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grossprojekte als instrument der stadtentwicklungspolitik und -planung

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Großprojekte <strong>als</strong> Instrument <strong>der</strong> Stadtentwicklungspolitik<br />

Projekt 3 2001/02<br />

Ausbau <strong>der</strong> Stadt vor sich gehen soll. Mit <strong>der</strong> Flächenwidmung wird<br />

festgelegt, wie Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden künftig genutzt werden kann.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich werden folgende 4 Hauptkategorien <strong>der</strong> Flächenwidmung<br />

unterschieden:<br />

• Bauland<br />

• Grünland<br />

• Verkehrsbän<strong>der</strong><br />

• Son<strong>der</strong>gebiete<br />

In den Bebauungsplänen sind die Bebauungsbestimmungen für die von den<br />

Flächenwidmungsplänen erfassten Gr<strong>und</strong>flächen enthalten. Sie stellen dar,<br />

ob bzw. in welcher Weise die Gr<strong>und</strong>flächen in Zukunft bebaut werden dürfen<br />

bzw. welche Rechte <strong>und</strong> Verpflichtungen für die Eigentümer <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>flächen bestehen. Auf Gr<strong>und</strong> von Bauordnungsnovellen können sich<br />

für einzelne Bereiche auch abweichende Bestimmungen (Übergangsbestimmungen)<br />

ergeben. Die Festsetzung <strong>der</strong> Flächenwidmungen <strong>und</strong><br />

Bebauungsbestimmungen erfolgt durch Verordnungen des Gemein<strong>der</strong>ates in<br />

Form von „Plandokumenten“ für einzelne Teilbereiche.<br />

Flächenwidmungs- <strong>und</strong> Bebauungsplan sind in Wien eng miteinan<strong>der</strong><br />

verflochten <strong>und</strong> haben beide räumlich-ordnerischen Charakter, wobei <strong>der</strong><br />

Bebauungsplan eine größere rechtliche Verbindlichkeit <strong>als</strong> <strong>der</strong><br />

Flächenwidmungsplan hat. Der Flächenwidmungsplan ist eine<br />

Verwaltungsverordnung <strong>und</strong> gibt grob das Nutzungskonzept in <strong>der</strong> Stadt vor,<br />

im Detail regelt dies dann <strong>der</strong> Bebauungsplan.<br />

In Wien werden sämtliche Nutzungen durch die Widmung festgelegt. Das<br />

Bauverfahren hat an Bedeutung verloren. Jedoch ist es unerwünscht, die<br />

Festlegungen des Flächenwidmungsplans in kurzen Abständen immer wie<strong>der</strong><br />

abzuän<strong>der</strong>n, da dies hinsichtlich des zu gebenden Rechtsschutzes gegenüber<br />

den Betroffenen nicht unproblematisch ist. 161<br />

Auf 90 % des Wiener Gemeindegebietes besteht auf Gr<strong>und</strong> eines<br />

Bebauungsplanes Rechtssicherheit. 162<br />

4.1.5. Entwicklungs- <strong>und</strong> Betreibergesellschaften<br />

Neben den bestehenden Instrumenten <strong>der</strong> Stadt<strong>planung</strong> spielen bei<br />

Großprojekten vermehrt private Personen o<strong>der</strong> Gesellschaften eine<br />

bedeutende Rolle. In <strong>der</strong> Regel werden für Planung <strong>und</strong> Durchführung von<br />

Großprojekten neue Träger, Entwicklungsgesellschaften <strong>und</strong> Projektgruppen<br />

eingerichtet. Sie stehen entwe<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />

(zum Beispiel <strong>als</strong> Gesellschaft privaten Rechts) o<strong>der</strong> zumindest außerhalb<br />

konventioneller Verwaltungsstrukturen.<br />

161 vgl. http://service.magwien.gv.at/flaechenwidmung, Stand 05.2002<br />

162 Gespräch mit Dipl.-Ing. Kanonier am 03. 04. 2002<br />

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