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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Ecco - Swisslos

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<strong>Swisslos</strong> Interk<strong>an</strong>tonale L<strong>an</strong>deslotterie, L<strong>an</strong>ge Gasse 20, Postfach, CH-4002 BaselT +41 61 284 11 11, F +41 61 284 13 33, info@swisslos.ch, www.swisslos.ch


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong>für <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> <strong>Ecco</strong>Gültig ab dem 26. November 2010InhaltsverzeichnisA. <strong>Allgemeine</strong> BestimmungenArt. 1Org<strong>an</strong>isationB. Wesen von <strong>Ecco</strong>Art. 2Wesen von <strong>Ecco</strong> und des Zusatzspiels Extraund Voraussetzungen zur <strong>Teilnahme</strong>C. <strong>Teilnahme</strong>Art. 3 Im <strong>Allgemeine</strong>nArt. 4 Spielscheine/Quick-TipsArt. 5 VertragsabschlussArt. 6 SpieleinsatzArt. 7 EingabefristD. Beh<strong>an</strong>dlung der DatenArt. 8 Erfassung und Speicherung der Daten1


E. ZiehungArt. 9ZiehungF. GewinneArt. 10 GewinnermittlungArt. 11 Gewinn<strong>an</strong>teileG. Bek<strong>an</strong>ntmachung des Ziehungs ergebnisses /GewinnverfallArt. 12 Bek<strong>an</strong>ntmachung des ZiehungsergebnissesArt. 13 Voraussetzungen für <strong>die</strong> GewinnauszahlungArt. 14 GewinnverfallH. EinsprachenArt. 15 EinsprachenI. PublikationenArt. 16 PublikationenK. SchlussbestimmungenArt. 17 DurchführungsbewilligungenArt. 18 Entscheide der GeschäftsleitungArt. 19 Geltung2


A. <strong>Allgemeine</strong> BestimmungenB. Wesen von <strong>Ecco</strong>Art. 1 Org<strong>an</strong>isation1.1Für <strong>die</strong> Ausgabe und Durchführung von<strong>Ecco</strong> gelten das Bundesgesetz betreffend<strong>die</strong> Lotterien und <strong>die</strong> gewerbsmässigenWet ten vom 8. Juni 1923, <strong>die</strong> Vollziehungsverordnungzu <strong>die</strong>sem Gesetz vom 27. Mai1924 und <strong>die</strong> entsprechenden interk<strong>an</strong>tonalenund k<strong>an</strong>tonalen Lotterievorschriften.1.2Die <strong>Swisslos</strong>, eine Genossenschaft mit Sitzin Basel, führt <strong>Ecco</strong> im Gebiet der Deutschschweiz1) , im Tessin und im FürstentumLiech tenstein (insgesamt das «<strong>Swisslos</strong>-Vertragsgebiet») nach Massgabe <strong>die</strong>ser<strong>Ecco</strong>-<strong>Teilnahme</strong>bedingungen durch.1.3Die <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> <strong>Ecco</strong> gemäss <strong>die</strong>sen<strong>Ecco</strong>-<strong>Teilnahme</strong>bedingungen erfolgt mittelsdes von der <strong>Swisslos</strong> zur Verfügung gestelltenOnline-Systems. <strong>Swisslos</strong> behält sichvor, unter Vorbehalt der Erteilung der er -forderlichen Bewilligungen <strong>an</strong>dere Möglichkeitender <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> den <strong>Ecco</strong>-Ziehungen<strong>an</strong>zubieten.1.4Die vorliegenden <strong>Ecco</strong>-<strong>Teilnahme</strong>bedingungenergänzen <strong>die</strong> für <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> denProdukten von <strong>Swisslos</strong> über Verkaufsstellengeltenden <strong>Bedingungen</strong>.Art. 2 Wesen von <strong>Ecco</strong>und des Zusatzspiels Extraund Voraussetzungenzur <strong>Teilnahme</strong>Eine <strong>Ecco</strong>-/Extra-Ziehung besteht aus zweiTeilen.2.1 <strong>Ecco</strong><strong>Ecco</strong> ist ein Zahlenlotto, gespielt mit einerFormel von einerseits 20 Zahlen von 1 bis20 (Feld A auf dem Spielschein), unterwelchen der Teilnehmer acht Zahlen auswählenmuss, und <strong>an</strong>dererseits 4 Zahlenvon 1 bis 4 (Feld B auf dem Spielschein),unter welchen der Teilnehmer mindestenseine auswählen muss. Die Gewinnkombination(nachfolgend «Gewinnzahlen») wirddurch Ziehung von einerseits acht Zahlenaus Feld A, deren Reihenfolge ohne Bel<strong>an</strong>gist, und <strong>an</strong>dererseits einer Zahl aus Feld Bbestimmt.2.2 ExtraNeben <strong>Ecco</strong> wird das Zusatzspiel Extra<strong>an</strong>geboten, <strong>an</strong> dem m<strong>an</strong> sich zusätzlich zu<strong>Ecco</strong> beteiligen k<strong>an</strong>n. Die Extra-Gewinnzahlenwerden durch <strong>die</strong> Ziehung von einerder acht gezogenen Zahlen der <strong>Ecco</strong>-Ziehung aus Feld A und aus einer der viermöglichen Zahlen aus Feld B bestimmt. Esist nicht möglich, Extra zu spielen, ohnesich <strong>an</strong> <strong>Ecco</strong> zu beteiligen.1) ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AR, SG, GR, AG, TG3


C. <strong>Teilnahme</strong>Art. 3 Im <strong>Allgemeine</strong>n3.1Der Teilnehmer nimmt <strong>an</strong> <strong>Ecco</strong> und Extrateil mittels– von der <strong>Swisslos</strong> herausgegebenenSpiel scheinen (Arbeitspapiere mit Datenträgerfunktion),auf welchen der Teilnehmerseine Voraussagen selbst bezeichnet,oder– von der <strong>Swisslos</strong> per Zufallsgeneratorvergebenen Tipps, den sog. Quick-Tips.Neben der einmaligen Voraussage ist einemehrmalige <strong>Teilnahme</strong> (Dauerteilnahme)möglich.Art. 4 Spielscheine/Quick-Tips4.1 EinzeltippsDer Spielschein besteht aus drei Feldern:– Feld 1 besteht aus einem oberen Feld Amit 20 Zahlenkästchen und einem un -teren Feld B mit 4 Zahlenkästchen, inwelchen <strong>die</strong> Voraussagen (8 Zahlen inFeld A, 1 bis 4 Zahlen in Feld B) einzutragensind. Jede im Feld B gewählteZahl ergibt in Verbindung mit den achtZahlen aus Feld A einen Tipp.– Feld 2 ist zur Angabe bestimmt, ob derTeilnehmer am Zusatzspiel Extra mitzuspielenwünscht.– In Feld 3 k<strong>an</strong>n der Teilnehmer einerseits<strong>die</strong> Anzahl der Ziehungen (1, 2, 3, 4, 5,6, 7, 8, 9, 10, 20 oder 50), <strong>an</strong> denen erteilzunehmen wünscht, <strong>an</strong>dererseits <strong>die</strong>Anzahl seiner <strong>Teilnahme</strong>n pro Ziehung(1, 2, 3, 4 oder 5) <strong>an</strong>geben. Im Falleeiner mehrmaligen <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> einerZiehung und/oder einer Dauerteilnahmewird der Grundeinsatz mit der Anzahlder gewählten Ziehungen multipliziert.4.2 Quick-TipsDer Teilnehmer hat <strong>die</strong> Möglichkeit, stattmittels Spielschein mittels eines sog.Quick-Tips zu spielen. Als Quick-Tip werden<strong>die</strong> Tipps bzw. Voraussagen bezeichnet,welche von der <strong>Swisslos</strong> per Zufalls -gene rator aufgrund der vom Teil nehmer gemachtenAnweisungen betreffend Einsatz,Anzahl der Zahlen in Feld B, <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong>Extra, Anzahl <strong>Teilnahme</strong>n pro Ziehung undbetreffend Anzahl gewählter <strong>Ecco</strong>-Ziehungenvergeben werden. Diese aufgrund derAnweisungen des Teilnehmers vergebenenTipps bzw. Voraussagen werden durchVermittlung der <strong>Ecco</strong>-Verkaufsstelle per Zu -fallsgenerator zentral im Rechenzentrumder <strong>Swisslos</strong> generiert und vergeben, ohnedass ein Spielschein ausgefüllt werdenmuss.4.3 DauerteilnahmeEs können Spielscheine wie auch Quick-Tips eingegeben werden, deren Voraussagenfür mehrere aufein<strong>an</strong>derfolgende <strong>Ecco</strong>-Ziehungen (zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben,acht, neun, zehn, zw<strong>an</strong>zig oder fünfzigZiehungen) gültig sind. Dabei nimmt derTeilnehmer für <strong>die</strong> Dauer der von ihm bezeichnetenAnzahl Ziehungen mit unverändertenVoraussagen bzw. Tipps <strong>an</strong> den<strong>Ecco</strong>- und allenfalls Extra-Ziehungen teil.4


Art. 5 VertragsabschlussZur <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> <strong>Ecco</strong> gemäss den vor -liegenden <strong>Teilnahme</strong>bedingungen ist berechtigt,wer mit der <strong>Swisslos</strong> einenentsprechenden Spielvertrag abschliesst.Voraussetzung für den Abschluss einesSpielvertrags ist, dass der Teilnehmer das18. Altersjahr vollendet hat. Im Zweifelsfallk<strong>an</strong>n eine Verkaufsstelle den Vertragsabschlussverweigern, wenn das Alter nichtaufgrund eines gültigen Ausweispapiersveri fiziert werden k<strong>an</strong>n. Mit dem Abschlusseines Spiel vertrags mit der <strong>Swisslos</strong> <strong>an</strong> er -kennt der Teilnehmer vor behaltslos <strong>die</strong>se<strong>Ecco</strong>-<strong>Teilnahme</strong>bedingungen, einschliesslichallfälliger Nachträge, sowie <strong>die</strong> Be -dingungen für <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> über eine<strong>Swisslos</strong>-Verkaufsstelle.Art. 6 SpieleinsatzDer Basiseinsatz für acht Zahlen in Feld Aund einer Zahl in Feld B beträgt CHF 2.–.Jede zusätzlich <strong>an</strong>gekreuzte Zahl im Feld Berhöht den Basiseinsatz um CHF 2.–. Beispiel:Acht Zahlen in Feld A plus zwei Zahlenin Feld B = Basiseinsatz CHF 4.–. Beieiner allfälligen <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> Extra wird derBasiseinsatz mit der Zahl zwei multi pliziertund das Resultat ergibt den Grundeinsatz.Bei einer Erhöhung der Anzahl <strong>Teilnahme</strong>npro Ziehung von einer auf zwei, drei, vieroder fünf <strong>Teilnahme</strong>n multipliziert sich derGrundeinsatz mit der gewählten Anzahl<strong>Teilnahme</strong>n und das Resultat entsprichtdem Spieleinsatz. Beispiel: Acht Zahlen inFeld A plus zwei Zahlen in Feld B =CHF 4.–, bei <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> Extra (2 xCHF 4.–) = Grundeinsatz CHF 8.–, plus3 <strong>Teilnahme</strong>n pro Ziehung (3 x CHF 8.–) =Spieleinsatz CHF 24.–.Bei einer Dauerteilnahme <strong>an</strong> zwei, drei, vier,fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn,zw<strong>an</strong>zig oder fünfzig Ziehungen multi pliziertsich der Spieleinsatz mit der gewähltenAnzahl Ziehungen. Beispiel: Acht Zahlen inFeld A plus zwei Zahlen in Feld B =CHF 4.–, bei <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> Extra (2 xCHF 4.–) = Grundeinsatz CHF 8.–, plus3 <strong>Teilnahme</strong>n pro Ziehung = SpieleinsatzCHF 24.–, plus <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> fünf Ziehungen(5 x CHF 24.–) = GesamtspieleinsatzCHF 120.–.Art. 7 EingabefristDie verbleibende Eingabefrist bis zurnächs ten Ziehung wird in der Regel überden/<strong>die</strong> sich in jeder <strong>Ecco</strong>-Verkaufsstellebefindlichen Bildschirm/e <strong>an</strong>gezeigt.D. Beh<strong>an</strong>dlung der DatenArt. 88.1Erfassung und Speicherungder DatenDie Daten der Spielscheine werden nachderen Einlesen am Online Terminal <strong>an</strong> <strong>die</strong><strong>Swisslos</strong> übermittelt bzw. im Falle der <strong>Teilnahme</strong>mittels Quick-Tip durch Vermittlungder Verkaufsstelle zentral im Rechen -zentrum der <strong>Swisslos</strong> generiert, dort imHinblick auf ihre Auswertung aufgezeichnet5


sowie auf einem durch physischen oderdigitalen Verschluss entsprechend gesichertenMedium gespeichert und ab -gesichert.8.2Können <strong>die</strong> Daten aus irgendeinem Grundnicht so <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Swisslos</strong> weitergeleitet bzw.bei <strong>die</strong>ser abgespeichert werden, dassder Inhaber der Spielbestätigungsquittungbzw. einer allfälligen Ersatzquittung eineGewinnberechtigung geltend machen k<strong>an</strong>noder k<strong>an</strong>n eine grundsätzlich gewinnberechtigteSpielbestätigungsquittung oderErsatzquittung bzw. eine Gewinneinforderungsquittungbei der Vorweisung zur Zahlungaus irgendeinem Grund nicht honoriertwerden, so beschränkt sich <strong>die</strong> Haftung der<strong>Swisslos</strong> auf <strong>die</strong> Rückerstattung des vomTeilnehmer geleisteten Spieleinsatzes, unterAusschluss jeglicher <strong>an</strong>deren durch <strong>die</strong><strong>Swisslos</strong>, deren Vertreter oder Hilfspersonenoder eines Leiters einer Verkaufsstellezu leistenden Entschädigung.Der Spieleinsatz wird unter der Bedingungzurückerstattet, dass der Teilnehmer denNachweis der ordnungsgemässen Eingabedes entsprechenden Spielscheins bzw.Quick-Tips sowie der Leistung des Spiel -einsatzes erbringt. Es erfolgt keine Rück -erstattung oder Ersatz, wenn <strong>an</strong> einerQuittung irgendwelche M<strong>an</strong>ipulationen vorgenommenwurden.E. ZiehungArt. 9 Ziehung9.1Während den <strong>Ecco</strong>-Betriebszeiten findet inder Regel mit einem Abst<strong>an</strong>d von jeweilsfünf Minuten eine <strong>Ecco</strong>-/Extra-Ziehungstatt. Die <strong>Ecco</strong>-Betriebszeiten werden aufwww.swisslos.ch publiziert. Die Öffnungszeiteneiner <strong>Ecco</strong>-Verkaufsstelle müssennicht mit den <strong>Ecco</strong>-Betriebszeiten übereinstimmen.9.2Die Ermittlung der massgeblichen Gewinnzahlenerfolgt in zwei Teilen und insgesamtvier Etappen unter Zuhilfenahme eines vonder zuständigen Aufsichtsbehörde geprüftenZufallgenerators. Dabei erfolgt zuerst<strong>die</strong> <strong>Ecco</strong>-Ziehung (Ziehung A)• bezüglich des Feldes A, d.h. <strong>die</strong> Ziehungnach dem Zufallsprinzip von 8 Gewinnzahlenunter 20 Zahlen, 1 bis 20, d<strong>an</strong>n• bezüglich des Feldes B, d.h. <strong>die</strong> Ziehungnach dem Zufallsprinzip von 1 Gewinnzahlunter 4 Zahlen, 1 bis 4, <strong>an</strong>schliessend<strong>die</strong> Extra-Ziehung (Ziehung B)• für das Feld A (Extra-Gewinnzahl 1), d.h.<strong>die</strong> Ziehung nach dem Zufallsprinzip von1 Gewinnzahl unter den acht <strong>Ecco</strong>-Gewinnzahlen des Feldes A, und zuletzt• für das Feld B (Extra-Gewinnzahl 2), d.h.<strong>die</strong> Ziehung nach dem Zufallsprinzip von1 Gewinnzahl unter 4 Zahlen, 1 bis 4.6


Die Ziehungen werden in der Regel aufden/<strong>die</strong> sich in jeder <strong>Ecco</strong>-Verkaufsstellebefindenden Bildschirm/e übertragen. BeiÜbertragungsstörungen gelten aus schliess -lich <strong>die</strong> im Zentralsystem der <strong>Swisslos</strong> ge -speicherten Ziehungsresultate.einstimmen und ob <strong>die</strong> in Feld B einesSpielscheines gewählte Zahl mit der bei derZiehung B gezogenen Zahl übereinstimmt.Zusammen ergibt das <strong>die</strong> Gewinnkombination.Aus <strong>die</strong>ser Gewinnkombination ergibtsich der Anspruch auf den Gewinnr<strong>an</strong>g.10.4F. GewinneArt. 10 Gewinnermittlung10.1Alle <strong>Ecco</strong>- und Extra-Gewinnränge werdenim Prinzip mit fixen Gewinnbeträgen entschädigt(Art. 10.5 bleibt vorbehalten). Bei<strong>Ecco</strong> werden längerfristig 64,56% und beiExtra 65,74% der Einsätze in Form vonGewinnen aus bezahlt. Kurzfristig bzw. beieinzelnen Ziehungen k<strong>an</strong>n es zu Abweichungenkommen.10.2Es werden so l<strong>an</strong>ge 5% des Einsatzesjeder Ziehung einem Gewinnrückstellungsfondszugewiesen, bis <strong>die</strong>ser eine Höhevon CHF 2 000 000.– erreicht hat (bei derL<strong>an</strong> cierung von <strong>Ecco</strong> wurde der Gewinnrückstellungsfondsdurch <strong>Swisslos</strong> einmaligmit CHF 2 000 000.– Startdotation ver se -hen).10.3Es gibt neun <strong>Ecco</strong>-Gewinnränge. Mass -gebend ist, wie viele der in Feld A einesSpielscheines gewählten Zahlen mit den beider Ziehung A gezogenen Zahlen über -Es gibt sechzehn Extra-Gewinnränge. DieseRänge hängen (kumulativ) von den erzieltenResultaten nach der <strong>Ecco</strong>-Ziehungab. Dabei muss <strong>die</strong> Extra-Gewinnzahl 1 miteiner der für Feld A gezogenen Gewinn -zahlen übereinstimmen und <strong>die</strong> Extra-Gewinnzahl 2 mit der für das Feld B gezogenenGewinnzahl. Aus <strong>die</strong>ser Gewinn kom -bination ergibt sich der Anspruch auf denGewinnr<strong>an</strong>g.10.5Führt ein Ziehungsergebnis dazu, dass nichtalle Gewinne aus den getätigten Einsätzenfin<strong>an</strong>ziert werden können, wird der fehlendeBetrag dem Gewinnrückstellungsfonds entnommen.Reicht <strong>die</strong> Summe der getätigten Einsätzeund aus dem Gewinnrückstellungsfondsnicht aus, um alle Gewinne zu fin<strong>an</strong>zieren,werden <strong>die</strong> Gewinnsummen <strong>an</strong>gepasst,indem <strong>die</strong> auszubezahlenden Gewinnbe -träge proportional gekürzt werden. DieseKürzung erfolgt so, dass <strong>die</strong> gesamte auszuzahlendeGewinnsumme dem zur Ver -fügung stehenden Betrag (Summe ausgetätigten Einsätzen und Gewinnrückstellungsfonds)entspricht.In beiden Fällen wird der Gewinnrückstellungsfonds<strong>an</strong>schliessend wieder bis zumin Art. 10.2 definierten Betrag geäufnet.7


Gewinnbeträge unter CHF 0.50 werdennicht ausbezahlt. Entsprechende Kleinbeträgewer den dem Gewinnrückstellungsfondszugewiesen.Art. 11 Gewinn<strong>an</strong>teileEs gilt unter Vorbehalt der Bestimmung vonArt. 10.5 <strong>die</strong> nachstehende Gewinn tabelle:<strong>Ecco</strong>ExtraAnzahl richtige Zahlen Gewinn Anzahl richtige Zahlen Gewinnim Feldim FeldA B CHF A B CHF8 1 20 000.– 1 1 200 000.–8 0 2 000.– 1 1 20 000.–7 1 500.– 1 1 4 000.–7 0 200.– 1 1 500.–6 1 50.– 1 1 200.–6 0 20.– 1 1 50.–5 1 8.– 1 1 20.–5 0 4.– 1 1 6.–4 1 2.– 1 1 8.–4 0 0.– 1 1 4.–3 1 0.– 1 1 8.–3 0 0.– 1 1 4.–2 1 0.– 1 1 12.–2 0 0.– 1 1 6.–1 1 0.– 1 1 200.–1 0 0.– 1 1 50.–8


G. Bek<strong>an</strong>ntmachungder Ziehungsergebnisse /GewinnverfallArt. 12 Bek<strong>an</strong>ntmachungdes ZiehungsergebnissesDie öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung der Ziehungsergebnisseerfolgt ausschliesslichüber den/<strong>die</strong> sich in jeder <strong>Ecco</strong>-Verkaufsstellebefindlichen Bildschirm/e parallel zurZiehung sowie über <strong>die</strong> <strong>an</strong> jeder <strong>Ecco</strong>-Verkaufsstelleerhältlichen Gewinninformationen.Bei Übertragungsstörungen k<strong>an</strong>n esmöglich sein, dass nur <strong>die</strong> Gewinninformationenaus dem Online-Terminal der Verkaufsstelleerhältlich sind. Das auf den entsprechendenGewinn informationen aufgedruckteDatum und <strong>die</strong> Uhrzeit der Ziehunggelten als Datum der öffentlichen Bek<strong>an</strong>ntmachung,welches für <strong>die</strong> Berechnung derFrist ge mäss Art. 14 massgebend ist.Art. 13 Voraussetzungen für <strong>die</strong>Gewinnauszahlung13.1Die <strong>Swisslos</strong> erfüllt ihre Pflicht zur Auszahlungder Gewinne mit befreiender Wirkung,wenn sie bzw. in ihrem Namen eine der<strong>Ecco</strong>- Verkaufsstellen der <strong>Swisslos</strong> <strong>die</strong> Auszahlung<strong>an</strong> den, den jeweils gültigenAnspruchsbeleg vorweisenden Inhaber vornehmen.13.2Sollte <strong>die</strong> <strong>Swisslos</strong> vor Auszahlung einesGewinnes darüber informiert werden, dass<strong>die</strong> Berechtigung <strong>an</strong> einem Anspruchsbelegbestritten wird, so ist sie berechtigt, <strong>die</strong>Auszahlung auszusetzen und dem An -sprecher eine Frist <strong>an</strong>zusetzen, um seinbesseres Recht zu beweisen oder nach -zuweisen, dass <strong>die</strong> Frage der Berechtigungam Anspruchsbeleg Gegenst<strong>an</strong>d einesGerichtsverfahrens bildet.Die <strong>Swisslos</strong> entscheidet endgültig aufgrundder vorgelegten Beweismittel. Im Falleder Anhängigmachung eines Gerichtsverfahrensdurch den Ansprecher wartet<strong>die</strong> <strong>Swisslos</strong> das Vorliegen des rechtskräf -tigen Entscheides ab.Art. 14 GewinnverfallGewinne, <strong>die</strong> nicht innerhalb von 26 Wochenvom Datum der öffentlichen Bek<strong>an</strong>ntmachungdes Ergebnisses der <strong>Ecco</strong>-Ziehung (Art. 12) <strong>an</strong> gerechnet geltendgemacht werden, verfallen zugunsten desZweckes der <strong>Swisslos</strong>.H. EinsprachenArt. 15 Einsprachen15.1Teilnehmer, deren vermeintliche Gewinnenicht auf deren Geltendmachung gemäss<strong>die</strong>sen <strong>Ecco</strong>-<strong>Teilnahme</strong>bedingungen hinaus bezahlt werden, haben innert 10 Tagenvom Datum der Verweigerung der Auszahlung<strong>an</strong> gerechnet, spätestens aber innert26 Wochen vom Datum der öffentlichen9


Bek<strong>an</strong>ntmachung des Ergebnisses der<strong>Ecco</strong>-Ziehung <strong>an</strong> gerechnet, Einsprache zuerheben.15.2Die Einsprache muss mit eingeschriebenemBrief bei der <strong>Swisslos</strong> erfolgen undmuss spätestens am letzten Tag der Fristder Post übergeben werden. Die Ein -sprache hat Name und Adresse des Teilnehmers,<strong>die</strong> Bezeichnung der Verkaufsstelle,<strong>die</strong> Nummer und das Datum der betreffenden<strong>Ecco</strong>- Ziehung und der Spielbestätigungsquittungund den Grund derEinsprache zu enthalten. Ausserdem sind<strong>die</strong> den Anspruch begründende Spiel -bestätigungsquittung oder Ersatzquittungoder <strong>an</strong>dere den Anspruch begründendeUnterlagen beizulegen. Einsprachen, <strong>die</strong> zuspät eintreffen oder <strong>die</strong> notwendigen An -gaben nicht vollständig enthalten, könnennicht berücksichtigt werden.15.3Für <strong>die</strong> Beurteilung der Gewinnberech -tigung gemäss <strong>die</strong>sen <strong>Ecco</strong>-<strong>Teilnahme</strong> -bedingungen sind ausschliesslich <strong>die</strong> beider <strong>Swisslos</strong> nach den reglementarischenVorschriften abgespeicherten Zahlen massgeblich.I. PublikationenArt. 16 PublikationenSämtliche Informationen, welche <strong>die</strong> Durchführungeinzelner <strong>Ecco</strong>-Ziehungen betreffen(insbesondere auch <strong>die</strong> verbleibendeZeit bis zur nächsten Ziehung), werdenüber den/<strong>die</strong> sich in jeder <strong>Ecco</strong>-Verkaufsstellebefindlichen Bildschirm/e und/oderOnline-Terminals publiziert.K. SchlussbestimmungenArt. 17 DurchführungsbewilligungenDie gemäss der einschlägigen Lotterie -gesetzgebung von den jeweils zuständigenk<strong>an</strong>tonalen Behörden erteilten Bewilligungenfür <strong>die</strong> Ausgabe bzw. <strong>die</strong> Durchführungvon <strong>Ecco</strong>-Ziehungen gemäss <strong>die</strong>sen <strong>Ecco</strong>-<strong>Teilnahme</strong>bedingungen und der damitverbundenen H<strong>an</strong>dlung gelten nur für <strong>die</strong><strong>Swisslos</strong> (Art. 1.2) selbst.Art. 18 Entscheide der Geschäfts -leitungAlle <strong>die</strong> <strong>Ecco</strong>-Ziehungen betreffenden Entscheidewerden durch <strong>die</strong> Gesellschafts -leitung der <strong>Swisslos</strong> getroffen. Diese Entscheidesind endgültig; es wird darüberkeine Korrespondenz geführt.10


Art. 19 Geltung19.1Die vorliegenden <strong>Teilnahme</strong>bedingungenregeln <strong>die</strong> im <strong>Swisslos</strong>-Vertragsgebiet erfolgende<strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> <strong>Ecco</strong>. Sie gelten abdem 26. November 2010. Auf <strong>die</strong>sen Zeitpunkthin verlieren sämtliche früher erlas -senen und <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>an</strong> <strong>Ecco</strong> betreffendenBestimmungen ihre Gültigkeit Die<strong>Swisslos</strong> behält sich Änderungen der vor -liegenden <strong>Teilnahme</strong>bedingungen vor.19.2Weichen <strong>die</strong> fr<strong>an</strong>zösische oder italienischeFassung der vorliegenden <strong>Teilnahme</strong>bedingungenvon der deutschen Fassung ab, istallein <strong>die</strong> deutsche Ausgabe massgebend.19.3Die <strong>Ecco</strong>-<strong>Teilnahme</strong>bedingungen könnenbei jeder <strong>Ecco</strong>-Verkaufsstelle im <strong>Swisslos</strong>-Vertragsgebiet eingesehen werden; siekön nen auch bei der <strong>Swisslos</strong>, Postfach,4002 Basel, oder via <strong>die</strong> offizielle Internet-Seite www.swisslos.ch bezogen werden.11

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