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aufgeteilt werden. Dies konnte durch die Stromkunden bereits bei den ausgestelltenStromrechnungen festgestellt werden.Der Strompreis setzt sich bei Vollversorgung zusammen aus Netznutzung, Energiepreisund Abgaben. Die Netznutzungspreise sind im Stromgesetz und in der Verordnung geregelt.Folgende Parameter haben Einfluss auf den Netznutzungspreis (NNP):- Anlagewert der Elektra- Kundengruppen- Strom- und Leistungsverbrauch- Wiederbeschaffung und Abschreibungen- Netznutzungspreis des vorgelagerten Netzes- Betriebs- und VerwaltungskostenAus der Sicht der Elektra ist ein Versammlungsbeschluss für die Festlegung der Strompreisenicht zweckmässig. Mit Schreiben des Departements Volkswirtschaft und Inneresvom 25. Juli 2008 wurde dies entsprechend bestätigt.Die Abgaben werden durch die bundesrechtlichen Vorgaben festgelegt und sind vollständigweiterzuverrechnen. Sie unterstehen deshalb nicht der Hoheit der Gemeindeund können nicht beeinflusst werden.Der Energiepreis könnte einzig durch die Gemeindeversammlung festgesetzt werden.Es ist aber wenig sinnvoll, nur diesen Preis durch die Gemeindeversammlung zu bestimmen.Die Energie ist eine reine Handelsware und kann nach der vollen Strommarktliberalisierungvon jedem Kunden bei einem Händler oder Lieferanten bezogen werden.Der Gemeinderat verwendet diesen Preis für den Rabatt zum Vermögensabbau, damitalle Kunden profitieren, die auch die Energie bei der Elektra beziehen. Somit profitierendiejenigen Kunden, welche die Vollversorgung nutzen.Aufgrund dieser Ausführungsbestimmung ist eine Entscheidung der Strompreise durchdie Gemeindeversammlung kaum mehr zu bewerkstelligen und nicht zweckmässig.Die Gemeindeversammlung soll nach wie vor die strategischen Vorgaben festlegen,nämlich Produktestruktur, Netzanschlusskosten (NAK), sowie Beiträge für Raumheizungenund Wärmepumpen (RHWP).Weitere strategische Vorgaben sind:- Einteilung der Kundengruppen- Zeitzonen Z1 und Z2, Hochtarif- und Niedertarif-Zeiten- Preis für den Blindstrom, aktuell 3 Rp. pro kVar- Leistungs- und Energiebegrenzung bei den Kundengruppen, aktuell 30 kW oder bis30'000 kWh und der Leistungspreis- der Grundpreis, aktuell Fr. 10.-- pro Monat- ElektravermögenAufgrund dieser Darlegung sind der Gemeinderat und die Elektrakommission der Ansicht,dass dem Antrag Kurt Burri nur teilweise entsprochen werden kann. Die Strompreisesollen auch weiterhin anhand der bundesrechtlichen Vorgaben gemäss Strom-

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