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P rotokoll - Zufikon

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• Das Gebiet Ibisgut- und Stiefelstrasse soll von der Einfamilienhauszone E2 in eineWohnzone W2 umgezont werden. Dies bedeutet, dass die Ausnützungsziffer von 0,4auf neu 0,45 leicht erhöht wird. Die Gebäudelänge wird von 25 m auf neu maximal30 m begrenzt.• An der Schulstrasse, hinter dem Gemeindehaus, wird eine kleine Fläche aus derZone für öffentliche Bauten und Anlagen entlassen und der Dorfzone zugewiesen.Eine allfällige Erweiterung des Gemeindehauses wird bei Bedarf über der Tiefgarageeinfahrtgeplant.Die Änderungen der Bau- und Nutzungsordnung sind in der Vorlage auf den Seiten 22bis 36 mit einer Synopse alt und neu detailliert beschrieben.Die wichtigsten Änderungen sind:• § 5 behandelt die Sondernutzungsplanung und enthält den näheren Beschrieb derZielsetzungen für das Gebiet Aettigüpf.• § 11 hält fest, dass in der Wohnzone W2 neu auch Terrassenhäuser erwähnt sind.• Gemäss § 12 sind auch in der Einfamilienhauszone E2 neu Terrassenhäuser erlaubt.• In § 13 für die Gewerbezone ist geregelt, dass Fachmärkte und Verkaufsgeschäfteauf maximal 500 m2 Nettoverkaufsfläche beschränkt sind, damit keine grossenFachmärkte möglich sind. Verteil- und Logistikzentern sind ebenfalls nicht zulässig.• In § 14 ist die Grünzone neu geregelt und die Nutzungsmöglichkeiten sind beschrieben.• In § 23 ist die Landschaftsschutzzone für das Gebiet "Säntezelg" neu geregelt.• In § 37 sind die Energiesparmassnahmen genau geregelt. Solar- und Fotovoltaikanlagensind in allen Zonen zugelassen.• In § 47 werden die hochwassergefährdeten Gebiete erwähnt. Diese sind neu erwähntund die Massnahmen beschrieben.VerfahrensablaufWie bereits erwähnt, resultierte von der Abteilung Raumentwicklung des DepartementsBau, Verkehr und Umwelt ein positiver Vorprüfungsbericht, datiert vom 23. März 2009.In der Zeit der öffentlichen Auflage vom 15. April bis 14. Mai 2009 sind gesamthaft15 Einsprachen eingegangen. Mit allen Einsprechern wurden Einigungsverhandlungendurchgeführt. Eine Einsprache ist zurückgezogen worden; mit den übrigen Einsprechernkonnte keine Einigung erreicht werden. Der Gemeinderat hat die übrigen 14 Einsprachenabgewiesen.Gegen den Einspracheentscheid besteht kein Rechtsmittel. Erst der Beschluss der Gemeindeversammlungkann mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.In den nachfolgenden Erläuterungen zu den Einsprachen erwähne er nur die wichtigstenArgumente. Die Behandlung der Einsprachen und die Begründungen der Abweisungenist im Durchschnitt 3 bis 6 Seiten lang.Die Einsprache 1 im Gebiet Winkel/Kirche verlangt, dass die Parzelle 876 vollumfänglichin die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont werden soll. Die Flächebeträgt ca. 2'300 m2. Die Einsprache wurde abgewiesen. Hauptargumente waren, dass

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