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2.3 Denkmal für die im nationalsozialismus er - Stiftung Denkmal für ...

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INFORMATIONEN ZUM DENKMAL<br />

2.2 <strong>Denkmal</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>im</strong> <strong>nationalsozialismus</strong><br />

v<strong>er</strong>folgten Homosexuellen<br />

Das <strong>Denkmal</strong> wurde von Michael Elmgreen und Ingar Dragset entworfen.<br />

Die Künstl<strong>er</strong> haben dabei <strong>die</strong> Formensprache des Holocaust-<strong>Denkmal</strong>s<br />

aufgegriffen und durch ein zusätzliches Element<br />

<strong>er</strong>gänzt: In ein<strong>er</strong> Fenst<strong>er</strong>öffnung ist ein Film mit ein<strong>er</strong> Kuss-Szene zu<br />

betrachten. Das <strong>Denkmal</strong> soll <strong>die</strong> homosexuellen Opf<strong>er</strong> des Nationalsozialismus<br />

ehren und zugleich »ein beständiges Zeichen gegen<br />

Intol<strong>er</strong>anz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüb<strong>er</strong> Schwulen<br />

und Lesben setzen«.<br />

Das <strong>Denkmal</strong> wurde auf Beschluss des Deutschen Bundestages gebaut<br />

und am 27. Mai 2008 d<strong>er</strong> Öffentlichkeit üb<strong>er</strong>geben. Initiatoren<br />

waren <strong>die</strong> Initiative »D<strong>er</strong> homosexuellen NS-Opf<strong>er</strong> gedenken« sowie<br />

d<strong>er</strong> Lesben- und Schwulenv<strong>er</strong>band in Deutschland (LSVD).<br />

Öffnungszeiten: Das <strong>Denkmal</strong> ist Tag und Nacht frei zugänglich.<br />

lage: Ti<strong>er</strong>garten, gegenüb<strong>er</strong> dem Holocaustdenkmal/Eb<strong>er</strong>tstraße,<br />

10117 B<strong>er</strong>lin<br />

Unt<strong>er</strong>drückung, V<strong>er</strong>folgung, Ermordung<br />

Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellen-<br />

V<strong>er</strong>folgung ohnegleichen in d<strong>er</strong> Geschichte statt. 1935 ordneten <strong>die</strong><br />

Nationalsozialisten <strong>die</strong> umfassende Kr<strong>im</strong>inalisi<strong>er</strong>ung männlich<strong>er</strong> Homosexualität<br />

an. Dazu wurden <strong>die</strong> <strong>im</strong> § 175 des Strafgesetzbuches<br />

vorgesehenen Best<strong>im</strong>mungen gegen homosexuelles V<strong>er</strong>halten <strong>er</strong>heblich<br />

v<strong>er</strong>schärft und ausgeweitet. B<strong>er</strong>eits ein Kuss unt<strong>er</strong> Männ<strong>er</strong>n<br />

konnte nun zu V<strong>er</strong>folgung führen. § 175 bedeutete Gefängnis od<strong>er</strong><br />

Zuchthaus. Es gab üb<strong>er</strong> 50.000 V<strong>er</strong>urteilungen. Teilweise konnten<br />

<strong>die</strong> NS-Behörden <strong>die</strong> Kastration V<strong>er</strong>urteilt<strong>er</strong> <strong>er</strong>zwingen. Mehr<strong>er</strong>e<br />

tausend Schwule wurden wegen ihr<strong>er</strong> Homosexualität in Konzentrationslag<strong>er</strong><br />

v<strong>er</strong>schleppt. Ein groß<strong>er</strong> Teil von ihnen üb<strong>er</strong>lebte <strong>die</strong><br />

Lag<strong>er</strong> nicht. Sie starben aufgrund von Hung<strong>er</strong>, Krankheiten und<br />

Misshandlungen od<strong>er</strong> wurden Opf<strong>er</strong> gezielt<strong>er</strong> Mordaktionen.<br />

Die Nationalsozialisten haben <strong>die</strong> Lebenswelten von Schwulen<br />

und Lesben z<strong>er</strong>schlagen. Weibliche Homosexualität wurde – auß<strong>er</strong><br />

<strong>im</strong> annekti<strong>er</strong>ten Öst<strong>er</strong>reich – nicht strafrechtlich v<strong>er</strong>folgt. Sie galt<br />

den Nationalsozialisten als wenig<strong>er</strong> bedrohlich. G<strong>er</strong>ieten lesbische<br />

Frauen dennoch in Konflikt mit dem Reg<strong>im</strong>e, waren auch sie Repressionen<br />

ausgesetzt. Schwule und Lesben lebten in d<strong>er</strong> NS-Zeit eingeschücht<strong>er</strong>t<br />

und unt<strong>er</strong> stetem Zwang zur Tarnung. Lange Zeit blieben<br />

<strong>die</strong> homosexuellen Opf<strong>er</strong> des Nationalsozialismus aus d<strong>er</strong> Gedenkkultur<br />

ausgeschlossen – in d<strong>er</strong> Bundesrepublik wie in d<strong>er</strong> DDR. Hi<strong>er</strong><br />

wie dort wurden Schwule lange Zeit weit<strong>er</strong> strafrechtlich v<strong>er</strong>folgt.<br />

In d<strong>er</strong> Bundesrepublik Deutschland galt d<strong>er</strong> § 175 unv<strong>er</strong>änd<strong>er</strong>t bis<br />

1969 fort.<br />

Aus sein<strong>er</strong> Geschichte h<strong>er</strong>aus hat Deutschland eine besond<strong>er</strong>e V<strong>er</strong>antwortung,<br />

Menschenrechtsv<strong>er</strong>letzungen gegenüb<strong>er</strong> Schwulen<br />

und Lesben entschieden entgegenzutreten. In vielen Teilen <strong>die</strong>s<strong>er</strong><br />

Welt w<strong>er</strong>den Menschen wegen ihr<strong>er</strong> sexuellen Identität heute noch<br />

v<strong>er</strong>folgt, ist homosexuelle Liebe strafbar und kann ein Kuss Gefahr<br />

bedeuten.<br />

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