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grossprojekte als instrument der stadtentwicklungspolitik und -planung

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Großprojekte <strong>als</strong> Instrument <strong>der</strong> Stadtentwicklungspolitik<br />

Projekt 3 2001/02<br />

b) Stadtstrukturelle Ausschlusszonen<br />

Stadtstrukturelle Ausschlusszonen sind jene Bereiche, die laut<br />

Stadtentwicklungsplan keine entsprechende Eignung für Bebauungen<br />

höherer Dichte – <strong>und</strong> damit auch für Hochhäuser – aufweisen <strong>und</strong> diese<br />

Eignung auch längerfristig nicht erreichen werden:<br />

• großräumige Grüngebiete gemäß Stadtentwicklungsplan<br />

• Baulandgebiete <strong>und</strong> Gebiete an<strong>der</strong>er Widmungskategorien ohne<br />

ausreichende Erschließung durch öffentlichen Verkehr<br />

2) Eignungszonen<br />

Alle nicht <strong>als</strong> Ausschlusszonen deklarierten Stadtbereiche sind potenzielle<br />

Eignungszonen. In einem ersten Entwurf für eine Festlegung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

möglicher Hochhausstandorte wurden zunächst einmal jene Gebiete<br />

eingegrenzt, die bereits heute bzw. durch festgelegte Ausbaupläne eine<br />

hohe Erschließungsqualität durch öffentlichen Verkehr aufweisen. Als solche<br />

gilt eine Gehentfernung von bis zu 300 Meter zur nächsten Station einer<br />

Schnellbahn, U-Bahn o<strong>der</strong> zumindest zweier Straßenbahnlinien.<br />

Ungeachtet <strong>der</strong> Lage in einer potenziellen Eignungszone ist für einen<br />

Hochhausbau neben <strong>der</strong> Berücksichtigung wichtiger Blickachsen <strong>und</strong><br />

Panoramablicke <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erfüllung stadtstruktureller Kriterien vor allem auch<br />

ein positiver gutachterlicher Bef<strong>und</strong> gemäß einer 10-Punkte-Checkliste<br />

nachzuweisen. Entsprechend internationaler Standards hat <strong>der</strong> Träger eines<br />

Hochhausprojekts die Machbarkeit sowie die Raum- <strong>und</strong><br />

Umweltverträglichkeit seines Vorhabens umfassend darzustellen. Künftig<br />

wird jedem Projektwerber <strong>als</strong> Checkliste ein klarer Kriterienkatalog<br />

übertragen, dessen verbindliche Erfüllung <strong>der</strong> Stadt Wien <strong>als</strong><br />

Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage dient. Einige <strong>der</strong> 10 Punkte <strong>der</strong> Checkliste sind<br />

folgende:<br />

• Mit <strong>der</strong> Konzeption des Planungsablaufs ist ein interdisziplinäres<br />

Projektteam mit allen erfor<strong>der</strong>lichen Fachexperten namhaft zu<br />

machen.<br />

• Über die ausreichende Verkehrserschließung hinaus ist gesichert, dass<br />

auch <strong>der</strong> Bedarf an technischer <strong>und</strong> sozialer Infrastruktur erfüllt wird.<br />

• Die Nachhaltigkeit <strong>der</strong> beabsichtigten Nutzung sowie die Flexibilität<br />

<strong>der</strong> Baustruktur hinsichtlich nicht vorhersehbarer Nutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

werden nachgewiesen. 160<br />

4.1.4. Flächenwidmungs- <strong>und</strong> Bebauungsplan Wien<br />

Nach § 4 Abs. 1 <strong>der</strong> Bauordnung für Wien haben die Flächenwidmungspläne<br />

in groben Zügen darzustellen, nach welchen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>der</strong> geordnete<br />

160 vgl. http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/hochhaus/index.htm, Stand 05.2002<br />

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