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neue Betätigungsfelder für Sachverständige? - Werner Baurecht

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Stand: 12.01.2011 40- Meine Gutachten und sonstigen fachlichen Tätigkeiten im außergerichtlichenBereich umfassen auf Wunsch auch die rechtliche Würdigung des festgestelltenErgebnisses als Nebenleistung.- Ich stelle als Bausachverständiger den Schaden und seine Ursache fest undbeurteile auf Wunsch auch die Pflichtverletzungen der Verantwortlichen.- Ich stelle den Schaden fest und führe anschließend die Verhandlungen beiden Versicherungen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.- Sollten Sie ein Problem auf der Baustelle oder mit Ihren Handwerkern haben,das Sie auf die Schnelle nicht lösen können, rufen Sie mich an. Ich führe eineumfassende baubegleitende Qualitätskontrolle zusätzlich der damit zusammenhängendenGeltendmachung von Nachbesserungs- und Erfüllungsansprüchendurch.- Bei Streitigkeiten mit Ihrem Bauunternehmer biete ich Mediation, Schiedsgutachten,Adjudikation oder andere Möglichkeiten zur Schlichtung an.Wenn ein Sachverständiger damit wirbt, seine gutachterliche Leistung mit einerrechtlichen Würdigung zu versehen oder sich anbietet, einen Streit zwischen Bauherrnund Unternehmer auch hinsichtlich rechtlicher Probleme per Adjudikation,Schiedsgutachten oder Mediation zu schlichten, bedeutete diese Werbung frühereinen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Seit das RDG eine Rechtsbesorgungund Rechtsberatung im außergerichtlichen Bereich für Freiberufler und Gewerbetreibendein begrenztem Umfang liberalisiert hat, öffnen sich für den Sachverständigen<strong>neue</strong> Tätigkeitsfelder, für die konsequenterweise auch geworben werdendarf. Zulässig sind sogar Angebote für rein wissenschaftliche Rechtsgutachten (vgl.§ 2 Abs. 3 Nr. 1 RDG). Grundsätzlich muss sich die Rechtsdienstleistung aufeine mit der Haupttätigkeit zusammenhängende Annextätigkeit beschränken.Dafür darf dann auch geworben werden. 3636 So auch Kleine-Cosack, DS 209, 179, 186.© 2011 by Wolters Kluwer Deutschland GmbH / werner-baurecht.de

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