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P rotokoll - Zufikon

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Wachstum erlauben soll. Die Siedlungsqualität ist zu erhalten und zu fördern. Der Dorfkernsoll gestärkt werden. Es sollen keine Einzonungen an peripheren Lagen erfolgen.Bezüglich Freiräume und Naherholung sind landschaftliche und für die Naherholungwichtige Gebiete zu erhalten. Wertvolle Landschaftsräume dürfen nicht eingezont werden.Die Landschaftsschutzzone "Säntezelg" ist als Landwirtschaftsfläche und wichtigerFreiraum zum Siedlungsgebiet langfristig zu sichern.Bezüglich Verkehr soll die ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Verkehr gefördertwerden. Die Strassen im Siedlungsraum sollen für alle Verkehrsteilnehmer benutzerfreundlichgestaltet und aufgewertet werden.Diese Zielvorgaben wurden bei der Revisionsarbeit stets berücksichtigt.BevölkerungsentwicklungDie Folie zeigt die Bevölkerungsentwicklung gemäss kantonaler Prognose auf.Ende 2006 waren in <strong>Zufikon</strong> 3'842 Einwohner zu verzeichnen. Der Planungshorizontvon 15 Jahren geht bis ins Jahr 2021.Die im Bauzonenplan beinhaltenden unüberbauten Wohn- und Mischzonen von 9,8 haermöglichen 500 bis 650 zusätzliche Einwohner. In diesen Flächen sind die geplantenEinzonungen und die bisher unüberbauten Grundstücke, auf denen die Bautätigkeit zwischenzeitlicheingesetzt hat oder erwartet werden kann, eingerechnet.Sofern alles Bauland bis ins Jahr 2021 überbaut ist, ergibt dies ein total von 4'340 bis4'490 Einwohner. Die kantonale Prognose rechnet mit 4'340 Einwohner im Jahr 2021und mit 4'460 Einwohner im Jahr 2022.Somit kann festgestellt werden, dass die Bevölkerungsprognose und die Baulandgrösseentsprechend korrespondieren.Änderungen im Bauzonen- und KulturlandplanDie Änderungen mit Darstellung bisher und neu werden in Planauszügen aufgezeigt.• Im Gebiet Aettigüpf soll eine Fläche von 6'500 m2 in die Dorfzone eingezont werden.Diese Zone hat die Pflicht zur Gestaltungsplanung. Es sind nur Einfamilien- undDoppeleinfamilienhäuser erlaubt. Die Fläche bietet Platz für ca. 50 Einwohner.• Die Landwirtschaftsfläche im Gebiet "Säntezelg" mit einer Fläche von 8,86 ha soll miteiner grossen Landschaftsschutzzone überlagert werden. Die landwirtschaftlicheNutzung wird gefestigt. Zugleich wird der Siedlungstrenngürtel zu Bremgarten gestärkt.In § 23 der Bau- und Nutzungsordnung ist die Landschaftsschutzzone Sentenzelg/Aettigüpfneu in der BNO geregelt.• Eine kleine Veränderung ergibt sich an der Schlossbergstrasse. Der Hofstandorteines Landwirtschaftsbetriebes wird eng begrenzt auf Wohnhaus, Scheune und Remiseder Dorfzone zugewiesen.• Im Gewerbegebiet Chräenbach wird die Bauzonengrenze auf die Parzellengrenzeverlegt. Die Gewerbezone wird dadurch gering erweitert.• Beim Kreisel Zufikerrank soll das Landwirtschaftsland innerhalb der Kurve Hammergut,welches mit dem Projekt N20/N4 an Bedeutung verloren hat, einer Grünzonezugewiesen werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung bleibt weiterhin möglich.• Im Belvédèregebiet, unterhalb der Belvédèrekurve, soll eine Fläche, welche bisherdem "übrigen Gebiet" zugewiesen war, in eine Grünzone umgewandelt werden.Auch hier bleibt die landwirtschaftliche Nutzung machbar.

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