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EDITORIAL<br />
Der Flugsportverein<br />
als Arbeitgeber<br />
Mit einer Novelle zum Einkommensteuergesetz (ESTG), §3<br />
Abs. 1 Z16c wurde im Parlament 2009 eine Regelung des<br />
Abgabenänderungsgesetzes an die Praxis und an die tat-<br />
sächlichen Aufwendungen pro Einsatztag für unsere Sport-<br />
ler angepasst.<br />
Ab 2010 werden Tageshöchstsätze bis zu € 60,00 von<br />
der Pauschalierungsregelung erfasst. Die monatliche<br />
Höchstgrenze von € 540,00 bleibt jedoch aufrecht. Der im<br />
Gesetz verwendete Begriff „Sportler und Sportbetreuer“<br />
gilt hiebei für nachstehende Personengruppen: Einzel-<br />
und Mannschaftssportler, die von gemeinnützigen Sport-<br />
verbänden und Sportvereinen Kostenersätze im Zu-<br />
sammenhang ihrer sportlichen Tätigkeit erhalten.<br />
Unter dem diesen Begriff fallen auch Trainer, Lehrwarte<br />
und Übungsleiter sowie Personen, die für die sportliche<br />
Leitung einer Veranstaltung zuständig sind: Schiedsrichter,<br />
Wettbewerbsleiter (Rennleiter) und Hilfskräfte. Achtung:<br />
Gewählte Funktionäre erzielen sonstige selbständige Ein-<br />
künfte gemäß §22 Z2 ESTG und sind nicht von dieser<br />
Pauschale erfasst, können aber weiterhin nach den Ver-<br />
einsrichtlinien (Taggeld, Bahnfahrt 2. Klasse) abgerechnet<br />
werden.<br />
Werte Flugsportfamilie! Damit in dieser komplizierten<br />
neuen Rechtslage Verstöße gegen das ESTG bzw. die Bei-<br />
tragspflicht gemäß Sozialversicherungsgesetz möglichst<br />
vermieden werden, finden Sie in dieser Ausgabe der „Sky<br />
Revue“ ausführliche Informationen.<br />
Mag. Rudolf Siart (SIART+TEAM TREUHAND) – berichtet<br />
in einem ersten Beitrag detailliert über Grundlagen, Begriffe,<br />
erforderliche Formulare, freie Dienstverhältnisse bis<br />
zur Letztempfängerliste. Es wird somit eine ausgezeichnete<br />
Hilfe und Handhabe für die Arbeit in den Vereinen<br />
geboten!<br />
Glück ab – gut Land für eine erfolgreiche Flugsaison!<br />
ALOIS ROPPERT<br />
Präsident ÖAeC