsentiert.Nach § 3 NGG liegt Unterrepräsentanz vor, wenn <strong>der</strong> Frauen- o<strong>der</strong> Männeranteil in einem Bereich <strong>der</strong>Dienststelle unter 45 % liegt. Teilzeitbeschäftigte werden hierbei entsprechend ihrer individuellenwöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt. Dementsprechend gehen Teilzeitkräfte mit ihrem sogenannten„Vollzeitäquivalent“ in die Bestandsaufnahme ein. Das Gesetz gibt insgesamt als Spannbreite fürRepräsentanz einen Wert zwischen 45 % und 55 % vor, d.h. Parität ist dann gegeben, wenn <strong>der</strong> Anteileines Geschlechts zwischen 45 % und 55 % aller Beschäftigten in <strong>der</strong> betrachteten Gruppe liegt.Zur besseren Übersicht wurden bei <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> Daten aus <strong>der</strong> Bestandsaufnahme die Abweichungenvom gesetzlichen Zielwert betrachtet. Die Ergebnisse wurden nach Dringlichkeitsstufen inein Ampelsystem überführt. Aus <strong>der</strong> Dringlichkeitsstufe ergibt sich <strong>der</strong> jeweilige Handlungsbedarf.Grundsätzlich besteht Handlungsbedarf bei allen Ampelfarben. Während aber die gelbe und rote Ampeleinen hohen beziehungsweise sehr hohen Grad an Unterrepräsentanz signalisieren, ist das Ungleichgewichtbei einer grünen Ampel mittelhoch ausgeprägt. Zeigt die Ampel grün, bedeutet diesalso nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht, son<strong>der</strong>n nur, dass dieser im Verhältnis zu den an<strong>der</strong>enAmpelfarben geringer ausfällt.Tabelle 9: Einteilung <strong>der</strong> Abweichungen vom gesetzlichen Zielwert („Ampel <strong>der</strong> Unterrepräsentanz“)Bis zum Erreichen <strong>der</strong> Parität fehlen noch…> 33% bis 50 %> 10% bis 33 %> 0% bis 10 %Grad <strong>der</strong> UnterrepräsentanzSehr großes UngleichgewichtSehr hohe DringlichkeitsstufeSehr großer HandlungsbedarfGroßes UngleichgewichtHohe DringlichkeitsstufeGroßer HandlungsbedarfMittleres UngleichgewichtMittlere DringlichkeitsstufeMittlerer HandlungsbedarfBesoldungs- und Entgeltgruppen, die den gesetzlichen Wert von 45 % erreichten,wurden nicht in die Betrachtung mit aufgenommen.Da bei ihnen per Definition des NGG Parität besteht, sind sie an dieser Stelle tabellarischnicht dargestellt.Seite 19

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