Geschichte der nationalsozialistischen Patientenmorde
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seinerzeit das Erbgesundheitsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass bei dem Antragsteller<br />
eine Krankheit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.7.1933<br />
vorliege.« Fritz Niemand, zutiefst verletzt, unternahm zunächst nichts, ging später jedoch an<br />
die Öffentlichkeit und berichtete ausführlich über sein Schicksal. 1986 hob das Amtsgericht die<br />
Entscheidung aus den 1930er Jahren schließlich auf.<br />
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