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Spieler - StuRa - TU Chemnitz

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38<br />

on (monatlich) zugeteilt:<br />

FIBEL ’95<br />

• 595 DM Grundbedarf ... und dazu:<br />

• 30 DM wenn Ihr bei den Eltern wohnt oder<br />

• 85-310 DM (entsprechend Eurer Miete) für<br />

eine eigene Wohnung<br />

• 75 DM für eigene Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Besonders wichtig: wenn Eure Miete “kalt”<br />

berechnet ist, gibt’s 40 DM Heizkostenpauschale<br />

dazu, auf Antrag! Das BAföG-Amt<br />

<strong>Chemnitz</strong> (eh’ eines der nettesten, die ich<br />

kenne) denkt aber meist von selbst dran.<br />

Moment!<br />

W er jetzt gedacht hat, er kriege das ganze<br />

Geld, der irrt (menschlich!). BAföG ist<br />

“nachrangig”, d.h. zuerst muß Euer eigenes<br />

Einkommen und Vermögen herhalten, um<br />

Eure Ausbildung zu finanzieren, danach das<br />

Eurer Eltern/Ehepartner. Ihr habt folgende<br />

Freibeträge:<br />

•6000 DM an gesamtem Vermögen, abzüglich<br />

Eurer Schulden (Gebrauchsgegenstände<br />

wie Auto, Computer, etc. sind kein<br />

Vermögen, sondern Lebensstandard)<br />

• ca. 7150 DM im Jahr für Nebenverdienste<br />

Die Freibeträge erhöhen sich, wenn Ihr Frau<br />

und/oder Kinder habt. Jede Mark darüber wird<br />

auf Euer BAföG angerechnet (sprich: abgezogen).<br />

Zur Vermeidung einer “unbilligen Härte”<br />

kann ein weiterer Teil des Vermögens<br />

(selbstgenutztes Einfamilienhaus) anrechnungsfrei<br />

bleiben.<br />

Danach wie gesagt das Einkommen der Eltern/Ehepartner<br />

(weil sie schließlich für Euch<br />

verantwortlich sind). Diese müssen i.d.R. den<br />

größten Teil für Euer Studium blechen, was<br />

nicht jedem angenehm ist. Die genaue Rechnung<br />

incl. Freibeträgen ersparen wir Euch<br />

hier, weil Ihr daran eh’ nichts ändern könnt.<br />

Wichtig ist nur, daß das Einkommen ’95 gilt<br />

(Steuerbescheid - notfalls Lohnsteuerkarte).<br />

Fragen u.a. dazu könnt Ihr in jedem BAföG-<br />

Dilemma ist der Lohn der Konsequenz.<br />

Ambrose Bierce<br />

Amt (die haben meist ganz tolle Heftchen!)<br />

oder in der <strong>StuRa</strong>-Beratung loswerden.<br />

Verweigern Eure Eltern den berechneten<br />

Unterhaltsbetrag, sieht es schlecht aus. Alle,<br />

die noch keinen Beruf haben, können Vorausleistung<br />

beantragen. Ihr tretet dann Euren<br />

Unterhaltsanspruch gegenüber Euren Eltern<br />

an das Amt ab, bekommt erst einmal den vollen<br />

BAföG-Satz und das BAföG-Amt holt<br />

sich dann nach einem Gespräch mit den<br />

Verweigerern das vorgestreckte Geld notfalls<br />

gerichtlich wieder. Dieses unschöne Kapitel<br />

verursacht aber stets perfekte Familienzerwürfnisse.<br />

Es gibt Studis, die den Staat etwas mehr melken<br />

können. Denen soll jetzt auf die Sprünge<br />

geholfen werden.<br />

Elternunabhängig,<br />

d.h. ohne Anrechnung des Elterneinkommens,<br />

werden “alle” gefördert, die<br />

- über 30 Jahre alt sind,<br />

- vor dem Studium 5 Jahre erwerbstätig waren<br />

(incl. Armee, Zivildienst ...),<br />

- vor dem Studium 6 Jahre erwerbstätig (incl. einer<br />

max. dreijährigen Ausbildung) waren<br />

- oder ihre Eltern nicht auffinden können bzw. deren<br />

Eltern daran gehindert sind, in der BRD Unterhalt<br />

zu zahlen.<br />

Bankdarlehen<br />

Obwohl bereits mehrfach erwähnt, wird das<br />

Bankdarlehen sicherlich ein Schattendasein<br />

fristen. Die marktorientierten Zinsen (gleichwohl<br />

die Deutsche Ausgleichsbank nicht gewinnorientiert<br />

arbeitet) dürften nur in<br />

Ausnahmefällen für kurze Zeit Handelspartner<br />

finden. Solltet Ihr dies jemals in Betracht<br />

ziehen, so laßt Euch umfangreich beraten. Allein<br />

die Entscheidung, ob variabler oder<br />

festgeschriebener Zins vereinbart wird, ist<br />

von großer Tragweite. Erster liegt momentan<br />

bei 4,45% (mit ½-jährlicher Aktualisierung),<br />

wogegen für 10 Jahre festgeschrieben 7,2%

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