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P rotokoll - Zufikon

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weisung keine weitere Abstimmung mehr zustande und der künftige Gemeinderatmüsste das Geschäft erneut bearbeiten.Herr Rolf Hüsser, Leiter Abteilung Bau & Technik, betont, dass bei einer Abstimmungüber das Gebiet Emaus nicht nur über die Einzonung bestimmt werden kann. Es mussauch festgelegt werden, in welcher Bauzone das Gebiet liegen soll, damit die Zonenvorgaben,Abstände und Nutzungen definiert sind. Wenn eine Gewerbezone bestimmt wird,so sind grössere neue Bauvolumen möglich, welche sich schlecht in dieses Gebiet einfügenlassen.Es muss daher vom Antragsteller klar dargelegt werden, welches die inhaltlichen Vorgabenfür die Zonenerweiterung sind. Die Einschränkung mit Sondernutzungsplanung genügtdaher nicht.Herr Rolf Rey berichtet, dass es den Grundeigentümern nicht um die Realisierung vonNeubauten geht, sie jedoch eine planliche Richtigstellung verlangen. Es geht darum,dass aufgrund der bestehenden Nutzung eine entsprechende Zonierung erfolgt und diebestehenden Gebäude in beschränktem Masse erweitert werden können.Die Regelungen für die Sondernutzungsplanung müssen zuerst entwickelt werden. Erstrebt an, dass das Gebiet von der Landwirtschaftszone in eine ordentliche Bauzoneumgezont wird.Herr Vizeammann Fred Scheidegger hält fest, dass bei einer Abstimmung an der heutigenVersammlung klar feststehen muss, welcher Bauzone das Gebiet Emaus zugeordnetwerden soll.Herr Rolf Rey erklärt, dass eine Bauzone mit Sondernutzungsplanung und entsprechendenVorschriften festgelegt werden soll, da eine gemischte Nutzung mit Restaurant undWohnungen besteht. Erst aufgrund einer detaillierten Analyse sei eine konkrete Zuteilungsinnvoll. Er findet es falsch, wenn das Gebiet der Landwirtschaftszone zugeteiltwird, weil keine geeignete Lösung gefunden wird.Herr Rolf Hüsser, Leiter Bau & Technik, ist der Ansicht, dass bei einem Einzonungsentscheidfür das Gebiet Emaus offen bleibt, wie dies in der Bau- und Nutzungsordnungbeschrieben werden soll. Daher wäre nur eine Rückweisung möglich, damit für das Gebieteine Neuplanung mit entsprechenden Formulierungen folgen kann, worüber dannspäter entschieden werden kann. Dabei müsste für die Nachbarschaft auch ein entsprechendesMitwirkungs- und Einspracheverfahren ermöglicht werden.Herr Kurt Reinhard warnt davor, an der heutigen Versammlung frühere Fehler zu wiederholen.Wenn das Baugebiet noch mehr ausgedehnt wird, laufe die Gemeinde Gefahr,dass der Grosse Rat die Bauzonenplanung nicht genehmigt. Bei der letzten Revisionhabe das Baudepartement mit Brief im Jahr 1992 festgehalten, dass in <strong>Zufikon</strong> gemässFlächenstatistik noch unüberbaute Bauzonen für 866 Einwohner und Arbeitsplätzebestehen. Es wurde daher eine Reduktion des Baugebietes verlangt. Wenn nun zusätzlicheFlächen eingezont werden, so stimmt die in der Vorlage enthaltene Flächenstatistiknicht mehr.

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