grossprojekte als instrument der stadtentwicklungspolitik und -planung
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Großprojekte <strong>als</strong> Instrument <strong>der</strong> Stadtentwicklungspolitik<br />
Projekt 3 2001/02<br />
– wie <strong>der</strong> Name schon sagt – um ein Konzept <strong>und</strong> keine Verordnung<br />
handelt.<br />
Die Anfänge zur Entwicklung eines <strong>der</strong>artigen Konzeptes gehen bereits in<br />
das Jahr 1893 zurück, wo genaue Bauhöhen für Wien festgelegt wurden. In<br />
<strong>der</strong> Innenstadt waren die höchsten Gebäude erlaubt (26 m), nach außen hin<br />
wurden die Häuser immer niedriger. Einzelne Hochhäuser mit einer<br />
Gebäudehöhe von über 26 m wurden <strong>als</strong> Ausnahmen genehmigt. In den<br />
60er- <strong>und</strong> 70er-Jahren durchbrach man diesen Plan mit Großsiedlungen in<br />
den Außenbezirken (z. B. Alt Erlaa). Ende <strong>der</strong> 70er-Jahre wurde mit den<br />
Arbeiten zum Stadtentwicklungsplan 1984 eine weiter entwickelte Stadtidee<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>struktur für Wien formuliert. In diesem Zusammenhang<br />
entstanden erste Entwürfe für ein Wiener Hochhauskonzept.<br />
Das im Vorlauf zum Stadtentwicklungsplan 1994 erstellte Hochhauskonzept<br />
von COOP Himmelb(l)au/Synthesis (1991) nahm zwar auf die<br />
gesamtstädtischen Entwicklungsgr<strong>und</strong>sätze Bedacht, hat jedoch nur entlang<br />
<strong>der</strong> Entwicklungsachse <strong>der</strong> U1 Nie<strong>der</strong>schlag gef<strong>und</strong>en (Hochhausbebauung<br />
Donau-City – Wagramer Straße). Darüber hinaus haben einige rechtliche<br />
Än<strong>der</strong>ungen (Vergrößerung <strong>der</strong> zulässigen Brandabschnitte, Bestimmung<br />
zum städtebaulichen Schwerpunkt) unter an<strong>der</strong>em auch die ökonomischen<br />
Rahmenbedingungen für Hochhausprojekte deutlich verbessert.<br />
Von den über 150.000 Gebäuden Wiens gilt lediglich ein verschwindend<br />
geringer Prozentsatz <strong>als</strong> Hochhäuser im Sinne <strong>der</strong> Wiener Bauordnung. Die<br />
Tendenz zum Hochhaus nimmt zwar – dem internationalen Trend folgend –<br />
zu, Wien ist aber weit davon entfernt, eine „Hochhausstadt“ zu sein – auch,<br />
wenn einzelne Hochhäuser <strong>und</strong> Hochhausgruppen zunehmend augenfällig<br />
werden. Dennoch ist klar, dass bei <strong>der</strong> Errichtung von Hochhäusern ein<br />
Defizit hinsichtlich städtebaulicher Entwurfscharakteristika besteht, da<br />
<strong>der</strong>artige Projekte meistens <strong>als</strong> Einzelprojekte konzipiert werden <strong>und</strong> in<br />
keinem gesamtstädtischen Kontext zueinan<strong>der</strong> stehen.<br />
Hier soll das neue entwickelte Hochhauskonzept <strong>der</strong> Stadt Wien ansetzen<br />
<strong>und</strong> versuchen, für die Zukunft entscheidende Weichenstellungen für die<br />
Gesamtentwicklung <strong>der</strong> Stadt zu bewirken. Das neue Hochhauskonzept für<br />
Wien enthält nun folgende Richtlinien:<br />
1) Ausschlusszonen<br />
Ausschlusszonen sind jene Bereiche, in denen keine Hochhausprojekte<br />
errichtet werden dürfen.<br />
a) Ausschlusszonen auf Gr<strong>und</strong> des Stadt- <strong>und</strong> Landschaftsbilds<br />
• Schutzzonen gemäß §7 <strong>der</strong> Bauordnung für Wien<br />
• Landschaftsschutzgebiete gemäß dem Wiener Naturschutzgesetz<br />
• denkmalpflegerische Zonen wie das Weltkulturerbe Schloss<br />
Schönbrunn<br />
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