Bewerbung und Konzept (.pdf) - Edition Stoareich
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Ein schwerer Schlag gegen den Qualitäts-ORF war sicherlich dieinakzeptable, geschlossene Abwanderung des UNIVERSUM-Teams zumMateschitz-TV. UNIVERSUM war stets eine tragende Säule <strong>und</strong>Identitätsfaktor des ORF – <strong>und</strong> muss das wieder werden.Die aktuelle Kulturberichterstattung ist – leider – ein Hohn <strong>und</strong> keineStütze mehr für die ORF-Marke. Kultursendungen verkommen mehr <strong>und</strong>mehr zu Society-Wortspenden bzw. Insider-Trash. Kultur spiegelt dieSchöpfungskraft dieses Landes wider – <strong>und</strong> ein Kultursender sollte dieseRegungen (auf-)spüren <strong>und</strong> ihnen ein Forum bieten.Wer sich mit dem Privat TV misst, erfährt mit dem Totalabsturz der DailySoap „Mitten im Achten“ ein verdientes Los. – Wenn schon eine täglicheUnterhaltungsserie, dann nicht als dumpfe, schlechte Kopie…Die Degradierung von ORF EINS zum bloßen Abspielsender amerikanischerSerien; hier ist (abgesehen vom Biotop „Donnerstag Nacht“) nahezu keinenationale Färbung mehr erkennbar.Und auch die „Auslagerung des Bildungsauftrages“ auf einen geplanten„Info- <strong>und</strong> Kulturkanal“ & bloßen Spartensender ORF III empfinde ich alsVerbrechen an der Marke ORF.Nicht zuletzt träfe die in Absicht genommene Übersiedlung des ORF-Zentrums weg vom Küniglberg – diesem traditionsreichen Standort mitIdentifikationskraft – die Marke ORF im Kern.II 4) Ein Rückbesinnung auf die „UR-Marke ORF“ ist dringendangebracht; <strong>und</strong> gerade darin liegt eine konkurrenzlose Zukunft!Man möge sich die Formulierungen des ORF-Gesetzes § 5 (3) buchstäblich aufder Zunge zergehen lassen – <strong>und</strong> als Verantwortlicher buchstabengetreuhandeln:„Der Österreichische R<strong>und</strong>funk hat bei Erfüllung seines öffentlich-rechtlichenAuftrages auf die Gr<strong>und</strong>sätze der österreichischen Verfassungsordnung,insbesondere auf die b<strong>und</strong>esstaatliche Gliederung nach dem Gr<strong>und</strong>satz derGleichbehandlung der Länder sowie auf- den Gr<strong>und</strong>satz der Freiheit der Kunst, Bedacht zu nehmen <strong>und</strong> die- Sicherung der Objektivität <strong>und</strong> Unparteilichkeit derBerichterstattung,- der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt <strong>und</strong>- der Ausgewogenheit der Programme sowie- die Unabhängigkeit von Personen <strong>und</strong> Organen des ÖsterreichischenR<strong>und</strong>funks, die mit der Besorgung der Aufgaben des ÖsterreichischenR<strong>und</strong>funks beauftragt sind, gemäß den Bestimmungen diesesB<strong>und</strong>esgesetzes zu gewährleisten.“II 5) THEMENFÜHRERSCHAFT <strong>und</strong> PROGRAMMQUALITÄT, abgeleitet vonder „UR-MARKE ORF“Gerade weil der ORF durch seinen öffentlich rechtlichen Auftrag, durchBeachtung von Objektivitäts- <strong>und</strong> Bildungs-Kriterien, eine Alleinstellung unterden Medien hat, kann er Themen auf´s Tapet heben. Er muss nicht auf die Quoteschielen, er kann Relevanz produzieren! Und das sollte er in jedem Beitrag, injeder Sendung unter Beweis stellen.