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Metaflux 75-38 SDB

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Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Handelsname :<strong>Metaflux</strong> <strong>75</strong>-<strong>38</strong> Algen-EntfernerBearbeitungsdatum : 26.11.2012 Version : 1.0.0Druckdatum : 15.05.20133.2 GemischeGefährliche InhaltsstoffeQUATERNÄRE AMMONIUMVERBINDUNGEN, BENZYL-C12-16-ALKYLDIMETHYL ; EG-Nr. : 270-325-2; CAS-Nr. : 68424-85-1Gewichtsanteil : 10 - 25 %Einstufung 67/548/EWG : N ; R50 C ; R34 Xn ; R21/22Einstufung 1272/2008 [CLP] : Acute Tox. 3 ; H311 Skin Corr. 1B ; H314 Acute Tox. 4 ; H302 Aquatic Acute 1 ;H400Zusätzliche HinweiseWortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenNach EinatmenBetroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten.Bei HautkontaktBei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Mit fetthaltiger Salbe eincremen.Nach AugenkontaktBei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarztkonsultieren.Nach VerschluckenSofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen.4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenEs liegen keine Informationen vor.4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungKeineABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1 LöschmittelGeeignete LöschmittelWasser Schaum. Löschpulver. Kohlendioxid (CO2). Sand. Stickstoff. Löschdecke5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenIm Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2). Schwefeloxide5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungUmgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter FreisetzungPersonenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen6.1anzuwendende VerfahrenBesondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.6.2 UmweltschutzmaßnahmenNicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in derRegel eine Neutralisation erforderlich.6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungVerschüttete Mengen sofort beseitigen. Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. Mit reichlich Wasserabwaschen.6.4 Verweis auf andere AbschnitteDas aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.Seite : 2 / 8( DE / D )

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