grossprojekte als instrument der stadtentwicklungspolitik und -planung
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Großprojekte <strong>als</strong> Instrument <strong>der</strong> Stadtentwicklungspolitik<br />
Projekt 3 2001/02<br />
Ausbau <strong>der</strong> Stadt vor sich gehen soll. Mit <strong>der</strong> Flächenwidmung wird<br />
festgelegt, wie Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden künftig genutzt werden kann.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich werden folgende 4 Hauptkategorien <strong>der</strong> Flächenwidmung<br />
unterschieden:<br />
• Bauland<br />
• Grünland<br />
• Verkehrsbän<strong>der</strong><br />
• Son<strong>der</strong>gebiete<br />
In den Bebauungsplänen sind die Bebauungsbestimmungen für die von den<br />
Flächenwidmungsplänen erfassten Gr<strong>und</strong>flächen enthalten. Sie stellen dar,<br />
ob bzw. in welcher Weise die Gr<strong>und</strong>flächen in Zukunft bebaut werden dürfen<br />
bzw. welche Rechte <strong>und</strong> Verpflichtungen für die Eigentümer <strong>der</strong><br />
Gr<strong>und</strong>flächen bestehen. Auf Gr<strong>und</strong> von Bauordnungsnovellen können sich<br />
für einzelne Bereiche auch abweichende Bestimmungen (Übergangsbestimmungen)<br />
ergeben. Die Festsetzung <strong>der</strong> Flächenwidmungen <strong>und</strong><br />
Bebauungsbestimmungen erfolgt durch Verordnungen des Gemein<strong>der</strong>ates in<br />
Form von „Plandokumenten“ für einzelne Teilbereiche.<br />
Flächenwidmungs- <strong>und</strong> Bebauungsplan sind in Wien eng miteinan<strong>der</strong><br />
verflochten <strong>und</strong> haben beide räumlich-ordnerischen Charakter, wobei <strong>der</strong><br />
Bebauungsplan eine größere rechtliche Verbindlichkeit <strong>als</strong> <strong>der</strong><br />
Flächenwidmungsplan hat. Der Flächenwidmungsplan ist eine<br />
Verwaltungsverordnung <strong>und</strong> gibt grob das Nutzungskonzept in <strong>der</strong> Stadt vor,<br />
im Detail regelt dies dann <strong>der</strong> Bebauungsplan.<br />
In Wien werden sämtliche Nutzungen durch die Widmung festgelegt. Das<br />
Bauverfahren hat an Bedeutung verloren. Jedoch ist es unerwünscht, die<br />
Festlegungen des Flächenwidmungsplans in kurzen Abständen immer wie<strong>der</strong><br />
abzuän<strong>der</strong>n, da dies hinsichtlich des zu gebenden Rechtsschutzes gegenüber<br />
den Betroffenen nicht unproblematisch ist. 161<br />
Auf 90 % des Wiener Gemeindegebietes besteht auf Gr<strong>und</strong> eines<br />
Bebauungsplanes Rechtssicherheit. 162<br />
4.1.5. Entwicklungs- <strong>und</strong> Betreibergesellschaften<br />
Neben den bestehenden Instrumenten <strong>der</strong> Stadt<strong>planung</strong> spielen bei<br />
Großprojekten vermehrt private Personen o<strong>der</strong> Gesellschaften eine<br />
bedeutende Rolle. In <strong>der</strong> Regel werden für Planung <strong>und</strong> Durchführung von<br />
Großprojekten neue Träger, Entwicklungsgesellschaften <strong>und</strong> Projektgruppen<br />
eingerichtet. Sie stehen entwe<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />
(zum Beispiel <strong>als</strong> Gesellschaft privaten Rechts) o<strong>der</strong> zumindest außerhalb<br />
konventioneller Verwaltungsstrukturen.<br />
161 vgl. http://service.magwien.gv.at/flaechenwidmung, Stand 05.2002<br />
162 Gespräch mit Dipl.-Ing. Kanonier am 03. 04. 2002<br />
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