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P rotokoll - Zufikon

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das Areal in einer empfindlichen Lage am Siedlungsrand im Nahbereich zur denkmalgeschütztenKirche liegt. Es sind historisch gewachsene Bebauungen erfolgt. Praktischalle Gebäude sind dem Substanz- oder Volumenschutz unterstellt. Im Richtplan desKantons Aargau ist die Landschaft von kantonaler Bedeutung eingetragen. Bereits inder Revision 1995 wurde einer Einzonung aus gleichen Gründen nicht entsprochen. DerGemeinderat ist auch der Meinung, dass der Bau einer Aufbahrungs- und Abdankungshalle,wie dies von den Einsprechern angeführt wurde, zur Zeit nicht zur Diskussionsteht.Die Einsprache 2 bezieht sich auf die Einzonung im Gebiet Hammergut / Zufikerrank.Die Einsprecher wünschen anstelle der geplanten Grünzone, dass das Areal von ca.3'100 m2 in die Wohn- und Gewerbezone WG3, in eine Wohnzone W 3 oder in eineWohnzone W2 eingeteilt wird. Die Einsprache wurde abgewiesen, da der direkte Verkehrsanschlussan die Mutschellenstrasse beim komplexen Kreisel aufgrund der starkbefahrenen Strasse den Verkehr gefährdet. Das Departement Bau, Verkehr und Umweltlehnt einen direkten Verkehrsanschluss klar ab. Das Gebiet ist als stark lärmbelastetbekannt. Die Parzelle gilt als nicht erschlossen. Die geplante Grünzone kann der bestehendenÜberbauung dienen. Die Fläche kann aber auch weiterhin landwirtschaftlich genutztwerden.Die Einsprache 3 bezieht sich auf das Gebiet Emaus. Die Einsprecher wünschen, dassdie grün umrandeten Gebiete einer geeigneten Bauzone zugewiesen werden. Eventuellsollen die Parzellen mit Sondernutzungsplanung und Sondernutzungsvorschriften überlagertwerden. Nach langer Diskussion in allen Kommissionen hat der Gemeinderat dieEinsprache abgewiesen. Hauptgründe sind, dass das Gebiet in unmittelbarer Nähe zueiner Landschaftsschutzzone und zur denkmalgeschützten Emauskapelle liegt. Es istein heikler Landschaftsraum, der im Kulturlandplan der Gemeinde eingetragen ist. Zudemhat sich der heutige Bestand an Bauten und Nutzungen auf der Grundlage derLandwirtschaftszone über Jahrzehnte zulässig entwickelt. Für die Mehrheit der Bautenbestehen beschränkte Ausbaumöglichkeiten nach Raumplanungsgesetz. Das Gebiethat mit seinen Weiden und Stallungen sowie Tieren ein landwirtschaftliches Gepräge.Zudem werden keine Einzonungen an peripherer Lage gewünscht.Die Einsprache 4 betrifft das Gebiet Hirzenmatt. Die Einsprecher verlangen, dass dieParzellen im Gebiet Hirzenmatt in eine geeignete Bauzone W2 eingezont werden. DieEinsprache wurde vom Gemeinderat abgelehnt, da das Gebiet an landschaftlich empfindlicherLage und peripher am Baugebietsrand liegt. Im Kulturlandplan ist sie alsLandschaftsschutzzone festgelegt. Südöstlich davon scheidet der kantonale Richtplaneine Landschaft von kantonaler Bedeutung aus. Hinzu kommt, dass das Areal vollständigunerschlossen ist. Allein die Abwasserbeseitigung erfordert einen erheblichen baulichenund finanziellen Aufwand. Das Generelle Kanalisationsprojekt (GKP) der Gemeindezeigt, dass die bestehenden Leitungen in der Umgebung vollständig ausgelastetsind. Es müsste eine neue Leitung bis zum Zufikerrank gelegt werden, was nur mit Kostenim Bereich von Fr. 700'000.-- bis Fr. 900'000.-- möglich wäre. Er stellt gegenüberLeserbriefen fest, dass das Areal im Bauzonenplan 1980 und auch im Zonenplan 1997nicht eingezont war. Somit entspricht der Leserbrief nicht den effektiven Tatsachen.Die Einsprachen 5 bis 11 betreffen das Gebiet Aettigüpf und es handelt sich um siebenpraktisch identische Begehren. Die Einsprecher verlangen, dass auf die geplante Einzonungzu verzichten sei. Das Gebiet sei als Landwirtschaftsland zu erhalten. Andere Gebietean Hanglagen seien dafür zu berücksichtigen. Die Einsprachen wurden abgewiesen,da diese Einzonung von 6'500 m2 eine bescheidene, bauliche Entwicklung in der

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