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grossprojekte als instrument der stadtentwicklungspolitik und -planung

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Großprojekte <strong>als</strong> Instrument <strong>der</strong> Stadtentwicklungspolitik<br />

Projekt 3 2001/02<br />

„Eignungszonen für Großbauvorhaben“ im Flächenwidmungsplan<br />

Wie in Kapitel 4.1.4. dargelegt, können mittels Flächenwidmung in Wien vier<br />

Hauptkategorien <strong>der</strong> Flächenwidmung unterschieden werde – Bauland,<br />

Grünland, Verkehrsbän<strong>der</strong> <strong>und</strong> Son<strong>der</strong>gebiete. Diese Hauptkategorien sind<br />

ihrerseits wie<strong>der</strong> in verschiedene Nutzungsarten geglie<strong>der</strong>t, etwa im Falle<br />

einer Baulandwidmung in Wohngebiet, Kerngebiet etc. Um nun bereits bei<br />

<strong>der</strong> Erstellung von Flächenwidmungsplänen die Lenkung von<br />

Großbauvorhaben besser <strong>als</strong> bisher in den Griff zu bekommen, wäre es<br />

denkbar, eine eigene Widmungskategorie „Eignungszonen für<br />

Großbauvorhaben“ im Flächenwidmungsplan zu verankern. So könnten in<br />

einem solchen Fall für Großvorhaben geeignete Standorte auf lange Sicht<br />

gesichert werden <strong>und</strong> ungeeignete Standorte von vorn herein für ein solches<br />

Vorhaben ausgeschlossen werden. Diese Idee baut auf das bereits<br />

vorgestellte Hochhauskonzept auf <strong>und</strong> dient dazu, „Eignungszonen für<br />

Großbauvorhaben“ durch Verordnung rechtlich zu verankern. Im Falle <strong>der</strong><br />

Widmung „Eignungszonen für Großbauvorhaben“, wäre von <strong>der</strong> Erstellung<br />

eines Bebauungsplanes für diese Fläche vor Bekanntwerden eines<br />

Großbauvorhabens abzuraten, um unterschiedlichsten Ideen an<br />

Großbauvorhaben die Möglichkeit zu geben, diese Fläche zu nutzen.<br />

4. Möglichkeit: Optimierung des Planungsprozesses<br />

Verstärkte Verfahrenskonzentration <strong>und</strong> Beschleunigung<br />

<strong>der</strong> Abläufe<br />

Um den Anspruch <strong>der</strong> Kurzfristigkeit entgegen zu kommen, ohne jedoch den<br />

bestehenden Raumordnungsprogrammen <strong>und</strong> -plänen zu wi<strong>der</strong>sprechen,<br />

wäre es sinnvoll die Verfahrensabwicklung möglichst rasch <strong>und</strong> konzentriert<br />

ablaufen zu lassen. Derzeit existieren komplizierte Verfahrensabläufe <strong>und</strong><br />

Überprüfungsmechanismen durch die Aufsichtsbehörde. Jedoch darf durch<br />

eine verstärkte Konzentration des Planungs-, Entscheidungs- <strong>und</strong><br />

Realisierungsprozesses die Rechtssicherheit <strong>und</strong> Bürgeröffentlichkeit <strong>der</strong><br />

Planunterworfenen nicht geschmälert werden. 175<br />

Verstärkte Partizipation im Planungsprozess<br />

Größere städtebauliche Vorhaben, wie sie z. B. Hochhausprojekte in <strong>der</strong><br />

Regel darstellen, unterliegen einem mehrstufigem Planungsprozess. Aber<br />

erst in den rechtlich relevanten Planungsphasen (bei <strong>der</strong> Festsetzung des<br />

Flächenwidmungs- <strong>und</strong> Bebauungsplans sowie im baubehördlichen<br />

Verfahren) – <strong>als</strong>o zu einem relativ späten Zeitpunkt – werden Öffentlichkeit<br />

<strong>und</strong> betroffene Anrainer verpflichtend eingeb<strong>und</strong>en. Internationalen<br />

Beispielen folgend wird daher vorgeschlagen, die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

bei Großprojekten (ab 25.000 m² Bruttogeschoßfläche o<strong>der</strong> Gebäudehöhen<br />

über 35 Meter) im Sinne <strong>der</strong> sozialen Verträglichkeit schon vor Einleitung des<br />

175 vgl. Rosmann, 1999, S. 8-11<br />

198

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