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neue Betätigungsfelder für Sachverständige? - Werner Baurecht

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Stand: 12.01.2011 48fälle in den Medien, kostenlose Rechtsbratung innerhalb der Familie und desFreundeskreises.4. Handelt es sich um eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung, die nur allgemeineRechtsauskünfte oder die Wiedergabe von Gesetzestexten betreffen(z.B.: Was ist in der HOAI geregelt, welche Gewährleistungsrechte gibt es,welche Verjährungsfristen gelten im Werkvertragsrecht, wann gilt die VOB)?Solche allgemeine Fragen können beantwortet werden, ohne dass darin einVerstoß gegen das RDG zu sehen ist.5. Sind die rechtlichen Fragen an den Sachverständigen fallbezogen und erforderneine eingehende rechtliche Prüfung (Subsumtion) wie z.B.: Ist der Anspruchauf Nachbesserung in einem konkreten Fall verjährt?Dann liegt eine Rechtsdienstleistung vor. Diese Dienstleistung darf der Sachverständigenur unter bestimmten Voraussetzungen, die in § 5 RDG (Annexleistung)geregelt sind, erbringen (siehe Fragen 6 und 7).6. Steht die verlangte Rechtsdienstleistung nicht in einem Zusammenhang miteiner konkreten Gutachtentätigkeit, sondern wird als selbständige Hauptleistungoder als Nebenleistung ohne sachlichen Bezug zur Hauptleistung verlangtund erbracht?Rechtsdienstleistung ist nicht erlaubt.7. Ergibt sich die verlangte Rechtsdienstleistung aus meiner zuvor erbrachtenfachlichen Dienstleistung und beschränkt sich auf untergeordnete Rechtsfragen,die im Zusammenhang mit der fachlichen Haupttätigkeit stehen?Rechtsdienstleistung ist erlaubt, weil es sich um eine nachgeordnete Annexleistunghandelt, die die Haupttätigkeit insgesamt nicht prägt.8. Bin ich in der Lage, die verlangte rechtliche Annextätigkeit auf dem Niveau einesRechtsanwalts zu erbringen ?Bei negativer Antwort sollte der Sachverständige die Rechtsdienstleistung ablehnen.Der Sachverständige muss zur richtigen rechtliche Einordnung einesvon ihm gutachterlich festgestellten Sachverhalts die entsprechenden gesetzlichenGrundlagen und die dazu ergangene Rechtsprechung kennen.9. Habe ich die verlangte Rechtsdienstleistung im Vertrag (Auftrag) konkretisiertund auf mein vorhandenes Wissen eingeschränkt?Wichtige Voraussetzung zur Einschränkung der Haftung. Die Einschränkungsollte zu Beginn der schriftlichen Ausarbeitung wiederholt werden.© 2011 by Wolters Kluwer Deutschland GmbH / werner-baurecht.de

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