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Flutmulde_B_139_2008 - Grüngürtel Frankfurt-Sossenheim

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DER MAGISTRAT <strong>Frankfurt</strong> am Main, 14.03.<strong>2008</strong>Eingang Amt 01: 17.03.<strong>2008</strong>, 09.05 UhrDezernat: IVB <strong>139</strong>Bericht des Magistratsan die StadtverordnetenversammlungU - StR Edwin SchwarzPBAnhörung Ortsbeirat 6BetreffNaturnaher Ausbau des Dottenfeldgrabens bzw. Laufgrabens mit <strong>Flutmulde</strong> an der NiddaVorganga) Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.09.1998 § 2700Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.1999 § 4399b) Antrag der vom NRc) Etat-Antrag der vom Ed) Anregung des Ortsbeirats vom OAe) Etat-Anregung des Ortsbeirats vom EAf) Anregung der KAV vom Kg) Anfrage der vom Ah) Initiative des Ortsbeirats vom OIi) Beschluss des Ortsbeirats vom §j) Zwischenbericht des Magistrats vom BInternet-Aufnahme der Vorlage: ja neinInternet-Aufnahme der Anlage(n):Keine Internet-Aufnahme der Anlage(n):Die oben bezeichneten Beschlüsse lauten:Die oben bezeichnete Anfrage lautet:Die oben bezeichnete Initiative lautet:§ 2700 a) Der Vorlage M 88 wird unter Berücksichtigung der VorlagenNR 395, OA 535 und OA 557 zugestimmt.22 05 43 04.06 / Win/XP 2002b) Die Vorlage OA 536 wird dem Magistrat zur Prüfung undBerichterstattung überwiesen.§ 4399 a) Der Vorlage M 93 wird unter Berücksichtigung derBeschlußfassung zu der Vorlage OA 977 zugestimmt.b) Der Vorlage OA 977 wird in der vorgelegten Fassungzugestimmt.


Zwischenbericht:Bericht:Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat mit Ihrem Beschluss vom 17.09.1998,§ 2700 beauftragt, Maßnahmen an der Nidda, ihren Nebengewässern und den dazugehörigenAuen im Einklang mit den im Entwicklungskonzept „Naturnahe Nidda“ definierten Zielenzu gestalten. Die Einzelmaßnahmen sind vor ihrer Durchführung der Stadtverordnetenversammlungzur Beschlussfassung vorzulegen.Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 717 – Westhafen –(rechtsverbindlich seit 10.08.1999) beschlossen. Durch die Bebauung im Überschwemmungsgebietdes Mains ist Retentionsraum mit einem Volumen von rund 13.100 m³ entfallen.Hierfür muss ein Ausgleich geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan wurde deshalbbereits beschlossen, den verloren gegangenen Retentionsraum durch den naturnahen Ausbaudes Dottenfeldgrabens bzw. Laufgrabens mit einer <strong>Flutmulde</strong> an der Nidda auszugleichen.Ergänzend wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Ausgleich verbrauchtenRetentionsraums im Bereich des <strong>Frankfurt</strong>er Westhafens zwischen dem Land Hessen undder Stadt <strong>Frankfurt</strong> am Main abgeschlossen. In der Vereinbarung sind die Einzelheiten undFristen zur Schaffung des Ersatzretentionsraums geregelt. Sie sieht vor, dass die Stadt alleKosten bis zu einer Höhe von max. 66,50 € pro m³ bzw. insgesamt ca. 871.150 € für dieSchaffung von Ersatzretentionsraum an anderer Stelle übernehmen muss, wenn sie ihrenvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Weiter hat die Stadt eine Vertragsstrafe von33,23 €/m³ bzw. insgesamt ca. 435.000 € zu zahlen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Jahrenmit der Herstellung des Retentionsraums beginnt.Die Planung sieht vor, den Dottenfeldgraben (Laufgraben) in der Gemarkung <strong>Sossenheim</strong> imBereich der Mündung in die Nidda naturnah auszubauen. Es sollen auf einer Länge von ca.200 m die Betonschalen entfernt und ein neues, unregelmäßig gestaltetes, leicht geschwungenesGrabenbett mit wechselnden Böschungsneigungen hergestellt werden. In Verbindungmit diesem naturnahen Ausbau soll durch Auflösung des gleichmäßigen Trapezprofils derNidda (rechte Uferseite) und partielle Tieferlegung des jetzigen Oberflächenniveaus eine<strong>Flutmulde</strong> mit sanftem Gefälle zur Nidda angelegt werden, so dass Retentionsraum von ca.13.100 m³ für Hochwasserereignisse geschaffen wird. Die Hochwassersicherheit der dasPlangebiet umgebenden Flächen wird durch die Schüttung eines neuen Deiches in gleichemUmfang wie zuvor gewährleistet. Das Plangebiet zur Umsetzung der Maßnahme weist eineGröße von ca. 2,7 ha auf. Die Baukosten betragen insgesamt ca. 420.000 €. Sie werdeneinschließlich der Nebenkosten in voller Höhe von der Grundstücksgesellschaft WesthafenGmbH (GGW) übernommen.Auf dieser Grundlage hat der Magistrat das Planfeststellungsverfahren für den naturnahenAusbau des Dottenfeldgrabens bzw. Laufgrabens mit <strong>Flutmulde</strong> an der Nidda am 04.05.2000beantragt. Der Erörterungstermin zu den im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahreneingegangenen Einwendungen fand am 17.11.2000 statt. Bei dem Erörterungsterminhaben Anwohner des <strong>Sossenheim</strong>er Unterfeldes unter anderem Bedenken wegeneines eventuellen Grundwasseranstieges in ihre Keller hinein sowie wegen einer eventuellenVerseuchung ihres Trinkwasserbrunnens geäußert. Diese Bedenken der Anlieger erscheinenaus fachlicher Sicht als unbegründet, da die Wasserstände in der Nidda regelmäßig mit demGrundwasserstand korrespondieren, der durch die Maßnahme nicht beeinflusst wird. Trotzdemwurde zur Überprüfung der Einwände ein vom Regierungspräsidium Darmstadt bestimmterGutachter beauftragt. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass, selbst unter Annahmeextremer Randbedingungen, keine signifikante Beeinflussung der Grundwasserständevon der <strong>Flutmulde</strong> ausgeht. Sowohl für die Siedlung „Mittlerer Sand“ als auch für Floraund Fauna hat die geplante Maßnahme keine nachteiligen Auswirkungen. Auf dieser Grundlagewurde von dem Regierungspräsidium Darmstadt am 11.06.2007 der Planfeststellungsbeschluss(Az. IV/F 41.2 – 79 i 08) erlassen. Der Beschluss ist seit dem 25.08.2007 rechtskräftig.2


Zu Einzelheiten der Planung hat der Magistrat u.a. auch in den Berichten B 1154 vom18.10.2002 (§ 4424 vom 30.01.2003) und B 196 vom 07.03.2003 (§ 5544 vom 17.07.2003)Auskunft gegeben.Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme nun durch die Grundstücksgesellschaft WesthafenGmbH als Maßnahmenträger zügig umgesetzt werden soll. Die Westhafen GmbH hatdie Abwicklung der Bauarbeiten für den Zeitraum von Juni <strong>2008</strong> bis Oktober <strong>2008</strong> vorgesehen,sofern sich in der weiteren Abwicklung keine Probleme ergeben.gez.: Beckerbegl.: Hilterscheid3

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