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P rotokoll - Zufikon

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weiteres Terrassenhaus im Belvédère im Gange. Gemäss Angaben beträgt die Bausummeallein rund 2 Mio. Franken.Mit der vorgeschlagenen moderaten Einzonung wird nach Meinung des Gemeinderatesder angestrebte ländliche Charakter von <strong>Zufikon</strong> beibehalten werden können.Herr Rolf Rey berichtet, dass er im Emausgebiet wohnt und die Grundeigentümer in diesemGebiet mit einem grossen Anliegen an die Versammlungsteilnehmer gelangt. DieGrundeigentümer stellen den Antrag, dass die bestehenden bebauten Flächen in eineBauzone mit Sondernutzungsvorschriften aufgenommen werden.Er verweist auf die Präsentation von Herrn Vizeammann Fred Scheidegger, Folie Nr. 52,in welchem das Gebiet dargestellt ist. Es handelt sich um drei grössere Liegenschaftenmit total 12 Wohnungen, zwei Gewerbebetriebe und ein Restaurant mit 150 Sitzplätzeninnen und weiteren 150 Aussen-Sitzplätzen, nebst 8 Garagen und rund 50 Autoabstellplätzen.Die Eigentümer erachten die Zuteilung in die Landwirtschaftszone als grundsätzlichfalsch, da das Gebiet keine eigentliche landwirtschaftliche Nutzung zulässt. Wenn nuneine qualitative Revision des Bauzonenplanes erfolgt, sollte das seit Jahren bestehendeProblem gelöst werden. Es geht darum, eine Richtigstellung vorzunehmen, da das erwähnteGebiet bereits überbaut ist. Der Gemeinderat hält an seiner Vorlage fest, umden Landschaftsraum in seiner Wirkung nicht zu gefährden. Diese Aussage können dieGrundeigentümer vollumfänglich akzeptieren. Sie möchten jedoch die heutigen Verhältnissein der Planung richtig stellen und erreichen, dass beschränkte Erweiterungsmöglichkeitenbestehen bleiben, immer unter Berücksichtigung des Ortsbildes, damit diedenkmalgeschützte Kapelle in keiner Art und Weise beeinträchtigt wird. Faktum ist, dassdie Gebäude bereits bestehen und eine breite Nutzung erfolgt. Mit einem Sondernutzungsplankönnte die Gestaltung gut geregelt werden. In anderen Gemeinden werdenvergleichbare Fälle festgestellt, so zum Beispiel in Hermetschwil mit dem RestaurantWaldheim oder in Unterlunkhofen mit dem Restaurant Huserhof. Diese Gebiete wurdenbei der Nutzungsplanung ebenfalls ins Dorf miteinbezogen. Wichtig ist auch, dass alleGrundstücke bereits verkehrs- und werkleitungsmässig vollumfänglich erschlossen sind.Ein Knacknusspunkt könnte die oberste Parzelle bilden, auf welcher jeweils das Zirkuszeltsteht. Es handelt sich um eine nicht überbaute Parzelle, welche nach Ansicht derEigentümer nicht eingezont werden müsste. Die Raumplaner haben jedoch darauf hingewiesen,dass für eine Einzonung ein Bindeglied zur bestehenden Bauzone erforderlichist.Er betont das Anliegen der Grundeigentümer, bei der Zonierung eine Richtigstellungaufgrund der tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen. Daher bittet er diesem Antragzuzustimmen.Herr Vizeammann Fred Scheidegger bestätigt, dass mit den Grundeigentümern imEmaus aufgrund der Einsprachen Verhandlungen geführt wurden. Der Gemeinderathabe am Entscheid festgehalten, da er zum Ziel gesetzt hat, an peripheren Gebietennicht einzuzonen. Dieses Prinzip soll aus Gründen der Gleichbehandlung auch für daserwähnte Gebiet Emaus gelten. Somit wurde entschieden, das Gebiet Emaus in derLandwirtschaftszone zu belassen.Er informiert, dass über alle eingebrachten Anträge separat abgestimmt wird. Falls derRückweisungsantrag eine Mehrheit erhalten würde, käme jedoch aufgrund der Rück-

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