grossprojekte als instrument der stadtentwicklungspolitik und -planung
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Großprojekte <strong>als</strong> Instrument <strong>der</strong> Stadtentwicklungspolitik<br />
Projekt 3 2001/02<br />
„Eignungszonen für Großbauvorhaben“ im Flächenwidmungsplan<br />
Wie in Kapitel 4.1.4. dargelegt, können mittels Flächenwidmung in Wien vier<br />
Hauptkategorien <strong>der</strong> Flächenwidmung unterschieden werde – Bauland,<br />
Grünland, Verkehrsbän<strong>der</strong> <strong>und</strong> Son<strong>der</strong>gebiete. Diese Hauptkategorien sind<br />
ihrerseits wie<strong>der</strong> in verschiedene Nutzungsarten geglie<strong>der</strong>t, etwa im Falle<br />
einer Baulandwidmung in Wohngebiet, Kerngebiet etc. Um nun bereits bei<br />
<strong>der</strong> Erstellung von Flächenwidmungsplänen die Lenkung von<br />
Großbauvorhaben besser <strong>als</strong> bisher in den Griff zu bekommen, wäre es<br />
denkbar, eine eigene Widmungskategorie „Eignungszonen für<br />
Großbauvorhaben“ im Flächenwidmungsplan zu verankern. So könnten in<br />
einem solchen Fall für Großvorhaben geeignete Standorte auf lange Sicht<br />
gesichert werden <strong>und</strong> ungeeignete Standorte von vorn herein für ein solches<br />
Vorhaben ausgeschlossen werden. Diese Idee baut auf das bereits<br />
vorgestellte Hochhauskonzept auf <strong>und</strong> dient dazu, „Eignungszonen für<br />
Großbauvorhaben“ durch Verordnung rechtlich zu verankern. Im Falle <strong>der</strong><br />
Widmung „Eignungszonen für Großbauvorhaben“, wäre von <strong>der</strong> Erstellung<br />
eines Bebauungsplanes für diese Fläche vor Bekanntwerden eines<br />
Großbauvorhabens abzuraten, um unterschiedlichsten Ideen an<br />
Großbauvorhaben die Möglichkeit zu geben, diese Fläche zu nutzen.<br />
4. Möglichkeit: Optimierung des Planungsprozesses<br />
Verstärkte Verfahrenskonzentration <strong>und</strong> Beschleunigung<br />
<strong>der</strong> Abläufe<br />
Um den Anspruch <strong>der</strong> Kurzfristigkeit entgegen zu kommen, ohne jedoch den<br />
bestehenden Raumordnungsprogrammen <strong>und</strong> -plänen zu wi<strong>der</strong>sprechen,<br />
wäre es sinnvoll die Verfahrensabwicklung möglichst rasch <strong>und</strong> konzentriert<br />
ablaufen zu lassen. Derzeit existieren komplizierte Verfahrensabläufe <strong>und</strong><br />
Überprüfungsmechanismen durch die Aufsichtsbehörde. Jedoch darf durch<br />
eine verstärkte Konzentration des Planungs-, Entscheidungs- <strong>und</strong><br />
Realisierungsprozesses die Rechtssicherheit <strong>und</strong> Bürgeröffentlichkeit <strong>der</strong><br />
Planunterworfenen nicht geschmälert werden. 175<br />
Verstärkte Partizipation im Planungsprozess<br />
Größere städtebauliche Vorhaben, wie sie z. B. Hochhausprojekte in <strong>der</strong><br />
Regel darstellen, unterliegen einem mehrstufigem Planungsprozess. Aber<br />
erst in den rechtlich relevanten Planungsphasen (bei <strong>der</strong> Festsetzung des<br />
Flächenwidmungs- <strong>und</strong> Bebauungsplans sowie im baubehördlichen<br />
Verfahren) – <strong>als</strong>o zu einem relativ späten Zeitpunkt – werden Öffentlichkeit<br />
<strong>und</strong> betroffene Anrainer verpflichtend eingeb<strong>und</strong>en. Internationalen<br />
Beispielen folgend wird daher vorgeschlagen, die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />
bei Großprojekten (ab 25.000 m² Bruttogeschoßfläche o<strong>der</strong> Gebäudehöhen<br />
über 35 Meter) im Sinne <strong>der</strong> sozialen Verträglichkeit schon vor Einleitung des<br />
175 vgl. Rosmann, 1999, S. 8-11<br />
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