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grossprojekte als instrument der stadtentwicklungspolitik und -planung

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Großprojekte <strong>als</strong> Instrument <strong>der</strong> Stadtentwicklungspolitik<br />

Projekt 3 2001/02<br />

– wie <strong>der</strong> Name schon sagt – um ein Konzept <strong>und</strong> keine Verordnung<br />

handelt.<br />

Die Anfänge zur Entwicklung eines <strong>der</strong>artigen Konzeptes gehen bereits in<br />

das Jahr 1893 zurück, wo genaue Bauhöhen für Wien festgelegt wurden. In<br />

<strong>der</strong> Innenstadt waren die höchsten Gebäude erlaubt (26 m), nach außen hin<br />

wurden die Häuser immer niedriger. Einzelne Hochhäuser mit einer<br />

Gebäudehöhe von über 26 m wurden <strong>als</strong> Ausnahmen genehmigt. In den<br />

60er- <strong>und</strong> 70er-Jahren durchbrach man diesen Plan mit Großsiedlungen in<br />

den Außenbezirken (z. B. Alt Erlaa). Ende <strong>der</strong> 70er-Jahre wurde mit den<br />

Arbeiten zum Stadtentwicklungsplan 1984 eine weiter entwickelte Stadtidee<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>struktur für Wien formuliert. In diesem Zusammenhang<br />

entstanden erste Entwürfe für ein Wiener Hochhauskonzept.<br />

Das im Vorlauf zum Stadtentwicklungsplan 1994 erstellte Hochhauskonzept<br />

von COOP Himmelb(l)au/Synthesis (1991) nahm zwar auf die<br />

gesamtstädtischen Entwicklungsgr<strong>und</strong>sätze Bedacht, hat jedoch nur entlang<br />

<strong>der</strong> Entwicklungsachse <strong>der</strong> U1 Nie<strong>der</strong>schlag gef<strong>und</strong>en (Hochhausbebauung<br />

Donau-City – Wagramer Straße). Darüber hinaus haben einige rechtliche<br />

Än<strong>der</strong>ungen (Vergrößerung <strong>der</strong> zulässigen Brandabschnitte, Bestimmung<br />

zum städtebaulichen Schwerpunkt) unter an<strong>der</strong>em auch die ökonomischen<br />

Rahmenbedingungen für Hochhausprojekte deutlich verbessert.<br />

Von den über 150.000 Gebäuden Wiens gilt lediglich ein verschwindend<br />

geringer Prozentsatz <strong>als</strong> Hochhäuser im Sinne <strong>der</strong> Wiener Bauordnung. Die<br />

Tendenz zum Hochhaus nimmt zwar – dem internationalen Trend folgend –<br />

zu, Wien ist aber weit davon entfernt, eine „Hochhausstadt“ zu sein – auch,<br />

wenn einzelne Hochhäuser <strong>und</strong> Hochhausgruppen zunehmend augenfällig<br />

werden. Dennoch ist klar, dass bei <strong>der</strong> Errichtung von Hochhäusern ein<br />

Defizit hinsichtlich städtebaulicher Entwurfscharakteristika besteht, da<br />

<strong>der</strong>artige Projekte meistens <strong>als</strong> Einzelprojekte konzipiert werden <strong>und</strong> in<br />

keinem gesamtstädtischen Kontext zueinan<strong>der</strong> stehen.<br />

Hier soll das neue entwickelte Hochhauskonzept <strong>der</strong> Stadt Wien ansetzen<br />

<strong>und</strong> versuchen, für die Zukunft entscheidende Weichenstellungen für die<br />

Gesamtentwicklung <strong>der</strong> Stadt zu bewirken. Das neue Hochhauskonzept für<br />

Wien enthält nun folgende Richtlinien:<br />

1) Ausschlusszonen<br />

Ausschlusszonen sind jene Bereiche, in denen keine Hochhausprojekte<br />

errichtet werden dürfen.<br />

a) Ausschlusszonen auf Gr<strong>und</strong> des Stadt- <strong>und</strong> Landschaftsbilds<br />

• Schutzzonen gemäß §7 <strong>der</strong> Bauordnung für Wien<br />

• Landschaftsschutzgebiete gemäß dem Wiener Naturschutzgesetz<br />

• denkmalpflegerische Zonen wie das Weltkulturerbe Schloss<br />

Schönbrunn<br />

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